Jugendkriminalität in der stationären Jugendhilfe

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Geisteswissenschaft
Stephanie Conrad
Jugendkriminalität in der stationären
Jugendhilfe - (K)Ein besonderes Merkmal?
Bachelorarbeit
Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University
89520 Heidenheim
Studiengang: Sozialwesen
Studienrichtung: Kinder- und Jugendhilfe
Jahrgang: 2007
Jugendkriminalität in der stationären
Jugendhilfe – (K)Ein besonderes Merkmal?
Bachelorarbeit als Teil des Bachelorstudiengangs zur Sozialpädagogin
Vorgelegt am 1. Juli 2010
Autorin:
Stephanie Conrad
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung ................................................................................................................... 6
2
Definitionen ............................................................................................................... 7
3
2.1
Norm ............................................................................................................................ 7
2.2
Soziale Kontrolle .......................................................................................................... 8
2.3
Devianz und Dissozialität ............................................................................................. 9
2.4
Delinquenz ................................................................................................................. 10
2.5
Abweichendes Verhalten ........................................................................................... 10
2.6
Kriminalität................................................................................................................. 12
2.7
Jugend ........................................................................................................................ 12
2.8
Jugendkriminalität ..................................................................................................... 14
Theorien abweichenden Verhaltens .......................................................................... 16
3.1
Die historischen Erklärungsansätze abweichenden Verhaltens ................................ 16
3.1.1
Die Klassische Schule der Kriminologie .............................................................. 16
3.1.2
Die positivistische, anthropogenetische Kriminologie ....................................... 16
3.1.3
Mehrfaktorenansätze und kriminelle Handlungen ............................................ 17
3.1.4
Psychologische Theorien .................................................................................... 17
3.1.5
Soziologische Erklärungsversuche ...................................................................... 18
3.2
Die Anomietheorie ..................................................................................................... 18
3.3
Die Theorie des differentiellen Lernens .................................................................... 19
3.4
Die Subkulturtheorie und die Kulturkonflikttheorie .................................................. 21
3.5
Der Labeling Approach............................................................................................... 23
3.6
Neue Forschungsperspektiven .................................................................................. 27
I
Inhaltsverzeichnis
4
Entwicklung der Jugendkriminalität .......................................................................... 29
4.1
Kriminalstatistik des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und die Polizeiliche
Kriminalstatistik .................................................................................................................... 29
4.1.1
Kommunale Statistik des Landkreises Heidenheim ........................................... 31
4.2
Tatverdächtigenbelastung der Jugendlichen und Heranwachsenden ...................... 31
4.3
Auffälligkeiten jugendspezifischer Delikte ................................................................ 32
4.3.1
Diebstahl ............................................................................................................. 33
4.3.2
Körperverletzung ................................................................................................ 33
4.3.3
Sachbeschädigung .............................................................................................. 34
4.3.4
Gewaltkriminalität .............................................................................................. 34
4.4
Strafverfolgungsstatistik ............................................................................................ 35
4.5
Rückfallstatistik .......................................................................................................... 35
4.6
Hell- und Dunkelfeld .................................................................................................. 36
4.7
Risikofaktoren ............................................................................................................ 37
4.7.1
Biologische und psychologische Faktoren .......................................................... 39
4.7.2
Soziale Einflussfaktoren ...................................................................................... 40
4.7.3
Individuelle
Bedingungen,
erworbene
Persönlichkeitseigenschaften
und
Verhaltenstendenzen ........................................................................................................ 42
4.8
Öffentliche Wahrnehmung der Jugendkriminalität................................................... 42
4.9
Kriminalprävention .................................................................................................... 44
4.9.1
Spezial- und Generalprävention ......................................................................... 45
4.9.2
Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention ......................................................... 46
