Stadt Pfullingen Den 03.12.2015 Az.: 200-D/Rd Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015 Sitzung des Gemeinderates am 15. Dezember 2015 - öffentlich – Abwasserbeseitigung hier: Neukalkulation der Abwassergebühr zum 01.01.2016 Anlagen: 2 Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.03.2010 musste in allen Kommunen des Landes die gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden, dies erfolgte mit einer Neukalkulation der Abwassergebühren für 2010 und 2011 zuletzt in der Sitzung des Gemeinderates am 19.07.2011. In 2012 wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 06.12.2011 die Gebühr neu kalkuliert, die bis heute Bestand hat. Nach ständiger Rechtsprechung muss dem Gemeinderat bereits vor der Beschlussfassung über eine Gebührensatzung eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebührenbedarfsrechnung vorliegen, diese ist in der Anlage 1 beigefügt. Die in der Gebührenkalkulation ermittelten Sätze stellen Obergrenzen dar, die nach § 14 Abs. 2 KAG nicht überschritten werden dürfen. Der Gemeinderat hat im Rahmen einer solchen Gebührenkalkulation als satzungsgebendes Organ bestimmte Ermessens- und Prognoseentscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen sind gerichtlich dahingehend überprüfbar, dass das jeweilige Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde. Bei der Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat insbesondere Ermessensentscheidungen über folgende Punkte zu treffen: 1. Verwaltungs- und Betriebsaufwand Als laufende Kosten und Einnahmen der Abwasserbeseitigung liegen der Gebührenkalkulation 2016 im Wesentlichen die Haushaltsplanansätze 2016 zugrunde. 2. Abschreibungen Die Höhe der Abschreibungen wurde entsprechend der Angaben der Verwaltung in die Gebührenkalkulation aufgenommen. Die dort verwendeten Prozentsätze entsprechen den Richtwerten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) sowie den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. 3. Kalkulatorischer Zins In der Abwasserbeseitigung wurde in der Gebührenkalkulation 2016 ein Mischzinssatz in Höhe von 6 % angesetzt. Dieser Gebührensatz entspricht der laufenden Rechtsprechung. - 2 4. Kostenaufteilung Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie Straßenentwässerungskosten Die Kostenansätze des Kalkulationsjahres 2016 wurden in die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung, Niederschlagswasserbeseitigung und Straßenentwässerung aufgeteilt. Kostenveranlagungen, die nicht direkt der Schmutzwasser- bzw. der Niederschlagswasserbeseitigung zuzuordnen sind, wurden ohne Aufteilung direkt dem jeweiligen Kostenträger zugeordnet. Bei Einrichtungen, die der Ableitung und Reinigung von Schmutz- und Niederschlagswasser dienen, werden die betreffenden Kostenanteile mit Hilfe allgemeiner Erfahrungswerte geschätzt. 5. Die in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Verteilerschlüssel sind wie folgt: Schlüssel Pers (Personalkosten) MW Bk (Mischwasser Betriebskosten) Vw (Verwaltungsaufwand) GAG (gesplittete Abwassergebühr) KA Bk (Kläranlage Betriebskosten) MWKK (Mischwasser kalkulatorische Kosten) KA KK (Kläranlage kalkulatorische Kosten) MW HA (Mischwasser Hausanschlüsse) Klär Bei (Klärbeiträge) Kan Bei (Kanalbeiträge) KUD (Kostenunterdeckung) 5. SW NW STEA (Schmutzwasser)(Niederschlags- (Straßenentwasser) wässerungskosten) 