Rahmenplan 2015

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Unterhaltungsrahmenplan
Feldriehe
Auftraggeber:
Unterhaltungsverband Nr. 53 „West- und Südaue“
Bearbeitung:
Dr. Jürgen Bäthe, Dr. Eckhard Coring, Dipl.-Geogr. Neele Dietrich,
Dipl.-Ing. Regina Wegner, M.Sc. Biol. Meike Wilbertz
Hardegsen/Uslar
Dezember 2015
Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Inhalt
1. Einleitung .............................................................................................................................. 2 2. Das „hydraulische Potenzial“ ................................................................................................ 3 2.1. Auswahl der Profil-Geltungsbereiche vor Ort ................................................................ 3 2.2. Messungen vor Ort ....................................................................................................... 3 2.3. Berechnungen............................................................................................................... 4 2.4. Ergebnisse .................................................................................................................... 7 3. Ist-Zustand ............................................................................................................................ 9 4. Entwicklungsziele ............................................................................................................... 10 4.1. Allgemeines zur Ufer- und Böschungsmahd ............................................................... 12 4.2. Allgemeines zum Entkrauten ...................................................................................... 13 4.3. Allgemeines zur Sohlstruktur ...................................................................................... 14 4.4. Allgemeines zur Gehölzpflege .................................................................................... 14 5. Unterhaltungsrahmenplan .................................................................................................. 15 6. Literatur ............................................................................................................................... 23 Anhang  Profile ........................................................................................................................ 25 Anhang II Datentabelle ............................................................................................................. 27 I
Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
1. Einleitung
Die Unterhaltung von Fließgewässern umfasst neben der Erhaltung eines ordnungsgemäßen
Wasserabflusses auch ihre Pflege und Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (§ 27 Abs. 1 und § 39 WHG).
Daraus folgert eine Beschränkung der Unterhaltungsmaßnahmen auf das zwingend technisch
und rechtlich Erforderliche.
Im Rahmen des hier vorliegenden Unterhaltungsrahmenplans sollen kurz- sowie langfristige
Entwicklungsziele definiert und die Gewässerunterhaltung an der Feldriehe unter ökonomischen
und ökologischen Aspekten hinsichtlich einer naturnäheren Entwicklung optimiert werden. Dies
steht im Einklang mit der OGEWV (2011) zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), die eine Entwicklung der Gewässer zu einem guten ökologischen Zustand
bzw. Potenzial verlangt.
Die Feldriehe ist ein Gewässer von 1,2 km Länge. Es wurde von der Hauptstraße (L 371) in
Pollhagen bis zur Mündung in den Reeke Unterlauf kartiert. Das Gewässer bzw. sein Umfeld
wird stark von landwirtschaftlicher Nutzung (vorwiegend Grünland, ferner Ackerbau) geprägt.
Die Feldriehe ist dem morphologischen Fließgewässertyp des löss-/lehmgeprägten Fließgewässers des Tieflandes (mit Börden) zuzuordnen. Für diese Gewässer ist ein im Leitbild mäandrierender bis geschlängelter Verlauf und ein ausgeprägt strukturiertes Ufer typisch. Der
Uferbewuchs würde von bodenständigen Gehölzen gebildet und im Gewässerumfeld befände
sich bodenständiger Wald. Die Sohle würde gemäß dem Leitbild viele besondere Strukturen
und eine große bis sehr große Substratdiversität aufweisen.
Naturnahe löss-/lehmgeprägte Fließgewässer sind heutzutage kaum noch zu finden, da die
Lössgebiete bereits seit langer Zeit intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Nahezu alle Gewässer sind entsprechend der angrenzenden Landnutzung begradigt und ausgebaut (RASPER
2001). Dieser strukturell degradierte Zustand wurde im Rahmen einer 2014 durchgeführten
Strukturgütekartierung auch für die Feldriehe bestätigt (ECORING 2014).
Die Flächen entlang der Feldriehe gehören von km 0+000 bis 1+135, d.h. bis zur Verrohrung,
zur Verordnungsfläche des Überschwemmungsgebiets „Sachsenhäger Aue und Alte Reeke,
Holpe und Kalter Bach, Krummer Bach, Hülse, Ziegenbach und Bornau“ (Id-Nr. 258) gemäß
§ 92 des niedersächsischen Wassergesetzes (NWG 2010). In diesem Zusammenhang wird im
Folgenden das „hydraulische Potenzial“ der Feldriehe dargestellt, um von Hochwasser gefährdete sowie überdimensionierte Bereiche anhand der Querprofile definieren zu können.
2
Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
2. Das „hydraulische Potenzial“
Vorgehensweise zur Bestimmung des „hydraulischen Potenzials“
Im Rahmen der Erarbeitung des Unterhaltungsplans wurden für die verschiedenen Abschnitte
der Feldriehe orientierende Kalkulationen zur hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewässers
durchgeführt. Das „hydraulische Potenzial“ ist eine theoretisch ermittelte Größe und beschreibt
das maximale Fassungsvermögen des Gewässerbettes bei bordvollem Abfluss in Prozent. Es
nimmt Bezug auf den Mündungsbereich, der theoretisch über die größte hydraulische Leistungsfähigkeit im Längsverlauf verfügen sollte. Für diesen Abschnitt wurde ein „hydraulisches
Potenzial“ von 100 % angenommen und als Vergleichsgröße verwendet.
Die Berechnungen wurden entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers mit der Formel von
Manning-Strickler (LECHER et al. 2015) durchgeführt. Die Vorgehensweise wurde bereits 2010
(ECORING 2010a) mit dem UHV 53 und der Region Hannover abgestimmt. Eine Plausibilisierung
der gewählten Berechnungsergebnisse erfolgte durch den UHV 53 am Beispiel des Stockbachs
im Vergleich mit einer klassisch berechneten hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewässers.
Zusätzlich wurde die Vorgehensweise kritisch mit den Werken des BWK (2000) und der BAUHAUS-UNIVERSITÄT WEIMAR (2009) überprüft.
2.1.
Auswahl der Profil-Geltungsbereiche vor Ort
Vor Ort wurde der Feldriehe in Abschnitte eingeteilt, die sich in Bezug auf ihre Profilgröße bzw.
–gestaltung offensichtlich unterschieden. Für jeden dieser Geltungsbereiche wurde ein repräsentatives Profil ausgemessen.
2.2.
Messungen vor Ort
Profile
Zur Messung des Profilquerschnitts wurde die Breite des Gewässers von der linken bis zur
rechten Böschungsoberkante gemessen. An zehn gleichmäßig über die Breite verteilten Messpunkten wurde die senkrechte Höhe von der Sohle bis zur Böschungsoberkante aufgenommen
(Abb. 1). Bei einem deutlichen Höhenunterschied zwischen rechter und linker Böschungsoberkante wurde dieser dokumentiert und in den Berechnungen des Querprofils berücksichtigt. War
der Höhenunterschied eher gering ausgeprägt, wurde dieser nur protokolliert.
