Geisteswissenschaft Stephanie Conrad Jugendkriminalität in der stationären Jugendhilfe - (K)Ein besonderes Merkmal? Bachelorarbeit Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim Baden-Wuerttemberg Cooperative State University 89520 Heidenheim Studiengang: Sozialwesen Studienrichtung: Kinder- und Jugendhilfe Jahrgang: 2007 Jugendkriminalität in der stationären Jugendhilfe – (K)Ein besonderes Merkmal? Bachelorarbeit als Teil des Bachelorstudiengangs zur Sozialpädagogin Vorgelegt am 1. Juli 2010 Autorin: Stephanie Conrad Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................... 6 2 Definitionen ............................................................................................................... 7 3 2.1 Norm ............................................................................................................................ 7 2.2 Soziale Kontrolle .......................................................................................................... 8 2.3 Devianz und Dissozialität ............................................................................................. 9 2.4 Delinquenz ................................................................................................................. 10 2.5 Abweichendes Verhalten ........................................................................................... 10 2.6 Kriminalität................................................................................................................. 12 2.7 Jugend ........................................................................................................................ 12 2.8 Jugendkriminalität ..................................................................................................... 14 Theorien abweichenden Verhaltens .......................................................................... 16 3.1 Die historischen Erklärungsansätze abweichenden Verhaltens ................................ 16 3.1.1 Die Klassische Schule der Kriminologie .............................................................. 16 3.1.2 Die positivistische, anthropogenetische Kriminologie ....................................... 16 3.1.3 Mehrfaktorenansätze und kriminelle Handlungen ............................................ 17 3.1.4 Psychologische Theorien .................................................................................... 17 3.1.5 Soziologische Erklärungsversuche ...................................................................... 18 3.2 Die Anomietheorie ..................................................................................................... 18 3.3 Die Theorie des differentiellen Lernens .................................................................... 19 3.4 Die Subkulturtheorie und die Kulturkonflikttheorie .................................................. 21 3.5 Der Labeling Approach............................................................................................... 23 3.6 Neue Forschungsperspektiven .................................................................................. 27 I Inhaltsverzeichnis 4 Entwicklung der Jugendkriminalität .......................................................................... 29 4.1 Kriminalstatistik des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und die Polizeiliche Kriminalstatistik .................................................................................................................... 29 4.1.1 Kommunale Statistik des Landkreises Heidenheim ........................................... 31 4.2 Tatverdächtigenbelastung der Jugendlichen und Heranwachsenden ...................... 31 4.3 Auffälligkeiten jugendspezifischer Delikte ................................................................ 32 4.3.1 Diebstahl ............................................................................................................. 33 4.3.2 Körperverletzung ................................................................................................ 33 4.3.3 Sachbeschädigung .............................................................................................. 34 4.3.4 Gewaltkriminalität .............................................................................................. 34 4.4 Strafverfolgungsstatistik ............................................................................................ 35 4.5 Rückfallstatistik .......................................................................................................... 