4.9.3
Bereiche der Prävention ..................................................................................... 47
4.9.4
Kommunale Kriminalprävention ........................................................................ 48
II
Inhaltsverzeichnis
5
Reaktionen auf Jugendkriminalität - Das Jugendstrafrecht ........................................ 49
5.1
Grundsätzliches zu Jugendgerichtsgesetz und Jugendstrafrecht .............................. 49
5.1.1
Anwendungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes ............................................. 49
5.1.2
Jugendstrafverfahren ......................................................................................... 51
5.1.3
Systematik und Zielsetzung des Jugendgerichtsgesetzes .................................. 51
5.1.4
Prinzipien des Jugendstrafrechts ........................................................................ 52
5.1.5
Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht ........................................................... 53
5.2
Diversion .................................................................................................................... 54
5.3
Rechtsfolgen .............................................................................................................. 55
5.4
Erziehungsmaßregeln ................................................................................................ 56
5.4.1
Weisungen .......................................................................................................... 57
5.4.2
Erziehungsbeistandschaft und Heimerziehung .................................................. 60
5.5
Zuchtmittel ................................................................................................................. 63
5.6
Jugendstrafe............................................................................................................... 65
5.7
Die Jugendgerichtshilfe .............................................................................................. 68
5.8
Die Bedeutung der Erziehungsberechtigten .............................................................. 70
5.9
Statistische Daten ...................................................................................................... 71
5.10 Zur Sinnhaftigkeit eines schärferen Jugendstrafrechts ............................................. 72
6
Der Umgang mit Jugendkriminalität in der stationären Jugendhilfe ........................... 74
6.1
Einführung und Methode .......................................................................................... 74
6.1.1
6.2
Interviewpartner................................................................................................. 75
Ergebnisse der Befragung .......................................................................................... 75
6.2.1
Allgemeiner Teil .................................................................................................. 75
6.2.2
Einfluss des Merkmals der Straffälligkeit in der pädagogischen Arbeit im
Heimalltag ......................................................................................................................... 76
6.2.3
Möglichkeiten bezüglich des Merkmals der Straffälligkeit im Heimalltag ......... 78
III
Inhaltsverzeichnis
6.2.4
Konzepte, Ideen oder Vorschläge für einen offeneren Umgang ....................... 81
6.2.5
Konkrete Maßnahmen im Umgang mit straffälligen Jugendlichen ................... 84
6.2.6
Erklärungen für die hohe Rückfälligkeit von jugendlichen Straftätern .............. 86
6.2.7
Schutzmöglichkeiten für jugendliche Straftäter vor erneuter Straffälligkeit ..... 88
6.2.8
Möglichkeiten zur Umsetzung präventiver Maßnahmen für jugendliche
Straftäter im Heimalltag .................................................................................................... 91
6.2.9
Wirkungen und Erwartungen ............................................................................. 92
6.2.10
Heimerziehung statt Jugendstrafe? ................................................................... 94
6.2.11
Meinungen zu einer Verschärfung des Jugendstrafrechts ................................. 95
6.3
Bewertung der Interviews ......................................................................................... 97
6.3.1
7
Handlungsempfehlungen ................................................................................. 102
Schlussbemerkungen .............................................................................................. 106
Literaturverzeichnis ....................................................................................................... 108
Anhang
Interviewleitfaden ......................................................................................................... 118
IV
Kapitel 1 : Einleitung
1 Einleitung
Sowohl die Jugendhilfe, als auch die Jugendlichen selbst, werden und wurden schon immer
mit einer Vielzahl problematischer Situationen konfrontiert. Hierzu zählt unter anderem
auch die Jugendkriminalität, welche aufgrund der aktuell starken medialen Präsenz einen
besonderen Stellenwert in der Öffentlichkeit einnimmt. In der Jugendhilfe, vor allem in der
stationären Jugendhilfe, steht man straffällig gewordenen Jugendlichen direkt gegenüber,
weswegen das Thema Jugendkriminalität eine wichtige Rolle spielt und eine besondere Herausforderung darstellt. Die Arbeit mir kriminellen Jugendlichen ist eine schwierige Aufgabe,
da nicht nur eine Ursache bzw. wenige Faktoren zur Straffälligkeit Jugendlicher führen, sondern vielfältige Problemlagen und internalisierte Verhaltensweisen behandelt werden müssen. Es finden sich zahlreiche unterschiedliche Umgangsformen mit kriminellen
Jugendlichen, von kompromissloser Offenheit bis hin zu einer Tabuisierung der Thematik.
