SICHERHEITSDATENBLATT ( 1907/2006/EG, REACH ) Produkt: Hersteller: SD 120 IGP Beschichtungspulver IGP Pulvertechnik AG Revisionsdatum: 10.04.14 Druckdatum: 11.04.14 Seite: 1 von 7 _______________________________________________________________________________________________________ 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Produktidentifikation Handelsname: IGP Beschichtungspulver Sicherheitsdatenblatt für Produkte mit Produktebezeichnung IGP-DURA®: pol 64, than 8909B mit Hinweis SD 120 auf der Etikette auf dem Karton. REACH Registrierungsnummer Dieses Beschichtungspulver ist ein Gemisch. REACH Registrierungsnummern siehe Kapitel 3. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemisches und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendung duroplastisches Beschichtungspulver 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten , der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma IGP Pulvertechnik AG, Ringstrasse 30, CH-9500 Wil, Tel.: +41 71 9298111 Alleinvertreter: IGP Pulvertechnik GesmbH, Wienerstrasse 99, AT-2514 Traiskirchen, Tel.: +43 2252 – 508046 Regionale Vertretung: IGP Benelux BV, Riedveldstraat 18, NL-813 RW Zwolle, Tel.: +31 38 4600695 IGP Pulvertechnik Deutschland GmbH, Dieselstrasse 7, DE-84030 Landshut, Tel.: +49 871-7609430 IGP Pulvertechnik SAS, Bâtiment Europa 1 - BP 70615, 362 avenue Marie Curie, Archamps Technopole, FR-74166 St Julien en Genevois Cedex, Tel: +33 450 953510 IGP UK, Unit 15, Yate Campus, 10 North Rd, Yate, GB-Bristol, BS37 7PA, Tel.: +44 1454 321 020 IGP Pulvertechnik GesmbH, Wienerstrasse 99, AT-2514 Traiskirchen, Tel.: +43 2252 – 508046 IGP Pulvertechnik Polska, Sp. Z o. o. ul. Lakowa 3, PL-05-822 Milanowek, Tel.: +48 22 7249449 IGP Hungary Kft., Bercsényi M.u.14, HU-6000 Kecskemét, Tel.: +36 76 507 974 Auskunftgebender Bereich 1.4 Notrufnummer Schweiz Toxikologisches Informationszentrum International Emergency Contact GBK GmbH [email protected] 145 oder +41-44-251 51 51 24 h-Notfallnummer +49 (0) 6132-84463 24 h-Notfallnummer 2. Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches Einstufung nach 1999/45/EG: Xi R36/37/38 Reizend Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Gefahrensymbol Reizend R-Sätze R36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut SICHERHEITSDATENBLATT ( 1907/2006/EG, REACH ) Produkt: Hersteller: SD 120 IGP Beschichtungspulver IGP Pulvertechnik AG Revisionsdatum: 10.04.14 Druckdatum: 11.04.14 Seite: 2 von 7 _______________________________________________________________________________________________________ S-Sätze S22 S23 S24 S37 S38 Staub nicht einatmen Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen Berührung mit der Haut vermeiden Geeignete Schutzhandschuhe tragen Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen 2.3 Sonstige Gefahren Wie bei allen brennbaren Stäuben besteht grundsätzlich die Gefahr von Staubexplosionen (siehe Kapitel 7). Enthält: Isophorondiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Chemische Charakterisierung: duroplastisches Beschichtungspulver CAS-Nr. Bezeichnung Gehalt [Gew. %] REACH-Registriernummer 105-60-2 Caprolactam 0.1 < c < 20.0% --- Einstufung (67/548/EWG) Xn, R20/22 Xi, R36/37/38 Einstufung (1272/2008/EG) Akute Toxizität (inhalativ) Akute Toxizität (Oral) Hautreizung Augenreizung Spezifische Zielorgantoxizität (einmalige Exposition) (inhalativ) CAS-Nr. Bezeichnung Gehalt [Gew. %] REACH-Registriernummer 4098-71-9 Isophorondiisocyanat < 0.5 % --- Einstufung (67/548/EWG) T, R23 Xn, R42/43 Xi, R36/37/38 N, R51/53 Einstufung (1272/2008/EG) Akute Toxizität (inhalativ) Hautreizung Augenreizung Sens. Atemweg Sens. Haut Spezifische Zielorgantoxizität (einmalige Exposition) (inhalativ) Aqu. Chron Kategorie 4 Kategorie 4 Kategorie 2 Kategorie 2 Kategorie 3 H332 H302 H315 H319 H335 Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 2 Kategorie 1 Kategorie 1 Kategorie 3 H330 H315 H319 H334 H317 H335 Kategorie 2 H411 4. Erste-Hilfe-Massnahmen 4.1 Beschreinung der erste Hilfe Massnahmen Nach Einatmen: Person aus der staubexponierten Zone und an die frische Luft bringen. Kragen öffnen. Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt: Haut gründlich mit Wasser und Seife reinigen. Keine Lösungsmittel oder Verdünner verwenden. Beschmutzte Arbeitskleidung wechseln. Nach Augenkontakt: Augenlider geöffnet halten, gegebenfalls Kontaktlinsen entfernen und mindestens 10 Minuten reichlich mit fliessendem, sauberem Wasser spülen. Falls Augenreizung auftritt, Arzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Sofort reichlich (>500ml) Wasser (wenn möglich mit Medizinalkohlezusatz) trinken lassen. Kein Erbrechen einleiten. Keinerlei orale Verabreichungen bei Bewusstlosigkeit oder Krämpfen. Bei spontanem Erbrechen dafür sorgen, dass Erbrochenes wegen Erstickungsgefahr ungehindert abfliessen kann. Ärztlicher Rat einholen. SICHERHEITSDATENBLATT ( 1907/2006/EG, REACH ) Produkt: Hersteller: SD 120 IGP Beschichtungspulver IGP Pulvertechnik AG Revisionsdatum: 10.04.14 Druckdatum: 11.04.14 Seite: 3 von 7 _______________________________________________________________________________________________________ 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome Bisher keine Symptome bekannt Gefahren Bisher keine Gefahren bekannt 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung Symptomatisch behandeln 5. Massnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: Ungeeignete Löschmittel: Schaum, Kohlendioxid-Decke, Trockenlöschmittel, Sprühnebel (Wasser) Bei brennende Pulvergebinden sind Trockenlöschmittel und Schaum als Löschmittel vorzuziehen. Starker Wasser-Vollstrahl oder Kohlendioxid unter Hochdruck könnte brennendes Pulver aufwirbeln und eine effektive Brandbekämpfung stören. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch der nicht eingeatmet werden sollten. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung: Das Tragen eines umluftunabhängigen Atemschutzgerätes ist erforderlich. Weitere Informationen: Löschwasser nicht ins Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen. 6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personbezogene Vorsichtsmassnahme, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendene Verfahren Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen. 6.2 Umweltschutzmassnahmen Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Material trocken mit ex-geschutztem Staubsauger oder vorsichtig durch Kehren aufnehmen. Aufgenommenes Material vorschriftsmässig entsorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 13. 7. Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Kapitel 8. Hinweise zum Brand und Explosionsschutz Beachtung der allgemeinen Regeln des vorbeugenden betrieblichen Brandschutzes 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeiten Lagerungen zwischen 15°C und 25 °C an einem trockenen und gut belüfteten Ort. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Geöffnete Behälter sorgfältig schliessen 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung 8.1 Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten SICHERHEITSDATENBLATT ( 1907/2006/EG, REACH ) Produkt: Hersteller: SD 120 IGP Beschichtungspulver IGP Pulvertechnik AG Revisionsdatum: 10.04.14 Druckdatum: 11.04.14 Seite: 4 von 7 _______________________________________________________________________________________________________ Inhaltsstoffe Basis Wert Grenzwert Allgemeiner Staubgrenzwert SMAK Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert DNEL/DMEL-Werte: PNEC-Werte: 0.02 mg/m3 0.02 mg/m3 gemessen als Isocyanat NCO gemessen als Isocyanat NCO liegen nicht vor liegen nicht vor Caprolactam, CAS 105-60-2 / EG 203-313-2 Zeitgewichteter Mittelwert (TWA, SUVA) Zeitgewichteter Mittelwert (TWA, EU ELV) Short Term Exposure Limit (STEL, EU ELV) DNEL/DMEL-Werte: PNEC-Werte: 3 mg/m Art der Exposition: Aleveolengängiger Staub 10 mg/m3 Art der Exposition: Einatembarer Staub liegen nicht vor liegen nicht vor Isophorondiisocyanat, CAS 4098-71-9 / EG 223-861-6 Zeitgewichteter Mittelwert (TWA, SUVA) Short Term Exposure Limit (STEL, SUVA) DNEL/DMEL-Werte: PNEC-Werte: Spitzenbegrenzungswert, Anmerkungen 3 5 mg/m3 10 mg/m3 Dampf und Staub 40 mg/m3 Dampf und Staub liegen nicht vor liegen nicht vor 8.2 Begrenzung und