90,00 % 5,00 % 5,00 % 50,00 % 36,50 % 13,50 % 80,00 % 10,00 % 10,00 % 20,00 % 80,00 % 0,00 % 95,60 % 3,20 % 1,20 % 45,00 % 30,00 % 25,00 % 85,50 % 9,50 % 5,00 % 50,00 % 50,00 % 0,00 % 88,09 % 11,91 % 0,00 % 65,00 % 35,00 % 0,00 % 73,08 % 26,92 % 0,00 % Straßenentwässerungskostenanteil Bei der Erhebung der Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung bleiben die Kosten für die Straßenentwässerung außen vor (§ 17 Abs. 3 KAG). Die Kosten werden geschätzt, da eine exakte Berechnung mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich ist. Diese Schätzung ist rechtlich anerkannt, es wird auf allgemeine Erfahrungswerte zurückgegriffen. Die zugrunde gelegten Prozentsätze zur Berechnung der jeweiligen Kostenanteile für die Straßenentwässerung sind in der Gebührenkalkulation entsprechend der Darstellung in Ziffer 4 dieser Vorlage in der Spalte „STEA, Straßenentwässerungskosten“ dargestellt. - 3 6. Kostenüberdeckungen, Kostenunterdeckungen Aus den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 sind folgende Über- bzw. Unterdeckungen vorhanden: Haushaltsjahr 2011 Überdeckung Haushaltsjahr 2012 Überdeckung Haushaltsjahr 2013 Unterdeckung -178.718 Euro -137.920 Euro 229.648 Euro Diese Unterdeckungen werden anteilig auf die Jahre 2016 und 2017 verrechnet, so dass eine gleichmäßige Refinanzierung stattfindet. Für das Haushaltsjahr und Kalkulationsjahr 2016 werden die Überschüsse für 2011 mit 178.718 Euro und ein Anteil von 2013 mit 178.718 Euro als Unterdeckung verrechnet. In der Gebührenkalkulation 2017 wird der Überschuß aus 2012 mit 137.920 Euro und der restliche Fehlbetrag aus 2013 mit 50.930 Euro zur Anrechnung gebracht. 7. Bemessungsgrundlagen Als Verteilungsmaßstab für die Schmutzwassergebühr wurde eine Abwassermenge von 970.000 m³ zugrunde gelegt. Als ansatzfähige Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr wurde von einer relevanten versiegelten Nettofläche mit 1.220.608 m², Stand 03.12.2015, ausgegangen. Beschlussvorschlag: 1. Dem Gemeinderat liegt die Gebührenkalkulation Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Kalkulationsjahr 2016 vollständig vor. Der Gemeinderat bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich, insbesondere auch die Verteilerschlüssel. Insbesondere werden folgende Festlegungen getroffen: a) Die den Gebührenkalkulationen zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung werden entsprechend den betreffenden Angaben der Verwaltung übernommen. b) Der kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung wird auf 6 % festgesetzt. c) Die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt. d) Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr eine Menge von 970.000 m³. e) Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung der Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der in der Anlage festgesetzten Beträge. - 4 - f) Der Gemeinderat beschließt die im Sachverhalt dargelegten Schlüssel und die diesbezüglich in der Kalkulation (Anlage) aufgeführten Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten auf die Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung. g) Von den Jahresrechnungen 2011 wird der Verlust mit 36.882 € und von der Jahresrechnung 2012 ein anteiliger Verlust mit 47.723 € in die Kalkulation 2016 übertragen. h) Der Gemeinderat setzt für das Haushaltsjahr 2016 folgende Gebührensätze fest: Schmutzwasserbeseitigung pro m³ Niederschlagswasserbeseitigung pro m³ 1,97 Euro (bisher 1,92 Euro) 0,57 Euro (bisher 0,52 Euro) Dies entspricht der Gebührenobergrenze aus der Kalkulation. 