Betriebswirtschaftslehre 1. Einleitung 1.1 Motivationstheorie nach Maslow Der Amerikaner Maslow unterschied in seiner Motivationstheorie insgesamt 5 hierarchisch gestaffelte Bedürfnisebenen. In seinem Modell war es nicht möglich in eine höhere Ebene aufzusteigen, solange die Bedürfnisse der niedrigeren Ebenen nicht erfüllt worden sind. Bedürfnisse 1. Grundbedürfnisse • Nahrung • Wohnung • Ruhe • Selbsterhaltung 2. Sicherheitsbedürfnisse • Schutz vor Willkür • Drohung • Entbehrung 3. Soziale Bedürfnisse • Gesellschaft und Freundschaft • Zugehörigkeit zu einer Gruppe 4. Ich- Bedürfnisse • Respekt • Würde • Status • Anerkennung 5. Bedürfnisse der Selbstverwirklichung • Mitwissen • Mitdenken • Mitverantworten • Verwirklichung von Wertvorstellungen Möglichkeiten der Bedürfnisbefriedigung • Lohn • Urlaubsregelung • Kantine • Ärztliche Betreuung • Verbilligte Einkaufsmöglichkeiten • Vertragliche Sicherung des Arbeitsplatzes und des Einkommens • Versorgung bei Krankheit, Unfall und Alter • Kommunikation am Arbeitsplatz • Information auch über nichtarbeitsplatzgebundene Informationen • Problemlösungsgespräche • Verbale/materielle Anerkennung • Übertragung von Kompetenzen • Erlangung eines bestimmten Status/Ehrentitels • Mitbestimmung bei der Arbeit • Erfüllung aufgrund der Arbeitsinhalte u. Aufgabenstellung • Selbstverantwortung bei der Arbeitszeitregelung und Pausengestaltung • Aufstiegsmöglichkeiten Mögliche Folgen Bei Befriedigung Bei Nichtbefriedigung Körperliches Zwanghafte wohlbefinden Befriedigung bis hin zur Gewalt Seelische Zufriedenheit Selbsthilfe, Bildung von Initiativgruppen Soziale Ausgewogenheit, Geborgenheit Widerstand, Reizbarkeit, keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit Ausgewogenes Selbstwertgefühl Konkurrenzkampf Selbstständigkeit, Freiheit Verweigerungshaltung, Destruktion 1.2 Wirtschaft und Wirtschaftlichkeitsprinzipien Wirtschaften ist der Inbegriff aller planvollen menschlichen Tätigkeiten die unter Beachtung des Ökonomischen Prinzips (Ausprägung des Rationalprinzips) mit dem Zweck erfolgen, die – an den Bedürfnissen der Menschheit gemessen – bestehende Knappheit der Güter zu verringern. Als generelle Norm für das ökonomische Handeln wird das Wirtschaftlichkeitsprinzip(=Ökonomisches Prinzip) als spezifische Ausprägung des Rationalprinzips üblicherweise in zwei Varianten definiert. Beide Varianten beziehen sich auf Prozesse, bei denen Mittel (=Input) eingesetzt und ein Ergebnis (=Output) erzielt wird. Ökonomisches Prinzip Maximalprinzip – mit gegebenem Aufwand maximalen Ertrag erzielen Minimalprinzip – mit geringstem Aufwand einen bestimmten Ertrag erzielen Betriebswirtschaftslehre 2. Rechtsformen der Unternehmen 2.1 Rechtsformen Als Rechtsform wird die rechtliche Organisation, der rechtliche Rahmen eines Unternehmens bezeichnet. Durch die Rechtsform wird ein Teil der rechtlichen Beziehungen innerhalb des Unternehmens und zwischen Unternehmen und Umwelt geregelt. Die Rechtsform eines Unternehmens entscheidet darüber, welches Einkommenssteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftssteuer- und Umweltsteuergesetz für das jeweilige Unternehmen gilt. Durch die Rechtsform werden auch die Rechte und Pflichten eines Unternehmens festgelegt. Kriterien der Rechtsformentscheidung • Haftung • Finanzierung • Leitungsbefugnis • Gewinn- und Verlustbeteiligung • Rechnungslegung und