sicherheitsdatenblatt ( 1907/2006/eg, reach ) sd 120

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SICHERHEITSDATENBLATT ( 1907/2006/EG, REACH )
Produkt:
Hersteller:
SD 120
IGP Beschichtungspulver
IGP Pulvertechnik AG
Revisionsdatum:
10.04.14
Druckdatum:
11.04.14
Seite: 1 von 7
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1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
1.1 Produktidentifikation
Handelsname: IGP Beschichtungspulver
Sicherheitsdatenblatt für Produkte mit Produktebezeichnung IGP-DURA®: pol 64, than 8909B mit Hinweis SD 120 auf der
Etikette auf dem Karton.
REACH
Registrierungsnummer
Dieses Beschichtungspulver ist ein Gemisch. REACH Registrierungsnummern siehe
Kapitel 3.
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemisches und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Identifizierte Verwendung
duroplastisches Beschichtungspulver
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten , der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma
IGP Pulvertechnik AG, Ringstrasse 30, CH-9500 Wil, Tel.: +41 71 9298111
Alleinvertreter:
IGP Pulvertechnik GesmbH, Wienerstrasse 99, AT-2514 Traiskirchen,
Tel.: +43 2252 – 508046
Regionale Vertretung:
IGP Benelux BV, Riedveldstraat 18, NL-813 RW Zwolle, Tel.: +31 38 4600695
IGP Pulvertechnik Deutschland GmbH, Dieselstrasse 7, DE-84030 Landshut,
Tel.: +49 871-7609430
IGP Pulvertechnik SAS, Bâtiment Europa 1 - BP 70615, 362 avenue Marie Curie,
Archamps Technopole, FR-74166 St Julien en Genevois Cedex, Tel: +33 450 953510
IGP UK, Unit 15, Yate Campus, 10 North Rd, Yate, GB-Bristol, BS37 7PA,
Tel.: +44 1454 321 020
IGP Pulvertechnik GesmbH, Wienerstrasse 99, AT-2514 Traiskirchen,
Tel.: +43 2252 – 508046
IGP Pulvertechnik Polska, Sp. Z o. o. ul. Lakowa 3, PL-05-822 Milanowek,
Tel.: +48 22 7249449
IGP Hungary Kft., Bercsényi M.u.14, HU-6000 Kecskemét, Tel.: +36 76 507 974
Auskunftgebender Bereich
1.4 Notrufnummer
Schweiz
Toxikologisches Informationszentrum
International
Emergency Contact GBK GmbH
[email protected]
145 oder +41-44-251 51 51
24 h-Notfallnummer
+49 (0) 6132-84463
24 h-Notfallnummer
2. Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung nach 1999/45/EG:
Xi
R36/37/38
Reizend
Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
Gefahrensymbol
Reizend
R-Sätze
R36/37/38
Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut
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S-Sätze
S22
S23
S24
S37
S38
Staub nicht einatmen
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen
Berührung mit der Haut vermeiden
Geeignete Schutzhandschuhe tragen
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen
2.3 Sonstige Gefahren
Wie bei allen brennbaren Stäuben besteht grundsätzlich die Gefahr von Staubexplosionen (siehe Kapitel 7).
Enthält: Isophorondiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
duroplastisches Beschichtungspulver
CAS-Nr.
Bezeichnung
Gehalt [Gew. %]
REACH-Registriernummer
105-60-2
Caprolactam
0.1 < c < 20.0%
---
Einstufung (67/548/EWG)
Xn, R20/22
Xi, R36/37/38
Einstufung (1272/2008/EG)
Akute Toxizität (inhalativ)
Akute Toxizität (Oral)
Hautreizung
Augenreizung
Spezifische Zielorgantoxizität
(einmalige Exposition) (inhalativ)
CAS-Nr.
