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Masterarbeit
Die Auswirkungen der immer strengeren Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften des Basler Ausschusses und der nationalen Behörden
auf die Kreditvergabe bei KMU
Studiengang
Master in Advanced Studies FH in Treuhand und Unternehmensberatung
Persönliche Angaben
Adrian Casagrande
Winkelstrasse 20
5505 Brunegg
Referent
Prof. Thomas Schmitt
Professor für Betriebsökonomie
Abgabedatum
12. Dezember 2011
A
Inhaltsverzeichnis
Management Summary.............................................................................................................5
1
Einleitung ............................................................................................................................7
1.1 Phänomen.....................................................................................................................7
1.2 Relevanz des Phänomens ............................................................................................9
1.3 Fragestellung ................................................................................................................9
1.4 Vorgehen .................................................................................................................... 10
2
Theorie............................................................................................................................... 11
2.1 Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).................................................................. 11
2.1.1 Definition KMU................................................................................................. 11
2.1.2 Wirtschaftliche Bedeutung KMU ...................................................................... 12
2.2 Finanzsektor / Banken................................................................................................. 14
2.2.1 Funktionen des Finanzsektors / der Banken .................................................... 14
2.2.2 Wirtschaftliche Bedeutung des Finanzsektors für die Schweiz......................... 16
2.3 Finanzierungsarten für KMU ....................................................................................... 18
2.3.1 Übersicht über die möglichen Finanzierungsarten ........................................... 18
2.3.2 Innenfinanzierung ............................................................................................ 19
2.3.3 Aussenfinanzierung ......................................................................................... 21
2.4 Kreditvergabe an KMU ................................................................................................ 29
2.4.1 Die Phasen des Kreditprozesses ..................................................................... 29
2.4.2 Kreditrating ...................................................................................................... 29
2.4.3 Komponenten des Zinssatzes.......................................................................... 33
2.5 Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Bankenregulierung........................ 35
2.5.1 Geschichtlicher Hintergrund des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht ........... 35
2.5.2 Die Anfänge mit Basel I ................................................................................... 36
2.5.3 Basel II – Die heute geltenden Bestimmungen................................................. 40
2.5.3.1 Säule 1: Mindesteigenkapitalanforderungen ..................................... 41
2.5.3.2 Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren ................................ 53
2.5.3.3 Säule 3: Marktdisziplin...................................................................... 54
2.5.4 Basel III – Die ab 01.01.2013 geltenden Bestimmungen.................................. 56
2.5.4.1 Erhöhung der Mindestkapitalanforderung sowie Neudefinition
des Eigenkapitals ............................................................................. 56
2.5.4.2 Erhöhte Risikodeckung bei Handelsgeschäften, Verbriefungen,
Kontrahentenpositionen sowie ausserbillanziellen Instrumenten ...... 60
2.5.4.3 Einführung einer international harmonisierten Leverage-Ratio.......... 61
2.5.4.4 Einführung von Mindestliquiditätsstandards...................................... 61
2.5.5 Implementierung ins Schweizer Recht ............................................................. 64
3
Auswirkungen der Bankenregulierung auf die Kreditvergabe ...................................... 68
3.1 Auswirkungen auf das Kreditvolumen / die Kreditlimiten ............................................. 68
Seite 1 von 128
3.1.1 Auswirkungen der höheren Eigenmittelunterlegung unter Basel III .................. 69
3.1.1.1 Auswirkungen auf das "mögliche" Kreditvolumen ............................. 69
3.1.1.2 Auswirkungen auf das "bestehende" Kreditvolumen ......................... 72
3.1.1.3 Verzerrung der Eigenkapitalanforderungen zugunsten des
Handelsbuchs .................................................................................. 83
3.1.2 Auswirkungen der Leverage-Ratio auf das Kreditvolumen............................... 85
3.1.3 Auswirkungen der neuen Liquiditätsvorschriften auf das Kreditvolumen .......... 87
3.2 Auswirkungen auf den Kreditprozess .......................................................................... 88
3.3 Auswirkungen auf die Kreditkonditionen...................................................................... 89
3.3.1 Auswirkungen auf die Refinanzierungskosten im Kreditgeschäft ..................... 92
3.3.2 Auswirkungen auf die Betriebskosten im Kreditgeschäft .................................. 93
3.3.3 Auswirkungen auf die Standardrisikokosten im Kreditgeschäft ........................ 94
3.3.4 Auswirkungen auf die Eigenkapitalkosten im Kreditgeschäft............................ 94
4
Handlungsmöglichkeiten/Empfehlungen für die KMU ................................................... 96
4.1 Vorbereitung auf das Bankenrating ............................................................................. 96
4.1.1 Wille zur Kommunikation ................................................................................. 97
4.1.2 Optimierung der Jahresrechnung / der Finanzierungsstruktur.......................... 97
4.1.3 Gezielte Risikosteuerung im Unternehmen ...................................................... 98
4.2 Evaluierung möglicher alternativer Finanzierungsinstrumente..................................... 99
5
Fazit und Ausblick .......................................................................................................... 101
5.1 Schlussfolgerung über die Auswirkungen auf die Kreditvergabe an KMU.................. 101
5.2 Ausblick .................................................................................................................... 104
6
Literaturverzeichnis........................................................................................................ 106
7
Anhang ............................................................................................................................ 111
7.1 Anhang 1: Übergangsbestimmungen Basel III .......................................................... 111
7.2 Anhang 2: Risikogewichte im IRB-Ansatz.................................................................. 112
7.3 Anhang 3: Ratingnoten und ihre empirischen Ausfallquoten ..................................... 113
7.4 Anhang 4: Eigenkapitalausweis Schweizer Banken .................................................. 114
7.5 Anhang 5: Zinsberechnungen Basel I bis Basel III im Vergleich ................................ 115
Seite 2 von 128
B
Abbildungsverzeichnis
Abbildung
Abbildung
Abbildung
Abbildung
Abbildung
Abbildung
Abbildung
Abbildung
C
1:
2:
3:
4:
5:
6:
7:
8:
Funktionen einer Bank
Finanzierungsarten
Die drei Säulen von Basel II
Formel zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung nach Basel II
Formel zur Berechnung der Forderungen nach Sicherheiten
Thesaurierungspflicht in Abhängigkeit des Kapitalerhaltungspuffers
Formel der LCR
Formel der NSFR
15
19
41
41
50
59
62
63
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Tabelle 7:
Tabelle 8:
Tabelle 9:
Tabelle 10:
Tabelle 11:
Tabelle 12:
Tabelle 13:
Tabelle 14:
Tabelle 15:
Tabelle 16:
Tabelle 17:
Tabelle 18:
Tabelle 19:
Tabelle 20:
Tabelle 21:
Tabelle 22:
Quantitative Merkmale von KMU
Unternehmen – Indikator Grösse
Unternehmen nach Rechtsform
Schuldnerklassen und deren Risikogewichte unter Basel I
Kreditumwandlungsfaktoren unter Basel I
Risikogewichtung im Standardansatz nach Basel II
Bildung von Ratingklassen im IRB-Ansatz
IRB-Risikogewichte für UL unter Basel II
Geschäftsfelder Banken im Standardansatz
Auswirkungen der erhöhten Eigenmittelquote auf die Bilanzaktiva
Kapitalbedarf der Banken gemäss Studie BCBS sowie CEBS
Eigenkapitalquote Schweizer Banken Ende 2010 unter Basel II
Mutmassliche heutige EK-Quote Schweizer Banken unter den Richtlinien von
Basel III
Verhältnis der Eigenkapitalvorschriften unter Basel II zu heute
Notwendige Erhöhung des Eigenkapitals im Verhältnis zu Basel II
Notwendige Reduktion der Bilanzaktiva im Verhältnis zu Basel II
Notwendige Reduktion der Risikogewichte im Verhältnis zu Basel II
Kreditlimiten- und Kreditvolumenstatistik Unternehmen Schweiz
Kreditstatistik Unternehmen Schweiz bis 9 Mitarbeiter
Diskrepanz zwischen ökonomischem und regulatorischem Kapital
Verhältnis Leverage-Ratio zu Eigenkapitalvorschriften
Auswirkungen von Basel III auf die Zinskonditionen
11
13
14
37
38
43
45
47
52
70
73
74
75
76
77
78
79
81
82
84
86
91
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D
Abkürzungsverzeichnis
AMA
Fortgeschrittene Messansätze (Advanced Measurement Approach)
ASA
"Alternativer" Standardansatz (Alternative Standardized Approach)
ASF
Verfügbare stabile Refinanzierung (Available Stable Funding)
BCBS
Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
BIA
Basisindikatoransatz (Basic Indicator Approach)
BIP
Bruttoinlandsprodukt
CAPM
Capital Asset Pricing Model
CEBS
Community of European Banking Supervisors
EAD
Ausstehende Forderung bei Ausfall (Exposure at Default)
ECAI
Ratingagentur (External Credit Assessment Institution)
EL
Erwarteter Verlust
ERV
Eigenmittelverordnung
FINMA
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
IAS
International Accounting Standards
IFRS
International Financial Reporting Standards
LCR
Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio)
LGD
Verlustausfallquote (Loss Given Default)
LR
Leverage-Ratio (Verschuldungsquote)
M
Restlaufzeit (Maturity)
NSFR
Strukturelle Liquiditätsnote (Net Stable Funding Ratio)
PD
Auffallwahrscheinlichkeit (Probability of Default)
ROE
Eigenkapitalrendite (Return on Equity)
RSF
Erforderliche stabile Refinanzierung (Required Stable Funding)
STA
Standardansatz (Standardized Approach)
UL
Unerwarteter Verlust
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Management Summary
Spätestens seit dem Ausbruch der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 hat sich gezeigt, dass die
bisher geltenden Regulierungsmassnahmen für Finanzinstitute in einigen Bereichen massive
Lücken aufwiesen. Die von den Banken eingegangenen Risiken lagen teilweise weit über dem
durch die Eigenkapitalausstattung gerechtfertigten Haftungssubstrat und führten gerade in der
Schweiz durch den Fall UBS zu einer Gefährdung der gesamten Volkswirtschaft. Aus diesem
Grund fand eine Überarbeitung der unter Basel II gelten Bestimmungen statt, die im Dezember
2010 im Regelwerk von Basel III verabschiedet wurden. Ziel der verschärften Eigenmittelunterlegung, der risikounabhängigen Höchstverschuldungsquote sowie der einzuführenden international abgestimmten Liquiditätsvorschriften ist es, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors
zu stärken. Während der Bankensektor massive Einschränkungen in der Geschäftspolitik erwartet, besteht auf Seiten der KMU die Befürchtung, dass die neuen Regelungen zu einer Verknappung des Kreditangebotes wie auch höheren Kreditkosten führen könnten.
Hauptziel der Arbeit ist es herauszufinden, ob sich die Befürchtungen der KMU in der Realität
bewahrheiten und effektiv mit einer restriktiveren Kreditvergabe von Seiten der Banken zu
rechnen ist. Gerade im KMU-Bereich ist die Mehrzahl der Unternehmen aufgrund des fehlenden
Zuganges zum Kapitalmarkt im grossen Umfang auf den Bankkredit als Finanzierungsquelle
angewiesen. Daher soll nicht nur herausgefunden werden, mit welchen Auswirkungen die KMU
aufgrund der immer strengeren Vorschriften im Bereich der Kreditvergabe in Zukunft zu rechnen haben. Vielmehr soll den KMU auch aufgezeigt werden, welche Faktoren das Ratingergebnis der Banken massgeblich beeinflussen und mit welchen Massnahmen dieses aktiv beeinflusst und verbessert werden kann. Auch sollen den Unternehmen die zahlreichen alternativen
Finanzierungsvarianten aufgezeigt werden. Nur so können sich die Unternehmen auf eine allfällige eingeschränkte Kreditvergabe vorbereiten und eine auf ihre Finanzierungspräferenzen abgestimmte Alternative zum Bankkredit sicherstellen.
Die Arbeit ist in fünf Teile gegliedert. In der Einleitung wird das Phänomen sowie die Relevanz
des Themas beschrieben und daraus die zentrale Fragestellung sowie die Vorgehensweise
abgeleitet. Der Theorieteil stellt die Grundlage der Arbeit und der daraus gewonnenen Erkenntnisse dar. Bevor auf die Richtlinien des Basler Ausschusses eingegangen wird, wird der Begriff
KMU sowie die Funktionen des Finanzsektors aber auch die wirtschaftliche Bedeutung dieser
beiden Sektoren dargelegt. Es folgt eine Übersicht der möglichen Finanzierungsarten, des Ablaufes des Kreditratings sowie der für den Zinssatz wichtigen Komponenten. Als letztes wird der
Inhalt der Basler Richtlinien beschrieben. Neben den neu geltenden Bestimmungen unter Basel
III wird auch auf die Inhalte der bisher geltenden Regelungen eingegangen, um die Auswirkungen der erhöhten Anforderungen auf den Kreditvergabeprozess aufzeigen zu können. Dabei
wird auch ein Überblick über die Implementierung ins Schweizer Recht gegeben, da gerade mit
der TBTF-Vorlage weiter verschärfte Richtlinien für Grossbanken eingeführt werden. Im dritten
Teil werden die aus den theoretischen Grundlagen gewonnenen Erkenntnisse erläutert. Im Vordergrund stehen die Auswirkungen auf das Kreditvolumen resp. die Kreditlimiten, den Kreditvergabeprozess sowie die Kreditkonditionen. Der vierte Teil zeigt den KMU, wie sie ihr Ratingurteil aktiv beeinflussen können, aber auch die Notwendigkeit, sich mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen zu müssen. Im fünften und letzten Teil werden die
Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst und ein Ausblick gewagt.
Seite 5 von 128
Die Erkenntnisse der Arbeit zeigen, dass die verschärften Anforderungen von Basel III Auswirkungen auf die Kreditvergabe der Banken haben werden. Einer der Hauptgründe liegt im unveränderten Modell zur Berechnung der zu unterlegenden Kreditrisiken. Während bei der Einführung von Basel II durch die risikoorientierte Kreditvergabe sowie die Sonderregelungen im
KMU-Bereich vor allem Unternehmen ab mittlerer Bonität von verbesserten Kreditkonditionen
profitieren konnten, führen die steigenden Anforderungen an die Eigenmittel unter Basel III, unabhängig von der Bonität der Kreditnehmer, bei sämtlichen Krediten zu einer erhöhten Eigenmittelunterlegung. Dabei wirken sich die neuen Vorschriften bezüglich der quantitativen sowie
qualitativen Anforderungen an die Eigenmittel, die neuen Liquiditätsvorschriften wie auch die
Verschuldungsobergrenze unterschiedlich stark auf das zukünftige Finanzierungsverhalten der
Banken aus. Die Analysen im dritten Kapitel zeigen, dass vor allem die Kantonal- sowie Raiffeisenbanken genügend Eigenmittel aufweisen, um die bestehenden Kreditvolumen unter den
neuen Bestimmungen halten zu können. Anders sieht es bei den Grossbanken aus, die durch
die weiter verschärften Bedingungen der TBTF-Vorlage sowie die massiv gestiegenen Eigenmittelanforderungen im Bereich der Handelsrisiken vermehrt auf zusätzliches Eigenkapital angewiesen sind. Kann dies in der derzeit schwierigen Wirtschaftslage nicht erhöht werden, müssen die Bilanzaktiva oder aber das durchschnittliche Risikogewicht gesenkt werden. Aber auch
die neuen Liquiditätsvorschriften werden sich auf die Kreditvergabepolitik der Banken auswirken. Es werden vermehrt Aktiva bevorzugt, die als Liquiditätspuffer angesehen werden und eine
möglichst tiefe stabile Refinanzierung benötigen. Gerade hier werden Staatsanleihen gegenüber den Unternehmenskrediten bevorzugt, was bei allfälligen Liquiditätsengpässen der Banken
zu Einschränkungen bei den Unternehmenskrediten führen könnte. Wie die Kreditvolumenstatistiken zeigen, haben vor allem die für die KMU wichtigen Grossbanken seit dem Jahr 2009
vermehrt risikoreiche und nicht sicherheitsunterlegte Kreditpositionen abgebaut. Dazu beigetragen hat sicherlich auch der Umstand, dass die Kreditrisiken gegenüber den Handelsrisiken regulatorisch weiterhin überproportional benachteiligt werden. Im Bereich der Kreditkonditionen
kann vor allem im Bereich der Eigenkapitalkosten und der Refinanzierungskosten von einer
Erhöhung ausgegangen werden. Durch die Einführung der NSFR wird die Fristentransformation
eingeschränkt und die Liquiditäts- und Zinsrisiken vermehrt auf die Kreditnehmer übertragen.
Während mit der Einführung von Basel III vor allem bonitätsstarke Unternehmen profitieren
können, werden sich risikoreiche Kreditnehmer wie bereits unter Basel II mit einer restriktiveren
Kreditvergabe und höheren Kreditkonditionen konfrontiert sehen. Umso mehr sollten sich die
KMU auf Massnahmen konzentrieren, die zu einer Verbesserung des eigenen Ratings führen.
Sind bereits sämtliche Massnahmen ausgeschöpft, sollten alternative Finanzierungsvarianten
zum Bankkredit evaluiert werden, um sich auf eine restriktivere Kreditvergabe vorbereiten zu
können. Die Auswirkungen durch die Einführung von Basel III können jedoch aktuell aufgrund
einiger wesentlicher zum jetzigen Zeitpunkt noch offenen Punkte nicht abschliessend beurteilt
werden. Im Vorteil werden jedoch Unternehmen sein, die sich bereits heute aktiv mit dem Thema Rating und den Massnahmen zur Bonitätsverbesserung auseinandergesetzt haben. Während gut geratete Unternehmen von einem starken Wettbewerb profitieren können, müssen sich
bonitätsschwache Unternehmen auf höhere Kreditkonditionen und Kreditabsagen einstellen
müssen. Aber auch die allgemeine Marktlage wird ausschlaggebend sein, wie sich die Kreditkonditionen in Zukunft entwickeln werden.
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1
Einleitung
1.1
Phänomen
Seit rund 22 Jahren werden im Rahmen der Basler Akkorde die einheitlichen Richtlinien für
Banken festgelegt. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde im Jahre 1974 von den
Präsidenten der Zentralbanken der G10-Staaten1 und der Schweiz ins Leben gerufen. Im Jahre
1988 wurde durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden der dreizehn damaligen Mitglied-Staaten2 –
koordiniert durch die Basler Bank für Zahlungsausgleich (BIS) – der erste Basler Akkord genannt Basel I erlassen. Grund dafür waren die Zentralbankpräsidenten der mitwirkenden Länder, die sich wegen des gefährlich tiefen Eigenkapitalniveaus der weltweit wichtigsten Banken
sehr besorgt zeigten. Als wichtigstes Element wurde die Mindestkapitalanforderung für Banken
auf 8% im Verhältnis der risikogewichteten Kreditpositionen festgelegt. Eine Unterscheidung der
risikogewichteten Aktiven erfolgte über fünf vom Ausschuss festgelegte Schuldnerkategorien,
wobei sämtliche Forderungen an Unternehmen sowie Privatpersonen mit 100% risikogewichtet
wurden. Eine wichtige Änderung erfolgte, als die Vereinbarung um das Marktrisiko (Zinsänderungs-, Fremdwährungsrisiko, usw.) ergänzt wurde.3
Durch die zunehmende Komplexität der Bankgeschäfte wurde eine Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften erforderlich, was zum Erlass von Basel II führte. Dadurch sollten die bankenspezifischen Risiken besser abgebildet werden können. Der Basel-II-Akkord besteht aus drei
Säulen. Erstens wurde die Mindestkapitalanforderung weiterhin bei 8% belassen. Die Möglichkeiten der Arbitrage (das gezielte Ausnutzen von bestehenden Missverhältnissen zwischen
Mindestkapitalanforderungen und der tatsächlich nötigen Eigenkapitalausstattung) wurden verringert und die Anerkennung von risikominimierenden Verfahren erhöht. Kernelement des neuen Akkordes war es, den Bankinstituten den Zugang zu neu entwickelten Risikomanagementsystemen zu erleichtern. Das Kreditrisiko wurde neu durch das externe oder interne Rating bestimmt, wobei das interne Rating durch die Bankenaufsicht genehmigt werden musste. Vorteil
des internen Ratings (IRB-Ansatz) ist, dass bei risikosensitiveren Bewertungsmethoden die Eigenkapitalunterlegung massiv gesenkt werden kann. Aufgrund der Komplexität sowie Kostenintensität wurde das interne Rating jedoch lediglich von grösseren Banken eingeführt. Ende des
Jahres 2010 wurde die risikooptimierte Berechnung der Eigenkapitalunterlegung anhand des
IRB-Ansatzes lediglich bei den zwei Grossbanken UBS sowie CS sowie einer Kantonalbank
durchgeführt. Sämtliche übrigen Bankinstitute in der Schweiz berechnen die notwendige Eigenkapitalunterlegung weiterhin nach dem Standardansatz.4 Das bereits unter Basel I eingeführte
Marktrisiko wurde weitgehend unverändert belassen. Zusätzlich wurde neu auch das operationelle Risiko miteinbezogen. Zusammen stellen diese Positionen die erste Säule des Basel IIAkkordes dar.
1
2
3
4
Bestehend aus USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande, Schweden und Japan. 1983 trat die Schweiz bei.
Bestehend aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsichtsinstanzen und Zentralbanken von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der
Schweiz, Spanien, den USA und dem Vereinigten Königreich.
Vgl. Ohletz W.(2007). S. 6; 7
Gemäss Aussage von Herrn St. Liebich der AKB Aarau. In den Geschäftsberichten 2010 der CS und
UBS ist die Anwendung des IRB-Ansatzes ersichtlich. Die Geschäftsberichte der ZKB sowie Raiffeisengruppe 2010 zeigen, dass weiterhin der Standardansatz angewendet wird.
Seite 7 von 128
Erweitert werden die Richtlinien zusätzlich durch einen Überprüfungsprozess in Bezug auf Einhaltung der Eigenkapitalvorschriften, Methodik sowie Offenlegung durch die Bankenaufsicht (2.
Säule). Zusätzlich können die verantwortlichen Institutionen, wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) in der Schweiz, weitere ergänzende Vorschriften auf nationaler Ebene
erlassen. In der Schweiz schreibt die FINMA gemäss Eigenmittelverordnung innerhalb der zweiten Säule zusätzliches Eigenkapital vor, um den in den Mindestanforderungen gemäss des Basel II-Akkordes nicht genügend erfassten Risiken Rechnung zu tragen.5 Bis zum 30.06.2011
betrug das zusätzlich zu hinterlegende Eigenkapital 20% der Minimalvorschriften von 8%. Somit
waren zusätzliche 1.6% der gewichteten Aktiven mit Eigenkapital zu unterlegen.6 Ab dem
01.07.2011 gelten die neuen Bestimmungen gemäss dem FINMA-Rundschreiben 2011/2 wobei
die Banken in fünf Klassen kategorisiert werden.7
Den Abschluss bildet die dritte Säule. Ziel dieser ist die Stärkung der Marktdisziplin, welche
durch die vermehrte Offenlegung im Rahmen der externen Rechnungslegung erfolgt. Detaillierter aufzuführen sind die Eigenkapitalstruktur, die eingegangenen Risiken sowie die quantitative
und qualitative Angemessenheit der Eigenmittelausstattung.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise ab dem Jahr 2007 zeigte, dass die bisher angewandte Bankenregulierung weiterhin schwerwiegende Schwächen aufwies. Basel III gilt als Reformpaket
zur bereits bestehenden Bankenregulierung Basel II. Im Dezember 2010 wurde die vorläufige
Endfassung publiziert, welche ab dem Jahr 2013 schrittweise in Kraft treten wird. Kernelement
des Paketes ist vor allem die Verbesserung der "Qualität" des Eigenkapitals, wobei der Hauptfokus auf dem Kernkapital liegt. Somit müssen hauptsächlich innovative Eigenkapitalinstrumente der reinsten Form des Eigenkapitals (einbezahltes Aktienkapital sowie zurückbehaltene Gewinne) weichen. Des Weiteren wird neben der 8% Eigenkapitalquote ein Kapitalerhaltungspuffer von 2.5% sowie ein, auf nationaler Ebene freiwilliger, antizyklischer Kapitalpuffer von ebenfalls bis zu 2.5% (wobei von nationalen Instanzen höhere Beiträge gefordert werden können)
eingeführt. Ausserdem sollen die Eigenkapitalvorschriften durch die Verschuldungsobergrenze
von 3% der Bilanzsumme (Begrenzung der Bilanzsumme auf das 33.33-fache des Kernkapitals)
gestärkt werden. Die definitive Ausgestaltung der sogenannten Leverage-Ratio ist noch nicht
beschlossen und soll frühestens ab dem Jahr 2018 als verbindliche Grösse gelten. Die während
der Finanzkrise herrschende prekäre Liquiditätssituation veranlasste den Ausschuss, grundlegende Prinzipien für das Liquiditätsmanagement zu erstellen. Die zwei vorgeschlagenen Liquiditätsstandards werden bis zum Ende der Übergangsphase eingeführt.
Besonders zu erwähnen gilt hier, dass in der Schweiz Mitte Juni 2011 die Kernpunkte der Too
big to fail-Vorlage (TBTF) verabschiedet wurden. Darin vorgesehen ist, dass systemrelevante
Grossbanken, deren Schieflage die Volkswirtschaft gefährden könnten, stärker reguliert werden
müssen.
Aufgrund des Umstandes, dass in der heutigen Zeit die Verflechtungen des Bankensystems
weiterhin rasant zunimmt sowie die Vielfalt der Finanzprodukte täglich steigt, kann davon ausgegangen werden, dass die Bankenregulierung auch in Zukunft verstärkt den entsprechenden
Gegebenheiten angepasst werden muss.
5
6
7
Vgl. Art. 34 ERV vom 29. September 2006 (Stand 1. Januar 2011).
Vgl. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (2011a). S. 3 / Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
FINMA (2011b). S. 4
Weitere Erläuterungen dazu im Kapitel 2.5.5
Seite 8 von 128
1.2
Relevanz des Phänomens
Die Betriebszählung des Bundesamtes für Statistik im Jahr 2008 zeigt, dass von den rund
312'861 ansässigen Unternehmen in der Schweiz (ohne Landwirtschaftssektor) insgesamt
99.60% zu den kleinen und mittleren Betrieben (KMU) zählen. Davon sind 87% Mikrounternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen. Von den rund 3.494 Millionen Beschäftigen in den Sektoren 2 und 3 arbeiten rund 66.6% in den KMU-Betrieben.8 Somit kommt den KMU eine grosse
wirtschaftliche Bedeutung zu. Aufgrund ihrer Grösse sowie der Höhe ihres Kapitalbedarfs haben sie keinen Zugang zum organisierten Kapitalmarkt. Aufgrund dessen stellt für sie neben der
Eigenfinanzierung die Kreditfinanzierung meistens die einzige Alternative zur Beschaffung von
Fremdkapital dar.
Die Banken ihrerseits sind in einer modernen Volkswirtschaft für die Deckung der nachgefragten Kredite verantwortlich. Deshalb ist es notwendig, dass ein funktionierender Kreditfluss gewährleistet wird. Ausserdem kann dem Finanzsektor in der Schweiz aufgrund des Anteils von
11% am Bruttoinlandprodukt und der Beschäftigung von rund 200'000 (6%) Erwerbstätigen
ebenfalls eine wesentliche Bedeutung zugesprochen werden.9 Von besonderer Relevanz sind
in diesem Zusammenhang die beiden in der Schweiz ansässigen Grossbanken, welche gerade
aufgrund ihrer Grösse einen markanten Risikofaktor darstellen, weil allein die Bilanzsumme der
beiden Grossbanken im Jahr 2010 das Vierfache des Schweizer BIPs ausmachte.10
Gerade daher ist es wichtig, dass der Bankensektor durch Regulierungen widerstandsfähiger
gegenüber Krisen gemacht wird. Es sollte jedoch nicht soweit kommen, dass die Kreditfinanzierung durch übermässige Regulierung gehemmt wird, bzw. zum Erliegen kommt.
1.3
Fragestellung
Angesichts der Aktualität des Themas "Bankenregulierung" und der Bedeutung für KMU in Bezug auf die Auswirkungen für die Kreditfinanzierung habe ich mich für folgende zentrale Fragestellung entschlossen:
Welche Auswirkungen haben die immer strengeren Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften durch den Basler Ausschuss und die nationalen Behörden auf die Kreditvergabe für
KMU?
Bezugnehmend auf die Fragestellung konzentriere ich mich im Wesentlichen auf die Auswirkungen der Regulierungen in den Bereichen:
8
9
10
-
Kreditvolumen / Kreditlimiten
-
Kreditkonditionen
-
Kreditprozess
Vgl. BDO Visura (2011). S. 8
Vgl. BAKBASEL (2011). S. 23, S. 29
Vgl. SNB (2011a). S. 20
Seite 9 von 128
Zudem soll aufgezeigt werden, welche Handlungsmöglichkeiten KMU haben, um auf eine allfällige Verschlechterung ihrer Kreditlimiten, -konditionen und -prozesse reagieren zu können.
1.4
Vorgehen
Ich handle die Masterarbeit als theoretische Arbeit ab. Anhand der theoretischen Erkenntnisse
in den Bereichen:
-
der Veränderungen in der Bankenregulierung in den letzten Jahren
-
den Erkenntnissen, welche Faktoren einen wesentlichen Einfluss auf das Rating haben
-
der Eruierung der Komponenten, welche die Höhe der Kreditkonditionen (Kredit-Pricing)
massgeblich bestimmen,
können die grundlegenden Auswirkungen auf die Kreditvergabe, wegen den oft vorliegenden
Wechselwirkungen zwischen den Regulierungen und deren Folgen, erkannt werden.
Ein Grund die Arbeit theoretisch abzuhandeln ist die Vielseitigkeit der Bankenlandschaft in der
Schweiz. Neben den zwei Grossbanken UBS und CS (ca. 41% der gesamten inländischen Aktiven) umfasst der Schweizer Bankensektor 24 Kantonalbanken, 350 Mitglieder der Raiffeisen
Gruppe sowie 70 Regionalbanken und 228 übrige Banken (Privatbanken, Börsenbanken sowie
Filialen ausländischer Banken).11 Allein diese Vielseitigkeit sowie die Schwierigkeit, die jeweils
zuständigen Entscheidungsträger sowie Projektverantwortlichen als Interviewpartner zu gewinnen, macht es nicht einfach, wirklich authentische, empirisch unterlegte Erkenntnisse zu gewährleisten.
Auch werden die neuen Richtlinien schrittweise bis zum 01.01.2019 eingeführt und sind zum
jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich noch nicht vollständig einzuhalten. Da es sich bei den Ausführungen des Basler Ausschusses lediglich um Empfehlungen handelt, die rechtlich nicht bindend
sind, hat die Übernahme der Richtlinien in die nationale Gesetzgebung zu erfolgen. Dies geschieht über die Eigenmittelverordnung (ERV) sowie in Bezug auf weitere Bestimmungen im
Bereich der zweiten Säule durch erlassene FINMA-Rundschreiben. Zwar sind die ERV wie
auch die FINMA-RS grundsätzlich erstellt, jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definitiv
geregelt.
Ein weiterer Punkt ist, dass ein definitiver Entscheid über das weitere Vorgehen seitens der
Banken höchstwahrscheinlich noch in den wenigsten Bankinstituten gefällt worden ist. Überdies
wird die künftige Kreditvergabe einzelner Bankinstitute massgeblich durch das Konkurrenzverhalten der anderen Marktteilnehmer, die allgemeine Lage am Finanzmarkt und die Renditeerwartung der Investoren beeinflusst werden.
11
Vgl. SNB (2011a). S. 20
Seite 10 von 128
2
Theorie
2.1
Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
2.1.1
Definition KMU
Ein KMU wird grundsätzlich durch quantitative sowie qualitative Merkmale zu Grossunternehmen abgegrenzt. Die Schweiz folgt in der quantitativen Einordnung der Europäischen Union.
Die unten gezeigte Tabelle Nr. 1 fasst die quantitativen Merkmale eines KMUs zusammen.
Typ
Beschäftigte
Mikrounternehmen
< 10
und
≤2
oder
≤2
Kleine Unternehmen
< 50
und
≤ 10
oder
≤ 10
Mittlere Unternehmen
< 250
und
≤ 50
oder
≤ 43
Tabelle 1: Quantitative Merkmale von KMU
Umsatzerlös
(Mio. €)
Bilanzsumme
(Mio. €)
12
Quantitatives Hauptkriterium zur Unterteilung von Unternehmen in Mikrounternehmen bis Mittlere Unternehmen ist die Anzahl der Beschäftigten. Der Umsatz sowie die Bilanzsumme ergänzen die Kriterien, wobei einer der beiden finanziellen Grössen überschritten werden darf. Zudem sollten die KMU eigenständig handeln und nicht von anderen Unternehmen im Rahmen
von Beteiligungen kontrolliert werden.13
Die qualitativen Merkmale zeigen die Charakteristika der Unternehmen. Diese unterscheiden
sich massgeblich von den vorherrschenden Eigenschaften bei den Grossunternehmen. Gemäss Welsh & White können KMU nicht als kleine Version der Grossunternehmen betrachtet
werden, denn "a small business is not a little big business"14. Wichtige qualitative Merkmale von
KMU sind:15
-
12
13
14
15
Dominanz der Geschäftsleitung: Oftmals ist der Eigentümer gleichzeitig führendes Geschäftsleitungsmitglied und nimmt massgeblich Einfluss auf sämtliche unternehmenspolitischen Entscheidungen. Es besteht eine Einheit von Eigentum, Leitung, Haftung sowie
Risiko. Negativ wirkt sich der Umstand aus, dass der Unternehmer nur schwer ersetzbar
ist.
Quelle: Eigene Abbildung in Anlehnung an Bundesamt für Statistik (2011b).
Vgl. Brackschulze K. (2009). S. 85
Welsh/White (1981). S. 18
Vgl. Brackschulze K. (2009). S. 87
Seite 11 von 128
-
Überschaubare Organisation: Meistens besteht eine flache Hierarchie. Zudem weisen
die Mitarbeiter eine flache jedoch meistens breite Spezialisierung auf.
-
Hohe Bedeutung persönlicher Beziehungen: Es bestehen starke persönliche Beziehungen der Geschäftsleitung zu den Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, allfälligen Konkurrenten sowie der Öffentlichkeit.
-
Kundennähe: Durch den meist hohen Spezialisierungsgrad des Produkteportfolios und
die auf den Kunden abgestimmte, individualisierte Leistung entsteht eine grosse Kundennähe. Gerade das Kriterium Kundennähe führt in vielen Fällen dazu, dass sich KMU
vor allem in der Region stark positionieren. Daraus resultiert eine starke Abhängigkeit
von einzelnen Kunden.
-
Hohe Flexibilität: Durch die persönlichen und freien Informationswege, die schnelle Reaktionszeit durch Improvisation sowie durch die schnelle Entscheidungsfindung können
KMU sehr dynamisch agieren.
-
Ressourcenmangel: Die Ressourcen Kapital, Mitarbeiter und Information reichen häufig
nur aus, um das Tagesgeschäft zu bewältigen.
Die dürftige Verfügbarkeit finanzieller Mittel zeigt sich bei KMU meistens als grösstes
Defizit. Der Mangel an Kapitalressourcen hat nicht selten eine Unterkapitalisierung der
Unternehmen zur Folge. Ein entscheidender Grund liegt im fehlenden Zugang zum Kapitalmarkt. Eine Beschaffung von Kapital mittels Börsengang oder Aufnahme von Anleihen
scheitert aufgrund der Grösse der Unternehmungen sowie der Höhe der benötigten Mittel. Zudem liegen die immensen Kosten der Finanzierung auf dem Kapitalmarkt (Emissionsgebühren, Kosten für externe Ratings, Provisionen Emittent) über den Möglichkeiten
kleiner KMU. Allein die Tatsache, dass der Schwellenwert für die Ausgabe einer Unternehmensanleihe bei 20 Mio. CHF liegt, übersteigt den Liquiditätsbedarf der meisten
KMU. Die Realität zeigt, dass in der Praxis Anleihen im Wert von 50 Mio. CHF und mehr
ausgegeben werden.16 Als Alternativen zeigen sich meistens nur die Finanzierung über
Eigenkapital/Einlagen der Teilhaber sowie Fremdkapital durch Bankkredite, Lieferantenkredite sowie Vorauszahlungen von Kunden. Gerade im Bereich von risikobehafteten
Projekten steht aufgrund fehlender Sicherheiten zu Gunsten der Bank meist nur die Eigenfinanzierung zur Verfügung. Ein Verlust aus einem Wagnis ist meistens nur schwer
oder gar nicht verkraftbar.
Vor allem die fehlende Möglichkeit einer objektiven Messung der qualitativen Merkmale erschwert die Bestimmung der Zugehörigkeit einer Unternehmung in den Kreis der KMU. Gerade
deshalb werden zur Bestimmung der KMU die quantitativen Merkmale in Bezug auf Mitarbeiterzahl, Umsatz sowie Bilanzsumme gewählt.
2.1.2
Wirtschaftliche Bedeutung KMU
Die Betriebszählung des Bundesamtes für Statistik im Jahr 2008 zeigt gemäss unten stehender
Tabelle Nr. 2 folgendes Bild:
16
Vgl. Credit Suisse (2005). S. 31
Seite 12 von 128
Grössenklassen
Unternehmen
KMU (bis 249)
Mikrounternehmen (bis 9)
Kleine Unternehmen (10-49)
Mittlere Unternehmen (50-249)
311'707
272'346
33'183
6'178
99.63%
87.05%
10.61%
1.97%
2'327'802
869'206
760'780
697'816
66.62%
24.88%
21.77%
19.97%
Grosse Unternehmen (> 250)
1'154
0.37%
1'166'269
33.38%
312'861
100.00%
3'494'071
100.00%
Total
Beschäftigte
(Vollzeitäquivalente)
17
Tabelle 2: Unternehmen – Indikator Grösse
Die Tabelle Nr. 2 zeigt, dass im Jahr 2008 in der Schweiz 312'861 Unternehmen ansässig waren. Insgesamt können 99.63% der Unternehmen zu den KMU gezählt werden. Dies entspricht
einem Anteil von 99.63% der gesamten Unternehmen. Von den insgesamt 3.94 Mio. Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sind zwei Drittel (66.62%) bei KMU beschäftigt. 87.05% der KMU
sind Mikrounternehmen, also solche mit weniger als 10 Beschäftigten. Die Verteilung der Unternehmen nach Grössenklassen hat sich seit 2001 nicht wesentlich verändert. 76% der KMU
sind im Dienstleistungssektor (3. Sektor), 24% im Industriesektor (2. Sektor) anzutreffen. Noch
deutlicher ist der Anteil der Mikrounternehmen am Dienstleistungssektor. Die Mikrounternehmen sind in diesem Sektor ist mit 89.53% (gegenüber 78.90% im Industriesektor) die meist anzutreffende Unternehmensgrösse. Obwohl die Mehrheit der Schweizer Unternehmen als Mikrounternehmen einzustufen sind, arbeiten lediglich 24.88% aller Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit weniger als zehn, jedoch über 41% in Unternehmen zwischen zehn bis 249 Beschäftigen. Der Anteil der KMU in den sieben Grossregionen der Schweiz weicht nicht massgeblich voneinander ab. Ein anderes Bild zeigt sich bei der Beschäftigungsstatistik. Während
vor allem in den ländlichen Gegenden ein hoher Beschäftigungsanteil in KMU vorherrscht, sind
in den Kantonen Basel-Landschaft (65%), Bern (42%), Zürich (41%) sowie Genf (35%) der Beschäftigten in Grossunternehmen anzutreffen. Dies ist vor allem auf die Tatsache zurückzuführen, dass in diesen Kantonen mehrheitlich die grossen international tätigen Unternehmen angesiedelt sind. Zudem zeigt sich in der Analyse der Betriebszählung 2005, dass KMU eine deutlich
höhere Lehrlingsquote als Grossunternehmen aufweisen. Aufgrund der flexibleren Strukturen
weisen KMU zudem gegenüber den Grossunternehmen eine leicht höhere Anzahl an Teilzeitbeschäftigen aus. Die prozentual hohe Anzahl Mikrounternehmen im Dienstleistungssektor
zeigt, wie wichtig vor allem in diesem Sektor der Faktor Kundennähe ist. Im Bereich des Industriesektors zeigt sich, dass vor allem aufgrund der immer höheren Industrialisierung und der damit verbundenen Kapitalintensität eine Verschiebung hin zu Grossunternehmen stattfindet.18
17
18
Quelle: Eigene Abbildung in Anlehnung an Bundesamt für Statistik (2011c).
Vgl. Bundesamt für Statistik (2011c). / Bundesamt für Statistik (2011c). S. 1-3 / Bundesamt für Statistik (2008). S. 42-57
Seite 13 von 128
Rechtsform
Einzelfirmen
Kollektivgesellschaften
Kommanditgesellschaften
Aktiengesellschaften
GmbH
Genossenschaften
Andere
Anzahl Unternehmen
2008
2005
Veränderung
142'546.00
8'006.00
1'318.00
86'965.00
58'017.00
1'821.00
14'188.00
146'370.00
8'956.00
1'494.00
83'407.00
45'359.00
2'019.00
13'508.00
-3'824.00
-950.00
-176.00
3'558.00
12'658.00
-198.00
680.00
-3%
-11%
-12%
4%
28%
-10%
5%
312'861
301'113
11'068.00
4%
Total Unternehmen
Tabelle 3: Unternehmen nach Rechtsform
19
Die Tabelle Nr. 3 zeigt, dass in den Jahren von 2005 bis 2008 vermehrt eine Verlagerung der
Rechtsform der Einzelfirma zu Gunsten der GmbH und der Aktiengesellschaft stattgefunden
hat. Gerade im Bereich der Nachfolgeregelung sowie in Fragen der Finanzierung ergeben sich
dadurch wesentliche Vorteile. Zum einen wird im Falle einer geplanten Nachfolgeregelung die
Übergabe an den Nachfolger erleichtert, zum anderen wird die Eigenfinanzierung durch die
mögliche Aufnahme neuer Geschäftspartnern/Kapitalgebern erleichtert. In Bezug auf die
Fremdfinanzierung ergeben sich ausserdem Vorteile gegenüber der Bank, da sich einerseits die
Nachfolgeplanung (als wichtiges Kriterium im Rating) vereinfacht und sich auch die Kreditwürdigkeit einer Aktiengesellschaft wie auch einer GmbH gegenüber einer Einzelfirma wesentlich
verbessert.
2.2
Finanzsektor / Banken
2.2.1
Funktionen des Finanzsektors / der Banken
Unter dem Finanzsystem ist die ganze Einheit zu verstehen, die der Interaktion zwischen Kapitalangebot und Kapitalnachfrage dient. Dazu gehören vor allem die Kapital- und Kreditmärkte,
jedoch auch der Bereich der Versicherungen. Sie alle dienen der Befriedigung des Kapitalbedarfs, der aus dem Wirtschaftskreislauf entsteht, wobei sie sich ergänzen jedoch auch konkurrenzieren können. Laufen die Kapitalanlage- und Kapitalbeschaffungsbedürfnisse mehr oder
weniger direkt an den Börsen (Primär- und Sekundärmarkt), spricht man vom kapitalmarktorientierten Finanzsystem. Wird der Kapitaltransfer von Banken bzw. banknahen Instituten (traditionelle Intermediation der Banken) übernommen liegt ein bankenorientiertes Finanzsystem vor.
Die beiden Systeme dienen den Unternehmen zur externen Kapital- und Kreditbeschaffung
(Aussenfinanzierung). Hauptakteure des Finanzsystems sind die privaten Haushalte, Unternehmen wie auch Finanzintermediäre (Banken, Versicherungen, Anlagefonds usw.). Sämtliche
dieser Akteure übernehmen sowohl Angebots-, wie auch Nachfragefunktionen.20
19
20
Quelle: Eigene Abbildung in Anlehnung an Bundesamt für Statistik (2011d).
Vgl. Credit Suisse (2005). S. 6, 7
Seite 14 von 128
Die Funktion der Bank als Finanzintermediär21 kann in zwei Bereiche unterteilt werden. Neben
der Überlassung von Kapital auf Zeit als sogenannter "Wertbereich", werden diverse Dienstleistungen im sogenannten "Provisionsbereich" angeboten. Eine Übersicht der Funktionen von
Banken veranschaulicht die nachfolgende Abbildung Nr. 1:
Funktionen von Banken
Überlassung von Kapital auf Zeit
>> Wertbereich
>> Finanzierungsfunktion
>> Koordinationsfunktion
>> Transportfunktion
Abbildung 1: Funktionen einer Bank
Ausführungen von Dienstleistungen
>> Provisionsbereich
>> Umtauschfunktion
>> Transportfunktion
>> Depotfunktion
>> Vermittlungsfunktion
22
Das Gewähren von Krediten stellt eine der wichtigsten Leistungen dar, die Banken anbieten.
Hierbei übernimmt die Bank folgende Funktionen:23
21
22
23
-
Finanzierungsfunktion: Die Banken übernehmen eine Finanzierungsfunktion, indem
sie dem Kapitalnehmer das von ihm benötigte Kapital überlassen, um Güter, Dienstleistungen sowie Investitionen im grösseren Mass in Anspruch zu nehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt direkt zwischen dem jeweiligen Kapitalnehmer und der Bank selbst. Diese Finanzierungsfunktion kann auch direkt zwischen Kapitalgeber und –nehmer stattfinden.
-
Koordinationsfunktion: Banken koordinieren den Handel und führen Kapitalgeber sowie Kapitalnehmer zusammen. Zudem übernimmt die Bank oftmals eine Allokationsfunktion, indem sie den Ausgleich von Kapitalangebot und –nachfrage sicherstellt. Auch
übernimmt sie die Risikoselektion, da sie vorgängig Marktteilnehmer ausschliesst. Aufgrund ihrer oft grösseren Erfahrung ist anzunehmen, dass sie eine bessere Auswahl
treffen kann als die einzelnen Marktteilnehmer selbst. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass das knappe Gut "Finanzkapital" am effizientesten eingesetzt werden kann.
-
Transformationsfunktion: Bei der Transformationsfunktion ist es entscheidend, dass
die Bank als Intermediär im engeren Sinn auftritt. Sie hat je einen Vertrag mit Kapitalnehmer sowie Kapitalgeber abzuschliessen. Die grösste Herausforderung der Finanzmärkte ist die Koordination zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern. Die Bedingungen zu denen die Kreditgeber bereit sind, Kredite zu gewähren (in Bezug auf Höhe,
Laufzeit und Risiko) stimmen grösstenteils nicht mit den Bedingungen überein, die der
Kreditnehmer bietet. Erst durch die Bank als Vermittler, welche die passenden Beträge,
Fristigkeiten und Risiken koordiniert, ist es möglich, Geschäfte abzuschliessen. Die
Finanzintermediär: Vermittler zwischen Kapitalangeber sowie Kapitalnachfrager.
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Brackschulze K. (2009). S. 119
Vgl. Brackschulze K. (2009). S. 119ff.
Seite 15 von 128
Transformationsleistung zwischen den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kapitalgebern und –nehmern entspricht dem "klassischen" Spar- und Leihgeschäft, stellt die primäre Dienstleistung der Bank dar und kann in vier Bereiche aufgeteilt werden:
o
o
o
o
Losgrössentransformation: Die oft kleinen Beträge der Anleger werden gebündelt
und in die für die Kreditnehmer benötigten Summen umgewandelt.
Fristentransformation: Die Spanne der Kapitalbereitstellung stellt ein weiteres
Problem dar. Die Kapitalgeber wollen ihr Geld eher kurzfristig zur Verfügung stellen, um bei eigenem Kapitalbedarf liquide zu sein. Kapitalgeber wollen eine Finanzierung die zur vorgesehenen Investition passt. Dies kann erreicht werden,
weil einerseits die tatsächliche Anlagedauer meistens die mit dem Kapitalgeber
vereinbarte Dauer überschreitet, anderseits weil allfällige vorgängig rückzahlbare
Einlagen durch Kapital neuer Anleger ersetzt werden kann. Bei der Fristentransformation übernimmt die Bank zusätzlich das Liquiditätsrisiko (die rückzahlbaren
Einlagen überschreiten die Rückflüsse langfristig vergebener Kredite) sowie das
Zinsänderungsrisiko (die zu zahlenden Zinsen der Bank entwickeln sich zu ihrem
Nachteil).
Risikotransformation: Die Bank bietet den Anlegern eine grössere Sicherheit als
sie selbst von ihren Schuldnern erhält. Das Risiko eines vollständigen Verlustes
für die Anleger sinkt, da das Kapital an mehrere Kapitalnehmer zugeteilt wird.
Zudem muss die Bank als Vertragspartner der Anleger auch das Risiko des Verlustes übernehmen. Aufgrund der neuen Eigenkapitalvorschriften müssen die
Banken höhere Eigenkapitalpolster aufweisen, was für den Anleger eine ergänzende Sicherheit bedeutet.
Informationstransformation: Anhand der internen Ratings überprüfen die Banken
die Bonität der Kapitalnehmer. Durch die stetige Überprüfung sammelt die Bank
im Laufe der Jahre Informationen, die den einzelnen Anlegern nicht zur Verfügung stehen würden.
