Kapitel1 – Einführung - Flo

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Betriebswirtschaftslehre
1. Einleitung
1.1 Motivationstheorie nach Maslow
Der Amerikaner Maslow unterschied in seiner Motivationstheorie insgesamt 5 hierarchisch gestaffelte
Bedürfnisebenen. In seinem Modell war es nicht möglich in eine höhere Ebene aufzusteigen, solange
die Bedürfnisse der niedrigeren Ebenen nicht erfüllt worden sind.
Bedürfnisse
1. Grundbedürfnisse
•
Nahrung
•
Wohnung
•
Ruhe
•
Selbsterhaltung
2. Sicherheitsbedürfnisse
•
Schutz vor Willkür
•
Drohung
•
Entbehrung
3. Soziale Bedürfnisse
•
Gesellschaft und
Freundschaft
•
Zugehörigkeit zu einer
Gruppe
4. Ich- Bedürfnisse
•
Respekt
•
Würde
•
Status
•
Anerkennung
5. Bedürfnisse der Selbstverwirklichung
•
Mitwissen
•
Mitdenken
•
Mitverantworten
•
Verwirklichung von
Wertvorstellungen
Möglichkeiten der
Bedürfnisbefriedigung
•
Lohn
•
Urlaubsregelung
•
Kantine
•
Ärztliche Betreuung
•
Verbilligte
Einkaufsmöglichkeiten
• Vertragliche Sicherung des
Arbeitsplatzes und des
Einkommens
• Versorgung bei Krankheit,
Unfall und Alter
• Kommunikation am
Arbeitsplatz
• Information auch über
nichtarbeitsplatzgebundene
Informationen
• Problemlösungsgespräche
• Verbale/materielle
Anerkennung
• Übertragung von
Kompetenzen
• Erlangung eines bestimmten
Status/Ehrentitels
• Mitbestimmung bei der Arbeit
• Erfüllung aufgrund der
Arbeitsinhalte u.
Aufgabenstellung
• Selbstverantwortung bei der
Arbeitszeitregelung und
Pausengestaltung
• Aufstiegsmöglichkeiten
Mögliche Folgen
Bei Befriedigung
Bei Nichtbefriedigung
Körperliches
Zwanghafte
wohlbefinden
Befriedigung bis hin
zur Gewalt
Seelische
Zufriedenheit
Selbsthilfe,
Bildung von
Initiativgruppen
Soziale
Ausgewogenheit,
Geborgenheit
Widerstand,
Reizbarkeit, keine
Bereitschaft zur
Zusammenarbeit
Ausgewogenes
Selbstwertgefühl
Konkurrenzkampf
Selbstständigkeit,
Freiheit
Verweigerungshaltung, Destruktion
1.2 Wirtschaft und Wirtschaftlichkeitsprinzipien
Wirtschaften ist der Inbegriff aller planvollen menschlichen Tätigkeiten die unter Beachtung des
Ökonomischen Prinzips (Ausprägung des Rationalprinzips) mit dem Zweck erfolgen, die – an den
Bedürfnissen der Menschheit gemessen – bestehende Knappheit der Güter zu verringern.
Als generelle Norm für das ökonomische Handeln wird das Wirtschaftlichkeitsprinzip(=Ökonomisches
Prinzip) als spezifische Ausprägung des Rationalprinzips üblicherweise in zwei Varianten definiert.
Beide Varianten beziehen sich auf Prozesse, bei denen Mittel (=Input) eingesetzt und ein Ergebnis
(=Output) erzielt wird.
Ökonomisches Prinzip
Maximalprinzip – mit gegebenem Aufwand maximalen Ertrag erzielen
Minimalprinzip – mit geringstem Aufwand einen bestimmten Ertrag erzielen
Betriebswirtschaftslehre
2. Rechtsformen der Unternehmen
2.1 Rechtsformen
Als Rechtsform wird die rechtliche Organisation, der rechtliche Rahmen eines Unternehmens
bezeichnet. Durch die Rechtsform wird ein Teil der rechtlichen Beziehungen innerhalb des
Unternehmens und zwischen Unternehmen und Umwelt geregelt.