Bezeichnung
Gehalt [Gew. %]
REACH-Registriernummer
4098-71-9
Isophorondiisocyanat
< 0.5 %
---
Einstufung (67/548/EWG)
T, R23
Xn, R42/43
Xi, R36/37/38
N, R51/53
Einstufung (1272/2008/EG)
Akute Toxizität (inhalativ)
Hautreizung
Augenreizung
Sens. Atemweg
Sens. Haut
Spezifische Zielorgantoxizität
(einmalige Exposition) (inhalativ)
Aqu. Chron
Kategorie 4
Kategorie 4
Kategorie 2
Kategorie 2
Kategorie 3
H332
H302
H315
H319
H335
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 2
Kategorie 1
Kategorie 1
Kategorie 3
H330
H315
H319
H334
H317
H335
Kategorie 2
H411
4. Erste-Hilfe-Massnahmen
4.1 Beschreinung der erste Hilfe Massnahmen
Nach Einatmen:
Person aus der staubexponierten Zone und an die frische Luft bringen. Kragen öffnen.
Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Haut gründlich mit Wasser und Seife reinigen. Keine Lösungsmittel oder Verdünner
verwenden. Beschmutzte Arbeitskleidung wechseln.
Nach Augenkontakt:
Augenlider geöffnet halten, gegebenfalls Kontaktlinsen entfernen und mindestens 10
Minuten reichlich mit fliessendem, sauberem Wasser spülen. Falls Augenreizung
auftritt, Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken:
Sofort reichlich (>500ml) Wasser (wenn möglich mit Medizinalkohlezusatz) trinken
lassen. Kein Erbrechen einleiten. Keinerlei orale Verabreichungen bei Bewusstlosigkeit
oder Krämpfen. Bei spontanem Erbrechen dafür sorgen, dass Erbrochenes wegen
Erstickungsgefahr ungehindert abfliessen kann. Ärztlicher Rat einholen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
Bisher keine Symptome bekannt
Gefahren
Bisher keine Gefahren bekannt
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
Symptomatisch behandeln
5. Massnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Ungeeignete Löschmittel:
Schaum, Kohlendioxid-Decke, Trockenlöschmittel, Sprühnebel (Wasser)
Bei brennende Pulvergebinden sind Trockenlöschmittel und Schaum als Löschmittel vorzuziehen.
Starker Wasser-Vollstrahl oder Kohlendioxid unter Hochdruck könnte brennendes Pulver
aufwirbeln und eine effektive Brandbekämpfung stören.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch der nicht eingeatmet werden sollten.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung:
Das Tragen eines umluftunabhängigen Atemschutzgerätes ist erforderlich.
Weitere Informationen:
Löschwasser nicht ins Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen.
6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personbezogene Vorsichtsmassnahme, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendene Verfahren
Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen.
6.2 Umweltschutzmassnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Material trocken mit ex-geschutztem Staubsauger oder vorsichtig durch Kehren aufnehmen. Aufgenommenes Material
vorschriftsmässig entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 13.
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Kapitel 8.
Hinweise zum Brand und Explosionsschutz
Beachtung der allgemeinen Regeln des vorbeugenden betrieblichen
Brandschutzes
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeiten
Lagerungen zwischen 15°C und 25 °C an einem trockenen und gut belüfteten Ort. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung
schützen. Geöffnete Behälter sorgfältig schliessen
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
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Inhaltsstoffe
Basis
Wert
Grenzwert
Allgemeiner Staubgrenzwert
SMAK
Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert
Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert
DNEL/DMEL-Werte:
PNEC-Werte:
0.02 mg/m3
0.02 mg/m3
gemessen als Isocyanat NCO
gemessen als Isocyanat NCO
liegen nicht vor
liegen nicht vor
Caprolactam, CAS 105-60-2 / EG 203-313-2
Zeitgewichteter Mittelwert (TWA, SUVA)
Zeitgewichteter Mittelwert (TWA, EU ELV)
Short Term Exposure Limit (STEL, EU ELV)
DNEL/DMEL-Werte:
PNEC-Werte:
3 mg/m
Art der Exposition: Aleveolengängiger Staub
10 mg/m3 Art der Exposition: Einatembarer Staub
liegen nicht vor
liegen nicht vor
Isophorondiisocyanat, CAS 4098-71-9 / EG 223-861-6
Zeitgewichteter Mittelwert (TWA, SUVA)
Short Term Exposure Limit (STEL, SUVA)
DNEL/DMEL-Werte:
PNEC-Werte:
Spitzenbegrenzungswert, Anmerkungen
3
5 mg/m3
10 mg/m3
Dampf und Staub
40 mg/m3 Dampf und Staub
liegen nicht vor
liegen nicht vor
8.2 Begrenzung und Überwachung der Expoisition
Technische Schutzmassnahmen:
Einatmen der Stäube vermeiden. Für gute Lüftung sorgen, entweder durch lokaler Absaugung oder allgemeinen Abluftsystem.