Im Rahmen der Bachelorarbeit als Teil des Bachelorstudiengangs der Sozialpädagogik bot
sich die Möglichkeit, die unterschiedlichen Auswirkungen von Jugendkriminalität und verschiedenste Handlungskonzepte in der stationären Jugendhilfe bezüglich straffälligen Jugendlichen näher zu untersuchen. Nach der Erläuterung einiger wichtiger Begriffe aus dem
Sprachgebrauch des Forschungsfeldes der Jugendkriminalität, widmet sich die Arbeit zunächst den historischen, modernen und neuen Theorien zur Entstehung und Erklärung abweichenden Verhaltens. Anhand einer Analyse der deutschen Kriminalstatistiken wird ein
Überblick über die tatsächliche Entwicklung von Jugendkriminalität, den Risikofaktoren für
Jugendkriminalität und der Kriminalprävention gegeben. Anschließend wird der Fokus auf
den jugendstrafrechtlichen Umgang mit Jugendkriminalität und die Sanktionsmaßnahmen
des Jugendgerichtsgesetzes, unter besonderer Beleuchtung des Anteils der Jugendhilfe in
diesem Aufgabengebiet, gelegt. Den zweiten Teil der Arbeit stellt eine Untersuchung zum
Thema Jugendkriminalität in der stationären Jugendhilfe dar, welche damit die Ausgangsfrage, welchen Stellenwert Jugendkriminalität in der stationären Jugendhilfe einnimmt, wieder
aufgreift. Diese Untersuchung soll aufzeigen, ob mit Jugendkriminalität real vor Ort in der
Heimerziehung offen umgegangen wird oder ob die Thematik tabuisiert wird und welche
Möglichkeiten daraus für eine gezielte und präventive Arbeit mit kriminellen Jugendlichen
entwickelt werden können.
6
Kapitel 2 : Definitionen
2 Definitionen
Zu Beginn sollen für diese Arbeit zentrale Begriffe aus Wissenschaft, Medien und Praxis, welche in Zusammenhang mit Kriminalität und vor allem Jugendkriminalität stehen definiert
werden.
2.1 Norm
Der Begriff Norm stellt einen allgemeinen Grundbegriff der Soziologie dar, der zwei Bedeutungsformen besitzt. Normen begegnen uns jederzeit in allen Bereichen menschlichen Lebens, (1) als Sprachregeln, technische Standards, Konventionen, identitäts- und
gemeinschaftsstiftende Rituale oder (2) als ein sozialer und moralischer Orientierungsrahmen. Normen bezeichnen im klassischen Sinne Verhaltensforderungen, wie Gebote und
Verbote für bestimmte und wiederkehrende Situationen, wobei der Grad der Wirksamkeit
durch verschiedene Formen der sozialen Kontrolle (vgl. Kap. 2.2) abgesichert wird. Dadurch
entsteht eine Verbindung zu Sanktionen, welche wiederum normativen Regelungen unterliegen, denn Normen werden durch Prozesse der Sozialisation erlernt und initialisiert. Sanktionen dienen dabei der Einhaltung der Normen, können allerdings kein Garant für eine
Befolgung der Normen sein. Ein anderer Aspekt des Begriffs der Norm beschreibt Norm als
eine Form von Erwartung. Normative Erwartungen zeichnen sich dadurch aus, dass an ihnen
festgehalten wird, auch wenn die Erwartung nicht erfüllt wurde. Jede Interaktion und jede
soziale Beziehung baut auf derartigen normativen Erwartungen auf. Normen formulieren
also Verhaltenserwartungen, die ihre sozial-integrative Funktion nur entfalten, wenn sie
nicht allein als fremde Erwartungen wahrgenommen werden, sondern vom handelnden Subjekt selbst erwartet werden. Jedoch stehen diese Erwartungsnormen nicht fest, sondern
setzen einen Verständigungs- und Aushandlungsprozess zwischen den Interaktionspartnern
voraus. Dadurch werden mehr oder weniger vage Skripte geschaffen, die von den jeweiligen
Akteuren in jeder Situation immer wieder neu interpretiert und aktiv gestaltet werden müssen. Unterschieden werden informelle (Sitten, Gebräuche) und formal (Vorschriften, Gesetze) kodifizierte Normen (Groenemeyer, 2007, S.673 f.).