Die Rechtsform eines Unternehmens entscheidet darüber, welches Einkommenssteuer-,
Gewerbesteuer-, Körperschaftssteuer- und Umweltsteuergesetz für das jeweilige Unternehmen gilt.
Durch die Rechtsform werden auch die Rechte und Pflichten eines Unternehmens festgelegt.
Kriterien der Rechtsformentscheidung
• Haftung
• Finanzierung
• Leitungsbefugnis
• Gewinn- und Verlustbeteiligung
• Rechnungslegung und Publizität
• Steuerbelastung
• Rechtsformabhängige Aufwendungen
• Unternehmenskontinuität (Gesellschafterwechsel)
• Mindestkapital
• Regelung im Gesellschaftsrecht
2.2 Übersicht Rechtsformen
Rechtsformen privater Unternehmen
• Einzelunternehmen
• Personengesellschaften
o OHG
o KG
o Stille Gesellschaft
o GbR
o Partnerschaft
• Kapitalgesellschaften
o GmbH
o AG
o KGaA
• Gemischte Rechtsformen
o GmbH & Co. KG
• Sonstige Rechtsformen
o Genossenschaft
o Verein
o VVaG
o Stiftung
Rechtsformen öffentlicher Unternehmen
• Körperschaft
• Anstalt
• Stiftung
Betriebswirtschaftslehre
2.3 Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften sind stark auf die Person der jeweiligen Gesellschafter bezogen; bei der
Kapitalgesellschaft steht dagegen die Kapitalbeteiligung im Vordergrund.
Die starke Bindung an die Person erschwert bei Personengesellschaften den Gesellschafterwechsel.
Bei Personengesellschaften gilt das Einstimmigkeitsprinzip, da jeder Gesellschafter mit seinem ganzen
Geschäfts- und Privatvermögen haftet.
Die Gewinne einer Personengesellschaft unterliegen in voller Höhe den individuellen
Einkommensteuersätzen der Gesellschafter. Dagegen unterliegt bei Kapitalgesellschaften das
Einkommen zunächst als Ganzes der Körperschaftssteuer.
2.4 Rechtsformen der Unternehmen
Einzelunternehmen
Der Inhaber eines Einzelunternehmens ist Eigentümer und Unternehmer.
Er führt das Unternehmen selbstständig und eigenverantwortlich.
Gründung
• Firma:
Familienname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname des Gründers, Zusätze sind
zulässig
• Eintrag ins Handelsregister
• Gewerbeanmeldung
Rechte
•
•
•
und Pflichten
Der Einzelkaufmann hat alle Rechte und Pflichten eines Unternehmers.
Bereitstellung des Eigenkapitals
Unternehmensrisiko sowie Haftung für Verbindlichkeiten mit dem gesamten Geschäfts- und
Privatvermögen.
Vorteile
• Keine besonderen Formalitäten, kein Mindestkapital bei Gründung
• Schnelle Entscheidungsmöglichkeit, keine langwierigen Abstimmungen
• Eindeutigkeit und Klarheit in der Unternehmensleitung
• Hohes Engagement, großer Leistungsanreiz
Nahteile
• Qualifikation des Inhabers entscheidend, oft wenig Spezialwissen
• Großes Risiko (Haftung)
• Begrenzte Kapitalkraft
• Beschränkte Kreditbasis
• Probleme der Nachfolge/Weiterführung
Betriebswirtschaftslehre
Offene Handelsgesellschaft – OHG
Die OHG ist der Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes
unter gemeinschaftlicher Firma.