2. Die Satzungsänderung wird wie aus Anlage 2 ersichtlich beschlossen. Roland Deh Michael Schrenk Bürgermeister Ermittlung des gebührenfähigen Aufwandes je Kostenstelle im Kalkulationsjahr 2016 Laufende Ausgaben Schlüssel 4140 4340 4440 4500 5150 5200 5300 5418 5428 5438 5448 5610 5620 6100 6300 6310 6340 6350 6450 6518 6528 6548 6550 6570 6588 6790 6792 6793 7130 Vergütung der Beschäftigten Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Solzialversicherung für Beschäftigte Beihilfen, Unterstützungen und dgl. Unterhaltung Abwasseranlagen Geräte, Ausstattungsgegenstände Mieten und Pachten Heizung, Brennstoffe Reinigung Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Müll Abgaben und Versicherungen Dienst- und Schutzkleidung Aus- und Fortbildung, Umschulung Berechnungs- und Einzugsgebühren Planungskosten Untersuchungen gem. Eigenkontrollverordnung Leistungsvergütung an Unternehmen Fortführung Kanalkataster Abwasserabgabe Bücher und Zeitschriften Post- und Fernmeldegebühren Dienstreisen Sachverständige Datenverarbeitung Bürobedarf Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsaufwand - innere Verrechnung Aufwand vom Bauhof Aufwand vom Fuhrpark Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. Summen Pers Pers Pers MW Bk MW Bk MW Bk MW Bk Vw MW Bk Vw MW Bk Vw Vw Vw MW Bk GAG MW Bk MW Bk Vw Vw Vw Vw Vw Vw Vw MW Bk MW Bk KA Bk Gesamt EUR SW EUR 53.700,00 4.700,00 10.400,00 0,00 600.000,00 8.000,00 800,00 900,00 600,00 9.800,00 2.500,00 4.000,00 400,00 40.000,00 50.000,00 120.000,00 35.000,00 25.000,00 10.000,00 600,00 3.800,00 500,00 0,00 1.500,00 3.500,00 31.500,00 23.900,00 19.000,00 670.000,00 1.730.100,00 NW EUR 48.330,00 4.230,00 9.360,00 0,00 300.000,00 4.000,00 400,00 450,00 480,00 4.900,00 2.000,00 2.000,00 320,00 32.000,00 40.000,00 60.000,00 7.000,00 12.500,00 5.000,00 480,00 3.040,00 400,00 0,00 1.200,00 2.800,00 25.200,00 11.950,00 9.500,00 640.520,00 1.228.060,00 STEA EUR 2.685,00 235,00 520,00 0,00 219.000,00 2.920,00 292,00 328,50 60,00 3.577,00 250,00 1.460,00 40,00 4.000,00 5.000,00 43.800,00 28.000,00 9.125,00 3.650,00 60,00 380,00 50,00 0,00 150,00 350,00 3.150,00 8.723,50 6.935,00 21.440,00 366.181,00 2.685,00 235,00 520,00 0,00 81.000,00 1.080,00 108,00 121,50 60,00 1.323,00 250,00 540,00 40,00 4.000,00 5.000,00 16.200,00 0,00 3.375,00 1.350,00 60,00 380,00 50,00 0,00 150,00 350,00 3.150,00 3.226,50 2.565,00 8.040,00 135.859,00 Laufende Einnahmen Gesamt EUR 1630 Erstattung für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes von Zweckverbänden und dgl. Summen Vw SW EUR NW EUR STEA EUR 25.000,00 20.000,00 2.500,00 2.500,00 25.000,00 20.000,00 2.500,00 2.500,00 Kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens Gesamt EUR Beteiligungen an Zweckverbänden Verbindungssammler Kläranlage Regenüberlaufbecken und Mischwassersammler Bauliche Anlagen Außenanlagen Betriebseinrichtung Grundstücke Kanalsystem für Schmutzwasser Niederschlagswasser Mischwasser Hausanschlüsse für Schmutzwasser Niederschlagswasser Mischwasser Summen SW EUR NW EUR STEA EUR MW KK KA KK 20.000,00 140.000,00 9.000,00 119.700,00 6.000,00 13.300,00 5.000,00 7.000,00 MW MW MW MW KK KK KK KK 220.000,00 0,00 0,00 0,00 99.000,00 0,00 0,00 0,00 66.