Neben dem eigentlichen Kreditgeschäft bietet die Bank weitere Dienstleistungen an, auf die hier
jedoch nicht weiter eingegangen werden soll.
2.2.2
Wirtschaftliche Bedeutung des Finanzsektors für die Schweiz
Für jede Volkswirtschaft ist ein gut funktionierendes Finanzsystem ein lebensnotwendiger Bestandteil. Als Vermittler zwischen Kapitalangebot und –nachfrage übernimmt das Finanzsystem,
wie im vorherigen Kapitel beschrieben, wichtige Funktionen im Transformationsprozess. Eine
Studie der Europäischen Zentralbank im Jahr 2010 kommt zum Ergebnis, dass eine Reduktion
des Kreditwachstums von 5% zu einer langfristigen Verminderung des BIP-Wachstums von
1.60% führt.24
24
Vgl. BAKBASEL (2011). S. 12
Seite 16 von 128
Die Situation in der Schweiz zeigt, dass für die meisten Unternehmen in der Schweiz der
Bankkredit die wichtigste Finanzierungsform darstellt. Fast 90% der in der Schweiz gesprochenen Unternehmenskredite nach Volumen sind an KMU vergeben, obwohl nur zwei Drittel der
Unternehmen über einen Kredit verfügen. Dies entsprach per Ende Juli 2010 einem Betrag von
318 Mia. Franken. Rund 65% dieser Kredite verteilte sich auf Mikrounternehmen mit weniger
als zehn Beschäftigten. Mittelgrosse Unternehmen, deren Kapitalbedarf nicht durch eine Bank
gedeckt werden kann und denen noch kein Zugang zum Kapitalmarkt offen steht, bedienen sich
oft sogenannten Konsortialkrediten, die von mehreren Banken ausgeben werden.25
Der Zugang zum Kapitalmarkt spielt vor allem für Grossunternehmen eine bedeutende Rolle.
Diese zusätzliche Möglichkeit der Kapitalbeschaffung macht die Grossunternehmen weniger
abhängig von der direkten Kreditvergabe durch Banken. Wie erfolgreich sich Grossunternehmen über den Kapitalmarkt finanzieren können, hängt im Wesentlichen von der Bonität des Unternehmens ab. Ein externes Rating, das durch eine international anerkannte Ratingagentur
durchgeführt wurde, ist somit meistens unumgänglich.
Neben der Gewährung von Krediten spielen die Zinskonditionen eine entscheidende Rolle, inwieweit Unternehmen bereit sind, Investitionen zu tätigen. Nur eine kontinuierliche Steigerung
der Investitionen führt zu einer nachhaltigen Steigerung der Produktivität. Die Höhe der Fremdkapitalkosten ist an den Nominalzinssatz gebunden. Dieser wiederum setzt sich aus dem Referenzzinssatz (beeinflusst über die Zentralbank) und der Zinsmarge26 des Kredit gewährenden
Bankinstituts zusammen. Die momentane Weltwirtschaftslage hat die Nationalbank dazu bewogen den Referenzzinssatz historisch tief zu belassen. Zusätzlich werden die Schweizer Bankinstitute momentan aufgrund des starken Schweizer Frankens durch Liquidität privater Anleger
aus dem Ausland "überflutet". Diese Umstände führen dazu, dass die Kreditkosten momentan
historisch tief liegen. Laut dem IMD World Competitiveness Yearbook 2011 liegt die Schweiz in
Bezug auf die Kapitalkosten auf dem ersten Platz.27
Einen nicht zu unterschätzenden Faktor stellt der Finanzsektor im Bereich der Bruttowertschöpfung der Schweiz dar. Im Jahr 2009 erwirtschaftete der Finanzsektor 60 Mia. Franken, was einem Anteil am BIP von 12% entspricht. 57% der Wertschöpfung wird derzeit im Bankensektor
erzielt. Obwohl die Bruttowertschöpfung in den Jahren 2008-2009 um über 10% gesunken ist,
weist die Branche im Zeitraum von 1990-2009 dennoch ein durchschnittliches jährliches
Wachstum von 3.6% auf, während die schweizerische Gesamtwirtschaft lediglich um 1.4% pro
Jahr zulegen konnte. Der Wachstumsbeitrag des Finanzsektors in dieser Periode betrug 0.38%.
Somit viel ein Drittel des gesamtwirtschaftlichen Wachstums auf diesen Sektor und machte ihn
zum wichtigsten Treiber der Wirtschaft. Auch in Bezug auf die Beschäftigung leistet die Branche
einen wesentlichen Beitrag. 5% der Schweizer Arbeitnehmer (237'000 Personen) sind im Finanzsektor tätig. Die Wertschöpfung pro geleistete Arbeitsstunde liegt doppelt so hoch wie in
den übrigen Branchen. Die durch den Finanzsektor verbuchten Steuererträge belaufen sich auf
zirka 14.4 Mia. Franken, was ungefähr 14.5% des durchschnittlichen gesamten Steueraufkommens (Bund, Kanton, Gemeinden) entspricht. Werden die durch den Bankensektor nachgefrag-
25
26
27
Vgl. BAKBASEL (2011). S. 12
Bestandteile die die Zinshöhe beeinflussen: Gewinnanteil der Bank, Transformationskosten, Risikoübernahme, Refinanzierungskosten, administrative Kosten (die Zinsbestandteile werden im Kapital
2.4.3 näher erläutert)
Vgl. BAKBASEL (2011). S. 15
Seite 17 von 128
ten Vorleistungen in die Berechnungen hineingezogen zeigt sich, dass neben den unmittelbar
erwirtschafteten 60 Mia. Schweizer Franken in den anderen Branchen zusätzlich 28 Mia. Franken an erbrachter Wertschöpfung anfallen. Im Bereich der Beschäftigung zeigt sich, dass mittelbar 535'000 Erwerbstätige mit dem Finanzsektor in Verbindung gebracht werden können.
Somit gehen unmittelbar und mittelbar 18% der gesamten Bruttowertschöpfung der Schweiz
sowie ein Anteil von 12% der gesamten Erwerbstätigen auf das Konto des Bankensektors.
Werden noch weitere Faktoren wie die überdurchschnittlich hohen Löhne hinzugenommen,
zeigt sich, wie enorm wichtig die volkswirtschaftliche Bedeutung des Finanzsektors für die
Schweiz ist.28
Hervorzuheben ist, dass in der Schweiz vor allem zwei Grossbanken den Finanzsektor prägen.
Obwohl vor allem die UBS ihre Bilanzsumme in den letzten zwei Jahren massiv zurückgefahren
hat, überstieg die Bilanzsumme der beiden Grossbanken im Jahr 2010 immer noch das Vierfache des Schweizer BIPs. Die jüngste Finanz- und Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass die Schieflage eines solch grossen Finanzinstitutes eine beträchtliche Gefahr für eine Volkswirtschaft darstellen kann. Der Konkurs einer der beiden Grossbanken würde wohl nicht nur das Finanzsystem destabilisieren, sondern hätte unmittelbar auch einen schwerwiegenden Einfluss auf alle
Bereiche der Realwirtschaft. Diese Unternehmen werden somit häufig als too-big-to-fail betrachtet und geniessen damit eine faktische Staatsgarantie.
2.3
Finanzierungsarten für KMU
2.3.1
Übersicht über die möglichen Finanzierungsarten
Unter Finanzierung fallen sämtliche Methoden zur Beschaffung und Rückzahlung von finanziellen Mitteln. Die Definition Finanzierung lässt sich einerseits nach Mittelherkunft (Aussenfinanzierung beziehungsweise Innenfinanzierung) sowie nach den Eigenschaften des Kapitalgebers
(Eigenkapitalgeber beziehungsweise Fremdkapitalgeber) strukturieren, dies ist aber nicht immer
ganz überschneidungsfrei.
28
Vgl. BAKBASEL (2011). S. 19-34
Seite 18 von 128
Abbildung 2: Finanzierungsarten
29
Es gibt folgende Möglichkeiten:30
-
Innenfinanzierte Eigenfinanzierung = Selbstfinanzierung
-
Innenfinanzierte Fremdfinanzierung = Rückstellungsfinanzierung
-
Aussenfinanzierte Eigenfinanzierung = Beteiligungsfinanzierung
-
Aussenfinanzierte Fremdfinanzierung = Kreditfinanzierung
Wie die Konstellationen zeigen, ist bei der Innen- wie auch der Aussenfinanzierung jeweils zwischen Eigen- und Fremdkapital zu unterscheiden.
2.3.2
Innenfinanzierung
Oftmals stellt die Innenfinanzierung für KMU das wichtigste Finanzierungsinstrument dar. Die
Innenfinanzierung zeichnet sich durch das Einbehalten erwirtschafteter Gewinne aus. Dem Unternehmen fliessen somit Mittel aus dem innerbetrieblichen Umsatz zu, die nicht entnommen
werden. Innerhalb der Innenfinanzierung wird unterschieden zwischen:31
29
30
31
-
Selbstfinanzierung (durch Kapitalbildung)
-
Finanzierung aus Vermögensumschichtung (Kapitalfreisetzung)
Quelle: Credit Suisse (2005). S. 7
Vgl. Bettermann C. (2009). S. 43
Vgl. Bettermann C. (2009). S. 52
Seite 19 von 128
Bei der Selbstfinanzierung wird wiederum zwischen offener sowie verdeckter Selbstfinanzierung
unterschieden.
Bei der offenen Selbstfinanzierung werden die ausgewiesenen Jahresüberschüsse entweder
vollständig oder zu einem Teil einbehalten. Es handelt sich um Finanzierung aus versteuertem
Gewinn, der entweder den freien oder gesetzlichen Reserven (je nach gesetzlichen Vorschriften) zugewiesen wird. Gerade hier kann bei Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern, Konfliktpotential entstehen, sobald die Eigentümer nicht dieselbe Strategie verfolgen. Den Gesellschaftern, die eine Wachstumsstrategie verfolgen und die Gewinne oftmals im Unternehmen
belassen wollen, stehen die Gesellschafter gegenüber, die durch Gewinnausschüttungen Substanz zur Risikostreuung ins Privatvermögen übertragen möchten. Die stille Selbstfinanzierung
kennzeichnet sich durch Einbehaltung des nicht ausgewiesenen und somit unversteuerten Gewinnes. Dies geschieht entweder durch die Unterbewertung von Aktiven oder die Überbewertung von Passiven. Der zu versteuernde Gewinn wird verringert. Die tiefere Steuerbelastung
wirkt sich zusätzlich positiv auf die Liquidität aus. Voraussetzung für den Finanzierungsvorgang
ist, dass in der Unternehmung durch diese ausserordentlichen Aufwände finanzielle Mittel gebunden sind und zudem im gleichen Zeitraum keine liquiditätswirksamen Aufwände gegenüberstehen.32
Neben der Selbstfinanzierung besteht die Möglichkeit der Finanzierung aus Abschreibung,
Rückstellungen sowie durch Vermögensumschichtung. Abschreibungen haben die Wirkung
eines Desinvestitionsprozesses, der eine Vermögensumschichtung bewirkt. Damit eine Finanzierungswirkung eintritt, muss die Summe der Abschreibungen der Unternehmung effektiv aus
dem Umsatzprozess zugeflossen sein. Zur Abschreibungsfinanzierung zählt lediglich der Teil
der Abschreibungen, der effektiv der Wertminderung des entsprechenden Anlagengutes entspricht. Überhöhte Abschreibungen führen zur Bildung stiller Reserven und werden der "stillen
Selbstfinanzierung" hinzugerechnet. Werden die dadurch freigesetzten Mittel nicht direkt für
Ersatzbeschaffungen reinvestiert, spricht man vom sogenannten "Kapitalfreisetzungseffekt",
werden die Mittel wiederum in Anlagegüter gleichen Typs investiert und somit die mögliche Kapazität erhöht, wird vom "Kapazitätserweitungseffekt" gesprochen (Lohmann-Ruchti-Effekt).33
Wie bei den Abschreibungen werden auch durch Rückstellungen finanzielle Mittel an die Unternehmung gebunden. Massgebend für deren Finanzierungseffekt ist die Fristigkeit der Rückstellungen, da lediglich längerfristige Rückstellung hinreichenden Finanzierungscharakter besitzen.
Der Effekt der Finanzierung ergibt sich aus dem Umstand, dass durch die Rückstellung das
Ergebnis gemindert wird, ohne dass effektiv flüssige Mittel abfliessen. Einerseits stehen so weniger Mittel zur Ausschüttung zur Verfügung, anderseits wird durch das tiefere Ergebnis die
Steuerbelastung gesenkt. Während bei Unternehmen die nach Obligationenrecht (OR) bilanzieren, Rückstellungen bis auf steuerliche Einschränkungen aufgrund des Vorsichtsprinzips ohne
grössere Einschränkungen gebildet werden können, wird die Bildung von Rückstellungen unter
International Accounting Standards (IAS) resp. International Financial Reporting Standards
(IFRS) erschwert. Rückstellungen dürfen grundsätzlich nur gebildet werden, wenn die Regeln
nach IFRS erfüllt sind. Infolgedessen können Rückstellungen nur gebildet werden, wenn:
32
33
Vgl. Bettermann C. (2009). S. 52ff.
Vgl. Bettermann C. (2009). S. 63
Seite 20 von 128
-
eine Verbindlichkeit gegenüber Dritten besteht und die Wahrscheinlichkeit des Ereignisses, für dass die Rückstellung gebildet wurde, über 50% liegt.
-
die Höhe der Rückstellung verlässlich abschätzbar ist.
Aufgrund der Bilanzierung der Rückstellungen unter dem Fremdkapital wird diese auch als "innerbetriebliche Fremdfinanzierung" bezeichnet.34
Zudem können auch Vermögensumschichtungen einen Finanzierungseffekt bewirken. Dazu
gehören unter anderem die Veräusserung von nicht betriebsnotwendigen Vermögensteilen sowie Rationalisierungsmassnahmen. Grundsätzlich ergibt sich keine Veränderung der zur Verfügung stehenden Mittel in Bezug auf die Höhe, sondern es erfolgt lediglich eine Umschichtung in
die liquide Form.35
2.3.3
Aussenfinanzierung
Mit der Aussenfinanzierung werden Finanzierungsvorgänge bezeichnet, bei denen dem Unternehmen Kapital von ausserhalb zugeführt wird. Innerhalb der Aussenfinanzierung wird unterschieden zwischen:
-
Eigen- bzw. Beteiligungsfinanzierung
-
Fremdfinanzierung
Bei der Eigenfinanzierung werden dem Unternehmen Mittel von den Eigentümern zu Verfügung
gestellt. Während grosse emissionsfähige Unternehmen (z.B. Aktiengesellschaften) die Möglichkeit besitzen, an der Börse grosse Eigenkapitalbeträge zu generieren, müssen bei Familiengesellschaften bei genügend privaten finanziellen Ressourcen entweder die bestehenden Eigentümer neues Kapital einschiessen oder neue Gesellschafter aufgenommen werden. Entscheidend beeinflusst wird die Eigenkapitalbeschaffung durch die Höhe der Haftung der Gesellschafter. Während bei der Aktiengesellschaft und der GmbH die Haftung auf die Kapitaleinlage
beschränkt ist, wird der Unternehmer bei den Personengesellschaften mit dem gesamten Privatvermögen zur Haftung gezogen. Erfolgt eine Erhöhung des Eigenkapitals nach der Gründung, spricht man von einer Kapitalerhöhung. Probleme bei einer Kapitalerhöhung entstehen
dann, wenn die bestehenden Gesellschafter nicht in der Lage sind, die nötigen Einlagen selber
aufzustocken. Dies führt zu einer prozentualen Verschiebung der Anteile am Gesellschaftskapital sowie allenfalls dem Mitspracherecht. Vor allem bei Familienunternehmen liegt es auf der
Hand, dass Fremdeinwirkung grundsätzlich im Sinne der Gesellschafter liegt. Oftmals ist das
hohe Verlustrisiko der neuen Kapitalgeber mit der Erwartung verbunden, einen möglichst hohen
Gewinn zu generieren. Augrund der höheren Haftungsbasis der Gesellschafter jedoch nimmt
generell die Kreditwürdigkeit zu und die Aufnahme von weiterem Fremdkapital kann oftmals
stark erleichtert werden. Als wichtigstes Kernelement der Finanzierung übernimmt das Eigenkapital wichtige, unentbehrliche Funktionen:36
34
35
36
Vgl. Bettermann C. (2009). S. 63ff.
Vgl. Bettermann C. (2009). S. 65f.
Vgl. Bettermann C. (2009). S. 66ff.
Seite 21 von 128
-
Eigenkapital ist die Voraussetzung zur Gründung einer Unternehmung und der Gewährleistung der unternehmerischen Flexibilität
-
Massstab zur Bestimmung der Vermögens- und Mitgliedschaftsrechte
-
Haftungsgrundlage und somit Basis zur Berechnung der Kreditwürdigkeit
-
Puffer für allfällige Verluste
Obwohl Eigenkapital grundsätzlich teurer ist, darf seine stabilisierende Wirkung nicht unterschätzt werden. Oftmals erreichen Kreditkosten bei einer zu hohen Fremdverschuldung durch
die höhere Konkursanfälligkeit annähernd die Höhe des kostenintensiveren Eigenkapitals. Ein
optimaler Eigenkapitalanteil ist unternehmensabhängig und lässt sich oft nicht ableiten.
Die Fremdfinanzierung als Teil der Aussenfinanzierung liegt vor, wenn dem Unternehmen Kapital durch Kreditgeber von aussen zugeführt wird. Im Gegensatz zum Eigenkapital zeichnet sich
die Fremdfinanzierung durch folgende Eigenschaften aus:37
-
Die Fremdkapitalgeber erlangen durch die Bereitstellung des Kapitals kein Eigentum am
Unternehmen und besitzen somit weder Mitsprache-, Kontroll- noch Entscheidungsbefugnisse. Allenfalls kann bei einer zu ausgeprägten Abhängigkeit von einem Kreditgeber
unter Umständen vertraglich ein Mitsprache- oder Kontrollrecht verlangt werden.
-
Der Fremdkapitalgeber hat keinen Anspruch auf Gewinnbeteiligung sondern lediglich ein
Anrecht auf Rückzahlung der gewährten Kreditsumme sowie des vertraglich vereinbarten Zinses.
-
Der Fremdkapitalgeber hat keinen Anspruch auf Vermögensrechte (stille Reserven der
Unternehmung).
-
Es besteht keine Haftung der Fremdkapitalgeber für die Verbindlichkeiten der Unternehmung.
-
Während Eigenkapital unbefristet überlassen wird, steht das Fremdkapital nur über die
vertraglich vereinbarte Laufzeit zu Verfügung.
Die Fremdkapitalinstrumente lassen sich nach folgenden Kriterien einteilen:38
37
38
-
Herkunft der Mittel. Dabei wird zwischen Fremdkapitalgebern unterschieden, die dem
Unternehmen durch den betrieblichen Erstellungsprozess verbunden sind (Lieferanten
sowie Kunden) sowie Kreditgeber ausserhalb des Leistungsprozesses (Banken und Unternehmen).
-
Element der Übertragung (Geld-, Sachen-, Lieferantenkredit) oder Übertragung von Sicherheiten (Bürgschaften)
-
Dauer der Überlassung (kurz-, mittel- oder langfristige Kredite)
-
Art und Höhe der Sicherheiten. Hierbei wird zwischen ungesicherten Krediten (Blankokredit) sowie gesicherten Krediten (Hypothek, Bürgschaftskredit) unterschieden.
Vgl. Brackschulze K. (2009). S. 93f.
Vgl. Bettermann C. (2009). S. 49
Seite 22 von 128
Die wohl häufigste Form ist die Kreditaufnahme über Darlehen. Dies erfolgt mehrheitlich über
Banken sowie private Darlehensgeber, aber auch durch Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen. Vor allem KMU finanzieren sich mehrheitlich über Darlehen und beschränken die
Kreditaufnahme oftmals auf ihre Hausbank. Seit der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise ist
zu erkennen, dass vor allem ungesicherte Kredite durch sicherheitsunterlegte Kredite ersetzt
werden.39
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich auf dem Kapitalmarkt mit Anleihen zu finanzieren.
Aufgrund der eher hohen Eintrittsschwelle zwischen 20-50 Mio. Schweizer Franken eignet sich
dieses Instrument in erster Linie für Unternehmen mit grossem Kapitalbedarf. Vorzugsweise
finanzieren sich vor allem die öffentliche Hand, öffentlich-rechtliche Gesellschaften, Finanzinstitute sowie börsenkotierte Grosskonzerne über den Kapitalmarkt. Auch mittelgrosse Unternehmen, die den nötigen Mittelbedarf haben und die Bilanz- und Publizitätsanforderungen erfüllen,
können den Schritt an den Kapitalmarkt wagen. Oftmals sind Anleihen jedoch wegen der hohen
Börsengebühren, Kosten für die begleitende Bank sowie den unabhängig von der Höhe des
Kredites anfallenden Kosten (Unternehmenspräsentationen, Erstellen externer Ratings sowie
Notarkosten) für mittelständische Unternehmen uninteressant. Die Fixkosten sind bei geringen
Kapitalmengen im Verhältnis zur benötigten Kapitalsumme somit ökonomisch nicht vertretbar.40
Ein weiteres häufiges Finanzierungsmittel stellt der Lieferantenkredit dar. Dies kann einerseits
durch Kredite in Geldform oder andererseits durch Einräumung eines Zahlungszieles geschehen. Ziel des Warenempfängers ist es oftmals, durch Ausnutzung des Zahlungszieles die Lieferantenverbindlichkeiten mittels dem, mit den Waren erzielten, Umsatz zu tilgen. Voraussetzung
dazu ist jedoch, dass das Zahlungsziel gegenüber den eigenen Abnehmer geringer ausfällt.
Lieferantenkredite erfolgen meistens durch die freiwillige Einräumung eines bestimmten Zahlungszieles oder auch erzwungenermassen bei einer starken Abhängigkeit gegenüber einem
Grossabnehmer. Da durch den Lieferant oftmals keine Bonitätsbeurteilung erfolgt, ist der Lieferantenkredit eine bequeme Art der Selbstfinanzierung. Die Finanzierung über den Lieferantenkredit scheint günstig zu sein, da grundsätzlich kein Zins geschuldet ist. Wird dem Abnehmer
jedoch ein Skontoabzug bei frühzeitiger Bezahlung gewährt, fällt der Lieferantenkredit gegenüber anderen Finanzierungsformen eher teuer aus.41 Gerade aber für Unternehmen mit Liquiditätsschwierigkeiten, die ihren Banken zu wenige Sicherheiten bieten, um neue Bankkredite aufzunehmen, kommt diese Finanzierungsvariante immer mehr Bedeutung zu. Gerade im derzeitig
schwachen Wirtschaftsumfeld ist es für viele KMU aber schwierig, Lieferantenkredite zu erhalten. Immer öfters verweigern Lieferanten die Gewährung von Zahlungszielen oder lassen sich
nur durch Bereitstellung von Sicherheiten darauf ein.42
Leasing ist eine weitere Alternative zum Investitionskredit. Der Vorteil resultiert daraus, dass für
beabsichtigte Investitionen weder Eigen- noch Fremdkapital eingesetzt werden muss. Die Leasingraten werden über die laufenden Erträge aus dem Investitionsgut beglichen. Eigentümer
des Leasingobjektes bleibt die Leasinggesellschaft, die es auch aktiviert und abschreibt. Gros39
40
41
42
Vgl. Bettermann C. (2009). S. 49f.
Vgl. Credit Suisse (2005). S. 8
Geht man von einem Zahlungsziel von 30 Tagen und einem Skontoabzug von 2% aus so ergibt sich
ein "Jahreszins" von 24%. Da jedoch für den Skontoabzug mehrheitlich eine Frist von 10 Tagen gewährt wird, ergibt sich daraus ein effektiver Jahreszins von 36%. Im Verhältnis zum Kontokorrentzins,
der oftmals zwischen 5-7% liegt somit eine eher teurere Finanzierungsvariante.
Vgl. Bettermann C. (2009). S. 50
Seite 23 von 128
ser Vorteil für den Leasingnehmer ist unter anderem die verbesserte Eigenkapitalquote. Leasing wird durch den Hersteller direkt oder über eine vom Hersteller unabhängige Leasinggesellschaft angeboten. Die Konstellation des reinen Herstellerleasings findet in der Praxis oft keine
Anwendung. Meistens werden von den Herstellern eigene Leasinggesellschaften gehalten, die
als absatzpolitisches Instrument eingesetzt werden. Typische Beispiele sind die Leasinggesellschaften der Automobilhersteller. Je nach Ausrichtung der Leasinggesellschaft unterscheidet
man im Leasing zwischen dem operate Leasing und dem Finanzierungsleasing. Das operate
Leasing kennzeichnet sich durch eine kurze Vertragsdauer und jederzeitiges Kündigungsrecht
(eine kurze Grundmietzeit kann vereinbart werden). Der Leasinggeber trägt das Investitionsrisiko und aktiviert den Leasinggegenstand. Der Leasingnehmer kann die bezahlten Leasingraten
als Aufwand verbuchen. Nachteil für den Leasingnehmer sind die eher hohen Leasingkosten. 43
Bei Finanzierungsleasing steht die Finanzierung des Anlagegutes im Vordergrund. Im Gegensatz zum operate Leasing werden feste, unkündbare Grundmietzeiten vereinbart. Das Investitionsrisiko trägt der Leasingnehmer, während der Leasinggeber das Kreditrisiko trägt.44
Gerade aus dem Grundgedanken des Leasings, dass das Leasingobjekt über die laufenden
Erträge bezahlt werden soll, ergeben sich wesentliche Vorteile:45
43
44
45
-
Kreditspielraum: Durch die Finanzierung mit dem Leasing bleiben die noch nicht ausgenutzten Kreditlimiten bei der Bank bestehen und können für weitere Investitionen genutzt werden. Dieser Vorteil währt jedoch nur, wenn das Leasing über eine nicht mit der
Bank verbundene Leasinggesellschaft abgeschlossen wurde, da sich die Kreditlimiten
der Banken meistens über sämtliche Engagements erstreckt. Zudem wird kein Eigenkapital an die Investition gebunden, da Leasingobjekte grundsätzlich vollständig finanziert
werden.
-
Liquiditätsvorteil: Die vorhandene Liquidität bleibt erhalten und kann anderweitig genutzt
werden, sofern die anfallenden Leasingraten durch die laufenden Erträge aus der Nutzung des Leasingobjektes beglichen werden können.
-
Nutzungsangepasste Leasingdauer: Finanzierung über die gesamte Nutzungsdauer
(Pay-as-you-earn-Prinzip).
-
Kostentransparenz: Die anfallenden Leasingraten werden vorgängig über die gesamte
Laufzeit vereinbart. Zinsschwankungen können somit ausgeschlossen werden. Die Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung gestatten eine den Unternehmensbedürfnissen angepasste Finanzierungsform. Dadurch kann die Grundlage zur Kalkulationsund Ergebnisplanung gewährleistet werden.
-
Bilanzpolitik: Leasing kann bilanzneutral sein (operate Leasing). Diese Bilanzneutralität
kann zu einer Verbesserung der Bilanzkennzahlen führen und sich somit positiv auf das
Rating auswirken. Dies gilt jedoch nicht für das zu bilanzierende Finanzierungsleasing.
Zusätzlich sind die nicht bilanzierten Leasings im Anhang zu erwähnen, was es den
Kreditinstituten ermöglicht, die offenen Leasingverbindlichkeiten ins Rating einfliessen
zu lassen.
Vgl. Varnholt N. T. (2007). S. 39ff.
Vgl. Varnholt N. T. (2007). S. 42
Vgl. Varnholt N. T. (2007). S. 44f.
Seite 24 von 128
-
Kostenvorteil: Durch Leasing kann ein Kostenvorteil entstehen. Das ist der Fall, wenn
der geschuldete Zins der Leasinggesellschaft unter den Zinskonditionen der eigenen
Bank sowie dem zu erwartenden Eigenkapitalzins liegt. Zudem können unter Umständen weitere Folgekosten vermieden werden.
Eine weitere Alternative der Finanzierungsform stellt das Factoring dar. Vor allem in Ländern, in
denen die Zahlungsziele höher angesetzt sind, wird das Factoring öfters eingesetzt. Im Factoring kauft der Factor dem Kunden fortlaufend die Forderungen aus Warenlieferung / Dienstleistung ab. Der Kauf erfolgt über den Nominalbetrag der Forderung. Vorgängig erfolgt die Abtretung (Zession) der Forderung an den Factor. Es sind folgende Formen anzutreffen:46
-
Echtes Factoring: Der Factor übernimmt mit der laufenden Übernahme der Forderungen
zusätzlich den Forderungsausfall (Delkredererisiko).
-
Unechtes Factoring: Beinhaltet die laufende Übernahme der Forderungen, wobei das
Delkredererisiko der Factoringkunde zu tragen hat.
Bei beiden Varianten übernimmt normalerweise der Factor weitere Dienstleistungen wie Debitorenbuchhaltung, Mahn- und Inkassowesen. Werden vom Kunden lediglich die Finanzierung und
die Risikoabsicherung in Anspruch genommen, spricht man vom sogenannten InhouseFactoring. Die Debitorenbuchhaltung wie auch das Mahn- und Inkassowesen werden vom Kunden weiterhin selbst bewirtschaftet. Da in diesem Fall der Factor wenig Einfluss auf die Bewirtschaftung der Forderungen hat, wird er dieser Variante nur zustimmen, wenn der Kunde über
ein einwandfrei funktionierendes Debitorenmanagement verfügt. Wird vom Factor keine Finanzierungsfunktion übernommen, spricht man vom sogenannten Maturity-Factoring. In diesem
Fall wird lediglich das Debitorenmanagement sowie Delkredererisiko angeboten. Zudem wird
zwischen offenem sowie stillen Factoring unterschieden. Während beim offenen Factoring die
Debitoren über das Vertragsverhältnis mit dem Factor informiert werden, haben diese beim stillen Factoring über die Zusammenarbeit keine Kenntnis.
Somit übernimmt das Factoring grundsätzlich folgende Funktionen:47
-
Liquiditätsbeschaffung
-
Sicherheitsfunktion
-
Service (Debitorenmanagement, Inkasso)
Hauptzweck des Factoring ist die Liquiditätsbeschaffung. Durch Verkauf der Forderung ist der
Factoringkunde in der Lage, seine eigenen Lieferantenverbindlichkeiten schneller zu begleichen
und zusätzliche Liquidität zu beschaffen, um das Wachstum zu beschleunigen. In der Regel
werden zwischen 70% und 90% der Forderungsbeträge nach Prüfung an den Kunden ausbezahlt. Nach dem Eingang der Forderungen wird der einbehaltene Sperrbetrag abzüglich vorgenommener Skontoabzüge und der Factoringgebühr an den Kunden ausbezahlt. Sämtliche
Rechnungen sind zur Überprüfung der Korrektheit an den Factor zu übergeben. Aus den Rechnungen sollte das Zahlungsziel für den Factor ersichtlich sein. Zusätzlich muss beim offenen
Factoring der Hinweis angebracht sein, dass in Kenntnis der Forderungsabtretung bei Zahlung
46
47
Vgl. Varnholt N. T. (2007). S. 57ff.
Vgl. Varnholt N. T. (2007). S. 62
Seite 25 von 128
an den Lieferanten keine Schuldbefreiung stattfindet. Direkt erhaltene Zahlungen hat der Factoringkunde dem Factor zu überweisen.48
Die Sicherheitsfunktion liegt im "echten" Factoring darin, dass der Factor das vollständige Delkredererisiko übernimmt. Im Konkursfalle eines Debitors wird dem Factoringkunden nach einer
vertraglich vereinbarten Frist die volle Höhe des Forderungsbetrages ausbezahlt. Um seinerseits das Risiko kalkulieren zu können, schliesst der Factor seinerseits eine Ausfallversicherung
ab. Weil in den letzten Jahren die Insolvenzgefahr zugenommen hat, versucht der Factor durch
vorgehende Bonitätsprüfungen das Risiko bereits im Vorfeld zu reduzieren. Die nötigen Informationen beschafft sich der Factor durch Wirtschaftsauskünfte. Zudem wird jedem Kunden eine
Kreditlimite angesetzt und lediglich bis zu dieser Limite Forderungen übernommen. Debitoren
mit zu schlechter Bonität werden grundsätzlich im Voraus abgelehnt. Durch diese Bonitäts- und
Limitenprüfung erhält der Factoringkunde bereits im Vorfeld die Möglichkeit, seine Abnehmer
besser beurteilen zu können.49
Neben den erwähnten Funktionen übernehmen die Factoringgesellschaften bei Bedarf weitere
Leistungen wie Debitorenbuchhaltung, Mahn- und Inkassowesen, laufende Bonitätsprüfung
sowie umfassende Auswertungen. Je nach individueller Situation kann der Factoringkunde womöglich die Verwaltungskosten senken indem Personalkosteneinsparungen erreicht werden, da
Factoringgesellschaften grundsätzlich über eine effizientere Debitorenbewirtschaftung verfügen.
Falls der Unternehmer selber für das Debitorenmanagement zuständig ist, kann die zusätzlich
gewonnene Zeit für Kernkompetenzen wie die Akquisition neuer Kunden und die damit verbundene Umsatzerhöhung genutzt werden. Auch sollte eine Verbesserung der Serviceleistung
beim Kunden angestrebt werden. Weitere wichtige Faktoren sind mögliche Skontoabzüge, die
durch die Bevorschussung voll ausgenutzt werden können sowie verbesserte Einkaufskonditionen. Im Gegensatz zum Bankkredit werden keine zusätzlichen Sicherheiten benötigt und die
durch die Factoringlösung erzielte Bilanzkürzung führt zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote und somit des Bankenratings.50
Die Kosten des Factoring setzen sich aus den Komponenten Factoringgebühr, Refinanzierungskosten sowie Bonitäts-/ Limitprüfungskosten zusammen. Die Factoringgebühr liegt je nach
Factor und angebotener Leistung zwischen 0.5% und 3.0% vom Bruttoumsatz. Diese ist abhängig vom Jahresumsatz, der Anzahl Rechnungen und der Kundenstruktur, der durchschnittlichen Rechnungsgrösse, der Struktur der Forderungen sowie dem vom Factor ermittelten Delkredererisiko. Die Refinanzierungszinsen werden aufgrund der effektiv bevorschussten Gelder
und der aktuellen Kontokorrent- und Liborzinssätze berechnet. Gemäss KMU Factoring AG liegen die Zinssätze zwischen 3% und 5%. Bei der Bonitäts- und Limitprüfungsgebühr fallen die
Vorprüfung für Neukunden (meist extern) sowie das jährliche Audit ins Gewicht. Die Kosten
liegen je nach Auskunft und Land zwischen CHF 60 bis CHF 180 pro Jahr.51
Unternehmen, die an einer Zusammenarbeit mit einem Factor interessiert sind, sollten folgende
Voraussetzungen mitbringen:52
48
49
50
51
52
Vgl. Varnholt N. T. (2007). S. 62f.
Vgl. Varnholt N. T. (2007). S. 64
Vgl. Varnholt N. T. (2007). S. 65ff.
Vgl. Varnholt N. T. (2007). S. 68
Vgl. KMU FACTORING AG (2011).
Seite 26 von 128
-
Gutes Wachstumspotenzial und Bedarf für ein optimiertes Liquiditätsmanagement
-
Mindestens ein ordentlicher Geschäftsabschluss (somit nicht geeignet für Startups)
-
Umsatz von mindestens CHF 500'000
-
Hauptgeschäft sollte mit Firmenkunden (B2B) generiert werden
-
Möglichst hohe durchschnittliche Rechnungsgrösse, jedoch keine zu hohen Debitorenkonzentrationen
-
Debitoren aus Ländern mit Versicherungsdeckung
-
Forderungen sollten frei von Rechten Dritter sein und keine oder wenige Kunden sollten
ein Abtretungsverbot in ihren Geschäftsbedingungen haben.
-
Gute Produkte oder Dienstleistungen mit wenigen Gewährleistungsrisiken (Branchen mit
langen Gewährleistungspflichten (z.B. Baubranche) werden häufig abgelehnt.)
Sofern Factoring richtig eingesetzt wird, wirkt es sich positiv auf die Liquidität und die Steigerung der Rentabilität aus. Die zeitgerechte Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten wirkt sich
positiv auf die Lieferantenbeziehung aus und ermöglicht die optimale Skontoausnutzung. Die
Möglichkeit, längere Zahlungsziele anzubieten verschafft dem Unternehmen gegenüber den
Mitkonkurrenten gerade in schwierigen Wirtschaftszeiten einen erheblichen Wettbewerbsvorteil.
Zudem kann sich die Unternehmensführung auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Nicht
geeignet ist Factoring für die kurzfristige Überbrückung von Liquiditätsengpässen und Unternehmen, die kurz vor der Insolvenz stehen.
Als Mischform zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung stehen mit hybriden Finanzierungsformen einige Möglichkeiten zu Verfügung.
Mezzanine-Kapital: In der klassischen Form wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zu Verfügung gestellt. Grundsätzlich wird den Kapitalgebern kein Stimmrecht sowie Recht
auf Einflussnahme wie den übrigen Gesellschaftern sondern lediglich Vermögensrechte gewährt. Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten, Wandel- und Optionsanleihen sowie
stillen Beteiligungen hat eigenkapitalähnlichen (Equity Mezzanine) Charakter, während nachrangige und Gesellschafterdarlehen Fremdkapitalcharakter aufweisen und unter den Verbindlichkeiten auszuweisen sind (Debt Mezzanine). Grundsätzlich kann die Zuweisung des Mezzanine-Kapitals zum Eigenkapital gerechtfertigt werden, wenn:
-
die Vergütung erfolgsabhängig ist,
-
an einem Unternehmensverlust bis zur vollen Höhe des eingebrachten Kapitals partizipiert wird,
-
Langfristigkeitscharakter besteht (mindestens fünf Jahre) und
-
das eingebrachte Kapital nachrangigen Charakter gegenüber sämtlichen Gläubigern
aufweist.
Die klassischen Fremdkapitalgeber weisen das Mezzanine-Kapital in der Regel dem Eigenkapital zu, da es die vorhandenen Sicherheiten nicht schmälert. Durch die gestärkte Eigenkapitalbasis kann unter Umständen eine höhere Kreditlinie gewährt werden. Die wiederum hohen
Transaktionskosten durch allfällige externe Ratings sowie mehrjährige Budgeterstellung erfor-
Seite 27 von 128
dert ein eher hohes Mindestvolumen und ist für wachstumsstarke Unternehmen geeignet. Gerade wegen der hohen Anforderungen erhalten Unternehmen mit zu tiefem Eigenkapital oftmals
kein Mezzanine-Kapital. Es soll zusätzliches Kapital geschaffen und nicht fehlendes Kapital
eingeschossen werden. Für die Kapitalgeber beinhaltet diese Finanzierungsform hohe Risiken
und wird daher oft nur von Private Equity-Gesellschaften, Banken und speziellen Fonds zur
Verfügung gestellt. Im Erfolgsfall erwarten sie oftmals eine weit über den sonstigen Fremdmitteln liegende Rendite. 53
Debt-Equity-Swap: Diese Finanzierungsform kommt oft nur bei Unternehmen mit geringer Bonität zum Zug. Bei dem Debt-Equity-Swap werden vorhandene Forderungen eines Gläubigers
(z. B. Darlehen) in Eigenkapital umgewandelt, um eine Veränderung der Kapitalstruktur zu erreichen oder eine mögliche Insolvenz-Anmeldung zu verhindern. Oftmals werden die Forderungen mit einem Abschlag an einen Dritten veräussert. Hauptvorteile aus Sicht der Unternehmung
sind die höhere Eigenkapitalquote sowie die zusätzlich gewonnene Liquidität (keine Zins- sowie
Amortisationszahlungen mehr). Allenfalls können durch die verbesserte Bonität und das besser
Rating bei Banken neue Möglichkeiten der Fremdfinanzierung geschaffen werden.54 Gerade
bereits involvierte Banken sind bei Sanierungsbestrebungen eher gewillt, zusätzliche Kreditlimiten zu gewähren, um einen Totalverlust der bereits zur Verfügung gestellten Mittel zu verhindern. Das Hauptziel der Investoren liegt im möglichen wirtschaftlichen Potenzial. Wird die Turnaround-Wahrscheinlichkeit korrekt eingeschätzt, können stattliche Gewinne eingefahren werden.55
Gerade KMU setzen in der Wahl ihrer Finanzierungsform oftmals folgende Anforderungen voraus:56
53
54
55
56
-
Optimierung der Finanzierungskosten: Von zentraler Bedeutung für das Gewinnstreben
aller Unternehmen ist eine möglichst preisgünstige Finanzierung. Vor allem bei KMU ist
aufgrund der eher geringen Umsatzrentabilität oftmals die Ausnutzung des LeverageEffekts der Garant für eine vertretbare Eigenkapitalrendite. Für die Maximierung des Effektes sind tiefe Finanzierungskosten unabdingbar.
-
Minimierung der Fixkosten: Die Fixkosten wirken sich aufgrund des eher geringen Kapitalbedarfs gegenüber Grossunternehmen stärker auf die Gesamtkosten der Finanzierung aus. Um akzeptable Gesamtkosten zu erreichen, werden Finanzierungsinstrumente
mit geringen Fixkosten bevorzugt.
-
Unabhängigkeitsbestreben: KMU sind häufig von einem Unternehmer oder von Familien
geführt. Für sie bedeutet das Unternehmen einerseits die Basis des Lebensunterhalts,
andererseits auch Status und Ansehen in ihrem persönlichen Umfeld. Diese Vorteile zu
bewahren stehen meistens im Vordergrund. Externe Kapitalgeber sollten möglichst keinen Einfluss auf das Unternehmen erhalten.
-
Leichte Akquisition und Handling: In kleinen Unternehmen sind meistens keine spezialisierten Fachkräfte vorhanden die ein fundiertes Wissen über die am Markt gängigen Fi-
Vgl. Bettermann C. (2009). S. 201ff.
Vgl. Credit Suisse (2005). S. 7
Vgl. Mückl N. (2009). S. 91
Vgl. Brackschulze K. (2009). S. 114ff.
Seite 28 von 128
nanzierungsinstrumente besitzen. Es werden unkomplizierte Produkte gewählt, die vom
Unternehmer selbst auch verstanden werden.
-
2.4
Zurückhaltung bei der Bekanntgabe interner Daten: Eigentümer von KMU sind bestrebt,
möglichst wenig Informationen über ihr Unternehmen an Dritte zukommen zu lassen. Es
soll vermieden werden, dass externe Parteien Wettbewerbsvorteile in Erfahrung bringen
und diesen somit zunichte machen. Gerade kleine Unternehmen sind auf den Schutz ihrer Innovationen bedacht, da sie nicht wie grosse Unternehmen auf eine Vielzahl von
Produkten zurückgreifen können.
Kreditvergabe an KMU
In diesem Abschnitt wird auf den Kreditvergabeprozess der Banken eingegangen. Im Wesentlichen werden die Kriterien der Kreditvergabe und das damit verbundene Rating sowie die für
den Zinssatz massgeblichen Komponenten (Kredit-Pricing) erläutert.
2.4.1
Die Phasen des Kreditprozesses
Obwohl jeder Kreditentscheid auf das jeweilige Unternehmen und dessen wirtschaftliche Verhältnisse abgestimmt ist, kann der Kreditvergabeprozess dennoch in vier Phasen eingeteilt
werden. Der erste Schritt ist grundsätzlich die Kontaktaufnahme sowie das Einreichen des Kreditgesuchs durch den Kunden. In einer zweiten Phase beginnt die Kreditanalyse. Aufgrund von
Kundengesprächen und eingereichten Unterlagen überprüft die Bank die Bonität des Unternehmens (sogenanntes Rating) und die Qualität allfälliger Sicherheiten. Dies bildet die Grundlage zur Risikoeinstufung des Unternehmens (effektives Kreditrisiko) und des daraus gefällten
Kreditentscheides. Im Falle eines positiven Kreditentscheides werden aufgrund der in der Kreditanalyse ermittelten Risikoeinstufung und der allfälligen Sicherheiten die Kreditkosten ermittelt. Die letzte Phase beinhaltet die Kreditbegleitung. Von grosser Bedeutung ist die laufende
Kreditüberwachung durch regelmässig aktualisierte Risikoeinschätzungen. Gerade die Vergangenheit hat gezeigt, dass nicht nur falsche Kreditentscheide, sondern auch eine ungenügende
Kreditüberwachung einen Grossteil der vergangenen Verluste verursacht hat.57
2.4.2
Kreditrating
Der Begriff Rating kommt aus dem Englischen und bedeutet Beurteilung/Bewertung. Im Rahmen des Kreditratings wird die Bonität eines Schuldners beurteilt. Unter Bonität (Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit) versteht man die zukünftige Fähigkeit eines Schuldners, seinen Zinsund Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Beim internen Bankenrating wie
auch bei dem von Agenturen angebotenen externen Ratings wird die Ausfallwahrscheinlichkeit
aufgrund vorgegebener Kriterien errechnet und in Ratingklassen eingeteilt. Es werden verschiedene Modelle zur Bonitätsbeurteilung angewandt. Man unterscheidet zwischen empirischstatischen Modellen und heuristischen Modellen. Bei den empirisch-statischen Modellen wer57
Vgl. Credit Suisse (2010). S. 5
Seite 29 von 128
den anhand eines empirischen Datenbestandes für die Bonitätskriterien Hypothesen aufgestellt.
Da die Qualität solcher Modelle stark abhängig von der zugrundeliegenden Datenbasis ist sollte
diese möglichst gross und auf das Zielsegment zugeschnitten sein. Wesentlicher Vorteil ist das
geringe Manipulationsrisiko. Die Stärke des Modells liegt in der Beurteilung der qualitativen Daten (z. B. Kennzahlen) und ist weniger geeignet für die Auswertung der qualitativen Merkmale
wie Managementfähigkeiten oder Marktanalyse. Die heuristischen Modelle versuchen anhand
der Erfahrungen aus dem Kreditgeschäft auf die zukünftige Bonität des Schuldners zu schliessen. Die Resultate sind stark von den subjektiven Erfahrungswerten der Experten abhängig.58
Obwohl die internen Ratingverfahren in Bezug auf die Wahl des Modells, der verwendeten Inputfaktoren und deren Gewichtung von Bank zu Bank unterschiedlich ausfallen, lassen sich
trotzdem zwei Gruppen von Ratingkriterien unterscheiden. Es sind die quantitativen und qualitativen Faktoren.
Die quantitativen Faktoren werden auch als "hard facts" bezeichnet und beinhalten zahlenorientierte, finanzielle Faktoren. Ausgewertet werden die vom Rechnungswesen/Controlling zur Verfügung gestellten Informationen. Somit stellt der Jahresabschluss mit der Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang die wichtigste Informationsquelle dar. Analysiert werden vor allem jene quantitativen Kennzahlen anhand derer die Ausfallwahrscheinlichkeit am besten vorhergesagt werden kann. Dazu gehören die:59
-
Vermögenslage: Sie umfasst die Analyse der Vermögensstruktur wie auch der Kapitalstruktur und gibt somit Auskunft über die bilanzielle Zusammensetzung des Betriebsvermögens aber auch über die Finanzierung eines Unternehmens. Wichtige Kennzahlen
sind unter anderem Eigen- und Fremdkapitalquote, Verschuldungs- und Anlagedeckungsgrad sowie Anlageintensität. Die Eigenkapitalquote zeigt die Bereitschaft der Eigentümer, unternehmerisches Risiko zu übernehmen und die Möglichkeit des Unternehmens, Verluste aus eigener Kraft zu tragen. Die Bonität eines Unternehmens verbessert sich mit der Höhe der Eigenkapitalquote, da das Risiko einer Bank umso tiefer
ausfällt.
-
Finanzlage: Sie zeigt die Situation eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Anhand der Liquiditätskennzahlen und der Analyse des Cashflows
werden die finanziellen Verhältnisse analysiert. Wichtige Kennzahlen sind die Liquiditätsgrade 1-3, Cashflow-Quote, Zinsdeckung und Fremdkapital-Rückzahlungskraft.
-
Ertragslage: Durch die Analyse des Betriebsergebnisses wird die Ertragslage des Unternehmens beurteilt. Im Vordergrund stehen hauptsächlich die Rentabilitätskennzahlen
wie Eigenkapitalrentabilität (ROE), Gesamtkapitalrentabilität, Umsatzrentabilität (EBITMarge) aber auch das Umsatzwachstum. Berücksichtigt werden auch Kennzahlen in
Bezug auf die Aufwendungen der Unternehmung wie Personalaufwand sowie Materialaufwand im Verhältnis zum Umsatz.
Gerade im Bereich der quantitativen Faktoren können Kreditnehmer aufgrund der Wahlrechte
bei der Bilanzierung sowie den Bewertungsmöglichkeiten einen hohen Einfluss auf die Kennzahlen und das damit verbundene Rating ausüben. Aus diesem Grund wird die Bank die Bi-
58
59
Vgl. Ohletz W. (2007). S. 27ff.
Vgl. Schmitt T. (2009). S. 23ff.