Gründung
• Firma:
Familienname mindestens eines Gesellschafters mit Zusatz über Gesellschaftsverhältnis
• Gründung durch formlosen Gesellschaftsvertrag
• Kein Mindestkapital erforderlich
• Eintrag ins Handelsregister
Rechte und Pflichten
• Jeder Gesellschafter ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt
(gesellschaftsvertragliche Beschränkungen möglich)
• Gewinn: 4% auf Eigenkapital, Rest nach Köpfen; Verlust nach Köpfen
• Haftung erfolgt
o Solidarisch
o Unbeschränkt
o Unmittelbar (jeder Gläubiger kann sich an jeden Gesellschafter wenden)
o Rückbezogen
o Abgangsbezogen (Haftung bis zu 5 Jahre nach Austritt)
Vorteile
• Freie Gestaltung des Gesellschaftsverhältnisses
• Möglichkeit der gegenseitigen fachlichen Ergänzung
• Großer Leistungsanreiz (Eigentümer = Geschäftsführer)
• Gute Kreditwürdigkeit
Nachteile
• Abhängigkeit von der Person der Gesellschafter
• Kaum größerer Finanzierungsspielraum als bei Einzelunternehmung
• Haftung auch mit Privatvermögen
Kommanditgesellschaft – KG
Die KG ist der Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes
unter gemeinschaftlicher Firma. Dabei haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt
(Komplementär) und mindestens ein Gesellschafter beschränkt (Kommanditist).
Gründung
• Firma
Name eines oder mehrer Komplementäre mit Zusatz über Gesellschaftsverhältnis
• Gründung durch formlosen Gesellschaftsvertrag
• Kein Mindestkapital
• Eintrag ins Handelsregister
Rechte und Pflichten
• Komplementäre wie OHG
• Kommanditisten
o Kein Recht auf Geschäftsführung, Vertretung und Privatentnahmen
o Gewinn bis zu 4% auf Kapitalanteil, Rest in angemessenem Verhältnis
o Verlustbeteiligung in angemessenem Verhältnis der Kapitalanteile
o Recht auf Abschrift der Bilanz und Einsicht in die Handelsbücher
o Haftung nur bis zum Betrag der Einlage
Vorteile
• Freie Gestaltung des Gesellschaftsverhältnisses
• Aufnahme zusätzlicher Kapitalgeber ohne Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung
• Keine festen Zinsverpflichtungen
• Möglichkeit für Familienunternehmen, Kinder als Teilhaber aufzunehmen
• Ererbter Kapitalanteil kann im Unternehmen bleiben, ohne dass Erbe mitarbeiten muss
• Haftungsbegrenzung für Kommanditisten
Nachteile
• Wie OHG
Betriebswirtschaftslehre
• Beschränkte Mitwirkungsmöglichkeiten des/der Kommanditisten
Betriebswirtschaftslehre
Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener
Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen an dem in Geschäftsanteile zerlegten
Stammkapital (gezeichnetes Kapital) von mindestens 25.000€ beteiligt sind. Jede Stammeinlage muss
mindestens 100€ betragen. Rechtsgrundlage ist das GmbH-Gesetz.
Gründung
• Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Beurkundung
• Folgende Firmen sind möglich
o Personenfirma (Robert Bosch GmbH)
o Sachfirma (IBM Deutschland)
o Gemischte Firma (Reemtsma Cigarettenfabrik GmbH)
• Zusatz „mit beschränkter Haftung“ bzw. „mbH“ ist notwendig.
• Entstehung als juristische Person durch Eintragung ins Handelsregister
• Vor Eintragung haften Handelnde auch persönlich
Organe
• Geschäftsführer (Leitung)
• Aufsichtsrat – optional – (Überwachung der Geschäftsführung)
• Gesellschafterversammlung / Aufgaben:
o Feststellen des Jahresabschlusses
o Gewinnverwendung
o Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
o Weisungen an Geschäftsführer
o Entlastung der Geschäftsführer
o Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung
o Änderung des Gesellschaftsvertrages
Rechte und Pflichten der GmbH-Gesellschafter
• Gewinnbeteiligung, Stimmrecht und Liquidationserlös nach dem Verhältnis der
Geschäftsanteile
• Übertragung von Geschäftanteilen möglich
• Recht auf Einsicht in die Bücher
• Keine persönliche Haftung
• Unbeschränkte Nachschusspflicht im Gesellschaftsvertrag möglich
Vorteile
• Beschränkung des Verlustrisikos auf Stammeinlage
• Kapitalbeschaffung durch Aufnahme neuer Gesellschafter
• Relativ niedriges Anfangskapital
• Große persönliche Entscheidungs- und Handlungsfreiheit
• Individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
• Zulässigkeit einer Ein-Mann-GmbH
Nachteile
• Gegenüber Einzelunternehmen komplizierte Gründung und höhere Kosten
• Kapitalmarkt weitgehend verschlossen; Kreditaufnahme meist nur bei privaten Sicherheiten
möglich
• Wegen notarieller Beurkundung umständliche Übertragung von Anteilen
• Mindestkapital oft nicht ausreichend, daher hohe Insolvenzanfälligkeit
• Kein Zwang zur Bildung gesetzlicher Rücklagen
Betriebswirtschaftslehre
Aktiengesellschaft – AG
Die AG ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit
Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind. Das Grundkapital (gezeichnetes
Kapital) beträgt 50.000€. Mindestnennbetrag der Aktien beträgt 1€. Rechtsgrundlage ist das
Aktiengesetz.