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Durchlassbauwerke
Zur Berechnung der Querschnittsfläche der Rohrdurchlässe wurde folgender Parameter aufgenommen:
o
Rohrdurchlässe

Durchmesser
Die für das Abflussvermögen nicht relevante Brücke, wurde nicht in den weiteren Berechnungen berücksichtigt.
2.3.
Berechnungen
Berechnungen nach Manning-Strickler
Das „hydraulische Potenzial“ wurde entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers (= AG) unter Verwendung der Formel nach Manning-Strickler (LECHER et al. 2015) errechnet. Die Berechnungen wurden sowohl für die „hydraulischen Abschnitte“ als auch für die einzelnen Durchlässe berechnet. Einschränkend ist zu sagen, dass der Manning-Strickler-Beiwert für gerade
und offene Gerinne gilt. Die hier gewählte Vorgehensweise entspricht damit nicht den Standardvorgaben der angewandten Hydraulik und hat lediglich orientierende Bedeutung.
Berechnung der Querschnittsfläche A
Profile
Die Berechnung des Profilquerschnitts ist ein Näherungswert. Hierbei wird angenommen, dass
zwei Höhen an der Sohlbasis durch eine gerade Böschungslinie verbunden sind.
Abbildung 1: Messgrößen zur Berechnung des Profilquerschnitts. Berechnet wird die Fläche, die farbig
umrandet ist
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Berechnungsformeln:
A = A1 + … + A10
und
An = (│hn-1 + hn│/2) * bX
A = ((│h0 + h1│/2) * bX) + … + ((│h9 + h10│/2) * bX)
=>
A = Querschnittsfläche des Profils
An = Teilquerschnittsfläche des Profils
hn = Höhe von der Sohle bis zur Böschungsoberkante
bX = 1/10 der Gewässerbreite
Durchlassbauwerke
Die Berechnung der Querschnittsflächen der Rohrdurchlässe erfolgte nach der gängigen geometrischen Formel eines Kreises.
Berechnung des benetzten Umfangs U
Profile
Die Berechnung des benetzten Umfangs erfolgte entsprechend der Vorgaben des AGs in Anlehnung an Manning-Strickler. Es wurde wie bei der Berechnung des Profilquerschnitts angenommen, dass die Messpunkte linear miteinander verbunden sind.
Durchlassbauwerke
Da das „hydraulische Potenzial“ für das maximale Fassungsvermögen berechnet werden sollte,
wurde für die Rohrdurchlässe der benetzte Umfang gleichgesetzt mit dem gesamten Umfang
der Durchflussfläche. Die Berechnungen wurden mit der gängigen geometrischen Formel für
einen Kreis durchgeführt.
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Bestimmung des Sohlgefälles
Profile
Das Sohlgefälle der Gewässerabschnitte wurde anhand der Höhenlinien aus der DGK 5 bestimmt. Es bezieht sich in der Regel auf die Länge des hydraulischen Abschnittes. In Fällen mit
einem kalkulierten Sohlgefälle von „0“ musste jedoch ein längerer Abschnitt zugrunde gelegt
werden.
Die hydraulischen Abschnitte (nachfolgend Teilbereich genannt) sind grundsätzlich kürzer als
460 m. Mehrere hydraulische Abschnitte können sich auf die gleichen Profilaufnahmen beziehen.
Durchlassbauwerke
Den Durchlassbauwerken wurde das Sohlgefälle des jeweiligen Abschnittes, in dem sie liegen,
zugeordnet. Liegt ein Durchlassbauwerk auf der Grenze zwischen zwei Abschnitten, so gilt das
Sohlgefälle des oberhalb liegenden Abschnittes. Das reale, einbaubedingte Sohlgefälle wurde
im Rahmen der durchgeführten Arbeiten nicht bestimmt und konnte damit nicht für die Berechnungen verwendet werden.
Auswahl des kSt-Wertes
Der kSt-Wert wurde aus den Angaben von LECHER et al. (2015) abgeleitet. Strenggenommen gilt
dieser für gerade, offene Gerinne, weshalb die Berechnungen nur als Orientierung gelten können.
Profile
Den Gewässerabschnitten wurde ein kSt-Wert von „33“ für natürliche Flussbetten mit mäßigem
Geschiebe bzw. verkrautete, natürliche Flussbetten zugeordnet.
Durchlassbauwerke
Alle kartierten Rohrdurchlässe wurden als Betonrohre aufgenommen. Es wurde ein kSt-Wert von
„50“ (ungleichmäßige Betonflächen) vergeben, wenn Sohlsediment im Durchlass festgestellt
werden konnte und das Sohlsubstrat durchgehend war. Für Rohrdurchlässe ohne Sediment
wurde ein Wert von „90“ (Beton geglättet) angenommen.
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
2.4.
Ergebnisse
Im folgenden Kapitel werden die Ergebnisse aus den Berechnungen zum „hydraulischen Potenzial“ der Feldriehe und der Durchlassbauwerke tabellarisch, als Diagramm sowie textlich
dargestellt. Die Tabelle beinhaltet Angaben zum Sohlgefälle sowie das errechnete „hydraulische Potenzial“ in Prozent. Die Durchlassbauwerke sind grau hinterlegt. Das darauf folgende
Diagramm verdeutlicht den potenziell möglichen maximalen Abfluss der Teilbereiche und der
Durchlassbauwerke für den gesamten kartierten Gewässerlauf anhand einer graphischen Darstellung. Die genaue Lage und Abgrenzung der Profilaufnahmen, der Teilbereiche sowie der
Durchlassbauwerke und Einleitungen mit einem geringen Abstand zur Sohle können den Karten
entnommen werden. Die Diagramme zu den gemessenen Profilen sowie die Datentabellen zu
den Berechnungen nach Manning-Strickler befinden sich im Anhang I und II.
Die ca. 1,2 km lange kartierte Fließstrecke der Feldriehe wurde in fünf Teilbereiche (TB) mit
einer Länge zwischen 131 und 331 m eingeteilt. Die zugehörigen Geltungsbereiche (Profile) der
einzelnen TB sind der anschließenden Tabelle zu entnehmen. Vom Startpunkt bis zur Mündung
legt die Feldriehe ca. einen Höhenmeter zurück.
