GR-DS Nr. 102-2015 Abwasserbeseitigung

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Stadt Pfullingen
Den 03.12.2015
Az.: 200-D/Rd
Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015
Sitzung des Gemeinderates
am 15. Dezember 2015
- öffentlich –
Abwasserbeseitigung
hier: Neukalkulation der Abwassergebühr zum 01.01.2016
Anlagen: 2
Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.03.2010
musste in allen Kommunen des Landes die gesplittete Abwassergebühr eingeführt
werden, dies erfolgte mit einer Neukalkulation der Abwassergebühren für 2010 und
2011 zuletzt in der Sitzung des Gemeinderates am 19.07.2011.
In 2012 wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 06.12.2011 die Gebühr neu
kalkuliert, die bis heute Bestand hat.
Nach ständiger Rechtsprechung muss dem Gemeinderat bereits vor der Beschlussfassung über eine Gebührensatzung eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ermittelte Gebührenbedarfsrechnung vorliegen, diese ist in der Anlage 1 beigefügt.
Die in der Gebührenkalkulation ermittelten Sätze stellen Obergrenzen dar, die nach
§ 14 Abs. 2 KAG nicht überschritten werden dürfen. Der Gemeinderat hat im Rahmen einer solchen Gebührenkalkulation als satzungsgebendes Organ bestimmte
Ermessens- und Prognoseentscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen sind gerichtlich dahingehend überprüfbar, dass das jeweilige Ermessen fehlerfrei ausgeübt
wurde.
Bei der Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat insbesondere Ermessensentscheidungen über folgende Punkte zu treffen:
1.
Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Als laufende Kosten und Einnahmen der Abwasserbeseitigung liegen der Gebührenkalkulation 2016 im Wesentlichen die Haushaltsplanansätze 2016 zugrunde.
2.
Abschreibungen
Die Höhe der Abschreibungen wurde entsprechend der Angaben der Verwaltung in die Gebührenkalkulation aufgenommen. Die dort verwendeten Prozentsätze entsprechen den Richtwerten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle
für Verwaltungsmanagement (KGSt) sowie den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
3.
Kalkulatorischer Zins
In der Abwasserbeseitigung wurde in der Gebührenkalkulation 2016 ein
Mischzinssatz in Höhe von 6 % angesetzt. Dieser Gebührensatz entspricht
der laufenden Rechtsprechung.
- 2 4.
Kostenaufteilung Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie Straßenentwässerungskosten
Die Kostenansätze des Kalkulationsjahres 2016 wurden in die Bereiche
Schmutzwasserbeseitigung, Niederschlagswasserbeseitigung und Straßenentwässerung aufgeteilt. Kostenveranlagungen, die nicht direkt der
Schmutzwasser- bzw. der Niederschlagswasserbeseitigung zuzuordnen sind,
wurden ohne Aufteilung direkt dem jeweiligen Kostenträger zugeordnet.
Bei Einrichtungen, die der Ableitung und Reinigung von Schmutz- und Niederschlagswasser dienen, werden die betreffenden Kostenanteile mit Hilfe
allgemeiner Erfahrungswerte geschätzt.
5.
Die in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Verteilerschlüssel sind wie
folgt:
Schlüssel
Pers (Personalkosten)
MW Bk
(Mischwasser
Betriebskosten)
Vw
(Verwaltungsaufwand)
GAG
(gesplittete Abwassergebühr)
KA Bk
(Kläranlage Betriebskosten)
MWKK
(Mischwasser kalkulatorische
Kosten)
KA KK
(Kläranlage kalkulatorische
Kosten)
MW HA
(Mischwasser Hausanschlüsse)
Klär Bei
(Klärbeiträge)
Kan Bei
(Kanalbeiträge)
KUD
(Kostenunterdeckung)
5.
SW
NW
STEA
(Schmutzwasser)(Niederschlags- (Straßenentwasser)
wässerungskosten)
90,00 %
5,00 %
5,00 %
50,00 %
36,50 %
13,50 %
80,00 %
10,00 %
10,00 %
20,00 %
80,00 %
0,00 %
95,60 %
3,20 %
1,20 %
45,00 %
30,00 %
25,00 %
85,50 %
9,50 %
5,00 %
50,00 %
50,00 %
0,00 %
88,09 %
11,91 %
0,00 %
65,00 %
35,00 %
0,00 %
73,08 %
26,92 %
0,00 %
Straßenentwässerungskostenanteil
Bei der Erhebung der Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung bleiben die Kosten für die Straßenentwässerung außen vor (§ 17 Abs. 3 KAG).
