Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.bar-frankfurt.de Erläuterungen zu § 2 Abs. 3 der Gemeinsamen Empfehlung „Frühzeitige Bedarfserkennung“ Der nachstehende Katalog will den Beteiligten, d.h. allen Personengruppen, die aus ihrem professionellen, beruflichen, familiären oder sonstigen sozialen Umgang mit den betroffenen Menschen als erste Anzeichen für einen möglichen Teilhabebedarf erkennen könnten, eine Hilfestellung hierzu geben. Dabei ist der Katalog weder abschließend noch vollständig. Er soll vielmehr bei Bedarf an die aus der Praxis heraus gewonnenen Erkenntnisse angepasst werden. Die genannten Kriterien lassen nicht zwangsläufig den Schluss zu, dass Teilhabebedarf gegeben ist. Sie können allerdings ein Indiz dafür sein, dass eine weitere Abklärung notwendig ist. Konkretisierung der Anhaltspunkte nach § 2 Abs. 3 der GE „Frühzeitige Bedarfserkennung“ Anhaltspunkte zum frühzeitigen Erkennen von Schädigungen und Beeinträchtigungen der Aktivitäten oder der Teilhabe lassen sich oft aus bereits vorliegenden Informationen ableiten. Sie können sich z.B. ergeben − bei Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind 1 − bei multimorbiden oder chronisch kranken Menschen jeden Alters bei • Veränderungen des funktionalen Status, wenn sich die für die Beeinträchtigung der Körperfunktionen/ -strukturen ursächliche Erkrankung verschlimmert 1 Informationen hierzu: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): Hilfestellung für Unternehmen zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Abrufbar unter: www.bar-frankfurt.de 1 eine weitere Krankheit mit Chronifizierungstendenz hinzutritt • Veränderungen der Kontextfaktoren, wenn stützende Umweltfaktoren entfallen, z.B. bei - körperlich, geistig oder seelisch behinderten Menschen, denen bisherige (familiäre, nachbarschaftliche usw.) Hilfen nicht mehr gegeben sind - körperlich, geistig oder seelisch behinderten Menschen, deren Wohnumfeld sich für sie ungünstig verändert hat (Wegfall von Barrierefreiheit, Schließung von nahen Einkaufsmöglichkeiten u.ä.) - körperlich, geistig oder seelisch behinderten Menschen, deren Arbeitsstätte verlegt wurde erhebliche familiäre oder erhebliche berufliche Belastungen hinzutreten psychische Belastungen hinzutreten − bei Menschen mit mehrfachen oder lang andauernden stationären Krankenhausbehandlungen wegen der selben Erkrankung insbesondere dann, wenn durch eine Chronifizierung der Erkrankung eine Behinderung oder eine Gefährdung oder Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben droht − bei Menschen mit besonders belastenden Arbeits- und Lebensbedingungen • Solche Arbeitsbedingungen können sein: außergewöhnliche Belastungen durch Arbeitszeitregelungen wie: vollkontinuierlicher Schichtdienst, Mehrarbeit, Nachtarbeit sowie unregelmäßige Arbeitszeiten über einen längeren Zeitraum außergewöhnliche physikalische oder chemische Einwirkungen über einen längeren Zeitraum (z.B. Feinstäube, Handhabung von schweren Lasten, Hitze) außergewöhnliche psycho-soziale Belastungen am Arbeitsplatz oder seelisch belastende Arbeitsinhalte 2 • Solche Lebensbedingungen können sein: Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen Zusammenleben mit einem abhängigkeitskranken Menschen (z.B. Abhängigkeit von Alkohol, Drogen, Medikamenten) Zusammenleben mit einem schwer psychisch kranken Menschen Langzeitarbeitslosigkeit (eigene oder des Lebenspartners) − bei Menschen, die eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beziehen − bei Menschen, die bereits Leistungen zur Teilhabe erhalten oder erhalten haben, wenn sich eine Verschlimmerung anbahnt oder sich neue Aspekte für eine mögliche Verbesserung des Leistungs- und Teilhabevermögens ergeben Beispielsweise könnte die Weiterentwicklung von Hilfsmitteln und Behandlungsmethoden dazu führen, dass bei Menschen, die bereits Teilhabeleistungen