In der Literatur sind verschiedene Normbegriffe vorhanden, daher wird eine begriffliche
Eingrenzung vorgenommen, die es möglich macht, Normen zur Erklärung abweichender
Verhaltensweisen heranzuziehen. Der Sozialpsychologe Sherif definiert den Begriff der Norm
7
Kapitel 2 : Definitionen
als Verhaltensgleichförmigkeit. So sind Normen ein geeignetes Instrument zur Verhaltensbewertung, d.h. sie messen anhand der Normorientierung des Verhaltens den Grad an Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Werten. Normen sind demnach festgelegte Regeln
für bewusstes Handeln, Vorschriften für Verhalten, Verhaltenserwartungen oder gar Verhaltensforderungen für bestimmte Situationen. Normen werden von bestimmten Personengruppen oder auch Institutionen und Organisation gesetzt (Normsender) und an spezifische
Personengruppen gerichtet (Normadressaten) und werden mithilfe positiver und negativer
Sanktionen durchgesetzt. Normen besitzen solange einen Forderungscharakter mit Konformitätserwartung, solange ihre Durchsetzung mit der Androhung einer bestimmten Sanktionshöhe, einer Sanktionsbereitschaft und einer Sanktionswahrscheinlichkeit verbunden ist. Das
Ausmaß der Befolgung einer Norm (Normkonformität) ist zudem in seinem Wirkungsgrad
messbar. So sind Menschen zugleich Normadressaten als auch Normproduzenten. Soziale
Normen wirken in den komplexen Lebenswelten wie ein ordnendes und begrenzendes Koordinatensystem. Sie formulieren Verhaltenserwartungen, die ihre sozial-integrative Funktion nur entfalten, wenn sie nicht allein als fremde Erwartungen wahrgenommen, sondern
vom handelnden Subjekt selbst erwartet werden (Lamnek, 2007, S.19 ff.).
Anhand der eben dargestellten Definition von Norm kann abweichendes Verhalten an der
Norm der Verhaltensforderung geprüft und gemessen werden, d.h. abweichendes Verhalten
ist mit der Norm selbst verknüpft und ist somit „normal“. Abweichendes Verhalten kann also
nicht grundsätzlich als negative Einflussvariable auf die Verhaltenssicherheit klassifiziert werden, sondern hat auch positive Funktionen für das Interaktionssystem inne. Abweichendes
Verhalten kann so auch als Stütze der Norm, als Stärkung des Gruppenzusammenhalts und
als Indiz für einen einzuleitenden Normwandel gesehen werden. Norm und Abweichung
gehören demnach zusammen (ebd., 2007, S.33 ff.).
2.2 Soziale Kontrolle
Auch der Begriff der sozialen Kontrolle gehört zu den soziologischen Grundbegriffen, allerdings ohne eine genaue Bedeutung bzw. Verwendung des Begriffs. Eine umfassende Definition bezeichnet unter sozialer Kontrolle alle sozialen Mechanismen, Strukturen und
Handlungsweisen, die in irgendeiner Weise zur sozialen Ordnung beitragen, ob beabsichtigt
oder unbeabsichtigt. In engeren Definitionen wird soziale Kontrolle allein auf abweichendes
Verhalten (Devianz, vgl. Kap. 2.3 & 2.5) angewandt und meint in diesem Zusammenhang alle
8
Kapitel 2 : Definitionen
Mechanismen, die abweichendes Verhalten definieren und zu vermeiden versuchen (Groenemeyer, 2007, S.856 f.). Unter sozialer Kontrolle werden ferner allgemein Prozesse zusammengefasst, die die Verletzung von Normen einer Gesellschaft oder Gemeinschaft
verhindern. Sie besteht in einer verdichteten Erwartungsstruktur, die bei den Individuen, bei
Identifikation mit den Erwartungen, zur Verinnerlichung gesellschaftlicher Normen führt
(Magnin, 2010). Soziale Kontrolle stellt damit die Kontrolle in Alltagsbeziehungen zwischen
den Mitgliedern einer Gruppe bzw. Gesellschaft dar. Der Prozess, durch den Konformität
erreicht wird, nennt man dann soziale Kontrolle, wenn die Erfüllung von Normen angestrebt
wird. Man definiert Soziale Kontrolle zudem wie schon erwähnt als soziale Reaktion auf Verhalten, das als abweichend definiert wird, und zwar sowohl die Überanpassung an Normen
wie auch die Verletzung von Normen. Soziale Kontrolle ist also ein Handeln, das darauf zielt,
abweichendes Verhalten künftig zu verhindern. Sie stellt im weitesten Sinne gesellschaftliche
Bemühungen zur Herstellung von Konformität dar, um zur Erklärung von Abweichung, Kriminalität und Kriminalisierung zu gelangen. Unter sozialer Kontrolle sind demnach alle Ideologien, Wert- und Normsysteme sowie soziale und technische Arrangements einschließlich
aller positiven und negativen Sanktionen zu verstehen, die der Verhinderung der Entstehung
oder der Wiederholung von unerwünschten Verhaltensweisen dienen (Peters, 1995, S. 129
ff). Demnach ist soziale Kontrolle auf die Einhaltung von Normen und den Schutz moralischer
Ordnung einer Gruppe, einer Gemeinschaft oder einer Gesellschaft bezogen (Herstellung
von Konformität). Instanzen sozialer Kontrolle sind nicht alleinig Strafen, Überwachung und
Ausgrenzung, sondern auch Therapie, Behandlung, Erziehung, Beratung oder die Bereitstellung von Ressourcen im Rahmen der Sozialpädagogik sowie andere Formen der Konfliktschlichtung, welche als Mittel zur Schlichtung abweichenden Verhaltens herangezogen
werden (Groenemeyer, 2007, S.856 f.).