Die Kosten werden geschätzt, da eine exakte Berechnung mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich ist. Diese Schätzung ist rechtlich
anerkannt, es wird auf allgemeine Erfahrungswerte zurückgegriffen.
Die zugrunde gelegten Prozentsätze zur Berechnung der jeweiligen Kostenanteile für die Straßenentwässerung sind in der Gebührenkalkulation entsprechend der Darstellung in Ziffer 4 dieser Vorlage in der Spalte „STEA, Straßenentwässerungskosten“ dargestellt.
- 3 6.
Kostenüberdeckungen, Kostenunterdeckungen
Aus den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 sind folgende Über- bzw. Unterdeckungen vorhanden:
Haushaltsjahr 2011 Überdeckung
Haushaltsjahr 2012 Überdeckung
Haushaltsjahr 2013 Unterdeckung
-178.718 Euro
-137.920 Euro
229.648 Euro
Diese Unterdeckungen werden anteilig auf die Jahre 2016 und 2017 verrechnet, so dass eine gleichmäßige Refinanzierung stattfindet.
Für das Haushaltsjahr und Kalkulationsjahr 2016 werden die Überschüsse für
2011 mit 178.718 Euro und ein Anteil von 2013 mit 178.718 Euro als Unterdeckung verrechnet. In der Gebührenkalkulation 2017 wird der Überschuß
aus 2012 mit 137.920 Euro und der restliche Fehlbetrag aus 2013 mit 50.930
Euro zur Anrechnung gebracht.
7.
Bemessungsgrundlagen
Als Verteilungsmaßstab für die Schmutzwassergebühr wurde eine Abwassermenge von 970.000 m³ zugrunde gelegt.
Als ansatzfähige Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr
wurde von einer relevanten versiegelten Nettofläche mit 1.220.608 m²,
Stand 03.12.2015, ausgegangen.
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Gemeinderat liegt die Gebührenkalkulation Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Kalkulationsjahr 2016 vollständig vor. Der
Gemeinderat bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und
Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich, insbesondere
auch die Verteilerschlüssel.
Insbesondere werden folgende Festlegungen getroffen:
a)
Die den Gebührenkalkulationen zugrunde gelegten Abschreibungs- und
Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung
der kalkulatorischen Verzinsung werden entsprechend den betreffenden Angaben der Verwaltung übernommen.
b)
Der kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung wird auf
6 % festgesetzt.
c)
Die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung
des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.
d)
Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die
Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr eine Menge
von 970.000 m³.
e)
Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung der Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der in der Anlage festgesetzten Beträge.
- 4 -
f)
Der Gemeinderat beschließt die im Sachverhalt dargelegten Schlüssel
und die diesbezüglich in der Kalkulation (Anlage) aufgeführten Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten auf die Schmutzwasserbeseitigung
und Niederschlagswasserbeseitigung.
g)
Von den Jahresrechnungen 2011 wird der Verlust mit 36.882 € und
von der Jahresrechnung 2012 ein anteiliger Verlust mit 47.723 € in die
Kalkulation 2016 übertragen.
h)
Der Gemeinderat setzt für das Haushaltsjahr 2016 folgende Gebührensätze fest:
Schmutzwasserbeseitigung pro m³
Niederschlagswasserbeseitigung pro m³
1,97 Euro (bisher 1,92 Euro)
0,57 Euro (bisher 0,52 Euro)
Dies entspricht der Gebührenobergrenze aus der Kalkulation.
2.
Die Satzungsänderung wird wie aus Anlage 2 ersichtlich beschlossen.
Roland Deh
Michael Schrenk
Bürgermeister
Ermittlung des gebührenfähigen Aufwandes je Kostenstelle im Kalkulationsjahr 2016
Laufende Ausgaben
Schlüssel
4140
4340
4440
4500
5150
5200
5300
5418
5428
5438
5448
5610
5620
6100
6300
6310
6340
6350
6450
6518
6528
6548
6550
6570
6588
6790
6792
6793
7130
Vergütung der Beschäftigten
Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte
Beiträge zur gesetzlichen Solzialversicherung für Beschäftigte
Beihilfen, Unterstützungen und dgl.