35 4.6 Hell- und Dunkelfeld .................................................................................................. 36 4.7 Risikofaktoren ............................................................................................................ 37 4.7.1 Biologische und psychologische Faktoren .......................................................... 39 4.7.2 Soziale Einflussfaktoren ...................................................................................... 40 4.7.3 Individuelle Bedingungen, erworbene Persönlichkeitseigenschaften und Verhaltenstendenzen ........................................................................................................ 42 4.8 Öffentliche Wahrnehmung der Jugendkriminalität................................................... 42 4.9 Kriminalprävention .................................................................................................... 44 4.9.1 Spezial- und Generalprävention ......................................................................... 45 4.9.2 Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention ......................................................... 46 4.9.3 Bereiche der Prävention ..................................................................................... 47 4.9.4 Kommunale Kriminalprävention ........................................................................ 48 II Inhaltsverzeichnis 5 Reaktionen auf Jugendkriminalität - Das Jugendstrafrecht ........................................ 49 5.1 Grundsätzliches zu Jugendgerichtsgesetz und Jugendstrafrecht .............................. 49 5.1.1 Anwendungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes ............................................. 49 5.1.2 Jugendstrafverfahren ......................................................................................... 51 5.1.3 Systematik und Zielsetzung des Jugendgerichtsgesetzes .................................. 51 5.1.4 Prinzipien des Jugendstrafrechts ........................................................................ 52 5.1.5 Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht ........................................................... 53 5.2 Diversion .................................................................................................................... 54 5.3 Rechtsfolgen .............................................................................................................. 55 5.4 Erziehungsmaßregeln ................................................................................................ 56 5.4.1 Weisungen .......................................................................................................... 57 5.4.2 Erziehungsbeistandschaft und Heimerziehung .................................................. 60 5.5 Zuchtmittel ................................................................................................................. 63 5.6 Jugendstrafe............................................................................................................... 65 5.7 Die Jugendgerichtshilfe .............................................................................................. 68 5.8 Die Bedeutung der Erziehungsberechtigten .............................................................. 70 5.9 Statistische Daten ...................................................................................................... 71 5.10 Zur Sinnhaftigkeit eines schärferen Jugendstrafrechts ............................................. 72 6 Der Umgang mit Jugendkriminalität in der stationären Jugendhilfe ........................... 74 6.1 Einführung und Methode .......................................................................................... 74 6.1.1 6.2 Interviewpartner................................................................................................. 75 Ergebnisse der Befragung .......................................................................................... 75 6.2.1 Allgemeiner Teil .................................................................................................. 75 6.2.2 Einfluss des Merkmals der Straffälligkeit in der pädagogischen Arbeit im Heimalltag ......................................................................................................................... 76 6.2.3 Möglichkeiten bezüglich des Merkmals der Straffälligkeit im Heimalltag ......... 78 III Inhaltsverzeichnis 6.2.4 Konzepte, Ideen oder Vorschläge für einen offeneren Umgang ....................... 81 6.2.5 Konkrete Maßnahmen im Umgang mit straffälligen Jugendlichen ................... 