Wirtschaftlichkeitsrechnung

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Wirtschaftlichkeitsrechnung
(SS 2009)
Buchführung und Inhalte des
Geschäftsberichts
(2009-05-27)
Veranstaltungskonzept
Wirtschaftlichkeitsrechnung
Kostenarten-, Kostenstellenund Kostenträgerrechnung
Buchführung
+ Inhalte des
GB
Bilanz &
Bilanzierung
Statische
Verfahren
Dynamische
Verfahren
Kurzfristige
Erfolgsrechnung
Systeme der
Kostenrechnung
GuV, Anhang
& Lagebericht
Amortisationsrechnung
BEA
Thematische Einführung & begriffliche Grundlagen
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Kostenmanagement
Kapitalflussrechnung
Optimale
Nutzungsdauer, …
Literatur (20.05.2009)
Flacke, Kl.; Kraft, M.; Triska, Th.: Grundlagen des
betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens,
Münster 2004, S. 189-211.
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Agenda
1. Intention und Adressaten
2. Buchführung und Jahresabschluss
3. Rechtliche Grundlagen in Deutschland
4. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
5. Beispiel
An die Vorlesung schließt sich mit einer fünfzehnminütigen
Pause eine Übung an.
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Agenda
1. Intention und Adressaten
2. Buchführung und Jahresabschluss
3. Rechtliche Grundlagen in Deutschland
4. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
5. Beispiel
An die Vorlesung schließt sich mit einer fünfzehnminütigen
Pause eine Übung an.
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Stakeholder
Aktionäre
Parteien
Banken
Umweltschutzgruppen
Regierungen
Lieferanten
Unternehmung
Abnehmer
Verbraucherverbände
Wettbewerber
Industrieverbände
(Quelle: Littkemann/Derfuss (2009),
im Erscheinen.)
Kommunalverwaltung
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Gewerkschaften
Primäre Zwecke des
Jahresabschlusses (JA)
Hauptzwecke:
•
•
€ Das Unternehmen, als Jahresabschlussersteller, ist
auf eine übersichtliche, vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Geschäftsvorfälle
angewiesen.
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
§ 238 Abs. 1 HGB
§ 238
Buchführungspflicht
(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in
diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines
Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß
so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen
Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über
die Geschäftsvorfälle und über die Lage des
Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle
müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen
lassen.
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Zwecksystem des
Jahresabschlusses
Zwecksystem des Jahresabschlusses
Kapitalerhaltung
Rechenschaft
Dokumentation
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Agenda
1. Intention und Adressaten
2. Buchführung und Jahresabschluss
3. Rechtliche Grundlagen in Deutschland
4. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
5. Aufbau des Geschäftsberichts
An die Vorlesung schließt sich mit einer fünfzehnminütigen
Pause eine Übung an.
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Geschäftsfälle
Geschäftsfälle
:= Tätigkeiten, die
•
• Zu Geldeinnahmen oder Geldausgaben führen,
• Werteverzehr (Aufwand) oder Wertezuwachs (Ertrag)
darstellen
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Beleg
Jedem Geschäftsfall muss ein Beleg zugrunde liegen, der über
•
Vorgang,
•
Datum und
•
Betrag
Informiert.
!!!
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Aufgaben der Buchführung
•
•
Lückenlose Aufzeichnung aller Veränderungen der
Vermögens- und Schuldenwerte,
•
Ermittlung des unternehmerischen Erfolgs, indem
Aufwendungen und Erträge erfasst werden,
•
Lieferung von Daten für die Kalkulation der Erzeugnisse,
•
Lieferung von Zahlen für interne Kontrollen zur Steigerung
der Wirtschaftlichkeit,
•
Grundlage zur Steuerberechnung und
•
Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
§ 242 HGB
§ 242
Pflicht zur Aufstellung
(1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für
den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis
seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß
(Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz
sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften
entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz
beziehen.
(2) Er hat für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs eine
Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen.
(3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den
Jahresabschluß.
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Ablaufstruktur
Eröffnungsbilanz
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Eröffnungsbilanz
Aktiva
Eröffnungsbilanz zum …
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Passiva
Ablaufstruktur
Eröffnungsbilanz
Bestandskonten
Erfolgskonten
Inventar
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
§ 240 HGB
§ 240
Inventar
(1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine
Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines
baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu
verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen
Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.
(2) Er hat demnächst für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs ein
solches Inventar aufzustellen. Die Dauer des Geschäftsjahres darf zwölf
Monate nicht überschreiten. Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb
der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu
bewirken.
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
§ 240 HGB - Fortsetzung
§ 240
Inventar
(3) Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und
ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist,
mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert
angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert
und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt.
Jedoch ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche
Bestandsaufnahme durchzuführen.
(4) Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie
andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche
Vermögensgegenstände und Schulden können jeweils zu einer Gruppe
zusammengefaßt und mit dem gewogenen Durchschnittswert
angesetzt werden.
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Inventur
€ mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller
Vermögensgegenstände und Schulden eines
Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Arten der Inventur
•
Aufnahme aller körperlichen Vermögensgegenstände
durch Zählen, Messen, Wiegen oder Schätzen mit
nachfolgender Bewertung der Mengen
•
Wertmäßige Feststellung aller nicht körperlichen
Vermögensgegenstände/Schulden aufgrund
buchhalterischer Aufzeichnungen und Belege
•
jährliche körperliche Bestandsaufnahme des
beweglichen Anlagevermögens
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Inventar
:= Bestandsverzeichnis für die einzelnen
Vermögenspositionen und Schulden
!!! Inventur = Bestandsaufnahme,
Inventar = Bestandsverzeichnis
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Inventar
Inventar
Vermögen
Schulden
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Eigenkapital
Inventar - Beispiel
INVENTAR
der Möbelwerke Lutz Weise e. Kfm., Leverkusen, für den 31. Dezember ..