Unterhaltung Abwasseranlagen
Geräte, Ausstattungsgegenstände
Mieten und Pachten
Heizung, Brennstoffe
Reinigung
Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Müll
Abgaben und Versicherungen
Dienst- und Schutzkleidung
Aus- und Fortbildung, Umschulung
Berechnungs- und Einzugsgebühren
Planungskosten
Untersuchungen gem. Eigenkontrollverordnung
Leistungsvergütung an Unternehmen
Fortführung Kanalkataster
Abwasserabgabe
Bücher und Zeitschriften
Post- und Fernmeldegebühren
Dienstreisen
Sachverständige
Datenverarbeitung
Bürobedarf
Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsaufwand - innere Verrechnung
Aufwand vom Bauhof
Aufwand vom Fuhrpark
Zuweisungen an Zweckverbände und dgl.
Summen
Pers
Pers
Pers
MW Bk
MW Bk
MW Bk
MW Bk
Vw
MW Bk
Vw
MW Bk
Vw
Vw
Vw
MW Bk
GAG
MW Bk
MW Bk
Vw
Vw
Vw
Vw
Vw
Vw
Vw
MW Bk
MW Bk
KA Bk
Gesamt
EUR
SW
EUR
53.700,00
4.700,00
10.400,00
0,00
600.000,00
8.000,00
800,00
900,00
600,00
9.800,00
2.500,00
4.000,00
400,00
40.000,00
50.000,00
120.000,00
35.000,00
25.000,00
10.000,00
600,00
3.800,00
500,00
0,00
1.500,00
3.500,00
31.500,00
23.900,00
19.000,00
670.000,00
1.730.100,00
NW
EUR
48.330,00
4.230,00
9.360,00
0,00
300.000,00
4.000,00
400,00
450,00
480,00
4.900,00
2.000,00
2.000,00
320,00
32.000,00
40.000,00
60.000,00
7.000,00
12.500,00
5.000,00
480,00
3.040,00
400,00
0,00
1.200,00
2.800,00
25.200,00
11.950,00
9.500,00
640.520,00
1.228.060,00
STEA
EUR
2.685,00
235,00
520,00
0,00
219.000,00
2.920,00
292,00
328,50
60,00
3.577,00
250,00
1.460,00
40,00
4.000,00
5.000,00
43.800,00
28.000,00
9.125,00
3.650,00
60,00
380,00
50,00
0,00
150,00
350,00
3.150,00
8.723,50
6.935,00
21.440,00
366.181,00
2.685,00
235,00
520,00
0,00
81.000,00
1.080,00
108,00
121,50
60,00
1.323,00
250,00
540,00
40,00
4.000,00
5.000,00
16.200,00
0,00
3.375,00
1.350,00
60,00
380,00
50,00
0,00
150,00
350,00
3.150,00
3.226,50
2.565,00
8.040,00
135.859,00
Laufende Einnahmen
Gesamt
EUR
1630 Erstattung für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes von Zweckverbänden und dgl.
Summen
Vw
SW
EUR
NW
EUR
STEA
EUR
25.000,00
20.000,00
2.500,00
2.500,00
25.000,00
20.000,00
2.500,00
2.500,00
Kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens
Gesamt
EUR
Beteiligungen an Zweckverbänden
Verbindungssammler
Kläranlage
Regenüberlaufbecken und Mischwassersammler
Bauliche Anlagen
Außenanlagen
Betriebseinrichtung
Grundstücke
Kanalsystem für
Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Mischwasser
Hausanschlüsse für
Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Mischwasser
Summen
SW
EUR
NW
EUR
STEA
EUR
MW KK
KA KK
20.000,00
140.000,00
9.000,00
119.700,00
6.000,00
13.300,00
5.000,00
7.000,00
MW
MW
MW
MW
KK
KK
KK
KK
220.000,00
0,00
0,00
0,00
99.000,00
0,00
0,00
0,00
66.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
SW
NW
MW KK
0,00
0,00
493.000,00
0,00
0,00
221.850,00
0,00
0,00
147.900,00
0,00
0,00
123.250,00
SW
NW HA
MW HA
0,00
0,00
7.000,00
880.000,00
0,00
0,00
3.500,00
453.050,00
0,00
0,00
3.500,00
236.700,00
0,00
0,00
0,00
190.250,00
Kalkulatorische Abschreibung des Anlagevermögens
Gesamt
EUR
Beteiligungen an Zweckverbänden
Verbindungssammler
Kläranlage
Regenüberlaufbecken und Mischwassersammler
Bauliche Anlagen
Außenanlagen
Betriebseinrichtung
Grundstücke
Kanalsystem für
Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Mischwasser