84 6.2.6 Erklärungen für die hohe Rückfälligkeit von jugendlichen Straftätern .............. 86 6.2.7 Schutzmöglichkeiten für jugendliche Straftäter vor erneuter Straffälligkeit ..... 88 6.2.8 Möglichkeiten zur Umsetzung präventiver Maßnahmen für jugendliche Straftäter im Heimalltag .................................................................................................... 91 6.2.9 Wirkungen und Erwartungen ............................................................................. 92 6.2.10 Heimerziehung statt Jugendstrafe? ................................................................... 94 6.2.11 Meinungen zu einer Verschärfung des Jugendstrafrechts ................................. 95 6.3 Bewertung der Interviews ......................................................................................... 97 6.3.1 7 Handlungsempfehlungen ................................................................................. 102 Schlussbemerkungen .............................................................................................. 106 Literaturverzeichnis ....................................................................................................... 108 Anhang Interviewleitfaden ......................................................................................................... 118 IV Kapitel 1 : Einleitung 1 Einleitung Sowohl die Jugendhilfe, als auch die Jugendlichen selbst, werden und wurden schon immer mit einer Vielzahl problematischer Situationen konfrontiert. Hierzu zählt unter anderem auch die Jugendkriminalität, welche aufgrund der aktuell starken medialen Präsenz einen besonderen Stellenwert in der Öffentlichkeit einnimmt. In der Jugendhilfe, vor allem in der stationären Jugendhilfe, steht man straffällig gewordenen Jugendlichen direkt gegenüber, weswegen das Thema Jugendkriminalität eine wichtige Rolle spielt und eine besondere Herausforderung darstellt. Die Arbeit mir kriminellen Jugendlichen ist eine schwierige Aufgabe, da nicht nur eine Ursache bzw. wenige Faktoren zur Straffälligkeit Jugendlicher führen, sondern vielfältige Problemlagen und internalisierte Verhaltensweisen behandelt werden müssen. Es finden sich zahlreiche unterschiedliche Umgangsformen mit kriminellen Jugendlichen, von kompromissloser Offenheit bis hin zu einer Tabuisierung der Thematik. Im Rahmen der Bachelorarbeit als Teil des Bachelorstudiengangs der Sozialpädagogik bot sich die Möglichkeit, die unterschiedlichen Auswirkungen von Jugendkriminalität und verschiedenste Handlungskonzepte in der stationären Jugendhilfe bezüglich straffälligen Jugendlichen näher zu untersuchen. Nach der Erläuterung einiger wichtiger Begriffe aus dem Sprachgebrauch des Forschungsfeldes der Jugendkriminalität, widmet sich die Arbeit zunächst den historischen, modernen und neuen Theorien zur Entstehung und Erklärung abweichenden Verhaltens. Anhand einer Analyse der deutschen Kriminalstatistiken wird ein Überblick über die tatsächliche Entwicklung von Jugendkriminalität, den Risikofaktoren für Jugendkriminalität und der Kriminalprävention gegeben. Anschließend wird der Fokus auf den jugendstrafrechtlichen Umgang mit Jugendkriminalität und die Sanktionsmaßnahmen des Jugendgerichtsgesetzes, unter besonderer Beleuchtung des Anteils der Jugendhilfe in diesem Aufgabengebiet, gelegt. Den zweiten Teil der Arbeit stellt eine Untersuchung zum Thema Jugendkriminalität in der stationären Jugendhilfe dar, welche damit die Ausgangsfrage, welchen Stellenwert Jugendkriminalität in der stationären Jugendhilfe einnimmt, wieder aufgreift. Diese Untersuchung soll aufzeigen, ob mit Jugendkriminalität real vor Ort in der Heimerziehung offen umgegangen wird oder ob die Thematik tabuisiert wird und welche Möglichkeiten daraus für eine gezielte und präventive Arbeit mit kriminellen Jugendlichen entwickelt werden können. 6 Kapitel 2 : Definitionen 2 Definitionen Zu Beginn sollen für diese Arbeit zentrale Begriffe aus Wissenschaft, Medien und Praxis, welche in Zusammenhang mit Kriminalität und vor allem Jugendkriminalität stehen definiert werden. 