Tabelle 1: Das „hydraulische Potenzial“ der Feldriehe mit dem dazugehörigen Sohlgefälle
BezeichGewässer/
Stationie-
Stationie-
nung Teilbe-
Bauwerk
rung Start
rung Ende
reiche/
Durchlässe
Bezeichnung
Sohlgefäl-
Hydrauli-
Geltungsbe-
le Is aus
sches Poten-
reich
DGK 5
zial [%]
Feldriehe
0+000
0+131
TB-01
A
0,000752
100
Feldriehe
0+131
0+334
TB-02
B
0,000752
93
Rohrdurchlass
0+235
D 02/02
B
0,000752
18
Rohrdurchlass
0+275
D 02/03
B
0,000752
18
Rohrdurchlass
0+330
D 02/04
B
0,000752
18
Feldriehe
0+334
TB-03
C
0,000752
90
Rohrdurchlass
0+594
D 02/05
C
0,000752
18
Rohrdurchlass
0+649
D 02/06
C
0,000752
18
Feldriehe
0+665
TB-04
D
0,000943
44
Rohrdurchlass
0+670
D 02/07
D
0,000943
20
Rohrdurchlass
0+829
D 02/08
D
0,000943
20
Feldriehe
0+930
TB-05
D
0,000943
44
Rohrdurchlass
1+033
D 02/09
D
0,000943
36
Rohrdurchlass
1+107
D 02/10
D
0,000943
36
Rohrdurchlass
1+137
D 03/01
D
0,000943
49
0+665
0+930
1+202
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Das „hydraulische Potenzial“ der Gewässerabschnitte
Das „hydraulische Potenzial“ der Durchlassbauwerke
Abbildung 2 „Hydraulisches Potenzial“ im Gewässerverlauf der Feldriehe
Den Berechnungen zur Folge nimmt das hydraulische Potenzial im Verlauf von der Mündung
bis zum Bachoberlauf ab. Die Profile der Teilbereiche 02 bis 05 nehmen dementsprechend abnehmend weniger Wasser auf als das Profil des Mündungsbereichs. In den Teilbereichen 04
und 05 liegt das hydraulische Potenzial im Vergleich zum Mündungsbereich bei 50%.
Das Fassungsvermögen der Durchlassbauwerke ist meist sogar noch geringer als das der Teilbereiche. Durchlassbauwerk D 03/01 entspricht dem verrohrten Abschnitt im Bachoberlauf der
Feldriehe. Hier ist des hydraulische Potenzial vergleichbar zu dem von den Teilbereichen 04
und 05.
Aus Sicht der Bearbeiter sollte insgesamt geprüft werden, welcher Ausbaugrad im Hinblick auf
die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässers notwendig ist.
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
3. Ist-Zustand
Die Feldriehe weist in der ackerbaulich genutzten Landschaft und im Siedlungsrandgebiet von
Pollhagen einen stark bis vollständig veränderten Zustand im Sinne des NIEDERSÄCHSISCHEN
LANDESAMTS FÜR ÖKOLOGIE (NLÖ) (2001) auf. Im Bachunterlauf wird der strukturell beste Zustand erreicht, während im Bachmittellauf die Gewässerstruktur stärker degradiert ist. Der
Bachoberlauf ist vollständig degradiert, da er verrohrt ist (ECORING 2014).
Im Jahr 2012 wurden die Uferböschungen der Feldriehe von km 0+000 bis km 1+135 noch
beidseitig gemäht, wohingegen hier im Jahr 2013 und 2014 nur eine linksseitige Mahd stattfand.
Das Mähgut wird weitestgehend mittels Harken oder Wurfband aus dem Abflussprofil entfernt.
Um Gehölze wird ein Mähabstand von 5 m eingehalten. Bei einer durchgängigen Mahd auf
mehr als 100 m werden auf jeweils 100 m 10 % des Abschnitts nicht gemäht (10 %-Regel).
Wenn erforderlich werden angrenzende Gehölze hinsichtlich der Freihaltung des Abflussprofils
zurückgeschnitten und umgestürzte Bäume und größere Verklausungen entfernt.
Soweit möglich werden Durchlassbauwerke, einmündende Gräben, funktionsfähige und gekennzeichnete Regenwasser- und Dränageeinleitungen auf einer Länge von 5 m vor und hinter
dem Bauwerk oder der Einleitung freigehalten.
Weitere Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen mit einem feststehenden Turnus werden im
Interesse an einer nachhaltigen Unterhaltung laut UNTERHALTUNGSVERBAND NR. 53 „WEST- UND
SÜDAUE“ (2014) nicht durchgeführt.
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
4. Entwicklungsziele
Übergeordnetes Entwicklungsziel im Sinne einer nachhaltigen Gewässerunterhaltung ist die
mittelfristige Reduzierung und langfristige fast gänzliche Aufgabe von aktiven Unterhaltungsmaßnahmen bei ausreichender hydraulischer Funktionsfähigkeit des Gewässers. Ausschließlich Abflusshindernisse, die nicht tolerierbar sind, sollten weiterhin entfernt werden. Eine weitestgehende Minimierung der Unterhaltung ist nur möglich, wenn dem Gewässer genügend
Raum für eine naturnahe Entwicklung zur Verfügung gestellt wird. Die Gewässerentwicklung
sollte dementsprechend in einem Raum-Zeit-Kontinuum gesehen werden, in dem eigendynamische Prozesse erlaubt sind.
Hinsichtlich der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Feldriehe, sollte zuallererst das Fassungsvermögen der kleineren Profile geprüft werden. Ist dieses auch bei Hochwasserereignissen
ausreichend, sollte eine Unterhaltung auf das für den Erhalt der Funktionstüchtigkeit zwingend
Erforderliche reduziert werden. Wenn möglich, sollte hier eine Mahd für die kommenden Jahre
ausgesetzt und der Eintrag von Totholz gefördert werden, mit dem Ziel das Gewässerprofil und
das Fassungsvermögen der Durchlassbauwerke anzunähern. Besteht das Risiko des Verdriftens von größerem Totholz, kann dieses gezielt gesichert werden.
In Bereichen, in denen auf eine Böschungsmahd nicht verzichtet werden kann, steht die Umstellung der Unterhaltungsmaßnahmen von einem ein- zu einem höchstens zweijährigen Turnus im Vordergrund.
Mit den oben genannten Maßnahmen findet gleichzeitig eine Erhöhung der Kontrollfunktion in
Form von Begehungen am Gewässer statt, um kritische Situationen zu erkennen, ein schnelles
Eingreifen zu ermöglichen und den vitalen Interessen der Anlieger und Verbandsmitglieder gerecht zu werden. Eine Begehung der Gewässer (Gewässerschau) sollte zeitnah vor der Unterhaltung durchgeführt werden, um den aktuellen Bedarf und das Anliegen verschiedener Nutzer
integrieren zu können (BORGGRÄFE 2011).
