Univ.Doz. Univ.Doz. Dr. ERICH M. PÖTSCH Gentechnik in der Landwirtschaft Einführungskurs in die Biologische Landwirtschaft Gröbming, 17. November 2009 Meinungen zum Thema Gentechnik pro Dr. F. Fischler, EU-Agrarkommissär a.D.: „Es ist möglich, daß in zehn, zwanzig Jahren der größte Teil der Getreidesorten gentechnisch hergestellt wird.“ BM a. D. Prof. F. Kreuzer, Journalist: „Eines Tages wird es auch möglich sein, Schweine als Organspender für Menschen einzusetzen.“ Univ.-Prof. W. Pfannhauser, TU Graz: „Ein Gewinn im Lotto ist wahrscheinlicher, als daß in der Gentechnik etwas passiert.“ kontra Univ.-Prof. A. Haiger, BOKU: „Erst ist abzuklären, ob es ökologisch unbedenklich, wirtschaftlich nachhaltig und sozial/ethisch verantwortbar ist“ Univ.-Prof. R. Riedl, UNI Wien: „Es ist eine Schreckensvision, daß eines Tages staatliche Kommissionen darüber entscheiden werden, was am Menschen gesund oder krank, gut oder schlecht, erwünscht oder gesellschaftlich unerwünscht ist.“ Alfons Piatti, ARGE Biolandbau: „Die Gentechnik setzt den Weg der chemischindustriellen Landwirtschaft fort, die sich vorwiegend mit Symptombekämpfung anstatt mit den Ursachen beschäftigt. “ Biotechnologie – Gentechnik in der Landwirtschaft Biotechnologie: ¾ Erzeugung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage von lebenden Organismen, Zellen oder Teilen davon ¾ Künstliche Besamung, Embryotransfer, Klonung, klassische Züchtung, Polyploidiezüchtung, Induzierte Mutation, etc. Gentechnik: ¾ Isolierung, Charakterisierung, gezielte Neukombination und Vermehrung von Genen ¾ Schaffung transgener Tiere & transgener Pflanzen GVO – Gentechnisch Veränderte Organismen: ¾ jede vermehrungsfähige biologische Einheit, deren genetisches Material so verändert wurde, wie dies unter natürlichen Bedingungen nicht möglich ist 1 Grundlagen und Historie der Gentechnik (I) 1868: Nukleinsäuren in Zellkernen (Friedrich Miescher, CH) Francis Crick 1920: Molekulare Struktur der DNA (P.A. Levene, USA) 1944: DNA als Träger der Erbinformation (Oswald Avery, USA) 1953: Räumliche Struktur der DNA (Watson und Crick, USA) James Watson Quelle: http://en.wikipedia.org/wiki/Image:DNA_orbit_animated.gif Grundlagen und Historie der Gentechnik (II) 1973: erstes genetisch verändertes Bakterium (Cohen, Chang und Boyer, USA) 1977: Klonierung eines menschlichen Gens und Herstellung eines menschlichen Proteins in einem Bakterium 1977: DNA-Sequenzierung (Gilbert, Maxam und Sanger – Nobelpreis 1980) 1980: Beginn der grünen Gentechnologie (Einschleusung von Genen in Pflanzen) 1982: erstes gentechnisch hergestelltes Medikament (Insulin) 1983: erstes Patent auf eine gentechnisch veränderte Pflanze 1988: erstes Patent für ein gentechnisch verändertes Säugetier (Krebsmaus) 1990: Gentherapieversuche beim Mensch 1994: gentechnisch veränderte Tomaten erobern den Markt (USA) 2003: vollständige Genomsequenzierung beim Mensch Quelle: http://en.wikipedia.org/wiki/Image:DNA_orbit_animated.gif Grundlagen der Gentechnik (III) Restriktionsenzyme Spender DNA Ziel - DNA Ligasen Transferdes desGenkonstruktes Genkonstruktesmittels: mittels: Transfer Agrobacterium(tumefaciens) (tumefaciens) ¾¾Agrobacterium Mikroinjektion ¾¾Mikroinjektion Liposomenfusion ¾¾Liposomenfusion Elektroporation ¾¾Elektroporation Partikelbeschuß ¾¾Partikelbeschuß 2 Zielsetzungen beim Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft Tierproduktion: ¾ Krankheitsresistenzverbesserung, Produktion hochwertiger Proteine, Schaffung von „nutraceuticals“, Einsatz transgener Tiere als Bioreaktoren und Organspender (Xenotransplantation) Pflanzenproduktion: ¾ Erhöhung der Produktqualität – Maßschneidern von Inhaltsstoffen und deren Kombinationen, Erzeugung von lightProdukten und „designer food“ ¾ Übertragung natürlicher Resistenzen gegenüber Viren, Pilzen, Bakterien und Insekten zur Reduktion des Pestizideinsatzes ¾ Gezielte Anpassung von Pflanzen an ungünstige Lebens- und Wachstumsbedingungen Zielsetzungen beim Einsatz der Gentechnik im Pflanzenbau Virusresistenz 16% Insektenresistenz 13% Produktqualität 22% Sonstige 19% Herbizidresistenz 30% Freisetzung/Anbau transgener Pflanzen in Österreich ¾ bislang noch keine Freisetzung und kein Anbau! ¾ Anträge zur Freisetzung transgener Erdäpfel (Resistenz gegenüber Erwinia carotovora bzw. veränderte Stärkezusammensetzung) sowie transgenem Mais (Herbizid- bzw. Insektenresistenz) wurden abgelehnt ¾ Importverbote (1997-2000), 30.10.2007 – Teilaufhebung der österreichischen Importverbote durch die EU-Kommission ¾ 1997 – Gentechnikvolksbegehren mit 1,2 Mio. Unterschriften • starke Ablehnung der Grünen Gentechnik (Bereich Landwirtschaft mit Freisetzung/Anbau von GVO) • geringere Ablehnung der Weißen Gentechnik (Bereich Lebensmittel ohne Freisetzung von GVO resp. GVM) – fermentative Gewinnung von Enzymen, Vitaminen, Aroma- und Süßstoffen; GVO als Starter-, Schutzund Indikatorkulturen im Brauerei- und Backgewerbe; Fleisch-, Milch-, Obst- und Gemüseverarbeitung; Lebensmittelkontrolle • wenig Ablehnung der Roten Gentechnik (Medizin, Pharmazie) – Entwicklung neuer Medikamente und Impfstoffe, Gentherapie, Diagnoseverfahren, Krebstherapie! 3 Kaufbereitschaft fü für gentechnisch verä eränderte pflanzliche Lebensmittel 100 Zustimmung in % 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 CAN USA NL GB B F GR I LUX D A Quelle: HOBAN 1997 Akzeptanz der Gentechnik für unterschiedliche Lebensmittel eher nein eher ja Milch Fleisch Käse Joghurt Brot Obst Gemüse Öle Soja Süßigkeiten Bier 0% 20% 40% 60% 80% 100% Quelle: HOBAN 1997 Freisetzung/Anbau transgener Pflanzen in Europa Freisetzungsanträge in der EU ¾ zwischen 1991 und 2008 wurden in der EU ca. 1.900 Anträge auf Freisetzung von GVO gestellt ¾ Mais, Raps, Zuckerrübe, Kartoffel, Sojabohne, Sonnenblume, Weizen, Salat, Kürbis, Karotte, Apfel, Melone, Zierpflanzen und Bäume 04 05 06 07 08 ¾ Anbau von ca. 86.000 ha Bt-Mais in Spanien, Tschechien, Portugal, Slowakei und Rumänien im Jahr 2009 (Verbot in F und D seit 2008/09) ¾ Anbau von ca. 100.000 ha transgener Sojabohne in Rumänien vor dem EU-Beitritt (drittgrößter Sojaproduzent in Europa) Quelle: UBA, 2007; www.transgen.de 4 Globaler Anbau transgener Pflanzen - Entwicklung Anbaufläche in Millionen ha „Merkmals“fläche Gesamt Industrieländer Entwicklungsländer 25 Länder mit GVO-Anbau ¾ Anbau transgener Pflanzen erfolgt derzeit in 25 Ländern auf ca. 125 Mio. ha LF (Ackerfläche EU-27 mit 109,8 Mio. ha!) ¾ Sojabohne (ca. 59 Mio. ha = 64%), Mais (ca. 35 Mio. ha = 25%), Baumwolle (ca. 15 Mio. ha = 43%), Raps (ca. 5,5 Mio. ha = 20%) Quellen: ISAAA, 2009; www.transgen.de Globaler Anbau transgener Pflanzen im Jahr 2008 Rank Country 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 USA* Argentina* Brazil* India* Canada* China* Paraguay* South Africa* Uruguay* Bolivia* Philippines* Australia* Mexico* Spain* Chile Colombia Honduras Burkina Faso Czech Rep. Romania Portugal Germany Poland Slovakia Egypt Area Biotech Crops 62.5 21.0 15.8 7.6 7.6 3.8 2.7 1.8 0.7 0.6 0.4 0.2 0.1 0.1 <0.1 <0.1 <0.1 <0.1 <0.1 <0.1 <0.1 <0.1 <0.1 <0.1 <0.1 Soybean, maize, cotton, canola, squash, papaya, alfalfa, sugarbeet Soybean, maize, cotton Soybean, maize, cotton Cotton Canola, maize, soybean, sugarbeet Cotton, tomato, poplar, petunia, papaya, sweet pepper Soybean Maize, soybean, cotton Soybean, maize Soybean Maize Cotton, canola, carnation Cotton, soybean Maize Maize, soybean, canola Cotton, carnation Maize Cotton Maize Maize Maize Maize Maize Maize Maize (mio ha) ~ 125 mio ha Quelle: Clive J., 2009 Anbau transgener Pflanzen in den USA Kulturart Kulturart AnbauininMio. Mio.ha ha Anbau Mais Mais Sojabohne Sojabohne Baumwolle Baumwolle Raps Raps 35,3 35,3 30,1 30,1 3,7 3,7 6,1 6,1 Anteiltransgener transgenerPflanzen