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 SW NW MW KK 0,00 0,00 493.000,00 0,00 0,00 221.850,00 0,00 0,00 147.900,00 0,00 0,00 123.250,00 SW NW HA MW HA 0,00 0,00 7.000,00 880.000,00 0,00 0,00 3.500,00 453.050,00 0,00 0,00 3.500,00 236.700,00 0,00 0,00 0,00 190.250,00 Kalkulatorische Abschreibung des Anlagevermögens Gesamt EUR Beteiligungen an Zweckverbänden Verbindungssammler Kläranlage Regenüberlaufbecken und Mischwassersammler Bauliche Anlagen Außenanlagen Betriebseinrichtung Grundstücke Kanalsystem für Schmutzwasser Niederschlagswasser Mischwasser Hausanschlüsse für Schmutzwasser Niederschlagswasser Mischwasser Summen SW EUR NW EUR STEA EUR MW KK KA KK 12.600,00 193.000,00 5.670,00 165.015,00 3.780,00 18.335,00 3.150,00 9.650,00 MW MW MW MW KK KK KK KK 163.000,00 0,00 0,00 0,00 73.350,00 0,00 0,00 0,00 48.900,00 0,00 0,00 0,00 40.750,00 0,00 0,00 0,00 SW NW MW KK 0,00 0,00 350.000,00 0,00 0,00 157.500,00 0,00 0,00 105.000,00 0,00 0,00 87.500,00 SW NW HA MW HA 0,00 0,00 4.000,00 722.600,00 0,00 0,00 2.000,00 403.535,00 0,00 0,00 2.000,00 178.015,00 0,00 0,00 0,00 141.050,00 Kalkulatorische Verzinsung der Auflösungsreste Gesamt EUR Zuweisungen für Kläranlage Regenüberlaufbecken Regenrückhaltebecken Schmutzwasserkanäle Niederschlagswasserkanäle Mischwasserkanäle Schmutzwassersammler Mischwasserhausanschlussersätze Mischwassersammler Beiträge Klärbeiträge Kanalbeiträge Kapitalzuschüsse für Klärbereich für Bereich Mischwasser SW EUR NW EUR STEA EUR KA KK MW KK NW SW NW MW KK SW MW HA MW KK 3.600,00 31.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.300,00 0,00 3.078,00 13.995,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.150,00 0,00 342,00 9.330,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.150,00 0,00 180,00 7.775,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Klär Bei Kan Bei 15.500,00 68.500,00 13.653,95 44.525,00 1.846,05 23.975,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 125.000,00 78.401,95 38.643,05 7.955,00 KA KK MW KK Summen Kalulatorische Auflösung der Zuwendungen und Zuschüsse Gesamt EUR Zuweisungen für Kläranlage Regenüberlaufbecken Regenrückhaltebecken Schmutzwasserkanäle Niederschlagswasserkanäle Mischwasserkanäle Schmutzwassersammler Mischwasserhausanschlussersätze Mischwassersammler Beiträge Klärbeiträge Kanalbeiträge Summen SW EUR NW EUR STEA EUR KA KK MW KK NW SW NW MW KK SW MW HA MW KK 2.100,00 26.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.700,00 1.795,50 11.970,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.850,00 0,00 199,50 7.980,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.850,00 0,00 105,00 6.650,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Klär Bei Kan Bei 17.000,00 66.000,00 115.400,00 14.977,00 42.900,00 73.492,50 2.023,00 23.100,00 35.152,50 0,00 0,00 6.755,00 Kostenunter- und -überdeckungen aus Vorjahren Kostenüberdeckung aus 2011 Anteilige Kostenunterdeckung aus 2012 wird auf 2017 vorgetragen Anteilige Kostenunterdeckung aus 2013 Summen KUD KUD 178.718,00 48.111,54 0,00 -48.111,54 0,00 0,00 -178.718,00 130.606,46 0,00 -130.606,46 0,00 0,00 0,00 0,00 Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung 2016 Laufende Kosten laufende Betriebskosten laufende Einnahmen Summe Summe laufende Kosten 1.228.060,00 -20.000,00 