Seite 30 von 128
lanzpolitik der Kreditnehmer mit Hilfe von Vorjahres- und Branchenkennzahlen und Soll/IstVergleichen genau analysieren, um aussergewöhnliche Abweichungen feststellen zu können.60
Die qualitativen Faktoren werden auch weiche Faktoren "Soft Facts" genannt. Während in der
quantitativen Analyse aufgrund der vergangenheitsorientierten Zahlen lediglich bereits vorhandene Risiken analysiert werden können, wird mit den qualitativen Faktoren versucht, potenzielle
Risiken wie auch Chancen bereits im Vorfeld aufzudecken. Ziel ist es zu prüfen, ob es neu erkennbare Risiken gibt und das jeweilige Unternehmen fähig ist, diese auch in Zukunft bewältigen zu können. In der qualitativen Analyse wird im Unternehmen nach Stärken und Schwächen
gesucht, die zu einer allfälligen Risikoerhöhung oder Reduzierung führen. Die Analyse erfolgt
aufgrund der subjektiven Einschätzung des Kundenbetreuers/Kreditsachbearbeiters, was zu
Interpretationsspielräumen führen kann. Die Genauigkeit hängt wesentlich vom Fachwissen und
der jeweiligen Branchenkenntnissen des Kundenbetreuers ab. Im Rahmen der Analyse werden
verschiedene Themenkomplexe anhand von Musterfragen beurteilt. Die Bewertung der einzelnen Fragen erfolgt über sogenannte Punktewerte, die zum Schluss innerhalb des bewerteten
Bereichs zu einer Gesamteinschätzung zusammengeführt werden.61 Im Bereich der qualitativen
Faktoren werden folgende Bereiche analysiert:62
60
61
62
-
Markt/Produkt: Es wird versucht herauszufinden, inwiefern sich das Unternehmen dem
Marktumfeld angepasst hat. Die zukünftigen Erfolgsabsichten sind abhängig von der
Anpassungsfähigkeit des Unternehmens für zukünftige Veränderungen, der allgemeinen
Branchenentwicklung sowie der Stärke der Mitkonkurrenten. Wichtige Kriterien sind die
Abhängigkeit von Kunden und Lieferanten, die eigene Marktposition sowie die Marktvorteile gegenüber Konkurrenten und auch der eigene Stand der Forschung, um mit neuen
Produkten konkurrenzfähig zu bleiben.
-
Management/Personal: Die Eigentümer sowie die Geschäftsführer üben einen massgeblichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung aus. Umso wichtiger sind technisches/kaufmännisches Know-how, Branchenerfahrung der Geschäftsführer und die
Kommunikation zwischen den Entscheidungsträgern. Gerade gut ausgebildetes Personal gilt vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen als knappe Ressource. Umso
wichtiger ist die Motivation der Mitarbeiter und deren Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen, um Mitarbeiter in wichtigen Schlüsselpositionen halten zu können.
-
Planung/Controlling/Organisation: Um zukünftige Ziele zu erreichen und Potenziale
bestmöglich auszuschöpfen ist die strategische Planung unumgänglich. Während die
strategische Planung lediglich die langfristige Entwicklungstendenz des Unternehmens
zeigt, sollten durch die operative Planung die quantitativen Ziele in Planrechnungen aufgezeigt werden. Mit dem Instrument des Controllings wird gewährleistet, dass die aus
der strategischen Planung abgeleiteten Teilpläne auch korrekt umgesetzt werden. Mit
der Kostenrechnung wird schlussendlich die korrekte Preiskalkulation gewährleistet. Zur
Steuerung des Unternehmens gehört eine funktionierende Unternehmensorganisation
die genaue Aufgaben und Kompetenzen zuweist. Nur so kann ein effizienter Arbeitsablauf gewährleistet werden.
Vgl. Karglmayer A. / Böhm C. (2004). S 116
Vgl. Müller St. / Brackschulze K. / Mayer-Friedrich M.D. (2011). S. 35ff.
Vgl. Müller St. / Brackschulze K. / Mayer-Friedrich M.D. (2011). S. 102ff.
Seite 31 von 128
-
Risikomanagement: Durch die Implementierung eines Risikomanagementsystems soll
gewährleistet werden, dass alle eingegangenen Risiken im strategischen Bereich erfasst
und bewertet werden. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Qualitätsmanagement,
Fragen in Bezug auf Umwelt-/Produktehaftung sowie das Abschätzen von politischen
und konjunkturellen Entwicklungen. Gerade weil die Auswirkungen dieser Risiken oftmals nur schwer abgeschätzt werden können ist es umso wichtiger, die Risiken zu erfassen damit die Geschäftsführung zwischen dem eingegangenen Risiko und den möglichen Chancen abwägen kann.
Die Branchenanalyse als Bestandteil der quantitativen und qualitativen Analyse wird oftmals als
eigenständiger Teil betrachtet. Im Bereich der quantitativen Analyse werden Vergleichswerte
geliefert, die es ermöglichen, das bewertete Unternehmen mit dem Branchendurchschnitt zu
vergleichen und somit die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den übrigen Konkurrenten abzuschätzen. In der qualitativen Analyse liefern die Branchenerkenntnisse vor allem Informationen
in Bezug auf die Gegebenheiten der Umwelt, an die sich die Unternehmung anzupassen hat.63
Zum Abschluss werden innerhalb der qualitativen und quantitativen Faktoren sowie der Branchenanalyse die Ergebnisse zusammengeführt. Je nach Bank werden die drei Analysen unterschiedlich gewichtet und zu einem Zwischenergebnis zusammengeführt. Anzunehmen ist, dass
die qualitativen Merkmale, da sie am besten bewertet werden können, den grössten Einfluss
auf das Rating nehmen. Zusätzlich kommt die Tatsache hinzu, dass ein Schuldner mit einem
schlechten quantitativen Ergebnis nicht aufgrund besserer Voraussetzung in der qualitativen
Analyse eine gute Bonität attestiert erhält. Wichtig ist die qualitative Analyse vor allem um abschätzen zu können, wie sich die Zahlen der quantitativen Analyse aufgrund der strategischen
Entscheide/Risiken entwickeln können. Eine ebenfalls wichtige Rolle spielen die Warnsignale.
Anhand der Kontoanalyse werden Kontoüberziehungen sowie Leistungsstörungen (Verzug von
Zins- und Tilgungszahlungen) analysiert. Voraussetzung ist, dass der Kunde seine Kontobewegungen hauptsächlich über diese Bank ausführt. Vor allem bei KMU im Familienbesitz zeigt
sich, dass in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Nachfolgeregelungen zu planen sind. Die
langfristig positive Unternehmensentwicklung hängt im hohen Masse von einer geregelten
Nachfolgeregelung ab und stellt somit ein wesentliches Kriterium im Ratingprozess dar. Als Ergebnis der gesamten Beurteilung zeigt sich die Bonitätseinstufung der Unternehmung.64
Als nächster Schritt wird die Einstufung in eine von sechs Sicherheitsklassen vorgenommen,
wobei in Intervallen zwischen einer vollen sowie einer Besicherung von null unterschieden wird.
Die Bonitätseinstufung sowie die Sicherheitsklasse zusammen ergeben die endgültige Risikoeinstufung des Unternehmens. Bei einer einwandfreien Bonität kann auch ohne Sicherheiten
auf eine Herabstufung der Risikoklasse verzichtet werden. Fehlt jedoch die Bonität, kann auch
nicht durch eine volle Besicherung eine maximale Risikoeinstufung erlangt werden. Dieser Umstand zeigt, dass die Bonitätseinstufung der Unternehmung wichtiger ist als das Stellen von
Sicherheiten, die lediglich als Korrekturinstrument berücksichtigt werden.65
63
64
65
Vgl. Müller St. / Brackschulze K. / Mayer-Friedrich M.D. (2011). S. 37
Vgl. Müller St. / Brackschulze K. / Mayer-Friedrich M.D. (2011). S. 137ff.
Vgl. Ehlers (2003). S. 14
Seite 32 von 128
Neben dem Rating muss der Kreditnehmer die Tragbarkeit von Zinsen und Amortisationen anhand von Budgets, Mittelflussrechnungen und Liquiditätsplänen nachweisen und die Herkunft
der Mittel für die Kreditrückzahlung klar aufzeigen können. Der Verwendungszweck spielt eine
wichtige Rolle und sollte immer begründet sein. Zudem meiden Banken Kredite, die dem Ansehen des Instituts Schaden zufügen oder aus denen eine Kausalhaftung erwachsen könnte.
Grundsätzlich sind Kunden die gegen Gesetze sowie ethische Grundsätze verstossen und bei
denen aufgrund eines unkooperativen Informationsverhaltens eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit verunmöglicht wird nicht erwünscht.66
2.4.3
Komponenten des Zinssatzes
Wie jedes Produkt ist auch der Kredit mit Kosten verbunden. In den meisten Fällen fliessen fünf
Komponenten in die Preiskalkulation ein. Einerseits müssen die der Bank entstandenen Kosten
gedeckt werden, anderseits streben auch Banken einen Gewinnanteil an. Der vom Kreditnehmer zu bezahlende Kreditzins berechnet sich aus folgenden Komponenten:
66
67
68
-
Refinanzierungskosten: Auch die Bank muss für ihre ausgegebenen Kredite wieder
Mittel in gleicher Höhe beschaffen. Die Höhe der Refinanzierungskosten können auf
verschiedene Arten ermittelt werden. Während früher entweder die durchschnittlichen
Zinskosten der gesamten Passivseite oder die Zinskosten für ein vergleichbares Geschäft angewandt wurden, ist heute mehrheitlich die Marktzinsmethode üblich. Dabei
entspricht der Refinanzierungszinssatz dem am Geld- oder Kapitalmarkt zu erreichenden Zins für eine gleichwertige Anlage mit identischer Laufzeit, Währung sowie Zinsbindung. Die bestimmenden Faktoren sind somit die aktuelle Zinsstruktur und Laufzeit des
Kredits. Die Refinanzierungskosten sind somit unabhängig von der Bonität des Kreditnehmers. Einen massgeblichen Einfluss jedoch hat das Rating der kreditgebenden
Bank, die sich wiederum am Kapitalmarkt die nötigen Mittel beschafft.67
-
Betriebskosten: Beinhalten sämtliche administrativen Kosten der Bank für Personal
und Infrastruktur in Bezug auf die Abwicklung des Kredites. Darin enthalten sind die Bearbeitung des Kreditantrages, Kosten der laufenden Überwachung sowie Kosten für die
Bearbeitung von notleidenden Krediten. Die Betriebskosten bestehen überwiegend aus
Fixkosten, beinhalten jedoch auch variable Gemeinkosten sowie direkte Kosten (z.B. externe Gutachten). Da die Betriebskosten grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip
verrechnet werden, steigen diese mit sich verschlechternder Bonität des Kunden aufgrund der intensiveren Bewirtschaftung. Die Kosten fallen umso niedriger aus, je effizienter die bankinternen Prozesse abgewickelt werden können. Aufgrund der immer
strengeren Mindestanforderungen kann aber davon ausgegangen werden, dass die
Kosten weiter steigen werden.68
-
Standardrisikokosten: Die Standardrisikokosten haben die Aufgabe, den zu erwartenden Verlust (expected loss, EL) eines ausgegebenen Kredites zu decken. Die Kalkulation ist auf Ebene des gesamten Kreditgeschäftes, einzelner Geschäftssegmente, der Ra-
Vgl. Credit Suisse (2010). S. 13
Vgl. Schmeisser W. / Mauksch C. (2005). S. 300f.
Vgl. Schmeisser W. / Mauksch C. (2005). S. 301f.
Seite 33 von 128
tingklassen oder aber auf der Ebene einzelner Kunden möglich. Da die meisten Banken
über interne Ratingsysteme verfügen, kann davon ausgegangen werden, dass auf Stufe
der Ratingklassen kalkuliert wird. Die Abdeckung der erwartenden Verluste durch die
Standardrisikokosten gleicht dem Versicherungsprinzip. Sämtliche Kreditnehmer bauen
durch Zahlung der Risikoprämien über den Kreditzins einen Kapitalfond auf, der zur Deckung von eintretenden Verlusten verwendet wird. Der erwartete Verlust errechnet sich
aus dem Produkt der kundenspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), der Höhe des
Kredits bei Ausfall (EAD) und der erwarteten Verlustquote (LGD) und wird wie folgt dargestellt:
EL = PD x EAD x LGD
Die erwartete Ausfallrate orientiert sich an der Bonität des Schuldners, der Ratingklasse.
Die Banken müssen die Fähigkeit des Kreditnehmers, seinen Zahlungsverpflichtungen
nachzukommen, beurteilen. Wird die Beurteilung auf Stufe der Ratingklassen vorgenommen, ist eine möglichst hohe Anzahl Kreditnehmer zu gewährleisten, um eine repräsentative Ausfallrate zu garantieren. Da sich die Bonität des Schuldners innerhalb der
Kreditlaufzeit ändern kann, ist diese in der Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit mit
zu berücksichtigen. Die Höhe des Kredits bei Ausfall ergibt sich aus der Summe sämtlicher ausstehenden Forderungen des Kreditnehmers. Die erwartete Verlustquote ist abhängig von der Höhe und Werthaltigkeit der Sicherheiten. Je höher die Rückzahlungsquote ist, desto tiefer ist der zu erwartende Verlust und somit die Verlustquote. Die
Standardrisikokosten werden zu Beginn der Kreditvergabe bestimmt und für die gesamte Laufzeit anhand der historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten der jeweiligen Ratingklasse berechnet. Es handelt sich somit um einen von der Bonität des Kreditnehmers
abhängigen Kostenbestandteil.69
-
69
70
Eigenkapitalkosten: Massgebende Grösse zur Ermittlung der Eigenkapitalkosten sind
die unerwarteten Verluste. Diese ergeben sich aus der Differenz der tatsächlichen Verluste zu den bereits berücksichtigten erwarteten Verlusten und stellen somit das eigentliche Risiko der Bank dar. Im Rahmen der Basler Eigenkapitalakkorde müssen die Banken für die unerwarteten Verluste einen Eigenkapitalpuffer aufbauen um diese abzufangen und sich vor einer Insolvenz schützen zu können. Wie bei den Standardrisikokosten
ist die Höhe der Eigenkapitalkosten abhängig von der jeweiligen Bonität des Kreditnehmers. Die Eigenkapitalkosten können aus regulatorischer sowie aus betriebswirtschaftlicher Sicht berechnet werden. Die Eigenkapitalkosten aus betriebswirtschaftlicher Sicht
berechnen sich aus dem Produkt des benötigten ökonomischen Eigenkapitals multipliziert mit der Renditeerwartung der Aktionäre (ROE). Die erwartete Rendite kann beispielsweise anhand des Capital Asset Pricing Model (CAPM) berechnet werden. Die
Renditeerwartung berechnet sich aus der Rendite einer risikolosen Investition zuzüglich
der erwarteten Marktrisikoprämie multipliziert mit dem Faktor Beta (Beta zeigt das Risiko
des Investments im Verhältnis des Risikos im Gesamtmarkt).70 Das benötigte ökonomische Kapital wird bankintern anhand der Standardabweichung oder mittels Credit Value-
Vgl. Schmeisser W. / Mauksch C. (2005), S. 303-312
Vgl. Schmitt T. (2009a).
Seite 34 von 128
at-Risk71 berechnet. Bei den Eigenkapitalkosten aus regulatorischer Sicht berechnen
sich die Kosten aus dem Produkt der regulatorisch geforderten Eigenkapitalunterlegung
multipliziert mit der Renditeerwartung der Eigenkapitalgeber. Das zu unterlegende Eigenkapital berechnet sich aus dem Kreditvolumen bei Ausfall der Forderung multipliziert
mit dem Risikogewicht (ergibt sich aus der Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote
(LGD) sowie Laufzeit) und dem geforderten Eigenkapitalunterlegungsfaktor. Während im
Standardansatz die Risikogewichte anhand der Ratingklassen vorgegeben werden,
können die Banken im IRB-Ansatz die Risikogewichte selber berechnen. Auf den IRBAnsatz zur Berechnung der Kreditrisiken wird unter dem Kapital 2.5.3 näher eingegangen.72
Anstelle der direkten Ermittlung des unerwarteten Verlustes analog der bankinternen Berechnung, berechnet der Basler Ausschuss den unerwarteten Verlust anhand einer aus
dem erwarteten Verlust abgeleiteten Formel. Somit stellt die Berechnung nicht die eigentlichen Risiken der einzelnen Kreditengagements dar. Die zusätzlich geforderte Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften ohne Berücksichtigung der Parameter für die Berechnung der risikogewichteten Aktiven lässt daraus schliessen, dass sich die Diskrepanz zwischen regulatorischem und ökonomischem Eigenkapital noch weiter vergrössern wird.73
-
Gewinnmarge: Wie jedes Unternehmen streben vor allem auch Banken ein Gewinnziel
an. Die zusätzliche Gewinnmarge stellt, soweit sie am Markt durchgesetzt werden kann
und nicht durch ausserordentliche Kosten geschmälert wird, den tatsächlichen erwirtschafteten Economic Value Added (Übergewinn) dar. Die Gewinnmarge kann als solchen betrachtet werden, da die Kosten für das Fremdkapital sowie Eigenkapital bereits
in der Kreditzinskalkulation berücksichtigt wurden.74
2.5
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Bankenregulierung
2.5.1
Geschichtlicher Hintergrund des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde im Jahre 1974 von den sogenannten G10Staaten (USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande, Schweden und Japan) und der Schweiz75 gegründet. Anlass waren vor allem die Konkurse der deutschen Herstatt-Bank und der amerikanischen Franklin National Bank. Davor gab
es keine länderübergreifende Bankenaufsicht auf Einzelinstituts- sowie Bankkonzernebene.
71
72
73
74
75
Der Value-at-Risk stellt den Maximalverlust dar, mit dem über einen gewissen Zeithorizont zu rechnen
ist. Ein VaR mit einem Konfidenzniveau (Wahrscheinlichkeit) von 99.9% über einen Horizont von einem Tag und der Höhe von 1. Mio. CHF bedeutet, dass statisch gesehen nur alle 1000 Tage mit einem Verlust von mehr als 1. Mio. CHF zu rechnen ist.
Vgl. Schmeisser W. / Mauksch C. (2005). S. 312ff.
Vgl. Schmeisser W. / Mauksch C. (2005). S. 312ff.
Vgl. Credit Suisse (2010). S. 25
Die Schweiz war neben den G10-Staaten an der Gründung des Basler Ausschusses beteiligt. 1983
trat die Schweiz ebenfalls den G10-Staaten bei, der Name G10 wurde jedoch belassen.
Seite 35 von 128
Üblicherweise tagt der Ausschuss quartalsweise am Sitz der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Ende des Jahres 2009 zählte der Ausschuss 27 Mitglieder.
Die wesentlichen Ziele des Basler Ausschusses sind unter anderem:
-
Schaffung von Richtlinien, welche die Stabilität des internationalen Bankensystems stärken.
-
Die Richtlinien so auszugestalten, dass diese in ihrer Anwendung möglichst einheitlich
auf die Banken verschiedener Länder anzuwenden sind, um Wettbewerbsverzerrungen
zwischen international tätigen Banken zu reduzieren.
Bei den vom Ausschuss entwickelten Aufsichtsstandards und Empfehlungen handelt es sich
nicht um zwingendes Recht sondern lediglich um unverbindliche Regelungen, die in den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen umgesetzt werden können (sog. Soft-Law). Aufgrund der
Tatsache, dass die Standards jeweils im Meinungsaustausch mit den Banken und Aufsichtsbehörden in aller Welt entstehen, wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass diese in der
Mehrheit der Länder übernommen werden, wobei jedoch aufgrund der nationalen Gegebenheiten oftmals Änderungen vorgenommen werden.76
Die Bestimmungen und Änderungen innerhalb der Basler Akkorde I-III werden in nachfolgenden Kapiteln umfassend erläutert.
2.5.2
Die Anfänge mit Basel I
Die stark zunehmende länderübergreifende Verknüpfung der Banken machte eine internationale Vereinheitlichung der Bankenaufsicht notwendig. Es sollten möglichst identische Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden und die Bonität sowie Stabilität des internationalen Bankensystems gestärkt werden. Das Konzept wollte einen Mindeststandard setzen und es den
nationalen Instanzen offen lassen, höhere Standards zu beschliessen. Der Standard galt für die
Banken auf konsolidierter Basis. Die Mindeststandards der Eigenkapitalausstattung wurden im
Jahr 1996 im Zuge der immer höheren Risiken im Handelsbuch (Aktienkursrisiko, Zinsänderungsrisiko, Fremdwährungs- und Rohstoffrisiko) um das Marktrisiko ergänzt.
Hauptpunkt der neuen Regelung war der Grundsatz, dass die Banken im Verhältnis zu ihren
risikogewichteten Aktiven mindestens 8% Eigenkapital halten mussten. Somit wurden im Umkehrschluss die gewichteten Aktiven auf maximal das 12.5-fache des haftenden Eigenkapitals
beschränkt. Auf die zusätzlich einbezogenen Marktrisiken77 wird in den Ausführungen zu Basel
II (s. Kapitel 2.5.3) eingegangen.78
Das wichtigste Risiko in den meisten Banken ist das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers (Kreditrisiko). Um das Ausfallrisiko eines Kredites zu bestimmen, wurden die Aktiven
76
77
78
Vgl. Deloitte (2010).
Mit Marktrisiken wird das Risiko definiert, dass entstehen kann, wenn sich die von der Bank selber
gehaltenen Aktien, Fremdwährungen, Rohstoffe sowie Zinsinstrumente zu Ungunsten des Institutes
entwickeln und sich somit ein Verlust ergeben kann.
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (1988). S. 10
Seite 36 von 128
in sogenannte Risikoklassen eingeteilt. Das Gewichtungsschema wurde möglichst einfach gehalten und wurde in fünf Schuldnerklassen eingeteilt:
Risikogewichte
Schuldnerkategorien
0%
Barmittel/Forderungen in Landeswährung, die in der gleichen Währung
refinanziert sind, an Zentralregierungen und Zentralbanken / Andere
Forderungen an OECD-Zentralregierungen und Zentralbanken.
10%
Einige Mitglieder beabsichtigen, die von OECD-Zentralregierungen
ausgegebenen Wertpapiere zu gewichten, um dem Anlagerisiko
Rechnung zu tragen.
20%
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken / OECD-Banken /
Forderungen an Banken ausserhalb der OECD bis ein Jahr Laufzeit.
50%
Vollständig durch Hypotheken auf selbstbewohntem Wohneigentum
gesicherte Kredite.
100%
Forderungen an Privatsektor / Forderungen an Wirtschafts- unternehmen
im Staatsbesitz / Gebäude und Einrichtungen / alle übrigen Aktiven.
Tabelle 4: Schuldnerklassen und deren Risikogewichte unter Basel I
79
Forderungen an Institutionen des öffentlichen Sektors unterhalb der Zentralregierungen wurden
vom Ausschuss aufgrund der in jedem Land vorherrschenden besonderen Gegebenheiten nicht
bestimmt. Die Gewichtung wurde den jeweiligen Aufsichtsbehörden freigestellt, jedoch wurde
ein Rahmen zwischen 0-50% festgelegt. Die Möglichkeit der Reduzierung der anrechenbaren
Aktiven durch Sicherheiten oder Netting80 wurde nur im beschränkten Masse zugelassen. Aufgrund der unterschiedlichen Stabilität der Werte innerhalb einzelner Länder wurde kein einheitliches Gewichtungsschema entwickelt. Die Anerkennung von Sicherheiten wurde den jeweiligen
nationalen Behörden überlassen, wobei die Sicherheiten jeweils die Gewichtung der dem Sicherungsgeber zugewiesenen Risikoklasse erhielten.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil war die Berücksichtigung nicht bilanzwirksamer Geschäfte
(Ausserbilanzengagements). Dazu wurden die zugrundeliegenden Engagements in Kreditrisikoäquivalente umgewandelt, indem der Nominalbetrag der Geschäfte mit einem Kreditumwandlungsfaktor multipliziert wurde. Der daraus resultierende Betrag wurde mit der Risikoklasse des
jeweiligen Kontrahenten gewichtet. Dabei wurde wie folgt unterschieden:
79
80
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (1988). S. 14f.
Unter Netting versteht man die Verrechnung entgegengesetzter Forderungen und Verpflichtungen
zwischen Vertragspartnern. Durch das Netting kann die benötige Eigenkapitalunterlegung verringert
werden, da die zu gewichtenden Aktiven mit Verbindlichkeiten gegenüber des gleichen Vertragspartners verrechnet werden können.
Seite 37 von 128
Umwandlungsfaktor
100%
50%
20%
0%
Instrumente
Kreditsubstitute (Kreditbürgschaften, Bankakzepte)
Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Garantien
Kreditzusagen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
Kurzfristige sich selbst auflösende Eventualverbindlichkeiten im
Zusammenhang mit Warenlieferungen (Akkreditive)
Kurzfristige, vorbehaltlos widerrufliche Kreditzusagen
Tabelle 5: Kreditumwandlungsfaktoren unter Basel I
81
Zins- und wechselkursabhängige Geschäfte (Optionen, Swaps, Futures) können gemäss der
Marktbewertungsmethode oder Laufzeitmethode berechnet werden. Die zugrundeliegenden
Berechnungsmodelle werden nicht weiter erläutert.
Zusätzlich zur Höhe des auszuweisenden Eigenkapitals wurde die Qualität des Eigenkapitals
definiert. Dabei ist zwischen drei Klassen zu unterscheiden:82
-
Klasse 1, das sogenannte Kernkapital: In dieser Klasse wurde das Schwergewicht auf
das eigentliche Schlüsselelement, das Aktienkapital sowie den offen ausgewiesenen
Reserven (versteuerter, einbehaltener Gewinn) gelegt. Mindestens 50% des Eigenkapitals und somit mindestens 4% mussten aus diesem sogenannten Kernkapital bestehen.
-
Klasse 2, das sogenannte ergänzende Eigenkapital: Die in der Klasse 2 enthaltenen
Eigenkapitalinstrumente waren auf maximal 100% der in der Klasse 1 enthaltenen Mittel
begrenzt. Somit konnte zum Erreichen der Minimalunterlegung von 8% Gesamtkapital
maximal 4% ergänzendes Eigenkapital angerechnet werden. Folgende Elemente konnten der Klasse 2 zugeordnet werden.
o
o
o
81
82
Stille Reserven: Wurden zugelassen, wenn sie von den Aufsichtsbehörden anerkannt wurden. Unter stillen Reserven wurden nur Reserven berücksichtigt, die in
der Gewinn- bzw. Verlustrechnung eingeflossen waren, jedoch nicht offengelegt
werden mussten. Stille Reserven, die durch Unterbewertung von Aktiven entstanden, wurden ausgeschlossen.
Neubewertungsreserven: Entstehen durch Neubewertung von Immobilien sowie
durch Aktiven, die zum ursprünglichen Anschaffungswert bilanziert werden und
einen höheren Marktpreis aufweisen. Die Differenz zwischen den zwei Werten
konnte mit einem Abzug von 55% für allfällige Marktpreisschwankungen sowie
fällig werdenden Steuerbelastungen angerechnet werden.
Allgemeine Wertberichtigungen: Werden zur Absicherung identifizierter sowie
nicht identifizierter Verluste gebildet. Zur Anrechnung an die Klasse 2 wurden lediglich die Rückstellungen für nicht identifizierte Verschlechterungen bestimmter
Aktiva zugelassen. Insgesamt wurden diese bis maximal 1.25% der risikogewichteten Aktiva zugelassen.
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (1988). S. 16ff.
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (1988), S 11ff.
Seite 38 von 128
o
o
-
Hybride Finanzierungsinstrumente: Beinhaltet Finanzierungsinstrumente mit
Fremd- sowie Eigenkapitalcharakter. Diese müssen nachrangig sein sowie am
Verlust teilhaben. Es darf während der Laufzeit keine Rückzahlung verlangt werden. Wurden diese Kriterien erfüllt, durften diese Elemente der Klasse 2 zugerechnet werden.
Nachrangige Schuldinstrumente mit Laufzeitbegrenzung: Darunter fallen ungesicherte, nachrangige Schuldinstrumente mit einer Laufzeit von mindestens fünf
Jahren. Diese wurden bis maximal 50% der unter der Klasse 1 ausgewiesenen
Mittel zugelassen. Während den letzten fünf Jahren der Laufzeit war eine jährliche Abschreibung von 20% vorzunehmen.
Klasse 3, sogenannte kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten: Nach Ermessen
der nationalen Aufsichtsinstanzen konnten Banken eine dritte Eigenkapitalklasse verwenden, um einen Teil des Eigenkapitalbedarfs der Marktrisiken zu decken. Das Eigenkapital der Klasse 3 durfte ausschliesslich zur Deckung der definierten Marktrisiken verwendet werden. Es durften maximal 250% des zur Unterlegung der Marktrisiken benötigten Kernkapitals mit Eigenmitteln der Klasse 3 gedeckt werden. Somit mussten mindestens 28.50 % der Marktrisiken mit Kernkapital unterlegt werden. Aufgrund der Tatsache, dass das Kernkapital mindestens die Hälfte des anrechenbaren Eigenkapitals ausmachte, durfte das Ergänzungskapital (Klasse 2) sowie die Drittrangmittel (Klasse 3) zusammen nicht grösser sein als das gesamte Kernkapital. Um die Kriterien der Klasse 3
zu erfüllen wurde vorausgesetzt, dass die Verbindlichkeiten ungesichert, nachrangig und
vollständig einbezahlt waren. Die Laufzeit hatte mindestens zwei Jahre zu betragen und
durfte ohne Zustimmung der Aufsichtsinstanz nicht vorzeitig rückzahlbar sein. Zudem
mussten die Verbindlichkeiten eine Klausel enthalten, wonach keine Zins- und Tilgungszahlungen geleistet werden durften, falls das Eigenkapital unter das gesetzliche geforderte Minimum viel.83
Vom Eigenkapital waren der Goodwill von den Kapitalelementen der Klasse 1 abzuziehen. Von
der gesamten Kapitalbasis waren die nichtkonsolidierten Beteiligungen an Finanzinstituten abzuziehen. Zudem stand es den nationalen Behörden frei, von den Banken Abzüge für Beteiligungen am Kapital anderer Banken zu verlangen. Damit sollte die mit solchen Verflechtungen
möglichen Risiken eines "double leveraging" verhindert werden. In Ländern, in denen kein Abzug vorgenommen wurde, mussten die Beteiligungen zumindest mit 100% gewichtet werden.84
Vor allem durch die neuen Innovationen und Fortschritte, die in den folgenden Jahren im Bankensektor gemacht wurden, geriet die erste Eigenkapitalvereinbarung vermehrt in Kritik. Einer
der Hauptkritikpunkte war die Fehlzuordnung des geforderten Eigenkapitals. Die Eigenkapitalunterlegung erfolgte lediglich an die oben erwähnten Schuldnerkategorien, ohne dass die Bonität der jeweiligen Kreditnehmer gewürdigt wurde. Dies führte zur gezielten Ausnutzung des
Missverhältnisses zwischen der geforderten Mindestkapitalanforderung die für jeden Kreditnehmer innerhalb der Schuldnerkategorie gleich war und der effektiv benötigten Eigenkapitalunterlegung (sogenannte Arbitrage). Es bestand somit der Anreiz, innerhalb der Schuldnerkategorie die Kredite an Kunden mit geringerer Bonität zu vergeben, da hier höhere Zinsen durchge-
83
84
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 49.xiii-49.xiv
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 49.xv-49.xviii
Seite 39 von 128
setzt werden konnten. Die erzielbare Rendite auf dem zu unterlegenden Kapital konnte erhöht
werden, da sich dieses Vorgehen nicht auf die Höhe der Eigenkapitalunterlegung unter Basel I
auswirkte. 85
Diese Quersubventionierung erhöhte das Risiko der "adversen Selektion"86, was zu einer Verschlechterung der Qualität einzelner Portfolios führte und gleichzeitig das unterlegte Kapital
nicht mehr dem effektiven Risikoprofil entsprach. Gleichzeitig wurden die Richtlinien den von
den Banken entwickelten internen Risikomanagementsystemen nicht mehr gerecht. Auch zeigte
sich vermehrt, dass Krisen oftmals nicht nur durch Kreditrisiken sowie Marktrisiken, sondern
durch operationelle Risiken verursacht wurden, die bis anhin nicht berücksichtigt waren. Zudem
mangelte es allgemein an einer harmonisierten aufsichtsrechtlichen Prüfung sowie an einheitlichen Bestimmungen zur Publikationspflicht risikorelevanter Informationen.
2.5.3
Basel II – Die heute geltenden Bestimmungen
Die im vorgegangenen Kapitel erwähnten Kritikpunkte führten dazu, dass in den Jahren 19992004 die erste Eigenkapitalvereinbarung (Basel I) überarbeitet und ergänzt wurde. Die neue
Rahmenvereinbarung sollte risikosensitiver gestaltet werden und aus diesem Grund auch interne Kreditrisiko-Modelle zugelassen werden. Dazu wurden insgesamt drei Konsultationspapiere
veröffentlicht, bevor am 26.06.2004 die definitive Verabschiedung von Basel II erfolgte. Wesentliche Änderungen im Vergleich zum dritten Konsultationspapier fanden vor allem in der Handhabung von erwarteten und unerwarteten Verlusten, in der Behandlung von Verbriefungsaktionen sowie in der Behandlung von kreditrisikomindernden Instrumenten statt. Am 01.01.2007
traten die neuen länderspezifischen Bestimmungen in Kraft. Finanzinstitute, die für die Berechnung die fortgeschrittenen Ansätze wählten, erhielten aufgrund der zusätzlich durchzuführenden Studien ein weiteres Jahr zu Verfügung. Wie auch Basel I ist Basel II grundsätzlich für international tätige Finanzinstitute gedacht. Die Einführung ins nationale Recht zeigt jedoch, dass
die Richtlinien in den meisten Ländern von sämtlichen Finanzinstituten, unabhängig von ihrer
Grösse angewandt werden müssen.87
Ziel der Weiterentwicklung des Regelwerkes zu den bis heute geltenden Richtlinien von Basel II
war die risikogerechtere Eigenkapitalunterlegung für Kredit-, Markt- sowie neu auch für die operationellen Risiken. Es sollte eine auf die tatsächlichen Risiken ausgerichtete Preispolitik bei
den Banken begünstigt und die Anwendung besserer Risikomanagementsysteme im Finanzsystem gefördert werden. Daher stützt sich das neue Konzept neu auf folgende drei Säulen:
85
86
87
Vgl. Übelhör M. / Warns Ch. (Hrsg.) (2004). S. 19
Vgl. Übelhör M. / Warns Ch. (Hrsg.) (2004). S. 19
Unter adverser Selektion im Bankensektor versteht man die ungewollte Häufung von Kreditnehmern
mit negativen Qualitätsmerkmalen. Infolge der Quersubventionierung "schlechter" Risiken entsteht eine sogenannte Kreditkonditionen-Glättung. Für Kreditnehmer mit guter Bonität liegt der angebotene
Zinssatz über dem effektiv für sein Risikoprofil geltenden Zinssatz. Bei Kreditnehmern schlechter Bonität hingegen liegt der Zinssatz niedriger als der angemessene Zinssatz. Für die Kreditnehmer guter
Bonität wird der Kredit unattraktiv, was zu einer Abwanderung dieser führt und den Zustrom schlechter
Risiken noch verstärkt. Gerade Banken mit nicht ausreichender Kreditprüfung wird ein eher riskantes
Risikoprofil zufallen.
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 1-19
Seite 40 von 128
Säule 1:
Mindesteigenkapitalanforderungen
Säule 2:
Bankenaufsichtliches Überprüfungsverfahren
Säule 3:
Marktdisziplin und Offenlegungspflicht
Abbildung 3: Die drei Säulen von Basel II
2.5.3.1
88
Säule 1: Mindesteigenkapitalanforderungen
Die in Basel I geforderte Eigenkapitalunterlegung im Umfang von 8% bleibt auch unter Basel II
unverändert bestehen. Die Rahmenvereinbarung wird auf konsolidierter Basis angewandt um
sicherzustellen, dass die Risiken der gesamten Bankengruppe erfasst werden. In die Eigenkapitalunterlegung in der Höhe von 8% müssen das Kredit-, Markt- sowie operationelle Risiko einfliessen. Somit ergibt sich die Höhe der Eigenkapitalunterlegung aus der Summe der risikogewichteten Aktiva zuzüglich dem 12.5-fachen der Eigenkapitalanforderung (Kehrwert der Mindesteigenkapitalquote von 8%) für das Marktrisiko und das operationelle Risiko. Somit wird die
Berechnung nach folgender Formel erfolgen:
Eigenkapital
Risikogewichtete Aktiva
für das Kreditrisiko
≥0.08=8% (Eigenkapitalquote)
+ 12.5 ∗( Marktrisiko+operationelles Risiko)
Abbildung 4: Formel zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung nach Basel II
88
89
89
Quelle: Ernst & Young (2004). S. 12
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 44
Seite 41 von 128
Für die Berechnung der jeweiligen Positionen kommen verschiedene Methoden zur Anwendung, die in den folgenden Ausführungen weiter erläutert werden.
Neu werden zur Berechnung der Kreditrisiken die Risikogewichte nicht nur durch Schuldnerkategorien, sondern nach dem Liquiditäts- und Bonitätsrisiko des jeweiligen Schuldners differenziert. Grundlage dafür wird die Beurteilung des Schuldners durch ein Rating sein. Für die Bemessung der benötigten Eigenkapitalunterlegung der Kreditrisiken können die Banken aus drei
verschiedenen Ansätzen wählen. Das sogenannte Standardverfahren, den IRB-Ansatz (Internal
Ratings Based Approach) im Basisansatz (Foundation Approach) sowie im fortgeschrittenen
Ansatz (Advanced Approach). Die Wahl des anzuwendenden Ansatzes liegt bei den jeweiligen
Finanzinstituten, muss jedoch bis auf wenige Ausnahmen durchgängig angewandt werden. Die
Höhe der zu unterlegenden Eigenmittel ist abhängig von der Wahl des Verfahrens, wobei die
Wahl des IRB-Ansatzes grundsätzlich eine tiefere Eigenkapitalunterlegung zur Folge hat.90
Im Standardverfahren wird grundsätzlich wie bisher vorgegangen. Jedoch werden neu nicht für
Schuldnerkategorien, sondern innerhalb der Schuldnerkategorien Risikogewichte vorgegeben.
Die Risikogewichte von 20-100% werden weiterhin bestehen bleiben und durch einen weiteren
Gewichtungssatz von 150% für Kreditnehmer mit schlechter Bonität (mehr als 90 Tage in Verzug und ungenügender Einzelwertberichtigung) ergänzt. Zudem räumt der Basler Ausschuss in
der neuen Vereinbarung bereits im Standardansatz den Kreditsicherungsinstrumenten höhere
Anerkennung zu. Innerhalb der definierten Risikogruppen hängt die Risikobeurteilung von den
externen Ratingagenturen ab. Ohne Rating, das für die meisten KMU in der Schweiz zutrifft,
wird eine Risikogewichtung von 100% zugeteilt. Ausnahme sind die Retailforderungen - die
aufgrund heftiger Kritik der mittelständischen Unternehmen - neu mit 75% gewichtet werden
können. Das Retail-Portfolio beinhaltet normalerweise Standardkreditverträge, die Banken mit
Privatpersonen abschliessen. Die Portfolios zeichnen sich durch eine hohe Anzahl von Schuldnern aus, was eine Diversifikation bewirkt, somit die Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Ausfalles mehrerer Schuldner verringert und eine geringere Eigenkapitalunterlegung rechtfertigt.
Basel II hat die Möglichkeit geschaffen, Kredite an kleine und mittlere Unternehmen ebenfalls
dem Retail-Portfolio zuzuweisen. Voraussetzung ist, dass die zusammengefassten Kredite an
einen Kreditnehmer EUR 1 Mio. (CHF 1.5 Mio.) nicht übersteigen und das Gesamtengagement
eines einzelnen Schuldners 0.20% des Retail-Portfolios nicht übersteigt. Abgesehen davon
muss die Aufsicht überzeugt sein, dass das Portfolio geeignet diversifiziert ist und die Risiken
folglich soweit reduziert sind, dass eine Gewichtung von 75% gerechtfertigt erscheint. Durch
Grundpfandrechte/Hypotheken gesicherte Kredite erhalten einheitlich ein 35% Risikogewicht,
sofern es sich um selbstbewohntes Eigentum handelt. Durch gewerbliche Immobilien gesicherte
Kredite erhalten grundsätzlich eine Risikogewichtung von 100%, wobei je nach nationalen Gegebenheiten für einen Teil des Kredites eine 50% Gewichtung angewandt werden kann.91
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Gesamtübersicht der im Standardansatz geltenden Risikogewichtungen innerhalb der Schuldnerkategorien:
90
91
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 256-262
Gem. Art. 74 der Eigenkapitalvereinbarung von Basel II. Möglich in hoch entwickelten Märkten. Der
50% des Marktwertes oder 60% des Beleihungswertes nicht übersteigende Teil kann zu 50% gewichtet werden, wobei der tiefere Wert die Grundlage bildet. Der darüber hinausgehende Anteil des Kredites erhält eine Gewichtung von 100%
Seite 42 von 128
Tabelle 6: Risikogewichtung im Standardansatz nach Basel II
92
Es liegt in der Verantwortung der nationalen Aufsichtsinstanzen, die Ratings der anerkannten
Ratingagenturen möglichst objektiv den Risikoklassen des Standardansatzes zuzuordnen.
Der Standardansatz stellt das einfachste Verfahren zur Erfassung der Ausfallrisiken dar. Der
Ansatz kommt vor allem in Banken zur Anwendung, die ihre eigenen Ratingsysteme aufgrund
der hohen Anforderungen und den damit in Verbindung stehenden erheblichen Kosten der Umsetzung nicht einsetzen wollen. Im Weiteren bei Banken, denen die Erlaubnis zur Verwendung
der internen Ratings fehlt. Gerade kleinen Finanzinstituten fehlt es aufgrund der Grösse und der
geringen Anzahl von Kunden an genügend historischem Zahlenmaterial, damit die für den IRBAnsatz benötigten Messgrössen den Anforderungen entsprechend unterlegt werden könnten.
Ob eine Ratingagentur ("external credit assessment institution", ECAI) anerkannt wird, liegt im
Ermessen der nationalen Aufsichtsinstanzen. Auch können die Bewertungen der Ratingagenturen nur für eine bestimmte Art von Forderungen zugelassen werden. Um anerkannt zu werden,
muss eine Rating-Agentur zwingend folgende sechs Anforderungen erfüllen:93
92
93
-
Objektivität: Die Vergabe der Ratings muss streng und strukturiert sein und einem Validierungsverfahren unterliegen, dass auf historische Erfahrungswerte zurückgreifen
kann. Vor der Anerkennung muss die Beurteilungsmethode für jedes Marktsegment für
mindestens ein Jahr, besser drei Jahre angewandt worden sein.
-
Internationaler Zugang und Transparenz: Die von der Rating-Agentur angewandte
Methodik sollte der Öffentlichkeit bekannt sein. Die Ratings sollten sämtlichen interessierten Institutionen im In- und Ausland zugänglich sein.
-
Einsicht: Die Ratingagenturen sollten folgende Informationen zur Verfügung stellen: die
Beurteilungsmethode inklusive der Definition des Ausfalls (default), den Zeithorizont der
Betrachtung sowie die Bedeutung jedes Ratings. Zudem sollten die tatsächlich in jeder
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006).
Absatz 53-89
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 90-91
Seite 43 von 128
Bonitätskategorie beobachteten Ausfallraten sowie die Wahrscheinlichkeit der Umstufungen zwischen den Ratingklassen offengelegt werden.
-
Souveränität/Unabhängigkeit: Die Rating-Agentur darf keinem politischen oder wirtschaftlichen Druck unterliegen, der die Ratingurteile in irgendwelcher Art beeinflussen
könnte. Durch die Zusammensetzung der Geschäftsleitung sowie der Aktionärsstruktur
sollte es zu keinen Situationen kommen, die zu einem Interessenkonflikt innerhalb des
Beurteilungsprozesses führen könnten.
-
Ressourcen: Um die erwarteten qualitativ hochstehenden Bonitätsbeurteilungen durchführen zu können, sollte die Rating-Agentur über ausreichend Ressourcen verfügen um
einen engen Kontakt mit dem Schuldner zu gewährleisten. Die Beurteilungsmethoden
sollten quantitative sowie qualitative Elemente vereinen.
-
Glaubwürdigkeit: Bis zu einem bestimmten Ausmass wird die Glaubwürdigkeit durch
die oben erwähnten Kriterien untermauert. Ein weiteres Indiz für die Glaubwürdigkeit
zeigt sich in der Verwendung der Ratings durch unabhängige Parteien (Investoren, Banken, Versicherer). Das Vorhandensein interner Verfahren zur Verhinderung missbräuchlicher Verwendung von vertraulichen Informationen untermauert die Glaubwürdigkeit zusätzlich. Es ist nicht erforderlich, dass eine Rating-Agentur Unternehmen in mehreren
Ländern bewertet, um anerkannt zu werden.
Liegen dem Finanzinstitut mehrere Ratings verschiedener Agenturen vor, sind bei drei oder
mehr Ratingbeurteilungen die zwei mit den niedrigsten Risikogewichten zu berücksichtigen,
wobei bei der Eigenkapitalunterlegung die höhere Risikogewichtung anzuwenden ist. Kurzfristige Ratings dürfen auf keinen Fall für die Beurteilung langfristiger Forderungen herangezogen
werden. Ebenso dürfen Ratings beurteilter Unternehmen eines Konzerns nicht für andere Unternehmen innerhalb des Konzerns angewandt werden.94
Neben dem Standardansatz wird den Bankinstituten auch die Möglichkeit geboten, den Internal
Rating Based Approach (IRB-Ansatz) anzuwenden. Es wird zwischen dem Basisansatz sowie
dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz unterschieden. Den Bankinstituten wird damit erstmals eingeräumt, das vorgeschriebene regulatorische Eigenkapital für Kreditrisiken aufgrund interner Ratingverfahren und Risikomessmethoden zu bestimmen. Um von den Aufsichtsbehörden anerkannt zu werden, müssen die Verfahren quantitative sowie qualitative Mindestanforderungen
erfüllen. Durch das Zulassungsverfahren soll sichergestellt werden, dass der Ratingprozess
sowie die Risikokomponenten für die jeweilige Bank angemessen sind. Die internen Ansätze
basieren auf den Messgrössen des unerwarteten Verlustes (UL) und des erwarteten Verlustes
(EL). Während beim erwarteten Verlust davon ausgegangen wird, dass die Bank den Verlust
über Wertberichtigungen abgedeckt hat, werden für die Bestimmung des unerwarteten Verlustes die Messgrössen für die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), die Verlustausfallquote (LGD), die
ausstehende Forderung bei Verlustausfall (EAD) sowie die Restlaufzeit (M) herangezogen. Die
entwickelten Ratingverfahren müssen gewährleisten, dass für jede Forderungsklasse eine Einteilung in eine von mindestens acht Ratingklassen möglich ist.95 Es müssen sieben Klassen für
94
95
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 92-101
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 404
Seite 44 von 128
nicht ausgefallene sowie eine Klasse für ausgefallene Schuldner96 gebildet werden. Wie auch
im Standardansatz müssen die Banken ihre Forderungen in Forderungsklassen (Unternehmen,
Staaten, Banken, Privatkunden (Retail) und Beteiligungspositionen) unterteilen.
Bei ihren Bonitätsbeurteilungen gewichten die Banken die einzelnen Risikofaktoren aus den
verschiedenen Ratingbereichen (z.B. qualitative sowie quantitative Kriterien) gemäss ihrer intern zugewiesenen Bedeutung. Die Gewichtung der einzelnen Faktoren wird von der Bank
selbst bestimmt und nicht durch die Basler Eigenkapitalvereinbarung vorgegeben. Die
Ratingergebnisse werden zu einem Scorewert verdichtet und in Intervallen zusammengefasst,
um die Ratingklassen zu erhalten. Danach wird den Klassen in der sogenannten Kalibrierung
die mittlere Ausfallwahrscheinlichkeit (1-Jahres-PD-Wert) zugewiesen, wobei gemäss Basler
Ausschuss ein PD-Minimum von 0.03% anzuwenden ist.97 In der nachfolgenden Tabelle Nr. 7
soll die beschriebene Methodik anhand einer hypothetischen Ratingskala aufgezeigt werden.
