Interdisziplinäres forensisches Kolloquium des Bereichs Versicherungsmedizin 18. März 2014, UPK Basel Strafrechtliche Aspekte und Verantwortlichkeiten Referat von Staatsanwalt Klaus Feller, Bern Ärzte / Psychiater wollen helfen / heilen (therapeutischer Erfolg) Fehler passieren trotzdem Fehler mit strafrechtlicher Relevanz in den Bereichen: - Diagnose - Behandlung - Patientenaufklärung - Organisation Spital/Klinik Strafbare Handlung Tatbestandsmässig - Objektiver Tatbestand (Tathandlung, Tatobjekt, Taterfolg) - Subjektiver Tatbestand (Vorsatz / Fahrlässigkeit / Absicht) Rechtswidrig (kein Rechtfertigungsgrund) Schuldhaft (Schuldfähigkeit) Mit Strafe bedroht (nulla poena sine lege) Typische Tatbestände bei Behandlungsfehlern Art. 117 Fahrlässige Tötung Art. 125 Fahrlässige Körperverletzung Abs. 1 Einfache fahrlässige Körperverletzung Abs. 2 Schwere fahrlässige Körperverletzung Weitere Delikte Schuldformen: Vorsatz und Fahrlässigkeit Art. 12 StGB Abs. 1 Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmung ist nur vorsätzliche Begehung strafbar Abs. 2 Vorsatz: Mit Wissen und Willen; in Kauf nehmen Abs. 3 Fahrlässigkeit: Pflichtwidrige Unvorsichtigkeit Unbewusste und bewusste Fahrlässigkeit Wortlaut von Art. 12 Abs. 3 StGB Fahrlässig begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Folge seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedenkt oder darauf nicht Rücksicht nimmt. Pflichtwidrig ist die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist. Fahrlässigkeit - «Erfolg» - Adäquate Kausalität - Sorgfaltspflichtverletzung - Voraussehbarkeit - Vermeidbarkeit Fahrlässigkeit - «Erfolg» - Verletzung eines Rechtsgutes - Keine versuchte Fahrlässigkeit - Adäquate Kausalität - Sorgfaltspflichtverletzung - Voraussehbarkeit - Vermeidbarkeit Fahrlässigkeit - «Erfolg» - Adäquate Kausalität - Natürliche Kausalität genügt nicht. - «Erfolg» wird herbeigeführt / begünstigt nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und den Erfahrungen des Lebens: Voraussehbarkeit. - Unterbrechung des Kausalzusammenhangs nur durch aussergewöhnliche Umstände. - Sorgfaltspflichtverletzung - Voraussehbarkeit - Vermeidbarkeit Fahrlässigkeit - «Erfolg» - Adäquate Kausalität - Sorgfaltspflichtverletzung - Entscheidungsspielraum betr. Behandlungsmethoden - Nach dem allgemeinen fachlichen Wissensstand nicht mehr vertretbar und daher den objektiven Anforderungen der ärztlichen Kunst nicht mehr genügend. - Voraussehbarkeit - Vermeidbarkeit Fahrlässigkeit - «Erfolg» - Adäquate Kausalität - Sorgfaltspflichtverletzung - Voraussehbarkeit Bezug zur Kausalität Bezug zur Sorgfaltspflichtverletzung - Vermeidbarkeit Fahrlässigkeit - «Erfolg» - Adäquate Kausalität - Sorgfaltspflichtverletzung - Voraussehbarkeit - Vermeidbarkeit Bezug zur Voraussehbarkeit Bezug zur Kausalität - Hypothetischer Kausalverlauf - Wahrscheinlichkeitstheorie gemäss BGer (nicht nur Risikoerhöhungstheorie) Prozessuales Aussergewöhnlicher Todesfall Meldepflicht / Melderecht (kant. Gesundheitsgesetz) Verfahrensablauf Beschuldigte Person Beweisgrundlagen insb. Gedächtnisprotokolle (Verwertbarkeit) Prozessuale Unterschiede Zivilrecht – Strafrecht Versicherungen Fragen? Danke für Ihre Aufmerksamkeit!