Ein kurzfristiges Ziel in der freien Landschaft ist die Einrichtung eines Gewässerrandstreifens
und die Entwicklung des Gehölzbestandes zu einem zumindest einseitigen/wechselseitigen
Bestand entlang des Gewässers mit durchgehend beschattender Wirkung. Einem Verkrauten
der Sohle kann damit entgegengewirkt und die Notwendigkeit massiver, aktiver Unterhaltungsmaßnahmen reduziert werden. Darüber hinaus tragen Randstreifen einen wesentlichen Beitrag
zum Schutz des Gewässers vor Stoffeinträgen aus dem Umfeld bei (DWA 2012). Ohne Einrichtung von Gewässerrandstreifen außerhalb der Siedlungsgebiete ist eine Zielerreichung der EUWRRL, auch bei ordnungsgemäßer Landwirtschaft (u.a. Einhaltung des Mindestabstands der
Beackerung der Böschungsoberkante), nicht möglich.
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Dabei sollte ein Randstreifen als Entwicklungskorridor mit variierender Breite verstanden werden, der sich an Höhenlinien und Zwangspunkten im Gelände orientiert, so dass ein vom
Hochwasser gestalteter Raum unter Einbeziehung der Belange des Allgemeinwohls entstehen
kann (BUND/LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) 2009).
Bis zur Einrichtung eines Entwicklungskorridors ist § 7 Abs. 4 S. 1 der Gewässerunterhaltungsverordnung der Region Hannover vom 04.03.2008 bindend, der vorschreibt, dass auf Ackerund Gartengrundstücken innerhalb eines 1 m breiten Streifens bis zur Böschungsoberkante
nicht geackert oder gegraben werden darf.
Im Rahmen der Gewässerentwicklung sollten schon vorhandene Gehölzbestände gezielt erweitert werden. Die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze ist gesetzlich als
Unterhaltungsmaßnahme festgeschrieben (NWG § 61 Abs. 1 S. 3). Neben der Pflanzung von
Gehölzen, ist in Bereichen mit Böschungsrasen das Abschieben der Grasnarbe eine gute Alternative um den Gehölzwuchs zu fördern (BORGGRÄFE 2011). Der Ausbau von "Gehölzinseln"
bewirkt eine stärkere Vernetzung der Gehölzbestände an der Feldriehe und führt außerdem
dazu, dass mittelfristig immer längere Gewässerstrecken ohne bzw. mit einer stark reduzierten
Unterhaltung auskommen werden. Vor einer Anpflanzung von Ufergehölzen sollten hinsichtlich
des ordnungsgemäßen Wasserabflusses eventuell bestehende Rehnen entfernt bzw. Bermen
von maximal 50 cm Stärke abgeschoben werden.
Ein langfristiges Entwicklungsziel ist hinsichtlich der Vorgaben des WASSERHAUSHALTSGESETZES
(2009) die Verbesserung der Gewässerstruktur in den stark degradierten Teilstrecken
hin zu einem guten ökologischen Zustand. Dazu gehört neben einem beidseitigen naturnahen
Gewässerrandstreifen eine naturnähere Entwicklung des Gewässerlaufs und der Sohle.
Das Konzept sieht die Umsetzung kleinräumiger "Insellösungen" vor, die eine Strahlwirkung auf
in der Entwicklungsphase befindliche Gewässerabschnitte haben und sowohl eine zeitnahe
Umsetzung als auch ein kurzfristiges Eingreifen in kritischen Fällen ermöglichen. Dabei werden
punktuelle Strukturelemente, wie z.B. einzelne Feldgehölze, herausgegriffen und gezielt ausgebaut. Gemäß § 30 BNatSchG werden naturnahe Fließgewässerabschnitte bei Bächen und kleinen Flüssen bereits bei einer Länge von mindestens 20 m geschützt (NLWKN 2010).
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
4.1.
Allgemeines zur Ufer- und Böschungsmahd
Die Mahd der Ufer und Böschungen ist, falls sie hydraulisch zwingend erforderlich ist, so naturschonend und bedarfsgerecht wie möglich durchzuführen, um eine übermäßige Schädigung der
Pflanzen und Tiere im und am Gewässer zu vermeiden.
Eine Reduktion des Mähintervalls auf höchstens alle zwei Jahre sowie eine wechselseitige
Mahd sollten angestrebt werden. Sollte eine durchgängige, beidseitige Mahd in den kommenden Jahren nicht zu vermeiden sein, ist hier die 10 %-Regel anzuwenden (siehe oben).
Der beste Zeitpunkt für die Mahd ist der Spätsommer (STILLER & TREPEL 2010). Ufer und Böschungen sollten nicht vor dem 15. Juli (Ende der Brut- und Setzzeit) gemäht werden und die
Arbeiten sollten wenn möglich spätestens Ende Oktober abgeschlossen sein. § 39 BNatSchG,
Absatz 5, Satz 3 legt im Gegensatz dazu fest, dass Röhricht erst ab dem 1. Oktober bis Ende
Februar des Folgejahres abschnittsweise zurückgeschnitten werden darf.
Die untere Böschung (d.h. 20 bis 40 cm über der Wasserlinie) sollte von den Mäharbeiten ausgeschlossen werden, da sie einen wichtigen Lebensraum für Kleintiere und feuchtliebende Vegetation darstellt (DWA 2010). Der UHV 53 legt eine Erstmahd ab 30. Juli bis maximal 1 m
oberhalb der Gewässersohle fest (Ausnahmeregelung bei Röhrichtbewuchs).
Bei der Mahd der Gewässerböschungen wird derzeit bei vielen Gewässern auf den Einsatz des
Schlegelmähers zurückgegriffen. Stattdessen sollte z.B. ein hinsichtlich ökologischer Verträglichkeit deutlich besser einzustufendes Messerbalkenmähwerk (z.B. auch Mähkorb) eingesetzt
werden. Der Einsatz eines Balkenmähers bietet den betroffenen Pflanzen und Tieren bessere
Überlebensmöglichkeiten als ein Schlegel- oder Scheibenmähwerk. Kann auf einen Schlegelmäher nicht verzichtet werden, sollte eine Mahdhöhe von mindestens 10 cm Entfernung zum
Boden eingehalten werden, damit Tiere in Bodennähe geschützt werden.
Das Mähgut sollte zeitversetzt zur Mahd von den Böschungen abtransportiert werden, um einer
Eutrophierung und Verarmung der Uferlebensräume entgegenzuwirken. So können sich gewässertypische Hochstaudenfluren und Röhrichtbestände wieder entwickeln, die zu einer Uferstabilisierung beitragen. Das Mähgut soll gemäß UHV 53 auf den angrenzenden (landwirtschaftlich genutzten) Flächen zerkleinert auf einer Breite von ca. 4 m ausgebracht werden –
sofern daraus keine dauerhaften Beeinträchtigungen resultieren –, damit es bei der nächsten
Bewirtschaftung eingearbeitet werden kann.
