"Nur sechs Länder im Europäischen Währungssystem" in <i

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&quot;Nur sechs L&auml;nder im Europ&auml;ischen W&auml;hrungssystem&quot; in Frankfurter Allgemeine
Zeitung (7. Dezember 1978)
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung. Zeitung f&uuml;r Deutschland. Hrsg. EICK, J&uuml;rgen; WELTER, Erich; FACK, Fritz
Ullrich; DESCHAMPS, Bruno; FEST, Joachim; REI&szlig;M&Uuml;LLER, Johann Georg. 07.12.1978, n&deg; 272. Frankfurt/Main:
FAZ Verlag GmbH. &quot;Nur sechs L&auml;nder im Europ&auml;ischen W&auml;hrungssystem&quot;, p. 11.
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ember_1978-de-fb762bd0-40c0-416d-a56f-a85d0a41c9f5.html
Publication date: 20/12/2013
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Nur sechs L&auml;nder im Europ&auml;ischen W&auml;hrungssystem
Warten auf Italien und Irland / Eine neue Definition des W&auml;hrungskorbs
std. BR&Uuml;SSEL, 6. Dezember. An den Prinzipien des neuen Europ&auml;ischen W&auml;hrungssystems, das die neun
Regierungschefs der Gemeinschaft in Br&uuml;ssel beschlossen haben, wird sich auch dann nichts &auml;ndern, wenn
au&szlig;er Gro&szlig;britannien auch Italien und Irland zun&auml;chst nicht teilnehmen. In Br&uuml;ssel galt es am Mittwoch als
zweifelhaft, da&szlig; die Regierungen in Rom und Dublin in der n&auml;chsten Woche doch noch eine Zusage geben
werden. England ist durch besondere Vereinbarungen mit dem W&auml;hrungssystem verbunden. Welche
Regelungen mit Italien und Irland im Falle der Nichtbeteiligung vereinbart werden, ist noch ungewi&szlig;.
Im W&auml;hrungskorb, der die Basis der Europ&auml;ischen W&auml;hrungseinheit (ECU) bildet, sind alle W&auml;hrungen der
Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft enthalten. Um Kursbewegungen der au&szlig;erhalb des Systems stehenden
W&auml;hrungen nicht durchschlagen zu lassen, werden sie bei Inkrafttreten des Systems zum Tageswert
„eingefroren“. Das neue Europ&auml;ische W&auml;hrungssystem bleibt auch bei begrenzter Teilnahme eine
Einrichtung der Gemeinschaft. In Kraft gesetzt wird es durch ein Abkommen zwischen den Zentralbanken.
An den Grundz&uuml;gen des Systems ist in den Beratungen der Regierungschefs nicht mehr viel ge&auml;ndert
worden. Im wesentlichen bleibt es bei dem Entwurf, den die Wirtschafts- und Finanzminister in ihrer letzten
Sitzung fertiggestellt haben. Sie st&uuml;tzten sich dabei auf umfangreiche Vorarbeiten des W&auml;hrungsausschusses
und des Ausschusses der Pr&auml;sidenten der Zentralbanken. Neu sind die Definition der Rolle des
W&auml;hrungskorbs bei der Intervention und die endg&uuml;ltige Festlegung der Kreditmittel f&uuml;r den kurzfristigen
und den mittelfristigen Beistand. Ein Kompromi&szlig; ist auch beim ganz kurzfristigen Beistand, der in der H&ouml;he
unbegrenzt ist, vereinbart worden.
Die Europ&auml;ische W&auml;hrungseinheit (ECU), die im Mittelpunkt des Systems steht, ist die gewichtete
Korbeinheit aller W&auml;hrungen der Gemeinschaft; sie entspricht dem Wert der bisherigen Europ&auml;ischen
Rechnungseinheit. Sie ist der Bezugspunkt f&uuml;r die Bildung der Wechselkurse der W&auml;hrungen untereinander,
Grundlage f&uuml;r den sogenannten Abweichungsindikator, Rechengr&ouml;&szlig;e bei Interventionen und Krediten; sie
wird f&uuml;r den Saldenausgleich zwischen den Zentralbanken verwendet. Die Gewichte der W&auml;hrungen, die
sich nach dem Anteil am Sozialprodukt, am Handel in der Gemeinschaft und an den Kreditzusagen f&uuml;r den
gegenseitigen Beistand bestimmen, werden zun&auml;chst innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des
Systems und danach alle f&uuml;nf Jahre &uuml;berpr&uuml;ft. Eine vorzeitige &Auml;nderung wird auf Antrag vorgenommen,
wenn sich das Gewicht einer W&auml;hrung um 25 Prozent ver&auml;ndert hat.
Auf der Grundlage der Leitkurse, die dem Verh&auml;ltnis der einzelnen W&auml;hrungen zum ECU entsprechen, wird
ein Gitter bilateraler Wechselkurse (Parit&auml;ten-Grid) festgelegt. &Auml;nderungen der Leitkurse k&ouml;nnen nun in
gegenseitigem Einvernehmen vorgenommen werden. An den Konsultationen dar&uuml;ber im
Gemeinschaftsrahmen sind auch die L&auml;nder beteiligt, die nicht zum System geh&ouml;ren. F&uuml;r die Intervention
werden die Wechselkurse mit Bandbreiten von 2,25 Prozent nach jeder Seite ausgestattet. Wird die
Bandbreite oben oder unten erreicht, besteht die Pflicht zur Intervention in einer der W&auml;hrungen der
Teilnehmerstaaten des Systems.
Es ist eindeutig klar, da&szlig; nur dann interveniert wird, wenn die Marge der Bandbreite ber&uuml;hrt wird. Der lange
Zeit umstrittene W&auml;hrungskorb beh&auml;lt die Rolle eines Indikators, wie es die Bundesrepublik von Anfang an
gefordert hat. Allerdings sind dem Indikator nun doch noch Funktionen zugewiesen worden, die &uuml;ber das
hinausgehen, was sich die deutschen Unterh&auml;ndler darunter vorgestellt haben.
W&auml;hrend die Parit&auml;ten aufgrund der Einstiegskurse der W&auml;hrungen zun&auml;chst eingefroren werden, wird sich
der W&auml;hrungskorb entsprechend den Bewegungen am Markt t&auml;glich ver&auml;ndern. Je nach der Entwicklung
kann es also Unterschiede zwischen dem Stand im W&auml;hrungskorb und den angewendeten Parit&auml;ten geben.
Wenn eine W&auml;hrung im Korb 75 Prozent der tats&auml;chlichen Bandbreite erreicht hat, spricht man von einer
„Abweichungsschwelle“. Ist diese „Abweichungsschwelle“ ber&uuml;hrt, wird „erwartet“, da&szlig; das betroffene
Land „angemessene Ma&szlig;nahmen“ trifft. Aufgef&uuml;hrt werden: diversifizierte Interventionen, interne
w&auml;hrungspolitische Ma&szlig;nahmen, &Auml;nderung der Leitkurse oder andere wirtschaftpolitische Ma&szlig;nahmen.
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