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Einen orangefarbenen Parkausweis können schwerbehinderte Menschen mit dem
Merkzeichen B, G und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für
Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit
sich diese auf das Gehvermögen auswirken) unter Vorlage eines ärztlichen Attestes
erhalten :
Attest darüber, dass der gehfähige Aktionsradius bedingt durch Funktionsstörungen an den
unteren Gliedmaßen weniger als 100 Meter beträgt.
Einen orangefarbenen Parkausweis können schwerbehinderte Menschen mit dem
Merkzeichen B, G und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für
Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit
sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von
wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane unter
Vorlage eines ärztlichen Attestes erhalten :
Attest darüber, dass der gehfähige Aktionsradius bedingt durch Funktionsstörungen an den
unteren Gliedmaßen sowie des Herzens oder der Atmungsorgane weniger als 100 Meter
beträgt.
Einen orangefarbenen Parkausweis können schwerbehinderte Menschen beantragen,
die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der
Behinderung (GdB) von wenigstens 60 vorliegt :
Attest oder vergleichbare Unterlage, die die v.g. Erkrankung aufführt.
Einen orangefarbenen Parkausweis können schwerbehinderte Menschen mit
künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung beantragen, wenn
hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 vorliegt :
Attest oder vergleichbare Unterlage, die die v.g. gesundheitliche Beeinträchtigung aufführt.
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