2.1 Norm Der Begriff Norm stellt einen allgemeinen Grundbegriff der Soziologie dar, der zwei Bedeutungsformen besitzt. Normen begegnen uns jederzeit in allen Bereichen menschlichen Lebens, (1) als Sprachregeln, technische Standards, Konventionen, identitäts- und gemeinschaftsstiftende Rituale oder (2) als ein sozialer und moralischer Orientierungsrahmen. Normen bezeichnen im klassischen Sinne Verhaltensforderungen, wie Gebote und Verbote für bestimmte und wiederkehrende Situationen, wobei der Grad der Wirksamkeit durch verschiedene Formen der sozialen Kontrolle (vgl. Kap. 2.2) abgesichert wird. Dadurch entsteht eine Verbindung zu Sanktionen, welche wiederum normativen Regelungen unterliegen, denn Normen werden durch Prozesse der Sozialisation erlernt und initialisiert. Sanktionen dienen dabei der Einhaltung der Normen, können allerdings kein Garant für eine Befolgung der Normen sein. Ein anderer Aspekt des Begriffs der Norm beschreibt Norm als eine Form von Erwartung. Normative Erwartungen zeichnen sich dadurch aus, dass an ihnen festgehalten wird, auch wenn die Erwartung nicht erfüllt wurde. Jede Interaktion und jede soziale Beziehung baut auf derartigen normativen Erwartungen auf. Normen formulieren also Verhaltenserwartungen, die ihre sozial-integrative Funktion nur entfalten, wenn sie nicht allein als fremde Erwartungen wahrgenommen werden, sondern vom handelnden Subjekt selbst erwartet werden. Jedoch stehen diese Erwartungsnormen nicht fest, sondern setzen einen Verständigungs- und Aushandlungsprozess zwischen den Interaktionspartnern voraus. Dadurch werden mehr oder weniger vage Skripte geschaffen, die von den jeweiligen Akteuren in jeder Situation immer wieder neu interpretiert und aktiv gestaltet werden müssen. Unterschieden werden informelle (Sitten, Gebräuche) und formal (Vorschriften, Gesetze) kodifizierte Normen (Groenemeyer, 2007, S.673 f.). In der Literatur sind verschiedene Normbegriffe vorhanden, daher wird eine begriffliche Eingrenzung vorgenommen, die es möglich macht, Normen zur Erklärung abweichender Verhaltensweisen heranzuziehen. Der Sozialpsychologe Sherif definiert den Begriff der Norm 7 Kapitel 2 : Definitionen als Verhaltensgleichförmigkeit. So sind Normen ein geeignetes Instrument zur Verhaltensbewertung, d.h. sie messen anhand der Normorientierung des Verhaltens den Grad an Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Werten. Normen sind demnach festgelegte Regeln für bewusstes Handeln, Vorschriften für Verhalten, Verhaltenserwartungen oder gar Verhaltensforderungen für bestimmte Situationen. Normen werden von bestimmten Personengruppen oder auch Institutionen und Organisation gesetzt (Normsender) und an spezifische Personengruppen gerichtet (Normadressaten) und werden mithilfe positiver und negativer Sanktionen durchgesetzt. Normen besitzen solange einen Forderungscharakter mit Konformitätserwartung, solange ihre Durchsetzung mit der Androhung einer bestimmten Sanktionshöhe, einer Sanktionsbereitschaft und einer Sanktionswahrscheinlichkeit verbunden ist. Das Ausmaß der Befolgung einer Norm (Normkonformität) ist zudem in seinem Wirkungsgrad messbar. So sind Menschen zugleich Normadressaten als auch Normproduzenten. Soziale Normen wirken in den komplexen Lebenswelten wie ein ordnendes und begrenzendes Koordinatensystem. Sie formulieren Verhaltenserwartungen, die ihre sozial-integrative Funktion nur entfalten, wenn sie nicht allein als fremde Erwartungen wahrgenommen, sondern vom handelnden Subjekt selbst erwartet werden (Lamnek, 2007, S.19 ff.). Anhand der eben dargestellten Definition von Norm kann abweichendes Verhalten an der Norm der Verhaltensforderung geprüft und gemessen werden, d.h. abweichendes Verhalten ist mit der Norm selbst verknüpft und ist somit „normal“. Abweichendes Verhalten kann also nicht grundsätzlich als negative Einflussvariable auf die Verhaltenssicherheit klassifiziert werden, sondern hat auch positive Funktionen für das Interaktionssystem inne. Abweichendes Verhalten kann so auch als Stütze der Norm, als Stärkung des Gruppenzusammenhalts und als Indiz für einen einzuleitenden Normwandel gesehen werden. Norm und Abweichung gehören demnach zusammen (ebd., 2007, S.33 ff.). 2.2 Soziale Kontrolle Auch der Begriff der sozialen Kontrolle gehört zu den soziologischen Grundbegriffen, allerdings ohne eine genaue Bedeutung bzw. Verwendung des Begriffs. Eine umfassende Definition bezeichnet unter sozialer Kontrolle alle sozialen Mechanismen, Strukturen und Handlungsweisen, die in irgendeiner Weise zur sozialen Ordnung beitragen, ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt. In engeren Definitionen wird soziale Kontrolle allein auf abweichendes Verhalten (Devianz, vgl. Kap. 2.3 & 2.5) angewandt und meint in diesem Zusammenhang alle 8 Kapitel 2 : Definitionen Mechanismen, die abweichendes Verhalten definieren und zu vermeiden versuchen (Groenemeyer, 2007, S.856 f.). Unter sozialer Kontrolle werden ferner allgemein Prozesse zusammengefasst, die die Verletzung von Normen einer Gesellschaft oder Gemeinschaft verhindern. Sie besteht in einer verdichteten Erwartungsstruktur, die bei den Individuen, bei Identifikation mit den Erwartungen, zur