Strafrechtliche Aspekte und Verantwortlichkeiten

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Interdisziplinäres forensisches Kolloquium
des Bereichs Versicherungsmedizin
18. März 2014, UPK Basel
Strafrechtliche Aspekte und
Verantwortlichkeiten
Referat von Staatsanwalt Klaus Feller, Bern
Ärzte / Psychiater wollen helfen / heilen
(therapeutischer Erfolg)
Fehler passieren trotzdem
Fehler mit strafrechtlicher Relevanz in den Bereichen:
- Diagnose
- Behandlung
- Patientenaufklärung
- Organisation Spital/Klinik
Strafbare Handlung
Tatbestandsmässig
- Objektiver Tatbestand (Tathandlung, Tatobjekt, Taterfolg)
- Subjektiver Tatbestand (Vorsatz / Fahrlässigkeit / Absicht)
Rechtswidrig (kein Rechtfertigungsgrund)
Schuldhaft (Schuldfähigkeit)
Mit Strafe bedroht (nulla poena sine lege)
Typische Tatbestände bei Behandlungsfehlern
Art. 117 Fahrlässige Tötung
Art. 125 Fahrlässige Körperverletzung
Abs. 1 Einfache fahrlässige Körperverletzung
Abs. 2 Schwere fahrlässige Körperverletzung
Weitere Delikte
Schuldformen: Vorsatz und Fahrlässigkeit
Art. 12 StGB
Abs. 1 Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmung ist
nur vorsätzliche Begehung strafbar
Abs. 2 Vorsatz: Mit Wissen und Willen; in Kauf nehmen
Abs. 3 Fahrlässigkeit: Pflichtwidrige Unvorsichtigkeit
Unbewusste und bewusste Fahrlässigkeit
Wortlaut von Art. 12 Abs. 3 StGB
Fahrlässig begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die
Folge seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit
nicht bedenkt oder darauf nicht Rücksicht nimmt.
Pflichtwidrig ist die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die
Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und
nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.
Fahrlässigkeit
- «Erfolg»
- Adäquate Kausalität
- Sorgfaltspflichtverletzung
- Voraussehbarkeit
- Vermeidbarkeit
Fahrlässigkeit
- «Erfolg»
- Verletzung eines Rechtsgutes
- Keine versuchte Fahrlässigkeit
- Adäquate Kausalität
- Sorgfaltspflichtverletzung
- Voraussehbarkeit
- Vermeidbarkeit
Fahrlässigkeit
- «Erfolg»
- Adäquate Kausalität
- Natürliche Kausalität genügt nicht.
- «Erfolg» wird herbeigeführt / begünstigt
nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und den
Erfahrungen des Lebens: Voraussehbarkeit.
- Unterbrechung des Kausalzusammenhangs nur
durch aussergewöhnliche Umstände.
- Sorgfaltspflichtverletzung
- Voraussehbarkeit
- Vermeidbarkeit
Fahrlässigkeit
- «Erfolg»
- Adäquate Kausalität
- Sorgfaltspflichtverletzung
- Entscheidungsspielraum betr. Behandlungsmethoden
- Nach dem allgemeinen fachlichen Wissensstand nicht
mehr vertretbar und daher den objektiven Anforderungen
der ärztlichen Kunst nicht mehr genügend.
- Voraussehbarkeit
- Vermeidbarkeit
Fahrlässigkeit
- «Erfolg»
- Adäquate Kausalität
- Sorgfaltspflichtverletzung
- Voraussehbarkeit
Bezug zur Kausalität
Bezug zur Sorgfaltspflichtverletzung
- Vermeidbarkeit
Fahrlässigkeit
- «Erfolg»
- Adäquate Kausalität
- Sorgfaltspflichtverletzung
- Voraussehbarkeit
- Vermeidbarkeit
Bezug zur Voraussehbarkeit
Bezug zur Kausalität
- Hypothetischer Kausalverlauf
- Wahrscheinlichkeitstheorie gemäss BGer
(nicht nur Risikoerhöhungstheorie)
Prozessuales
Aussergewöhnlicher Todesfall
Meldepflicht / Melderecht (kant. Gesundheitsgesetz)
Verfahrensablauf
Beschuldigte Person
Beweisgrundlagen
insb. Gedächtnisprotokolle (Verwertbarkeit)
Prozessuale Unterschiede Zivilrecht – Strafrecht
Versicherungen
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