Gründung
• Firma ist Grundsätzlich Sachfirma mit Zusatz „Aktiengesellschaft“ bzw. „AG“
• Mindestens ein Gründer, der alle Aktien gegen Einlagen übernimmt
• Entstehung als juristische Person durch Eintragung ins Handelsregister. Die Anmeldung hierzu
muss von allen Gründern, dem ersten Vorstand und dem ersten Aufsichtsrat vorgenommen
werden.
• Bis zur Eintragung ins Handelsregister haften Handelnde auch persönlich
• Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (Satzung) ist notwendig
Organe
• Vorstand (Leitend), vom Aufsichtsrat auf 5 Jahre bestellt
o Aufgaben des Vorstandes
 Eigenverantwortliche Geschäftsführung und Vertretung nach außen
 Berichterstattung an den Aufsichtsrat
 Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, Vorlage an den
Abschlussprüfer
 Einberufung der Hauptversammlung
 Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten
• Aufsichtsrat
o Aufgaben des Aufsichtsrates
 Überwachung
 Bestellung und Abberufung des Vorstandes
o Wahl des Aufsichtsrats
 Mitbestimmung: Bei Gesellschaften mit 500 bis 2000 Arbeitnehmern wird ein
Drittel der Aufsichtsratsmitglieder von der Belegschaft gewählt. Bei mehr als 2000
Arbeitnehmern paritätische Besetzung des Aufsichtsrates; bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
• Hauptversammlung (Aktionäre)
o Bestellung des Aufsichtsrates
o Verwendung des Bilanzgewinns
o Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
o Bestellung der Abschlussprüfer
o Änderungen der Satzung, Kapitalerhöhung und –herabsetzung
Aktienformen
• Inhaberaktien
o Inhaberaktien sind in Deutschland die Regel. Sie berechtigen den Inhaber und können
durch Einigung und Übergabe übertragen werden. Sie eignen sich besonders für den
Börsenhandel.
• Namensaktien
o Namensaktien werden auf den Namen der Berechtigten ausgestellt und in ein
Aktienbuch eingetragen. Sie werden durch Indossament und Übergabe übertragen.
• Vinkulierte Namensaktien
o Sie können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Durch sie soll eine
Fremdbestimmung der Gesellschaft verhindert werden.
Alle 3 Aktienformen werden weiter in Stammaktien und Vorzugsaktien unterteilt
Stammaktien
Recht auf Dividende, Anteil am Liquidationserlös, Information, Stimmrecht auf der Hauptversammlung
und Bezugsrecht
Vorzugsaktien
Betriebswirtschaftslehre
Mit vorrangigen Rechten bei Dividende und/oder Liquiditätserlös, häufig ohne Stimmrecht.
Rechte
•
•
•
•
/ Pflichten des Aktionärs
Stimm- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung
Anteil am Gewinn (Dividende)
Anteil am Liquidationserlös
Bezug neuer (junger) Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung
o Grundsatz: Das prozentuale Verhältnis des Aktionärs am Grundkapital der AG soll
erhalten bleiben.
 Jeder Aktionär bekommt das Recht so viele neue Aktien zum festgelegten
Verkaufskurs zu kaufen, so dass sein prozentuales Verhältnis am Grundkapital erhalten
bleibt.