R atin g klasse
1
2
3
4
5
6
7
8
9
B o n itätssco re
01-08
09-20
21-35
36-50
51-68
69-80
81-92
93-100
ausgefallen
Tabelle 7: Bildung von Ratingklassen im IRB-Ansatz
P D -W ert
0.03%
0.10%
0.50%
0.75%
1.00%
3.00%
10.00%
20.00%
E inzelw ertberic htung
98
In einem ersten Schritt wird anhand des PD, LGD sowie M die Bestimmung des Risikogewichtes vorgenommen. Die mit 8% Eigenkapital zu unterlegenden risikogewichteten Aktiva ergeben
sich aus der Multiplikation des ausstehenden Kreditbetrages im Zeitpunkt des Ausfalls (EAD)
und dem ermittelten Risikogewicht. Während die Banken im Basisansatz lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) pro Ratingklasse schätzen und den Verlust bei Ausfall (LGD) sowie die
Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) bankenaufsichtlich vorgegeben bekommen, werden im fortgeschrittenen Ansatz sämtliche Messgrössen bankintern selber bestimmt. Jedoch sind auch im
Basisansatz die vom Ausschuss vorgegebenen Werte abhängig von der Art des Produktes sowie der gestellten Sicherheiten. Im Basisansatz hängt aus Sicht der Bank die regulatorische
Eigenkapitalunterlegung somit ausschliesslich vom Wert der Ausfallwahrscheinlichkeit und dem
damit verbundenen bankinternen Rating ab.99 Die Restlaufzeit für Forderungen an Unterneh-
96
97
98
99
Schuldner sind als ausgefallen zu betrachten, sofern mindestens eines der folgenden Ereignisse eintritt: Die Bank sieht es als unwahrscheinlich an, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung voll
nachkommen kann oder der Schuldner ist mit seiner Zahlungsverpflichtung mehr als 90 Tage in Verzug (Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 452).
Vgl. Vgl. Ohletz W. (2007). S. 31 / Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 285
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Ohletz W. (2007). S. 31 / Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). S. 315
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 45
Seite 45 von 128
men, Banken und Staaten ist im Basisansatz grundsätzlich auf 2.5 Jahre festgesetzt. Banken,
die den fortgeschrittenen Ansatz wählen, müssen die effektive Restlaufzeit gemäss dem vorgeschriebenen Verfahren selber messen. Die nationalen Instanzen können jedoch Kredite an bestimmte kleinere inländische Unternehmen von der expliziten Restlaufzeitanpassung ausklammern, sofern der konsolidierte Jahresumsatz und die konsolidierte Bilanzsumme der Unternehmensgruppe, der die Firma angehört, weniger als EUR 500 Mio. beträgt und der Konzern ein
inländisches Unternehmen darstellt. Bei Anwendung der Ausnahmeregelung sind sämtliche
Kredite an kleinere, inländische Unternehmen einer Laufzeit von 2.5 Jahren zu unterstellen.100
Wie auch im Standardansatz räumt der Basler Ausschuss auch im IRB-Ansatz die Möglichkeit
ein, Kredite an Privat- und kleine Firmenkunden im sogenannten Retailbusiness zusammenzufassen. Kredite an kleine- und mittlere Unternehmen können dem Retailbereich zugeordnet
werden, sofern sämtliche Kredite an ein Unternehmen ein Kreditvolumen von EUR 1 Mio. nicht
überschreiten. Die Retailforderungen werden in drei Bereiche gegliedert: Durch Wohnimmobilien gesicherte Kredite, qualifizierte revolvierende Retailkredite (ungesichert und jederzeit widerrufbar, an Privatpersonen vergeben sowie limitiert auf EUR 100'000) sowie alle anderen Retailkredite (u. a. Unternehmenskredite bis EUR 1 Mio.). Im Gegensatz zu den anderen Forderungsgruppen kann im Retailbereich nicht zwischen dem Basis- oder fortgeschrittenen Ansatz
gewählt werden. Sämtliche Messgrössen sind selbst zu schätzen und lediglich die Risikogewichtsfunktionen werden aufsichtsrechtlich vorgegeben.101
Damit die Eigenkapitalanforderungen beim Übergang zwischen Retail- und Unternehmenssegment nicht schlagartig ansteigt, ist für Unternehmen bis zu einem Umsatz von EUR 50 Mio. ein
Abschlag bei der Risikogewichtung möglich. Die maximale Entlastung soll 20% betragen, jedoch im Durchschnitt bei 10% liegen. Je kleiner das Unternehmen, desto grösser der mögliche
Abschlag, wobei Unternehmen bis zu einer Umsatzhöhe von EUR 5 Mio. gleich behandelt werden.102 Die Überlegung beruht auf der Tatsache, dass gerade Grossunternehmen dem Konjunkturverlauf mehr ausgesetzt sind als kleine Unternehmen. Zudem steigt mit zunehmender Unternehmensgrösse tendenziell die Höhe der Kreditengagements und somit das effektive Verlustrisiko bei einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Innerhalb der Forderungsklasse Unternehmen werden zudem fünf Klassen von Spezialfinanzierungen gebildet. Eine Zuteilung in die Spezialfinanzierungen erfolgt lediglich, wenn der Kreditnehmer eine Gesellschaft speziell zur Finanzierung und/oder Betrieb eines Objektes gegründet
hat (sog. Zweckgesellschaft). Die Unterklassen der Spezialfinanzierungen sind Projektfinanzierung, Objektfinanzierung, Rohstoffhandelsfinanzierung, Finanzierung von Mietimmobilien sowie
hochvolatile Realkredite. Banken die die Mindestanforderungen an den IRB-Ansatz nicht erfüllen, müssen ihre internen Risikoklassen fünf aufsichtsrechtlichen Kategorien zuordnen und mit
deren Risikogewichten unterlegen. Banken welche die Mindestanforderungen für eigene Schätzungen erfüllen, können den IRB-Ansatz wählen, um die Risikogewichte abzuleiten.103
100
101
102
103
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 318-320
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 231-234, 402
Vgl. Übelhör M. / Warns Ch. (Hrsg.) (2004). S. 30 / Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006).
Absatz 273
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 219, 220, 275-284
Seite 46 von 128
Die nachfolgende Tabelle Nr. 8 zeigt Beispiele der berechneten Risikogewichte für unerwartete
Verluste entsprechend den Vorgaben des Basler Ausschusses und beinhalten die Eingabeparameter PD, LGD und eine angenommene Restlaufzeit von 2.5 Jahren. Gut ersichtlich sind die
Entlastungen für Unternehmen mit einem Umsatz unter EUR 50 Mio. sowie die schlagartige
Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen zwischen dem Retail- und Unternehmenssegment.
Tabelle 8: IRB-Risikogewichte für UL unter Basel II
104
Bei von Banken gehaltenen Beteiligungen, die weder konsolidiert noch vom Kapital abgezogen
werden, sind die gewichteten UL-Risikoaktiva mittels des Marktansatzes oder des PD/LGDAnsatzes zu bestimmen. Der Marktansatz stützt sich entweder auf die durch den Basler Ausschuss vorgegebenen Risikogewichte von 300% bzw. 400% oder bankinterne Marktrisikomodelle. Die Methodik des PD/LGD-Ansatzes entspricht dem IRB-Basisansatz für Unternehmenskredite. Sind ungenügende Informationen vorhanden, ist auf die gegebene PD-Schätzung der
Bank ein Skalierungsfaktor von 1.5 anzuwenden. Das maximale Risikogewicht beträgt 1'250%,
was bei der unter Basel II geltenden Eigenkapitalunterlegung von 8% einer 100% Unterlegung
entspricht. Alternativ kann hier die gesamte Beteiligungsposition zu je 50% vom Kern- sowie
Ergänzungskapital abgezogen werden.105 Für Unternehmen mit schlechter Bonität sowie fehlendem Zugang zum Kapitalmarkt sind alternative Finanzierungsvarianten von wesentlicher
Bedeutung. Gerade die Aufnahme von externem Eigenkapital spielt hierbei eine immer grössere Rolle. Ein Problem durch Basel II wird sich ergeben, sofern der externe Kapitalgeber ein Finanzinstitut ist, das den neuen Eigenkapitalanforderungen unterliegt. Gerade bei Unternehmen
mit schlechter Bonität wäre das zu unterlegende Eigenkapital für Banken so hoch, dass sich ein
entsprechendes Investment aufgrund der hohen Eigenkapitalkosten nicht rentieren würde.
104
105
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). S. 315
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 339-354
Seite 47 von 128
Mit dem Instrument der Verbriefung erhält die Bank ein Instrument, um als ursprünglich kreditgebende Bank (Originator) das Kreditrisiko weiter zu geben und somit von der verlangten Eigenkapitalunterlegung auszunehmen, sofern einige wesentliche Bedingungen erfüllt sind:106
-
Ein erheblicher Teil des Kreditrisikos ist auf Dritte übertragen worden.
-
Die übertragende Bank behält keine Kontrolle über die übertragenen Forderungen und
die Forderungen werden rechtlich isoliert, damit selbst bei der Insolvenz einzelner Forderungen nicht auf die abtretende Bank und ihre Gläubiger zurückgegriffen werden
kann.
-
Die Wertpapiere begründen keine Verbindlichkeiten der abtretenden Bank, sondern lediglich ein Anspruch auf den zugrundeliegenden Forderungspool.
-
Die Verbriefung enthält keine Klauseln, die den Originator verpflichten, Forderungen
auszutauschen, um die Kreditqualität des abgetretenen Forderungspools zu verbessern.
Für selbst gehaltene Verbriefungen sowie aus eigenen Verbriefungstransaktionen zurückbehaltene oder zurückgekaufte Verbriefungsanteile stehen zur Berechnung des benötigten Kapitalbedarfes der Standardansatz sowie die IRB-Ansätze zu Verfügung. Die Wahl des Ansatzes
richtet sich nach dem gewählten Ansatz der zugrundeliegenden Forderungen. Im Standardansatz liegen die anzuwendenden Risikogewichte zwischen 20% und 350%, sofern ein externes
Rating zugrunde liegt. Für Verbriefungspapiere mit einem Ratingurteil B+ und niedriger sowie
für nicht geratete Positionen muss ein vollständiger Kapitalabzug vorgenommen werden. Der
Abzug muss zu jeweils 50% vom Kern- sowie Ergänzungskapital vorgenommen werden. Ebenso ist jeglicher Zuwachs an Eigenkapital, der durch den Verkauf der Forderungen über dem
Buchwert erfolgt ist, bei dem Kernkapital in Abzug zu bringen. Solche Kapitalzuwächse werden
als "gain-on-sale" bezeichnet. Im IRB-Ansatz wird zwischen drei Ansätzen unterschieden. Auf
eine weitere Erläuterung der Ansätze wird aufgrund der eher geringen Relevanz in Bezug auf
die Arbeit abgesehen.107
Ein Problem hinsichtlich der Anwendung des IRB-Ansatzes stellt der "Partial use" dar. Darunter
versteht man die Möglichkeit der Banken, die sich prinzipiell für den IRB-Ansatz entschieden
haben, für gewisse Portfolios den Standardansatz zu verwenden. Der Basler Ausschuss hat
eine Zulassung bis auf wenige Ausnahmen abgelehnt. Hat eine Bank sich entschieden, den
IRB-Ansatz anzuwenden, muss sie diesen für alle Forderungen der Bankengruppe anwenden.
Die nationale Behörde hat jedoch die Möglichkeit, die abgestufte Einführung des IRB-Ansatzes
zu genehmigen. Dazu sind das Konzept sowie der Zeitpunkt bis zur vollständigen Einführung
mit der Aufsicht abzustimmen, um ein dauerhaftes Vorziehen der jeweils günstigsten Variante
auf Seiten der Banken zu vermeiden.108
Ein wichtiger Bestandteil zur Berechnung der nötigen Eigenmittelunterlegung ist die Berücksichtigung risikoreduzierender Instrumente, sogenannter Kreditsicherheiten. Durch die Hereinnahme von Sicherheiten trifft die Bank Vorkehrungen, falls der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Anzumerken ist, dass Kreditsicherheiten gemäss dem
Basler Ausschuss die Eigenmittelunterlegung nie erhöhen sondern lediglich nicht als risikomin-
106
107
108
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 554
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 538-68
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 256-262
Seite 48 von 128
dernd anerkannt werden. Durch werthaltige, jederzeit rechtlich durchsetzbare Sicherheiten erhält die Bank die Möglichkeit, die Eigenkapitalunterlegung zu minimieren und erhält so Spielraum für zusätzliche Kreditvergaben. Je exakter das angewandte Risikomessverfahren ist, desto grösser ist der Kreis der anerkannten Sicherheiten. Darüber hinaus steigt die absolute Höhe
der Risikominderung mit steigender Präzisierung der Risikomessverfahren. Unterschieden wird
wie bei der Berechnung des Kreditrisikos zwischen dem Standardansatz sowie den IRBAnsätzen. Innerhalb der beiden Ansätze kann zwischen dem einfachen sowie dem umfassenden Ansatz gewählt werden, wobei der umfassende Ansatz im Standardansatz angewandt werden darf, bei den IRB-Ansätzen jedoch angewandt werden muss.109
Während unter Basel I lediglich Realsicherheiten, Bareinlagen, Wertpapiere sowie Garantien
von Banken und Staaten berücksichtigt werden konnten, werden unter Basel II folgende zusätzlichen finanziellen Sicherheiten anerkannt:110
-
Gold
-
Von einer anerkannten Rating-Agentur beurteilte Schuldverschreibungen von
-
o
Staaten oder öffentlichen Stellen (PSE) mit einem Mindestrating von BB-
o
allen anderen Schuldner (inkl. Banken) mit einem Mindestrating von BBB-
Vorrangige Schuldverschreibungen ohne extern anerkanntes Rating, sofern:
o
sie von einer Bank emittiert wurden und
o
an einer anerkannten Börse notiert sind und
o
o
alle anderen ebenfalls vorrangigen Emissionen der Bank die ein externes Rating
von mindestens BBB- erhielten und
der Bank keine Informationen vorliegen, welche für die Schuldverschreibung ein
Rating unter BBB- rechtfertigen.
-
Aktien sowie Wandelanleihen, die in einem Hauptindex gelistet sind
-
Investmentfonds falls diese sich auf oben genannte Anlagen beschränken und deren
Kurse täglich veröffentlicht werden.
In den beiden IRB-Ansätzen können zusätzlich alle Aktien, die an einer anerkannten Börse gehandelt werden sowie Investmentfonds, die solche Aktien halten, anerkannt werden. In der
Schweiz können auch Lebensversicherungspolicen sowie verpfändete Ansprüche an Pensionskassen als Sicherheiten berücksichtigt werden.111 Weitere Sicherungsinstrumente im IRBAnsatz sind Forderungsabtretungen sowie Kreditderivate.112 Leasinggeschäfte werden gleich
behandelt wie Forderungen, die durch Sicherheiten gedeckt sind.113 Durch Immobilien gesicherte Hypotheken werden insofern bevorzugt behandelt, indem Hypotheken für Wohnimmobilien
ein Risikogewicht von 35% erhalten. Hypotheken für gewerbliche Immobilien sind grundsätzlich
zu 100% zu gewichten, eine Reduktion auf 50% kann in wirtschaftlich hoch entwickelten
109
110
111
112
113
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 290
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 146
Vgl. EBK (2005). S. 30
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 193 ff., 511
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 523
Seite 49 von 128
Ländern vorgenommen werden. Die nationale Aufsichtsbehörde hat das Recht die Risikogewichte zu erhöhen, falls diese zu niedrig erscheinen.114
Im einfachen Ansatz (simple approach) erhalten die besicherten Forderungsanteile das Risikogewicht der eingebrachten Sicherheit. Der nicht besicherte Teil hingegen behält das Risikogewicht der Forderung. Daraus ergibt sich, dass lediglich Sicherheiten, die ein besseres Rating als
die zugrundeliegende Forderung haben, risikomindernde Auswirkungen erzielen. Die Sicherheiten müssen mindestens die Laufzeit der Forderung aufweisen. Grundsätzlich gilt ein Mindestrisikogewicht von 20%. Unter gewissen Bedingungen können sie bis auf 0% reduziert werden.
Zusätzlich wird auch im einfachen Ansatz bei Netting-Vereinbarungen die Verrechnung von
Forderungen mit Einlagen erlaubt.115 Dies soll folgend an einem Beispiel erläutert werden.
Ein KMU mit einem Risikogewicht von 75% erhält von der Bank einen Kredit über CHF 500'000.
Als Sicherheiten bringt er ein Aktiendepot über CHF 300'000 mit einem Risikogewicht von 25%
ein. Durch das Einbringen der Sicherheit ergeben sich risikogewichtete Aktiven von: 300'000 x
25% + (500'000-300'000) x 75% = 225'000. Die von der Bank zu unterlegenden Eigenmittel
betragen CHF 225'000 x 8% = CHF 18'000. Ohne Sicherheiten müsste die Bank CHF 30'000
(500'000 x 75%) x 8%) bereitstellen.
Der umfassende Ansatz (comprehensive approach) kann, wie bereits erwähnt, sowohl im Standard- wie auch in den IRB-Ansätzen angewendet werden. Die konkrete Vorgehensweise innerhalb der Ansätze unterscheidet sich jedoch vollständig voneinander. Im Standardansatz wird
die risikoangepasste Differenz zwischen Forderung und Sicherheit zentral und es wird somit
direkt der EAD angepasst. In den IRB-Ansätzen wird die LGD der Forderung angepasst und die
Forderungshöhe (EAD) bleibt unangetastet.
Im Standardansatz muss die Bank den Forderungsbetrag gegenüber dem Schuldner nach Berücksichtigung der Sicherheiten ermitteln. Der Forderungsbetrag nach Berücksichtigung der
Sicherheiten ist mit dem Risikogewicht des Schuldners zu gewichten. Um die zukünftigen Wertschwankungen aufgrund von Marktveränderungen zu berücksichtigen, müssen die Sicherheit
wie auch der Forderungsbetrag mit Sicherheitsabschlägen sowie Zuschlägen (sog. Haircuts)
angepasst werden. Lauten Forderung und Sicherheit auf unterschiedliche Währungen, vermindert sich der Betrag der Sicherheit zusätzlich um die Wechselkursschwankung.116 Die effektiv
mit Eigenmitteln zu unterlegende Forderungshöhe nach Berücksichtigung der Sicherheiten berechnet sich wie in Abbildung Nr. 5 dargestellt.
.
.
E* = max {0; [E (1 + Haircut Ford erung)] - C (1-Haircut Sicherheit - Haircut Wäh rungsin kong ruenz)
E = Höhe der Forderung vor Berücksichtigung von finanziellen Sicherheiten
E* = Forderungsbetrag nach Berücksichtigung von finanziellen Sicherheiten
C = aktueller Wert der erhaltenen Sicherheiten
Abbildung 5: Formel zur Berechnung der Forderungen nach Sicherheiten
114
115
116
117
117
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 72-74
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 182-188
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 130-138
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Abs. 147
Seite 50 von 128
Die Bank hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Ermittlung der Haircuts. Entweder sie verwendet die vorgegebenen Standard-Haircuts oder aber selbst geschätzte Haircuts, denen eigene Schätzungen der Marktpreisvolatilität zugrunde liegen. Die Grösse der Haircuts ist abhängig
von der Art der zu bewertenden Instrumenten sowie der Häufigkeit der Marktbewertung. Wie
auch im einfachen Ansatz ist das Netting von Bilanzpositionen zulässig. Liegen Forderung und
Sicherheit in unterschiedlicher Währung vor, muss ein zusätzlicher Abschlag von 8% für das
Wechselkursrisiko vorgenommen werden.118 Im folgenden Beispiel soll das Vorgehen im umfassenden Ansatz / Standardansatz verdeutlicht werden.
Ein KMU mit einem Risikogewicht von 75% erhält von der Bank einen Kredit über CHF 500'000.
Als Sicherheiten bringt er ein Aktiendepot (Hauptindexaktien) über CHF 300'000 ein. Es wird
angenommen, dass die Forderung der Bank gegenüber dem Kunden ein Haircut von 0% erhält.
Das Aktiendepot in CHF hat gemäss Abs. 151 einen Haircut von 15%. Aufgrund gleicher Währungen muss keine Anpassung für das Wechselkursrisiko vorgenommen werden. Die Forderung nach Haircut beträgt CHF 500'000 (500'000 x 1.00), die Sicherheit CHF 255'000. Durch
das Einbringen der Sicherheit ergeben sich risikogewichtete Aktiven von: CHF 183'750
(500'000-255'000 x 75%). Die von der Bank zu unterlegenden Eigenmittel betragen CHF
183'750 x 8% = CHF 14'700. Mit dem einfachen Ansatz hätte die Bank gemäss vorerwähntem
Beispiel CHF 18'000.00 zu unterlegen.
Beim umfassenden Ansatz unter Berücksichtigung der IRB Ansätze wird nicht die ausstehende
Forderung bei Ausfall (EAD) angepasst, sondern die Kreditsicherheiten werden über die Anpassung der LGD berücksichtigt. Bei einem Pool aus Sicherheiten werden diese schrittweise
berücksichtigt. In einem ersten Schritt werden die finanziellen Sicherheiten berücksichtigt, danach folgen die Forderungsabtretungen und abschliessend die gewerblichen Immobilien.
Grundsätzlich beträgt die LGD vor Berücksichtigung der Sicherheiten 45%. Derjenige Teil der
Forderung, der durch die verschiedenen Sicherheiten gedeckt ist, erhält jeweils die risikoadjustierte LGD. Die restliche Forderung erhält eine LGD von 45%. Die Sicherheiten erhalten die
vom Ausschuss vorgegebenen LGD sowie den notwendigen Sicherheitsdivisor zugewiesen. Am
Schluss werden sämtliche LGD zu einem Durchschnitt für den gesamten Kredit verdichtet und
daraus gemäss vorgegebener Formel (gemäss Abs. 272) die Eigenkapitalanforderung sowie
die risikogewichteten Aktiven berechnet. Auf ein Berechnungsbeispiel wird aufgrund des Umfangs verzichtet. Es kann jedoch gesagt werden, dass nochmals eine wesentliche Verringerung
der Eigenkapitalunterlegung gegenüber dem Standardansatz stattfindet.119
Neben den finanziellen Sicherheiten können auch durch Garantien sowie Kreditderivate die zu
unterlegenden Eigenmittel gesenkt werden. Wesentlicher Unterschied ist, dass die Bank keinen
verwertbaren Vermögensgegenstand erhält sondern lediglich ein Zahlungsversprechen des
Garanten/Sicherungsgebers. Sind die Mindestanforderung zur Anerkennung gegeben, erhält
der gesicherte Teil der Forderung das Risikogewicht des Garanten. Die Risikominderung ist
somit nur gegeben, falls der Garant ein tieferes Risikogewicht als der Schuldner aufweist.120
Neben dem eigentlichen Kreditrisiko sind im Rahmen von Basel II aufgrund der zunehmenden
Bedeutung im Finanzsektor neu auch die operationellen Risiken als weiterer Gefahrenherd zu
118
119
120
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 150-152, 156-160
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 272, 287, 291, 295, 296,
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 189-196
Seite 51 von 128
beurteilen. Der Basler Ausschuss definiert das operationelle Risiko folgendermassen: "Operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des
Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse
eintreten. Diese Definition schliesst Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken
oder Reputationsrisiken."121
Zur Messung der operationellen Risiken gibt es drei verschiedene Ansätze.
Der Basisindikatoransatz (BIA) ist das einfachste Verfahren, um die benötigte Eigenmittelunterlegung zu berechnen. Es müssen 15% der durchschnittlichen Bruttoerträge der letzten drei
Jahre mit Eigenkapital unterlegt werden. Jahre in denen der Bruttoertrag negativ oder null ist,
sollten in der Berechnung nicht berücksichtigt werden. 122
Im Standardansatz (STA) werden die Tätigkeiten der Bank in acht Geschäftsfelder aufgeteilt.
Es gilt kein Einheitssatz, sondern jedes der Geschäftsfelder erhält einen eigenen Prozentsatz
zugeteilt. Die benötigte Eigenmittelunterlegung "pro Geschäftsfeld" ergibt sich wiederum aus
dem durchschnittlichen Bruttoertrag der letzten drei Jahre. Die nachfolgende Tabelle Nr. 9 zeigt
die anzuwendenden Multiplikatoren der Geschäftsfelder:
Geschäftsfeld
Eigenkapitalunterlegung
Unternehmensfinanzierung/-beratung (Corporate Finance)
18%
Handel (Trading & Sales)
18%
Retail-Geschäft (Retail Banking)
12%
Firmenkundengeschäft (Commercial Banking)
15%
Zahlungsverkehrsabwicklung (Payment & Settlement)
18%
Depot- und Treuhandgeschäfte (Agency Services)
15%
Vermögensverwaltung (Asset Management)
12%
W ertpapierprovisionsgeschäft (Retail Brokerage)
12%
Tabelle 9: Geschäftsfelder Banken im Standardansatz
123
Die nationale Bankenaufsicht kann einer Bank gestatten einen „alternativen" Standardansatz
ASA anzuwenden, falls sie der Überzeugung ist, dass der Ansatz eine bessere Basis bildet. Der
Ansatz kann im Retail- und Firmenkundengeschäft angewandt werden. Dabei wird der Bruttoertrag der Geschäftsfelder als Risikoindikator durch die Höhe der Darlehen und Kredite ersetzt.
Es gelten die gleichen Prozentsätze wie im STA-Ansatz, jedoch wird die Formel um einen festen Faktor m (0.035) ergänzt. Die Eigenmittelunterlegung der übrigen Geschäftsfelder wird
gleich wie im STA-Ansatz berechnet. 124
Im fortgeschrittenen Messansatz (AMA) müssen die Banken zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung sogenannte Risikokennzahlen durch bankinterne Messsysteme ermitteln. Für die
121
122
123
124
Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 644
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 644-683
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 654
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 644-683
Seite 52 von 128
Messansätze gilt eine Reihe quantitativer sowie qualitativer Kriterien, die durch die Bankenaufsicht zu genehmigen sind. 125
Das dritte Risiko, das mit Eigenkapital unterlegt werden muss, ist das Marktrisiko. Das Marktrisiko beinhaltet das Risiko von Verlusten im Handelsbuch (bilanzierte und nicht bilanzierte Positionen) aufgrund von negativen Veränderungen der Marktpreise. Unter dem Handelsbuch sind
sämtliche Finanzinstrumente und handelbaren Forderungen zu verstehen, die von der Bank
selbst zum Zweck des kurzfristigen Wiederverkaufs gehalten werden, um durch Preisschwankungen Gewinne realisieren zu können. Innerhalb des Marktrisikos werden vier Risikobereiche
unterschieden:126
-
Zinsänderungsrisiko
-
Aktienpositionsrisiko
-
Fremdwährungsrisiko
-
Rohstoffrisiko
Die Berechnung der Eigenmittelunterlegung kann über den Standardansatz sowie durch den
auf internen Modellen basierenden Ansatz erfolgen. Im Standardansatz werden die benötigten
Eigenmittel anhand vorgegebener Risikokategorien berechnet. Innerhalb der Kategorien ist jeweils das allgemeine Marktrisiko sowie das spezifische Kursrisiko zu berechnen. Im internen
Ansatz erfolgt die Berechnung aufgrund intern entwickelter Modelle. Es sind wiederum die besonderen Kriterien der Aufsichtsbehörde einzuhalten. Insbesondere ist das Risikopotenzial (Value-at-Risk, VaR) täglich zu berechnen und die Banken müssen über ein umfassendes Krisentestprogramm verfügen.127
2.5.3.2
Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren soll nicht nur sicherstellen, dass die Banken über eine
angebrachte Eigenkapitalunterlegung für alle eingegangen Risiken verfügen. Es soll die Banken
zusätzlich ermutigen, bessere Risikomanagementverfahren zur Überwachung und Steuerung
ihrer eingegangenen Risiken zu entwickeln und anzuwenden. Von den Aufsichtsinstanzen wird
erwartet, dass sie beurteilen, wie gut die Banken ihr Risiko einschätzen und gegebenenfalls
eingreifen, sofern es nötig erscheint. Ein laufender Abgleich der Risikostrategie mit dem aktuellen Risikoprofil soll gewährleistet werden. Es reicht nicht aus, zunehmenden Risiken ausschliesslich mit der Erhöhung der Eigenmittel entgegenzutreten. Vielmehr sollen Lücken im Risiko- und Kontrollsteuerungsverfahren nach und nach verbessert werden. Da die in der ersten
Säule erläuterten fortgeschrittenen Ansätze die Einhaltung der qualitativen Anforderungen der
zweiten Säule voraussetzen, darf die zweite Säule nicht als eigenständiger Bestandteil der
neuen Eigenkapitalvereinbarung angeschaut werden. Die zweite Säule fasst die Anforderungen
an die Banken wie auch die Aufsichtsinstanzen in vier zentralen Grundsätzen zusammen:128
125
126
127
128
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 644-683
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 683-718.LXiX
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 718.LXX-718.XCiX
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 719-764
Seite 53 von 128
-
Grundsatz 1: Banken sollen über ein Verfahren verfügen, mit dem sie die angemessene
Eigenkapitalausstattung im Verhältnis ihres Risikoprofils beurteilen können. Ebenso sollte sie über eine Strategie zum Erhalt des Eigenkapitalniveaus verfügen.
-
Grundsatz 2: Die Aufsichtsinstanzen haben die bankinternen Verfahren und Strategien
zu überprüfen und bewerten. Gleiches gilt für die Fähigkeit der Banken, ihre aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zu überwachen und deren Einhaltung sicherzustellen. Die Aufsichtsinstanzen haben Massnahmen zu ergreifen, wenn sie mit dem Ergebnis des Verfahrens nicht zufrieden sind.
-
Grundsatz 3: Die Aufsichtsinstanzen sollten von den Banken erwarten, dass sie über
eine höhere als in der ersten Säule erwartete Mindesteigenkapitalausstattung verfügen.
Zudem sollten sie die Möglichkeit haben, bei Bedarf von den Instituten höhere Mindesteigenkapitalanforderungen zu verlangen.
-
Grundsatz 4: Um zu verhindern, dass das Eigenkapital unter die Mindestanforderung
fällt, soll die Bankenaufsicht frühzeitig eingreifen und Massnahmen in Erwägung ziehen,
falls das Eigenkapital nicht erhalten oder wieder ersetzt wird.
Die im ersten Grundsatz erwarteten Verfahren zum Risikomanagement sind durch die Geschäftsleitung und das oberste Verwaltungsorgan zu überwachen. Zudem wird eine umfassende Beurteilung der Eigenkapitalausstattung und der bestehenden Risiken erwartet sowie die
Überwachung und Überprüfung des Berichtswesens und der internen Kontrollen gefordert.129
Ein weiterer wichtiger Punkt der zweiten Säule ist die Behandlung des Zinsänderungsrisikos im
Anlagebuch. Aufgrund der Tatsache, dass das Zinsänderungsrisiko ein bedeutendes Risiko
darstellt, muss gewährleistet werden, dass genügend Eigenkapital zurückgestellt wird. Da es
international beträchtliche Unterschiede hinsichtlich Art des Risikos und der Verfahren zur
Steuerung und Überwachung gibt, ist der Ausschuss zu dem Schluss gelangt, dass das Zinsänderungsrisiko des Anlagebuchs unter der zweiten Säule zu behandeln ist.130
2.5.3.3
Säule 3: Marktdisziplin
Durch die Säule 3 soll die Marktdisziplin durch eine Reihe von Offenlegungsanforderungen im
Rahmen der externen Rechnungslegung gestärkt werden. Diese sollen den Marktteilnehmern
gestatten relevante Informationen über den Anwendungsbereich, die Struktur und Höhe des
Eigenkapitals, die Risikopositionen und Messverfahren sowie die daraus abgeleitete Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung der Bankinstitute zu beurteilen. Gerade bei börsenkotierten
Instituten erfolgt die Disziplinierung im Bezug auf die Offenlegung aufgrund zu befürchtender
negativen Kursreaktionen. Zusätzlich wird durch die Offenlegung bei den Banken der Anreiz
geschaffen, auf eine solide Eigenkapital- und Risikostruktur zu achten. Grundsätzlich hat die
Offenlegung halbjährlich zu erfolgen, wobei bei bedeutenden international tätigen Banken eine
vierteljährliche Offenlegungspflicht für gewisse wesentliche Bestandteile (Kern- sowie Gesamtkapitalquoten) verlangt werden kann. Bei kleinen Banken mit stabilem Risikoprofil kann unter
Umständen einer jährlichen Veröffentlichung zugestimmt werden. Je nachdem welchen Ansatz
129
130
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 728-730
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 762-764
Seite 54 von 128
die Banken zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung anwenden schreibt die Rahmenvereinbarung die Offenlegung von bis zu 40 Berichten vor.131 Diese beinhalten im Wesentlichen
Informationen über Eigenkapitalstruktur, eingegangene Risiken und die Angemessenheit der
Eigenmittelausstattung. Auf diese Punkte soll folgend kurz eingegangen werden.
Qualitative Merkmale des Eigenkapitals wie Bedingungen und Konditionen sämtlicher Eigenkapitalinstrumente bestehen insbesondere für innovative und hybride Eigenkapitalbestandteile. In
der quantitativen Offenlegung ist die Höhe des Kernkapitals, die Gesamtsumme des Ergänzungskapitals und der Drittrangmittel sowie die Gesamtsumme der anrechenbaren Eigenmittel
aufzuzeigen. Im Kernkapital sind das einbezahlte Kernkapital, Rücklagen, Minderheitsbeteiligungen von Tochtergesellschaften, innovative Kernkapitalinstrumente, Überschusskapital sowie
vorgeschriebene Abzüge vom Kernkapital (z.B. Beteiligungen) separat auszuweisen. 132
Um den anderen Marktteilnehmern eine Beurteilung der Risikopositionen zu ermöglichen, hat
die Bank ihre Techniken zur Messung, Überwachung und Steuerung der Risiken offen zu legen.
Dafür müssen die Banken für jeden einzelnen Risikobereich (Kredit-, Markt-, operationelles Risiko sowie Zinsänderungsrisiko des Anlagebuches und der Beteiligungspositionen) die Grundsätze des Risikomanagements beschreiben. Diese beinhalten Strategie und Prozesse, Struktur
und Organisation des Risikomanagements, Art und Umfang der Risikomeldung sowie die
Grundsätze zur Absicherung oder Minderung der Risiken. 133
Den Marktteilnehmern soll ein besserer Einblick in das Risikoprofil sowie der Angemessenheit
der Eigenkapitalausstattung gegeben werden. In der qualitativen Offenlegung muss die Bank
den gewählten bankeigenen Ansatz zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung darlegen, in
der quantitativen Offenlegung erfolgt die Bekanntgabe der nötigen Eigenkapitalunterlegung in
den Bereichen: 134
-
Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken (im Standard- wie auch in den IRB-Ansätzen
für jedes Portfolio einzeln)
-
Eigenkapitalanforderungen für Verbriefungen sowie Beteiligungspositionen
-
Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken und Marktrisiken
-
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
Die Berichte sind auf Internetplattformen sowie anderen gleichwertigen Medien offen zu legen.
Die in der Säule 3 geforderten Offenlegungspflichten sind vor allem durch die Vielzahl der zu
erhebenden Daten mit hohen IT-Kosten verbunden. Während bei Grossinstituten der Einsatz
von komplexen Softwarelösungen üblich ist um die erwartete zeitnahe Berichterstattung zu gewährleisten, werden vor allem in kleineren Instituten die Reportingerfordernisse oftmals mit hohem manuellem Aufwand realisiert. Neben dem disziplinarischen Effekt hat sich durch die Offenlegung vor allem die Markttransparenz erheblich verbessert. Obwohl mit der Offenlegungspflicht ein weiterer Schutz für die Marktteilnehmer geschaffen wurde, zeigt vor allem die eingetroffene Finanzkrise ab dem Jahr 2007, dass aufgrund der immer komplexeren Verflechtungen
im Finanzbereich weiterer Handlungsbedarf besteht.
131
132
133
134
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 808-819
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 822
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 823-824
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Absatz 825
Seite 55 von 128
2.5.4
Basel III – Die ab 01.01.2013 geltenden Bestimmungen
Mit dem Reformpaket Basel III hat der Basler Ausschuss ein Reformprogramm ausgearbeitet,
um die Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen. Es hat zum Ziel, die Widerstandsfähigkeit der
einzelnen Banken (mikroprudenzielle Ansicht) sowie des weltweiten Bankensystems
(makroprudenzielle Ansicht) zu stärken, um in zukünftigen Stresssituationen die Gefahr zu verringern, dass sich Probleme im Finanzsektor auf die Realwirtschaft auswirken. Wesentliche
Schwachstellen im Bankensektor wie übermässige Fremdfinanzierung, nicht angemessenes
und qualitativ minderwertiges Eigenkapital sowie ungenügende Liquiditätspolster haben die
Krise noch weiter verschärft. Auch der prozyklische Schuldenabbau und die massiven Verflechtungen der Banken haben die Situation noch weiter verschlimmert. Der neu definierte Massnahmenkatalog ist als Ergänzung zu den bereits bestehenden Richtlinien von Basel II zu verstehen und umfasst unter anderem die folgenden wesentlichen Grundsteine:135
-
Erhöhung der Mindestkapitalforderungen von derzeit 8%
-
Höhere Qualität des Eigenkapitals um Verluste bei Fortführung der Geschäftstätigkeit
(going concern) wie auch im Insolvenzfall (gone concern) besser zu verkraften
-
Erhöhung der Risikodeckung bei Handelsgeschäften, Verbriefungen, Kontrahentenpositionen sowie ausserbilanziellen Instrumenten
-
Einführung einer international harmonisierten Höchstverschuldungsquote (LeverageRatio)
-
Einführung von Mindestliquiditätsstandards auf kurzfristiger Basis (Liquidity Coverage
Ratio, LCR) sowie längerfristiger Basis (Net Stable Funding Ratio, NSFR)
-
Verschärfung der Standards in der zweiten und dritten Säule
-
Entgegenwirken der Prozyklität und des übermässigen Kreditwachstums durch Einführung des Kapitalerhaltungspolsters sowie des antizyklischen Kapitalpolsters
2.5.4.1
Erhöhung der Mindestkapitalanforderung sowie Neudefinition des Eigenkapitals
Die Widerstandsfähigkeit einer Bank wird im Wesentlichen durch die Qualität der Eigenkapitalbasis bestimmt. Unter Basel II wurden insgesamt drei Qualitätsstufen (Tier 1 bis 3) definiert. Die
Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass zahlreiche Komponenten nicht geeignet waren, um Verluste
effektiv aufzufangen. Gerade dem "harten" Eigenkapital wurde dabei zu wenig Aufmerksamkeit
geschenkt. Die neue Rahmenvereinbarung korrigiert dieses Defizit mit einer neuen Definition
des Eigenkapitals. Im Fordergrund stehen dabei die Qualität, ein einheitliches Vorgehen bei
dessen Bestimmung sowie die transparente Darstellung. Zukünftig gibt es nur noch zwei Kapitalschichten:136
135
136
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010a). S. 1-3
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010b). Absatz 48-61
Seite 56 von 128
-
Tier 1 Kapital (Kernkapital): Das sogenannte Going-Concern-Kapital. Es soll die Fortführung des Geschäftsbetriebes gewährleisten und wird in hartes Kernkapital (Tier 1a)
sowie zusätzliches Kernkapital (Tier 1b) gegliedert. Es soll aus einbezahltem Stammkapital, Gewinnrücklagen, offenen Rücklagen sowie aus direkt im Eigenkapital erfassten
Erträgen bestehen. Um im Kernkapital anerkannt zu werden, müssen die Kapitalinstrumente einem Katalog von 14 Anforderungen entsprechen. Das harte Kernkapital hat im
Liquidationsfall den letzten Rang zu bilden und hat dem Institut unbegrenzt zu Verfügung zu stehen. Bei dem zusätzlichen Kernkapital liegen Zahlungen betreffend Tilgung
sowie Dividenden im Ermessensspielraum des Institutes. Des Weiteren haben die Instrumente voll am Verlust teilzunehmen und sind grundsätzlich unbefristet. Eine Rückzahlung auf Wunsch des Institutes ist frühestens nach fünf Jahren durch Genehmigung
der Aufsichtsbehörde möglich.
-
Tier 2 Kapital (Ergänzungskapital): Das sogenannte Gone-Concern-Kapital. Es soll im
Falle einer Nichtfortführung des Geschäftsbetriebes Verluste auffangen und somit die
Stellung der Gläubiger verbessern. Zentrale Anforderung an diese Instrumente ist, dass
das Kapital nachrangig zu sämtlichen Einlagen und Gläubigern der Bank ist. Wertberichtigungen/allgemeine Rückstellungen können bis zu maximal 1.25% der risikogewichteten Aktiven beim Standardansatz sowie 0.60% beim IRB-Ansatz angerechnet werden.
Das unter Basel I und II zur Unterlegung von Marktrisiken gehaltene Tier 3 Kapital fällt unter
Basel III vollständig weg.
Die regulatorischen Abzugsposten (das heisst Abzüge vom Kern- sowie Ergänzungskapital)
müssen ab dem 01.01.2018 vollständig abgezogen werden. Die Abzüge sind ab dem
01.01.2014 in 20%-Schritten vorzunehmen. Eigenkapitalinstrumente, die nicht mehr zu den Kapitalklassen gerechnet werden dürfen, werden ab dem 01.01.2013 bei der Einhaltung der definierten Kriterien schrittweise auslaufen. Ab dem 01.01.2013 sind diese noch mit 90% anrechenbar und in der Folge wird dieser Anteil jährlich um 10% reduziert.137 Im Bezug auf die Berechnung des harten Kernkapitals müssen folgende regulatorischen Abzüge vorgenommen
werden:138
137
138
-
Goodwill sowie andere immaterielle Vermögenswerte
-
Latente Steueransprüche, die abhängig vom Gewinnausweis der Bank sind. Davon
ausgenommen sind zu hohe Steuerabschlagszahlungen, die von den jeweiligen Körperschaften zurückgefordert werden können.
-
Fehlbeträge bei Rückstellungen für erwartete Verluste
-
Positive Rückstellungen für Absicherungen von Cashflows. Negative Beträge dürfen
dem harten Kernkapital hinzugerechnet werden.
-
Sämtlicher Zuwachs an Eigenkapital aus dem Verkauf von Forderungen im Zusammenhang mit Verbriefungstransaktionen (gain-on-sale)
-
Forderungen und Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Pensionsfonds (vor allem
bei der ergebnisverbessernden Auflösung von Verbindlichkeiten)
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010b). Absatz 94
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010b). Absatz 66-90
Seite 57 von 128
-
Anlagen in eigene Aktien (Vorratsaktien)
-
Nicht zu konsolidierende Beteiligungen an Bank-, Finanz- und Versicherungsunternehmen von bis zu 10%, falls diese 10% des harten Kernkapitals der Bank übersteigen. Der
Abzug ist bei der jeweilig betroffenen Kapitalkomponente in Abzug zu bringen.
-
Nicht zu konsolidierende Beteiligungen an Bank-, Finanz- und Versicherungsunternehmen von mehr als 10%, falls es sich nicht um Stammaktien handelt.
-
Anstelle des Vollabzuges muss eine Bank ab dem 01.01.2013 von der Summe der Positionen von wesentlichen Beteiligungen unkonsolidierter Finanzinstitute, Bedienungsrechten von Hypotheken sowie latenten Steueransprüchen den Anteil abziehen, der 15% der
zum harten Eigenkapital zählenden Instrumenten übersteigt. Innerhalb der drei Positionen gilt jeweils die Regel, dass jede einzelne Position 10% des harten Kernkapitals nicht
überschreiten darf. Die Abschreibung darf in 20%-Schritten bis zum 01.01.2018 erfolgen. Sämtliche unter die Grenze von 15% fallenden Positionen müssen offengelegt
werden. Der nicht abgezogene Betrag der drei Positionen erhält ein Risikogewicht von
250%.
-
Positionen, die unter Basel II jeweils zu 50% vom Kern- sowie Ergänzungskapital abgezogen wurden, werden neu mit einem Risikogewicht von 1250% belegt. Dazu zählen
bestimmte Verbriefungspositionen, bestimmte Beteiligungspositionen nach dem
PD/LGD-Ansatz, wesentliche Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen.
Über die Neudefinition der Eigenkapitalbestandteile hinaus werden auch die Mindesteigenkapitalquoten angepasst. Das regulatorische Gesamtkapital vor Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspolsters und des antizyklischen Kapitalpolsters beträgt wie bis anhin 8%. Innerhalb des
Gesamtkapitals ergeben sich jedoch Verschiebungen innerhalb der Kapitalklassen. Die Mindestanforderung an das harte Kernkapital (Tier 1a) steigt von bisher 2% auf 4.5% im Jahr 2015.
Das Kernkapital (Tier 1a + b) erhöht sich insgesamt von derzeit 4% auf 6% im Jahr 2015. Das
zusätzliche Kernkapital (Tier 1b) beträgt ab dem Jahr 2015 somit 1.5%, was einer Abnahme
von 0.50% entspricht. Gesamthaft erhöht sich das Kernkapital somit um 2% was einer Erhöhung von 50% zur bisherigen Regel entspricht. Das harte Kernkapital erhöht sich um 125%,
wobei ein Teil zu Lasten des zusätzlichen Kernkapitals erfolgt.139
Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass das Regelwerk von Basel II augrund der risikobasierten
Kapitalanforderung prozyklisch wirkte. Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten und der damit
verbundenen sinkenden Bonität der Kreditnehmer kann es bei den Banken zu Eigenmittelengpässen kommen, was zu einer reduzierten Neukreditvergabe führen kann. Um die Prozyklizität
zu reduzieren, schlägt der Basler Ausschuss in der neuen Vereinbarung verschiedene Massnahmen vor:140
139
140
-
Aufbau eines Kapitalerhaltungspuffers sowie eines antizyklischen Kapitalpuffers gegen
exzessive Kreditausweitungen
-
Zukunftsgerichtete Risikovorsorge und Verringerung der Prozyklizität der Kapitalanforderungen
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010b). Absatz 94
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010b). Absatz 20-33
Seite 58 von 128
Um der Prozyklizität entgegenzuwirken sollen Banken ausserhalb von Stressphasen Kapitalpolster halten, die über dem regulatorischen Minimum liegen. Der Basler Ausschuss sieht ein
dauerhaftes und konjunkturunabhängiges Kapitalerhaltungspolster von 2.5% der Risikoaktiva
vor. Der Kapitalpuffer hat vollständig aus hartem Kernkapital (Tier 1a) zu bestehen. Banken die
die vorgeschriebene Kapitalreserve nicht einhalten, haben diesen aufzufüllen und werden bis
zum vollständigen Erreichen der Quote teilweise oder ganz in der Ausschüttung von Dividenden
und Bonuszahlungen eingeschränkt. Die Ausschüttungsbeschränkungen sind abhängig von der
jeweiligen Deckung des Kapitalpuffers. Das Kapitalerhaltungspolster wird ab dem 01.01.2016
schrittweise eingeführt. Die Einführung erfolgt in vier Schritten zu jeweils 0.625% bis am
01.01.2019 der endgültige Wert von 2.5% erreicht ist. Die nachfolgende Abbildung zeigt, wie
viel Prozent des Gewinnes bei Nichterfüllung des Mindeststandards dem Kapitalerhaltungspuffer zugewiesen werden müssen.141
142
Abbildung 6: Thesaurierungspflicht in Abhängigkeit des Kapitalerhaltungspuffers
Es zeigte sich auch, dass sich übermässiges Kreditwachstum im Vorfeld einer Rezession verstärkend auf den Abschwung auswirkte. Um einer Destabilisierung des Bankensektors und der
damit verbundenen Auswirkungen auf die Realwirtschaft entgegenzuwirken, will der Basler
Ausschuss ein überhöhtes Kreditwachstum in Zeiten des Aufschwungs durch zusätzliche Eigenkapitalanforderungen regulieren. Dazu ist der sogenannte antizyklische Kapitalpuffer vorgesehen. Dieser soll in guten Zeiten aufgebaut werden und in Krisenzeiten zusätzlich zur Verfügung stehen. Die Höhe des zusätzlichen Kapitalpolsters wird von den nationalen Aufsichtsinstanzen aufgrund der länderspezifischen Gegebenheiten festgesetzt. Der Basler Ausschuss
gibt eine Bandbreite von 0 bis 2.5% vor, die analog dem Kapitalerhaltungspuffer schrittweise
eingeführt wird. Es liegt im Ermessen der nationalen Instanz, den antizyklischen Kapitalpuffer
bei Bedarf höher anzusetzen, der Basler Ausschuss begrenzt den Puffer aufgrund der internationalen Gegenseitigkeitsvereinbarung jedoch auf maximal 2.5%. Bis zur Veröffentlichung weiterer Richtlinien ist das antizyklische Kapitalpolster ausschliesslich aus hartem Kernkapital zu
bilden. Die Einführung erfolgt parallel zum Kapitalerhaltungspolster ab dem 01.01.2016 und
wird am 01.01.2019 vollständig in Kraft treten. Werden die Kapitalquoten nicht erreicht, gelten
wie beim Kapitalerhaltungspolster ebenfalls Ausschüttungsbeschränkungen.143
141
142
143
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010b). Absatz 129-135
Quelle: Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010b). Absatz 131
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010b). Absatz 136-150
Seite 59 von 128
Somit erhöht sich die Mindestkapitalanforderung durch das zusätzliche Kapitalerhaltungspolster
von derzeit 8% auf mindestens 10.5%. Führen die nationalen Aufsichtsinstanzen den zusätzlichen antizyklischen Kapitalpuffer im vollen Masse ein, müssen die Banken ihre Risikoaktiva
gemäss Basel III zukünftig mit 13% Eigenkapital unterlegen. Auf qualitativer Basis erhöht sich
das harte Kernkapital mit Einbezug beider Kapitalpuffer von derzeit 2% auf insgesamt 9.5%
sowie das Kernkapital insgesamt von derzeit 4% auf 11%. Dies zeigt deutlich, dass neben der
Erhöhung der Eigenmittel vor allem auch die Qualität der Eigenmittel in Zukunft einen hohen
Stellenwert einnimmt.