Durchlassbauwerke, einmündende Gräben, funktionsfähige und gekennzeichnete Regenwasser- und Dränageeinleitungen werden weiterhin gemäß ihrer ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit freigehalten. Bei der Ufer- bzw. Böschungsmahd ist ein Abstand zu vorhandenen Gehölzen von 5 m vor und hinter dem Gehölz zwingend einzuhalten.
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Umfang und Turnus der erforderlichen Arbeiten sind in den zugehörigen Unterhaltungsabschnitten konkretisiert (siehe Kapitel 5). Über Abweichungen, z.B. bei extremen Witterungsbedingungen, kann und muss der Unterhaltungsverband nach Abwägung entscheiden.
4.2.
Allgemeines zum Entkrauten
Das Entkrauten von (der unteren) Böschung und Sohle eines Fließgewässers ist ein massiver
Eingriff in die ökologische Struktur und Funktionsfähigkeit und sollte möglichst vermieden werden, wenn der ordnungsgemäße Wasserabfluss durch andere Maßnahmen (siehe Kapitel 4.1)
gewährleistet werden kann (DWA 2010, STILLER & TREPEL 2010).
Kann eine Entkrautung nicht umgangen werden, sollte diese zum Schutz der Gewässerorganismen im Herbst mit einem Messerbalkenmähwerk durchgeführt werden.
Bei der Durchführung von Entkrautungsmaßnahmen sind Teillebensräume zu erhalten, um eine
schnelle Wiederbesiedlung zu ermöglichen. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, in einer
zwischen den Ufern pendelnden Schneise (= Stromstrichmahd) oder bei kleineren Gewässern
halbseitig und abschnittsweise zu mähen. Die seit einigen Jahren vorgenommene 10-%-Regel
(10 m auf 100 m Gesamtlänge eines zu mähenden Abschnitts werden ausgelassen) – zumindest als Minimalvorgabe – hat sich bewährt. In diesem Zusammenhang ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Anteil von der Mahd ausgenommener Abschnitte erhöht werden kann. Ebenso sollte
bei der Mahd der unteren Böschung ein ausreichender Abstand von der Gewässersohle eingehalten werden.
Das Räumgut sollte aus dem Gewässer und mittelfristig von der Böschung entfernt werden. Um
eine Rückwanderung der Organismen in das Gewässer zu ermöglichen, sollte das Räumgut
mindestens ein bis zwei Tage auf der Böschungsoberkante bzw. auf dem Gewässerrandstreifen
lagern. Alle Arbeiten am bzw. im Gewässer erfolgen im Regelfall stromaufwärts, um verdriftete
Tiere kein zweites Mal zu erfassen (JÜRGING & PATT 2005).
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
4.3.
Allgemeines zur Sohlstruktur
Aus Zeiten des Ausbaus der Gewässer stammt häufig eine Sohlbefestigung mit Ökotextilien
und besiedlungsfeindlichem Basaltschotter, die z.T. durch Auflagerungen heute nicht mehr erkennbar ist. Diese Materialien sind besiedlungsfeindlich und entsprechen weder dem zugehörigen Naturraum noch erlauben sie eine eigendynamische Entwicklung der Sohlstruktur. Zusätzlich trennen Ökotextilien das Interstitial vom freien Wasserkörper in vielen Fällen nahezu vollständig ab. Entsprechend gehen für diverse Kompartimente der aquatischen Lebensgemeinschaft wichtige Rückzugs- und Reproduktionsräume verloren.
Bei entsprechenden Umgestaltungsmaßnahmen am Gewässer, wie z.B. der Verlegung von
Teilabschnitten, sollten die Materialien nach Möglichkeit entfernt und, falls technisch zwingend
erforderlich, durch Kiesschüttungen, die dem Naturraum entstammen, ersetzt werden.
4.4.
Allgemeines zur Gehölzpflege
Ein geschlossener, mehrreihiger, standortheimischer Gehölzbestand entspricht dem Leitbild
eines löss-/lehmgeprägten Fließgewässers. Er sichert und strukturiert die Ufer und beschattet
das Gewässer.
In welchem Maße die Gehölze gepflegt werden müssen, hängt vom Gewässerzustand, dem
Ausbaugrad, der Art des Gehölzbestandes sowie den angrenzenden Nutzungsformen ab. Im
Rahmen der Gewässerunterhaltung werden je nach Bedarf und im Sinne des Hochwasserschutzes nicht mehr standfeste, abgestorbene und abflussbehindernde Gehölze aus dem Bestand entfernt. Dabei ist ein entsprechender Anteil an Totholz erstrebenswert. Zur Erreichung
eines unterschiedlichen Altersaufbaus können einzelne Gehölze auf den Stock gesetzt werden.
Neuanpflanzungen benötigen in der Regel eine Fertigstellungs- bzw. Entwicklungspflege
(JÜRGING & PATT 2005). Diese ist so lange erforderlich, bis die Gehölze über die Krautschicht
hinausgewachsen sind, was in der Regel zwei bis drei Vegetationsperioden entspricht.
Standortfremde Gehölze am Gewässer sollten entfernt und durch bodenständige Gehölze ersetzt werden (WASSERVERBANDSTAG e.V. 2011).
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
5. Unterhaltungsrahmenplan
Es wird eine Rückführung der Unterhaltungsmaßnahmen an der Feldriehe angestrebt. Dies
wurde seit 2013 im Gegensatz zum Jahr 2012 durch die Reduktion der beidseitigen Mahd zur
einseitigen Mahd bereits umgesetzt. Dort wo eine weitergehende Minimierung der Unterhaltung
auf technische bzw. hydraulische Probleme trifft, sollte eine Umstellung auf eine wechselseitige
Mahd im zweijährigen Intervall umgesetzt werden. Hierbei ist der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewässers Rechnung zu tragen. In Bereichen mit einem geringen hydraulischen Potenzial muss gegebenenfalls eine Mahd im einjährigen Intervall durchgeführt werden.
Die kurzfristigen Entwicklungsziele bestehen an der Feldriehe in der Einrichtung eines weitgehend durchgehenden beidseitigen Gewässerrandstreifens und die Weiterentwicklung des Gehölzbestandes hin zu einem immerhin wechselseitigen Gehölzbestand, der das Gewässer beschattet und einen Puffer zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen darstellt. Längerfristig soll neben einem beidseitig geschlossenen Gehölzbestand eine naturnähere Entwicklung
des Gewässerlaufs und der Sohle initiiert werden. Perspektivisch sollte - wenn möglich - der
Abschnitt von km 1+135 bis 1+202 wieder geöffnet werden.