erhalten haben, erneuter Bedarf für eine Teilhabeleistung besteht − bei Menschen, bei denen der Gesundheitsschädigung vermutlich eine psychosomatische Reaktion oder Abhängigkeitserkrankung zugrunde liegt • Anzeichen zur frühzeitigen Erkennung einer psychosomatischen Erkrankung können sein: 2 Anhaltende depressive Verstimmung, Angststörungen oder Belastungsund Anpassungsstörungen Anhaltende körperliche Beschwerden ohne organischen Befund wie Rücken- oder Kopfschmerzen oder Herzbeschwerden Bei Erkrankungen wie Neurodermitis oder Asthma können psychische Faktoren als Ursache in Betracht kommen 2 Weiterführende Literatur hierzu: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, Frankfurt 2004, sowie Bundesärztekammer, Curriculum „Psychosomatische Grundversorgung“, Köln 2001 3 • Anzeichen zur frühzeitigen Erkennung einer Alkoholabhängigkeit können sein: 3 Bestimmte körperliche Erkrankungen, z.B. Krankheiten des Verdauungssystems, des Nervensystems, des Stoffwechsels, des Herzund Kreislaufsystems, Verletzungen (z.B. als Sturzfolge) Ferner treten häufig mit einer Alkoholabhängigkeit psychische Störungen auf, z.B. deutliche Gefühls- und Stimmungsschwankungen. Auch sind Auffälligkeiten im Erscheinungsbild und Verhalten (z.B. häufige Fehltage im Betrieb, fehlerhafte Arbeitsergebnisse, Leistungsabfall, Unzuverlässigkeit, „Alkoholfahne“) zu bemerken 4 • Anzeichen zur frühzeitigen Erkennung einer Medikamentenabhängigkeit können sein: Bestimmte körperliche Erkrankungen, z.B. vegetative Beschwerden wie Magen- und Darmprobleme, Herzrasen, ständige Müdigkeit und Erschöpfung, Schlafstörungen Ferner treten häufig mit einer Medikamentenabhängigkeit psychische Störungen auf, z.B. Passivität und Antriebslosigkeit, Einschränkung der Merkfähigkeit, Unruhe und Nervosität, Angststörungen, Niedergeschlagenheit, das Gefühl überfordert zu sein und Verpflichtungen nicht mehr erfüllen zu können. Damit verbunden sind soziale und berufliche Probleme 5 3 Zur Feststellung, ob ein schädlicher Konsum von Alkohol bzw. eine Alkoholabhängigkeit vorliegt, werden u.a. Screening-Instrumente angewandt, z.B. Cage, LASD und ICD-10. 4 Weiterführende Informationen für den betrieblichen Bereich: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (Hrsg.): Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz, Hamm 2000 (www.dhs.de) Weiterführende Informationen für die ärztliche Praxis: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.): Kurzintervention bei Patienten mit Alkoholproblemen – ein Beratungsleitfaden für die ärztliche Praxis, Köln 2001 (www.bzga.de), Bestell-Nummer 32021000 Weiterführende Informationen für Betroffene: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.): Alles klar?!, Tips und Informationen für den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol (mit Selbsttest) (www.bzga.de), Bestell-Nummer 32010000 5 Weiterführende Informationen für Betriebe: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (Hrsg.): Substanzbe-zogene Störungen am Arbeitsplatz, Hamm 2004 (www.dhs.de) Basisinformationen zum Thema: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (Hrsg.): Medikamente – Basisinformationen, Hamm 2005 (www.dhs.de) Informationen für Ärzte: Bundesärztekammer (Hrsg.): Leitfaden „Medikamente – Schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“ (in Vorbereitung) 4 • Anzeichen zur frühzeitigen Erkennung einer Drogenabhängigkeit können sein: Veränderungen des psychischen Befindens, des sozialen Verhaltens, der Leistungsfähigkeit, Entwicklung physischer Störungen. Bezogen auf bestimmte Drogen können kurz- bzw. langfristige Wirkungen z.B. sein: 6 - Bei psychischer Abhängigkeit von Haschisch/ Marihuana: Wahrnehmungs- und Konzentrationsstörungen, Antriebsminderung, Interessensverlust, Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens und der Informationsverarbeitung, Psychosen - Bei Abhängigkeit von