Verinnerlichung gesellschaftlicher Normen führt (Magnin, 2010). Soziale Kontrolle stellt damit die Kontrolle in Alltagsbeziehungen zwischen den Mitgliedern einer Gruppe bzw. Gesellschaft dar. Der Prozess, durch den Konformität erreicht wird, nennt man dann soziale Kontrolle, wenn die Erfüllung von Normen angestrebt wird. Man definiert Soziale Kontrolle zudem wie schon erwähnt als soziale Reaktion auf Verhalten, das als abweichend definiert wird, und zwar sowohl die Überanpassung an Normen wie auch die Verletzung von Normen. Soziale Kontrolle ist also ein Handeln, das darauf zielt, abweichendes Verhalten künftig zu verhindern. Sie stellt im weitesten Sinne gesellschaftliche Bemühungen zur Herstellung von Konformität dar, um zur Erklärung von Abweichung, Kriminalität und Kriminalisierung zu gelangen. Unter sozialer Kontrolle sind demnach alle Ideologien, Wert- und Normsysteme sowie soziale und technische Arrangements einschließlich aller positiven und negativen Sanktionen zu verstehen, die der Verhinderung der Entstehung oder der Wiederholung von unerwünschten Verhaltensweisen dienen (Peters, 1995, S. 129 ff). Demnach ist soziale Kontrolle auf die Einhaltung von Normen und den Schutz moralischer Ordnung einer Gruppe, einer Gemeinschaft oder einer Gesellschaft bezogen (Herstellung von Konformität). Instanzen sozialer Kontrolle sind nicht alleinig Strafen, Überwachung und Ausgrenzung, sondern auch Therapie, Behandlung, Erziehung, Beratung oder die Bereitstellung von Ressourcen im Rahmen der Sozialpädagogik sowie andere Formen der Konfliktschlichtung, welche als Mittel zur Schlichtung abweichenden Verhaltens herangezogen werden (Groenemeyer, 2007, S.856 f.). Individuen können dabei eine Stigmatisierung erleiden, was zu einem Ausschluss aus der Gemeinschaft führen kann. Eine moderne Form der sozialen Kontrolle ist die strafrechtliche Verfolgung durch den Staat zur Verhinderung abweichenden Verhaltens (Magnin, 2010). 2.3 Devianz und Dissozialität Devianz gilt als jenes Verhalten von Individuen und Gruppen, das mit den geltenden und als richtig angesehenen Normen und Werten einer Gesellschaft nicht übereinstimmt. Demnach 9 Kapitel 2 : Definitionen kann abweichendes Verhalten nur in Zusammenhang und im Verhältnis zu sozialen Normen bestimmt werden (Boogaart/Plewig, 2007, S.199 f.). Devianz bezeichnet demnach im Allgemeinen ein von der Norm abweichendes bzw. dissoziales Verhalten und findet überwiegend in soziologischer und kriminologischer Hinsicht Verwendung. Devianz meint also auch Dissozialität und steht damit in einem psychologischen oder auch psychotherapeutischen Bezugsrahmen, bezieht sich dabei aber auf eine grundlegende Disposition des Betroffenen. So können zum Beispiel Alkohol-, Nikotin- oder Medikamentenmissbrauch, aber auch Obdachlosigkeit, Ordnungsstörungen, Prostitution, Sucht und Abhängigkeit und Verwahrlosung, Schulschwänzen sowie Erziehungs- und Verhaltensstörungen als Devianz bzw. Dissozialität verstanden werden (Dietsch/Gloss, 2005, S.85 ff.). 2.4 Delinquenz Das lateinische Ursprungswort „delinquentia“ steht für „hinter dem erwarteten Verhalten zurückbleiben“ und beschreibt dadurch die Nichterfüllung einer gesellschaftlichen Erwartung. In Deutschland gilt Delinquenz als jugendgemäße, abgemilderte Bezeichnung für Kinder- und Jugendkriminalität. Damit geht eine entstigmatisierende Wirkung einher, auf der Tatsache begründet, dass dieser Begriff eine psychologisch verstehende Erklärung und so eine eher helfende als strafende Reaktion auf das abweichende Verhalten festlegt. (Scheerer, 2007, S.176). Der Begriff der Delinquenz schließt neben dem kriminellen Verhalten, d.h. Handlungen mit strafrechtlichen Rechtsfolgen, auch Verhaltensweisen mit geringem Unrechtsgehalt ein, die nicht von einer strafrechtlichen Sanktion betroffen sind. Diese Verhaltensweisen, wie z.B. Konsum legaler Drogen oder Schulschwänzen können daher als frühe Vorformen der Kriminalität verstanden werden (Bliesener, 2008, S.48). Delinquenz ist also im weitesten Sinne mit Kriminalität gleichzusetzen. So kann Delinquenz als jenes Verhalten von Personen verstanden werden, welche gegen gültige Strafgesetze verstoßen, d.h. eine (Tat-)Handlung begehen, die im Strafgesetzbuch und den strafrechtlichen Nebengesetzen unter Strafe gestellt ist (Dietsch/Gloss, 2005 , S.85 ff.). 2.5 Abweichendes Verhalten Eine Definition lautet, dass abweichendes Verhalten „das motivational gesteuerte Bestreben eines Akteurs, im Wiederspruch zu einem oder mehreren institutionalisierten Normenmustern zu handeln“ ist (Parsons, 1951, zit. nach König/Sack, 1979, S.10). Als abweichend wird 10