Vorteile
• Finanzierungsmöglichkeiten über Kapitalmarkt
• Unproblematische Übertragung der Anteile
• Trennung zwischen Kapitalgebern und Geschäftsführung
• Attraktiv für Führungskräfte
• Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer
Nachteile
• Komplizierte Gründung
• Relativ hohe laufende Kosten
• Umfangreiche Prüfungs- und Publizitätspflichten
• Investor-Relations
• Oft schwerfällige Verwaltung/Entscheidungsprozesse
• Begünstigt Konzentration
Mischformen von Personen und Kapitalgesellschaften
Die wichtigste Mischform ist die GmbH & Co KG
Grund für die Mischform ist, der Versuch spezifische Vorteile der Grundtypen miteinander zu
verbinden.
Bei der GmbH & Co KG ist die Kapitalgesellschaft der Komplementär und die Kommanditisten
natürliche Personen.
Wirkungen
• Haftungsbeschränkung trotz Personengesellschaft
• Steuervorteile im Vergleich zu reiner Kapitalgesellschaft
• Keine Veröffentlichung des Jahresabschlusses
Betriebswirtschaftslehre
3. Aufbau- und Ablauforganisation
Die Aufgabe der Organisation besteht darin, die Beziehungen zwischen den Aktivitäten im
Unternehmen, den Personen und den Sachmitteln eines Unternehmens so zu gestalten, dass eine
optimale Zielerfüllung gewährleistet ist.
3.1 Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese
Aufgabenanalyse
Bei der Aufgabenanalyse werden die Gesamtaufgaben in Teilaufgaben zerlegt. Man kann die Aufgaben
nach folgenden Kriterien zerlegen:
Verrichtung
Die Produktion wird in Fertigungsstellen unterteilt
Objekt
Produktion wird in Sparten zerlegt
Zweckbeziehung
Trennung nach Verwaltungs- und Ausführungsaufgaben
Phase
Trennung nach Planungs-, Realisations- und Kontrollprozess
Rang
Führungs- und Ausführungsaufgaben
Raum
Gesamtaufgaben werden in Räume zerlegt
Aufgabensynthese
Die in der Aufgabenanalyse identifizierten Teilaufgaben, werden zu sinnvollen Aufgabenkomplexen
zusammengefasst.
Der kleinste Aufgabenkomplex ist eine Stelle.
Die Kriterien zur Zusammenfassung von Teilaufgaben zu Aufgabenkomplexen sind die gleichen, wie
bei der Aufgabenanalyse.
Ergebnis der Aufgabensynthese sind die Organisationseinheiten, die nun im Rahmen der
Liniensysteme geordnet und verbindet werden müssen.
Durch die hierarchische Ordnung der einzelnen organisatorischen Einheiten (Stellen, Abteilungen,
Stäbe) und die Herstellung von Verbindungslinien zwischen diesen Einheiten (Liniensysteme) entsteht
die Aufbauorganisation.
Betriebswirtschaftslehre
3.2 Aufbauorganisationen
Funktionale Organisation
Vorteile
• Klare Aufgaben-, Kompetenz- und Verantwortungsbereiche
• Verhinderung von Redundanzen
• Spezialisierung
Nachteile
• Großer Koordinationsaufwand
• Unklare Ergebnisverantwortung
• Bereichsegoismus
Divisionale Organisation
Vorteile
• Große Marktnähe
• Abgrenzung der Verantwortungsbereiche
• Große Motivation der Spartenleiter
Nachteile
• Konkurrenzkämpfe einzelner Sparten
• Entwicklung von Spartendenken, d.h. Vernachlässigen eines
unternehmenspolitischen Gesamtkonzepts
Matrixorganisation
Vorteile
• Entlastung der Geschäftsleitung
• Spezialisierung an den Schnittstellen, dadurch
• Verbesserte Entscheidungsqualität
• Durch Produktfokussierung = Marktnähe
Nachteile
• Es sind zeitaufwendige Abstimmungen der Dimensionen aufeinander nötig
• Schlechte Eignung für standardisierte Aufgaben
3.3 Ablauforganisation
Im Gegensatz zur Aufbauorganisation, beruht die Ablauforganisation auf einer dynamischen
Betrachtung der Organisationszusammenhänge. Gegenstand der Ablauforganisation ist die zeitliche
und räumliche Gestaltung der Arbeitsabläufe nach Maßgabe des ökonomischen Prinzips.