Pflanzen Anteil Mio.ha ha in% ininMio. in% 28,2 28,2 27,7 27,7 3,2 3,2 2,1 2,1 80 80 92 92 86 86 34 34 Quelle: International Service for the Acquisition of Agri-biotech Applications (ISAAA) 5 Chancen der Gentechnik (fü (für die Landwirtschaft) Gezielte Übertragung natürlich vorkommender Resistenzen gegen Insekten, Pilze, Bakterien oder Viren auf Kulturpflanzen ⇒ Verringerung des Pestizideinsatzes Maßschneidern von Inhaltsstoffen zur Verwendung als nachwachsende Rohstoffe oder zur Verbesserung der Lebensmittelqualität ⇒ Erzeugung von „light“- Produkten und „designer food“ Verbesserung der Haltbarkeit und Lagerfähigkeit von Lebensmitteln durch Steuerung und Beeinflussung der Fettoxidation, des Zellwandabbaues sowie des mikrobiellen Verderbes ⇒ Einsparung von Konservierungsstoffen Unterstützung der klassischen Pflanzen- und Tierzucht mit gentechnischen Methoden als diagnostische Werkzeuge ⇒ Beschleunigung und Verbilligung der Züchtung Gezielte gentechnische Anpassung von Nutzpflanzen und -tieren an ungünstige Lebens- und Wachstumsbedingungen Risken der Gentechnik (fü (für die Landwirtschaft) Auftreten von Gen-Interaktionen und Gendrift die bei freigesetzten Transgenen nicht mehr kalkulierbar und steuerbar sind ⇒ Spätfolgen - fehlende Kontrolle Forcierung der Selektion von Schadorganismen und Ausschaltung bzw. Umgehung von Resistenzgenen ⇒ „Aggressivere“ Schadorganismen Einengung der genetischen Variabilität ⇒ Monokultureffekt Anreicherung von Herbiziden oder deren Metaboliten in herbizidresistenten Pflanzen bzw. Lebensmitteln Entwicklung von Monopolisten (Pharmakonzernen) im Saatgut- und Pestizidsektor ⇒ Abhängigkeit der Landwirte – „Leibeigenschaft“ Auftreten von Allergien, Antibiotikaresistenzen, Entstehung und Verbreitung hormonwirksamer Substanzen Künstliche Überwindung von Artgrenzen - Missachtung ethischer, sozialer und ökologischer Werte Gentechnische Experimente (I) transgener Weizen transgener Mais transgene Fruchtfliege Fluoreszierende Zebrafische transgene Lachse 6 Gentechnische Experimente (II) Myostatin-Gen : ; : ; : Rechtliche Situation bezü bezüglich Gentechnik (I) • • • • • Gentechnikgesetz (GTG) BGBl. 510/1994 (in Kraft seit 1.1.1995) regelt das Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen. Änderung des Gentechnikgesetzes 1998 BGBl. 73/1998 (in Kraft seit 1.7.1998 bzw. 1.10.1998) regelt die Parteistellung im behördlichen Verfahren zur Genehmigung einer Freisetzung (Bundesland, Gemeinde, Grundstückseigentümer, Nachbarn) und die Haftung bei Schäden an Personen, Sachen und Umwelt durch den Betreiber. Änderung des Gentechnikgesetzes 2002 BGBl. 94/2002 korrigiert das Gentechnikgesetz nach dem laufenden Stand des Wissens und regelt die Verordnungsermächtigung durch das Bundesministerium. Änderung des Gentechnikgesetzes und des Lebensmittelgesetzes von 1975 BGBl. 126/2004 regelt die Freisetzungsrichtlinien, sowie die Genehmigung von gentechnisch veränderten Erzeugnissen, deren Überwachung und Rechtsansprüche von Nachbarn (landwirtschaftlicher Anbau). Änderung des Gentechnikgesetzes 2005 BGBl. 127/2005 (in Kraft seit 1.12.2005) regelt die Durchführung, Beratung und den Datenschutz von gentechnischen Analysen und Gentherapie am Menschen. Quelle: http://www.dialog-gentechnik.at Rechtliche Situation bezü bezüglich Gentechnik (II) • • • • • Systemverordnung BGBl. 431/2002 regelt die Kriterien für die Sicherheitseinstufung bei Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen. Freisetzungsverordnung BGBl. 260/2005 regelt Inhalt, Umfang und Form eines Antrages auf Genehmigung einer Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. Anhörungsverordnung BGBl. 61/199; dazu Änderung BGBl. 164/1998 regelt die Bestimmungen zu Anhörungsverfahren über Anträge auf Genehmigung zu Arbeiten mit GVO und Freisetzungen von GVO. Saatgut-Gentechnik-Verordnung BGBl. 478/2001 regelt