Es hat sich gezeigt, dass sich die bisher gemäss IAS 39 angewandte prozyklische Risikovorsorge aufgrund "erlittener Verluste" die Krise weiter verstärkte. Der Basler Ausschuss setzt sich
für eine Änderung der internationalen Bilanzierungsrichtlinien zu einem von der IASB vorgeschlagenen Expected Loss Modell (erwartete Verluste) ein. Um die Prozyklizität im IRB-Ansatz
zu reduzieren, erwägt der Basler Ausschuss zurzeit die Einführung von PD-Schätzungen unter
Abschwungbedingungen oder die Einführung von konjunkturabhängigen PD-Schätzungen.144
2.5.4.2
Erhöhte Risikodeckung bei Handelsgeschäften, Verbriefungen, Kontrahentenpositionen sowie ausserbillanziellen Instrumenten
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass nicht alle Risiken in angemessenem Umfang berücksichtigt wurden. Vor allem wichtige Risiken in und ausserhalb der Bilanz, komplexe Kreditprodukte (vor allem Verbriefungen), Derivativpositionen sowie das Kontrahentenrisiko wurden
nicht im benötigten Umfang erkannt. Basel III wird die Mindestanforderungen für komplexe Verbriefungen erheblich verschärfen. Insbesondere den doppelstöckigen Verbriefungen (CDO,
ABS) werden massiv höhere Risikogewichte zugewiesen und Banken werden angehalten, auch
Verbriefungen mit externen Ratings einer eigenen strengeren Kreditanalyse zu unterziehen. Im
Bereich des Handelsbuches werden die Regeln für die Eigenkapitalunterlegung beträchtlich
erhöht. Zu den Neuerungen gehören eine auf Stressbedingungen ausgerichtete Value-at-RiskAnforderung, ein Risikozuschlag für Migrations- und Ausfallrisiken sowie Anpassungen im Bereich für strukturierte Kreditprodukte. Eine weitere Ursache für vergangene Verluste war die
Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien (sog. Kontrahenten). Zu den Neuerungen unter Basel III gehören die Verschärfung der regulatorischen Eigenkapitalanforderung für das
Kontrahentenrisiko, die Verbesserung des Risikomanagments, auf Stressbedingungen ausgerichtete Eingabeparameter sowie zusätzliche Eigenkapitalanforderungen für Forderungen gegenüber Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme über USD 100 Mrd. durch Anwendung eines
Multiplikationsfaktors von 1.25. Die neuen Regelungen stellen einen massiven regulatorischen
Eingriff in die Geschäftsmodelle der Banken dar. Der Fokus ist darauf ausgerichtet, dass die
Banken weniger Derivate- und OTC-Geschäfte145 (Over the Counter) abwickeln und übermässiges Bilanzwachstum vermieden werden soll. Gemäss Schätzungen des Basler Ausschusses
144
145
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010b). Absatz 20-25
OTC-Geschäfte: Bezeichnet finanzielle Transaktionen zwischen Marktteilnehmern, die nicht über die
Börse abgewickelt werden. Neben börsennotierten Wertpapieren werden auch exotische Optionen
sowie nicht zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gehandelt.
Seite 60 von 128
werden die Banken aufgrund der neuen Regelungen in Zukunft drei- bis viermal soviel Eigenkapital für das Marktrisiko vorhalten müssen.146
2.5.4.3
Einführung einer international harmonisierten Leverage-Ratio
Die Finanzkrise zeigte, dass vor allem international tätige Grossbanken eine zu hohe bilanzielle
und ausserbilanzielle Verschuldung aufwiesen. Die sinkenden Marktwerte während der Krise
führten zu beträchtlichen Verlusten und damit zu einem deutlichen Rückgang des Eigenkapitals.
Um die Mindesteigenkapitalquoten halten zu können, waren viele Banken gezwungen, Aktiva
zu verkaufen. Dies führte zu einem weiteren Fall der Marktpreise, erhöhte die Verluste und reduzierte die Eigenmittel weiter. Um in Zukunft die Verschuldung der Banken einschränken zu
können und damit einen destabilisierenden Schuldenabbau zu verhindern, wird eine für den
ganzen Bankensektor verbindliche Höchstverschuldungsrate (Leverage-Ratio) eingeführt. In
einer Testphase zwischen 2013-2016 wird eine Leverage-Ratio von 3% vorgegeben. Ende
2017 soll die Leverage-Ratio definitiv festgelegt werden, um im Jahr 2018 in der 1. Säule integriert werden zu können. Bereits ab dem Jahr 2015 haben die Banken die Höchstverschuldungsquote in ihren Berichten offenzulegen. Vergleichsgrösse bildet das sogenannte Tier 1
Kapital. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der nicht risikogewichteten Aktiva um Fehleinschätzungen von Seiten der Banken auszuschliessen. Die Höhe der Aktiva bestimmt sich auf Grundlage
der jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften. Vorgenommene Wertberichtigungen können abgezogen werden, allfällige Sicherheiten dürfen nicht berücksichtigt werden. Die Offenlegung soll
auf Bruttobasis erfolgen, wodurch ein Netting nicht zugelassen wird. Ausserbilanzielle Positionen sind mit einem Kreditumrechnungsfaktor von 100% einzubeziehen. Einzige Ausnahme bilden uneingeschränkt kündbare, ausserbilanzielle Positionen, die einen Kreditumrechnungsfaktor von 10% erhalten. Gerade bei Banken mit wenig riskanten Kreditgeschäften besteht die Gefahr, sich durch die Einführung der Leverage-Ratio bei der Kreditvergabe einschränken zu müssen.147
2.5.4.4
Einführung von Mindestliquiditätsstandards
Wie sich gezeigt hat, reicht eine robuste Eigenkapitalunterlegung zur Stärkung des Bankensektors nicht aus. Die Finanzkrise zeigte, wie wichtig die Liquidität für das Funktionieren des Bankensektors ist. In den boomenden Jahren vor der Krise waren die Gelder leicht und zu tiefen
Konditionen erhältlich. Dies führte dazu, dass die Banken ihr Liquiditätsrisiko nicht sorgfältig
genug steuerten. Die rapide Verschlechterung der Marktsituation und das aufkommende Misstrauen unter den Banken liess die Geldquellen versiegen. Die Zentralbanken mussten eingreifen um die Funktionsfähigkeit der Geldmärkte zu gewährleisten sowie einzelne in Bedrängnis
geratene Finanzinstitute zu stützen. Als Konsequenz hat der Basler Ausschuss im Dezember
2010 die internationale Rahmenvereinbarung über Messung, Standards und Überwachung in
Bezug auf das Liquiditätsrisiko veröffentlicht. Die Rahmenvereinbarung enthält erstmals detaillierte Empfehlungen zum Risikomanagement und der Überwachung des Liquiditätsrisikos und
146
147
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010a). S. 4f.
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010b). Absatz 153-167
Seite 61 von 128
definiert zwei neue Kennzahlen. Die Mindestliquiditätsquote (LCR) sowie die strukturelle Liquiditätsnote (NSFR). Die LCR ist von den Banken mindestens monatlich, die NSFR quartalsweise
zu ermitteln. Die Ermittlung hat auf konsolidierter Basis sowie auf Einzelinstitutsebene zu erfolgen. Die Einführung der Standards findet nach einer Beobachtungsphase für die LCR am
01.01.2015 sowie für die NSFR am 01.01.2018 statt. Während der derzeitigen Beobachtungsphase haben die Banken die Kennzahlen ab dem 01.01.2012 den Aufsichtsinstanzen zu melden damit allfällig nötige Kalibrierungen der Parameter bis zur Einführung noch vorgenommen
werden können.148
Mit der Einführung der LCR wird das Ziel verfolgt, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit einer Bank
im Falle eines Stressszenarios über den Zeitraum von 30 Tagen zu gewährleisten. Zu diesem
Zweck sollen die durch eine Stresssituation ausgelösten Mittelabflüsse/Zahlungsausgänge
durch das Halten von ausreichend liquiden und qualitativ hochwertigen Vermögenswerten gedeckt sein. Dafür hat die LCR mindestens 100% zu betragen:
LCR =
Bestand an qualitativ hochwertigen Vermögenswerten
gesamter Nettoabfluss im 30 Tage Stressszenario
Abbildung 7: Formel der LCR
≥ 100%
149
Als qualitativ hochwertige Vermögenswerte gelten Aktiva, die auch in Stresszeiten ohne grössere Verluste liquidiert werden können und im Idealfall notenbankfähig sind. Als fundamentale
Merkmale sollten ein geringes Kredit- und Marktrisiko, die Leichtigkeit der Bewertung sowie die
Notierung an einer anerkannten Börse gegeben sein. Marktbezogene Merkmale sind ein aktiver
und bedeutender Markt, eine hohe Anzahl von Marktmachern sowie eine geringe Marktkonzentration. Dabei werden die Aktiva in Level 1- und Level 2-Vermögenswerte eingeteilt. Bei den Level 1-Aktiva handelt es sich um liquide Mittel, Zentralbankenreserven sowie Staatsanleihen, die
Zahlungsausgänge zu 100% decken können. Die Level 2-Aktiva müssen ein Risikogewicht von
maximal 20% im Standardansatz oder ein Rating von mindestens AA- aufweisen. Die Positionen fliessen mit einem Haircut von 15% in die Berechnung ein. Zusätzlich dürfen sie maximal
40% des gesamten Liquiditätspuffers ausmachen. Den Vermögenswerten stehen die NettoZahlungsausgänge als Divisor gegenüber. Dieser wird definiert als die zu erwartenden Abflüsse
von Barmitteln abzüglich der zu erwartenden Mittelzuflüsse im Zeitraum von 30 Tagen. Die erwartenden Mittelabflüsse werden berechnet, indem die offenen Positionen der verschiedenen
Kategorien mit den jeweils zu erwartenden Abflussraten multipliziert werden. Tiefe Rückzugsraten werden vor allem für private Kundengelder, die durch Staatsgarantien oder wirksame Einlagensicherungen geschützt sind angenommen. Hier beträgt die festgelegte Rate z. B. 5%. Die
Mittelzuflüsse werden berechnet, indem diese mit der Rate multipliziert werden, mit der sie voraussichtlich eingehen. Die erwarteten Zahlungszuflüsse sind auf maximal 75% der erwartenden
Zahlungsabflüsse beschränkt. Das der LCR-Berechnung zugrunde gelegte Stressszenario beinhaltet, wie ab dem Jahr 2007 eingetreten, unter anderem der Vertrauensverlust in eine Bank
infolge Herabstufung des Ratings bis zu drei Stufen, erhöhte Sicherheitsabschläge und den
148
149
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010c). S.1-5, S. 45
Quelle: Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010c). Absatz 16
Seite 62 von 128
Anstieg von vorzuhaltenden Sicherheiten aus Derivativpositonen, einen Teilabzug der Privatkundeneinlagen sowie einen Teilverlust der unbesicherten Refinanzierungsmöglichkeit.150
Mit der Einführung der NSFR bezweckt der Basler Ausschuss die Verbesserung der strukturellen Liquidität von Banken über einen Zeithorizont von einem Jahr. Es soll sichergestellt werden,
dass die Vermögenswerte im Verhältnis zu ihrer Liquidierbarkeit mit langfristig gesicherten stabilen Mitteln refinanziert werden. Vor allem soll die Abhängigkeit von kurzfristig, von Grosskunden in Zeiten übermassiger Liquidität, zur Verfügung gestellten Finanzmitteln begrenzt werden.
Die NSFR setzt die verfügbaren stabilen Mittel ins Verhältnis der benötigten stabilen Mittel und
sollte mindestens 100% betragen:
NSFR =
verfügbarer Betrag stabiler Refinanzierung
erforderlicher Betrag stabiler Refinanzierung
Abbildung 8: Formel der NSFR
≥ 100%
151
Mit dem Standard soll für den Zeitraum eines Jahres eine stabile Refinanzierung gewährleistet
sein, auch wenn die Bank einem Stressszenario aufgrund des Rückganges der Rentabilität,
einer Herabstufung durch eine Ratingagentur oder eines eintretenden Ereignisses mit negativen
Auswirkungen auf die Reputation ausgesetzt ist. Die Summe der stabilen Refinanzierung setzt
sich aus der Summe sämtlicher Passiven multipliziert mit dem jeweiligen ASF-Faktor zusammen. Der Faktor spiegelt den Stabilitätsgrad der Refinanzierung wieder und liegt zwischen
100% (Eigenkapital) und 0% (übrige Verbindlichkeiten). Kurzfristige Stützungsmassnahmen der
Notenbanken dürfen aufgrund der nur vorübergehenden Natur nicht berücksichtigt werden. Der
erforderliche Betrag der Refinanzierung setzt sich aus der Summe sämtlicher Aktiva multipliziert
mit dem RSF-Faktor zusammen. Dieser Faktor zeigt, inwieweit Aktiva innerhalb eines Jahres
nicht liquidierbar sind und somit mit stabilen Mitteln refinanziert werden müssen. Auch hier liegt
die Bandbreite zwischen 0% (z.B. Barmittel) und 100% (übrige Vermögenswerte). Eine genaue
Auflistung der ASF- sowie RSF-Faktoren kann der Rahmenvereinbarung des Basler Ausschusses entnommen werden.152
Zu den zwei erwähnten Standardkennzahlen fordert der Basler Ausschuss des Weiteren die
Ermittlung der vertraglichen Laufzeitinkongruenz, der Konzentration der Refinanzierung, der
verfügbaren unbelasteten Vermögenswerte, die LCR für wesentliche Währungen und marktbezogene Beobachtungsgrössen zur Analyse zukünftiger Entwicklungen. Die Umsetzung der
neuen Liquiditätsstandards wird in den meisten Finanzinstituten mit massivem zusätzlichem
Implementierungsaufwand verbunden sein. Das Halten qualitativer Wertpapiere wird sich sicherlich auf die Rentabilität der Banken niederschlagen und wird eine nötige Anpassung der
Refinanzierungsstrategie unumgänglich machen. Gerade bei Grossbanken können sich aufgrund von Ressourcenengpässen und der gleichzeitigen Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften Implementierungsprobleme ergeben.153
150
151
152
153
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010c). Absatz 15-118
Quelle: Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010c). Absatz 121
Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010c). Absatz 119-136
Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010c). Absatz 137-183
Seite 63 von 128
2.5.5
Implementierung ins Schweizer Recht
Die Basler Richtlinien werden in der Schweiz über das seit 1934 bestehende Bundesgesetz
umgesetzt. Die grundlegenden Entscheide werden auf Verordnungsstufe festgelegt. Aufgrund
der umfangreichen Materie wurde im Rahmen von Basel II eine eigenständige Eigenmittel- und
Risikoverteilungsverordnung (ERV) erstellt. Sämtliche technischen Erläuterungen werden aufgrund der Befugnis der Bankenkommission in zusätzlichen EBK-Rundschreiben erlassen. Die
rechtliche Überführung in das Schweizer Recht ist nötig, da die Richtlinien des Basler Ausschusses lediglich einen internationalen Mindeststandard darstellen und rechtlich nicht verbindlich sind. Gemäss ERV stehen den Schweizer Banken in Bezug auf Basel II nicht nur der Standardansatz und der IRB zu Verfügung, sondern der Standardansatz wird in zwei Ausprägungen
(Schweizer Standardansatz SA-CH und internationaler Standardansatz SA-BIZ) eingeführt. Ziel
des Schweizer Standardansatzes ist es, den Umstellungsaufwand für die Institute möglichst
gering zu halten. Aus diesem Grund dient vor allem die alte Bankverordnung als Grundlage und
es werden nur die notwendigen Anpassungen an Basel II vorgenommen. Im internationalen
Standardansatz hingegen wird Basel II pur übernommen, was einen massiv grösseren Umstellungsaufwand zur Folge hat. Während der SA-BIZ grundsätzlich durch wenige international tätige Banken anzuwenden ist, wird die Mehrheit der Schweizer Banken den SA-CH anwenden.
Den IRB-Ansatz hingegen wenden zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die zwei Grossbanken
(UBS; CS) sowie eine Kantonalbank an. Innerhalb der beiden Schweizer Standardansätze zeigen sich vor allem Unterschiede in der Risikogewichtung bei der Eigenkapitalunterlegung. Die
Risikogewichtsstaffeln im Schweizer Ansatz erfolgen in 25%-Schritten, während der internationale Ansatz die gemäss Basel II vorgegebenen 20%-Schritte anwendet. Erleichterungen im
Schweizer Ansatz erfahren jedoch durch Landwirtschaftsliegenschaften, Büro- und Geschäftshäuser sowie grossgewerbliche Objekte grundpfandgesicherte Positionen, die grundsätzlich ein
um 25% reduziertes Risikogewicht erhalten. Strengere Vorschriften gelten im Schweizer Ansatz
jedoch für die Risikogewichtung für Beteiligungstitel und Anteile von kollektiven Kapitalanlagen.
Den IRB-Ansatz hingegen wenden zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die zwei Grossbanken
(UBS; CS) sowie eine Kantonalbank an. Auf Stufe Verordnung werden lediglich wesentliche
IRB-spezifische Punkte geregelt. Genauer werden die Vorschriften in den Rundschreiben behandelt, die jedoch meistens auf die Ausführungen des Regelwerkes Basel II verweisen. In Bezug auf das Marktrisiko müssen nur leichte Anpassungen an den bestehenden Richtlinien vorgenommen werden. Die Bestimmungen zu den operationellen Risiken sind Neuland und halten
sich eng an die Basler Vorgaben. Betreffend Offenlegung müssen lediglich Banken, die die
Grenze von 200 Mio. CHF überschreiten oder den internationalen Standardansatz oder IRB für
Kreditrisiken oder den fortgeschrittenen Ansatz für operationelle Risiken anwenden, sämtliche
Anforderungen an das Rundschreiben erfüllen. Die übrigen Institute, was der Mehrheit entspricht, haben lediglich den Betrag der verfügbaren sowie erforderlichen Eigenmittel offen zu
legen. Gerade diese minimale Umsetzung der dritten Säule bedeutet für die Vielzahl der Institute eine erhebliche Erleichterung.154
Im Bereich des Aufsichtsverfahrens kann die Bankenkommission (neu integriert in der FINMA)
gemäss Art. 34 ERV erhöhte Eigenmittelanforderungen gegenüber den Bestimmungen der ERV
verlangen. Gemäss Anordnung der FINMA wurde bis zum 30.06.2011 eine Eigenkapitalanforderung, die 20% über den Empfehlungen von Basel II liegt verlangt. Somit hatten sämtliche
154
Vgl. EBK (2005). S. 7-11, S. 18-43
Seite 64 von 128
Banken in der Schweiz mindestens 9.60% Eigenkapital auszuweisen. Die Finanzmarktkrise hat
gezeigt, dass dieses Sicherheitspolster gerade bei den Grossbanken nicht ausreichend war.
Bereits im November 2008 wurde den beiden Grossbanken in Form einer Verfügung der EBK
höhere Eigenmittelanforderungen auferlegt. Die Banken sollen in guten Zeiten Eigenmittel bis
zu 200% der unter der Säule 1 geltenden Bestimmungen (entspricht 16% Eigenmittelunterlegung) aufbauen. Zusätzlich wurde eine Leverage-Ratio von minimal 3% auf Konzernebene sowie 4% auf Einzelinstitutsebene definiert, die jedoch lediglich für die beiden Grossbanken gilt.
Die Bestimmungen sind bis im Jahr 2013 zu erfüllen. Im März 2011 wurde das Rundschreiben
2011/2 der FINMA erlassen. Es trat per 01.07.2011 in Kraft. Darin wird die Praxis des pauschalen 20%-Puffers für sämtliche, in der Schweiz ansässigen, Institute neu geregelt. Die Höhe der
zusätzlichen Eigenmittel unter der Säule 2 sollen neu nach objektiven Faktoren wie Grösse,
Komplexität und Geschäftsaktivitäten festgelegt werden. Die FINMA teilt die Finanzinstitute neu
aufgrund der Kriterien Bilanzsumme, verwaltete Vermögen, privilegierte Einlagen und erforderliche Eigenmittel in fünf Kategorien ein. Jeder der fünf Gruppen wird eine einzuhaltende Kapitalquote zugeteilt, die zwischen 10.5% (Kategorie 5) und 13.6-14.4% (Kategorie 2) liegt. Zusätzlich wird jeder Kategorie eine Interventionsstufe zugeteilt, bei deren Unterschreitung aufsichtsrechtliche Massnahmen ausgelöst werden. Auf eine vorzeitige Einführung der Leverage-Ratio in
den Grössenklassen 2 bis 5 wird verzichtet. Die Einführung erfolgt im Rahmen der Umsetzung
von Basel III. Sämtliche Institute die per 01.07.2011 unter der festgesetzten Eigenmittelzielgrösse liegen, haben diese bis Ende 2016 zu erfüllen.155
Die Einführung der erhöhten Eigenkapitalanforderungen unter Basel III wird in Bezug auf die
Höhe der zu haltenden Eigenmittel keinen Einfluss auf die überwiegende Mehrheit der Schweizer Banken haben. Im Gegensatz zu Basel III, das eine Eigenkapitalquote von 10.5% (inklusive
des Kapitalerhaltungspuffers) vorschreibt, gelten in der Schweiz mit dem FINMARundschreiben bereits heute erhöhte Eigenmittelvorschriften von 10.5% bis 14.4% für Banken
der Grössenklasse 2-5 sowie 16% für die beiden Grossbanken. Bei den Grossbanken liegt die
Quote bereits bei 16%. Die heutigen Säule 2-Anforderungen der FINMA entsprechen dem unter
Basel III vorgesehenen Kapitalerhaltungspuffer. Sollte die Umsetzung der Basel III Eigenmittelanforderungen in die ERV wesentlich von den Vorschlägen des Basler Ausschusses abweichen, behält sich die FINMA vor, weitere Anpassungen am Rundschreiben vorzunehmen. Offen
in Bezug auf Basel III ist die Handhabung des zusätzlichen antizyklischen Kapitalpuffers von 02.5%. Eine Herabsetzung der heute unter der zweiten Säule geltenden Kapitalvorschriften
scheint eher unwahrscheinlich, obwohl Banken der Kategorie 2 bereits zum heutigen Zeitpunkt
mit 13.6-14.4% zu haltenden Eigenmitteln über den Bestimmungen von Basel III von 13% (inkl.
antizyklisches Kapitalpolster von 0-2.5%) liegen. Eine Anpassung nach oben hingegen wäre
durchaus denkbar. Weitaus höheren Einfluss wird die endgültige Übernahme der übrigen Basel
III Vorschriften haben. Gemäss Aussagen mehrerer mit Basel III konfrontierter Bankenvertreter
liegt eine überarbeitete Fassung der ERV im Entwurf vor. Daraus sei ersichtlich, dass nicht wie
unter Basel II zwischen einem Schweizer Standardansatz sowie einem internationalen Standardansatz unterschieden wird, sondern Basel III pur übernommen wird. Somit würden die unter Basel II im Schweizer Standardansatz geltenden tieferen Risikogewichte für einzelne Positionen wegfallen und zu einem höheren Eigenkapitalbedarf führen. Auch wären die unter Basel II
für kleine Institute geltenden Minimal-Offenlegungsvorschriften nicht mehr gültig. Die Änderun155
Vgl. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (2011a) / Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
FINMA (2011b).
Seite 65 von 128
gen hätten aufgrund von Systemanpassungen sowie das vermehrte Sammeln von zusätzlichen
Daten massiv höheren Umsetzungs- und Ressourcenaufwand zur Folge.156
Noch weiter geht die vom Bundesrat eingesetzte "Expertenkommission zur Limitierung von
volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen" in Bezug auf die Grossbanken. Die
Finanzkrise hat gezeigt, dass ein Ausfall einer systemrelevanten Bank nicht nur die Stabilität
des Finanzsystems, sondern alle Bereiche der Realwirtschaft gefährden kann. Durch den Fall
der UBS wurde klar, dass in einem solchen Fall der Staat ein Institut dieser Grössenkategorie
im Krisenfall nicht untergehen lassen kann. Die sogenannten "too big to fail"-Unternehmen geniessen somit eine faktische Staatsgarantie. Gerade im Bereich des Bankensektors müssen
aufgrund der volkswirtschaftlichen Risiken Massnahmen zur Eindämmung dieser Risiken ergriffen werden. Aus diesem Grund schlägt die Expertenkommission für die beiden Grossbanken
konkrete Massnahmen in den Bereichen Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung und Organisation vor. In dieser Arbeit werde ich die Massnahmen im Bezug auf die Eigenmittelunterlegung
erläutern. Die Expertenkommission sieht in diesem Bereich eine Aufteilung der Eigenkapitalkomponenten in die Basisanforderung, den Puffer sowie in die progressive Komponente vor.
Die Basisanforderungen gemäss Basel III von insgesamt 10.5% (inkl. Kapitalerhaltungspolster)
müssen in quantitativer sowie qualitativer Hinsicht erfüllt werden. Es ergeben sich jedoch Verschiebungen innerhalb der Kategorien.157
-
Basisanforderung: Es gilt wie unter Basel III eine harte Kernkapitalquote von 4.5%. Der
restliche Anteil der Basisanforderung bis auf 8% wird unter dem Puffer ergänzt.
-
Puffer: Gemäss Expertenkommission wird ein Puffer von 8.5% vorgeschlagen. Dieser
hat zu 5.5% aus hartem Kernkapital sowie zu maximal 3% aus CoCos zu bestehen. Die
CoCos erhalten einen Trigger bei 7%. Somit sind diese bei einem Unterschreiten der
harten Kernkapitalquote von 7% zu wandeln. Der Puffer liegt gegenüber den Vorschriften von Basel III 6.0% über dem erwarteten Kapitalerhaltungspolster, jedoch sind mit
dem Puffer die restlichen 3.5% der Basisanforderung von Basel III zu decken. Insgesamt
liegt die Eigenkapitalanforderung der Expertenkommission inklusive dem Puffer bei 13%
und somit insgesamt 2.5% über den Erwartungen von Basel III.
-
Progressive Komponente: Die Komponente ist abhängig vom Grad der Systemrelevanz.
Aufgrund der derzeitigen Grösse der Grossbanken wird eine Höhe der progressiven
Komponente von 6% erwartet. Sie kann vollständig durch CoCos mit einem Trigger bei
5% erfüllt werden. Die progressive Komponente kann mit dem unter Basel III definierten
antizyklischen Kapitalpolster (0-2.5%) gleichgestellt werden.
Insgesamt liegen die Gesamtanforderungen für Grossbanken bei 19%, wovon 10% aus hartem
Kernkapital bestehen müssen. Die restlichen 9% können durch sogenannte CoCos158 gedeckt
werden. Die Basel III Vorschriften sehen Mindestkapitalanforderungen von 10.5% (ohne Einbezug des antizyklischen Kapitalpolsters) vor, wovon 7% aus hartem Kernkapital zu bestehen ha156
157
158
Vgl. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (2011a) / Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
FINMA (2011b).
Vgl. Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen
(2010). S. 3-4, S. 9, S. 28-34, S. 59-63
CoCos: Bei den sogenannten CoCo-Bonds handelt es sich um bedingte Pflichtwandelanleihen, die
falls die Eigenkapitalquote unter einen bestimmten Wert fällt (definiert als Trigger) automatisch in
Aktienkapital umgewandelt werden.
Seite 66 von 128
ben. Die Eigenkapitalanforderungen sind bis spätestens 2018 zu erfüllen. Bereits ab 2013 müssen die Grossbanken die 16% Limite erreicht haben, wovon gemäss Basel II mindestens 4%
aus hartem Kernkapital bzw. 8% aus Kernkapital zu bestehen haben. Auch müssen die Grossbanken bis spätestens 2018 eine Leverage-Ratio von 5% aufweisen. Gemäss Basel III wird
hingegen eine Leverage-Ratio von 3% angestrebt. Die Vorlage wurde vom Parlament am
22.09.2011 angenommen und somit werden die Eigenmittelvorschriften von Grossbanken definitiv verschärft.159
159
Vgl. Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen
(2010). S. 59-63
Seite 67 von 128
3
Auswirkungen der Bankenregulierung auf die Kreditvergabe
Wie schon bei der Einführung von Basel II wird auch bei den neu vorgeschlagenen Regelungen
von Basel III von verschiedenen Seiten die Befürchtung geäussert, die neuen Vorschriften werden negative Auswirkungen auf die Kreditvergabe an KMU haben. Es wird angenommen, dass
die Vorschriften die Kreditkonditionen wesentlich verteuern und die Kreditvergabe eingeschränkt werden könnte. Ziel der Arbeit ist es, mit den im Theorieteil gewonnenen Erkenntnissen die Auswirkungen auf das Kreditvolumen/Kredithöhe, den Kreditvergabeprozess sowie die
Kreditkonditionen zu erkennen. Dabei ist es wichtig, die Regelungen von Basel II und Basel III
getrennt voneinander zu betrachten. Bei der Einführung von Basel II wurde vor allem die einheitliche bonitätsunabhängige Eigenkapitalunterlegung durch ein risikoadjustiertes Unterlegungsmodell ersetzt. Die Höhe der zu unterlegenden Eigenmittel wurde jedoch bei 8% belassen. Es wurde somit vor allem der Prozess in Bezug auf die Berechnung der zu unterlegenden
Risiken neu geregelt. Darin enthalten waren auch Begünstigungen in Bezug auf die zu unterlegenden Eigenmittel für Unternehmen die dem Retailsegment zugeordnet werden konnten sowie
für Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 50 Mio. Euro, um die Kreditvergabe gegenüber Unternehmen nicht einzuschränken. Im Gegensatz dazu beinhalten die neuen Basel III Vorschriften vor allem neue Anforderungen an die Höhe und Qualität der Eigenkapitalunterlegung, die
Einführung einer Höchstverschuldungsquote (Leverage-Ratio) sowie neue Liquiditätsvorschriften. Keine Anpassungen fanden im Bereich des Modells zur Berechnung der zu unterlegenden
Kreditrisiken statt. Aufgrund der massiven Verluste des Finanzbereiches im Eigenhandel (Handelsbuch) wurden jedoch massive Anpassungen im Bereich der Berechnungsgrundlagen für
Marktrisiken vorgenommen.
3.1
Auswirkungen auf das Kreditvolumen / die Kreditlimiten
Trotz vieler Befürchtungen, dass es unter den neuen Richtlinien von Basel II zu einer Verknappung der Kredite sowie zu massiven Erhöhungen der Kreditkonditionen kommen könnte, fielen
die Auswirkungen unterschiedlich aus. Aufgrund der Kritik aus der Wirtschaft und des Bankensektors wurden in den Richtlinien von Basel II wesentliche Anpassungen zugunsten der Retailkunden sowie der KMU vorgenommen. Sämtliche KMU mit Krediten bis zu einer Million Euro
konnten im Standardansatz dem Retailportfolio zugeordnet werden, dass einheitlich mit 75%
gewichtet wurde, womit die benötigte Eigenmittelunterlegung auf 6% anstelle von 8% reduziert
werden konnte. Extern geratete Unternehmen erhielten je nach Bonität Risikogewichte zwischen 20%-150%, wobei bis zu einem Rating von A- eine tiefere Eigenmittelunterlegung zwischen 1.6%-4% erreicht werden konnte. Banken, die den IRB- Ansatz wählten, konnten durch
Anwendung der intern geschätzten Risikoparameter die Eigenkapitalunterlegung auf Krediten
mit guter Bonität noch wesentlich umfangreicher herunterfahren. Auch im IRB-Ansatz wurde
den Retailkunden (bis einer Million Euro) sowie dem KMU-Segment mit einem Umsatz zwischen 5 bis 50 Millionen Euro aufgrund der Zugeständnisse tiefere Risikogewichte gegenüber
Grossunternehmen zugeordnet. Gerade KMU, die mehrheitlich dem Retailsegment zugeordnet
werden, konnten bis zu einer internen Bonitätsnote von B+ mit weniger Eigenkapital als unter
Basel I unterlegt werden. Kunden im KMU-Segment profitierten je nach Grösse bei Bonitätsnoten zwischen BB+ bis BB- von einer tieferen Eigenmittelunterlegung. Anders hingegen sah es
für Unternehmen mit noch tieferen Bonitätsnoten aus. Während beim Standardansatz Kunden
Seite 68 von 128
in Verzug mit maximal 150% belegt wurden, konnten im IRB-Ansatz die Risikogewichte bis über
600% steigen, was einer Eigenmittelunterlegung von 48% entsprach. Da die beiden Grossbanken den IRB-Ansatz anwenden, wurden sie je nach Risikostruktur des Kreditportfolios mit höheren Eigenmittelanforderungen konfrontiert. Sämtliche Kantonalbanken sowie Raiffeisenbanken
wenden den Standardansatz an. Da die Kreditnehmer dieser Banken mehrheitlich dem Retailsegment mit einer einheitlichen Gewichtung von 75% zugeordnet werden, fand bei den meisten
Instituten eher eine Entlastung der geforderten Eigenmittel statt. Zusätzlich wurde im starken
Hypothekargeschäft dieser Banken das Risikogewicht von 50% unter Basel I auf 35% unter
Basel II gesenkt. Vor allem Unternehmen mit schlechter Bonität wurden durch die neuen Regelungen von Basel II hart getroffen und fanden restriktivere Kreditbedingungen vor. Verschärft
wurde die Situation aufgrund des Umstandes, dass mehrheitlich die risikofreudigeren Grossbanken Kredite an bonitätsschwache Unternehmen ausgegeben hatten.
3.1.1
Auswirkungen der höheren Eigenmittelunterlegung unter Basel III
Anders sieht die Situation unter den neuen Bestimmungen von Basel III aus. Neben der Erhöhung der Eigenmittelunterlegung der risikogewichteten Aktiva von derzeit 8% auf neu 10.50%
bis 13.00% werden vermehrt Anforderungen an die Qualität der Eigenmittel gestellt. Die Erhöhung der Risikodeckung bei Handelsgeschäften, Verbriefungen, Kontrahentenpositionen sowie
ausserbilanziellen Instrumenten führt zu zusätzlichem Eigenmittelbedarf. Gemäss Aussagen
des Basler Ausschusses muss ohne Berücksichtigung der höheren Eigenmittelquote mit einer
drei- bis viermal höheren Eigenmittelunterlegung für Marktpreisrisiken gerechnet werden. Eine
Anpassung der Parameter für die Berechnung der zu unterlegenden Kreditrisiken sowie eine
höhere Begünstigung im Retail- sowie KMU-Segment ist bis heute nicht geplant. Somit führen
sämtliche Neuerungen zu erhöhten Eigenmittelanforderungen an die Bilanzaktiva. Inwiefern die
höheren Eigenmittelanforderungen Auswirkungen auf das Kreditvolumen haben, muss aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden:
-
Welche Auswirkungen ergeben sich auf das "mögliche" Kreditvolumen im Verhältnis der
heute ausgewiesenen Eigenmittel der Banken?
-
Welche Auswirkungen ergeben sich für das "bestehende" Kreditvolumen im Verhältnis
der heute ausgewiesenen Eigenmittel der Banken?
3.1.1.1
Auswirkungen auf das "mögliche" Kreditvolumen
Die in diesem Kapitel gezeigte Analyse der jährlich durch die SNB veröffentlichten Statistik des
Eigenmittelausweises der Schweizer Banken zeigt, dass ein Grossteil der Schweizer Banken,
insbesondere die Kantonalbanken sowie Raiffeisenbanken über weitaus mehr Eigenmittel verfügen, als sie unter Basel II benötigen. Somit wäre zum jetzigen Zeitpunkt ein weitaus höheres
Kreditvolumen realisierbar, als die Banken effektiv zur Verfügung stellen. Die durch Basel III
geforderte Eigenmittelerhöhung von 8% auf 13% im Allgemeinen und 19% für Grossbanken
(Schweizer Regelungen) führen, wie im unteren Beispiel in Tabelle Nr. 10 ersichtlich ist, zu
massiven Einschränkungen auf das noch nicht ausgeschöpfte Kreditvolumen.
Seite 69 von 128
Verfügbare Eigenmittel:
Risikogewicht der Bilanzaktiva (Retailsegment)
CHF
1'000'000
75%
Mögliche Bilanzaktiva:
Regelwerk
Eigenmittelquote
Basel II
Basel III (im Maximum)
Basel III TBTF
8%
13%
19%
Gewichtete Erhöhung
Quote
Quote in %
6.00%
9.75%
14.25%
Mögliche
Bilanzaktiva
CHF
62.50% CHF
137.50% CHF
Tabelle 10: Auswirkungen der erhöhten Eigenmittelquote auf die Bilanzaktiva
Reduktion
Aktiva in
%
16'666'667
10'256'410
7'017'544
-38.46%
-57.89%
160
Das Beispiel zeigt, dass die allgemein geforderte Eigenmittelerhöhung um 62.50% bzw.
137.50% für Grossbanken die möglichen Bilanzaktiva um 38.46% bzw. 57.89% reduzieren und
somit das mögliche Wachstumspotenzial gut kapitalisierter Banken im Bereich der Kreditvergabe aber auch im Eigenhandel unmittelbar einschränken. In der Beispielrechnung wurde das
pauschale Risikogewicht des Retailsegmentes im Standardansatz und die geforderte Erhöhung
der Eigenmittel unter Basel III sowie der TBTF-Vorlage im Verhältnis zu den Basel IIVorschriften genommen. Die prozentuelle Reduktion der möglichen Bilanzaktiva aufgrund der
geforderten Eigenmittelerhöhung fällt in jeder Risikoklasse gleich hoch aus. Zu bemerken ist,
dass bereits seit Einführung von Basel II von der FINMA eine um 20% höhere Eigenkapitalunterlegung für Schweizer Banken über 9.60% gefordert wurde. Im Jahr 2008 wurde für die beiden Grossbanken eine Eigenmittelquote von 16% beschlossen, die bis spätestens 2013 einzuhalten ist. Die übrigen Banken haben gemäss FINMA je nach Grösse ab dem 01.07.2011 eine
Mindestkapitalquoe zwischen 10.50% - 14.40% zu erfüllen.
Mittelbar wirken sich auch folgende Änderungen auf das mögliche Kreditvolumen aus:
-
Die Veränderung der notwendigen Zusammensetzung des Kapitals (Erhöhung des harten Kernkapitals zu Lasten des weichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals)
-
Verschärfte Regeln zur Anrechenbarkeit von Bilanzpositionen (regulatorische Abzüge)
-
Die massive Erhöhung der Eigenkapitalunterlegung für Marktrisiken
Da die Auswirkungen abhängig von der jeweiligen Kapitalstruktur, dem Volumen der diversen
regulatorischen Abzüge sowie der Höhe der im Handelsbuch eingegangenen Risiken der jeweiligen Banken sind, kann keine pauschale Aussage zu den Auswirkungen gemacht werden. Klar
ist, dass vor allem Banken eingeschränkt werden, die bis anhin die möglichen Quoten des Ergänzungskapitals voll ausgeschöpft haben, die einen hohen Bestand an Bilanzaktiva im Handelsbuch ausweisen und zusätzlich Positionen halten, die den verschärften regulatorischen Abzügen vom Kernkapital unterliegen.
Grundsätzlich sind vor allem die beiden Grossbanken, die einen Grossteil ihrer Erträge aus dem
Eigenhandel erzielen und vermehrt Beteiligungen an nicht zu konsolidierenden Bank- und Versicherungsunternehmen halten, durch die neuen Regelungen betroffen. Die Eigenfinanzierung
160
Quelle: Eigene Darstellung
Seite 70 von 128
über hybride Finanzinstrumente, die dem Ergänzungskapital zugewiesen werden, zeigt insofern
keine Wirkung, da gemäss TBTF-Vorlage insgesamt 6% der geforderten Eigenmittelunterlegung von 19% durch Ergänzungskapital geäufnet werden dürfen. Unter Basel II konnten lediglich 4% Ergänzungskapital gehalten werden.
Ein weitaus besseres Bild zeigt sich bei den Kantonalbanken sowie Raiffeisenbanken. Das Eigenkapital besteht fast ausschliesslich aus hartem Kernkapital bestehend aus:
-
durch den Kanton gezeichnetes Dotationskapital sowie Gewinnreserven bei den Kantonalbanken.
-
durch die Genossenschafter gezeichnetes Genossenschaftskapital sowie Gewinnreserven bei den Raiffeisenbanken.
Die Erhöhung der Qualität des Eigenkapitals führt somit zu keiner Reduktion des möglichen
Kreditvolumens. Auch die Erhöhung der Eigenmittelanforderung für Marktrisiken fällt weniger
ins Gewicht als bei den Grossbanken, da ausser bei den grösseren Kantonalbanken mehrheitlich wenige mit Eigenmitteln zu unterlegende Marktrisiken eingegangen werden. Grösseren Einfluss hat jedoch die Abschaffung des bisher möglichen Kantonalbankenabzuges sowie der Anrechnung der Nachschusspflicht der Genossenschafter an das ergänzende Eigenkapital. Bisher
konnten die Kantonalbanken aufgrund der Haftung des Kantons die erforderliche Eigenmittelunterlegung um 12.5% vermindern und mussten somit die risikogewichteten Aktiven faktisch lediglich mit 7% Eigenmitteln unterlegen. Der Kantonalbankenabzug läuft schrittweise bis Ende 2011
aus und beträgt im Jahr 2010 noch 8.4% und im Jahr 2011 noch 4.2% der erforderlichen Eigenmittel. Die Raiffeisenbanken konnten bis Ende 2009 insgesamt 50% der Nachschusspflicht
der Genossenschafter als unteres ergänzendes Kapital anrechnen. Die Sonderregelung läuft
ebenfalls bis Ende 2011 wobei im Jahr 2010 noch 33.4% sowie im 2011 noch 16.7% der Nachschusspflicht der Genossenschafter als ergänzendes Eigenkapital angerechnet werden kann.
Aufgrund der Eigenmittelstatistik der Schweizer Banken, die durch die SNB erhoben wurde,
zeigen sich per Ende 2010 ein Kantonalbankenrabatt von 1.493 Milliarden CHF sowie eine anrechenbare Nachschusspflicht der Genossenschafter bei den Raiffeisenbanken von insgesamt
4.209 Milliarden CHF.161 Während sich bei den Kantonalbanken der Wegfall des Rabattes vollständig auf das mögliche Kreditvolumen auswirkt, muss beim Wegfall des zusätzlichen Ergänzungskapitals der Raiffeisenbanken gesagt werden, dass die Nachschusspflicht lediglich zu 2%
(unteres Ergänzungskapital) angerechnet werden kann und somit zusätzlich von der Höhe des
Kernkapitals abhängig ist. Die anrechenbare Nachschusspflicht der Genossenschafter kann
somit nur in Verbindung mit genügend Kernkapital zur Generierung von zusätzlichem Kreditvolumen genutzt werden.162
Die festgestellten Auswirkungen auf das "mögliche" Kreditvolumen sollen zeigen, dass vor allem die gut und qualitativ hoch kapitalisierten Kantonalbanken und Raiffeisenbanken durch die
geforderte höhere Eigenkapitalunterlegung in ihrem zukünftigen Wachstum eingeschränkt werden. Gerade im Zusammenhang mit der massiven Erhöhung der Eigenmittel für Grossbanken
161
162
Vgl. SNB (2010a): Der Kantonalbankenabzug entspricht 8.4% der total erforderlichen Eigenmitteln
der Kantonalbanken. Die anrechenbare Nachschusspflicht der Genossenschafter entspricht dem
Ausweis des anrechenbaren ergänzenden Kapitals (Tier2).
Die Übergangsbestimmungen in Bezug auf den Kantonalbankenrabatt sowie die Anrechnung der
Nachschusspflicht der Genossenschafter sind in dem am 11. November 2009 geänderten Art. 125a
ERV geregelt.
Seite 71 von 128
auf 19% zeigt sich, dass den Banken somit zum Teil die Chance genommen wird, eine allfällige
durch die Grossbanken ausgelöste Kreditklemme bei Unternehmen abfangen zu können.
3.1.1.2
Auswirkungen auf das "bestehende" Kreditvolumen
Weitaus wichtiger als die Auswirkung auf das mögliche Wachstum der Banken sind die Auswirkungen der geforderten Eigenmittelerhöhung auf die bestehenden Bilanzaktiva, das bestehende
Kreditvolumen der Banken. Inwiefern sich die quantitative sowie qualitative Erhöhung der Eigenmittel auf das Kreditvolumen auswirkt, ist von folgenden Faktoren abhängig:
-
Der Höhe der derzeitigen Eigenmittel
-
Der Kapitalstruktur (derzeitige Zusammensetzung der Kapitalelemente in Bezug auf hartes sowie weiches Kernkapital, Ergänzungskapital sowie unter Basel III nicht mehr anrechenbare Drittrangmittel)
-
Volumen der zu tätigenden regulatorischen Abzüge
-
Höhe der Bestände im Handelsbuch, die durch die neuen Regelungen um ein mehrfaches mit Eigenmittel zu unterlegen sind. Dabei ist ein allfälliger Strategiewechsel in Bezug auf das Handelsbuch zu Gunsten oder zu Lasten des Kreditgeschäftes mit zu berücksichtigen.
-
Der Risikostrategie innerhalb des Kreditgeschäftes
-
Des allgemeinen wirtschaftlichen Umfeldes
o
o
o
In welchem Umfang gelingt es den Banken während den Übergangsfristen allfällige Engpässe beim Eigenkapital mit Gewinnen zu beseitigen?
Besteht für die Grossbanken die Möglichkeit, Eigenkapital über Emissionen an
der Börse zu äufnen?
Wie verändert sich die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmer und somit das
Rating / die Bonität?
Anhand der vielen Faktoren ist zu erkennen, dass nicht allein die höheren Anforderungen einen
erheblichen Einfluss auf das Kreditvolumen in der Zukunft haben werden. Etliche Studien des
Basel Committee on Banking Supervision, des Committee of European Banking Supervisors
sowie diverser Banken und Unternehmungsberatungsfirmen zeigen, dass aufgrund der erhöhten Anforderungen ein massiver Bedarf an hartem Kernkapital besteht. Die untenstehende Tabelle Nr. 11 zeigt den geschätzten Bedarf an hartem Kernkapital verschiedener Banken weltweit
anhand des Eigenkapitalbestandes Ende 2009. Dabei bezieht sich die BCBS auf 91 Grosssowie 158 Kleinbanken weltweit sowie die CEBS auf 50 Gross- sowie 146 Kleinbanken in Europa:
Seite 72 von 128
Kapitalbedarf der Banken gemäss Studien des BCBS sowie CEBS
in Mia. Euro
Erhebung von
BCBS
CEBS
CET1 = 4.5 %
Grossbanken Kleinbanken
165
53
8
9
CET1 = 7%
Grossbanken Kleinbanken
577
263
Tabelle 11: Kapitalbedarf der Banken gemäss Studie BCBS sowie CEBS
33
28
163
Die Studie zeigt den massiven Kapitalbedarf, der den Banken durch die Eigenmittelerhöhung
bevorsteht und dass die Grossbanken überdurchschnittlich durch Basel III belastet werden. Da
sich sämtliche Studien auf den Stand von Ende 2009 beziehen, ist weder das überdurchschnittlich gute Geschäftsjahr 2010 noch eine Vielzahl von bereits durchgeführten Kapitalerhöhungen
in den Ergebnissen enthalten. Beobachtet man jedoch die aktuell herrschende Lage im Bankensektor zeigt sich, dass durch die anhaltenden Turbulenzen im Finanzmarkt und die Schuldenkrise in Europa und den USA weitere Hürden auf die Banken zukommen könnten. Ebenfalls
ist aus den beiden Studien zu erkennen, dass jeweils lediglich von einer harten Kernkapitalquote von 4.5% bzw. 7.0% ausgegangen wird und somit der antizyklische Kapitalpuffer nicht berücksichtigt wird. Ausgehend davon, dass durch die FINMA bereits zum jetzigen Zeitpunkt für
Grossbanken eine Eigenmittelquote von 16% sowie je nach Grösse zwischen 10.50% - 14.40%
für die übrigen Banken gilt, kann davon ausgegangen werden, dass unter Basel III für sämtliche
Banken eine Eigenkapitalquote von mindestens 13% zu erwarten ist. Davon sind 9.5% gemäss
Basel III durch hartes Kernkapital zu halten. Die Grossbanken werden gemäss TBTF-Vorlage
von den geforderten 19% insgesamt 10% hartes Eigenkapital vorhalten müssen. Anhand der
beiden nachfolgenden Tabellen soll gezeigt werden, wie sich die per Ende 2010 komfortabel
ausgewiesenen Eigenkapitalquoten der Schweizer Banken nach den Richtlinien von Basel II
unter den neuen Bestimmungen von Basel III zeigen würden. Berücksichtigt werden lediglich
die Erhöhung der Eigenmittelquote, die höheren Anforderungen an die Marktrisiken sowie der
Wegfall der Sonderregelungen für die Kantonalbanken sowie Raiffeisenbanken, jedoch nicht die
Veränderungen der Qualitätsanforderungen an die Kapitalklassen und die angepassten regulatorischen Abzugspositionen.