1.208.060,00 1.208.060,00 EUR EUR EUR EUR Kalkulatorische Kosten Kalkulatorische Abschreibung des Anlagevermögens Abschreibungsbeträge Summe 403.535,00 EUR 403.535,00 EUR Kalkulatorische Auflösung der Zuwendungen Auflösungsbeträge Summe -73.492,50 EUR -73.492,50 EUR Kalkulatorische Zinsen Kalkulatorische Zinsen auf Restbuchwerte des Anlagevermögens Kalkulatorische Zinsen auf Restbuchwerte der Auflösungsreste Summe Summe kalkulatorische Kosten 453.050,00 -78.401,95 374.648,05 704.690,55 Kostenträgerrechnung Summe Kosten Bemessungsgrundlage Kostendeckender Gebührensatz Übertragung der Kostenüber- oder -unterdeckung aus Vorjahren verrechnete Kostenüber- oder -unterdeckung Bemessungsgrundlage Zusatzaufwand je Gebühreneinheit Kostendeckender Gebührensatz mit Ausgleich EUR EUR EUR EUR 1.912.750,55 EUR 970.000,00 m³ 1,9719 EUR/m³ 0,00 EUR 970.000,00 m³ 0,0000 EUR/m³ 1,9719 EUR/m³ Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung 2016 Laufende Kosten laufende Betriebskosten laufende Einnahmen Summe Summe laufende Kosten 366.181,00 EUR -2.500,00 EUR 363.681,00 EUR Kalkulatorische Kosten Kalkulatorische Abschreibung des Anlagevermögens Abschreibungsbeträge Summe 178.015,00 EUR 178.015,00 EUR Kalkulatorische Auflösung der Zuwendungen Auflösungsbeträge Summe -35.152,50 EUR -35.152,50 EUR Kalkulatorische Zinsen Kalkulatorische Zinsen auf Restbuchwerte des Anlagevermögens Kalkulatorische Zinsen auf Restbuchwerte der Auflösungsreste Summe Summe kalkulatorische Kosten 236.700,00 -38.643,05 198.056,95 340.919,45 Kostenträgerrechnung Summe Kosten Bemessungsgrundlage Kostendeckender Gebührensatz Übertragung der Kostenüberdeckung aus Vorjahren verrechnete Kostenüberdeckung Bemessungsgrundlage Zusatzaufwand je Gebühreneinheit Kostendeckender Gebührensatz mit Ausgleich EUR EUR EUR EUR 704.600,45 EUR 1.220.608,00 m² 0,5773 EUR/m² 0,00 EUR 1.185.000,00 m² 0,0000 EUR 0,5773 EUR/m² Straßenentwässerungsanteil 2016 Laufende Kosten laufende Betriebskosten laufende Einnahmen Summe Summe laufende Kosten Kalkulatorische Kosten Kalkulatorische Abschreibung des Anlagevermögens Abschreibungsbeträge Summe Kalkulatorische Auflösung der Zuwendungen Auflösungsbeträge Summe 135.859,00 EUR -2.500,00 EUR 133.359,00 EUR 141.050,00 EUR 141.050,00 EUR -6.755,00 EUR -6.755,00 EUR Kalkulatorische Zinsen Kalkulatorische Zinsen auf Restbuchwerte des Anlagevermögens Kalkulatorische Zinsen auf Restbuchwerte der Auflösungsreste Summe Summe kalkulatorische Kosten 190.250,00 -7.955,00 182.295,00 316.590,00 Kostenträgerrechnung Summe STEA 449.949,00 EUR Straßenentwässerungsanteil 449.949,00 EUR EUR EUR EUR EUR Anlage 2 zu Ge me inderatsdrucksache Nr.102/ 2015 Stadt Pfullingen Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 09.12.1997, zuletzt geändert am 6. Dezember 2011 Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Pfullingen am 15. Dezember 2015 folgende Änderungssatzung beschlossen: 1. § 41 Abs.1 wird wie folgt geändert: Die Schmutzwassergebühr (§ 39) sowie die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser 1,97 Euro. 2. § 41 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Die Niederschlagswassergebühr (§ 39 a) beträgt je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,57 Euro. 5. Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Ausgefertigt: Pfullingen, den 15. Dezember 2015 gez. Michael Schrenk Bürgermeister