Heroin: Magen- Darmstörungen, Gebissveränderungen, Infektionen, zurückgehende Leistungsfähigkeit, Bewegungs- und Koordinationsstörungen, starke Gleichgültigkeit. Entzugserscheinungen: Unruhe, Schlaflosigkeit, labile Stimmungslage, depressive Verstimmungen - Bei Abhängigkeit von Kokain, Methamphetamine (Speed): Schwächung der körperlichen Widerstandskraft, Schädigung der Atmungsorgane, Herzschwäche, Dämpfung des Hunger-, Durst- und Müdigkeitsgefühls, Gewichtsverlust, verminderte Belastbarkeit, verstärkte Reizbarkeit, Aggressivität, Antriebs- und Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmungen, Verfolgungswahn - Bei Abhängigkeit von Ecstasy: Herz- Kreislauferkrankungen, Anstieg der Pulsfrequenz, des Blutdrucks und der Körpertemperatur, Schädigung des Gehirns, Erregungszustände, Abnahme des Schmerzempfindens sowie Hunger-, Durst- und Müdigkeitsgefühls, starker Erschöpfungszustand nach Abklingen der Drogenwirkung, Reizbarkeit, depressive Verstimmungen, Gedächtnisstörungen − bei Menschen nach traumatischen Erlebnissen, insbesondere bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit 6 Weiterführende Information zu diesem Thema unter www.dhs.de (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.), www.drugcom.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA)) und www.sucht.de (Fachverband Sucht e.V.) 5 • Traumatische Erlebnisse können sein: 7 Schwere Unfälle oder Katastrophen Sexueller Missbrauch oder andauernde Kindesmisshandlung Folter oder Kriegsereignisse • Anzeichen für eine posttraumatische Belastungsstörung können sein: Wiedererleben (Träume, Flashbacks, Bedrängnis bei Konfrontation mit ähnlichen Ereignissen) Vermeidung von Umständen, die der Belastung ähneln Amnesie oder erhöhte Sensitivität und Erregung wie Schlafstörungen, Reizbarkeit, Wutausbrüche, Konzentrationsstörungen, erhöhte Schreckhaftigkeit Die beschriebenen Symptome treten in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach dem Ereignis auf. 7 Der medizinische Sachverständige 99 (2003) No 5, mehrere Aufsätze zu posttraumatischen Belastungsstörungen 6 Literaturhinweise − Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.) (2006): ICFPraxisleitfaden. Trägerübergreifender Leitfaden für die praktische Anwendung der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) beim Zugang zur Rehabilitation. BAR, Frankfurt a.M. − Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.) (2005): Wegweiser – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. BAR, Frankfurt a.M. − Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.) (2005): Rehabilitation und Teilhabe – Wegweiser für Ärzte und andere Fachkräfte der Rehabilitation. 3. Auflage. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln Von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlichte Arbeitshilfen: − Arbeitshilfe für die Rehabilitation schädel-hirnverletzter Kinder und Jugendlicher − Arbeitshilfe für die Rehabilitation Koronarkranker Arbeitshilfe für die Rehabilitation von an Asthma bronchiale erkrankten Kindern und Jugendlichen − Arbeitshilfe für die Rehabilitation von Schlaganfallpatienten − Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Erkrankungen der Bewegungsorgane (rheumatische Erkrankungen) − Arbeitshilfe zur geriatrischen Rehabilitation − Arbeitshilfe für die Rehabilitation Krebskranker − Arbeitshilfe für die stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess − Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen − Arbeitshilfe für die Rehabilitation von chronisch Nierenkranken, Dialysepflichtigen und Nierentransplantierten − Arbeitshilfe für die Rehabilitation allergischer Atemwegserkrankungen 7 − Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen Alle angegebenen Publikationen können bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) bestellt werden oder unter www.bar-frankfurt.de abgerufen werden. 8