163
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an BCBS (2010), CEBS (2010)
Seite 73 von 128
Aus der folgenden Tabelle Nr. 12 wird ersichtlich, dass sämtliche Banken in der Schweiz erheblich über den unter Basel II geforderten Eigenmittelquote von 8% liegen.
Aktuelle Eigenkapitalquote unter Basel II mit 8% Eigenmittelpflicht
Bankentyp
Alle Bankengruppen
Kantonalbanken
Grossbanken
Regionalbanken
Raiffeisenbanken
Börsenbanken
Andere Banken
Ausl.beherr.Banken
Total Eigenmittel
anrechenbar
(in Millionen CHF)
159'745
31'921
64'647
7'046
13'183
8'886
4'858
29'206
Erforderliche
Eigenmittel
77'126
16'287
32'334
3'849
5'630
3'366
2'692
11'475
in %
Überschuss EK-Quote
8%
8%
8%
8%
8%
8%
8%
8%
Tabelle 12: Eigenkapitalquote Schweizer Banken Ende 2010 unter Basel II
82'619
15'634
32'313
3'197
7'553
5'520
2'166
17'731
16.57%
15.68%
15.99%
14.64%
18.73%
21.12%
14.44%
20.36%
164
Die Banken der Grössenklasse 2-5 erfüllen bereits per Ende 2010 die von der FINMA geforderte Eigenmittelunterlegung von 10.50 – 14.40%. Die Grossbanken liegen mit 15.99% ebenfalls
auf Kurs der bis 2013 einzuhaltenden 16% Eigenkapitalunterlegung. Jedoch ist anzumerken,
dass bis zur Einführung von Basel III im 2013 noch die alten Bestimmungen betreffend Qualität
der Eigenmittelstruktur gelten und somit einerseits tiefere regulatorische Abzüge vorgenommen
werden müssen und 50% der Eigenmittel durch ergänzendes Eigenkapital gehalten werden
dürfen. Ebenfalls werden die Marktrisiken noch nach den alten Richtlinien berechnet und ein
Teil der Risiken kann durch Drittrangmittel abgedeckt werden. Aus der Detailaufstellung unter
Anhang Nr. 4 ist ersichtlich, dass vor allem die Kantonalbanken sowie die Raiffeisenbanken
noch von den Sonderregelungen gemäss Art. 125a ERV profitieren können. Ebenfalls zu erkennen ist, dass bereits im Jahr 2010 die ergänzenden Eigenmittel durch die Grossbanken
massiv reduziert wurden und sämtliche Bankinstitute bereits per Ende 2009 keine Drittrangmittel mehr zur Deckung von Marktrisiken in Anspruch nehmen.
164
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an SNB (2010a): Eine detaillierte Aufstellung der erforderlichen Eigenmittel nach Risiko ist in Anhang Nr. 4 ersichtlich.
Seite 74 von 128
Die nachfolgende Tabelle Nr. 13 soll die mutmassliche Eigenkapitalquote der Schweizer Banken anhand der momentanen Bilanzstruktur und der vorhandenen Eigenmittel unter den neuen
Bestimmungen von Basel III und der TBTF-Vorlage aufzeigen.
Eigenkapitalquote unter Basel III mit 13% sowie 19% Eigenmittelpflicht
Bankentyp
Alle Bankengruppen
Kantonalbanken
Grossbanken
Regionalbanken
Raiffeisenbanken
Börsenbanken
Andere Banken
Ausl.beherr.Banken
Total Eigenmittel
anrechenbar
(in Millionen CHF)
155'538
31'921
64'647
7'046
8'974
8'886
4'858
29'206
Erforderliche
Eigenmittel
167'166
31'068
87'524
6'318
9'519
7'332
4'677
20'729
in %
13%
19%
13%
13%
13%
13%
13%
Überschuss EK-Quote
-11'628
853
-22'877
728
-545
1'554
181
8'478
12.10%
13.36%
14.03%
14.50%
12.26%
15.76%
13.50%
18.32%
Tabelle 13: Mutmassliche heutige EK-Quote Schweizer Banken unter den Richtlinien von Basel III
165
Aufgrund der unterschiedlich geforderten Kapitalhöhe bei den Schweizer Banken der Grössenklasse 2-5 und des Umstandes, dass in der Statistik der SNB die Kantonalbanken lediglich als
Gesamtbankengruppe ausgewiesen werden, wurde die Berechnung auf der Grundlage einer
geforderten Eigenkapitalhöhe von 13% vorgenommen. Die ab 2012 nicht mehr geltenden Sonderregelungen für die Kantonalbanken sowie der Raiffeisenbanken wurden vollumfänglich berücksichtigt. Die Höhe der zu unterlegenden Eigenmittel für die Marktrisiken wurde aufgrund der
Aussage des Basler Ausschusses um das Vierfache erhöht, wobei die zusätzliche Erhöhung
der Eigenmittelquote nochmals zu einem höheren Bedarf an Eigenmitteln für diese Risiken
führt. Die Änderungen der qualitativen Anpassungen der Kapitalstruktur zu Gunsten des harten
Kernkapitals sowie die verschärften regulatorischen Abzüge wurden ausser Acht gelassen. Dies
aus dem Grund, da die Auswirkungen nur schwer abzuschätzen sind und von der jeweiligen
Kapitalstruktur jeder einzelnen Bank abhängig sind. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die komfortable Eigenkapitalstruktur durch die neuen Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt massiv verschlechtert. Während die Kantonalbanken die geforderten 13% noch knapp erreichen, zeigt
sich, dass die Raiffeisenbanken durch den Wegfall des ergänzenden Eigenkapitals die neuen
Eigenmittelvorschriften noch nicht erfüllen würden. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass bei den
beiden Bankengruppen noch eine weitere Verschlechterung eintreten wird. Die ausgewiesenen
Eigenmittel bestehen ohne die Sonderregelungen fast ausschliesslich aus Dotations- und Genossenschaftskapital sowie geäufneten Gewinnen, die dem harten Kernkapital angerechnet
werden. Auch sollte es den beiden Bankengruppen möglich sein, die Kapitalpolster (die Kapitalpuffer werden gestaffelt eingeführt) durch einbehaltene Gewinne stärken zu können. Anders
sieht die Lage der beiden Grossbanken aus. Obwohl zum heutigen Zeitpunkt unter den alten
165
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an SNB (2010a): Eine detaillierte Aufstellung der erforderlichen Eigenmittel nach Risiko sowie die getroffenen Annahmen zur Berechnung der erforderlichen
Eigenmittel sind in Anhang Nr. 4 ersichtlich.
Seite 75 von 128
Regelungen gute Eigenkapitalquoten ausgewiesen werden, zeigt sich, dass sie aufgrund der
Steigerung der Eigenmittel um 137.5% und die zusätzlichen Verschärfungen im Handelsbuch
einen enormen Eigenkapitalbedarf haben werden. Dieser wird sich aufgrund der regulatorisch
nötigen Abzugspositionen im Bereich der eigenen Beteiligungen an Finanzinstituten, Bedienungsrechten von Hypotheken und latenten Steueransprüchen noch weiter erhöhen. Nicht ganz
so drastisch wird sich die qualitativ hochwertigere Kapitalstruktur auswirken, da unter der TBTFVorlage insgesamt 3% aus weichem Kernkapital sowie 6% aus Ergänzungskapital bestehen
dürfen, die durch sogenannte CoCos geäufnet werden können. Unter Basel II betrug die weiche
Kernkapitalquote 2% sowie das Ergänzungskapital 4% der Eigenmittel.
Sollte es einigen Banken nicht gelingen, während den Übergangsfristen die benötigten Eigenmittel aus den laufenden Ergebnissen zu erwirtschaften, stehen ihnen eine Vielzahl von möglichen Alternativen zu Lasten der bisherigen Bilanzstruktur zur Verfügung. Anhand einfacher Beispiele sollen die möglichen Vorgehensweisen dargestellt werden. Zu den möglichen Alternativen gehören:
-
Aktienkapitalerhöhungen sowie Emission von hybriden Finanzierungsinstrumenten die
die Kriterien des Ergänzungskapitals erfüllen
-
Reduktion der Bilanzaktiva sowie ausserbilanzieller Positionen
-
Reduktion der Risikogewichtung innerhalb wie ausserhalb der Bilanz
Durch Aktienkapitalerhöhungen sowie die Aufnahme von hybriden Finanzinstrumenten können
die bestehenden Bilanzaktiva unverändert stehen gelassen werden und es ist keine direkte Anpassung der Geschäftsstrategie nötig. Müssen die neuen Eigenkapitalvorschriften durch eine
Reduktion der Bilanzaktiva oder der Risikogewichte erreicht werden, wird dies je nach Strategie
der Bank direkte Auswirkungen auf das Kreditgeschäft ergeben.
Regelwerk
Basel II
Basel II FÎNMA bis 30.06.11
Basel II FINMA ab 01.07.11 (min.)
Basel II FINMA ab 01.07.11 (max.)
Basel II FINMA Grossbanken ab 2013
Basel III (min. ohne antizykl. Puffer)
Basel III (max. inkl. antizyk l. Puffer)
Basel III FINMA TBTF (Grossbanken)
Verlangte
EK-Quote in %
Erhöhung
EK-Quote zu
Basel II in %
Veränderung
zu Basel II
in %
1.60
2.50
6.40
8.00
2.50
5.00
11.00
20.00%
31.25%
80.00%
100.00%
31.25%
62.50%
137.50%
8.00
9.60
10.50
14.40
16.00
10.50
13.00
19.00
Tabelle 14: Verhältnis der Eigenkapitalvorschriften unter Basel II zu heute
166
In der Tabelle Nr. 14 werden die Eigenkapitalvorschriften unter Basel II im Verhältnis zu den
bestehenden, durch die FINMA erlassenen Schweizer Richtlinien sowie den neuen Richtlinien
unter Basel III und der TBTF-Bestimmungen gezeigt. Danach sollen anhand von drei Beispielen
166
Quelle: Eigene Darstellung
Seite 76 von 128
die Auswirkungen der erhöhten Eigenkapitalanforderungen auf das notwendige Eigenkapital
bzw. die Auswirkung auf die notwendige Reduktion der gewichteten Aktiva sowie die Risikogewichte verdeutlicht werden. Als Grundlage für die benötigte Eigenkapitalerhöhung bzw. der
notwendigen Reduktion der Risikogewichte oder der risikogewichteten Aktiva wird von einer
Ausgangslage des Risikogewichtes von 100% ausgegangen und es wird angenommen, dass
das Bankinstitut genau die unter Basel II geforderte Eigenkapitalquote von 8% hält.
Erhöhung des Eigenkapitals
Risikogewichtete Aktiva
Gewichtung A ktiva
12'500'000.00
100%
Notwendiges Eigenkapital unter:
Basel II
Basel II FINMA bis 30.06.11
Basel II FINMA ab 01.07.11 (min.)
Basel II FINMA ab 01.07.11 (max.)
Basel II FINMA Grossbanken ab 2013
Basel III (min. ohne antizykl. Puffer)
Basel III (max. inkl. antizyk l. Puffer)
Basel III FINMA TBTF (Grossbanken)
1'000'000.00
1'200'000.00
1'312'500.00
1'800'000.00
2'000'000.00
1'312'500.00
1'625'000.00
2'375'000.00
im Verhältnis
zu Basel II
Erhöhung
in %
100%
120%
131%
180%
200%
131%
163%
238%
20%
31%
80%
100%
31%
63%
138%
Tabelle 15: Notwendige Erhöhung des Eigenkapitals im Verhältnis zu Basel II
167
Die Tabelle Nr. 15 zeigt, dass Banken, die unter Basel II lediglich das notwendige Eigenkapital
von 8% aufgebaut haben, sofern sie die bestehenden Bilanzaktiva sowie die Risikostruktur beibehalten wollen, eine Erhöhung der Eigenmittel vornehmen müssen. Die Spanne liegt unter den
Bestimmungen von Basel III je nach Einführung des antizyklischen Kapitalpuffers zwischen
31% bis 63%. Die Eigenkapitalanforderung der beiden Grossbanken erhöht sich unter der
Schweizer TBTF-Vorlage sogar um 138%. Wird aufgrund des eigenen Ratings eine über den
Mindestbestimmungen liegende Eigenkapitalquote angestrebt, würde sich der Kapitalbedarf
zusätzlich erhöhen. Der Eigenmittelausweis der Schweizer Banken zeigt, dass bereits heute
höhere Eigenkapitalquoten als unter Basel II gefordert bestehen und nur vereinzelt zusätzlicher
Kapitalbedarf besteht, um die neu geforderten Quoten zu erfüllen. Eine Erhöhung der Eigenmittel ist durch einbehaltene Gewinne sowie Aktienkapitalerhöhungen möglich. Für die Kantonalbanken und Raiffeisenbanken wird sich die Beschaffung von zusätzlichem Eigenkapital mehrheitlich über einbehaltene Gewinne beschränken, da beide Bankengruppen keinen Zugang zum
Kapitalmarkt besitzen. Raiffeisenbanken können sich zusätzliches Genossenschaftskapital beschaffen, was jedoch eine Neugewinnung zusätzlicher Genossenschafter voraussetzt. Die Erhöhung des Dotationskapitals bei Kantonalbanken ist zwar möglich, wäre jedoch vom Beschluss des Kantonsrates abhängig und somit eher schwierig durchzusetzen. Bei den beiden
Grossbanken lässt die aktuelle Lage am Finanzmarkt vermuten, dass im laufenden Jahr nicht
an die guten Geschäftsergebnisse des Vorjahres angeknüpft werden kann. Die Vorsätze der
167
Quelle: Eigene Darstellung
Seite 77 von 128
Grossbanken, den benötigten Kapitalbedarf durch Gewinne in den nächsten Jahren zu beschaffen, werden durch die aktuelle Wirtschaftslage erschwert. Die Eigenmittel über Kapitalerhöhungen oder durch Emittierung hybrider Finanzinstrumente aufzustocken wird sich in der derzeitigen Lage ebenfalls als schwierig erweisen. Vor allem Grossinvestoren verabschieden sich aufgrund des Misstrauens gegenüber den Banken sowie der Schuldenkrise europäischer Staaten
und Amerika immer häufiger aus den Bankentiteln. Solange sich die Lage um die finanziell angeschlagenen Staaten nicht verbessert und durch Ausfälle von Staatsanleihen oder allfällige
Schuldenschnitte die Banken ebenfalls in Bedrängnis geraten können, wird es sich als schwierig erweisen, grössere Investoren für Kapitalerhöhungen zu gewinnen. Wie sich im Fall der Dexia Bank bereits gezeigt hat, werden bei einer weiteren Verschlechterung der Lage vor allem
wieder die Staaten einspringen müssen, um systemrelevante Bankinstitute vor einem Kollaps
zu bewahren.
Reduktion der Bilanzaktiva
Eigenkapital
Gewichtung A ktiva
1'000'000.00
100%
Mögliche Bilanzaktiva unter:
Basel II
Basel II FINMA bis 30.06.11
Basel II FINMA ab 01.07.11 (min.)
Basel II FINMA ab 01.07.11 (max.)
Basel II FINMA Grossbanken ab 2013
Basel III (min. ohne antizykl. Puffer)
Basel III (max. inkl. antizyk l. Puffer)
Basel III FINMA TBTF (Grossbanken)
12'500'000.00
10'416'666.67
9'523'809.52
6'944'444.44
6'250'000.00
9'523'809.52
7'692'307.69
5'263'157.89
im Verhältnis
zu Basel II
Reduktion
in %
83.33%
76.19%
55.56%
50.00%
76.19%
61.54%
42.11%
-16.67%
-23.81%
-44.44%
-50.00%
-23.81%
-38.46%
-57.89%
Tabelle 16: Notwendige Reduktion der Bilanzaktiva im Verhältnis zu Basel II
168
Die Tabelle Nr. 16 zeigt, dass Banken die lediglich die unter Basel II geforderten 8% Eigenkapital aufgebaut haben und das Eigenkapital sowie die Risikostruktur in ihrer bisherigen Form beibehalten möchten, die Bilanzaktiva unter Basel III zwischen 23.81% bis 38.46% reduzieren
müssen. Bei den Grossbanken beträgt der notwendige Abbau 57.89%. Die Berechnung beruht
auf einem Risikogewicht von 100%, ist jedoch unabhängig von diesem, solange die Aktiva innerhalb der Bilanz nur einem Risikogewicht zugeordnet werden. Sind mehrere Risikoklassen
vorhanden, ist die notwendige Reduktion der Aktiva abhängig davon, in welcher Risikoklasse
die Positionen abgebaut werden. Je höher das Risikogewicht der abgebauten Bilanzpositionen
ist, desto weniger hoch fällt die Reduktion der Bilanzaktiva aus. Eine Reduktion der Bilanzaktiva
setzt aber nicht grundsätzlich einen Abbau bestehender Bilanzpositionen und somit auch der
Kredite voraus. Eine Möglichkeit die Bilanzaktiva für die Berechnung der benötigten Eigenmittel
zu reduzieren ergibt sich durch höhere Sicherheiten und Garantien. Banken die den Standardansatz anwenden und für die Berücksichtigung der Kreditsicherheiten/Garantien den umfas168
Quelle: Eigene Darstellung
Seite 78 von 128
senden Ansatz (comprehensive approach) wählen, können durch zusätzlich erhaltene Sicherheiten/Garantien die risikogewichteten Aktiven reduzieren ohne die Kreditsumme zu kürzen und
das Risikogewicht anzupassen. Dies, weil im umfassenden Ansatz durch das Einbringen von
Sicherheiten direkt der mit Eigenmitteln zu unterlegende Kreditbetrag reduziert wird, während
das Risikogewicht des Kreditnehmers unverändert bestehen bleibt. Werden Banken versuchen,
die Eigenkapitalquote über die Reduktion der Bilanzaktiva zu verbessern, ist anzunehmen, dass
vor allem Kreditnehmer mit schlechter Bonität einen verschärften Zugang zum Kreditmarkt erfahren werden. Risikoreiche Kreditnehmer bei Banken, die den Standardansatz anwenden,
könnten von einer weniger restriktiven Kreditvergabepolitik profitieren, da sämtliche nicht fälligen Kreditnehmer aus regulatorischer Sicht einheitlich mit 75% zu unterlegen sind. Anders sieht
es bei den beiden Grossbanken mit dem IRB-Ansatz aus. Während Kreditnehmer mit guter Bonität von den tieferen Risikogewichten gegenüber dem Standardansatz profitieren können, steigen die zu unterlegenden Eigenmittel der Banken mit sinkender Bonität der Kunden rapide an.
Die zusätzliche Erhöhung der Eigenkapitalquote auf 19% wird die Banken veranlassen, vor allem risikoreiche Kredite nicht mehr zu erneuern. Weitere Einschränkungen sind im Bereich nicht
genutzter Kreditlimiten zu erwarten. Da auch diese in bestimmten Fällen mit Eigenmitteln zu
unterlegen sind, werden vor allem über längere Zeit nicht genutzte Limiten bei Eigenmittelengpässen gekürzt werden.
Reduktion der Risikogewichtung
Eigenkapital
Ak tiva ungewichtet
1'000'000.00
12'500'000.00
Risikogewichte unter:
Basel II
Basel II FINMA bis 30.06.11
Basel II FINMA ab 01.07.11 (min.)
Basel II FINMA ab 01.07.11 (max.)
Basel II FINMA Grossbanken ab 2013
Basel III (min. ohne antizykl. Puffer)
Basel III (max. inkl. antizyk l. Puffer)
Basel III FINMA TBTF (Grossbanken)
100.0000%
83.3334%
76.1901%
55.5555%
50.0000%
76.1904%
61.5384%
42.1052%
Notwendiges
Eigenkapital
Reduktion
in %
1'000'000.80
1'000'002.94
1'000'008.00
1'000'000.00
100004.625
999'999.00
999'998.50
-16.67%
-23.81%
-44.44%
-50.00%
-23.81%
-38.46%
-57.89%
Tabelle 17: Notwendige Reduktion der Risikogewichte im Verhältnis zu Basel II
169
In Tabelle Nr. 17 ist ersichtlich, das Banken, die wiederum nur die minimalen Eigenkapitalanforderungen unter Basel II erfüllen, bei Beibehaltung der heutigen Bilanzaktiva sowie des Eigenkapitals, das durchschnittliche Risikogewicht innerhalb der Bilanz im gleichen Umfang wie bei
der Anpassung der Bilanzaktiva zu reduzieren haben. Die notwendige Reduktion des durchschnittlichen Risikogewichtes beträgt unter Basel III zwischen 23.81% bis 38.46% sowie bei der
TBTF-Vorlage für die Grossbanken 57.89%. Zeigen die Bilanzaktiva unter Basel II eine durchschnittliche Risikogewichtung von 100%, wäre für Banken der Grössenklasse 2 bis 5 unter Ba169
Quelle: Eigene Darstellung
Seite 79 von 128
sel III das durchschnittliche Risikogewicht auf 79.19% bis 61.53% zu senken. Grossbanken
müssten sogar eine Reduktion auf 42.10% in Kauf nehmen. Banken, die versuchen werden die
neuen Eigenmittelvorschriften über eine tiefere Risikostruktur zu erreichen, werden grundsätzlich Positionen bonitätsschwacher Unternehmen, die ein hohes Risikogewicht aufweisen, durch
Positionen mit geringerem Risikogewicht ersetzen. Der Umfang der Umschichtung ist abhängig
davon, zu Lasten welcher Risikoklasse eine Reduktion erreicht werden will. Je höher die Risikogewichte der abgestossenen Bilanzaktiva sind, desto geringer fällt das Volumen der nötigen
Umschichtung aus. Auch eine Optimierung der Risikostruktur setzt nicht grundsätzlich einen
Abbau von Bilanzaktiva hoher Risikoklassen und somit auch Kredite bonitätsschwacher Unternehmen voraus. Da in der Schweiz ausser den beiden Grossbanken und einer Kantonalbank
sämtliche Institute den Standardansatz anwenden, könnten vor allem die Kantonalbanken sowie Raiffeisenbanken durch Einführung des IRB-Ansatzes ihr durchschnittliches Risikogewicht
sowie die zu unterlegenden Eigenmittel senken. Aufgrund der meist guten Eigenkapitalbasis
dieser Banken und den hohen Anforderungen an den IRB-Ansatz kann jedoch angenommen
werden, dass die meisten Banken den Standardansatz beibehalten werden. Eine weitere Alternative, die Risikostruktur für die Berechnung der benötigten Eigenmittel zu reduzieren, ergibt
sich durch höhere Sicherheiten und Garantien. Diese Möglichkeit besteht bei den beiden
Grossbanken, die im IRB-Ansatz für die Berücksichtigung der Kreditsicherheiten den umfassenden Ansatz (comprehensive approach) anwenden, wie auch bei den übrigen Banken die im
Standardansatz für die Berücksichtigung der Kreditsicherheiten den einfachen Ansatz (simple
approach) gewählt haben. Durch das Einbringen der Sicherheiten bleibt der zu unterlegende
Kreditbetrag unverändert bestehen, während die Risikogewichte beeinflusst werden. Banken
die den einfachen Ansatz gewählt haben, dürfen den besicherten Teil des Kredites mit dem
tieferen Risikogewicht der Sicherheit unterlegen. Bei Banken die im IRB-Ansatz den umfassenden Ansatz anwenden müssen, wird durch das Unterlegen mit Sicherheiten die Höhe der LGD
und somit das Risikogewicht beeinflusst. Gelingt es den betroffenen Kreditnehmern werthaltige
Sicherheiten/Garantien aufzubringen, könnte sich dies positiv auf die künftige Kreditgewährung
auswirken. Bonitätsschwache Unternehmen, die keine zusätzlichen Sicherheiten aufbringen
können, werden es bei Banken, die zusätzlichem Kapitalbedarf gegenüberstehen, in Zukunft
schwieriger haben ihre Kredite zu erneuern. Bei den exportstarken Unternehmen werden die
neuen Regelungen im Bereich der herkömmlichen Handelskreditinstrumente für Unmut sorgen.
Dies da unter Basel III die Kreditumrechnungsfaktoren einiger nicht-bilanziellen Posten, der
auch Akkreditive zugeordnet werden, von 20% auf 100% erhöht werden. Die Banken stehen
somit einer fünffachen Erhöhung der Risikogewichte für Handelsfinanzierungsinstrumente gegenüber. Bei Banken mit ungenügenden Eigenmitteln könnten die Regelungen zu eingeschränkten Handelsfinanzierungen führen, was gerade in der Schweiz als starkes Exportland
die Wachstumschancen im Aussenhandel stark beeinflussen könnte.
Keinesfalls dürfen die drei Möglichkeiten der Aktienkapitalerhöhung, Reduktion der Risikoaktiva
sowie Reduktion der Risikogewichtung getrennt voneinander betrachtet werden. Die gezeigten
Beispiele sollten lediglich die Auswirkungen der geforderten Eigenmittelerhöhung auf die möglichen Alternativen zeigen. Wie der Eigenmittelausweis der Schweizer Banken gezeigt hat, sind
vor allem die beiden Grossbanken durch die erhöhten Anforderungen betroffen, jedoch weist
keine der Banken eine durch Basel II geforderte minimale Eigenkapitalbasis von 8% aus. Welche Strategie die Banken wählen werden, um die Eigenmittelanforderungen unter Basel III sowie der TBTF-Vorlage zu erreichen, hängt massgeblich von den realisierbaren Gewinnen der
nächsten Jahre sowie der jeweiligen Strategie der Banken ab. Will man die Eigenkapitalbasis
Seite 80 von 128
durch Aktienkapitalerhöhungen erreichen, setzt dies gute Ergebnisse voraus, um die Renditeerwartungen der potenziellen Investoren zu erfüllen. Gerade in diesem Fall wird eine Reduktion
der Bilanzaktiva nicht sinnvoll sein, da dies mit einer Abnahme der Erträge und somit der Rendite einher gehen würde. Eine Reduktion der durchschnittlichen Risikogewichtung setzt nicht
grundsätzlich eine Reduktion der Bilanzsumme voraus. Es kann jedoch davon ausgegangen
werden, dass die Banken gerade in diesen zwei Bereichen einen optimalen Mix suchen werden.
Ein einfaches Beispiel zeigt das Retailportfolio. Wird ein Kredit eines Unternehmens, das über
der Schwelle von einer Million Euro liegt gekürzt, kann durch die neue Zuteilung ins Retailportfolio das Risikogewicht gesenkt werden, ohne dass dem Kreditnehmer der volle Kredit verwehrt
werden muss. Zwar wird dem einzelnen Kreditnehmer die Kreditsumme gekürzt, die optimierte
Risikostruktur ermöglicht jedoch die zusätzliche Gewährung von weiteren Krediten.
Die nachfolgenden Analysen zeigen die Kreditlimiten- und Kreditvolumenstatistik Schweizer
Banken an inländische Unternehmen. Es soll versucht werden, die Auswirkungen der bereits
geltenden strengeren Eigenmittelvorschriften der FINMA auf die Kreditvergabe aufzuzeigen.
Zusätzlich werden die Banken bereits heute versuchen, die Bilanz so zu optimieren, dass die ab
dem Jahr 2013 geltenden Eigenmittelvorschriften unter Basel III sowie der TBTF-Vorlage eingehalten werden können.
(in Mio. CHF)
Alle Banken
31.12.2009
30.05.2011
Grossbanken
31.12.2009
30.05.2011
Kantonalbanken
31.12.2009
30.05.2011
Raiffeisenbanken
31.12.2009
30.05.2011
Limiten
Benützung Hypotheken
übrige
Forderungen
davon
gedeckt
davon
ungedeck t
402'501
418'692
302'121
304'031
165'744
182'698
136'377
121'333
36'829
39'627
99'548
81'707
152'833
139'312
116'761
100'508
48'239
50'866
68'522
49'642
13'814
14'650
54'708
34'993
134'993
147'599
106'911
118'189
70'510
79'429
36'401
38'759
7'416
7'902
28'985
30'858
22'514
25'069
18'857
21'107
14'216
16'281
4'640
4'826
1'512
1'762
3'129
3'065
170
Tabelle 18: Kreditlimiten- und Kreditvolumenstatistik Unternehmen Schweiz
Anhand der Kreditlimiten- und Kreditvolumenstatistik in Tabelle Nr. 18 ist ersichtlich, dass die
Unternehmen Ende Mai 2011 die Limiten weniger beanspruchten, obwohl diese gegenüber
dem Jahr 2009 erweitert wurden. Aus der Statistik kann jedoch nicht entnommen werden, in
welchem Umfang die Limiten für Hypotheken oder übrige Forderungen gewährt wurden. Beobachtet man jedoch die Benützung der Limiten ist deutlich, dass im Gegensatz zu den Hypotheken, die einen massiven Zuwachs erfuhren, die Benützung der übrigen Forderungen stark
rückläufig war. Am Verhältnis der gedeckten zu den ungedeckten Forderungen sieht man, dass
vor allem die ungedeckten Forderungen um fast 18% eingebrochen sind. Während bei sämtli170
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an SNB (2011b): Bankenstatistisches Monatsheft Juli 2011,
Titelblatt 3Ca
Seite 81 von 128
chen Bankengruppen vermehrt Hypotheken vergeben wurden, haben vor allem die Grossbanken im Bereich der übrigen Forderungen das Volumen stark reduziert, wobei der gesamte Abgang bei den ungedeckten Forderungen zu verzeichnen ist. Aus der Statistik kann man entnehmen, dass primär die Grossbanken aufgrund der neuen Eigenkapitalvorschriften versuchen,
das Risikoprofil und die benötigte Eigenmittelunterlegung durch den vermehrten Abbau von
risikoreichen Bilanzaktiva zu verringern. Obwohl bei den Kantonalbanken ein Zuwachs der übrigen Forderungen im ungedeckten Bereich ersichtlich ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass das abgebaute Kreditvolumen der Grossbanken vollumfänglich durch die übrigen
Bankengruppen aufgefangen werden kann oder will.
(in Mio. CHF)
ürbrige Veränderung
Forderungen
in %
Alle Banken
31.12.2009
30.05.2011
Grossbanken
31.12.2009
30.05.2011
Kantonalbanken
31.12.2009
30.05.2011
Raiffeisenbanken
31.12.2009
30.05.2011
Anteile UBS an:
31.12.2009
30.05.2011
davon Veränderung
davon Veränderung
gedeckt
in % ungedeckt
in %
69'372
50'875
-26.66%
16'775
18'490
10.22%
52'597
32'385
-38.43%
46'281
26'516
-42.71%
6'734
6'694
-0.59%
39'547
19'823
-49.87%
12'912
12'831
-0.63%
3'705
3'960
6.88%
9'207
8'871
-3.65%
1'289
1'524
18.23%
1'055
1'245
18.01%
234
279
19.23%
übrigen Forderungen
in %
gedeckten Forderungen
in %
ungedeckten
Forderungen in %
66.71%
52.12%
40.14%
36.20%
75.19%
61.21%
Tabelle 19: Kreditstatistik Unternehmen Schweiz bis 9 Mitarbeiter
171
Die Kreditstatistik in der Tabelle Nr. 19 zeigt, dass die Unternehmen bis neun Beschäftigte (Mikrounternehmen) Ende Mai 2011, verglichen mit der Gesamtstatistik in der Tabelle Nr. 18, insgesamt 41.93% der übrigen Forderungen in Anspruch nahmen, während der Anteil Ende 2009
noch 50.64% betrug. Das Kreditvolumen über sämtliche Bankengruppen ging von 69.3 auf 50.8
Mia. CHF zurück, was einer Abnahme von 26.66% entspricht. Gerade die für kleine Unternehmen ohne Sicherheiten wichtigen ungedeckten Forderungen gingen um 38.43% (ca. 20 Mia.
CHF) zurück. Während im Vergleich mit der Gesamtstatistik (Tabelle Nr. 18) der Anteil der ungedeckten Forderungen von Mikrounternehmen Ende 2009 bei über 50% vom Gesamtvolumen
lag, betrug er Ende Mai 2011 noch knapp 40%. Auch zeigt sich, dass der Rückgang der ungedeckten Forderungen über alle Unternehmensgrössen gesehen, vollständig durch die Mikroun-
171
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an SNB (2011b): Bankenstatistisches Monatsheft Juli 2011,
Titelblatt 3Ca
Seite 82 von 128
ternehmen getragen werden mussten. Hauptsächlich die Grossbanken sind für den Abbau der
übrigen Forderungen bei den Mikrounternehmen verantwortlich. Wurden Ende 2009 noch
66.71% der gesamten Kredite dieser Unternehmen durch die Grossbanken finanziert, liegt der
Anteil Ende Mai 2011 lediglich noch bei 52.12%. Insgesamt wurde das von den Grossbanken
finanzierte Kreditvolumen um 42.71% reduziert, wobei der Abbau grundsätzlich über die ungedeckten Forderungen stattgefunden hat, die im genannten Zeitraum um 49.87% zurück gingen.
Hinzu kommt, dass gerade im Kreditbereich der Mikrounternehmen weder die Kantonalbanken
noch die Raiffeisenbanken grosses Interesse gezeigt haben, ihr Kreditengagement wesentlich
zu erhöhen.
Die beiden Statistiken zeigen zwar den Rückgang der übrigen Forderungen von Banken, daraus nicht ersichtlich ist, aus welchem Grund das Volumen der benützten Kredite einen Rückgang erfahren hat. Es sollte nicht ausschliesslich davon ausgegangen werden, dass der Rückgang nur auf Veranlassung der Banken erfolgt ist. Auch auf Unternehmensseite könnte ein Umdenken erfolgt sein und gewisse Kredite wurden daher nicht mehr erneuert. Ein wesentlicher
Einfluss spielt auch die wirtschaftliche Lage. Gerade in Aufschwungzeiten kann mit einer vermehrten Rückzahlung von Krediten gerechnet werden, sofern von den Firmen keine zusätzlichen Kredite für Erweiterungsinvestitionen in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch nicht
wahrscheinlich, dass gerade die Mikrounternehmen, die keinen direkten Zugang zum Finanzmarkt besitzen, ihrerseits die Kreditvolumen verringern wollen. Gerade in diesem Unternehmenssegment jedoch, das mehrheitlich durch Grossbanken finanziert wird, haben das Kreditvolumen und die ungedeckten Forderungen einen massiven Abbau erfahren. Daraus lässt sich
schliessen, dass vor allem diese kleinen, oftmals bonitätsschwachen Unternehmen aufgrund
der erhöhten Eigenmittelanforderungen für die Grossbanken mit einer restriktiveren Kreditvergabe zu rechnen haben.
3.1.1.3
Verzerrung der Eigenkapitalanforderungen zugunsten des Handelsbuchs
Wie sich während der Finanzmarktkrise gezeigt hat, stehen die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für Risiken im Bankenbuch und Handelsbuch in keinem Verhältnis zu den entstandenen Verlusten. Bei sämtlichen Grossbanken, die neben dem Bankenbuch auch ein Handelsbuch aufweisen, zeigt sich, dass die regulatorische Eigenmittelunterlegung für Ausfallrisiken im
Bankenbuch überproportional höher liegt als die benötigten Mittel, die für Risiken im Handelsbuch gehalten werden müssen. Die grössten Verluste während der Finanzmarktkrise sind jedoch dem Handelsbuch zuzuschreiben. Zudem konnte ein Grossteil der Verluste nicht durch die
Eigenmittelunterlegung der Handelsbuchrisiken gedeckt werden. Auch im Bankenbuch mussten
Verluste hingenommen werden, jedoch konnten diese bei weitem durch die regulatorischen
Eigenmittelanforderungen gedeckt werden. Jedoch können die Banken in wirtschaftlich stabilen
Zeiten einen weitaus höheren Gewinn aus dem Eigenhandel erzielen, als sich mit Kreditgeschäft erzielen lässt. Der Ursprung für die abweichende Behandlung im Banken- und Handelsbuch liegt in der divergenten Systematik, wie die erforderliche Eigenmittelunterlegung ermittelt
wird. Im Handelsbuch müssen die vorzuhaltenden Eigenmittel einen durch Zinsschwankungen
ausgelösten Kursverlust auffangen. Es werden die Auswirkungen von Zinsänderungen auf den
Kurs des Wertpapiers aber auch bonitätsbedingte Kursänderungen berücksichtigt. Deutlich gesenkt werden können diese durch interne Risikomodelle. Bei Investitionen, die dem Bankenbuch zugeordnet werden, müssen die Ausfallrisiken unterlegt werden, wobei hier die regulatori-
Seite 83 von 128
sche Berechnung der Eigenmittel weitaus konservativer gestaltet ist. Mit der nachfolgenden
Tabelle Nr. 20 soll das Missverhältnis der Eigenmittelunterlegung zwischen Bankenbuch und
Handelsbuch anhand des bankenintern berechneten notwendigen ökonomischen Eigenkapitals
gezeigt werden. Grundlage bilden die Zahlen der Deutschen Bank aus dem Finanzbericht 2010.
Diskrepanz unter Basel II (8% Eigenkapitalunterlegung)
Risiko
(in Mia. EUR)
Kreditrisiken
Marktrisiken
ökonomisches
Kapital
regulatorisches
Kapital
Verhältnis
reg. EK ökon. EK
12.785
13.160
22.817
1.893
1.78
0.14
10.032
-11.267
Diskrepanz unter Basel III (13% Eigenkapitalunterlegung + 4faches Marktrisiko)
Risiko
(in Mia. EUR)
Kreditrisiken
Marktrisiken
ökonomisches
Kapital
regulatorisches
Kapital
Verhältnis
reg. EK ökon. EK
12.785
13.160
37.078
12.305
2.90
0.93
24.293
-0.855
Diskrepanz unter TBTF (19% Eigenkapitalunterlegung + 4faches Marktrisiko)
Risiko
(in Mia. EUR)
Kreditrisiken
Marktrisiken
ökonomisches
Kapital
regulatorisches
Kapital
Verhältnis
reg. EK ökon. EK
12.785
13.160
54.190
17.984
4.24
1.37
41.405
4.824
Tabelle 20: Diskrepanz zwischen ökonomischem und regulatorischem Kapital
172
Die Zahlen zeigen klar, dass bei den bankinternen Berechnungen den Marktrisiken ein weitaus
höheren Anteil an ökonomischem Kapital zugewiesen wird, als regulatorisch gefordert wird.
Hingegen werden die Kreditrisiken aus regulatorischer Sicht überproportional stark belastet. Um
die Auswirkungen unter den neuen Richtlinien zu zeigen, wurden die bestehenden Zahlen des
regulatorisch zu unterlegenden Kapitals für Kreditrisiken auf die neuen Eigenkapitalvorschriften
unter Basel III sowie als Vergleich für die Grossbanken in der Schweiz zusätzlich auf die TBTFVorlage hochgerechnet. Bei den Marktrisiken wurde die Aussage des Basler Ausschusses berücksichtigt, die von einer bis zu vierfach höheren Belastung für Marktrisiken ausgeht und zusätzlich durch die höheren Unterlegungssätze beeinflusst werden. Obwohl durch die neuen Bestimmungen im Handelsbuch die Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken stark ansteigen,
wird die regulatorische Benachteiligung der Kreditrisiken nicht behoben. Durch die Erhöhung
der Unterlegungssätze kann die regulatorische Benachteiligung innerhalb des Kreditgeschäftes
sogar noch steigen. Für die Strategie der Grossbanken wird dies bedeuten, dass bei Engpäs-
172
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Deutsche Bank (2011), S. 116, S. 312
Seite 84 von 128
sen in der Eigenmittelausstattung vermehrt die Kreditrisiken zu Gunsten des Handelsbuches
zurückgefahren werden, sofern die Verzinsung auf dem durch die Kreditrisiken gebundenen
Kapital nicht deutlich erhöht werden kann. Gerade bei den für die KMU wichtigen risikofreudigen Grossbanken wird dieser Effekt durch die gegenüber den anderen Bankinstituten verschärften Eigenmittelanforderungen noch weitaus beträchtlicher ausfallen.
3.1.2
Auswirkungen der Leverage-Ratio auf das Kreditvolumen
Mit der Einführung von Basel II konnte die Eigenmittelunterlegungspflicht aufgrund der Zulassung interner Risikomessmethoden stetig reduziert werden. Die Vorschriften wurden vermehrt
auf den Risikogehalt der Aktiva und immer weniger auf das ursprüngliche Nominalvolumen
ausgerichtet. Die Auswirkung zeigt sich darin, dass sich die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalquote aufgrund des immer besseren Risikocontrollings der Banken vermehrt von der bilanziellen
Eigenkapitalquote wegbewegt. Besonders einschneidend zeigte sich der Trend bei den Grossbanken, die sich ein grosses Handelsbuch aufgebaut haben. Aufgrund der immer besseren Risikomessung wurden sie vor allem bei der Eigenmittelunterlegung für Marktpreisrisiken gegenüber den Kreditrisiken verhältnismässig stark begünstigt. Um dies zu verhindern, haben Banken
zukünftig eine risikounabhängige Verschuldungsquote (Leverage-Ratio) von 3% des Kernkapitals (Tier 1) einzuhalten. Für die beiden Grossbanken gilt zukünftig eine einzuhaltende Leverage-Ratio von 5%. Einzurechnen sind sämtliche bilanziellen sowie ausserbilanziellen Positionen,
ohne dass Sicherheiten berücksichtigt werden dürfen. Gerade auch die wichtigen bilanzunwirksamen Geschäfte wie Kreditzusagen oder Akkreditive müssen zur Berechnung zum Nominalwert einfliessen. Davon ausgenommen sind ausschliesslich jederzeit vorbehaltlos kündbare
Kreditzusagen, die mit einem Gewichtungsfaktor von 10% einbezogen werden können. Demzufolge können Banken in Zukunft lediglich noch das 33.33-fache ihres Kernkapitals an Fremdkapital aufnehmen, die beiden Grossbanken aufgrund der TBTF-Vorlage lediglich noch das 20fache. Gerade diese ungewichtete Betrachtung der Bilanzaktiva steht im Widerspruch mit den
immer besser werdenden Risikoschätzungen der Bank. Grossbanken werden aufgrund ihrer
hohen, oftmals mit tiefen Risikogewichten unterlegten Handelspositionen stärker betroffen als
die kleinen Bankinstitute. Die nachfolgende Tabelle Nr. 21 soll zeigen, wie sich die LeverageRatio gegenüber den Eigenmittelvorschriften bei unterschiedlicher Risikogewichtung verhält.
Seite 85 von 128
Bilanzaktiva nominal
LR unter Basel III
LR unter TBTF (Grossbanken)
Notwendiges Tier 1 unter EK-Vorschriften
Basel III (inkl. beider Kapitalpuffer)
Basel III (TBTF-Vorlage)
Risikogewicht
1'000'000
3%
5%
11%
13%
20.00%
27.28%
30.00%
35.00%
38.46%
Basel III
Notwendiges Tier 1 unter EK-Vorschriften
Notwendiges Tier 1 unter LR
22'000.00 30'008.00 33'000.00 38'500.00 42'308.20
30'000.00 30'000.00 30'000.00 30'000.00 30'000.00
Basel III TBTF-Vorlage
Notwendiges Tier 1 unter EK-Vorschriften
Notwendiges Tier 1 unter LR
26'000.00 35'464.00 39'000.00 45'500.00 50'000.60
50'000.00 50'000.00 50'000.00 50'000.00 50'000.00
Tabelle 21: Verhältnis Leverage-Ratio zu Eigenkapitalvorschriften
173
Die ungleiche Berechnung der zu unterlegenden Eigenmittel unter der Leverage-Ratio zeigt,
dass vor allem risikoarme Bilanzaktiva gegenüber der herkömmlichen Eigenmittelunterlegung
benachteiligt werden. Während Banken bisher bestrebt waren, möglichst tiefe Risiken in der
Bilanz zu halten, wird durch die Einführung der Leverage-Ratio eher das Gegenteil bewirkt. Vor
allem Banken, die stark im risikoarmen Kreditgeschäft verankert sind und bisher mit wenigen
Eigenmitteln auskamen, werden durch die neuen Bestimmungen eingeschränkt. Auch betroffen
sind Banken, die den IRB-Ansatz anwenden und ihre Kreditrisiken bisher mit sehr tiefen Risikogewichten unterlegen konnten. Von Interesse ist, ob die Einführung der Leverage-Ratio die
Banken veranlassen wird, ihr eingegangenes Risiko zu erhöhen, um eine möglichst optimale
Ausnutzung der knappen Eigenmittel zu erreichen. Die Tabelle Nr. 21 zeigt, dass Banken der
grössenklasse 2-5 eine durchschnittliche Risikogewichtung von 27.20% erreichen müssten, um
die durch die Leverage-Ratio zu unterlegenden Eigenmittel optimal nutzen zu können. Für Kantonal- wie auch Raiffeisenbanken, die stark im Hypothekargeschäft vertreten sind und den Standardansatz anwenden, ergibt sich kein Anlass, an der Risikostruktur wesentliche Änderungen
vorzunehmen. Dies, da Hypothekarforderungen grundsätzlich mit einem Risikogewicht von 35%
zu unterlegen sind und auch bei den Krediten an Unternehmen lediglich die bonitätsstarken
Unternehmen mit weniger als 50% Gewichtung zu werten sind. Zu bemerken ist, dass in der
zugrundeliegenden Berechnung von einer Tier 1-Quote von 11% inklusive beider Kapitalpuffer
ausgegangen wurde. Müsste der antizyklische Kapitalpuffer über 2.50% nicht aufgebaut werden, würde sich die optimale Risikostruktur weiter erhöhen.
Anders sieht es bei den beiden Grossbanken aus die eine Leverage-Ratio von 5% einzuhalten
haben. Um eine optimale Ausnutzung zu erreichen, müssten sie eine durchschnittliche Risikogewichtung von 38.46% aufweisen. Aufgrund der starken internen Risikomessmodelle zeigen
sie über die gesamten Kreditengagements oftmals tiefe durchschnittliche Risikogewichte. Gerade diese Banken werden versuchen, die erhöhten Eigenmittelanforderungen der LeverageRatio über höhere Risiken zu optimieren. Entscheidend wird sein, ob die zusätzlich Risiken in173
Quelle: Eigene Darstellung
Seite 86 von 128
nerhalb der Kreditrisiken oder der Handelsrisiken eingegangen werden. Gerade für bonitätsschwache Kreditnehmer könnte sich die neue Richtlinie unter Umständen positiv auswirken, da
sich Banken innerhalb des Kreditgeschäftes entscheiden könnten, die höhere Eigenmittelunterlegung bonitätsstarker Unternehmen durch Hereinnahme risikoreicherer Kreditengagements zu
optimieren. Entschärfend wirken sich die neuen Anforderungen an die Qualität des Eigenkapitals auf die Leverage-Ratio aus. Die erhöhten Anforderungen an das Tier 1 Kapital gegenüber
Basel II führen dazu, dass die Diskrepanz zwischen der Eigenmittelunterlegung durch die Leverage-Ratio zur herkömmlichen Eigenmittelberechnung nicht höher ausfällt. Die BCBS- wie auch
CEBS-Studie zeigt, dass die Grossbanken per Ende 2009 lediglich einen durchschnittlichen
Kernkapitalanteil von 2.50-2.80% erreichen, während die kleinen Banken mit 3.50-3.80% über
den geforderten 3% liegen.174 Inwiefern sich die geforderte Leverage-Ratio auf die Kreditvergabe auswirken wird, ist schwer zu sagen. Einerseits wird die jeweilige Strategie der Bank entscheidend sein, anderseits die endgültige Definition der Leverage-Ratio Ende 2017 durch den
Basler Ausschuss.
3.1.3
Auswirkungen der neuen Liquiditätsvorschriften auf das Kreditvolumen
Banken sind in ihrer Geschäftstätigkeit einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt. Den meist mittel- und
langfristigen Bilanzaktiva stehen mehrheitlich kurzfristige Einlagen gegenüber. Die Fristentransformation ist eine wichtige Aufgabe der Banken, um den Wunsch der Anleger, kurzfristige und
liquide Geldanlagen zu tätigen, mit dem Bedürfnis der Kapitalnehmer nach langfristiger und
stabiler Finanzierung ins Gleichgewicht zu bringen. Im Normalfall kann auch davon ausgegangen werden, dass die kurzfristigen Bankeinlagen grundsätzlich mittel- und langfristig gehalten
werden können. Das Liquiditätsrisiko entsteht, wenn das Vertrauen in die Banken beeinträchtigt
wird und in kürzester Zeit grosse Mengen an Geld abgezogen werden (Bank Run). Zwar konnten während der Finanzkrise Geldabzüge der Privatanleger grösstenteils verhindert werden,
innerhalb des Bankensektors jedoch kam es zu vermehrtem Misstrauen zwischen den Banken. Die Kreditvergabe unter den Banken kam fast gänzlich zum Erliegen und die Zentralbanken mussten beträchtliche Mengen an Liquidität bereitstellen, um die Zahlungsfähigkeit der
Banken zu gewährleisten. Um das Risiko zu minimieren, müssen in Zukunft eine kurzfristig auf
30 Tage ausgerichtete Mindestliquiditätsnote (LCR) sowie eine mittelfristig auf ein Jahr ausgelegte strukturelle Liquiditätsnote (NSFR) eingehalten werden. Schwerpunkt der Richtlinien wird
vor allem die Mittelbeschaffung am Interbankenmarkt bilden.