Hausanschlüsse für
Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Mischwasser
Summen
SW
EUR
NW
EUR
STEA
EUR
MW KK
KA KK
12.600,00
193.000,00
5.670,00
165.015,00
3.780,00
18.335,00
3.150,00
9.650,00
MW
MW
MW
MW
KK
KK
KK
KK
163.000,00
0,00
0,00
0,00
73.350,00
0,00
0,00
0,00
48.900,00
0,00
0,00
0,00
40.750,00
0,00
0,00
0,00
SW
NW
MW KK
0,00
0,00
350.000,00
0,00
0,00
157.500,00
0,00
0,00
105.000,00
0,00
0,00
87.500,00
SW
NW HA
MW HA
0,00
0,00
4.000,00
722.600,00
0,00
0,00
2.000,00
403.535,00
0,00
0,00
2.000,00
178.015,00
0,00
0,00
0,00
141.050,00
Kalkulatorische Verzinsung der Auflösungsreste
Gesamt
EUR
Zuweisungen für
Kläranlage
Regenüberlaufbecken
Regenrückhaltebecken
Schmutzwasserkanäle
Niederschlagswasserkanäle
Mischwasserkanäle
Schmutzwassersammler
Mischwasserhausanschlussersätze
Mischwassersammler
Beiträge
Klärbeiträge
Kanalbeiträge
Kapitalzuschüsse
für Klärbereich
für Bereich Mischwasser
SW
EUR
NW
EUR
STEA
EUR
KA KK
MW KK
NW
SW
NW
MW KK
SW
MW HA
MW KK
3.600,00
31.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.300,00
0,00
3.078,00
13.995,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.150,00
0,00
342,00
9.330,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.150,00
0,00
180,00
7.775,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Klär Bei
Kan Bei
15.500,00
68.500,00
13.653,95
44.525,00
1.846,05
23.975,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
125.000,00
78.401,95
38.643,05
7.955,00
KA KK
MW KK
Summen
Kalulatorische Auflösung der Zuwendungen und Zuschüsse
Gesamt
EUR
Zuweisungen für
Kläranlage
Regenüberlaufbecken
Regenrückhaltebecken
Schmutzwasserkanäle
Niederschlagswasserkanäle
Mischwasserkanäle
Schmutzwassersammler
Mischwasserhausanschlussersätze
Mischwassersammler
Beiträge
Klärbeiträge
Kanalbeiträge
Summen
SW
EUR
NW
EUR
STEA
EUR
KA KK
MW KK
NW
SW
NW
MW KK
SW
MW HA
MW KK
2.100,00
26.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.700,00
1.795,50
11.970,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.850,00
0,00
199,50
7.980,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.850,00
0,00
105,00
6.650,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Klär Bei
Kan Bei
17.000,00
66.000,00
115.400,00
14.977,00
42.900,00
73.492,50
2.023,00
23.100,00
35.152,50
0,00
0,00
6.755,00
Kostenunter- und -überdeckungen aus Vorjahren
Kostenüberdeckung aus 2011
Anteilige Kostenunterdeckung aus 2012 wird auf 2017 vorgetragen
Anteilige Kostenunterdeckung aus 2013
Summen
KUD
KUD
178.718,00
48.111,54
0,00
-48.111,54
0,00
0,00
-178.718,00
130.606,46
0,00
-130.606,46
0,00
0,00
0,00
0,00
Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung 2016
Laufende Kosten
laufende Betriebskosten
laufende Einnahmen
Summe
Summe laufende Kosten
1.228.060,00
-20.000,00
1.208.060,00
1.208.060,00
EUR
EUR
EUR
EUR
Kalkulatorische Kosten
Kalkulatorische Abschreibung des Anlagevermögens
Abschreibungsbeträge
Summe
403.535,00 EUR
403.535,00 EUR
Kalkulatorische Auflösung der Zuwendungen
Auflösungsbeträge
Summe
-73.492,50 EUR
-73.492,50 EUR
Kalkulatorische Zinsen
Kalkulatorische Zinsen auf Restbuchwerte des Anlagevermögens
Kalkulatorische Zinsen auf Restbuchwerte der Auflösungsreste
Summe
Summe kalkulatorische Kosten
453.050,00
-78.401,95
374.648,05
704.690,55
Kostenträgerrechnung
Summe Kosten
Bemessungsgrundlage
Kostendeckender Gebührensatz
Übertragung der Kostenüber- oder -unterdeckung aus Vorjahren
verrechnete Kostenüber- oder -unterdeckung
Bemessungsgrundlage
Zusatzaufwand je Gebühreneinheit
Kostendeckender Gebührensatz mit Ausgleich
EUR
EUR
EUR
EUR
1.912.750,55 EUR
970.000,00 m³
1,9719 EUR/m³
0,00 EUR
970.000,00 m³
0,0000 EUR/m³
1,9719 EUR/m³
Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung 2016
Laufende Kosten
laufende Betriebskosten
laufende Einnahmen
Summe
Summe laufende Kosten
366.181,00 EUR
-2.500,00 EUR
363.681,00 EUR
Kalkulatorische Kosten
Kalkulatorische Abschreibung des Anlagevermögens
Abschreibungsbeträge
Summe
178.015,00 EUR
178.015,00 EUR
Kalkulatorische Auflösung der Zuwendungen
Auflösungsbeträge
Summe
-35.152,50 EUR
-35.152,50 EUR
Kalkulatorische Zinsen
Kalkulatorische Zinsen auf Restbuchwerte des Anlagevermögens
Kalkulatorische Zinsen auf Restbuchwerte der Auflösungsreste
Summe
Summe kalkulatorische Kosten
236.700,00
-38.643,05
198.056,95
340.919,45
Kostenträgerrechnung
Summe Kosten
Bemessungsgrundlage
Kostendeckender Gebührensatz
Übertragung der Kostenüberdeckung aus Vorjahren
verrechnete Kostenüberdeckung
Bemessungsgrundlage
Zusatzaufwand je Gebühreneinheit
Kostendeckender Gebührensatz mit Ausgleich
EUR
EUR
EUR
EUR
704.600,45 EUR
1.220.608,00 m²
0,5773 EUR/m²
0,00 EUR
1.185.000,00 m²
0,0000 EUR
0,5773 EUR/m²
Straßenentwässerungsanteil 2016
Laufende Kosten
laufende Betriebskosten
laufende Einnahmen
Summe
Summe laufende Kosten
Kalkulatorische Kosten
Kalkulatorische Abschreibung des Anlagevermögens
Abschreibungsbeträge
Summe
Kalkulatorische Auflösung der Zuwendungen
Auflösungsbeträge
Summe
135.859,00 EUR
-2.500,00 EUR
133.359,00 EUR
141.050,00 EUR
141.050,00 EUR
-6.755,00 EUR
-6.755,00 EUR
Kalkulatorische Zinsen
Kalkulatorische Zinsen auf Restbuchwerte des Anlagevermögens
Kalkulatorische Zinsen auf Restbuchwerte der Auflösungsreste
Summe
Summe kalkulatorische Kosten
190.250,00
-7.955,00
182.295,00
316.590,00
Kostenträgerrechnung
Summe STEA
449.949,00 EUR
Straßenentwässerungsanteil
449.949,00 EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Anlage 2 zu Ge me inderatsdrucksache Nr.102/ 2015
Stadt Pfullingen
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung – AbwS)
vom 09.12.1997, zuletzt geändert am 6. Dezember 2011
Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4
und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2,
11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat
der Gemeinderat der Stadt Pfullingen am 15. Dezember 2015 folgende Änderungssatzung beschlossen:
1. § 41 Abs.1 wird wie folgt geändert:
Die Schmutzwassergebühr (§ 39) sowie die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser 1,97
Euro.
2. § 41 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Die Niederschlagswassergebühr (§ 39 a) beträgt je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,57 Euro.
5. Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der
Bekanntmachung dieser Satzung geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der
die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden ist.
Ausgefertigt:
Pfullingen, den 15. Dezember 2015
gez.
Michael Schrenk
Bürgermeister
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