Presse-Information - Apothekerkammer Hamburg

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Presse-Information
Rezeptfrei heißt nicht sorgenfrei
Apotheker beraten diskret zur „Pille danach“
Hamburg, 12.03.2015 – Es klingt unkompliziert und nach einer schnellen Lösung zur
Vermeidung einer ungewollten Schwangerschaft. Die „Pille danach“ erhalten Patientinnen ab
dem 16.03.2015 ohne Rezept in ihrer Apotheke. Die
eingehende Beratung zur
„Notfallverhütung“ findet demnächst in der Apotheke statt. Oft sind Frauen unsicher, wie die
„Pille danach“ zu verwenden ist und welche Nebenwirkungen auf sie zukommen, berichtet
die Apothekerkammer Hamburg. Umso wichtiger ist es, über die Wirkung und Handhabung
der „Pille danach“ sowie über die neuen Regelungen zur Abgabe aufzuklären.
Schnelles Handeln ist gefragt
Grundsätzlich ist die „Pille danach“ ein Notfall-Medikament für Frauen, die nach
ungeschütztem Sex eine ungeplante Schwangerschaft verhindern wollen. Die Wirkung der
Pille beruht auf der Hemmung oder Verzögerung des Eisprungs und ist daher nur wirksam,
wenn sie rechtzeitig vor dem Eisprung angewendet wird. Ist der Eisprung bereits erfolgt,
kann trotz Einnahme eine Schwangerschaft zustande kommen, zumal die Spermien etwa
fünf Tage überlebens- und befruchtungsfähig sind. Was Betroffene beachten sollten: Frauen
müssen die „Pille danach“ schnellstmöglich nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr
einnehmen. Es gilt die Devise: Je schneller verwendet, desto sicherer ist die Wirksamkeit. Je
nach Präparat bilden 72 bis maximal 120 Stunden nach dem Sex die zeitlichen Grenzen.
Patientengespräch erspart Überraschungen
Patientinnen sollten immer persönlich in der Apotheke nach der „Pille danach“ verlangen. So
kann der Apotheker sicherstellen, dass das Medikament auch wirklich für den Notfall
bestimmt ist und die Einnahme für die Patientin unbedenklich ist. Wird zum Beispiel der
Partner geschickt, kann die Ausgabe des Präparats verweigert werden. Bei minderjährigen
Patientinnen entscheidet der Apotheker nach Einzelfall, ob er die Abgabe verantwortet oder
zum Arztbesuch rät. Da die „Pille danach“ zukünftig rezeptfrei erhältlich ist, wird die
Beratungstätigkeit der Apotheker noch wichtiger. Patientinnen, die die „Pille danach“
verlangen, sollten sich mit dem Apotheker über bereits eingenommene Arzneimittel
austauschen. So können bestimmte Psychopharmaka, Antiepileptika oder Antibiotika die
Wirksamkeit hemmen. Auch sollten die Patientinnen sich beim Besuch in der Apotheke über
die Nebenwirkungen aufklären lassen. Übelkeit, Erbrechen Schwindel, Bauch- und
Unterleibsschmerzen sind typische Begleiterscheinungen. Falls sich die Patientin innerhalb
von drei Stunden nach Einnahme des Präparats erbricht, muss umgehend eine weitere „Pille
danach“ eingenommen werden.
„Pille danach“ bleibt ein Mittel für den Notfall
Die „Pille danach“ ist nur für den Notfall gedacht und kein dauerhaftes Verhütungsmittel.
Genau wie andere Verhütungsmittel bietet sie keinen hundertprozentigen Schutz vor einer
ungewollten Schwangerschaft. Trotz „Pille danach“ muss die „Anti-Baby-Pille“ weiter
eingenommen werden. Zusätzlich ist es ratsam, bis zur nächsten Monatsblutung mit einer
Barrieremethode zu verhüten, beispielsweise mit Kondom. Wer unsicher bei Fragen der
Verhütung ist, sollte die Beratungsleistung der Apotheke unbedingt nutzen. Keine Frau sollte
sich scheuen, ein diskretes Gespräch mit dem Apotheker zu verlangen. Die Beratung kann
auch ungestört in einem separaten Raum stattfinden, so die Apothekerkammer Hamburg.
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Pressekontakt der Apothekerkammer Hamburg:
AzetPR
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon 040 / 41 32 700
E-Mail: [email protected]
Apothekerkammer Hamburg:
Dr. Reinhard Hanpft
Geschäftsführer
Alte Rabenstraße 11a
20148 Hamburg
Tel.: +494044804830
Fax: +494041353377
E-Mail: [email protected]
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