Falls dies nicht ausreicht, um die Staubbildung unter den MAK-Grenzwerten zu halten, ist eine geeignete Atemschutzmaske zu
tragen. Bei der manuellen Reinigung der Spritzkabine sowie bei Ausblassarbeiten ist eine geeignete Feinstaubmaske sowie
eine Augenschutzmaske zu tragen. Bei Pulverspritzarbeiten, bei denen der Lackierer in der Pulverspritzanlage steht, muss ein
geschlossener Schutzanzug mit externer Luftversorgung getragen werden.
Persönliche Schutzausrüstung:
Atemschutz:
Liegt die Staubbildung über den MAK-Grenzwerten, so muss eine geeignete Atemschutzmaske getragen werden.
Handschutz:
Bei längerem oder wiederholtem Kontakt geeignete Handschuhe tragen. Die Verwendung einer Hautschutzsalbe zur
Vorbeugung von Hautkrankheiten wird generell empfohlen.
Augenschutz:
Wenn mit erhöhter Staubbildung gerechnet werden muss, ist eine dicht schliessende Schutzbrille zu tragen.
Körperschutz:
Schutzkleidung tragen. Vorsicht bei der Auswahl der Schutzkleidung: Kontakt von Hals und Handgelenken mit dem Pulver
wegen möglicher Hautreizungen oder Hautentzündungen vermeiden. Nach Kontakt Hautflächen gründlich waschen.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form:
festes Pulver
Farbe:
verschieden, je nach Farbton
Geruch:
geruchlos
Dichte bei 20°C:
Schüttdichte:
Erweichungstemperatur:
Zündtemperatur für das Staub-/Luftgemisch:
Untere Explosionsgrenze für das Staub-/Luftgemisch:
Löslichkeit in Wasser:
Wert
1.2 - 1.9
400 - 1000
> 50
450 - 600
20 - 90 *
unlöslich
*) Bei Anlagenbetrieb darf ein Wert von 10 g/m³ nicht überschritten werden.
Einheit
g/cm3
Kg/m3
°C
°C
g/m3
Methode
berechnet
Koflerbank
DIN VDE 0165
DIN 55990 / ISO 8130/4
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9.2 Sonstige Angaben
Keine
10. Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Siehe Abschnitt 10.3
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine Angaben vorhanden.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine Angaben vorhanden.
10.5 Unverträgliche Materialien
Keine Angaben vorhanden.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei hohen Temperaturen entstehen gefährliche Zersetzungsprodukte wie z.B. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Rauch und
Stickoxide.
11. Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar.
Folgende Toxikologiedaten wurden für Caprolactam berichtet:
Akute orale Toxizität (Ratte)
Akute Hautreizung (Kaninchen)
Akute Augenreizung (Kaninchen)
Sensibilisierung (Meerschweinchen)
LD50 >2000 mg/kg berechnet
reizend
reizend
verursacht Sensibilisierung
Folgende Toxikologiedaten wurden für Isophorondiisocyanat berichtet:
Akute dermale Toxizität (Ratte)
LD50 >7000mg/kg
Akute inhalative Toxizität (Ratte)
LC50 >0.04 mg/l, 4h
Gentoxizität in vivo (Maus) – Micronucleues-Test
negativ
Beurteilung CMR
Mutagenität: Die erbgutverändernde Wirkung dieses Stoffes wurde in
verschiedenen in vitro Tests an Bakterien und Säugerzellenkulturen
untersucht. Nur einer dieser Tests gabe einene Hinweis auf eine solche
Wirkung. In dem zu diesem Test analogen Tierversuch zeigte der Stoff
keine erbgutverändernde Wirkung. Auf Basis dieser Daten erfolgt daher
keine Einstufung als erbgutverändernd
12. Angaben zur Ökologie
12.1 Toxizität
Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar.