Durch die Einführung der Liquiditätsstandards werden für Banken auf der Aktivseite vor allem
Investments attraktiv, die als Liquiditätspuffer angesehen werden und nur einen geringen Anteil
an stabiler Refinanzierung erfordern. Dieser Umstand macht in erster Linie Staatsanleihen und
hoch klassifizierte Unternehmensanleihen zu attraktiven Aktiva, weil sie als Liquiditätspuffer
anerkannt werden. Eher unattraktiv zeigen sich hingegen langfristige Kredite an Unternehmen,
die eine zu 100% stabile Refinanzierung benötigen, bei der Rückzahlung jedoch nur zu 50% als
Zufluss angerechnet werden dürfen. Zusätzlich dürfen Mittelzuflüsse lediglich bis zu 75% der
Mittelabflüsse zugerechnet werden. Somit werden Kredite an Unternehmen im Vergleich zu
Schuldverschreibungen und Staatsanleihen besonders stark belastet. Angesichts der aktuellen
174
Vgl. Committee of European Banking Supervisors (CEBS 2010): S. 4 / Basel Committee on Banking
Supervision (BCBS 2010): S. 3
Seite 87 von 128
Lage der europäischen Staaten und den USA in Bezug auf die Verschuldung setzt die regulatorische Besserstellung weder die richtigen Anreize noch scheint sie gerechtfertigt zu sein. Vielmehr animiert es die Staaten, der erhöhten Nachfrage ein entsprechendes Angebot gegenüber
zu stellen und die Staatsverschuldung weiter zu fördern.
Auf der Passivseite werden vor allem Verbindlichkeiten interessant, die einen tiefen Run-offFaktor oder hohen Stabilitätsfaktor aufweisen. Die zukünftigen Liquiditätsvorschriften werden
einen massiven Einfluss auf die Wahl der Investments innerhalb der Bilanzaktiva und die Art
der gewählten Refinanzierungsinstrumente der Banken haben. Grundsätzlich wird die Einführung der LCR bei liquiditätsschwachen Banken dazu führen, dass sie ihre wichtigste Funktion,
die Bereitstellung von Liquidität, einschränken werden müssen. Dies kann vor allem erreicht
werden, indem Kredite an Unternehmen zu Gunsten von Investments abgebaut werden, die
vollständig als Liquiditätspuffer anerkannt werden. Die Einführung der NSFR hingegen wird sich
vor allem auf die Wahl der Refinanzierungsinstrumente, aber auch auf die Laufzeit der Kredite
auswirken. Kantonalbanken wie auch Raiffeisenbanken refinanzieren sich hauptsächlich über
Kundeneinlagen sowie langfristige Anleihen. Sie werden weniger Schwierigkeiten haben langfristige Kredite, die einen hohen Anteil an stabiler Refinanzierung erfordern zu vergeben. Anders sieht die Lage bei den Grossbanken aus, deren Aktiv- und auch Passivseite eher durch
kurze Laufzeiten geprägt sind. Durch die verschärften Anforderungen bei den kurzfristigen Interbankverbindlichkeiten werden sie nicht in der Lage sein, das Volumen bei den mittel- und
langfristigen Krediten an Unternehmen auszuweiten. Dies würde zu einer höheren Anforderung
an die stabile Refinanzierung führen, während die Rückflüsse rückzahlbarer Kredite lediglich zu
50% angerechnet werden und sich somit die Mindestliquiditätsnote verschlechtert. Ein zusätzlicher Refinanzierungsengpass könnte durch die neuen Regelungen von Solvency II entstehen.
Gerade die für Banken in Bezug auf die Refinanzierung wichtigen Versicherungen werden aufgrund der neuen Rahmenbedingungen mehr Eigenmittel zu unterlegen haben und aus diesem
Grund ebenfalls vermehrt Staatsanleihen gegenüber langfristigen Bankschuldverschreibungen
bevorzugen. Wie weit sich Grossbanken in ihrer mittel- und langfristigen Kreditvergabe einschränken müssen, wird massgeblich davon abhängen, inwiefern sie Investoren finden, um sich
über langfristige Bankschuldverschreibungen zu refinanzieren. Bewegung wird es auch im
Wettbewerb um Kundeneinlagen geben. Engpässe bei der Refinanzierung werden letztendlich
nur durch verstärkte Hereinnahme von Kundeneinlagen kompensiert werden können.
3.2
Auswirkungen auf den Kreditprozess
Bereits unter Basel I waren die Banken verpflichtet und auch bestrebt, die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden regelmässig zu überprüfen. Mit der Einführung von Basel II wurde es
den Banken ermöglicht, durch interne Risikomodelle die Eigenmittelunterlegung erheblich zu
senken. Die stärkere Risikoorientierung bei der Kreditvergabe setzt jedoch eine weitaus detailliertere Kreditwürdigkeitsprüfung voraus. Diese ganzheitliche Bonitätsprüfung beschränkt sich
nicht mehr nur auf die Analyse vergangenheitsorientierter Jahresabschlusszahlen, sondern beinhaltet im Wesentlichen auch zukunftsorientierte qualitative Faktoren. Im Vordergrund steht
somit die gesamtheitliche Betrachtung des Unternehmens und seines Marktumfeldes. Um ein
verlässliches Rating zu erhalten, müssen die Kreditinstitute das Markt- und Unternehmensrisiko
bewerten, was voraussetzt, dass sich vor allem die Kreditgeber intensiv mit Firmenkunden befassen. Aber auch die Unternehmen müssen bereit sein, die relevanten Unternehmensinforma-
Seite 88 von 128
tionen gegenüber den Kreditinstituten offen zu legen. Der Aufbau des bankinternen Ratings
unterscheidet sich von Kreditinstitut zu Kreditinstitut. Vor allem Banken die den IRB-Ansatz anwenden sehen sich unter den Richtlinien von Basel II mit erhöhten Anforderungen konfrontiert,
um die Eigenmittelunterlegung der Kreditrisiken anhand der intern geschätzten Risikoparameter
ermitteln zu dürfen. Für Banken, die den Standardansatz anwenden, liegt das interne Rating
nicht im Interesse für die Optimierung der zu unterlegenden Eigenmittel, sondern vielmehr in
der Bewertung der Kreditnehmer hinsichtlich einer verursachergerechten Belastung der erwarteten Verluste. Somit stellen vor allem die grösseren Kreditinstitute bei der Bonitätseinschätzung ihrer Kreditnehmer auf ein umfassendes Gesamtrating ab, während kleine Kreditinstitute
eher ein auf die Kundengrösse abgestimmtes, vereinfachtes Verfahren vorziehen. Bereits heute
bestehen grosse Anforderungen an Qualität und Umfang der von den Banken geforderten Informationen. Da unter Basel III im Bezug auf das Rating am bisherigen Prozess und den Anforderungen für die Anerkennung der internen Kontrollsysteme festgehalten wird, sollten sich am
Prozessablauf keine wesentlichen Änderungen ergeben. Es ist jedoch anzunehmen, dass der
Umfang der geforderten Unterlagen wie auch deren Qualität weiter zunehmen wird. Qualitative
Erfolgsfaktoren wie auch Risikoeinschätzungen werden zukünftig stärker ins Gewicht fallen und
Banken veranlassen, zukünftig vermehrt Unterlagen zur strategischen Planung, Risikocontrolling, Marktstellung sowie Qualität des Managements einzufordern. Auch die laufende Überwachung des Zahlungsverhaltens von Kunden wird gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten vermehrt eine grössere Rolle einnehmen, um frühzeitig Warnsignale wie Leistungsstörungen sowie
Kontoüberzüge feststellen zu können. Während früher gerade bei kleinen Kreditinstituten der
Kreditentscheid häufig in der Befugnis des Kundenbetreuers lag, wird heute eine strikte Funktionentrennung eingehalten. Konnte in der Vergangenheit durch ein gutes Verhältnis des Kreditnehmers zum Kundenbetreuer ein positiver Effekt erzielt werden, liegt heute der Ausgang des
Kreditentscheides beim Kreditsachbearbeiter sowie dem Management der jeweiligen Bank. Da
die Entscheidungsträger keinen Kontakt zum Kreditnehmer haben, wird bei fehlenden Informationen von der schlechtesten Annahme ausgegangen. Es liegt somit im Interesse des Gesuchstellers, möglichst detaillierte Angaben zu liefern, um negative Auswirkungen auf das Rating zu vermeiden. Die höheren Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken werden besonders
kapitalschwache Banken in der derzeit schwierigen Wirtschaftslage veranlassen, möglichst aktuelle Informationen von den Kreditnehmern einzufordern, um frühzeitig negative Entwicklungen
bei der Kundenbonität erkennen zu können. Es liegt aber auch im Interesse des Kreditnehmers,
im Falle positiver Geschäftsentwicklungen möglichst rasch aktuelle Zahlen zu liefern, um von
möglichen Ratingverbesserungen profitieren zu können. Somit werden sich in Zukunft vor allem
bei Unternehmen mit mangelnder Herausgabe von Informationen die Finanzierungsmöglichkeiten weiter einschränken.
3.3
Auswirkungen auf die Kreditkonditionen
Vor der Einführung von Basel II verlangte eine Mehrzahl der Banken bei sämtlichen Kreditnehmern in etwa den gleichen Zinssatz. Mit zunehmender Orientierung grösserer Unternehmen am
Kapitalmarkt und der durch Basel II notwendig gewordenen ratingbasierenden Risikoeinschätzung gingen die Banken dazu über, die Kosten der Kredite individuell an das Risikoprofil der
Kreditnehmer anzupassen. Dies beinhaltete vor allem die bonitätsabhängigen Standardrisikokosten (erwartete Verluste), aber auch die Kapitalkosten der zu unterlegenden Eigenmittel, die
Seite 89 von 128
seit Basel II ebenfalls auf dem Risiko der einzelnen Kreditnehmer aufbauen. Da die Höhe der
Eigenmittelanforderungen unverändert belassen wurden und im Retailportfolio wie auch im
Segment der Kredite für Kleinunternehmen bis zu einem gewissen Umsatz regulatorische Zugeständnisse in Form tieferer Risikogewichte angesetzt wurden, musste grundsätzlich nicht mit
steigenden Eigenkapitalkosten gerechnet werden. Bonitätsschwache Kreditnehmer bei Banken
mit dem Standardansatz konnten ebenfalls von den tieferen Risikogewichten profitieren, solange sie nicht in Verzug gerieten und mit einem Risikogewicht von maximal 150% unterlegt werden mussten. Bonitätsstarke Unternehmen ausserhalb des Retailportfolios profitierten von reduzierten Risikogewichten zwischen 20%-100% sofern sie ein externes Rating aufweisen konnten. Weitaus negativer wirkten sich die neuen Bestimmungen für risikoreiche Kreditnehmer der
Banken aus, die den IRB-Ansatz gewählt hatten. Gerade bei Kreditnehmern mit hoher Ausfallrate konnten die Risikogewichte bis über 600% steigen, was eine übermässige Erhöhung der
Eigenkapitalkosten zur Folge hatte. Bonitätsstarke Unternehmen hingegen konnten auch ohne
externes Rating von einer weitaus tieferen Eigenkapitalunterlegung profitieren. Belastend für
risikoreiche Kreditnehmer und somit entlastend für risikoarme Kreditnehmer zeigten sich unabhängig vom gewählten Ansatz der Banken die zunehmend verursachergerecht kalkulierten
Standardrisikokosten. Die stärker risikoorientierte Kreditvergabe unter Basel II und das damit
verbundene aufwändige Ratingverfahren führte vor allem bei Grossbanken mit dem IRB-Ansatz
zu erheblich höheren Betriebskosten. Für bonitätsschwache Unternehmen bedeutete die verursachergerechte Verrechnung aufgrund der intensiveren Bewirtschaftung eine weitere Verschlechterung der Kreditkonditionen.
Unter Basel III werden sich vor allem durch die erhöhten Eigenkapitalanforderungen, die neuen
Liquiditätsstandards und allenfalls die Leverage-Ratio Änderungen bei den Kreditkonditionen
ergeben. Aufgrund der nachfolgenden Tabelle Nr. 22 soll gezeigt werden, wie sich die neuen
Bestimmungen auf die Kreditzinse unter den jeweiligen Ansätzen auswirken. Zur Berechnung
wurden folgende Annahmen getroffen:
-
Kredithöhe: 1 Million Schweizer Franken
-
Ermittlung der Eigenmittelunterlegung: Beim Standardansatz wurden die gemäss dem
Basler Ausschuss vorgegebenen Risikogewichte den jeweiligen Ratingnoten zugeordnet. Für die Bestimmung im IRB-Ansatz wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) des
Einzelratings durch Anlehnung an die durchschnittlichen historischen Verlustquoten von
Standard & Poors in Anhang Nr. 3 ermittelt. Die Ausfallrate (LGD) wurde mit 100%, also
ohne Risikominderung mittels Sicherheiten definiert. Anhand der oben erwähnten Parameter und einer angenommenen Restlaufzeit von 2.5 Jahren konnten die anzuwendenden Risikogewichte der Risikogewichtstabelle des Basler Ausschusses in Anhang Nr. 2
entnommen werden.
-
Refinanzierungskosten: Unter Basel I und II wird mit Refinanzierungskosten der Bank im
Umfang von 2% gerechnet. Unter Basel III wird aufgrund der neuen Liquiditätsstandards
von einer Erhöhung um 25 Basispunkte ausgegangen.
-
Eigenmittelkosten: Es wird von einer erwarteten Rendite von 15% ausgegangen. Diese
gilt für sämtliche Bankengruppen inklusive der Grossbanken. Die zu unterlegenden Eigenmittel betragen 13% im Standardansatz (gemäss Basel III inkl. beider Kapitalpuffer)
sowie 19% im IRB-Ansatz (gemäss TBTF-Vorlage), da lediglich die beiden Grossbanken
diesen Ansatz eingeführt haben.
Seite 90 von 128
-
Betriebskosten: Steigende Betriebskosten bei abnehmender Bonität der Kreditnehmer.
Ab Basel II wurde aufgrund der höheren Anforderungen an die Ratingverfahren mit erhöhten Betriebskosten kalkuliert.
-
Standardrisikokosten: Berechnung anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit des Einzelratings und einer Ausfallrate von 100%. Es wird angenommen, dass sämtliche Banken bereits ab Basel I über Ratingsysteme verfügen um die zu erwartenden Verluste verursachergerecht zu ermitteln.
-
Gewinnmarge: Wird einheitlich mit 0.50% definiert.
Die Details der Berechnungen für sämtliche Segmente sind im Anhang Nr. 5 ersichtlich.
R atin g stu fe
AAA b is AA-
A+ b is A-
B B B + b is B B B - B B + b is B B -
E in zelratin g
AA-
A-
BB+
BB-
B-
Z in ssätze R etail:
B asel I
B asel II Standardsatz
B asel II IR B -A nsatz
B asel III S tandardsatz
B asel III IR B -A nsatz
B asel III IR B -A nsatz T B T F
3.88%
3.63%
2.78%
4.44%
3.07%
3.11%
4.00%
3.80%
3.03%
4.61%
3.37%
3.47%
4.70%
4.55%
4.13%
5.36%
4.68%
5.04%
5.50%
5.40%
5.14%
6.21%
5.79%
6.27%
14.05%
14.00%
14.01%
14.81%
14.82%
15.50%
Z in ssätze K M U b is 5 M io .:
B asel I
B asel II Standardsatz
B asel II IR B -A nsatz
B asel III S tandardsatz
B asel III IR B -A nsatz
B asel III IR B -A nsatz T B T F
3.88%
2.97%
2.87%
3.37%
3.20%
3.30%
4.00%
3.50%
3.18%
4.13%
3.60%
3.81%
4.70%
4.85%
4.43%
5.85%
5.17%
5.76%
5.50%
5.70%
5.49%
6.70%
6.35%
7.09%
14.05%
14.90%
14.86%
16.28%
16.21%
17.53%
Z in ssätze U n tern eh m en ab 50 M io .:
B asel I
3.88%
B asel II Standardsatz
2.97%
B asel II IR B -A nsatz
2.90%
B asel III S tandardsatz
3.37%
B asel III IR B -A nsatz
3.26%
B asel III IR B -A nsatz T B T F
3.39%
4.00%
3.50%
3.26%
4.13%
3.73%
4.00%
4.70%
4.85%
4.64%
5.85%
5.51%
6.26%
5.50%
5.70%
5.77%
6.70%
6.81%
7.76%
14.05%
14.90%
15.42%
16.28%
17.12%
18.85%
Tabelle 22: Auswirkungen von Basel III auf die Zinskonditionen
B + bis B -
175
Die Tabelle Nr. 22 zeigt deutlich, dass nach der Einführung von Basel II die Kreditzinse für bonitätsstarke Kreditnehmer gesenkt werden konnten. Hauptgrund waren die gegenüber Basel I
tiefer angesetzten Risikogewichte im Standard- wie auch im IRB-Ansatz. Mit abnehmender Bonität zeigt sich eine Verschlechterung gegenüber den Konditionen von Basel I. Dies ist auf die
zunehmende Spreizung der Konditionen anhand der Bonität zurückzuführen. Anzumerken ist,
dass in der Berechnungsgrundlage angenommen wird, dass die Banken bereits unter Basel I
über interne Verfahren verfügten um die Standardrisikokosten verursachergerecht den jeweiligen Kreditnehmern zu belasten. Andererseits wäre die zusätzliche Belastung für bonitätsschwache Unternehmen weitaus grösser ausgefallen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass
175
Quelle: Eigene Darstellung
Seite 91 von 128
von einer einheitlichen Eigenkapitalverzinsung über sämtliche Bankengruppen ausgegangen
wird. Wäre bei den IRB-Ansätzen, die grundsätzlich nur von den beiden Grossbanken angewendet werden, von einer höheren Eigenkapitalverzinsung ausgegangen worden, wäre die
Zinsdifferenz gegenüber den Standardansätzen tiefer ausgefallen. Auffällig ist, dass die beiden
Grossbanken mit dem IRB-Ansatz unter Basel II aufgrund der tieferen Risikogewichte Kreditnehmern mit abnehmender Bonität weitaus länger bessere Konditionen als Banken mit dem
Standardansatz gewähren konnten. Die Tabelle zeigt, dass die erhöhten Anforderungen an die
Eigenmittelunterlegung von 19% bei den Grossbanken unter der TBTF-Vorlage zu einer massiven Abnahme des Wettbewerbsvorteils führen. Dies da bereits bei bonitätsstarken Kreditnehmern höhere Kreditkonditionen als im Standardansatz erhoben werden müssten. Ein erheblicher Wettbewerbsvorteil würde sich für Bankinstitute ergeben, die vom Standardansatz in den
IRB-Ansatz übergehen und die nicht den Grössenkriterien der TBTF-Vorlage entsprechen. Allgemein zeigt sich aufgrund der Berechnungen, dass mit den getroffenen Annahmen unter den
Bestimmungen von Basel III mit höheren Kreditzinsen zu rechnen ist. Eine pauschale Aussage
kann jedoch nicht gemacht werden, da die einzelnen Zinsbestandteile unterschiedlich von den
neuen Bestimmungen betroffen sind und die Kreditzinsen darüber hinaus wesentlich von der
zukünftigen Markt- und Wettbewerbslage am Finanzmarkt abhängig sind. Die nachfolgenden
Ausführungen sollen aufzeigen, in welche Richtung sich die zukünftigen Kreditzinse bewegen
könnten.
3.3.1
Auswirkungen auf die Refinanzierungskosten im Kreditgeschäft
Bei den Refinanzierungskosten werden in erster Linie die neuen Liquiditätsanforderungen von
Basel III Auswirkungen auf die Kreditkonditionen in Bezug auf Zinshöhe, Kreditlaufzeit sowie
Kreditlimiten zeigen. Indirekt wirken sich jedoch auch die erhöhten Eigenkapitalanforderungen
auf die Refinanzierungskosten und somit die Kreditkonditionen aus. Aufgrund der höheren Eigenkapitalanforderungen wird die Kapitalbasis der Banken gestärkt. Dies wirkt sich positiv auf
das eigene Rating der Bank aus und führt gerade bei bonitätsstarken Banken zu tieferen Refinanzierungskosten. Auf Seiten der Grossbanken könnte zwar aufgrund der durch die TBTFVorlage massiv erhöhten Eigenmittelanforderungen ebenfalls von einem positiven Effekt ausgegangen werden. Die Tatsache, dass versucht wird gerade durch die erhöhten Anforderungen
ein nötiges Einspringen des Staates zu vermeiden, erhöht das Risiko für Investoren, da die bisher anzunehmende "faktische" Staatsgarantie wegfällt. Weitaus höheren Einfluss haben die
neuen Liquiditätsstandards auf die Refinanzierungskosten. Durch die neu eingeführte LCR und
die damit verbundenen höheren Liquiditätspuffer die für Unternehmenskredite gehalten werden
müssen, steigt der Bedarf an erstklassigen und hochliquiden Staats- und Unternehmensanleihen und Pfandbriefen. Die erhöhte Nachfrage der Banken an diesen Finanzinstrumenten wird
mit einem Verlust an Rendite verbunden sein. Gerade für erstklassig geratete Unternehmen, die
sich über Anleihen finanzieren, könnten sich durch die neuen Regelungen verbesserte Kreditkonditionen ergeben. Inwiefern Banken die durch die zu haltenden Liquiditätspuffer entgangenen Renditen den Kreditnehmern weiterbelasten hängt vom zukünftigen Wettbewerb wie auch
von den bisher erzielbaren Renditen ab. Auf der Passivseite werden unter der LCR vor allem
Verbindlichkeiten mit einem tiefen Run-off-Faktor interessant. Gerade bei Grossbanken, die
sich mehrheitlich über Interbankbeziehungen finanzieren, werden stabile Kundenspareinlagen
vermehrt ins Interesse rücken. Der verstärkte Wettbewerb wird zu höheren Zinsgutschriften auf
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Spareinlagen führen und die bisher günstige Refinanzierungsquelle für Banken verteuern. Die
Einführung der NSFR und die damit verbundene Einschränkung der Banken bei der Fristentransformation wird einerseits die Zinshöhe beeinflussen, anderseits aber auch die Laufzeit für
Kredite und deren Volumen. Einschränkungen werden sich vor allem bei Grossbanken ergeben,
die bis anhin einen relativ grossen Anteil an kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Banken
aufweisen, die regulatorisch als instabil angesehen werden. Die Refinanzierung über Kundeneinlagen dagegen deckt lediglich einen geringen Anteil ab. Auf der Aktivseite hingegen müssen
Kredite an Unternehmen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr bereits zu 85% stabil refinanziert werden, mit einer Laufzeit darüber sogar vollständig. Durch die neuen Liquiditätsvorschriften werden die Grossbanken in der momentanen Situation nicht in der Lage sein, ihren Anteil
an mittel- bis langfristigen Krediten auszuweiten. Zudem müssen sie versuchen, die Refinanzierung über Kundeneinlagen sowie langfristige Bankschuldverschreibungen zu stärken. Gerade
auch bei Versicherungen, den für Banken wichtigen Refinanzierungsquellen, werden durch die
neuen Vorschriften von Solvency II vermehrt Staatsanleihen zu Lasten von Bankschuldverschreibungen interessieren. Versicherungen werden nur dann weiterhin in Bankschuldverschreibungen investieren, wenn ihre zusätzlich zu haltenden Eigenmittel über einen Renditeaufschlag kompensiert werden können. Besser sieht es für die Kantonalbanken sowie Raiffeisenbanken aus, die mehrheitlich durch stabile Kundeneinlagen sowie Eigenkapital refinanziert
sind. Jedoch wird auch hier der vermehrte Wettbewerb um die Kundeneinlagen zu höheren Refinanzierungskosten führen. Es zeigt sich, dass die neuen Liquiditätsvorschriften durch die eingeschränkte Fristentransformation und die damit einhergehende steigende Zinskurve bei langfristiger Refinanzierung die Kredite verteuern aber auch die Margen der Banken schmälern
werden. Zudem wird eine der wichtigsten Funktionen der Banken, die Bereitstellung von Liquidität, eingeschränkt werden. Unternehmen werden die Liquiditätsrisiken aber auch Zinsrisiken
zukünftig vermehrt selber tragen müssen. Auch könnten durch die verkürzten Kreditlaufzeiten
gerade die langfristigen Investitionen in Gefahr geraten, die Unternehmen in erster Linie die
wichtige Planungssicherheit bieten. Schätzungen von McKinsey kommen zu dem Resultat,
dass die Kreditkosten Unternehmenskredite aufgrund der Liquiditätsnote um ca. 10 sowie aufgrund der strukturellen Liquiditätsnote um ca. 10-20 Basispunkte steigen werden.176 Eine pauschale Aussage sollte jedoch nicht gemacht werden, da gerade der Wettbewerb unter den Banken, aber auch die Bonität der einzelnen Unternehmen eine entscheidende Rolle spielen werden.
3.3.2
Auswirkungen auf die Betriebskosten im Kreditgeschäft
Die Einführung von Basel III sollte keine grösseren Auswirkungen auf die Betriebskosten bei der
Kreditvergabe zeigen, da bereits unter Basel II die auf internen Ratings basierende Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer eingeführt wurde und am Prozess innerhalb des Bankenbuches keine Änderungen vorgenommen wurden. Ein weiterer Anstieg könnte allenfalls durch die vermehrte unterjährige Überprüfung von Zwischenberichten sowie zusätzlicher qualitativer Informationen entstehen, die gerade kapitalschwache Banken zur laufenden Beurteilung ihrer Kreditnehmer benötigen. Diese müssten jedoch dank der bereits bestehenden Infrastruktur und
dem Know-how der Banken im geringen Rahmen ausfallen. Ein weitaus höherer Anstieg wäre
176
McKinsey & Company (2010): Basel III and European Banking, S. 11
Seite 93 von 128
bei Banken zu erwarten, die vom Standard in den IRB-Ansatz übergehen, jedoch sollte dieser
Mehraufwand durch Kosteneinsparungen in der optimierten Kapitalunterlegung gedeckt werden
können und somit eher zu einem positiven Effekt führen. Weitaus mehr Kosten werden den
Banken zur Messung der neu eingeführten Leverage-Ratio und den Liquiditätskennzahlen entstehen. Inwieweit die Kosten Einfluss auf die Kreditkonditionen haben, hängt davon ab, auf welche Geschäftsbereiche die zusätzlichen Kosten abgewälzt werden.
3.3.3
Auswirkungen auf die Standardrisikokosten im Kreditgeschäft
Durch die Einführung von Basel III ergeben sich im Bereich der Standardrisikokosten keine
Veränderungen. Dies da sich der erwartete Verlust aus der kundenspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeit, der Höhe des Kredits bei Ausfall sowie der erwarteten Verlustquote ergibt und
sich an der Bonität des Schuldners orientiert. Die Berechnung erfolgt anhand bankinterner
Messverfahren und ist somit unabhängig von regulatorischen Bestimmungen.
3.3.4
Auswirkungen auf die Eigenkapitalkosten im Kreditgeschäft
Unter Basel II wurde die Eigenkapitalhöhe sowie die qualitativen Anforderungen an die Kapitalstruktur unverändert belassen und darüber hinaus neu interne Risikomodelle zugelassen sowie
Sonderregelungen für das Retailsegment und Unternehmen bis zu einer bestimmten Grösse
eingeführt. Dies führte bei einem Grossteil der Kreditnehmer zu verbesserten Kreditkonditionen.
Kreditnehmer mit schlechter Bonität hingegen wurden unter der neuen risikoorientierten Kapitalunterlegung mit höheren Kreditkonditionen und vermehrter Kreditverwehrung konfrontiert.
Basel III hingegen fordert, dass Banken ihre Bilanzaktiva neu mit höherem und vor allem qualitativ hochwertigerem Eigenkapital unterlegen. Qualitativ hochwertig heisst vor allem, dass das
Eigenkapital zukünftig vollumfänglich an den laufenden Verlusten teilnimmt und somit im höheren Masse Risiken trägt. Betrachtet man die wesentlichen Änderungen, würden folgende Punkte für höhere Eigenkapitalkosten sprechen:
-
die regulatorische Eigenmittelunterlegung steigt von heute 8.00% auf bis zu 19% unter
der TBTF-Vorlage. Die Eigenkapitalkosten müssten aufgrund der erwarteten Rendite der
Investoren somit linear zu dem Unterlegungssatz ansteigen.
-
die qualitativ hochwertigere Unterlegung mit hartem Kernkapital, dem Kapital mit dem
höchsten Renditeanspruch, müsste zu einem überproportionalen Anstieg der Eigenkapitalkosten führen.
Gerade bei Banken, die die Eigenkapitalkosten aufgrund der regulatorisch zu unterlegenden
Eigenmittel kalkulieren, werden sich die Kreditkosten für Kreditnehmer verteuern. Gegen diese
Vorgehensweise kann man einwenden, dass der Kapitalgeber grundsätzlich für sein eingegangenes Risiko entschädigt werden möchte. Folgende Punkte sprechen trotz mehr benötigter Eigenmittel gegen eine Erhöhung der Eigenkapitalkosten:
-
Die Eigenmittelunterlegung dient im ökonomischen Sinn grundsätzlich zum Auffangen
von unerwarteten Verlusten. Grundsätzlich ändert sich durch die neuen Eigenkapitalvorschriften jedoch nichts in Bezug auf das bestehende Volumen der eingegangenen Risiken. Korrekterweise müsste die Kalkulation der Kreditkonditionen anhand des ökono-
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misch zu unterlegenden Kapitals und nicht aufgrund des regulatorisch vorgeschriebenen
Eigenkapitals kalkuliert werden.
-
Die verbesserte Eigenkapitalbasis stärkt die Widerstandsfähigkeit der Banken. Das Risiko der Investoren, ihr eingesetztes Kapital durch eine Insolvenz des Bankinstituts zu verlieren, verringert sich.
-
Eine höhere Eigenfinanzierung führt zu einem sinkenden Leverage-Risko und somit zu
sinkenden Eigenkapitalkosten. Dies gilt jedoch nicht, solange Banken durch Einlagensicherungen sowie staatliche Garantien gestützt sind. In diesem Fall würde die Auslagerung der Ausfallrisiken auf Dritte die durchschnittlichen Kapitalkosten mit steigendem
Verschuldungsgrad senken.
Trotz der vorgängig erwähnten Einwände, die gegen eine Erhöhung der Eigenkapitalkosten
sprechen, muss angenommen werden, dass die durchschnittlichen Kapitalkosten bei steigender
Eigenmittelunterlegung zunehmen werden. Die Tatsache, dass Grossbanken neu mehr Eigenkapital als die kleineren Bankinstitute mit tieferer Renditeerwartung halten müssen, könnte sich
positiv auf die Kreditkonditionen bei Grossbanken auswirken. Dies, da durch die ungleichen
Kapitalanforderungen der Wettbewerbsvorteil durch Anwendung des IRB-Ansatzes bereits bei
relativ hoher Bonität der Kreditnehmer wegfallen wird. Hauptprofiteure wären die bonitätsstarken Unternehmen, die gerade auch wegen den neuen Liquiditätsvorschriften vermehrt ins Interesse der Banken rücken werden. Schwieriger gestaltet sich die Lage der risikoreichen Bonitätsnehmer. Werden die Banken an der bisherigen Praxis festhalten und die Eigenkapitalkosten
anhand der regulatorisch zu unterlegenden Eigenmittel festlegen, wird vor allem für diese Kreditnehmer die Spreizung der Kreditkonditionen weiter zunehmen. Gerade bei Banken, die den
IRB-Ansatz anwenden, fällt die Spreizung der Kreditkonditionen mit abnehmender Bonität grösser aus. Wie weit sich diese am Markt durchsetzen lässt und an den Renditeerwartungen festgehalten werden kann, wird sich zeigen. Obwohl mehrere Institute Erhebungen über die Auswirkungen durchgeführt haben, wird wegen der erheblichen Spannweite der Resultate auf eine
Erläuterung der Ergebnisse verzichtet.
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4
Handlungsmöglichkeiten/Empfehlungen für die KMU
Eine Vielzahl der Unternehmen hat bereits nach der Einführung von Basel II auf die Veränderungen durch den internen Ratingprozess der Banken reagiert und Massnahmen getroffen.
Durch die Einführung von Basel III wird es grundsätzlich keine Änderungen im Kreditvergabeprozess geben, jedoch werden auch kleinere Finanzinstitute in Zukunft vermehrt Wert auf die
bankinterne Steuerung legen. Somit wird ein noch höheres Gewicht auf das Rating im Rahmen
der Kreditfinanzierung fallen und die Anforderungen für eine erfolgreiche Kreditaufnahme werden sich nochmals erhöhen. Insbesondere für KMU zeigen sich weniger Alternativen gegenüber
dem Bankkredit als für Grossunternehmen. Die meisten Finanzierungsmöglichkeiten scheitern
an dem zu geringen Finanzierungsvolumen und den zumeist hohen Kosten. Es erscheint daher
sinnvoll, das eigene Rating zu optimieren um sich eine solide Basis zu schaffen, um die bisherigen Kreditlinien zu halten und auszubauen. 177
4.1
Vorbereitung auf das Bankenrating
Die Vielfalt der quantitativen sowie qualitativen Informationen, die im Ratingprozess verarbeitet
werden, zeigt, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, wie Unternehmen das eigene Ratingergebnis verbessern können. Auch scheint es wichtig zu erkennen, dass das Rating als umfangreiche Analyse des Unternehmens nicht allein für den Kreditantrag und die Kreditkonditionen massgebend ist. Vielmehr kann durch die gewonnenen Erkenntnisse eine erfolgreiche Unternehmensfortführung gewährleistet werden und ist daher ein wichtiges Instrument für die Eigenkapitalgeber und das Management. Warum also sollte sich das Unternehmen zur Vorbereitung auf das Bankenrating nicht selber einschätzen und raten? Ziel sollte jedoch nicht die Ermittlung der Bonität sein, sondern einen Nutzen im Bereich der unternehmensinterne Risikosteuerung sowie der strategischen Unternehmensführung zu erlangen. Wichtig ist es, die eigene Sichtweise zu verlassen und sich aus der Sicht der Kapitalgeber zu betrachten. Durch die
gezielte Auseinandersetzung mit den eigenen Schwächen und deren aktiven Steuerung können
die richtigen Strategien und Massnahmen ergriffen werden, um das Rating gezielt zu optimieren
und das Unternehmen für Kapitalgeber jeglicher Art attraktiver zu machen.178 Eine wichtige Aufgabe zur Optimierung nimmt die Formulierung der Ratingstrategie ein. Wer überhaupt soll mit
dem Rating erreicht werden und welchen Ratingansatz in Bezug auf die Kreditvergabe wird der
angesprochene Kreditgeber anwenden. Und vor allem, was für eine Ratingeinstufung wird vom
Unternehmen selbst angestrebt, um den benötigten Kapitalbedarf zu angemessenen Konditionen zu erhalten. Obschon eine hohe Ratingeinstufung bezüglich der Kreditaufnahme angestrebt
werden sollte, ist diese jedoch nicht unbedingt identisch mit der optimalen Einstufung aus Sicht
des Unternehmens. Durch die mit einer guten Bonitätseinstufung verbundene hohe Eigenkapitalbindung können gewisse Investitionen nicht getätigt werden oder sogar Chancen verpasst
werden und somit auf langfristige Sicht das zukünftige Rating sogar negativ beeinflusst werden.
Aufgrund dessen sollten die verantwortlichen Organe des Unternehmens das angestrebte Rating in Vergleich mit dem gegenwärtig erreichbaren Rating stellen um den nötigen Handlungs-
177
178
Vgl. Müller St. / Brackschulze K. / Mayer-Friedrich M.D. (2011). S. 21-22
Vgl. Müller St. / Brackschulze K. / Mayer-Friedrich M.D. (2011). S. 29-31
Seite 96 von 128
bedarf zu bestimmen. Dies stellt die Grundlage für das Finanz-Controlling um die nötigen Optimierungsmassnahmen einleiten zu können. In der daraus abzuleitenden Ratingstrategie werden diejenigen zu beeinflussenden Faktoren bestimmt, die für die Bonitätseinstufung des Unternehmens massgebend sind. Eine einheitliche Ratingstrategie für alle KMU kann aufgrund
deren Vielfältigkeit und den je nach Bankeninstitut unterschiedlichen Ratingansätzen nicht abgeleitet werden. Ungeachtet dessen sollen nachfolgend kurz einige Kriterien analysiert werden,
wie eine Optimierung der Ratingeinstufung stattfinden kann. Diese wären:179
-
Wille zur Kommunikation
-
Optimierung des Jahresrechnung / der Finanzierungsstruktur
-
Gezielte Risikosteuerung im Unternehmen
4.1.1
Wille zur Kommunikation
Die Vielzahl der benötigten Informationen im Ratingprozess zeigt, wie wichtig es von der Unternehmensseite ist, die geforderten Unterlagen fristgerecht zu liefern. Unvollständige oder sogar
fehlende Unterlagen werden sich in Zukunft noch gravierender auf den Kreditentscheid auswirken. Gerade bei den KMU ist noch immer eine Zurückhaltung bei der Herausgabe von Unternehmensinformationen zu beobachten. Dies ist sicherlich auf die Angst der Unternehmer zurückzuführen, dass durch die Herausgabe von unternehmensrelevanten Informationen Wettbewerbsvorteile verloren gehen könnten, falls diese in die Hände der Konkurrenz fallen. Zusätzlich
fehlen oftmals das nötige Know-how und die Ressourcen, um die Informationen zeitlich und in
der geforderten Qualität zu liefern. Verschärft wird die Lage insofern, dass neben dem bisher
sowieso geforderten Jahresabschluss vermehrt Wert auf Planungsrechnungen, Nachkalkulationen aber auch qualitative Informationen über das Risikomanagementsystem sowie die Nachfolgeplanung usw. gelegt wird, um die zukünftigen Erfolgschancen des Unternehmens besser abschätzen zu können. Zu spät oder gar nicht eingereichte Unterlagen erwecken den Eindruck,
dass das Unternehmen über kein effizientes Controlling verfügt oder sogar etwas zu verbergen
hat. Gerade für KMU die auf einen positiven Kreditentscheid angewiesen sind und nicht über
das nötige Fachwissen verfügen empfiehlt sich, externe Berater beizuziehen, um die zukünftigen Anforderungen zu bewältigen und sich erfolgreich finanzieren zu können. Nur so kann das
nötige Vertrauen zwischen den Parteien geschaffen werden, um auch bei einer negativen Geschäftsentwicklung eine weitere Zusammenarbeit mit der Bank zu sichern.180
4.1.2
Optimierung der Jahresrechnung / der Finanzierungsstruktur
Obwohl die zukunftsorientierten Planungsrechnungen und die qualitativen Merkmale vermehrt
an Bedeutung gewinnen, stellt die Jahresrechnung als vergangenheitsorientierter Leistungsausweis immer noch das zentrale Element in der Kreditwürdigkeitsprüfung dar. Umso bedeutender ist es, diesen in Hinblick auf das gewünschte Rating zu optimieren. Das vorhandene
Bewertungswahlrecht in diversen Bilanzpositionen ermöglicht es den Unternehmen durch ge179
180
Vgl. Müller St. / Brackschulze K. / Mayer-Friedrich M.D. (2011). S. 22-28
Vgl. Müller St. / Brackschulze K. / Mayer-Friedrich M.D. (2011). S. 22-24
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zielte Bildung und Auflösung von stillen Reserven den Ergebnisausweis sowie die Eigenkapitalhöhe zu beeinflussen und somit das Rating in die gewünschte Richtung zu forcieren. Sicherlich
werden im Ratingprozess, sofern der interne Abschluss mitgeliefert wird, wie auch durch die im
Anhang gemachten Angaben die betroffenen Positionen grösstenteils bereinigt. Jedoch können
durch die Ratingsysteme sicherlich nicht alle Differenzen vollständig erfasst werden. Liegt es im
Interesse der Unternehmung, das Ergebnis steuertechnisch zu optimieren, macht es Sinn, der
Bank die effektiven Zahlen anhand des internen Abschlusses zu belegen. Dennoch können
zusätzlich bestehende Einschätzungsspielräume genutzt werden, um sich durch die gezielte
Bilanzgestaltung weitere Optionen offen zu halten, um auch zukünftig aktiv auf das Ratingergebnis Einfluss zu nehmen. Der Anhang zur Jahresrechnung sollte als Mittel genutzt werden,
unklare Sachverhalte in der Jahresrechnung möglichst lückenlos zu dokumentieren, um den
Banken möglichst alle für die Beurteilung relevanten Informationen zu liefern. Ein weiterer wichtiger Faktor ist eine optimale Finanzierungsstruktur. Für nicht erkannte und gewollt eingegangene Risiken muss durch das Unternehmen eine angemessene Eigenkapitalbasis geschaffen
werden. Dies kann durch Einlagen der Unternehmer aber auch durch einbehaltene Gewinne
geschehen. Je mehr die Bereitschaft gezeigt wird, selber Risiken zu tragen, desto eher werden
sich auch andere Kapitalgeber finden lassen. Ziel der Finanzierungsstrategie sollte es sein, die
Wahl der Finanzierungsinstrumente sowie der Kapitalgeber dem Unternehmensrisiko anzupassen und eine angemessene Risikoaufteilung zu erreichen. Ein ausgewogenes Verhältnis des
Eigenkapitals zum Fremdkapital kann dazu beitragen, dass ein optimales Ratingergebnis erreicht wird und die Finanzierungskosten gesenkt werden können.181
4.1.3
Gezielte Risikosteuerung im Unternehmen
Seit der Einführung von Basel II hat sich erwiesen, dass das Risiko des Kreditnehmers vermehrt der entscheidende Punkt für den Kreditvergabeentscheid ist. Mit den neu umzusetzenden
Richtlinien von Basel III wird sich der Druck auf die Unternehmen, sich selber verstärkt mit den
eigenen Risiken auseinanderzusetzen und das vorhandene Risikopotenzial der Bank mitzuteilen weiter zunehmen. Um auch in Zukunft ein vernünftiges Rating zu erhalten, werden die Unternehmen nicht darum herumkommen, Risikomanagementsysteme einzuführen. Nur so kann
gewährleistet werden, dass vorhandene sowie künftig zu erwartende potenzielle Risiken erkannt werden können. Durch ein effizientes Risikomanagement können sie die erkannten Risiken bewerten und die notwendigen Massnahmen ergreifen, um diese zu bewältigen und zu
kontrollieren. Vordergründig sollten die Risiken beseitigt werden, die das Unternehmen direkt in
Bedrängnis bringen können. Es wird nicht möglich und auch nicht sinnvoll sein, sämtliche Risiken zu beseitigen. Jede Unternehmenstätigkeit birgt Risiken, die aber auch eingegangen werden müssen, um Chancen überhaupt nutzen zu können. Sie sollte jedoch auf ein Mass reduziert werden, welches es ermöglicht, diese selber zu tragen, sofern sie nicht auf Dritte übertragen werden können. Auch ein noch so effektives Risikomanagements wird nie sämtliche potenziellen Risiken erkennen können. Das Ziel sollte sein, auf ein ausgewogenes Kosten/Nutzenverhältnis zu achten.182
181
182
Vgl. Müller St. / Brackschulze K. / Mayer-Friedrich M.D. (2011). S. 24-25
Vgl. Müller St. / Brackschulze K. / Mayer-Friedrich M.D. (2011). S. 25-28
Seite 98 von 128
4.2
Evaluierung möglicher alternativer Finanzierungsinstrumente
Wie im Theorieteil unter Punkt 2.3 (Finanzierungsarten) bereits festgestellt wurde, stellt der
Bankkredit neben der Eigenfinanzierung die wichtigste Finanzierungsquelle für KMU dar. Durch
die Einführung von Basel III und die noch stärker risikoorientierte Kreditvergabe durch die Banken werden vor allem bonitätsschwache Unternehmen vermehrt mit Finanzierungsschwierigkeiten sowie steigenden Kreditkosten im Kreditbereich zu kämpfen haben. Auch im Bereich von
innovativen Investitionsvorhaben wird es aufgrund der oftmals unsicheren Erfolgsaussichten
zukünftig schwieriger werden, Banken als Kreditgeber für sich zu gewinnen. Den durch die unternehmerische Tätigkeit eingegangenen Risiken kommt eine entscheidende Bedeutung im
Finanzierungsprozess zu. In jedem Unternehmen sollte für die eingegangenen Risiken ein angemessener finanzieller Spielraum greifbar sein. Dies sollte jedoch nicht nur durch die Erhöhung der Eigenkapitalausstattung, sondern durch ein aktives auf die Bedürfnisse und Risikosituation der Unternehmung ausgerichtetes Finanzmanagement geschehen. Ebenso sollten sich
gerade KMU genügend Alternativen offen halten, um sich von der Abhängigkeit des bisher häufig genutzten Bankkredites lösen zu können. Eine pauschale Aussage über die optimale Kapitalstruktur bei KMU kann gerade wegen den vielen zu berücksichtigen Faktoren nicht gemacht
werden. Diese hängt von den unternehmensspezifischen Gegebenheiten wie Branche, Grösse,
Risiken aber auch von den durch die Eigentümer gewünschten Finanzierungspräferenzen ab.
Die Charakteristika der KMU haben gezeigt, dass das Finanzierungsverhalten vor allem durch
das Bedürfnis der Optimierung der Finanzierungskosten, das Unabhängigkeitsbestreben der
Eigentümer sowie durch die Zurückhaltung bei der Bekanntgabe interner Daten geprägt wird.
Damit verbunden ist aber auch ein eingeschränktes Angebot an möglichen Finanzierungsinstrumenten. Um die für die Unternehmung in Frage kommenden Alternativen eruieren zu können, sollten die Vor- und Nachteile von jeder in Frage kommenden Finanzierungsform gesondert mit denen des bisher dominierenden Bankkredites verglichen werden. Anhand einer nachfolgenden Bewertung kann anschliessend von Fall zu Fall das jeweils passende aber auch kostengünstigste Instrument evaluiert werden. Auf einen Beschrieb der möglichen Finanzierungsformen und deren Eigenschaften wird nicht eingegangen, da diese bereits unter dem Kapitel 2.3
umfassend beschrieben wurden. Jedoch soll aufgezeigt werden, welche Kriterien in die Bewertung einfliessen müssen, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten. Diese wären:183
183
-
Wirkung auf das Eigenkapital: Im Vordergrund des Kriteriums steht, inwiefern das Finanzierungsinstrument Einfluss auf die Höhe des Eigenkapitals hat. Neben dem eigentlichen Eigenkapital weisen einige der alternativen Instrumente Eigenkapitalcharakter
auf. Diese werden zwar bilanziell nicht als Eigenkapital aufgeführt, werden aber aufgrund ihrer Nachrangigkeit gegenüber den übrigen Verbindlichkeiten im Ratingprozess
oftmals dem Eigenkapital zugerechnet.
-
Anfallende Kosten der Finanzierung (variable/fixe Kosten): Die Kosten können in fixe Kosten und variable Kosten aufgeteilt werden. Gerade für KMU wird eine Vielzahl der
alternativen Eigenkapitalinstrumente aufgrund der hohen Anfangskosten nicht in Frage
kommen. Im Bereich der variablen Kosten sollten die durchschnittlichen Kosten für einen
Bankkredit ausschlaggebend sein. Für Unternehmen mit schlechter Bonitätseinstufung
Vgl. Müller St. / Brackschulze K. / Mayer-Friedrich M.D. (2011), S. 199-206
Seite 99 von 128
und somit hohen variablen Kreditkosten wird ein höherer Anreiz zum Einsatz von Eigenkapital sowie alternativer Eigenkapitalinstrumente bestehen.
-
Wirkung auf die Liquidität: Wann müssen die Zins- beziehungsweise Tilgungszahlung
geleistet werden? Eine Vielzahl der Finanzierungsformen beinhalten feste Zinszahlungen sowie Rückzahlungsvereinbarungen, die das Unternehmen gerade in wirtschaftlich
schlechten Zeiten zusätzlich belasten. Daneben bieten neben dem Eigenkapital hauptsächlich die alternativen Finanzierungsvarianten mit den meist offenen Vertragsvereinbarungen die Möglichkeit, die Zahlungen gewinnabhängig zu gestalten.
-
Verfügbarkeit/Dauer des Finanzierungsverhältnisses: Wie schnell kann die gewünschte Finanzierung auf dem Kapitalmarkt abgerufen werden. Bei den meisten KMU
liegt eine unkomplizierte Handhabung sowie schnelle Verfügbarkeit im allgemeinen Interesse. Die Mehrheit der alternativen Finanzierungsinstrumente zahlen sich nur aus,
wenn eine grössere Menge an Kapital aufgenommen werden muss. Da dies vor allem
bei grösseren Investitionsprojekten der Fall ist, sollte hierbei zusätzlich darauf geachtet
werden, dass die fristenkongruente Finanzierung über die gesamte Projektlaufzeit sichergestellt werden kann.