A. Vermögen
€
€
I. Anlagevermögen
1. Grundstücke und Bauten
Unbebaute Grundstücke, Hansatstr. 50-52
250.000,00
Bebaute Grundstücke, Hansastr. 10-48
805.000,00
Betriebsgebäude
5.104.000,00
Verwaltungsgebäude
2.251.000,00
2. Technische Anlagen und Maschinen
lt. Anlagenverzeichnis AV 1
2.703.000,00
3. Fuhrpark lt. AV 2
427.000,00
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung lt. AV 3
460.000,00
(Quelle:Deitermann/Schmolke/Rückwart (2004), S. 15.)
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Inventar - Beispiel
…
II. Umlaufvermögen
1. Rohstoffe lt. IV 4
2.405.000,00
2. Hilfsstoffe lt. IV 5
824.000,00
3. Betriebsstoffe lt. IV 6
154.000,00
4. Unfertige Erzeugnisse
628.000,00
2.052.000,00
5. Fertige Erzeugnisse
994.000,00
6. Forderungen a. LL
7. Kassenbestand
27.000,00
8. Bankguthaben
916.000,00
Summe des Vermögens
(Quelle:Deitermann/Schmolke/Rückwart (2004), S. 15.)
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Inventar - Beispiel
…
B. Schulden
1. Hypothek der Sparkasse Leverkusen
4.106.000,00
2. Darlehen der Deutschen Bank, Köln
1.204.000,00
690.000,00
3. Verbindlichkeiten a. LL
Summe der Schulden
C. Ermittlung des Eigenkapitals
Summe des Vermögens
- Summe der Schulden
= Eigenkapital (Reinvermögen)
(Quelle:Deitermann/Schmolke/Rückwart (2004), S. 15.)
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Ablaufstruktur
Eröffnungsbilanz
Bestandskonten
Erfolgskonten
Inventar
Schlussbilanz
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Agenda
1. Intention und Adressaten
2. Buchführung und Jahresabschluss
3. Rechtliche Grundlagen in Deutschland
4. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
5. Beispiel
An die Vorlesung schließt sich mit einer fünfzehnminütigen
Pause eine Übung an.
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Rechtliche Grundlagen
• HGB
• I(F)RS
• US-GAAP
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
§ 238 Abs. 1 HGB
§ 238
Buchführungspflicht
(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in
diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines
Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß
so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen
Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über
die Geschäftsvorfälle und über die Lage des
Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle
müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen
lassen.
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Kaufmann?!
§ 1 HGB
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuches ist, wer ein
Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn,
daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb
nicht erfordert.
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§ 242 HGB
§ 242
Pflicht zur Aufstellung
(1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für
den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis
seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß
(Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz
sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften
entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz
beziehen.
(2) Er hat für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs eine
Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen.
(3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den
Jahresabschluß.
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Jahresabschluss
Für Kaufleute:
(1) Bilanz
(2) GuV
Für Kapitalgesellschaften
(vgl. § 264 I HGB):
(1)
(2)
(3)
Außerdem:
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Agenda
1. Intention und Adressaten
2. Buchführung und Jahresabschluss
3. Rechtliche Grundlagen in Deutschland
4. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
5. Beispiel
An die Vorlesung schließt sich mit einer fünfzehnminütigen
Pause eine Übung an.
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
GoB – Begriff und Sinn
•
Gesetzliche Verpflichtung (z. B. §§ 238 Abs. 1 S. 1, 243
Abs. 1, 264 Abs. 2 S. 1 HGB)
•
Zwingende Rechtssätze, die bei der Buchführung und
Jahresabschlusserstellung zu beachten sind
•
Allgemein anerkannte Regeln für die Buchführung und
Jahresabschlusserstellung
•
Zweck: Auslegung spezifischer Gesetzesvorschriften
•
Seit 1985 teilweise im Handelsrecht kodifiziert
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Bestandteile des GoBSystems
Dokumentationsgrundsätze
Rahmengrundsätze
Kapitalerhaltungsgrundsätze
GoB
Systemgrundsätze
Ansatzgrundsätze
für die Bilanz
Definitionsgrundsätze
für den Jahreserfolg
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GoB – Dokumentationsgrundsätze
•
Grundsatz des systematischen Aufbaus der Buchführung
•
Grundsatz der Sicherung der Vollständigkeit der Konten
•
Grundsatz der vollständigen und verständlichen
Aufzeichnung
•
Beleggrundsatz
•
Aufbewahrungs- und Aufstellungsgrundsatz
•
Grundsatz der internen Kontrolle
•
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
GoB – Rahmengrundsätze
•
Grundsatz der Richtigkeit
•
Grundsatz der Bilanzkontinuität
•
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
•
•
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
GoB – Systemgrundsätze
•
Going-Concern-Grundsatz
•
Grundsatz der Pagatorik
•
Grundsatz der Einzelbewertung
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GoB – Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg
•
Realisationsprinzip
•
Abgrenzung der Sache und der Zeit nach
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
GoB – Ansatzgrundsätze
für die Bilanz
•
Aktivierungsgrundsatz
•
Passivierungsgrundsatz
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
GoB – Kapitalerhaltungsgrundsätze
•
Imparitätsprinzip
•
Vorsichtsprinzip
Wirtschaftlichkeitsrechnung - SS 2009
Agenda
1. Intention und Adressaten
2. Buchführung und Jahresabschluss
3. Rechtliche Grundlagen in Deutschland
4. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
5. Beispiel
An die Vorlesung schließt sich mit einer fünfzehnminütigen
Pause eine Übung an.
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