Programm - GV

Werbung
Anreise
Universitätsklinikum
Düsseldorf
W
Einladung zur
jährlichen Fortbildung
N
Kfz-Einfahrt
Nord
O
S
H
Universitätsstraße
MNR-Klinik
Gebäude 13.55
UKD
der Zentralen Einrichtung für Tierforschung
und Tierschutzaufgaben (ZETT)
01.06.2016
ne
r
W
er
st
e
Fußgängerhaupteingang
15:00 - 19:00 Uhr
Gebäude 13.55
Hörsaal 13 B
Mit freundlicher Unterstützung von:
www.uniklinik-duesseldorf.de/anreise
St
r.
Programm
Begrüßung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVerV)
vom 1. August 2013 hat mir als verantwortlichem
Leiter der zentralen Einrichtung die Pflicht übertragen, Sie regelmäßig fortzubilden.*
Neben den tierschutzrechtlichen Vorschriften und deren Umsetzung, werden einige ausgewählte versuchstierkundliche Themen besprochen.
Somit darf ich Sie als tierexperimentell Forschende,
als Mitarbeiter/innen und als Kollegen/innen recht
herzlich zu dieser ersten Fortbildungsveranstaltung
einladen.
Mit freundlichen Grüßen
15.00 Uhr - Begrüßung
15.05 Uhr - Aktuelles aus tierschutzrechtlicher Sicht
PD Dr. Martin Sager, Direktor der ZETT, Tierschutzbeauftragter der Heinrich-Heine-Universität
15.35 Uhr - Welcher Stamm eignet sich am besten
für Ihre Recherche? (*in Englisch)
Denis Chastagnier, Veterinary Manager bei Janvier LABS
16.05 Uhr - Rekombinante Stämme und deren
Möglichkeiten in der Genetik (*in Englisch)
Denis Chastagnier, Veterinary Manager bei Janvier LABS
16.35 Uhr - Pause (Getränke und Kuchen)
17.20 Uhr - Die Kryokonservierung von Sperma
(*in Englisch)
Casper Caspersen, Project Manager,
Transgenic Services bei Janvier LABS
Dr. Martin Sager
Direktor der ZETT - Universitätsklinikum Düsseldorf, Tierschutzbeauftragter der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
17.50 Uhr - Kryokonservierung in der ZETT
Christina Gougoula M.Sc., Biotechnologie
18.20 Uhr - Umsetzung aktueller tierschutzrechtlicher Vorgaben
Dr. Eva Engelhardt, Tierschutzbeauftragte
der Heinrich-Heine-Universität
*§3 (2) der
(TierSchVersV):
Tierschutz-Versuchstierverordnung
(2) Der nach Absatz 1 Satz 1 Verpflichtete hat außerdem sicherzustellen, dass sich Personen nach
Absatz 1 Satz 1 im Hinblick auf die dort genannten
Kenntnisse und Fähigkeiten und Personen, die in der
Einrichtung oder dem Betrieb mit der Durchführung
von Tierversuchen an Wirbeltieren oder Kopffüßern
betraut sind, im Hinblick auf die nach § 16 Absatz
1 Satz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
regelmäßig fortbilden.
18.50 Uhr - Abschlussdiskussion
19.00 Uhr - Ende der Veranstaltung
* Mit deutschen Powerpoint-Folien hinterlegt
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
ATF-Anerkennung ist beantragt.
Anmeldung bitte bis zum 22.05.2016 unter
[email protected]
Herunterladen