-
Anforderungen an das Informationsverhalten: Egal welche Finanzierungsvariante
gewählt wird, die potentiellen Kreditgeber werden immer Informationen über das jeweilige Unternehmen benötigen. Diese werden sich mit steigendem Risiko der Kapitalgeber
erhöhen. Auch hier wird der Wunsch der KMU, vor allem im Bereich der Marktvorteile
sowie Strategie möglichst wenige Informationen preiszugeben, gewisse Einschränkungen mit sich bringen.
-
Einfluss der Kapitalgeber: KMU sind nicht selten von einem Unternehmer oder von
Familien geführt. Somit liegt das Bestreben nach Unabhängigkeit im Vordergrund. Je
höher der Einfluss der externen Kapitalgeber ausfällt, desto weniger wird der Unternehmer das Finanzierungsinstrument in Betracht ziehen.
Die aufgeführten Kriterien belegen, dass es eine Vielzahl von Einflussfaktoren gibt, die das Finanzierungsverhalten von KMU beeinflussen. Da vor allem KMU mit einer schlechten Bonitätseinstufung in Zukunft vermehrt mit höheren Kreditkonditionen und einer eingeschränkten Kreditverfügbarkeit zu kämpfen haben, empfiehlt es sich dringend, sich mindestens mit den möglichen Finanzierungsalternativen auseinander zu setzen. Auch sollten sich diese im Klaren über
ihre Finanzierungspräferenzen sein, um sich bei einer allfälligen Wahl zusätzlicher Finanzierungsinstrumente für das geeignete Instrument entscheiden zu können. Für KMU mit schwacher Bonität sollte jedoch weiterhin die Erhöhung der Eigenkapitalquote im Mittelpunkt stehen,
um eine Verbesserung des Ratingurteils zu erreichen und möglichen Kreditablehnungen sowie
höheren Kreditkosten entgegen zu wirken. Hier stehen neben der Erhöhung der Eigenmittel
durch Einlagen der Unternehmer sowie einbehaltene Gewinne auch noch weitere Instrumente
zur Verfügung. Die Eigenkapitalquote kann durch die Reduktion des Fremdkapitalbedarfs erhöht werden, was in erster Linie eine Reduktion der Bilanzsumme erfordert. Somit kann bei
gleichbleibendem Eigenkapital die Eigenkapitalquote verbessert und die Gesamtkapitalrentabilität gesteigert werden, was wiederum positiven Einfluss auf das Ratingergebnis hat. Instrumente
dazu sind unter anderem der Verkauf nicht betriebsnotwendiger Vermögensteile, Leasing sowie
Factoring, die bereits unter Kapitel 2.3 ausführlich beschrieben wurden.
Seite 100 von 128
5
Fazit und Ausblick
Mit der Einführung von Basel III versucht der Basler Ausschuss die Stabilität des Finanzsystems zu stärken und zukünftige Finanzmarktkrisen zu vermeiden. Dazu sieht das neue Regelwerk verschärfte Anforderungen an die Höhe und Qualität der Eigenmittel vor. Zusätzlich werden mit den neu eingeführten Liquiditätsstandards sowie der Verschuldungsobergrenze weitere
Massnahmen ergriffen, um die während der Finanzmarktkrise festgestellten Schwachpunkte zu
beseitigen. Die neuen Richtlinien stellen nicht nur die Finanzinstitute vor neue Herausforderungen, sondern veranlassen vermehrt auch KMU, sich mit ihrer gegenwärtigen Situation auseinander zu setzen. Während die Kreditinstitute eine Steigerung ihrer Kosten und somit eine Verringerung der Eigenkapitalrentabilität vermuten, befürchten KMU eine erhebliche Steigerung der
Kreditkosten sowie ein Versiegen der für sie wichtigen Fremdkapitalquelle des Bankkredites.
Ähnliche Befürchtungen wurden auch bei der Einführung von Basel II laut. Es hat sich jedoch
gezeigt, dass durch die neue risikoorientierte Kreditvergabe vor allem Unternehmen mit einer
guten bis mittleren Bonität von verbesserten Kreditkonditionen profitieren konnten. Die Mehrheit
der KMU konnte somit im Vergleich zu Basel I profitieren oder erfuhren keine wesentlichen Änderungen. Dies war besonders auf die durch den Basler Ausschuss festgelegten Sonderregelungen zurückzuführen, die für das Retailportfolio sowie für KMU und Unternehmen bis zu einem festgelegten Umsatz tiefere Risikogewichte vorsahen. Kreditnehmer von Banken, die den
IRB-Ansatz anwenden, konnten dank der internen Risikobeurteilung von noch tieferen Risikosätzen profitieren. Anders hingegen sah es für risikoreiche Kreditnehmer aus. Die zunehmend
risikoabhängige Kreditvergabe führte zu einer Spreizung der Kreditkonditionen und somit zu
höheren Kreditkonditionen aber auch zu vermehrten Kreditablehnungen. Die Ursache kann jedoch nicht nur auf die Einführung von Basel II zurückgeführt werden. Zusätzlich zu den neuen
Bestimmungen wirkte sich die Wirtschaftskrise ab 2007 auf die Kreditsituation der KMU aus.
Die sich verschlechternde Konjunkturlage führte zu einer sinkenden Profitabilität bei den Unternehmen und einer abnehmenden Bonität, was wiederum die Banken zu einer zurückhaltenden
Kreditvergabe bewegte.
5.1
Schlussfolgerung über die Auswirkungen auf die Kreditvergabe an KMU
Anders sieht die Situation unter den neuen Anforderungen von Basel III aus. Der Grund liegt im
unveränderten Modell zur Berechnung der zu unterlegenden Kreditrisiken. Einzig im Bereich
der Marktpreisrisiken wurden Anpassungen im Bereich der Risikomessung vorgenommen. Somit führen die gestiegenen Anforderungen an die Eigenmittel, unabhängig von der Bonität der
Kreditnehmer, bei sämtlichen Krediten zu einer erhöhten Eigenmittelunterlegung. Dabei wirken
sich die neuen Vorschriften der quantitativ und qualitativ höheren Eigenmittelunterlegung, aber
auch die Liquiditätsvorschriften und die Verschuldungsobergrenze unterschiedlich stark auf das
zukünftige Finanzierungsverhalten der Banken aus. Wie sich im Kapitel 4 gezeigt hat, weisen
ein Grossteil der Kantonal- sowie Raiffeisenbanken auch nach dem Wegfall des Kantonalbankenrabattes und der Anrechnung der Nachschusspflicht genügend Eigenmittel aus, um das bestehende Kreditvolumen halten zu können. Auch im Bereich der Eigenmittelqualität sind die
beiden Bankengruppen mit fast ausschliesslich hartem Kernkapital gut aufgestellt. Anders sieht
es bei den beiden Grossbanken aus. Sie werden durch die TBTF-Vorlage verpflichtet bei der
derzeitigen Grösse mindestens 19% der risikogewichteten Aktiva mit Eigenmitteln zu unterle-
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gen. Zudem halten sie hohe Bestände im Handelsbuch, die durch die neuen Bestimmungen mit
bis zu viermal mehr Eigenmittel zu unterlegen sind. Trotz dieser massiven Verschärfung werden
die Bankkredite auch in Zukunft weiterhin regulatorisch gegenüber den Handelsrisiken benachteiligt sein. Dies zeigt sich daran, dass das bankintern berechnete ökonomisch zu unterlegende
Kapital im Segment der Kreditvergabe bei weitem nicht an das regulatorisch zu unterlegende
Eigenkapital heranreicht, während bei den Marktrisiken zwar eine Anpassung stattgefunden hat,
aber das effektive Risiko in einem weitaus geringeren Verhältnis zum regulatorischen Eigenkapital steht. In Bezug auf die Grossbanken ist anzunehmen, dass die bisher unter Basel II über
den Mindestbestimmungen liegenden Eigenmittelausweise mit der Einführung von Basel III und
den damit verbundenen zusätzlichen Anforderungen an die Eigenkapitalqualität massiv einbrechen werden.
Durch die neu eingeführten Liquiditätsvorschriften sowie die Verschuldungsobergrenze werden
die Banken wie auch Unternehmen unterschiedlich getroffen. Kantonalbanken wie auch Raiffeisenbanken werden durch die geforderte Leverage-Ratio von 3% kaum belastet. Dies, da die
verschärften Anforderungen an das harte Kernkapital und die eher hohen Risikogewichte im
Standardansatz die optimale Nutzung des verfügbaren Eigenkapitals durch die Einführung der
Leverage-Ratio nicht wesentlich beeinflussen. Anders sieht es bei den Grossbanken mit dem
IRB-Ansatz aus. Die geforderte Leverage-Ratio von 5% steht in direkter Konkurrenz mit den
Risikogewichten des regulatorisch geforderten Eigenkapitals. Während die Banken durch die
regulatorische Eigenkapitalunterlegung bestrebt sind, durchschnittlich möglichst tiefe Risikogewichte zu erreichen, wird mit der risikounabhängigen Leverage-Ratio jedes Bilanzaktiva gleich
bewertet. Vor allem Banken mit tiefer durchschnittlicher Risikostruktur werden gewillt sein, höhere Risiken einzugehen, um das knappe Gut Eigenkapital möglichst effizient einzusetzen.
Auch die neuen Liquiditätsvorschriften werden sich auf die Kreditvergabepolitik der Banken
auswirken. Banken werden vermehrt Aktiva in der Bilanz führen, die als Liquiditätspuffer angesehen werden und eine möglichst tiefe stabile Refinanzierung benötigen. Gerade Unternehmenskredite, deren Rückflüsse lediglich zur Hälfte als Liquiditätspuffer angesehen werden und
die bei Laufzeiten von über einem Jahr eine hundertprozentig stabile Refinanzierung benötigen,
werden bei allfälligen Liquiditätsengpässen der Banken Einschränkungen erfahren. Für Unternehmen mit erstklassigem Rating und Zugang zum Kapitalmarkt können sich die Finanzierungsbedingungen jedoch verbessern. Die neuen Liquiditätsvorschriften von Basel III, aber
auch die neuen Eigenkapitalanforderungen von Solvency II werden die Nachfrage nach erstklassig gerateten Unternehmensanleihen deutlich ansteigen lassen. Kritisch scheint der Umstand zu sein, dass Kredite an Unternehmen im Vergleich zu Schuldverschreibungen und
Staatsanleihen besonders stark belastet werden. Angesichts der aktuellen Lage der europäischen Staaten und den USA in Bezug auf die Verschuldung setzt die regulatorische Besserstellung weder die richtigen Anreize, noch scheint sie gerechtfertigt zu sein.
Wie die Analyse der Kreditvolumenstatistik gezeigt hat, haben vor allem die für die KMU wichtigen Grossbanken in den letzten Jahren bereits vermehrt risikoreiche und nicht sicherheitsunterlegte Kreditpositionen abgebaut. Besonders betroffen sind die Mikrounternehmen, deren Kreditvolumen bei den Grossbanken über 40% eingebrochen sind. Wie sich die Neuerungen zukünftig auf das Kreditvolumen der KMU auswirken werden, kann derzeit nur schwer abgeschätzt
werden. Trotz den langen Übergangsfristen hängen die Auswirkungen auf das Kreditvolumen
mehrheitlich von der Stärke der Eigenkapitalausstattung, der Liquiditätsstruktur und der langfristigen strategischen Ausrichtung der Banken ab. Durch die derzeit schlechte Lage des Finanz-
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sektors und die Schuldenkrise in Europa wird es für die beiden Grossbanken mit zusätzlichem
Kapitalbedarf schwierig werden, die noch benötigten Eigenmittel über zukünftige Gewinne oder
Eigenkapitalerhöhungen äufnen zu können. Ausschlaggebend wird sein, ob allfällige Engpässe
zu Lasten des Bankenbuches oder des Handelsbuches beseitigt werden und inwieweit die besser gestellten Kantonal- sowie Raiffeisenbanken ein allfällig abgebautes Kreditvolumen der
Grossbanken vollumfänglich auffangen können oder wollen. Klar ist aber, dass gerade bonitätsschwache Unternehmen aufgrund der verschärften Anforderungen mit einer restriktiveren Kreditvergabe zu rechnen haben.
Auch bei den Kreditkonditionen ist mit Auswirkungen zu rechnen. Bei der Analyse der Zinskomponenten hat sich gezeigt, dass vor allem bei den Eigenkapitalkosten und den Refinanzierungskosten von einer Erhöhung ausgegangen werden kann. Obwohl sich am Risiko der einzelnen Kredite nichts geändert hat, sind sie in Zukunft mit mehr und qualitativ hochwertigeren
Eigenmitteln zu unterlegen. Wenn die Banken die Zinskalkulation aufgrund der regulatorisch zu
unterlegenden Eigenmitteln vornehmen, werden sich die Eigenkapitalkosten bei gleichbleibender Renditeerwartung erhöhen. Da sich die erhöhte Eigenmittelunterlegung jedoch positiv auf
die Stabilität der Bankinstitute und das Leverage-Risiko auswirkt, wäre eine Anpassung der
Renditeerwartung von Seiten der Investoren angebracht. Erheblichen Einfluss haben die Liquiditätsvorschriften auf die zukünftigen Refinanzierungskosten der Banken. Durch die neu eingeführte LCR steigt der zu haltende Liquiditätspuffer der Banken, was zu höheren Kosten für die
Liquiditätsbereitstellung führt. Die NSFR wird sich in den Kosten für die Refinanzierung niederschlagen, da die notwendige fristenkongruente Kreditvergabe den Bedarf an langfristigen Refinanzierungsinstrumenten erhöht. Vor allem die bis anhin kurz- bis mittelfristig finanzierten
Grossbanken müssen ihre Interbankverbindlichkeiten vermehrt durch langfristige Bankschuldverschreibungen ablösen. Die für sie wichtigen Versicherungen werden durch die erhöhten Anforderungen von Solvency II in Zukunft ebenfalls höhere Eigenmittelvorschriften einzuhalten
haben und vermehrt in erstklassige Staats- und Unternehmensanleihen investieren. Die benötigten Refinanzierungspartner für sich zu gewinnen wird nur durch eine Erhöhung der Rendite
auf Bankschuldverschreibungen möglich sein. Bewegung wird es auch im Wettbewerb um die
als stabil geltenden Kundeneinlagen geben. Engpässe bei der Refinanzierung werden letztendlich nur durch das Aquirieren von Kundeneinlagen kompensiert werden können. Keine Auswirkungen sind im Bereich der Standardrisikokosten zu erwarten, die bereits heute anhand interner
Modelle berechnet werden und nicht durch die Regulatorien beeinflusst werden.
In welchem Umfang die Banken die zusätzlich zu erwartenden Kosten auf die Kunden abwälzen
werden hängt vom Wettbewerb und den bisher erzielbaren Margen ab. Gerade in der Schweiz
herrscht ein reger Wettbewerb und die Margen fallen eher klein aus. Es ist anzunehmen, dass
ein wesentlicher Teil der zusätzlichen Kosten an die Kreditnehmer weitergegeben wird. Die
Kreditnehmer werden aufgrund der fast gänzlich wegfallenden Fristentransformation vermehrt
Liquiditäts- sowie Zinsrisiken selber tragen müssen. Kapitalmarktorientierte, bonitätsstarke Unternehmen können erneut vom intensiven Wettbewerb und dem enormen Bedarf an erstklassigen Anleihen profitieren, was sich in verbesserten Finanzierungsbedingungen zeigt. Die Leidtragenden sind wiederum die risikoreichen Kreditnehmer, die mit weitaus höheren Kreditkonditionen konfrontiert werden. Veränderungen werden sich auch in der für die Schweiz wichtigen
Exportfinanzierungen ergeben. Mit der Einführung von Basel III müssen ausserbilanzielle Verpflichtungen wie Akkreditive in Zukunft mit einem Kreditumwandlungsfaktor von 100% anstelle
der bisher geltenden 20% berücksichtigt werden. Durch die steigenden Eigenmittelanforderun-
Seite 103 von 128
gen werden sich die Exportfinanzierungsprodukte verteuern und es könnte bei Eigenmittelengpässen je nach Strategie der Bank auch zu einer Verknappung des Angebots führen.
Die Auswirkungen von Basel III auf die Kreditvergabepolitik der Banken zeigt, dass sich die
KMU vermehrt auf Massnahmen konzentrieren sollten, die zu einer Verbesserung des eigenen
Ratings führen. Für KMU, die sich bisher nicht mit dem Thema Rating auseinandergesetzt haben, sollte die Evaluierung einer Ratingstrategie prioritär sein. Wenn möglich sollten die Ratingkriterien der Bank in Erfahrung gebracht werden, um die massgeblichen Komponenten aktiv
steuern zu können. Vordergründig sollte insbesondere die Verbesserung der quantitativen Faktoren sowie die Erhöhung der Eigenkapitalquote angestrebt werden. Nicht zu unterschätzen
sind jedoch die qualitativen Faktoren, aufgrund derer die Banken vermehrt Rückschlüsse auf
die zukünftigen Erfolgschancen der Unternehmen ziehen. Auch hier wird sich die vermehrte
Offenlegung der vorhandenen Potenziale aber auch der möglichen Risiken positiv auf das Ratingurteil auswirken. Nur durch eine aktive Kommunikation mit der Hausbank kann das Vertrauen geschaffen werden, das es braucht, um sich auch in wirtschaftlich schlechteren Zeiten eine
Zusammenarbeit mit der Bank zu sichern. Keinesfalls sollten die KMU in den verschärften Anforderungen nur den zusätzlichen administrativen Aufwand sehen. Die vermehrte Auseinandersetzung mit den eigenen Stärken und Schwächen gibt den KMU die Chance, das Controlling
und die innerbetrieblichen Prozesse weiter zu optimieren.
Besteht keine Möglichkeit, das Rating weiter zu optimieren oder wurden bereits sämtliche
Massnahmen ausgeschöpft, bieten sich zahlreiche alternative Finanzierungsvarianten an. Anhand der gewünschten Finanzierungspräferenzen sollten die Finanzierungsquellen evaluiert
werden, die für das Unternehmen in Frage kommen. Nur so kann sich das Unternehmen auf
eine allfällige restriktivere Kreditvergabe vorbereiten und eine optimale Alternative zum Bankkredit sicherstellen. Gerade im Bereich der familiengeführten KMU schränken sich die alternativen Finanzierungsvarianten durch die hohen Anforderungen an die Unabhängigkeit sowie das
geringe Finanzierungsvolumen bereits im Vorfeld stark ein. Prioritär sollte vor allem die Eigenfinanzierung im vollen Umfang ausgeschöpft werden. Gleichzeitig bieten das Leasing sowie Factoring den KMU die Möglichkeit, den Fremdkapitalbedarf zu senken und dadurch die Eigenkapitalquote sowie die Gesamtkapitalrentabilität zu erhöhen.
5.2
Ausblick
Abschliessend muss gesagt werden, dass die Auswirkungen der Einführung von Basel III und
die damit verbundenen Anforderungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend beurteilt werden können. Aus folgenden Gründen:
-
Die endgültige Fassung von Basel III in Bezug auf die Liquiditätsanforderungen aber
auch die Leverage-Ratio wird erst nach den Beobachtungsphasen endgültig definiert
werden.
-
Die definitive Übernahme ins Schweizer Recht hat zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
stattgefunden.
-
Die Richtlinien belasten die Banken unterschiedlich und die Auswirkungen auf die einzelnen Bankinstitute können zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilt werden.
Seite 104 von 128
-
Die Auswirkungen werden im Wesentlichen von den zukünftigen Strategien der Banken
beeinflusst.
Aus den gewonnenen Erkenntnissen der Arbeit lässt sich jedoch folgern, dass diejenigen KMU
im Vorteil sein werden, die sich bereits heute aktiv mit dem Thema Rating und den Massnahmen zur Bonitätsverbesserung beschäftigen. Bonitätsstarke Unternehmen mit gesunder Eigenkapitalausstattung werden in Zukunft keine nennenswerten Änderungen in den Kreditkonditionen spüren und bei einem harten Wettbewerb sogar profitieren können. Bonitätsschwache Unternehmen werden die Leidtragenden sein und haben mit weitaus höheren Kreditkosten sowie
möglichen Kreditablehnungen zu rechnen. Schlussendlich wird der Markt zeigen, wie sich die
Kreditkonditionen für KMU in Zukunft entwickeln werden.
Seite 105 von 128
6
Literaturverzeichnis
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atsheft_2011_07.de.pdf (Zugriff am 04.09.2011)
Seite 110 von 128
7
Anhang
7.1
Anhang 1:
184
Übergangsbestimmungen Basel III184
Quelle: Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010b). Anhang 4
Seite 111 von 128
7.2
185
Anhang 2:
Risikogewichte im IRB-Ansatz185
Quelle: Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006). Anhang 5
Seite 112 von 128
7.3
186
Anhang 3:
Ratingnoten und ihre empirischen Ausfallquoten186
Standard & Poor's
Moody's
Empirische Ausfallquote
AAA
Aaa
0.00%
AA+
AA
AA-
Aa1
Aa2
Aa3
0.00%
0.00%
0.03%
A+
A
A-
A1
A2
A3
0.02%
0.05%
0.05%
BBB+
BBB
BBB-
Baa1
Baa2
Baa3
0.12%
0.22%
0.35%
BB+
BB
BB-
Ba1
Ba2
Ba3
0.44%
0.94%
1.33%
B+
B
B-
B1
B2
B3
2.91%
8.38%
10.32%
CCC
CC
C
Caa
Ca
C
21.94%
D
D
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Heim G. (2006).
Seite 113 von 128
2'912
446
1'506
13
76
382
62
427
13'721
2'046
6'246
533
954
1'160
396
2'387
Annahmen:
78'410
15'634
32'313
3'197
7'553
5'520
2'166
17'731
16.13
15.68
15.99
14.64
18.73
21.12
14.44
20.36
155'538
31'921
64'647
7'046
8'974
8'886
4'858
29'206
116'738
24'845
58'382
5'367
7'475
2'964
3'630
14'074
23'446
2'899
14'307
85
494
2'483
403
2'776
26'983
3'325
14'834
866
1'550
1'885
644
3'879
167'166
31'068
87'524
6'318
9'519
7'332
4'677
20'729
-11'628
853
-22'877
728
-545
1'554
181
8'478
13.36
14.03
14.50
12.26
15.76
13.50
18.32
1 Ohne Berücksichtigung Qualitätsvorschriften Eigenkapital (Hartes Kernkapital / zusätzliches Kernkapital / Erg. Kapital / Regulatorische Abzüge)
2 Neue Eigenkapitalvorschriften: Annahme Kantonalbanken, Raiffeisenbanken sowie übrige Banken je nach Grösse, aber sicher nicht tiefer
als Gesamtkapitalanforderung von Basel III über 13% (inkl. der zwei Kapitalpuffer von jeweils 2.5%), Grossbanken gemäss TBTF 19%.
3 Marktrisiken: Annahme, dass Marktrisiken das 4-fache der jetzigen Risiken. Berechnungsgrundlage demzufolge alte Risiken / 8 (alte
Eigenkapitalanforderung) = Marktrisiko 1% Eigenkapitalgrundlage. Neue Marktrisiken = 1% Grundlage x 4 (4 x höhere Anforderungen) x
neue Eigenkapitalvorschriften (13% oder 19% für Grossbanken).
Alle Bankengruppen
Kantonalbanken
Grossbanken
Regionalbanken
Raiffeisenbanken
Börsenbanken
Andere Banken
Ausl.beherr.Banken
77'126
16'287
32'334
3'849
5'630
3'366
2'692
11'475
Gesamtkapitalquote
in Prozent
Bei sämtlichen Banken wird kein Tier 3-Kapital ausgewiesen
Erforderliches Kapital mit Abzug für Kantonalbanken 8.4%. Im 2011 noch 4.2% und ab 2012 kein Abzug mehr!
Raiffeisenbanken mit Tier 2-Kapital 33.4% der Nachschusspflicht Genossenschafter. Im 2011 noch 16.7% der Nachschusspflicht. Ab 2012 0%
60'493
15'289
24'582
3'303
4'600
1'824
2'234
8'661
Annahme unter Basel III und FINMA-Vorschriften ab 01.07.2011 / Vorschriften Grossbanken unter TBTF
3
2
1
155'536
31'921
64'647
7'046
13'183
8'886
4'858
29'206
Total anr. Eigenmittel Tier 1- 2
Erforderliche Eigenmittel (auf Basis 8%) in Millionen
1
(in Millionen) für Kreditrisiken für Marktrisiken
für nicht geg.Partei Total erforderlich Überschuss
und operationelle
Anhang 4:
Annahmen:
Alle Bankengruppen
2
Kantonalbanken
Grossbanken
Regionalbanken
3
Raiffeisenbanken
Börsenbanken
Andere Banken
Ausl.beherr.Banken
Bankentyp
Aktuell unter Basel II mit 8% Eigenmittelpflicht
Eigenmittelausweis Schweizer Banken 2010
7.4
Eigenkapitalausweis Schweizer Banken
Seite 114 von 128
9.60%
Eigenkapitalunterlegung Basel II (FINMA) bis 30.06.2011
9.60%
9.60%
9.60%
8.00%
8.00%
8.00%
IRB Unternehmen
IRB KMU 5 Mio.
IRB Retail 1 Mio.
IRB Unternehmen
IRB KMU 5 Mio.
IRB Retail 1 Mio.
8.00%
6.00%
Standardsatz Unternehmen
Standardsatz Retail (75%-Gewichtung)
9.60%
7.20%
8.00%
Eigenkapitalunterlegung Basel II
Standardsatz Unternehmen
Standardsatz Retail (75%-Gewichtung)
8.00%
Eigenkapitalunterlegung Basel I
13'862.40
10'848.00
4'272.00
19'200.00
72'000.00
11'552.00
9'040.00
3'560.00
66'224.00
52'112.00
32'080.00
80'000.00
60'000.00
80'000.00
1'000'000.00
82.78%
65.14%
40.10%
BBB+ bis BBBBB+
100%
100%
100%
75%
0.75%
28'464.00
22'368.00
10'713.60
48'000.00
72'000.00
79'468.80
62'534.40
38'496.00
96'000.00
72'000.00
Erhöhung EK zu Basel II normal
23'720.00
18'640.00
8'928.00
40'000.00
60'000.00
80'000.00
80'000.00
16'000.00
60'000.00
1'000'000.00
29.65%
23.30%
11.16%
14.44%
11.30%
4.45%
1'000'000.00
A+ bis AA100%
100%
50%
75%
0.10%
AAA bis AAAA100%
100%
20%
75%
0.03%
101'366.40
78'825.60
51'235.20
96'000.00
72'000.00
84'472.00
65'688.00
42'696.00
80'000.00
60'000.00
80'000.00
1'000'000.00
105.59%
82.11%
53.37%
BB+ bis BBBB100%
100%
100%
75%
1.50%
185'366.40
140'649.60
72'518.40
144'000.00
72'000.00
20%
154'472.00
117'208.00
60'432.00
120'000.00
60'000.00
80'000.00
1'000'000.00
193.09%
146.51%
75.54%
B+ bis BB100%
100%
150%
75%
10%
Anhang 5:
Annahme Kredithöhe
Bonität des Unternehmens
Bonitätsnote innerhalb der Gruppe für PD-Bestimmung
LGD (ohne Sicherheiten 45% im Basis-IRB für Risikogewicht)
Risikogewicht unter Basel I
Risikogewicht im Standardsatz Unternehmen
Risikogewicht im Standardsatz Retail
PD
Risikogewichte IRB-Basisansatz
Unternehmen ab 50 Mio.
KMU bis 5 Mio.
Retail (bis 1. Mio.)
Eigenkapitalunterlegung Basel I - III
7.5
Zinsberechnungen Basel I bis Basel III im Vergleich
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12.00%
12.00%
9.00%
12.00%
12.00%
12.00%
13.00%
13.00%
9.75%
13.00%
13.00%
13.00%
19.00%
19.00%
19.00%
19.00%
19.00%
Eigenkapitalunterlegung Basel II (FINMA) ab 01.07.2011
(Annahme Durchschnitt RB /Kantonalbanken bei 12%)
Standardsatz Unternehmen
Standardsatz Retail (75%-Gewichtung)
IRB Unternehmen
IRB KMU 5 Mio.
IRB Retail 1 Mio.
Eigenkapitalunterlegung nach Basel III
(inkl. Kapitalerhaltungspuffer sowie antizykl. Puffer)
Standardsatz Unternehmen
Standardsatz Retail (75%-Gewichtung)
IRB Unternehmen
IRB KMU 5 Mio.
IRB Retail 1 Mio.
Eigenkapitalunterlegung nach Basel III (FINMA)
(Too Big to fail) --> UBS und CS
Standardsatz (eher unwahrscheinlich da Grossbanken)
IRB Unternehmen
IRB KMU 5 Mio.
IRB Retail 1 Mio.
27'436.00
21'470.00
8'455.00
38'000.00
18'772.00
14'690.00
5'785.00
26'000.00
97'500.00
17'328.00
13'560.00
5'340.00
24'000.00
90'000.00
99'336.00
78'168.00
48'120.00
120'000.00
90'000.00
107'614.00
84'682.00
52'130.00
130'000.00
97'500.00
56'335.00
44'270.00
21'204.00
95'000.00
157'282.00
123'766.00
76'190.00
190'000.00
Erhöhung EK zu Basel II normal
38'545.00
30'290.00
14'508.00
65'000.00
97'500.00
Erhöhung EK zu Basel II normal
35'580.00
27'960.00
13'392.00
60'000.00
90'000.00
Erhöhung EK zu Basel II normal
200'621.00
156'009.00
101'403.00
190'000.00
137'267.00
106'743.00
69'381.00
130'000.00
97'500.00
126'708.00
98'532.00
64'044.00
120'000.00
90'000.00
366'871.00
278'369.00
143'526.00
285'000.00
138%
251'017.00
190'463.00
98'202.00
195'000.00
97'500.00
63%
231'708.00
175'812.00
90'648.00
180'000.00
90'000.00
50%
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Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel II Standardsatz
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel I
Eigenmittelunterlegung unter Basel I
Eigenmittelunterlegung unter Basel II Standardsatz
Eigenmittelunterlegung unter Basel II IRB-Ansatz
Eigenmittelunterlegung unter Basel III Standardsatz
Eigenmittelunterlegung unter Basel III IRB-Ansatz
Eigenmittelunterlegung unter Basel III IRB-Ansatz TBTF
Bonität des Unternehmens
Bonitätsnote innerhalb der Gruppe für PD-Bestimmung
Kreditzinsen Retail:
0.50%
15%
2%
0.50%
15%
2%
8%
8%
8%
13%
13%
19%
36'300.00
3.63%
20'000.00
2'000.00
9'000.00
300.00
5'000.00
38'800.00
3.88%
20'000.00
1'500.00
12'000.00
300.00
5'000.00
80'000.00
60'000.00
3'560.00
97'500.00
5'785.00
8'455.00
AAA bis AAAA-
38'000.00
3.80%
20'000.00
3'000.00
9'000.00
1'000.00
5'000.00
40'000.00
4.00%
20'000.00
2'000.00
12'000.00
1'000.00
5'000.00
80'000.00
60'000.00
8'928.00
97'500.00
14'508.00
21'204.00
45'500.00
4.55%
20'000.00
4'000.00
9'000.00
7'500.00
5'000.00
47'000.00
4.70%
20'000.00
2'500.00
12'000.00
7'500.00
5'000.00
80'000.00
60'000.00
32'080.00
97'500.00
52'130.00
76'190.00
A+ bis A- BBB+ bis BBBABB+
54'000.00
5.40%
20'000.00
5'000.00
9'000.00
15'000.00
5'000.00
55'000.00
5.50%
20'000.00
3'000.00
12'000.00
15'000.00
5'000.00
80'000.00
60'000.00
42'696.00
97'500.00
69'381.00
101'403.00
BB+ bis BBBB-
140'000.00
14.00%
20'000.00
6'000.00
9'000.00
100'000.00
5'000.00
140'500.00
14.05%
20'000.00
3'500.00
12'000.00
100'000.00
5'000.00
80'000.00
60'000.00
60'432.00
97'500.00
98'202.00
143'526.00
B+ bis BB-
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Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel III IRB-Ansatz
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel III Standardsatz
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel II IRB-Ansatz
0.50%
15%
2.25%
0.50%
15%
2.25%
0.50%
15%
2%
30'667.75
3.07%
22'500.00
2'000.00
867.75
300.00
5'000.00
44'425.00
4.44%
22'500.00
2'000.00
14'625.00
300.00
5'000.00
27'834.00
2.78%
20'000.00
2'000.00
534.00
300.00
5'000.00
33'676.20
3.37%
22'500.00
3'000.00
2'176.20
1'000.00
5'000.00
46'125.00
4.61%
22'500.00
3'000.00
14'625.00
1'000.00
5'000.00
30'339.20
3.03%
20'000.00
3'000.00
1'339.20
1'000.00
5'000.00
46'819.50
4.68%
22'500.00
4'000.00
7'819.50
7'500.00
5'000.00
53'625.00
5.36%
22'500.00
4'000.00
14'625.00
7'500.00
5'000.00
41'312.00
4.13%
20'000.00
4'000.00
4'812.00
7'500.00
5'000.00
57'907.15
5.79%
22'500.00
5'000.00
10'407.15
15'000.00
5'000.00
62'125.00
6.21%
22'500.00
5'000.00
14'625.00
15'000.00
5'000.00
51'404.40
5.14%
20'000.00
5'000.00
6'404.40
15'000.00
5'000.00
148'230.30
14.82%
22'500.00
6'000.00
14'730.30
100'000.00
5'000.00
148'125.00
14.81%
22'500.00
6'000.00
14'625.00
100'000.00
5'000.00
140'064.80
14.01%
20'000.00
6'000.00
9'064.80
100'000.00
5'000.00
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Basel I
Basel II Standardsatz
Basel II IRB-Ansatz
Basel III Standardsatz
Basel III IRB-Ansatz
Basel III IRB-Ansatz TBTF
Zinssätze Retail:
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel III IRB-Ansatz TBTF
0.50%
15%
2.25%
3.88%
3.63%
2.78%
4.44%
3.07%
3.11%
31'068.25
3.11%
22'500.00
2'000.00
1'268.25
300.00
5'000.00
4.00%
3.80%
3.03%
4.61%
3.37%
3.47%
34'680.60
3.47%
22'500.00
3'000.00
3'180.60
1'000.00
5'000.00
4.70%
4.55%
4.13%
5.36%
4.68%
5.04%
50'428.50
5.04%
22'500.00
4'000.00
11'428.50
7'500.00
5'000.00
5.50%
5.40%
5.14%
6.21%
5.79%
6.27%
62'710.45
6.27%
22'500.00
5'000.00
15'210.45
15'000.00
5'000.00
14.05%
14.00%
14.01%
14.81%
14.82%
15.50%
155'028.90
15.50%
22'500.00
6'000.00
21'528.90
100'000.00
5'000.00
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Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel II Standardsatz
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel I
Eigenmittelunterlegung unter Basel I
Eigenmittelunterlegung unter Basel II Standardsatz
Eigenmittelunterlegung unter Basel II IRB-Ansatz
Eigenmittelunterlegung unter Basel III Standardsatz
Eigenmittelunterlegung unter Basel III IRB-Ansatz
Eigenmittelunterlegung unter Basel III IRB-Ansatz TBTF
Bonität des Unternehmens
Bonitätsnote innerhalb der Gruppe für PD-Bestimmung
Kreditzinsen KMU bis 5 Mio.:
0.50%
15%
2%
0.50%
15%
2%
8%
8%
8%
13%
13%
19%
29'700.00
2.97%
20'000.00
2'000.00
2'400.00
300.00
5'000.00
38'800.00
3.88%
20'000.00
1'500.00
12'000.00
300.00
5'000.00
80'000.00
16'000.00
9'040.00
26'000.00
14'690.00
21'470.00
AAA bis AAAA-
35'000.00
3.50%
20'000.00
3'000.00
6'000.00
1'000.00
5'000.00
40'000.00
4.00%
20'000.00
2'000.00
12'000.00
1'000.00
5'000.00
80'000.00
40'000.00
18'640.00
65'000.00
30'290.00
44'270.00
48'500.00
4.85%
20'000.00
4'000.00
12'000.00
7'500.00
5'000.00
47'000.00
4.70%
20'000.00
2'500.00
12'000.00
7'500.00
5'000.00
80'000.00
80'000.00
52'112.00
130'000.00
84'682.00
123'766.00
A+ bis A- BBB+ bis BBBABB+
57'000.00
5.70%
20'000.00
5'000.00
12'000.00
15'000.00
5'000.00
55'000.00
5.50%
20'000.00
3'000.00
12'000.00
15'000.00
5'000.00
80'000.00
80'000.00
65'688.00
130'000.00
106'743.00
156'009.00
BB+ bis BBBB-
149'000.00
14.90%
20'000.00
6'000.00
18'000.00
100'000.00
5'000.00
140'500.00
14.05%
20'000.00
3'500.00
12'000.00
100'000.00
5'000.00
80'000.00
120'000.00
117'208.00
195'000.00
190'463.00
278'369.00
B+ bis BB-
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Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel III IRB-Ansatz
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel III Standardsatz
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel II IRB-Ansatz
0.50%
15%
2.25%
0.50%
15%
2.25%
0.50%
15%
2%
32'003.50
3.20%
22'500.00
2'000.00
2'203.50
300.00
5'000.00
33'700.00
3.37%
22'500.00
2'000.00
3'900.00
300.00
5'000.00
28'656.00
2.87%
20'000.00
2'000.00
1'356.00
300.00
5'000.00
36'043.50
3.60%
22'500.00
3'000.00
4'543.50
1'000.00
5'000.00
41'250.00
4.13%
22'500.00
3'000.00
9'750.00
1'000.00
5'000.00
31'796.00
3.18%
20'000.00
3'000.00
2'796.00
1'000.00
5'000.00
51'702.30
5.17%
22'500.00
4'000.00
12'702.30
7'500.00
5'000.00
58'500.00
5.85%
22'500.00
4'000.00
19'500.00
7'500.00
5'000.00
44'316.80
4.43%
20'000.00
4'000.00
7'816.80
7'500.00
5'000.00
63'511.45
6.35%
22'500.00
5'000.00
16'011.45
15'000.00
5'000.00
67'000.00
6.70%
22'500.00
5'000.00
19'500.00
15'000.00
5'000.00
54'853.20
5.49%
20'000.00
5'000.00
9'853.20
15'000.00
5'000.00
162'069.45
16.21%
22'500.00
6'000.00
28'569.45
100'000.00
5'000.00
162'750.00
16.28%
22'500.00
6'000.00
29'250.00
100'000.00
5'000.00
148'581.20
14.86%
20'000.00
6'000.00
17'581.20
100'000.00
5'000.00
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Basel I
Basel II Standardsatz
Basel II IRB-Ansatz
Basel III Standardsatz
Basel III IRB-Ansatz
Basel III IRB-Ansatz TBTF
Zinssätze KMU bis 5 Mio.:
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel III IRB-Ansatz TBTF
0.50%
15%
2.25%
3.88%
2.97%
2.87%
3.37%
3.20%
3.30%
33'020.50
3.30%
22'500.00
2'000.00
3'220.50
300.00
5'000.00
4.00%
3.50%
3.18%
4.13%
3.60%
3.81%
38'140.50
3.81%
22'500.00
3'000.00
6'640.50
1'000.00
5'000.00
4.70%
4.85%
4.43%
5.85%
5.17%
5.76%
57'564.90
5.76%
22'500.00
4'000.00
18'564.90
7'500.00
5'000.00
5.50%
5.70%
5.49%
6.70%
6.35%
7.09%
70'901.35
7.09%
22'500.00
5'000.00
23'401.35
15'000.00
5'000.00
14.05%
14.90%
14.86%
16.28%
16.21%
17.53%
175'255.35
17.53%
22'500.00
6'000.00
41'755.35
100'000.00
5'000.00
Seite 123 von 128
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel II Standardsatz
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel I
Eigenmittelunterlegung unter Basel I
Eigenmittelunterlegung unter Basel II Standardsatz
Eigenmittelunterlegung unter Basel II IRB-Ansatz
Eigenmittelunterlegung unter Basel III Standardsatz
Eigenmittelunterlegung unter Basel III IRB-Ansatz
Eigenmittelunterlegung unter Basel III IRB-Ansatz TBTF
Bonität des Unternehmens
Bonitätsnote innerhalb der Gruppe für PD-Bestimmung
Kreditzinsen Unternehmen ab 50 Mio.:
0.50%
15%
2%
0.50%
15%
2%
8%
8%
8%
13%
13%
19%
29'700.00
2.97%
20'000.00
2'000.00
2'400.00
300.00
5'000.00
38'800.00
3.88%
20'000.00
1'500.00
12'000.00
300.00
5'000.00
80'000.00
16'000.00
11'552.00
26'000.00
18'772.00
27'436.00
AAA bis AAAA-
35'000.00
3.50%
20'000.00
3'000.00
6'000.00
1'000.00
5'000.00
40'000.00
4.00%
20'000.00
2'000.00
12'000.00
1'000.00
5'000.00
80'000.00
40'000.00
23'720.00
65'000.00
38'545.00
56'335.00
48'500.00
4.85%
20'000.00
4'000.00
12'000.00
7'500.00
5'000.00
47'000.00
4.70%
20'000.00
2'500.00
12'000.00
7'500.00
5'000.00
80'000.00
80'000.00
66'224.00
130'000.00
107'614.00
157'282.00
A+ bis A- BBB+ bis BBBABB+
57'000.00
5.70%
20'000.00
5'000.00
12'000.00
15'000.00
5'000.00
55'000.00
5.50%
20'000.00
3'000.00
12'000.00
15'000.00
5'000.00
80'000.00
80'000.00
84'472.00
130'000.00
137'267.00
200'621.00
BB+ bis BBBB-
149'000.00
14.90%
20'000.00
6'000.00
18'000.00
100'000.00
5'000.00
140'500.00
14.05%
20'000.00
3'500.00
12'000.00
100'000.00
5'000.00
80'000.00
120'000.00
154'472.00
195'000.00
251'017.00
366'871.00
B+ bis BB-
Seite 124 von 128
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel III IRB-Ansatz
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel III Standardsatz
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel II IRB-Ansatz
0.50%
15%
2.25%
0.50%
15%
2.25%
0.50%
15%
2%
32'615.80
3.26%
22'500.00
2'000.00
2'815.80
300.00
5'000.00
33'700.00
3.37%
22'500.00
2'000.00
3'900.00
300.00
5'000.00
29'032.80
2.90%
20'000.00
2'000.00
1'732.80
300.00
5'000.00
37'281.75
3.73%
22'500.00
3'000.00
5'781.75
1'000.00
5'000.00
41'250.00
4.13%
22'500.00
3'000.00
9'750.00
1'000.00
5'000.00
32'558.00
3.26%
20'000.00
3'000.00
3'558.00
1'000.00
5'000.00
55'142.10
5.51%
22'500.00
4'000.00
16'142.10
7'500.00
5'000.00
58'500.00
5.85%
22'500.00
4'000.00
19'500.00
7'500.00
5'000.00
46'433.60
4.64%
20'000.00
4'000.00
9'933.60
7'500.00
5'000.00
68'090.05
6.81%
22'500.00
5'000.00
20'590.05
15'000.00
5'000.00
67'000.00
6.70%
22'500.00
5'000.00
19'500.00
15'000.00
5'000.00
57'670.80
5.77%
20'000.00
5'000.00
12'670.80
15'000.00
5'000.00
171'152.55
17.12%
22'500.00
6'000.00
37'652.55
100'000.00
5'000.00
162'750.00
16.28%
22'500.00
6'000.00
29'250.00
100'000.00
5'000.00
154'170.80
15.42%
20'000.00
6'000.00
23'170.80
100'000.00
5'000.00
Seite 125 von 128
Basel I
Basel II Standardsatz
Basel II IRB-Ansatz
Basel III Standardsatz
Basel III IRB-Ansatz
Basel III IRB-Ansatz TBTF
Zinssätze Unternehmen ab 50 Mio.:
Total Kosten
Zinssatz
Refinanzierungskosten
Betriebskosten (Annahme: Steigend mit abnehmender Bonität)
Eigenkapitalkosten
Standardrisikokosten ( = PD x EAD x LGD)
Gewinnmarge
Zinsen unter Basel III IRB-Ansatz TBTF
0.50%
15%
2.25%
3.88%
2.97%
2.90%
3.37%
3.26%
3.39%
33'915.40
3.39%
22'500.00
2'000.00
4'115.40
300.00
5'000.00
4.00%
3.50%
3.26%
4.13%
3.73%
4.00%
39'950.25
4.00%
22'500.00
3'000.00
8'450.25
1'000.00
5'000.00
4.70%
4.85%
4.64%
5.85%
5.51%
6.26%
62'592.30
6.26%
22'500.00
4'000.00
23'592.30
7'500.00
5'000.00
5.50%
5.70%
5.77%
6.70%
6.81%
7.76%
77'593.15
7.76%
22'500.00
5'000.00
30'093.15
15'000.00
5'000.00
14.05%
14.90%
15.42%
16.28%
17.12%
18.85%
188'530.65
18.85%
22'500.00
6'000.00
55'030.65
100'000.00
5'000.00
Ratingstufe
Einzelrating
AAA bis AAAA-
A+ bis AA-
BBB+ bis BBB- BB+ bis BBBB+
BB-
B+ bis BB-
Zinssätze Retail:
Basel I
Basel II Standardsatz
Basel II IRB-Ansatz
Basel III Standardsatz
Basel III IRB-Ansatz
Basel III IRB-Ansatz TBTF
3.88%
3.63%
2.78%
4.44%
3.07%
3.11%
4.00%
3.80%
3.03%
4.61%
3.37%
3.47%
4.70%
4.55%
4.13%
5.36%
4.68%
5.04%
5.50%
5.40%
5.14%
6.21%
5.79%
6.27%
14.05%
14.00%
14.01%
14.81%
14.82%
15.50%
Zinssätze KMU bis 5 Mio.:
Basel I
Basel II Standardsatz
Basel II IRB-Ansatz
Basel III Standardsatz
Basel III IRB-Ansatz
Basel III IRB-Ansatz TBTF
3.88%
2.97%
2.87%
3.37%
3.20%
3.30%
4.00%
3.50%
3.18%
4.13%
3.60%
3.81%
4.70%
4.85%
4.43%
5.85%
5.17%
5.76%
5.50%
5.70%
5.49%
6.70%
6.35%
7.09%
14.05%
14.90%
14.86%
16.28%
16.21%
17.53%
Zinssätze Unternehmen ab 50 Mio.:
Basel I
3.88%
Basel II Standardsatz
2.97%
Basel II IRB-Ansatz
2.90%
Basel III Standardsatz
3.37%
Basel III IRB-Ansatz
3.26%
Basel III IRB-Ansatz TBTF
3.39%
4.00%
3.50%
3.26%
4.13%
3.73%
4.00%
4.70%
4.85%
4.64%
5.85%
5.51%
6.26%
5.50%
5.70%
5.77%
6.70%
6.81%
7.76%
14.05%
14.90%
15.42%
16.28%
17.12%
18.85%
Annahmen:
> Die Risikogewichte im IRB-Ansatz wurden aus dem Anhang der Eigenmittelverordnung
von Basel II entnommen. Den Einzelratingstufen wurden zur Berechnung der Zinse anhand der
Ratingskala von S & P die Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet.
> Bei der Berechnung der Standardrisikokosten wurde eine Ausfallquote von 100% (ohne
Sicherheiten) angenommen. Es wird vermutet, dass die Banken bereits unter Basel I
über die Mittel verfügten, den erwarteten Verlust der Kreditnehmer zu berechnen.
> Betriebskosten wurden mit abnehmender Bonität erhöht. Unter Basel I werden tiefere
Betriebskosten als unter Basel II und III angenommen, da seit Basel II vermehrt höhere
Anforderungen an die internen Risikomodelle gestellt werden.
> Zur Berechnung der Eigenmittelkosten wird eine erwartete Renite von 15% angenommen.
> Aufgrund der neuen Liquiditätsvorschriften wird ab Basel III mit einer Erhöhung der
Refinanzierungskosten über 0.25% ausgegangen.
Seite 126 von 128
Eigenständigkeitserklärung
Hiermit erkläre ich,
Name, Vorname:
Casagrande Adrian
Matrikel-Nr.:
08-599-326
gegenüber dem Schweizerischen Treuhand-Institut der Kalaidos Fachhochschule, dass die vorliegende Arbeit mit dem Titel:
Die Auswirkungen der immer strengeren Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften des
Basler Ausschusses und der nationalen Behörden auf die Kreditvergabe bei KMU
selbständig und ausschliesslich unter Zuhilfenahme der im Literaturverzeichnis genannten Werke und Dokumente angefertigt wurde. D.h. ich habe alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem
Sinn nach anderen Werken, auch elektronische Medien, entnommen sind, durch Angabe der
Quellen als Entlehnung kenntlich gemacht.
Dieselbe Arbeit wurde nicht in weiteren Lehrveranstaltungen bzw. Instituten oder Bildungsinstitutionen eingereicht.
Ich liefere die Arbeit in ausgedruckter und digitaler Form (CD-Rom) ab.
Die Reinschrift habe ich einer Korrektur unterzogen.
Brunegg, 12. Dezember 2011
_______________________
Adrian Casagrande
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