DE DE ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

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Europäisches Parlament
2014-2019
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
2015/2232(INI)
5.2.2016
ENTWURF EINER
STELLUNGNAHME
des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zur Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU)
(2015/2232(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Peter Liese
PA\1085963DE.doc
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PE576.724v02-00
In Vielfalt geeint
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PA_NonLeg
PE576.724v02-00
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PA\1085963DE.doc
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht
den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in
seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. hebt hervor, dass die Energieeffizienz für die Verwirklichung unserer Klimaziele und die
Verringerung unserer Abhängigkeit von Energieeinfuhren eine entscheidende Rolle spielt;
2. hebt hervor, dass gemeinsame Anstrengungen der EU zur Schaffung eines gemeinsamen
Markts für Waren und Dienstleistungen beitragen werden, die beim Einsparen von
Energie behilflich sind, die Kosten für die Verbraucher senken und fairere
Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen schaffen werden;
3. unterstreicht, dass die Energieeffizienzrichtlinie viele positive Entwicklungen angestoßen
hat, dass aber ihre ungenügende Umsetzung verhindert, dass sie ihr volles Potenzial
entfalten kann;
4. hebt hervor, dass der wichtigste Schwachpunkt der geltenden Richtlinie darin liegt, dass
die meisten Maßnahmen 2020 auslaufen, sofern die Richtlinie nicht entsprechend geändert
wird, was bedeutet, dass ihre zentralen Bestimmungen, insbesondere Artikel 7, nicht nur
bis 2030 sondern über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert werden sollten;
5. bedauert, dass das vom Europäischen Rat im Jahr 2014 beschlossene Ziel einer
Verbesserung der Energieeffizienz um 27 % bis 2030, das sich in erster Linie auf eine
extrem unrealistische Minderungsquote in einer früheren Folgenabschätzung zurückführen
lässt, alles andere als ehrgeizig ist; weist darauf hin, dass die Minderungsquote von 17,5
% höher ist als die Minderungsquote für Investitionen in Energieprojekte im Irak (15 %)1;
6. betont, dass eine hohe Minderungsquote die unrealistische Annahme widerspiegeln
würde, dass es aufgrund einer Reihe von Hürden zu keinen kosteneffizienten Investitionen
in Energieeffizienz kommt, wobei es jedoch die Aufgabe der politischen Akteure ist,
solche Investitionshürden zu überwinden;
7. bekräftigt, dass Schlupflöcher in der geltenden Richtlinie, insbesondere in Artikel 7,
beseitigt werden müssen und gleichzeitig die Flexibilität der Mitgliedstaaten in Bezug auf
die Auswahl von Maßnahmen gewahrt werden muss;
8. schlägt vor, die Überschrift von Artikel 7 in „Systeme zur Förderung des Energiesparens“
umzubenennen, da es sich um keine Energiesparpflicht für Verbraucher und KMU
handelt, sondern um eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten bzw. der
Versorgungsunternehmen, Anreize zum Energiesparen zu setzen;
1
Friends of the Earth Europe (2015): Battle of the Discount Rates
https://www.foeeurope.org/sites/default/files/energy_savings/2015/battle-discount-rates.pdf
PA\1085963DE.doc
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