P O L I T I K AKTUELL Umweltthema im Oktober Brandrodung und ihre Folgen Nachdem am 27. September 1997 Die moderne Variante dieser derselbe: Heute läßt sich durch moauf Malaysia der Notstand wegen der Brandrodung ist allerdings das Roden derne Düngemittel die WachstumsSmogbelastung aufgehoben wurde, mit Großmaschinen auf riesigen zeit von Nahrungsmitteln auf fünf muß man sich nun mit den Folgen der Arealen von mehreren 100 Quadrat- Jahre verlängern. Der Boden ist daWaldbrände beschäftigen. Dabei sind kilometern. Die Verantwortlichen nach aber so ausgelaugt, daß keinerlei neben den wirtschaftlichen natürlich sind dabei meist nicht an den ver- Nachfolgevegetation mehr wachsen auch die medizinischen Aspekte die- schiedenen Holzarten interessiert. Es kann. Die Folge ist eine weitflächige ser längsten nationalen Smogperiode geht vielmehr um Land für die agrare Erosion und der mittelfristige Verlust von Belang. Nutzung. Der Fallstrick bleibt aber des Bodens. Zuerst einmal ist wichIn Indonesien hat man Grafik tig zu klären, was eigentlich nicht rechtzeitig berücksichunter der oft angeprangertigt, daß durch die große Luftqualität in Deutschland im September 1997 ten Brandrodung zu versteDürreperiode der letzten (Datenbasis Monatsmaximalwerte) hen ist. Brandrodung gibt es Wochen eine Brandrodung bereits seit Tausenden von in bestimmten Gebieten unJahren in allen Kulturkreikontrolliert ausufern könnsen, die im Bereich der imte. Dadurch kam es zu den merfeuchten Tropen zu finBränden, in Folge zu den den sind. enormen Verlusten an Wald Man hat sich dabei zuund vor allem zu einer masnutze gemacht, daß der Bosiven Smogbelastung in Südden beim Abbrennen von ostasien. Holz auf einfache Art und Asthma, AugeninfekWeise natürlich mit Sticktionen und Ekzeme wastoffverbindungen gedüngt ren die Folge der starken wird. Die tropischen Böden Rauchentwicklung. Die Leidbringen zwar ungezählte tragenden dieser Situation Arten von Pflanzen zum waren vor allem Kinder. Bei Wachsen. Sie sind aber auf der Verbrennung der tropiGrund ihrer geochemischen schen Hölzer entstehen neZusammensetzung kaum ben Kohlenmonoxid und geeignet, um größere MenKohlendioxid große Mengen an Nahrungsmitteln auf gen an Stäuben. Dabei ist ihnen zu erzeugen. ein Teil dieser Stäube mit eiDie Einheimischen nem Durchmesser von mehr wußten, daß eine Bearbeials 85 Mikrometer nicht in tung des Bodens über einen der Lage, sich länger als ein längeren Zeitraum als zwei paar Stunden in der Luft zu Jahre keine nennenswerten halten. Der Staub wird nach Erträge erbringt. Danach wenigen Stunden als Sinkkann zudem der Wald nicht staub zu Boden gehen oder H Schwebstaubbelastung: keine Angaben mehr nachwachsen, was alsich auf der Haut von MenMIK-Richtwertüberschreitung über 500 µg/m3 schwach belastet lerdings ein Prinzip der schen ablagern. H Ozonbelastung: mäßig belastet Brandrodung war. Der troMIK-Richtwertüberschreitung über 180 µg/m3 Gefährlicher ist aber deutlich belastet erheblich belastet Copyright: GEORISK GmbH pische Regenwald konnte auch hier der Schwebstaub, folglich nur nachwachsen, Die sommerlich warme und trockene Witterung bedingte im September einen dessen Partikel kleiner als weil lediglich kleine Areale für diese Jahreszeit seltenen Luftschadstoffmix. Neben erhöhten Stickstoffdio- 10 Mikrometer sind und dagerodet wurden, die nicht xid- und Schwebstaubeinträgen überstiegen die Ozonwerte immer noch häufig mit alveolargängig. Wichtig mehr als zwei Jahre bear- den Richtwert von 120 Mikrogramm/m 3, in einigen Fällen sogar 200 Mikro- ist dabei zu wissen, daß sich beitet wurden. Danach be- gramm/m3. Die durch die Trockenheit begünstigten Staubkonzentrationen in an die Rußpartikel auch andeckte die ursprüngliche der Luft führten insbesondere im Westen und Osten zu erheblichen Beeinträch- dere, bei VerbrennungsproVegetation wieder den tigungen der Luftqualität. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß der Anteil der zessen von fossilen Brenngesundheitsrelevanten lungengängigen Feinstäube nicht gesondert erfaßt wird. stoffen (Holz, Kohle et ceBoden. A-2618 (26) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 41, 10. Oktober 1997 P O L I T I K AKTUELL/KOMMENTAR tera) entstehende chemische Verbindungen anlagern können. Gerade Kohlenwasserstoffverbindungen werden hier häufig gefunden, wie das indische National Institute of Health in verschiedenen Veröffentlichungen darstellt. In Indien besteht das Problem von Schwebstaubentwicklung (Ruß) in hohem Maße, da viele Wohnungen über offene Feuerstellen mit Hölzern beheizt werden. Bei der Interpretation der Belastungswerte taucht häufig der „APIIndex“ auf. Dabei handelt es sich um den „Air Pollution Index“, der von der kanadischen Umweltbehörde in den 70er Jahren zur besseren Interpretation von Schwefeldioxid- und Schwebstaubwerten herangezogen wurde. Wie alle Luftqualitätsindizes soll hiermit eine Vereinfachung der Interpretation über standardisierte Werte erreicht werden. Mittlerweile wird aber der Begriff „API“ allgemein genutzt, um auf einen Luftqualitätsindex hinzuweisen. Gemeint ist dabei aber in den meisten Fällen der amerikanische „PSI-Index“ (The Pollutant Standards Index) der amerikanischen Umweltbehörde EPA, der auf bestehende Gesundheitsgefährdungen aufmerksam machen soll. Er wurde unter Beteiligung der amerikanischen Vereinigung der Lungenfachärzte ausgearbeitet. Dabei entspricht ein Wert von 100 (PSI-Index) immer dem jeweils gültigen Grenzwert eines Stoffes. „Güte der Luft“ bedeutet bei 0–50: gut, bei 51–100: mäßig, bei 101–200: ungesund, bei 201–300: sehr ungesund und bei 301 und mehr: katastrophal. In Singapur und Kuala Lumpur wurden bei den Luftmessungen etwa 300 Punkte auf der PSI-Skala der amerikanischen Umweltbehörde EPA gemessen. In den Zentren der Verwüstungen wurden Werte von 600–700 Punkten gemessen. In Zukunft soll der PSI auch für die Zusammenfassung mehrerer Stoffe zur Verfügung stehen, ähnlich dem deutschen Luftqualitätsindex, der vom Verein Deutscher Ingenieure erarbeitet wurde. Dr. rer. nat. Claus Rink Prof. Dr. med. Heyo Eckel Prof. Dr. med. Ulrich Hüttemann Rückfragen zur Karte: Georisk GmbH, Schloß Türnich, 50169 Kerpen, Tel 0 22 37/ 9 73 35-41 oder -43 Rückfragen zum Text: Dr. Claus Rink, Fax 0 22 38/45 01 40, e-mail: [email protected], oder [email protected] Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Leiter der Klinischen Prüfung eine überflüssige Einrichtung? Das Arzneimittelgesetz (AMG), das unter anderem die klinische Prüfung von Arzneimitteln regelt, erfuhr seit 1976 vier zum Teil sehr weitgreifende Novellierungen, ohne daß die Qualifikationsmerkmale des Leiters der Klinischen Prüfung (LKP) über die Beschreibung der zweijährigen Erfahrung in der klinischen Prüfung hinaus näher definiert wurden. Die daraus entstehende Unsicherheit führt seit zwei Jahrzehnten immer wieder zu Diskussionen in der Ärzteschaft, der Pharmazeutischen Industrie, den Behörden und nicht zuletzt den Ethikkommissionen. Auch bei Attestierung eines hohen Verantwortungsstandards könnte der pharmazeutische Unternehmer formal einen LKP benennen, der über die Ausbildungsphase als Arzt im Praktikum nicht hinausgelangt ist, aber zwei Jahre an klinischen Prüfungen im Unternehmen mitgewirkt hat. Dies kann nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein. In einer Anhörung zum Entwurf einer Verordnung über die Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln am Menschen (KlinPrüfV) am 20. 