Müll-Kampf mit

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NEUE AM SONNTAG
4. MAI 2014
32 | WIRTSCHAFT
BÖRSENGESPRÄCHE
GÜNTHER WEBER,
VERANLAGUNGSSPEZIALIST
IN DER SPARKASSE
Mündelgeld: Mein Kind erbt
F
ür die Veranlagung von
Vermögen Minderjähriger oder Pflegebefohlener
gelten mit gutem Grund
ganz besonders strenge
Regeln. Das sogenannte
Mündelgeld schützt der
Gesetzgeber besonders vor
Risiko. Die hohe Sicherheit
geht jedoch zu Lasten des
Ertrags.
Eltern, Pflegeeltern,
Großeltern, aber auch alle
anderen mit der Obsorge
minderjähriger Kinder
betrauten Personen tragen
ganz besonders viel Verantwortung, wenn es um
die Vermögensverwaltung
und -veranlagung nicht
geschäftsfähiger Personen
geht. Anleitung dafür gibt
ihnen das Allgemeine
Bürgerliche Gesetzbuch,
das in Paragraph 217 ausdrücklich festlegt, welche
Veranlagungsmöglichkeiten
für Mündelgelder Minderjähriger aber auch treuhänderisch verwalteter Gelder
genutzt werden können.
Mündelsichere Papiere:
Als mündelsicher gelten
vorwiegend sogenannte
Forderungswertpapiere mit
einem besonders hohen Sicherheitsniveau.
Darunter fallen Anleihen
des Bundes bzw. eines Bundeslandes sowie Anleihen,
für deren Rückzahlung der
Bund haftet.
Als ebenso geeignet sieht
das Gesetz inländische
Pfandbriefe und inländische
Bankanleihen mit einem
gesonderten Deckungsstock.
Darüber hinaus bilden
mündelsichere Papiere ein
Sondervermögen, das im
Insolvenzfall der Bank nicht
zur Insolvenzmasse zählt.
Sicherheit hat ihren
Preis: Mündelsicher darf
sich eine Veranlagung dann
nennen, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass der
Anleiheschuldner, der sogenannte Emittent, mit höchster
Wahrscheinlichkeit seinen
Verpflichtungen zur Kuponzahlung und Tilgung am Laufzeitende nachkommen wird.
Das schließt jedoch weder
Marktpreisschwankungen
noch Kursverluste während
der Laufzeit aus. Auch Jahre
mit negativer Wertentwicklung sind möglich. In punkto
Rendite darf dieser Anlageform beim aktuell niedrigen
Zinsniveau jedoch nicht
viel erwartet werden, denn
Sicherheit steht hier im Vordergrund.
Mein Tipp: Mündelsichere Papiere unterliege
auch den Schwankungen
des Kapitalmarktes, deshalb
ist ein auf mehrere Jahre
ausgerichtetes Produkt zu
empfehlen.
Eine umfangreiche Produktpalette vom Sparbuch
über Einzeltitel bis hin zu
Fondslösungen steht dabei
zur Auswahl. Sehr sicherheitsbetonte Anlegerinnen
und Anleger, die jenseits
einer gesetzlichen Verpflichtung das Gütesiegel „mündelsicher“ anspricht, sollten
unbedingt ertragreichere
Alternativen mit vergleichbar geringem Risiko prüfen.
Setzen Sie in jedem Fall auf
eine seriöse Beratung durch
einen Veranlagungsspezialisten Ihres Vertrauens.
Müll-Kampf mit
Ab 2015 wetteifern sechs Firmen um 834.000
Tonnen Verpackungsmüll.
ines der letzten Monopole
neigt sich zu Ende: Ab 2015
wird der Markt für die
Sammlung und Verwertung
von Verpackungsmaterial aus
Haushalten freigegeben. Damit
kommen auf den bisherigen
Monopolisten ARA (Altstoff
Recycling Austria) harte Zeiten
zu. Die ARA muss sich den
Kuchen künftig mit fünf Konkurrenzfirmen teilen, die teils
aggressiv in den Markt drängen.
Es geht um rund 144 Millionen
Euro Lizenzeinnahmen pro Jahr
und um den Zugang zu wertvollen Altstoffen. „Wir sind gut
gerüstet und haben die Marktöffnung sowieso schon lange erwartet, alles andere wäre VogelStrauß-Politik gewesen“, betont
ARA-Vorstand Werner Knausz.
Wie viele Marktanteile er wird
halten können, will Knausz
E
nicht prognostizieren. Er verweist aber auf Deutschland, wo
die Öffnung schon 2005 vollzogen worden ist. Dort habe es
zunächst ein „Horrorszenario“
gegeben, weil der frühere Monopolist DSD (Duales System
Deutschland) binnen Kurzem
mehr als die Hälfte des Marktvolumens verlor. Erst danach
konnte sich das angestammte
Sammelsystem bei rund 70 Prozent Marktanteil stabilisieren.
„Um ein Hauseck besser“
Knausz ist überzeugt, dass
es für die ARA besser laufen
wird: „Wir sind um ein Hauseck
besser aufgestellt.“ Tatsächlich
sind die ARA-Lizenztarife seit
1995 von 310 Euro auf 121 Euro je Tonne Altstoff gesunken,
während die Sammelmenge um
ein Drittel auf 834.000 Tonnen
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