Anreise Universitätsklinikum Düsseldorf W Einladung zur jährlichen Fortbildung N Kfz-Einfahrt Nord O S H Universitätsstraße MNR-Klinik Gebäude 13.55 UKD der Zentralen Einrichtung für Tierforschung und Tierschutzaufgaben (ZETT) 01.06.2016 ne r W er st e Fußgängerhaupteingang 15:00 - 19:00 Uhr Gebäude 13.55 Hörsaal 13 B Mit freundlicher Unterstützung von: www.uniklinik-duesseldorf.de/anreise St r. Programm Begrüßung Sehr geehrte Damen und Herren, die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVerV) vom 1. August 2013 hat mir als verantwortlichem Leiter der zentralen Einrichtung die Pflicht übertragen, Sie regelmäßig fortzubilden.* Neben den tierschutzrechtlichen Vorschriften und deren Umsetzung, werden einige ausgewählte versuchstierkundliche Themen besprochen. Somit darf ich Sie als tierexperimentell Forschende, als Mitarbeiter/innen und als Kollegen/innen recht herzlich zu dieser ersten Fortbildungsveranstaltung einladen. Mit freundlichen Grüßen 15.00 Uhr - Begrüßung 15.05 Uhr - Aktuelles aus tierschutzrechtlicher Sicht PD Dr. Martin Sager, Direktor der ZETT, Tierschutzbeauftragter der Heinrich-Heine-Universität 15.35 Uhr - Welcher Stamm eignet sich am besten für Ihre Recherche? (*in Englisch) Denis Chastagnier, Veterinary Manager bei Janvier LABS 16.05 Uhr - Rekombinante Stämme und deren Möglichkeiten in der Genetik (*in Englisch) Denis Chastagnier, Veterinary Manager bei Janvier LABS 16.35 Uhr - Pause (Getränke und Kuchen) 17.20 Uhr - Die Kryokonservierung von Sperma (*in Englisch) Casper Caspersen, Project Manager, Transgenic Services bei Janvier LABS Dr. Martin Sager Direktor der ZETT - Universitätsklinikum Düsseldorf, Tierschutzbeauftragter der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 17.50 Uhr - Kryokonservierung in der ZETT Christina Gougoula M.Sc., Biotechnologie 18.20 Uhr - Umsetzung aktueller tierschutzrechtlicher Vorgaben Dr. Eva Engelhardt, Tierschutzbeauftragte der Heinrich-Heine-Universität *§3 (2) der (TierSchVersV): Tierschutz-Versuchstierverordnung (2) Der nach Absatz 1 Satz 1 Verpflichtete hat außerdem sicherzustellen, dass sich Personen nach Absatz 1 Satz 1 im Hinblick auf die dort genannten Kenntnisse und Fähigkeiten und Personen, die in der Einrichtung oder dem Betrieb mit der Durchführung von Tierversuchen an Wirbeltieren oder Kopffüßern betraut sind, im Hinblick auf die nach § 16 Absatz 1 Satz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig fortbilden. 18.50 Uhr - Abschlussdiskussion 19.00 Uhr - Ende der Veranstaltung * Mit deutschen Powerpoint-Folien hinterlegt Die Veranstaltung ist kostenfrei. ATF-Anerkennung ist beantragt. Anmeldung bitte bis zum 22.05.2016 unter [email protected]