Publizität • Steuerbelastung • Rechtsformabhängige Aufwendungen • Unternehmenskontinuität (Gesellschafterwechsel) • Mindestkapital • Regelung im Gesellschaftsrecht 2.2 Übersicht Rechtsformen Rechtsformen privater Unternehmen • Einzelunternehmen • Personengesellschaften o OHG o KG o Stille Gesellschaft o GbR o Partnerschaft • Kapitalgesellschaften o GmbH o AG o KGaA • Gemischte Rechtsformen o GmbH & Co. KG • Sonstige Rechtsformen o Genossenschaft o Verein o VVaG o Stiftung Rechtsformen öffentlicher Unternehmen • Körperschaft • Anstalt • Stiftung Betriebswirtschaftslehre 2.3 Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften Personengesellschaften sind stark auf die Person der jeweiligen Gesellschafter bezogen; bei der Kapitalgesellschaft steht dagegen die Kapitalbeteiligung im Vordergrund. Die starke Bindung an die Person erschwert bei Personengesellschaften den Gesellschafterwechsel. Bei Personengesellschaften gilt das Einstimmigkeitsprinzip, da jeder Gesellschafter mit seinem ganzen Geschäfts- und Privatvermögen haftet. Die Gewinne einer Personengesellschaft unterliegen in voller Höhe den individuellen Einkommensteuersätzen der Gesellschafter. Dagegen unterliegt bei Kapitalgesellschaften das Einkommen zunächst als Ganzes der Körperschaftssteuer. 2.4 Rechtsformen der Unternehmen Einzelunternehmen Der Inhaber eines Einzelunternehmens ist Eigentümer und Unternehmer. Er führt das Unternehmen selbstständig und eigenverantwortlich. Gründung • Firma: Familienname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname des Gründers, Zusätze sind zulässig • Eintrag ins Handelsregister • Gewerbeanmeldung Rechte • • • und Pflichten Der Einzelkaufmann hat alle Rechte und Pflichten eines Unternehmers. Bereitstellung des Eigenkapitals Unternehmensrisiko sowie Haftung für Verbindlichkeiten mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Vorteile • Keine besonderen Formalitäten, kein Mindestkapital bei Gründung • Schnelle Entscheidungsmöglichkeit, keine langwierigen Abstimmungen • Eindeutigkeit und Klarheit in der Unternehmensleitung • Hohes Engagement, großer Leistungsanreiz Nahteile • Qualifikation des Inhabers entscheidend, oft wenig Spezialwissen • Großes Risiko (Haftung) • Begrenzte Kapitalkraft • Beschränkte Kreditbasis • Probleme der Nachfolge/Weiterführung Betriebswirtschaftslehre Offene Handelsgesellschaft – OHG Die OHG ist der Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma. Gründung • Firma: Familienname mindestens eines Gesellschafters mit Zusatz über Gesellschaftsverhältnis • Gründung durch formlosen Gesellschaftsvertrag • Kein Mindestkapital erforderlich • Eintrag ins Handelsregister Rechte und Pflichten • Jeder Gesellschafter ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt (gesellschaftsvertragliche Beschränkungen möglich) • Gewinn: 4% auf Eigenkapital, Rest nach Köpfen; Verlust nach Köpfen • Haftung erfolgt o Solidarisch o Unbeschränkt o Unmittelbar (jeder Gläubiger kann sich an jeden Gesellschafter wenden) o Rückbezogen o Abgangsbezogen (Haftung bis zu 5 Jahre nach Austritt) Vorteile • Freie Gestaltung des Gesellschaftsverhältnisses • Möglichkeit der gegenseitigen fachlichen Ergänzung • Großer Leistungsanreiz (Eigentümer = Geschäftsführer) • Gute Kreditwürdigkeit Nachteile • Abhängigkeit von der Person der Gesellschafter • Kaum größerer Finanzierungsspielraum als bei Einzelunternehmung • Haftung auch mit Privatvermögen Kommanditgesellschaft – KG Die KG ist der Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma. Dabei haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär) und mindestens ein Gesellschafter beschränkt (Kommanditist). Gründung • Firma Name eines oder mehrer Komplementäre mit Zusatz über Gesellschaftsverhältnis • Gründung durch formlosen Gesellschaftsvertrag • Kein Mindestkapital • Eintrag ins Handelsregister Rechte und Pflichten • Komplementäre wie OHG • Kommanditisten o Kein Recht auf Geschäftsführung, Vertretung und Privatentnahmen o Gewinn bis zu 4% auf Kapitalanteil, Rest in angemessenem Verhältnis o Verlustbeteiligung in angemessenem Verhältnis der Kapitalanteile o Recht auf Abschrift der Bilanz und Einsicht in die Handelsbücher o Haftung nur bis zum Betrag der Einlage Vorteile • Freie Gestaltung des Gesellschaftsverhältnisses • Aufnahme zusätzlicher Kapitalgeber ohne Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung • Keine festen Zinsverpflichtungen • Möglichkeit für Familienunternehmen, Kinder als Teilhaber aufzunehmen • Ererbter Kapitalanteil kann im Unternehmen bleiben, ohne dass Erbe mitarbeiten muss • Haftungsbegrenzung für Kommanditisten Nachteile • Wie OHG Betriebswirtschaftslehre • Beschränkte Mitwirkungsmöglichkeiten des/der Kommanditisten Betriebswirtschaftslehre Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen an dem in Geschäftsanteile zerlegten Stammkapital (gezeichnetes Kapital) von mindestens 25.000€ beteiligt sind. Jede Stammeinlage muss mindestens 100€ betragen. Rechtsgrundlage ist das GmbH-Gesetz. Gründung • Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Beurkundung • Folgende Firmen sind möglich o Personenfirma (Robert Bosch GmbH) o Sachfirma (IBM Deutschland) o Gemischte Firma (Reemtsma Cigarettenfabrik GmbH) • Zusatz „mit beschränkter Haftung“ bzw. „mbH“ ist notwendig. • Entstehung als juristische Person durch Eintragung ins Handelsregister • Vor Eintragung haften Handelnde auch persönlich Organe • Geschäftsführer (Leitung) • Aufsichtsrat – optional – (Überwachung der Geschäftsführung) • Gesellschafterversammlung / Aufgaben: o Feststellen des Jahresabschlusses o Gewinnverwendung o Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern o Weisungen an Geschäftsführer o Entlastung der Geschäftsführer o Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung o Änderung des Gesellschaftsvertrages Rechte und Pflichten der GmbH-Gesellschafter • Gewinnbeteiligung, Stimmrecht und Liquidationserlös nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile • Übertragung von Geschäftanteilen möglich • Recht auf Einsicht in die Bücher • Keine persönliche Haftung • Unbeschränkte Nachschusspflicht im Gesellschaftsvertrag möglich Vorteile • Beschränkung des Verlustrisikos auf Stammeinlage • Kapitalbeschaffung durch Aufnahme neuer Gesellschafter • Relativ niedriges Anfangskapital • Große persönliche Entscheidungs- und Handlungsfreiheit • Individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages • Zulässigkeit einer Ein-Mann-GmbH Nachteile • Gegenüber Einzelunternehmen komplizierte Gründung und höhere Kosten • Kapitalmarkt weitgehend verschlossen; Kreditaufnahme meist nur bei privaten Sicherheiten möglich • Wegen notarieller Beurkundung umständliche Übertragung von Anteilen • Mindestkapital oft nicht ausreichend, daher hohe Insolvenzanfälligkeit • Kein Zwang zur Bildung gesetzlicher Rücklagen Betriebswirtschaftslehre Aktiengesellschaft – AG Die AG ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind. Das Grundkapital (gezeichnetes Kapital) beträgt 50.000€. Mindestnennbetrag der Aktien beträgt 1€. Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz. Gründung • Firma ist Grundsätzlich Sachfirma mit Zusatz „Aktiengesellschaft“ bzw. „AG“ • Mindestens ein Gründer, der alle Aktien gegen Einlagen übernimmt • Entstehung als juristische Person durch Eintragung ins Handelsregister. Die Anmeldung hierzu muss von allen Gründern, dem ersten Vorstand und dem ersten Aufsichtsrat vorgenommen werden. • Bis zur Eintragung ins Handelsregister haften Handelnde auch persönlich • Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (Satzung) ist notwendig Organe • Vorstand (Leitend), vom Aufsichtsrat auf 5 Jahre bestellt o Aufgaben des Vorstandes Eigenverantwortliche Geschäftsführung und Vertretung nach außen Berichterstattung an den Aufsichtsrat Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, Vorlage an den Abschlussprüfer Einberufung der Hauptversammlung Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten • Aufsichtsrat o Aufgaben des Aufsichtsrates Überwachung Bestellung und Abberufung des Vorstandes o Wahl des Aufsichtsrats Mitbestimmung: Bei Gesellschaften mit 500 bis 2000 Arbeitnehmern wird ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder von der Belegschaft gewählt. Bei mehr als 2000 Arbeitnehmern paritätische Besetzung des Aufsichtsrates; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. • Hauptversammlung (Aktionäre) o Bestellung des Aufsichtsrates o Verwendung des Bilanzgewinns o Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates o Bestellung der Abschlussprüfer o Änderungen der Satzung, Kapitalerhöhung und –herabsetzung Aktienformen • Inhaberaktien o Inhaberaktien sind in Deutschland die Regel. Sie berechtigen den Inhaber und können durch Einigung und Übergabe übertragen werden. Sie eignen sich besonders für den Börsenhandel. • Namensaktien o Namensaktien werden auf den Namen der Berechtigten ausgestellt und in ein Aktienbuch eingetragen. Sie werden durch Indossament und Übergabe übertragen. • Vinkulierte Namensaktien o Sie können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Durch sie soll eine Fremdbestimmung der Gesellschaft verhindert werden. Alle 3 Aktienformen werden weiter in Stammaktien und Vorzugsaktien unterteilt Stammaktien Recht auf Dividende, Anteil am Liquidationserlös, Information, Stimmrecht auf der Hauptversammlung und Bezugsrecht Vorzugsaktien Betriebswirtschaftslehre Mit vorrangigen Rechten bei Dividende und/oder Liquiditätserlös, häufig ohne Stimmrecht. Rechte • • • • / Pflichten des Aktionärs Stimm- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung Anteil am Gewinn (Dividende) Anteil am Liquidationserlös Bezug neuer (junger) Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung o Grundsatz: Das prozentuale Verhältnis des Aktionärs am Grundkapital der AG soll erhalten bleiben. Jeder Aktionär bekommt das Recht so viele neue Aktien zum festgelegten Verkaufskurs zu kaufen, so dass sein prozentuales Verhältnis am Grundkapital erhalten bleibt. Vorteile • Finanzierungsmöglichkeiten über Kapitalmarkt • Unproblematische Übertragung der Anteile • Trennung zwischen Kapitalgebern und Geschäftsführung • Attraktiv für Führungskräfte • Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer Nachteile • Komplizierte Gründung • Relativ hohe laufende Kosten • Umfangreiche Prüfungs- und Publizitätspflichten • Investor-Relations • Oft schwerfällige Verwaltung/Entscheidungsprozesse • Begünstigt Konzentration Mischformen von Personen und Kapitalgesellschaften Die wichtigste Mischform ist die GmbH & Co KG Grund für die Mischform ist, der Versuch spezifische Vorteile der Grundtypen miteinander zu verbinden. Bei der GmbH & Co KG ist die Kapitalgesellschaft der Komplementär und die Kommanditisten natürliche Personen. Wirkungen • Haftungsbeschränkung trotz Personengesellschaft • Steuervorteile im Vergleich zu reiner Kapitalgesellschaft • Keine Veröffentlichung des Jahresabschlusses Betriebswirtschaftslehre 3. Aufbau- und Ablauforganisation Die Aufgabe der Organisation besteht darin, die Beziehungen zwischen den Aktivitäten im Unternehmen, den Personen und den Sachmitteln eines Unternehmens so zu gestalten, dass eine optimale Zielerfüllung gewährleistet ist. 3.1 Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese Aufgabenanalyse Bei der Aufgabenanalyse werden die Gesamtaufgaben in Teilaufgaben zerlegt. Man kann die Aufgaben nach folgenden Kriterien zerlegen: Verrichtung Die Produktion wird in Fertigungsstellen unterteilt Objekt Produktion wird in Sparten zerlegt Zweckbeziehung Trennung nach Verwaltungs- und Ausführungsaufgaben Phase Trennung nach Planungs-, Realisations- und Kontrollprozess Rang Führungs- und Ausführungsaufgaben Raum Gesamtaufgaben werden in Räume zerlegt Aufgabensynthese Die in der Aufgabenanalyse identifizierten Teilaufgaben, werden zu sinnvollen Aufgabenkomplexen zusammengefasst. Der kleinste Aufgabenkomplex ist eine Stelle. Die Kriterien zur Zusammenfassung von Teilaufgaben zu Aufgabenkomplexen sind die gleichen, wie bei der Aufgabenanalyse. Ergebnis der Aufgabensynthese sind die Organisationseinheiten, die nun im Rahmen der Liniensysteme geordnet und verbindet werden müssen. Durch die hierarchische Ordnung der einzelnen organisatorischen Einheiten (Stellen, Abteilungen, Stäbe) und die Herstellung von Verbindungslinien zwischen diesen Einheiten (Liniensysteme) entsteht die Aufbauorganisation. Betriebswirtschaftslehre 3.2 Aufbauorganisationen Funktionale Organisation Vorteile • Klare Aufgaben-, Kompetenz- und Verantwortungsbereiche • Verhinderung von Redundanzen • Spezialisierung Nachteile • Großer Koordinationsaufwand • Unklare Ergebnisverantwortung • Bereichsegoismus Divisionale Organisation Vorteile • Große Marktnähe • Abgrenzung der Verantwortungsbereiche • Große Motivation der Spartenleiter Nachteile • Konkurrenzkämpfe einzelner Sparten • Entwicklung von Spartendenken, d.h. Vernachlässigen eines unternehmenspolitischen Gesamtkonzepts Matrixorganisation Vorteile • Entlastung der Geschäftsleitung • Spezialisierung an den Schnittstellen, dadurch • Verbesserte Entscheidungsqualität • Durch Produktfokussierung = Marktnähe Nachteile • Es sind zeitaufwendige Abstimmungen der Dimensionen aufeinander nötig • Schlechte Eignung für standardisierte Aufgaben 3.3 Ablauforganisation Im Gegensatz zur Aufbauorganisation, beruht die Ablauforganisation auf einer dynamischen Betrachtung der Organisationszusammenhänge. Gegenstand der Ablauforganisation ist die zeitliche und räumliche Gestaltung der Arbeitsabläufe nach Maßgabe des ökonomischen Prinzips. Betriebswirtschaftslehre 4. Jahresabschluss 4.1 Inventur / Inventar Jeder Kaufmann ist verpflichtet, für sein Handelsgewerbe • Ein Inventar und • Einen Jahrsabschluss zu erstellen. Bei Kapitalgesellschaften sind die gesetzlichen Vertreter dazu verpflichtet. Die Erstellung eines Inventars setzt eine Inventur voraus. Die Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme des gesamten Betriebsvermögens durch • Zählen • Messen • Wiegen Ohne diese Unterlagen ist eine Gewinnermittlung nicht möglich. Das Inventar ist das aufgrund der Inventur erstellte Bestandsverzeichnis, in dem die Besitzposten und Schulden des Unternehmers nach • Art • Menge • Wert im Einzelnen aufgeführt sind 4.2 Jahresabschluss Die Bilanz (im weiteren Sinne) wird synonym für den Begriff „Jahresabschluss“ verwendet, der neben der • Bilanz ( im engeren Sinne) • Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) • In bestimmten Fällen auch Anhang und Lagebericht umfasst. 4.3 Bilanz Da das Inventar sehr umfangreich sein kann, ist es für einen schnellen Überblick über die Vermögenslage des Unternehmens in der Regel nicht geeignet. Hierfür verwendet man die Bilanz. Die Bilanz dient auch dem Gläubigerschutz. Die linke Spalte der Bilanz ist die Aktiva, also alle verfügbaren finanziellen Mittel. Die rechte Spalte ist die Passiva. Die Passiva Seite sagt aus, woher die verfügbaren finanziellen Mittel stammen. Linke und Rechte Spalte müssen am Ende den gleichen Betrag ergeben. Aktiva • Anlagevermögen o z.B. Grund und Boden, Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Finanzanlagen • Umlaufvermögen o z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, Zahlungsmittel, Forderungen, etc. Passiva • Eigenkapital • Fremdkapital o z.B. Verbindlichkeiten, Leistungen, usw. Betriebswirtschaftslehre Zusammenfassend: Aktiva Die Aktivseite erfasst die Formen des Vermögens - Mittelverwendung - Investitionen Passiva Die Passivseite dokumentiert die Quellen des Kapitals - Mittelherkunft - Finanzierung Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Fremdkapital 4.4. Bilanz – Konten Da jeder Geschäftsvorfall das Gefüge der Bilanz verändert, wäre es sehr aufwendig, stets eine neue Bilanz zu erstellen. Deshalb werden die Vorgänge auf besonderen Verrechnungsstellen erfasst Konten. Dabei werden Zugänge getrennt von den Abgängen erfasst. Buchungsregeln • Der Anfangsbestand steht auf derselben Seite wie der Bilanzposten in der Bilanz • Die Zugänge stehen auf derselben Seite wie die Anfangsbestände • Die Abgänge stehen auf der den Anfangsbeständen und den Zugängen entgegen gesetzten Seite • Der Endbestand steht als Saldo ebenfalls auf der entgegen gesetzten Seite • Auch hier gilt die Bilanzgleichung: Soll = Haben • Buchungen auf Aktivkonten und Buchungen auf Passivkonten verhalten sich spiegelbildlich. Jeder Sollbuchung entspricht eine Habenbuchung. Geschäftsvorfälle • Aktiv-Tausch o Bilanzsumme bleibt unverändert • Passiv-Tausch o Bilanzsumme bleibt unverändert • Aktiv-Passiv-Tausch o Bilanzsumme ändert sich Betriebswirtschaftslehre 4.5 Gewinn- und Verlustrechnung Die GuV bildet neben der Bilanz den zweiten Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie erfasst Aufwendungen als erfolgswirksame Eigenkapitalminderung und Erträge als erfolgwirksame Eigenkapitalmehrung. Die GuV ist im Gegensatz zur Bilanz eine Bewegungsrechnung und erfasst am Ende der Periode die Salden aller Erfolgskonten. Diese sind Aufwands- und Ertragskonten, auf denen die erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle verbucht sind. Aufwands- und Ertragskonten Zusammenhänge Geschäftsvorfälle Änderung von Bilanzposten durch Geschäftsvorfälle • Betriebsvermögensveränderungen führen zu einer Erhöhung oder Verminderung des Eigenkapitals o Betriebsvermögenserhöhung durch Ertrag Der Unternehmer erhält einen Vermögenszufluss, ohne dass er dafür gleichzeitig entsprechende Ausgaben hat. Das Eigenkapital erhöht sich und damit auch der Gewinn. o Betriebsvermögensminderungen durch Aufwand Ein Unternehmer hat Ausgaben, für die er unmittelbar keinen Gegenwert erhält. Das Eigenkapital vermindert sich und damit auch der Gewinn. Betriebswirtschaftslehre 5. Finanzierung 5.1 Allgemeines Unter der betrieblichen Finanzwirtschaft versteht man die zielgerichtete Planung, Gestaltung, Steuerung und Kontrolle aller Zahlungsströme. Man kontrolliert sein eigenes Kapital und klärt wie man zusätzliches Kapital beschafft. Goldene Finanzierungsregeln • Das Anlagevermögen soll durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein. • Aufgenommenes Fremdkapital muss einen Gewinn erwirtschaften, sonst macht der Kredit keinen Sinn. • Vermögensgegenständen, die für einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen verbleiben, soll Kapital derselben Fristigkeit gegenüberstehen. Liquiditätskennzahlen Als klassische Finanzierungsregel gilt, dass die Liquidität 2. Grades einen Wert von mindestens 1 aufweisen muss. • Liquidität 1. Grades: Zahlungsmittel / kurzfristige Verbindlichkeiten • Liquidität 2. Grades: Zahlungsmittel + kurzfr. Forderungen / kurzfristige Verbindlichkeiten • Liquidität 3. Grades: Umlaufvermögen / kurzfristige Verbindlichkeiten 5.2 Finanzierungsarten Eigenfinanzierung Dem Unternehmen wird durch Anteileigner zusätzliches Eigenkapital zugeführt Fremdfinanzierung Dem Unternehmen wird zusätzliches Fremdkapital hinzugeführt Außenfinanzierung Es werden Finanzierungsmittel von extern zugeführt. Es wird unterschieden nach: • Beteiligungsfinanzierung erhöht das Eigenkapital • Kreditfinanzierung erhöht das Fremdkapital Innenfinanzierung Bei der Innenfinanzierung nimmt das Unternehmen eine Finanzierung aus eigener Kraft vor. Formen der Innenfinanzierung: • Finanzierung aus Umsatzerlösen o Selbstfinanzierung (Gewinn) o Finanzierung aus Rückstellungen o Finanzierung aus Abschreibungen • Finanzierung aus der sonstigen Kapitalfreisetzung o Finanzierung aus Erhöhung der Umschlagshäufigkeit o Finanzierung aus dem Ausschüttungsvermögen o Finanzierung durch sonstige Vermögensumschichtungen Finanzierung aus Rückstellungen Rückstellungen entstehen dann, wenn eine Aufwendung nicht sofort zur Auszahlung führt. Die Rückstellung wird nicht mehr als Eigenkapital gezählt und muss somit nicht versteuert werden, das Kapital bleibt aber im Unternehmen und kann weiterhin investiert werden. Finanzierung durch Abschreibungen Da jeder Preis eines Produktes auch Abschreibungen enthält, fließen bei jedem Verkauf dieses Produktes in das Unternehmen neben dem Gewinn, noch zusätzlich Abschreibungen in einer gewissen Höhe. Betriebswirtschaftslehre 6. Planung Betriebswirtschaftslehre 7. Betriebswirtschaftliche Auswertungen/Kennzahlen Betriebswirtschaftslehre 8. Unternehmenszusammenschlüsse