Folgende Toxikologiedaten wurden für die Isophorondiisocyanat allein berichtet:
Test
Akute Fischtoxizität
Akute Daphnientoxizität
Akute Algentoxizität
Akute Bakterientoxizität
Resultat
LC50 > 100 mg/l
EC50 > 100mg/l
IC50 > 70 mg/l
EC50 263mg/l
Spezies
Danio rerio (Zebraberbling)
Daphnia magna (Grosser Wasserfloh)
Scenedesmus subspicatus
Belebtschlamm
Exposition
96h
48h
72h
3h
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Vom Material ist zu erwarten, dass es in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut wird und dass Bestandteile der Zubereitung
überhaupt nicht biologisch abbaubar sind.
12.3 Bioakkumulierbarkeit
Keine Informationen verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Vom Material ist zu erwarten, dass es in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut wird und dass Bestandteile der Zubereitung
überhaupt nicht biologisch abbaubar sind.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Informationen verfügbar
12.6 andere schädliche Wirkungen
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtline vorgenommen.
In Gewässern sollte dieses Produkt aufgrund seiner geringen Wasserlöslichkeit und chemische Zusammensetzung zu keinen
Problem führen.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Restpulver sollte durch Verbrennung oder anderes Verfahren in Übereinstimmung mit dem nationalen Abfallrecht* entsorgt
werden.
Es wird empfohlen PE-Säcke sorgfältig und vollständig abzustauben und gemäss nationalen/lokalen Vorschriften (z.B. durch
Verbrennung, stoffliche Verwertung, usw.) zu entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen sollten gleich wie das Produkt behandelt werden.
Schweiz
Die Ausfuhr von Sonderabfall aus der Schweiz ist bewilligungspflichtig (Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfallen).
* Die Abgabe von Sonderabfall ist bezüglich Abfallart und Gefahren deklarationspflichtig.
Abfallschlüssel:
Schweiz und EU
Beschreibung
080201
150101
150102
150110
Abfälle von Beschichtungspulver
Verpackungen aus Papier und Karton
Verpackungen aus Kunststoff
Verunreinigte Verpackungen
14. Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne der Transport-Bestimmungen.
15. Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zur Sicherheit
Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung) – schwach wassergefährdend
Safe Powder Coating Guideline 7. Ausgabe, Herausgeber: CEPE (siehe www.cepe.org)
Schweizer Norm SN EN 50053-2, Ausgabe: 1989 oder DIN VDE 0745 Teil 102 (deutsches Äquivalent)
Schweizer Norm SN EN 50177 oder DIN EN 50177 (deutsches Äquivalent)
Ortsfeste elektrostatische Sprühanlagen für brennbare Beschichtungspulver; Deutsche Fassung EN 50177:1996
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für den hier beschriebenen Stoff oder die Inhaltsstoffe der hier beschriebenen Zubereitung sind bis heute keine
Stoffsicherheitsbeurteilungen (CSA) verfügbar.
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16. Sonstige Angaben
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem gegenwärtigen Wissensstand und genügen der nationalen
sowie der EU-Gesetzgebung. Die gegebenen Arbeitsbedingungen des Benutzers entziehen sich jedoch unserer Kenntnis und
Kontrolle. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen als dem in Abschnitt 1 genannten
Verwendungszweck zugeführt werden. Der Benutzer ist für die Einhaltung aller notwendigen, gesetzlichen Bestimmungen
verantwortlich.
Vollständiger Wortlaut der in den Kapitel 3 aufgeführten Gefahrenhinweise der EG Einstufung (67/548/EWG)
Xn, R20/22
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
Xi, R36/37/38
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
T, R23
Giftig beim Einatmen
Xn, R42/43
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich
N, R51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
Vollständiger Wortlaut der in den Kapitel 3 aufgeführten Gefahrenhinweise der CLP Einstufung (1272/2008/EG)
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315
Verursacht Hautreizungen
H319
Verursacht schwere Augenreizung
H335
Kann die Atemwege reizen
H330
Lebensgefahr bei Einatmen
H334
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
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