Betriebswirtschaftslehre
4. Jahresabschluss
4.1 Inventur / Inventar
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, für sein Handelsgewerbe
• Ein Inventar und
• Einen Jahrsabschluss
zu erstellen.
Bei Kapitalgesellschaften sind die gesetzlichen Vertreter dazu verpflichtet.
Die Erstellung eines Inventars setzt eine Inventur voraus.
Die Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme des gesamten Betriebsvermögens durch
• Zählen
• Messen
• Wiegen
Ohne diese Unterlagen ist eine Gewinnermittlung nicht möglich.
Das Inventar ist das aufgrund der Inventur erstellte Bestandsverzeichnis, in dem die Besitzposten und
Schulden des Unternehmers nach
• Art
• Menge
• Wert im Einzelnen
aufgeführt sind
4.2 Jahresabschluss
Die Bilanz (im weiteren Sinne) wird synonym für den Begriff „Jahresabschluss“ verwendet, der neben
der
• Bilanz ( im engeren Sinne)
• Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
• In bestimmten Fällen auch Anhang und Lagebericht
umfasst.
4.3 Bilanz
Da das Inventar sehr umfangreich sein kann, ist es für einen schnellen Überblick über die
Vermögenslage des Unternehmens in der Regel nicht geeignet. Hierfür verwendet man die Bilanz.
Die Bilanz dient auch dem Gläubigerschutz.
Die linke Spalte der Bilanz ist die Aktiva, also alle verfügbaren finanziellen Mittel.
Die rechte Spalte ist die Passiva. Die Passiva Seite sagt aus, woher die verfügbaren finanziellen Mittel
stammen.
Linke und Rechte Spalte müssen am Ende den gleichen Betrag ergeben.
Aktiva
• Anlagevermögen
o z.B. Grund und Boden, Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Finanzanlagen
• Umlaufvermögen
o z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, Zahlungsmittel, Forderungen, etc.
Passiva
• Eigenkapital
• Fremdkapital
o z.B. Verbindlichkeiten, Leistungen, usw.
Betriebswirtschaftslehre
Zusammenfassend:
Aktiva
Die Aktivseite erfasst die Formen des Vermögens
- Mittelverwendung
- Investitionen
Passiva
Die Passivseite dokumentiert die Quellen des Kapitals
- Mittelherkunft
- Finanzierung
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Eigenkapital
Fremdkapital
4.4. Bilanz – Konten
Da jeder Geschäftsvorfall das Gefüge der Bilanz verändert, wäre es sehr aufwendig, stets eine neue
Bilanz zu erstellen. Deshalb werden die Vorgänge auf besonderen Verrechnungsstellen erfasst 
Konten.
Dabei werden Zugänge getrennt von den Abgängen erfasst.
Buchungsregeln
• Der Anfangsbestand steht auf derselben Seite wie der Bilanzposten in der Bilanz
• Die Zugänge stehen auf derselben Seite wie die Anfangsbestände
• Die Abgänge stehen auf der den Anfangsbeständen und den Zugängen entgegen gesetzten
Seite
• Der Endbestand steht als Saldo ebenfalls auf der entgegen gesetzten Seite
• Auch hier gilt die Bilanzgleichung: Soll = Haben
• Buchungen auf Aktivkonten und Buchungen auf Passivkonten verhalten sich spiegelbildlich.
Jeder Sollbuchung entspricht eine Habenbuchung.
Geschäftsvorfälle
• Aktiv-Tausch
o Bilanzsumme bleibt unverändert
• Passiv-Tausch
o Bilanzsumme bleibt unverändert
• Aktiv-Passiv-Tausch
o Bilanzsumme ändert sich
Betriebswirtschaftslehre
4.5 Gewinn- und Verlustrechnung
Die GuV bildet neben der Bilanz den zweiten Bestandteil des Jahresabschlusses.
Sie erfasst Aufwendungen als erfolgswirksame Eigenkapitalminderung und Erträge als erfolgwirksame
Eigenkapitalmehrung.