Die Darstellung des Unterhaltungsrahmenplans erfolgt in Form einer Tabelle. Die betrachteten
Gewässerstrecken, sowie Entwicklungs- und durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen sind
farbig gekennzeichnet. Die Seitenangaben, d.h. linke und rechte Gewässerseite, beziehen sich
auf die in der Limnologie und Wasserwirtschaft verwendeten Standardangaben in Fließrichtung.
Sollten detailliertere Informationen zu einzelnen Gewässerbereichen nötig sein, so sind diese in
der UNTERSUCHUNG DER STRUKTURGÜTE UND STÖRSTELLEN AN DER FELDRIEHE (ECORING 2014)
einzusehen.
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Gewässerstrecke
Abschnitt 1: km 0+000 – 0+114 (Abschnitt Feldr_01, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2014))
Nutzungsanforderungen
die umliegenden Flächen befinden sich in freier Landschaft
angrenzende Nutzung: linksseitig Brache, rechtsseitig Grünanlage mit Fischteichen
Randstreifen:
linksseitig von km 0+022 bis 0+114 flächenhaft Sukzession, max. 65 m breit (RS 01/01)
rechtsseitig von km 0+018 bis 0+095 Saumstreifen mit Gebüsch, 2 m breit (RS 01/02)
Gehölze:
linksseitig keine Gehölze
rechtsseitig von km 0+000 bis 0+095 bodenständige Galerie (Bäume und Sträucher) (UG 01/01)
Unterhaltung:
im Jahr 2014 einseitige Böschungsmahd mit Festlegung der Seite (links) von km 0+000 bis 0+114
„Hydraulisches Potenzial“ in %
Bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“
von km 0+000 bis 0+114 bei 100 % (es handelt sich hier um den Mündungsbereich)
Kurzfristige Entwicklungsziele
Aussetzen der Mahd für die kommenden Jahre (soweit rechtlich umsetzbar)
linksseitig in Fließrichtung:
Sicherung der Fläche als Gewässerrandstreifen
Sukzession der bestehenden Ufervegetation zu divers strukturierten Ufergehölzen
rechtsseitig in Fließrichtung:
Vervollständigung des Gewässerrandstreifens in der Länge und Breite, Anlage auf idealerweise 10 m Breite
Sukzession der bestehenden Gehölzbestände zu divers strukturierten Ufergehölzen
Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände durch Neuanpflanzungen
Langfristige Entwicklungsziele
Aufbau eines weitestgehend beidseitigen geschlossenen Gehölzbestandes
Reduzierung bis hin zu vollständiger Aufgabe der Mäharbeiten bei entsprechendem Alter der Gehölzbestände
Aufwertung der Sohl- und Uferstrukturen bei ausreichender Flächenverfügbarkeit
Besonderheiten
/
16
Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Gewässerstrecke
Abschnitt 1: km 0+000 – 0+114 (Abschnitt Feldr_01, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2014)) (Fortsetzung)
Entwicklungsmaßnahmen
-
Einrichtung eines Gewässerrandstreifens, rechtsseitig von km 0+095 bis 0+114
Entwicklung von Flächen zu einem Randstreifen im eigentlichen Sinne durch vollständige Nutzungsaufgabe und Verbreiterung, wenn trotz der angrenzenden
Fischteiche möglich, rechtsseitig von km 0+018 bis 0+095
Sicherung der Fläche als Gewässerrandstreifen , linksseitig von km 0+022 bis 0+114
Anlage/Erweiterung von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege), linksseitig von km 0+000 bis 0+114, rechtsseitig von km 0+095 bis 0+114
Sukzession der bestehenden Gehölzbestände, rechtsseitig von km 0+000 bis 0+095 zu einem Bestand mit bodenständigen Gehölzen (v.a. Weiden, Erlen) unterschiedlichen Alters (u.U. Entnahme von Gebüsch und/oder Neuanpflanzung von Bäumen erforderlich)
Zulassen des Entstehens von besonderen Ufer- und Sohlstrukturen bei ausreichender Flächenverfügbarkeit (siehe oben)
Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen
Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen:
so weit möglich Freihalten des Durchlassbauwerks
Schließen von Lücken in den Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege)
in Bereichen, in denen die Weiterentwicklung zu einem geschlossenen Gehölzbestand technisch/juristisch nicht umzusetzen ist, Mahd (höchstens im zweijährlichen
Takt) der Böschungen bis maximal 0,4 m über der Wasserlinie, bei Einhaltung von mindestens 5 m Abstand zu den Gehölzen, Entfernung des Mähgutes aus dem
Böschungsbereich und Ablage auf angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen
Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen:
Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf
Überprüfung der Neuanpflanzungen
Kontrolle der Uferabbrüche, um übermäßigen Abbrüchen und einer Übersandung des Gewässers entgegen wirken zu können
Kontrolle der Ufer- und Sohlstrukturen, um einer ungewollten Laufveränderung des Gewässers rechtzeitig entgegenwirken zu können
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Gewässerstrecke
Abschnitt 2: km 0+114 – 1+135 (Abschnitt Feldr_02, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2014))
Nutzungsanforderungen
die umliegenden Flächen befinden sich in freier Landschaft
angrenzende Nutzung: beidseitig Grünland, ferner Äcker
teilweise Röhrichte im Gewässerbett
Randstreifen:
keine Randstreifen vorhanden
Gehölze:
linksseitig von km 0+155 bis 0+165 bodenständiges Einzelgehölz (UG 02/02), von km 0+195 bis 0+198 bodenständiges Einzelgehölz (UG 02/03), von km 0+334 bis
0+344 bodenständiges Einzelgehölz (UG 02/04)
rechtsseitig von km 0+114 bis 0+195 bodenständige Galerie (Bäume und Sträucher) (UG 02/01), von km 0+405 bis 0+420 bodenständiges Gebüsch (UG 02/05), von km
0+470 bis 0+555 bodenständige Galerie (Bäume und Sträucher) (UG 02/06), von km 0+806 bis 0+824 bodenständige Sträucher (UG 02/07)
Unterhaltung:
im Jahr 2014 einseitige Böschungsmahd mit Festlegung der Seite (links) von km 0+114 bis 1+135
„Hydraulisches Potenzial“ in %
Bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“
von km 0+114 bis 0+131 bei 100 % (es handelt sich hier um den Mündungsbereich)
