Kapitalmarktunion: Kommission fördert Crowdfunding

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Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kapitalmarktunion: Kommission fördert Crowdfunding als alternative
Finanzierungsquelle für europäische Start-up-Unternehmen
Brüssel, 3. Mai 2016
Im Rahmen des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion veröffentlicht die Europäische
Kommission heute ihren Bericht über den europäischen Crowdfunding-Sektor.
Zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa ist es unerlässlich, innovative Wege zu
unterstützen, mit denen Ersparnisse zu mehr Wachstum beitragen können und die Finanzierungsleiter
für europäische Unternehmen ausgebaut werden kann.
Aus dem Bericht geht hervor, dass das Crowdfunding immer noch ein relativ kleines, aber sich rasch
entwickelndes Feld ist. Mit der entsprechenden Regulierung hat das Crowdfunding das Potenzial, auf
lange Sicht zu einer der wichtigsten Finanzierungsformen für KMU zu werden. Die Mitgliedstaaten der
EU haben bereits mit der Einführung nationaler Regelungen begonnen, um dem Sektor weitere
Wachstumsschübe zu verleihen und einen angemessenen Anlegerschutz zu gewährleisten.
Die einzelstaatlichen Regelungen stimmen in ihren Zielsetzungen und angestrebten Ergebnissen zwar
weitgehend überein, sind aber auf die lokalen Märkte und die nationalen Regulierungsansätze
zugeschnitten. Da sich das Crowdfunding nach wie vor weitgehend auf lokaler Ebene abspielt und sich
der Sektor rasch weiterentwickelt, besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein begründeter Anlass, einen
entsprechenden Rechtsrahmen auf EU-Ebene zu erlassen. Die Kommission wird die Entwicklungen in
dem Sektor jedoch aufmerksam verfolgen und sich zweimal im Jahr mit den Regulierungsinstanzen und
Branchenvertretern zusammensetzen. So kann sie rechtzeitig reagieren, falls weitere Schritte zur
Vereinheitlichung der Vorschriften erforderlich sind, um die Entwicklung des Sektors zu fördern und
einen angemessenen Anlegerschutz zu gewährleisten.
Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige
EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte: „Im Rahmen unserer Maßnahmen zur Verbesserung der
Finanzierungsangebote für Unternehmen möchten wir die Entwicklung von Crowdfunding-Modellen als
mögliche Finanzierungsform für Unternehmer mit guten Geschäftsideen, Start-ups und andere KMU
vorantreiben. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung bewährter Verfahrensweisen, eines
angemessenen Anlegerschutzes und der Verbesserung der Kohärenz nationaler Regelungen. Die
Entwicklungen an den Märkten und im regulatorischen Bereich werden wir weiterhin genau verfolgen.”
Beim Crowdfunding wird ein Aufruf an die Öffentlichkeit gestartet, Finanzmittel für ein Projekt
bereitzustellen. Crowdfunding-Plattformen sind Websites, auf denen Fundraiser – ob Privatpersonen
oder Unternehmen – mit Investoren und Geldgebern in Kontakt treten können, und über die finanzielle
Zusagen gemacht und Mittel gesammelt werden können.
In Europa ist das Crowdfunding ein noch relativ kleines, aber rasch wachsendes Feld. Gemäß den zur
Verfügung stehenden Daten wurden im Jahr 2015 in der EU rund 4,2 Mrd. EUR erfolgreich über
Crowdfunding-Plattformen gesammelt. 2014 waren es noch 1,6 Mrd. EUR. 2015 wurden 4,1 Mrd. EUR
im Rahmen von Crowdfunding-Modellen mit einer möglichen finanziellen Gegenleistung für die
Kapitalgeber eingesammelt, z. B. in Form von Kapitalbeteiligungen oder Darlehen. CrowdfundingProjekte gibt es in allen Mitgliedstaaten. Der Löwenanteil davon entfällt allerdings auf einige wenige
Mitgliedstaaten. Im Vereinigten Königreich sind das Crowdfunding-Volumen und die Zahl der durch
Crowdfunding finanzierten Projekte mit Abstand am größten.
Nichtsdestotrotz finden grenzübergreifende Projektfinanzierungen immer noch nur in begrenztem Maße
statt, und das Crowdfunding ist noch größtenteils ein regionales oder lokales Phänomen. Mehrere
Mitgliedstaaten haben bereits spezifische nationale Rechtsvorschriften zum Crowdfunding erlassen oder
sind dabei, dies zu tun. Mit den nationalen Vorschriften sollen die Entwicklung dieser Finanzierungsform
unterstützt und gleichzeitig die größten Risiken, insbesondere für die Anleger, aus dem Weg geräumt
werden.
Hintergrund
Am 30. September 2015 nahm die Kommission einen Aktionsplan zur Schaffung einer
Kapitalmarktunion an. Darin ist die Veröffentlichung eines Berichts über die Entwicklung des
europäischen Crowdfunding vorgesehen, in dem die nationalen Regelungen bewertet, bewährte
Verfahrensweisen ermittelt und die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Beobachtung
der Entwicklung des Crowdfunding-Sektors präsentiert werden.
Weitere Informationen
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über das Crowdfunding in der Kapitalmarktunion der
EU
IP/16/1647
Kontakt für die Medien:
Vanessa MOCK (+32 2 295 61 94)
Letizia LUPINI (+32 2 295 19 58)
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