Individuen können dabei eine Stigmatisierung erleiden, was zu einem Ausschluss aus der
Gemeinschaft führen kann. Eine moderne Form der sozialen Kontrolle ist die strafrechtliche
Verfolgung durch den Staat zur Verhinderung abweichenden Verhaltens (Magnin, 2010).
2.3 Devianz und Dissozialität
Devianz gilt als jenes Verhalten von Individuen und Gruppen, das mit den geltenden und als
richtig angesehenen Normen und Werten einer Gesellschaft nicht übereinstimmt. Demnach
9
Kapitel 2 : Definitionen
kann abweichendes Verhalten nur in Zusammenhang und im Verhältnis zu sozialen Normen
bestimmt werden (Boogaart/Plewig, 2007, S.199 f.).
Devianz bezeichnet demnach im Allgemeinen ein von der Norm abweichendes bzw. dissoziales Verhalten und findet überwiegend in soziologischer und kriminologischer Hinsicht Verwendung. Devianz meint also auch Dissozialität und steht damit in einem psychologischen
oder auch psychotherapeutischen Bezugsrahmen, bezieht sich dabei aber auf eine grundlegende Disposition des Betroffenen. So können zum Beispiel Alkohol-, Nikotin- oder Medikamentenmissbrauch, aber auch Obdachlosigkeit, Ordnungsstörungen, Prostitution, Sucht und
Abhängigkeit und Verwahrlosung, Schulschwänzen sowie Erziehungs- und Verhaltensstörungen als Devianz bzw. Dissozialität verstanden werden (Dietsch/Gloss, 2005, S.85 ff.).
2.4 Delinquenz
Das lateinische Ursprungswort „delinquentia“ steht für „hinter dem erwarteten Verhalten
zurückbleiben“ und beschreibt dadurch die Nichterfüllung einer gesellschaftlichen Erwartung. In Deutschland gilt Delinquenz als jugendgemäße, abgemilderte Bezeichnung für
Kinder- und Jugendkriminalität. Damit geht eine entstigmatisierende Wirkung einher, auf der
Tatsache begründet, dass dieser Begriff eine psychologisch verstehende Erklärung und so
eine eher helfende als strafende Reaktion auf das abweichende Verhalten festlegt. (Scheerer, 2007, S.176).
Der Begriff der Delinquenz schließt neben dem kriminellen Verhalten, d.h. Handlungen mit
strafrechtlichen Rechtsfolgen, auch Verhaltensweisen mit geringem Unrechtsgehalt ein, die
nicht von einer strafrechtlichen Sanktion betroffen sind. Diese Verhaltensweisen, wie z.B.
Konsum legaler Drogen oder Schulschwänzen können daher als frühe Vorformen der Kriminalität verstanden werden (Bliesener, 2008, S.48).
Delinquenz ist also im weitesten Sinne mit Kriminalität gleichzusetzen. So kann Delinquenz
als jenes Verhalten von Personen verstanden werden, welche gegen gültige Strafgesetze
verstoßen, d.h. eine (Tat-)Handlung begehen, die im Strafgesetzbuch und den strafrechtlichen Nebengesetzen unter Strafe gestellt ist (Dietsch/Gloss, 2005 , S.85 ff.).
2.5 Abweichendes Verhalten
Eine Definition lautet, dass abweichendes Verhalten „das motivational gesteuerte Bestreben
eines Akteurs, im Wiederspruch zu einem oder mehreren institutionalisierten Normenmustern zu handeln“ ist (Parsons, 1951, zit. nach König/Sack, 1979, S.10). Als abweichend wird
10
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