11. 1995 wurde dieser Mangel erneut evident und deshalb vom Bundesministerium für Gesundheit eine Konsensuskonferenz vorgeschlagen, die das Anforderungsprofil des LKP beschreiben sollte. Alle beteiligten Gruppen aus Ärzteschaft und Pharmaindustrie sahen diese Notwendigkeit und waren zur Mitarbeit bereit, auch wenn unterschiedliche Interessen kontroverse Diskussionen versprachen. In zwei ganztägigen Sitzungen (14. 2. und 17. 4. 1996) bestätigte sich die generell positive Haltung; die Beibehaltung der Institution des LKP in der Bundesrepublik wurde von allen Teilnehmern begrüßt. Während die Diskussionen um die allgemeine Charakterisierung, die Aufgaben und die erforderlichen Kenntnisse des LKP im Entwurf des Konsensusdokumentes A-2620 (28) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 41, 10. Oktober 1997 durchweg konstruktiv und ohne wesentlichen Dissens abliefen, waren unterschiedliche Standpunkte zu den Themen Voraussetzungen beziehungsweise Curriculum des LKP zu konstatieren. Den Forderungen nach einer umfangreichen Vorbildung als Arzt für Klinische Pharmakologie oder in Form einer anderen ärztlichen Weiterbildung oder durch Tätigkeit in der Industrie mit Vorgabe eines konkreten Rahmens für den Erwerb der als essentiell anerkannten Kenntnisse stand der Wunsch gegenüber, die Vorgaben gering zu halten, nach denen die Qualifikation zum LKP erworben werden kann. So wurde ein Minimalkonsens erzielt für den Abschnitt Voraussetzungen, der den Wünschen der Vertreter aus der pharmazeutischen Industrie in hohem Maße entgegenkam. Aus dem ursprünglichen Entwurf blieb nur der Satz übrig, daß eine über die zweijährige Erfahrung in der klinischen Prüfung hinausgehende ärztli- P O L I T I K KOMMENTAR/AKTUELL che Erfahrung wünschenswert sei; als Beispiel wird eine ärztliche Weiterbildung erwähnt. Das in diesem Heft des DÄ („Bekanntgaben“) publizierte Dokument wurde schließlich von den Beteiligten gebilligt. Lediglich die Vertreter des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sahen sich nach einer längeren Denkpause nicht zu einer Zustimmung in der Lage, mit der Begründung, die nationale Sonderregelung des LKP sollte jetzt nicht weiter ausgebaut werden – mit allen bereits abzusehenden Problemen für den Standort Deutschland. In der Tat ist der LKP eine Institution, die auf dem Gebiet der EU lediglich in Deutschland vorkommt. In den GCP-Empfehlungen (Good Clinical Practice for Trials on Medicinal Products in the European Community) für die EU von 1990 wird ausführlich zu den Verantwortlichkeiten des klinischen Prüfers (Clinical Investigator) Stellung genommen, nicht jedoch zum Leiter der Klinischen Prüfung. Im Entwurf einer Europäischen Richtlinie zur lmplementierung von GCP bei der Durchführung klinischer Prüfungen (1996) liegt die Gesamtverantwortung nicht beim LKP, sondern beim Sponsor. Dort gibt es nur den Coordinating Investigator (zwischen den Zentren) und den Principal Investigator als Teamleiter in einem Zentrum. Ebenso kennt die GCP-Leitlinie der Internationalen Konferenz zur Harmonisierung von Zulassungsanforderungen (ICH) lediglich Sponsor und Prüfärzte. Hier heißt es, der Sponsor soll angemessen qualifiziertes medizinisches Personal bestimmen, welches sofort verfügbar sein muß, um zu studienrelevanten medizinischen Fragen oder Problemen Rat zu geben. Dessenungeachtet hatte der BPI in einer Stellungnahme zum Leiter der Klinischen Prüfung noch 1994 in der Zeitschrift Die Pharmazeutische Industrie erklärt: „Die Bestimmung des Leiters der Klinischen Prüfung hat sich bewährt. Daher sollte die bisherige AMG-Regelung unter der Voraussetzung beibehalten werden, daß keine über die bisherigen Anforderungen hinausgehenden Qualifikationen gefordert werden.