Überwachung der Expoisition Technische Schutzmassnahmen: Einatmen der Stäube vermeiden. Für gute Lüftung sorgen, entweder durch lokaler Absaugung oder allgemeinen Abluftsystem. Falls dies nicht ausreicht, um die Staubbildung unter den MAK-Grenzwerten zu halten, ist eine geeignete Atemschutzmaske zu tragen. Bei der manuellen Reinigung der Spritzkabine sowie bei Ausblassarbeiten ist eine geeignete Feinstaubmaske sowie eine Augenschutzmaske zu tragen. Bei Pulverspritzarbeiten, bei denen der Lackierer in der Pulverspritzanlage steht, muss ein geschlossener Schutzanzug mit externer Luftversorgung getragen werden. Persönliche Schutzausrüstung: Atemschutz: Liegt die Staubbildung über den MAK-Grenzwerten, so muss eine geeignete Atemschutzmaske getragen werden. Handschutz: Bei längerem oder wiederholtem Kontakt geeignete Handschuhe tragen. Die Verwendung einer Hautschutzsalbe zur Vorbeugung von Hautkrankheiten wird generell empfohlen. Augenschutz: Wenn mit erhöhter Staubbildung gerechnet werden muss, ist eine dicht schliessende Schutzbrille zu tragen. Körperschutz: Schutzkleidung tragen. Vorsicht bei der Auswahl der Schutzkleidung: Kontakt von Hals und Handgelenken mit dem Pulver wegen möglicher Hautreizungen oder Hautentzündungen vermeiden. Nach Kontakt Hautflächen gründlich waschen. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form: festes Pulver Farbe: verschieden, je nach Farbton Geruch: geruchlos Dichte bei 20°C: Schüttdichte: Erweichungstemperatur: Zündtemperatur für das Staub-/Luftgemisch: Untere Explosionsgrenze für das Staub-/Luftgemisch: Löslichkeit in Wasser: Wert 1.2 - 1.9 400 - 1000 > 50 450 - 600 20 - 90 * unlöslich *) Bei Anlagenbetrieb darf ein Wert von 10 g/m³ nicht überschritten werden. Einheit g/cm3 Kg/m3 °C °C g/m3 Methode berechnet Koflerbank DIN VDE 0165 DIN 55990 / ISO 8130/4 SICHERHEITSDATENBLATT ( 1907/2006/EG, REACH ) Produkt: Hersteller: SD 120 IGP Beschichtungspulver IGP Pulvertechnik AG Revisionsdatum: 10.04.14 Druckdatum: 11.04.14 Seite: 5 von 7 _______________________________________________________________________________________________________ 9.2 Sonstige Angaben Keine 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Siehe Abschnitt 10.3 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine Angaben vorhanden. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine Angaben vorhanden. 10.5 Unverträgliche Materialien Keine Angaben vorhanden. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Bei hohen Temperaturen entstehen gefährliche Zersetzungsprodukte wie z.B. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Rauch und Stickoxide. 11. Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar. Folgende Toxikologiedaten wurden für Caprolactam berichtet: Akute orale Toxizität (Ratte) Akute Hautreizung (Kaninchen) Akute Augenreizung (Kaninchen) Sensibilisierung (Meerschweinchen) LD50 >2000 mg/kg berechnet reizend reizend verursacht Sensibilisierung Folgende Toxikologiedaten wurden für Isophorondiisocyanat berichtet: Akute dermale Toxizität (Ratte) LD50 >7000mg/kg Akute inhalative Toxizität (Ratte) LC50 >0.04 mg/l, 4h Gentoxizität in vivo (Maus) – Micronucleues-Test negativ Beurteilung CMR Mutagenität: Die erbgutverändernde Wirkung dieses Stoffes wurde in verschiedenen in vitro Tests an Bakterien und Säugerzellenkulturen untersucht. Nur einer dieser Tests gabe einene Hinweis auf eine solche Wirkung. In dem zu diesem Test analogen Tierversuch zeigte der Stoff keine erbgutverändernde Wirkung. Auf Basis dieser Daten erfolgt daher keine Einstufung als erbgutverändernd 12. Angaben zur Ökologie 12.1 Toxizität Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar. Folgende Toxikologiedaten wurden für die Isophorondiisocyanat allein berichtet: Test Akute Fischtoxizität Akute Daphnientoxizität Akute Algentoxizität Akute Bakterientoxizität Resultat LC50 > 100 mg/l EC50 > 100mg/l IC50 > 70 mg/l EC50 263mg/l Spezies Danio rerio (Zebraberbling) Daphnia magna (Grosser Wasserfloh) Scenedesmus subspicatus Belebtschlamm Exposition 96h 48h 72h 3h SICHERHEITSDATENBLATT ( 1907/2006/EG, REACH ) Produkt: Hersteller: SD 120 IGP Beschichtungspulver