Presse-Information Rezeptfrei heißt nicht sorgenfrei Apotheker beraten diskret zur „Pille danach“ Hamburg, 12.03.2015 – Es klingt unkompliziert und nach einer schnellen Lösung zur Vermeidung einer ungewollten Schwangerschaft. Die „Pille danach“ erhalten Patientinnen ab dem 16.03.2015 ohne Rezept in ihrer Apotheke. Die eingehende Beratung zur „Notfallverhütung“ findet demnächst in der Apotheke statt. Oft sind Frauen unsicher, wie die „Pille danach“ zu verwenden ist und welche Nebenwirkungen auf sie zukommen, berichtet die Apothekerkammer Hamburg. Umso wichtiger ist es, über die Wirkung und Handhabung der „Pille danach“ sowie über die neuen Regelungen zur Abgabe aufzuklären. Schnelles Handeln ist gefragt Grundsätzlich ist die „Pille danach“ ein Notfall-Medikament für Frauen, die nach ungeschütztem Sex eine ungeplante Schwangerschaft verhindern wollen. Die Wirkung der Pille beruht auf der Hemmung oder Verzögerung des Eisprungs und ist daher nur wirksam, wenn sie rechtzeitig vor dem Eisprung angewendet wird. Ist der Eisprung bereits erfolgt, kann trotz Einnahme eine Schwangerschaft zustande kommen, zumal die Spermien etwa fünf Tage überlebens- und befruchtungsfähig sind. Was Betroffene beachten sollten: Frauen müssen die „Pille danach“ schnellstmöglich nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr einnehmen. Es gilt die Devise: Je schneller verwendet, desto sicherer ist die Wirksamkeit. Je nach Präparat bilden 72 bis maximal 120 Stunden nach dem Sex die zeitlichen Grenzen. Patientengespräch erspart Überraschungen Patientinnen sollten immer persönlich in der Apotheke nach der „Pille danach“ verlangen. So kann der Apotheker sicherstellen, dass das Medikament auch wirklich für den Notfall bestimmt ist und die Einnahme für die Patientin unbedenklich ist. Wird zum Beispiel der Partner geschickt, kann die Ausgabe des Präparats verweigert werden. Bei minderjährigen Patientinnen entscheidet der Apotheker nach Einzelfall, ob er die Abgabe verantwortet oder zum Arztbesuch rät. Da die „Pille danach“ zukünftig rezeptfrei erhältlich ist, wird die Beratungstätigkeit der Apotheker noch wichtiger. Patientinnen, die die „Pille danach“ verlangen, sollten sich mit dem Apotheker über bereits eingenommene Arzneimittel austauschen. So können bestimmte Psychopharmaka, Antiepileptika oder Antibiotika die Wirksamkeit hemmen. Auch sollten die Patientinnen sich beim Besuch in der Apotheke über die Nebenwirkungen aufklären lassen. Übelkeit, Erbrechen Schwindel, Bauch- und Unterleibsschmerzen sind typische Begleiterscheinungen. Falls sich die Patientin innerhalb von drei Stunden nach Einnahme des Präparats erbricht, muss umgehend eine weitere „Pille danach“ eingenommen werden. „Pille danach“ bleibt ein Mittel für den Notfall Die „Pille danach“ ist nur für den Notfall gedacht und kein dauerhaftes Verhütungsmittel. Genau wie andere Verhütungsmittel bietet sie keinen hundertprozentigen Schutz vor einer ungewollten Schwangerschaft. Trotz „Pille danach“ muss die „Anti-Baby-Pille“ weiter eingenommen werden. Zusätzlich ist es ratsam, bis zur nächsten Monatsblutung mit einer Barrieremethode zu verhüten, beispielsweise mit Kondom. Wer unsicher bei Fragen der Verhütung ist, sollte die Beratungsleistung der Apotheke unbedingt nutzen. Keine Frau sollte sich scheuen, ein diskretes Gespräch mit dem Apotheker zu verlangen. Die Beratung kann auch ungestört in einem separaten Raum stattfinden, so die Apothekerkammer Hamburg. Zeichen 3.309 inkl. Leerzeichen Pressekontakt der Apothekerkammer Hamburg: AzetPR Andrea Zaszczynski Wrangelstraße 111 20253 Hamburg Telefon 040 / 41 32 700 E-Mail: [email protected] Apothekerkammer Hamburg: Dr. Reinhard Hanpft Geschäftsführer Alte Rabenstraße 11a 20148 Hamburg Tel.: +494044804830 Fax: +494041353377 E-Mail: [email protected]