“ Das hier beratene Konsensuspapier geht tatsächlich nicht über die bisherigen Anforderungen hinaus, sondern präzisiert diese in einigen Punkten und drückt den Wunsch nach zusätzlicher ärztlicher Erfahrung aus. Nachdem in den Diskussionen zu dem vorliegenden LKP-Papier durchweg die Notwendigkeit gesehen wurde, daß die ärztliche Gesamtverantwortung für Planung und Ablauf einer Prüfung bei einer definierten Person liegen muß, ist um so weniger nachzuvollziehen, warum in den verschiedenen EU-Empfehlungen zur klinischen Prüfung der LKP nicht vorkommt. Der Sponsor als Hauptverantwortlicher jedenfalls kann diese Funktion nicht sinnvoll ausfüllen, da er in der Regel kein Arzt und in seinen Entscheidungen nicht unabhängig ist von anderen als rein ärztlichen Interessen. Wenn also schon die Forderung besteht, der Sponsor solle angemessen qualifiziertes medizinisches Personal bestimmen, warum dann nicht gleich einen nach festgelegtem Anforde- rungsprofil qualifizierten Leiter der Klinischen Prüfung benennen? Die Tatsache, daß der LKP in der hier besprochenen Form nur in Deutschland existiert, sollte nicht dazu führen, sich von dieser als bewährt gefundenen Position zurückzuziehen, sondern im Gegenteil Anlaß sein, den LKP auch im europäischen Recht zu verankern. Die Sorge um den Standort Deutschland kann nicht bedeuten, daß man auf Einrichtungen verzichtet, die die Qualität einer klinischen Prüfung verbessern; der Standort könnte im Gegenteil zur Durchführung klinischer Prüfungen für internationale Unternehmen noch attraktiver werden. Prof. Dr. med. Roland Gugler Vorstandsmitglied der Arzneimittelkommission der Ärzteschaft Städtisches Klinikum Karlsruhe Moltkestraße 90 76133 Karlsruhe Wechselbilanz AOK ist der Verlierer Im vergangenen Jahr hatten die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mehr Mitgliederabgänge als -zugänge zu verzeichnen. Nach einer Auswertung des Bundesgesundheitsministeriums hatten die Ortskrankenkassen im Februar 1997 im Vergleich zum Dezember 1995 insgesamt 4,6 Prozent weniger Mitglieder (bei einem Beitragssatz von durchschnittlich 13,9 Prozent West und Ost). Dabei war der Mitgliederschwund in den neuen Bundesländern mit 7,3 Prozent (durchschnittlicher Beitragssatz 14,17 Prozent) größer als in den alten Bundesländern, die einen Mitgliederabgang von 3,8 Prozent im Vergleich Februar 1997 zu Dezember 1995 zu verzeichnen hatten. Es ergab sich eine gegenläufige Mitgliederbewegung, bezogen auf die Pflichtmitglieder in der allgemeinen Krankenversicherung und bei den freiwilligen sowie rentenversicherten Mitgliedern der AOK. So zählte die AOK West im Februar 1997 6,9 Prozent weniger Mitglieder im Ver- gleich zum Dezember 1995, aber fünf Prozent mehr freiwillige Mitglieder. Der Mitgliederstand bei den Rentnern ist unverändert geblieben. Bei den AOK Ost verringern sich die Zahl der Pflichtmitglieder in der allgemeinen Krankenversicherung um 12,9 Prozent, bei den freiwilligen Mitgliedern um 6,7 Prozent, und bei den Rentnern lag der Abgang bei 0,5 Prozent. Bei den Angestellten-Krankenkassen West war der Bestand an Pflichtmitgliedern in der allgemeinen Krankenversicherung im Februar 1997 im Vergleich zum Dezember 1996 um 1,2 Prozent höher, im Vergleich zum Dezember 1995 um 2,5 Prozent höher. Die Zahl der freiwilligen Mitglieder im Februar 1997 im Vergleich zum Dezember 1995 lag bei den Angestellten-Krankenkassen West um 4,6 Prozent höher, die Zahl der Rentner um 1,1 Prozent. Der durchschnittliche Beitragssatz der Angestellten-Krankenkassen lag im Oktober 1996 bei 12,47 Prozent. HC Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 41, 10. Oktober 1997 (29) A-2621