von km 0+131 bis 0+334 bei 93 %
von km 0+334 bis 0+665 bei 90 %
von km 0+665 bis 0+930 bei 44 %
von km 0+930 bis 1+135 bei 44 %
Kurzfristige Entwicklungsziele
Aussetzen der Mahd für die kommenden Jahre (soweit rechtlich umsetzbar)
linksseitig in Fließrichtung:
Etablierung eines vollständigen Gewässerrandstreifens, Anlage auf idealerweise 10 m Breite
Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich, u.a. durch Neuanpflanzungen bzw. Weiterentwicklung von Röhrichtbeständen
Sukzession der bestehenden Ufervegetation zu divers strukturierten Ufergehölzen bzw. durchgehenden Röhrichtbeständen
rechtsseitig in Fließrichtung:
Etablierung eines vollständigen Gewässerrandstreifens, Anlage auf idealerweise 10 m Breite
Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich, u.a. durch Neuanpflanzungen bzw. Weiterentwicklung von Röhrichtbeständen
Sukzession der bestehenden Ufervegetation zu divers strukturierten Ufergehölzen bzw. durchgehenden Röhrichtbeständen
Langfristige Entwicklungsziele
Auf- bzw. Ausbau eines weitestgehend beidseitigen geschlossenen Gehölz- bzw. Röhrichtbestandes
Reduzierung bis hin zu vollständiger Aufgabe der Mäharbeiten bei entsprechendem Alter der Gehölzbestände bzw. bei Entwicklung zu Röhrichtbeständen
Verbesserung der Durchgängigkeit von Ufer und Sohle
Entwicklung der Sohlenstruktur bei ausreichender Flächenverfügbarkeit
Aufwertung der Uferstrukturen
Besonderheiten
Durchlassbauwerke:
Durchlassbauwerke D 02/01 (km 0+235), D 02/02 (km 0+275), D 02/03 (km 0+330), D 02/04 (km 0+594), D 02/05 (km 0+649), D 02/06 (km 0+670) und D 02/07 (km
0+829) mit unterbrochenen Ufern
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Gewässerstrecke
Abschnitt 2: km 0+114 – 1+135 (Abschnitt Feldr_02, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2014)) (Fortsetzung)
Besonderheiten (Fortsetzung)
Durchlassbauwerke (Fortsetzung):
Durchlassbauwerke D 02/08 (km 1+033) und D 02/09 (km 1+107) mit unterbrochenen Ufern und Sohle
Durchlassbauwerk D 02/04 (km 0+594) liegt tief im Bach, Eingang zugewachsen, Überführung (Wiese) tlw. abgesackt, D 02/07 (km 0+829) liegt tief im Bach, die Grasnarbe rutscht über den Eingang
Durchlassbauwerke D 02/02 (km 0+235), D 02/03 (km 0+275), D 02/04 (km 0+330), D 02/05 (km 0+594), D 02/06 (km 0+649), D 02/07 (km 0+670), D 02/08 (km
0+829), D 02/09 (km 1+033) und D 02/10 (km 1+107) mit geringem hydraulischen Potenzial (d.h. weniger als die kalkulierte Leistungsfähigkeit des Mündungsbereichs)
Einleitungen:
Einleitung E 02/01 (km 0+337) und E 02/02 (km 0+793) mit einem geringen Abstand zur Sohle1
vor Rohr der Einleitung E 02/01 (km 0+337) liegt Bauschutt
Sohlbauwerke:
Sohlbauwerk S 02/01 (Massivsohle, 9,0 m Länge) bei km 0+789
Uferverbau:
Ufer von Feldr_02 beidseitig, teilweise auch nur wechselseitig, mit Böschungsrasen befestigt
Uferbauwerk U 02/01 (Steinplatten, links) von km 0+788 bis km 0+802, U 02/02 (Steinplatten, rechts) von km 0+788 bis km 0+798
Entwicklungsmaßnahmen
-
1
Einrichtung eines Gewässerrandstreifens, beidseitig im gesamten Abschnitt von km 0+114 bis 1+135
Anlage/Erweiterung von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Sukzession zu einem Bestand unterschiedlichen Alters bzw. Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege), alternativ Anlage/Weiterentwicklung von Röhrichtsäumen, beidseitig von km 0+114 bis 1+135
perspektivisch Umgestaltung der strukturschädlichen Durchlassbauwerke durch Rückbau der Ufer- und Sohlbefestigungen (z.B. Umbau zu Brücke, Einbringen von autochtonen Material unterhalb der Bauwerke), wenn technisch möglich
Die eingeschränkt funktionstüchtigen Durchlassbauwerke, die die Ufer und ggf. auch die Sohle unterbrechen, sollten wenn möglich entfernt bzw. naturnah saniert werden
es sollte überprüft werden, ob die Größe der Durchlassbauwerke mit einem geringen hydraulischen Potenzial ausreicht, um das Fassungsvermögen des Teilbereichs zu
transportieren; ist dies genügend, sollte der Ausbaugrad des Gewässerabschnitts perspektivisch angepasst werden
Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Einleitungen mit einem geringen Abstand zur Sohle, ggf. Sanierung
es sollte überprüft werden, ob Einleitung E 02/01 funktionstüchtig ist, ggf. Sanierung
Entfernung/Rückbau des Sohlbauwerks S 02/01; in Abhängigkeit vom Gefälle ist u.U. das Einbringen von gewässertypischem Substrat erforderlich
Verbesserung der Sohlenstruktur durch Einbringen bzw. Belassen von eingetragenem Totholz; für diese Maßnahme sollte jedoch eine ausreichend breite Fläche
am Ufer zur Verfügung stehen (d.h. ggf. Nutzungsaufgabe)
Zulassen des Zerfalls der Uferbefestigungen (Böschungsrasen) und den damit potenziell einhergehenden Uferabbrüchen im gesamten Abschnitt innerhalb eines
festgelegten Entwicklungskorridors; für diese Maßnahme sollte eine ausreichend breite Fläche am Ufer zur Verfügung stehen
bei der Unterhaltung der Uferbauwerke U 02/01 und U 02/02 (Steinplatten) sollte geprüft werden, ob eine Entfernung aus hydraulischer und technischer Sicht umzusetzen ist
Zulassen des Entstehens von besonderen Ufer- und Sohlstrukturen bei ausreichender Flächenverfügbarkeit (siehe oben)
In diesem Bericht bedeutet ein geringer Abstand zur Sohle ≤ 30 cm).
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Gewässerstrecke
Abschnitt 2: km 0+114 – 1+135 (Abschnitt Feldr_02, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2014)) (Fortsetzung)
Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen
Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen:
so weit möglich Freihalten der Durchlassbauwerke, der Einleitungen und des Zulaufgrabens
Schließen von Lücken in den Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) bzw.