Die GuV ist im Gegensatz zur Bilanz eine Bewegungsrechnung und erfasst am Ende der Periode die
Salden aller Erfolgskonten. Diese sind Aufwands- und Ertragskonten, auf denen die erfolgswirksamen
Geschäftsvorfälle verbucht sind.
Aufwands- und Ertragskonten
Zusammenhänge
Geschäftsvorfälle
Änderung von Bilanzposten durch Geschäftsvorfälle
• Betriebsvermögensveränderungen führen zu einer Erhöhung oder Verminderung des
Eigenkapitals
o Betriebsvermögenserhöhung durch Ertrag
Der Unternehmer erhält einen Vermögenszufluss, ohne dass er dafür gleichzeitig
entsprechende Ausgaben hat.
Das Eigenkapital erhöht sich und damit auch der Gewinn.
o Betriebsvermögensminderungen durch Aufwand
Ein Unternehmer hat Ausgaben, für die er unmittelbar keinen Gegenwert erhält.
Das Eigenkapital vermindert sich und damit auch der Gewinn.
Betriebswirtschaftslehre
5. Finanzierung
5.1 Allgemeines
Unter der betrieblichen Finanzwirtschaft versteht man die zielgerichtete Planung, Gestaltung,
Steuerung und Kontrolle aller Zahlungsströme. Man kontrolliert sein eigenes Kapital und klärt wie man
zusätzliches Kapital beschafft.
Goldene Finanzierungsregeln
• Das Anlagevermögen soll durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein.
• Aufgenommenes Fremdkapital muss einen Gewinn erwirtschaften, sonst macht der Kredit
keinen Sinn.
• Vermögensgegenständen, die für einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen verbleiben, soll
Kapital derselben Fristigkeit gegenüberstehen.
Liquiditätskennzahlen
Als klassische Finanzierungsregel gilt, dass die Liquidität 2. Grades einen Wert von mindestens 1
aufweisen muss.
• Liquidität 1. Grades:
Zahlungsmittel / kurzfristige Verbindlichkeiten
• Liquidität 2. Grades:
Zahlungsmittel + kurzfr. Forderungen / kurzfristige Verbindlichkeiten
• Liquidität 3. Grades:
Umlaufvermögen / kurzfristige Verbindlichkeiten
5.2 Finanzierungsarten
Eigenfinanzierung
Dem Unternehmen wird durch Anteileigner zusätzliches Eigenkapital zugeführt
Fremdfinanzierung
Dem Unternehmen wird zusätzliches Fremdkapital hinzugeführt
Außenfinanzierung
Es werden Finanzierungsmittel von extern zugeführt.
Es wird unterschieden nach:
• Beteiligungsfinanzierung
 erhöht das Eigenkapital
• Kreditfinanzierung
 erhöht das Fremdkapital
Innenfinanzierung
Bei der Innenfinanzierung nimmt das Unternehmen eine Finanzierung aus eigener Kraft vor.
Formen der Innenfinanzierung:
• Finanzierung aus Umsatzerlösen
o Selbstfinanzierung (Gewinn)
o Finanzierung aus Rückstellungen
o Finanzierung aus Abschreibungen
• Finanzierung aus der sonstigen Kapitalfreisetzung
o Finanzierung aus Erhöhung der Umschlagshäufigkeit
o Finanzierung aus dem Ausschüttungsvermögen
o Finanzierung durch sonstige Vermögensumschichtungen
Finanzierung aus Rückstellungen
Rückstellungen entstehen dann, wenn eine Aufwendung nicht sofort zur Auszahlung führt. Die
Rückstellung wird nicht mehr als Eigenkapital gezählt und muss somit nicht versteuert werden, das
Kapital bleibt aber im Unternehmen und kann weiterhin investiert werden.
Finanzierung durch Abschreibungen
Da jeder Preis eines Produktes auch Abschreibungen enthält, fließen bei jedem Verkauf dieses
Produktes in das Unternehmen neben dem Gewinn, noch zusätzlich Abschreibungen in einer gewissen
Höhe.
Betriebswirtschaftslehre
6. Planung
Betriebswirtschaftslehre
7. Betriebswirtschaftliche Auswertungen/Kennzahlen
Betriebswirtschaftslehre
8. Unternehmenszusammenschlüsse
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