IGP Pulvertechnik AG Revisionsdatum: 10.04.14 Druckdatum: 11.04.14 Seite: 6 von 7 _______________________________________________________________________________________________________ 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Vom Material ist zu erwarten, dass es in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut wird und dass Bestandteile der Zubereitung überhaupt nicht biologisch abbaubar sind. 12.3 Bioakkumulierbarkeit Keine Informationen verfügbar 12.4 Mobilität im Boden Vom Material ist zu erwarten, dass es in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut wird und dass Bestandteile der Zubereitung überhaupt nicht biologisch abbaubar sind. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Keine Informationen verfügbar 12.6 andere schädliche Wirkungen Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtline vorgenommen. In Gewässern sollte dieses Produkt aufgrund seiner geringen Wasserlöslichkeit und chemische Zusammensetzung zu keinen Problem führen. 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Restpulver sollte durch Verbrennung oder anderes Verfahren in Übereinstimmung mit dem nationalen Abfallrecht* entsorgt werden. Es wird empfohlen PE-Säcke sorgfältig und vollständig abzustauben und gemäss nationalen/lokalen Vorschriften (z.B. durch Verbrennung, stoffliche Verwertung, usw.) zu entsorgen. Verunreinigte Verpackungen sollten gleich wie das Produkt behandelt werden. Schweiz Die Ausfuhr von Sonderabfall aus der Schweiz ist bewilligungspflichtig (Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfallen). * Die Abgabe von Sonderabfall ist bezüglich Abfallart und Gefahren deklarationspflichtig. Abfallschlüssel: Schweiz und EU Beschreibung 080201 150101 150102 150110 Abfälle von Beschichtungspulver Verpackungen aus Papier und Karton Verpackungen aus Kunststoff Verunreinigte Verpackungen 14. Angaben zum Transport Kein Gefahrgut im Sinne der Transport-Bestimmungen. 15. Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zur Sicherheit Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung) – schwach wassergefährdend Safe Powder Coating Guideline 7. Ausgabe, Herausgeber: CEPE (siehe www.cepe.org) Schweizer Norm SN EN 50053-2, Ausgabe: 1989 oder DIN VDE 0745 Teil 102 (deutsches Äquivalent) Schweizer Norm SN EN 50177 oder DIN EN 50177 (deutsches Äquivalent) Ortsfeste elektrostatische Sprühanlagen für brennbare Beschichtungspulver; Deutsche Fassung EN 50177:1996 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für den hier beschriebenen Stoff oder die Inhaltsstoffe der hier beschriebenen Zubereitung sind bis heute keine Stoffsicherheitsbeurteilungen (CSA) verfügbar. SICHERHEITSDATENBLATT ( 1907/2006/EG, REACH ) Produkt: Hersteller: SD 120 IGP Beschichtungspulver IGP Pulvertechnik AG Revisionsdatum: 10.04.14 Druckdatum: 11.04.14 Seite: 7 von 7 _______________________________________________________________________________________________________ 16. Sonstige Angaben Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem gegenwärtigen Wissensstand und genügen der nationalen sowie der EU-Gesetzgebung. Die gegebenen Arbeitsbedingungen des Benutzers entziehen sich jedoch unserer Kenntnis und Kontrolle. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen als dem in Abschnitt 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Der Benutzer ist für die Einhaltung aller notwendigen, gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Vollständiger Wortlaut der in den Kapitel 3 aufgeführten Gefahrenhinweise der EG Einstufung (67/548/EWG) Xn, R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken Xi, R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut T, R23 Giftig beim Einatmen Xn, R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich N, R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Vollständiger Wortlaut der in den Kapitel 3 aufgeführten Gefahrenhinweise der CLP Einstufung (1272/2008/EG) H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen H319 Verursacht schwere Augenreizung H335 Kann die Atemwege reizen H330 Lebensgefahr bei Einatmen H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung