Erarbeitung von Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung in

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Erarbeitung von Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung in Graz
Workshop VerwaltungsmitarbeiterInnen / MitarbeiterInnen Holding
8.4.2013, 13.00 – 16.00 Uhr, Rathaus, Baumkircher Zimmer
TeilnehmerInnen:
Mag. Simone Reis (Stadtbaudirektion)
DI Friedrich Schenn (Stadtplanungsamt)
DI Klemens Klinar (Stadtplanungsamt)
Mag. Natascha Maili (Umweltamt)
DI Barbara Urban (Abteilung für Verkehrsplanung)
DI Robert Wiener (Abteilung Grünraum und Gewässer)
DI Christine Radl (Abteilung Grünraum und Gewässer)
Ing. Günter Volkmar (Holding Graz)
DI Andreas Solymos (Holding Graz)
Bernhard Possert (Moderation /externe Prozessbegleitung)
Wolf-Timo Köhler (Referat für BürgerInnenbeteiligung)
Hilde Zink (Referat für BürgerInnenbeteiligung)
Diese Zusammenfassung soll einen Überblick über die Bandbreite der geäußerten Meinungen und
Anliegen im Workshop geben.
Zur besseren Übersicht wurden die Wortmeldungen inhaltlich zusammengefasst und geordnet.
Beteiligung allgemein:
Einbindung von BürgerInnen sollte möglichst früh erfolgen
BürgerInnenbeteiligung kann herausfordernd sein und langwierig
Konsensfindung schwierig - es gibt keine Maßnahme, die nur Befürworter findet
BürgerInnen haben meist eine hohe Erwartungshaltung an einen Beteiligungsprozess, die
nicht immer erfüllt werden kann
Spielregeln für Beteiligungsprozesse muss man vorher definieren
Der Ablauf von Verwaltungsverfahren ist für die BürgerInnen oft schwer nachvollziehbar –
verschiedene rechtliche Vorgaben für verschiedene Verfahren
Bei rechtzeitiger Beteiligung ist die Akzeptanz für ein Projekt sicher größer
Beteiligung braucht personelle und finanzielle Ressourcen
Leitlinien sollen auch helfen vorhandenen Personalressourcen besser zu nützen
Kann BürgerInnenbeteiligung die Verwaltung entlasten?
Leitlinien sollen flexibel sein und den verschiedenen Anforderungen gerecht werden und vor
allem auf die Größe/Dimension eines Projektes Bezug nehmen
Bei großen Projekten und komplexen Anforderungen werden auch Beteiligungsprozesse
komplex
Diskussionsveranstaltungen werden häufig von Menschen besucht, die sich beschweren
wollen
"Öffentliches Interesse" im Gegensatz zu individuellen Bedürfnissen - klarer differenzieren
Beschwerdemanagement der Holding (Internet, Kontaktformular) wird gut angenommen
-2Beteiligungsprozesse
Wichtige Fragestellungen:
o Wo ist Information ausreichend ohne weitergehende Beteiligungsangebote?
o Eignet sich ein Projekt/Thema für einen Beteiligungsprozess?
o Welche Rahmenbedingungen sind in einem Projekt fix – wo besteht
Gestaltungsspielraum?
o Wie frühzeitig soll man fragen, hören?
o Welche sind die verschiedenen Zielgruppen - wo endet der Bereich der direkt
Betroffenen (z.B. direkte AnrainerInnen) und wer gehört zu einem erweiterten Kreis?
o Wo ist Diskussion über Varianten sinnvoll - wo sollte bereits ein Planungsentwurf
vorliegen?
o Welches Beteiligungsformat, welche Methode ist für welche Projekte sinnvoll?
o Wie kann man sicherstellen, dass Ergebnisse von Beteiligungsprozessen nicht von
Gruppen in Frage gestellt werden, die sich am Prozess nicht beteiligt haben?
Für alle BürgerInnen verständliche Aufbereitung von Unterlagen, Plänen etc. ist wichtig, aber
nicht unproblematisch, auch Vereinfachung kann zu Missverständnissen,
Missinterpretationen führen
Aufgabenstellung und Zielgruppen müssen klar definiert werden
Professionelle Begleitung ist notwendig, aber kein Garant für Gelingen
Unterscheiden zwischen BürgerInnen mit allgemeinem Interesse und dem Blick auf das
„öffentliche Interesse“ und direkt betroffenen AnrainerInnen (und wo endet die direkte
Betroffenheit?)
Klar kommunizieren, worin der Gestaltungsspielraum besteht, aber auch welche
Rahmenbedingungen fix sind
Bei Gestaltungen im öffentlichen Raum (Platzgestaltungen) wurden z.T. Inserate geschaltet,
Fragebögen versandt und die Ergebnisse sind in die Ausschreibung für die Wettbewerbe
eingeflossen
Auf verschiedene Zielgruppen aktiv zuzugehen ist z.T. erforderlich, aber in der Praxis schwer
umsetzbar
Stadtteilmanagement (z.B. Annenstraße) hat sich bewährt. Es wurde zielgruppenorientiert
eingebunden
Das Erreichen von speziellen Zielgruppen (z.B. MigrantInnen) ist oft schwierig
Prozessdesign, Methode und zeitlicher Rahmen hängt von der Größe eines Projektes ab (z.B.
Annenstraßenprozess nicht vergleichbar mit einem Wohnstraßenprojekt)
Politik/Bezirksvertretungen
Welche Rolle kann die Bezirksvertretung spielen im Hören / Erheben / Zusammenfassen /
Vermitteln von Anliegen und Bedürfnislagen vor Ort?
Bezirksvertretungen sollten in eine Beteiligungsstruktur in den Leitlinien integriert werden
Rolle der Politik in Beteiligungsprozessen klären
Bebauungsplanung
Das Raumordnungsgesetz (ROG) regelt die Form der Beteiligung im Bebauungsplanverfahren,
der gesetzliche Auftrag muss von der Verwaltung erfüllt werden
Im Zeitraum der öffentlichen Auflage wird ein Bebauungsplan-Entwurf in einer
Informationsveranstaltung vorgestellt
Der Bebauungsplan-Entwurf ist im Zeitraum der öffentlichen Auflage auf der Homepage des
Stadtplanungsamtes veröffentlicht
-3Im Unterschied zu Planungen auf öffentlichem Gut z.B. bei der Gestaltung eines öffentlichen
Platzes geht es bei der Bebauungsplanung um privates Grundeigentum (evtl. verknüpft mit
öffentlichen Flächen)
Die Politik und die Verwaltung haben öffentliche Interessen zu wahren, müssen langfristige
Entscheidungen treffen
BürgerInnen können nicht über die Gestaltung, Verwertung etc. von Privatflächen
entscheiden
Bebauungspläne sind teilweise sehr umstritten. Kommunikation sollte früher erfolgen
Erstellung der Zusammenfassung: Referat für BürgerInnenbeteiligung
[email protected]
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