die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Sorten und Saatgut gentechnisch veränderter Sorten: auf jedem Etikett oder Begleitpapier, im öffentlichen Teil der Sortenliste und in Verkaufskatalogen muß das Saatgut klar als gentechnisch verändert gekennzeichnet sein. Verordnung: Begrenzung von Abwasseremissionen aus Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (AEV Gentechnik) BGBl. 350/1997 (in Kraft seit 28.11.1998) regelt die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen. Quelle: http://www.dialog-gentechnik.at 7 Rechtliche Situation bezü bezüglich Gentechnik (III) • Verbot des Inverkehrbringens von Bt-Mais 176 BGBl. 45/1997 (in Kraft seit 14.2.1997) nationales Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem BtMais 176 (Firma Ciba), resistent gegen den Maiszünsler und mit Toleranz gegen das Herbizid Glufosinatammonium. Verbot des Inverkehrbringens von Bt-Mais MON810 BGBl. 175/1999 (in Kraft seit 11.6.1999) nationales Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem BtMais MON810 (Firma Monsanto), resistent gegen den Maiszünsler. Verbot des Inverkehrbringens von Bt-Mais T25 BGBl. 120/2000 (in Kraft seit 29.4.2000) nationales Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem BtMais T25 (Firma AgrEvo), mit Toleranz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Glufosinat. Verbot des Inverkehrbringes von Ölraps GT73 BGBl. II Nr. 157/2006 (13. April 2006) nationales Verbot des Inverkehrbringens von gentechnsich verändertem Ölraps GT73 (Firma Monsanto), mit der Resistenz gegen Glyphosphatherbizide. • • • Quelle: http://www.dialog-gentechnik.at Rechtliche Situation bezü bezüglich Gentechnik (IV) • Absicht zur Erlassung von Gentechnik-Verbotsgesetzen in den Bundesländern – die EK erlaubt jedoch kein Verbot der Gentechnik! • ⇒ Gentechnikvorsorgegesetze der Bundesländer (2004/2006) • dienen dem Schutz der Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturparks, Nationalparks sowie dem Schutz von lw. Kulturflächen, die gentechnikfrei bewirtschaftet werden Quelle: http://www.greenpeace.at Rechtliche Situation bezü bezüglich Gentechnik (V) • • • Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (GVO) Verordnung 1829/2003 (in Kraft seit 11.7.2003) Soll das Schutzniveau für Leben, Gesundheit und Wohlergehen von Mensch und Tier im Zusammenhang mit genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln regeln und auch die Festlegung von Verfahren für die Zulassung und Überwachung und auch Vorschriften für die Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln. Novel Food Verordnung Verordnung 258/97 (in Kraft seit 15.5.1997) Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten. Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichungsverordnung Verordnung 1830/2003 (in Kraft seit 7.11.2003) Dient der Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und von aus GVO hergestellten Erzeugnissen über die gesamte Lebensmittelkette hinweg („vom Erzeuger zum Verbraucher"). gen PRÜFNUMMER TECHNIK FREI * gemäß Definition des österr. Lebensmittelcodex BIO AT-N-01-BIO-0100-H Quelle: http://www.dialog-gentechnik.at 8 Offene Fragen & Forschungsbedarf zum Thema „Gentechnik“ Gentechnik“ ¾ Gen-Interaktionen, Spät- und Langzeitfolgen, Selektion von Schadorganismen, Ausschaltung/Umgehung von Resistenzgenen, Einengung der genetischen Variabilität, Auftreten von Allergien, Antibiotikaresistenzen??? ¾ GVO-freie Fütterung und Produktion von Milch und Fleisch in Österreich? ¾ Kontrollier- und garantierbare Koexistenz GVO-freier und GVO-basierender Landwirtschaft? ¾ Entwicklung des Akzeptanzverhaltens der Konsumenten? ¾ Schaffung neuer Abhängigkeiten für die Landwirte? ¾ Minderung des Welthungers durch Gentechnik? ¾ ..........? Univ.Doz. Univ.Doz. Dr. ERICH M. PÖTSCH Gentechnik in der Landwirtschaft Einführungskurs in die Biologische Landwirtschaft Gröbming, November 2009 9