NEUE AM SONNTAG 4. MAI 2014 32 | WIRTSCHAFT BÖRSENGESPRÄCHE GÜNTHER WEBER, VERANLAGUNGSSPEZIALIST IN DER SPARKASSE Mündelgeld: Mein Kind erbt F ür die Veranlagung von Vermögen Minderjähriger oder Pflegebefohlener gelten mit gutem Grund ganz besonders strenge Regeln. Das sogenannte Mündelgeld schützt der Gesetzgeber besonders vor Risiko. Die hohe Sicherheit geht jedoch zu Lasten des Ertrags. Eltern, Pflegeeltern, Großeltern, aber auch alle anderen mit der Obsorge minderjähriger Kinder betrauten Personen tragen ganz besonders viel Verantwortung, wenn es um die Vermögensverwaltung und -veranlagung nicht geschäftsfähiger Personen geht. Anleitung dafür gibt ihnen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das in Paragraph 217 ausdrücklich festlegt, welche Veranlagungsmöglichkeiten für Mündelgelder Minderjähriger aber auch treuhänderisch verwalteter Gelder genutzt werden können. Mündelsichere Papiere: Als mündelsicher gelten vorwiegend sogenannte Forderungswertpapiere mit einem besonders hohen Sicherheitsniveau. Darunter fallen Anleihen des Bundes bzw. eines Bundeslandes sowie Anleihen, für deren Rückzahlung der Bund haftet. Als ebenso geeignet sieht das Gesetz inländische Pfandbriefe und inländische Bankanleihen mit einem gesonderten Deckungsstock. Darüber hinaus bilden mündelsichere Papiere ein Sondervermögen, das im Insolvenzfall der Bank nicht zur Insolvenzmasse zählt. Sicherheit hat ihren Preis: Mündelsicher darf sich eine Veranlagung dann nennen, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass der Anleiheschuldner, der sogenannte Emittent, mit höchster Wahrscheinlichkeit seinen Verpflichtungen zur Kuponzahlung und Tilgung am Laufzeitende nachkommen wird. Das schließt jedoch weder Marktpreisschwankungen noch Kursverluste während der Laufzeit aus. Auch Jahre mit negativer Wertentwicklung sind möglich. In punkto Rendite darf dieser Anlageform beim aktuell niedrigen Zinsniveau jedoch nicht viel erwartet werden, denn Sicherheit steht hier im Vordergrund. Mein Tipp: Mündelsichere Papiere unterliege auch den Schwankungen des Kapitalmarktes, deshalb ist ein auf mehrere Jahre ausgerichtetes Produkt zu empfehlen. Eine umfangreiche Produktpalette vom Sparbuch über Einzeltitel bis hin zu Fondslösungen steht dabei zur Auswahl. Sehr sicherheitsbetonte Anlegerinnen und Anleger, die jenseits einer gesetzlichen Verpflichtung das Gütesiegel „mündelsicher“ anspricht, sollten unbedingt ertragreichere Alternativen mit vergleichbar geringem Risiko prüfen. Setzen Sie in jedem Fall auf eine seriöse Beratung durch einen Veranlagungsspezialisten Ihres Vertrauens. Müll-Kampf mit Ab 2015 wetteifern sechs Firmen um 834.000 Tonnen Verpackungsmüll. ines der letzten Monopole neigt sich zu Ende: Ab 2015 wird der Markt für die Sammlung und Verwertung von Verpackungsmaterial aus Haushalten freigegeben. Damit kommen auf den bisherigen Monopolisten ARA (Altstoff Recycling Austria) harte Zeiten zu. Die ARA muss sich den Kuchen künftig mit fünf Konkurrenzfirmen teilen, die teils aggressiv in den Markt drängen. Es geht um rund 144 Millionen Euro Lizenzeinnahmen pro Jahr und um den Zugang zu wertvollen Altstoffen. „Wir sind gut gerüstet und haben die Marktöffnung sowieso schon lange erwartet, alles andere wäre VogelStrauß-Politik gewesen“, betont ARA-Vorstand Werner Knausz. Wie viele Marktanteile er wird halten können, will Knausz E nicht prognostizieren. Er verweist aber auf Deutschland, wo die Öffnung schon 2005 vollzogen worden ist. Dort habe es zunächst ein „Horrorszenario“ gegeben, weil der frühere Monopolist DSD (Duales System Deutschland) binnen Kurzem mehr als die Hälfte des Marktvolumens verlor. Erst danach konnte sich das angestammte Sammelsystem bei rund 70 Prozent Marktanteil stabilisieren. „Um ein Hauseck besser“ Knausz ist überzeugt, dass es für die ARA besser laufen wird: „Wir sind um ein Hauseck besser aufgestellt.“ Tatsächlich sind die ARA-Lizenztarife seit 1995 von 310 Euro auf 121 Euro je Tonne Altstoff gesunken, während die Sammelmenge um ein Drittel auf 834.000 Tonnen