Entwickeln zu Röhrichtbeständen
in Bereichen, in denen die Weiterentwicklung zu einem geschlossenen Gehölzbestand oder eine Entwicklung von Röhrichtbeständen technisch/juristisch nicht umzusetzen ist, Mahd (höchstens im zweijährlichen Takt) der Böschungen bis maximal 0,4 m über der Wasserlinie, bei Einhaltung von mindestens 5 m Abstand zu den
Gehölzen, Entfernung des Mähgutes aus dem Böschungsbereich und Ablage auf angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen
Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen:
Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf
Überprüfung der Neuanpflanzungen
Kontrolle der Uferabbrüche, um übermäßigen Abbrüchen und einer Übersandung des Gewässers entgegen wirken zu können
Kontrolle der Ufer- und Sohlstrukturen, um einer ungewollten Laufveränderung des Gewässers rechtzeitig entgegenwirken zu können
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Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Gewässerstrecke
Abschnitt 3: km 1+135 – 1+202 (Abschnitt Feldr_03, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2014))
Nutzungsanforderungen
die umliegenden Flächen befinden sich in der Ortslage von Pollhagen
angrenzende Nutzung: beidseitig Gebäude mit Freiflächen und Gärten
der Abschnitt ist komplett verrohrt
Randstreifen:
keine Randstreifen vorhanden
Gehölze:
keine Gehölze vorhanden
Unterhaltung:
im Jahr 2014 nur Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, keine regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen (Böschungsmahd, Sohlräumung, Entkrautung
o.ä.) in diesem Gewässerabschnitt
„Hydraulisches Potenzial“ in %
Bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“
von km 1+135 bis 1+202 bei 44 %
Kurzfristige Entwicklungsziele
/
Langfristige Entwicklungsziele
Öffnung des verrohrten Abschnitts
Etablierung eines vollständigen beidseitigen Gewässerrandstreifens, Anlage auf idealerweise 10 m Breite
Anlage von Ufergehölzen durch Neuanpflanzungen
Wiederherstellung von naturnahen Strukturelementen
Besonderheiten
Durchlassbauwerke:
Durchlassbauwerk D 03/01 (km 1+137) mit unterbrochenen Ufern und Sohle
Durchlassbauwerke D 03/01 (km 1+137) mit geringem hydraulischen Potenzial (d.h. weniger als die kalkulierte Leistungsfähigkeit des Mündungsbereichs)
Entwicklungsmaßnahmen
-
Das Gewässer sollte im gesamten Abschnitt von km 1+135 bis 1+202 wieder geöffnet werden und ohne Verrohrung verlaufen. Dann wäre hier auch die Entwicklung von Randstreifen, Ufergehölzen und naturnahen Strukturelementen möglich.
Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen
Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen:
/
Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen:
Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf
21
Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
6. Literatur
BAUHAUS-UNIVERSITÄT WEIMAR (Hrsg.) (2009): Flussbau – Hydraulische Berechnung, Wehre
und Sohlenbauwerke, Ausleitungsbauwerke, Energieumwandlungsanlagen,
Wasserkraftanlagen, Binnenverkehrswasserbau. In fachlicher Kooperation
mit der DWA. 2. Auflage, Weimar.
BORGGRÄFE, K. (2011): Zu Tode gepflegt! Gewässerunterhaltung zwischen Nutzeransprüchen und Ökologie. In: gewässer-info – Magazin zur Gewässerunterhaltung
und Gewässerentwicklung. Nr. 52, September 2011. DWA (Hrsg.), Hennef:
S. 555 - 557
BUND DER INGENIEURE FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABFALLWIRTSCHAFT UND KULTURBAU (BWK)
(Hrsg.) (2000): Hydraulische Berechnung von naturnahen Fließgewässern.
Grundlage für stationäre, eindimensionale Wasserspiegellagenberechnungen. Bericht 1/2000.
BUND/LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) (2009): Leitlinien zur Gewässerentwicklung. Saarbrücken: 16 S.
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), Inkraftgetreten am 1.
März 2010
DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL E.V. (DWA) (2012):
Merkblatt DWA-M 612-1 – Gewässerrandstreifen – Teil 1: Grundlagen und
Funktionen, Hinweise zur Gestaltung. DWA-Regelwerk. Hennef: 46 S.
DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL E.V. (DWA) (2010):
Merkblatt DWA-M 610 – Neue Wege der Gewässerunterhaltung – Pflege
und Entwicklung von Fließgewässern. DWA-Regelwerk. Hennef: 237 S.
und CD
ECORING (2010): Bericht zum Untersuchungsauftrag: Hydraulik der Südaue und ausgewählter Nebengewässer: Bantorfer Wasser, Kirchdorfer Mühlbach, Kirchwehrener Landwehr, Möseke, Haferriede und Südaue. Hardegsen: 40 S.
ECORING (2014): Bericht zum Untersuchungsauftrag: Untersuchung der Strukturgüte und
Störstellen an der Feldriehe. Hardegsen: 27 S.
JÜRGING, P. & H. PATT (Hrsg.) (2005): Fließgewässer- und Auenentwicklung. Grundlagen
Literatur
LECHER, K., LÜHR, H.-P. & ZANKE, U. (Hrsg.) (2015): Taschenbuch der Wasserwirtschaft.
9. Auflage. Berlin: 1022 S.
NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE (NLÖ) (Hrsg.) (2001): Gewässerstrukturgütekartierung in Niedersachsen – Detailverfahren für kleine und mittelgroße
Fließgewässer. Bearbeiter: M. Rasper. Hildesheim: 100 S.
23
Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ
(NLWKN) (2010): Gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile in Niedersachsen. Inform. d. Naturschutz Niedersachs., 30. Jg., Heft
Nr. 3. Hannover: S. 161 – 208
NIEDERSÄCHSISCHES WASSERGESETZ (NWG), vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64), letzte berücksichtigte Änderung: § 96 geändert durch § 87 Abs. 3 des Gesetzes vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. S. 46)
OBERFLÄCHENGEWÄSSERVERORDNUNG (OGEWV) VERORDNUNG ZUM SCHUTZ DER OBERFLÄCHENGEWÄSSER
(2011): Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil 1 Nr. 37,
ausgegeben zu Bonn am 25. Juli 2011, Bundesanzeiger Verlag, S. 14291469
RASPER, M. (2001): Morphologische Fließgewässertypen in Niedersachsen. Leitbilder und
Referenzgewässer. Hrsg.: Niedersächsisches Landesamt für Ökologie. Hildesheim: 98 S.
STILLER, G. & TREPEL, M. (2010): Einfluss der Gewässerunterhaltung auf Vielfalt und ökologischen Zustand von Wasserpflanzengemeinschaften in Fließgewässern
Schleswig-Holstein. In: Natur und Landschaft – Zeitschrift für Naturschutz
und Landschaftspflege, Heft 6: S. 239 – 244
WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG) zur Ordnung des Wasserhaushaltes, vom 31. Juli 2009
(BGBl. I S. 2585), das durch Artikel 4 Absatz 76 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist.
WASSERVERBANDSTAG e.V. (2011): Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Teil A: Rechtlich-fachlicher Rahmen. Hannover: 64 S.
24
Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Anhang  Profile
Die Profile haben aus Platzgründen unterschiedliche Maßstäbe.
Profile A bis D
Feldriehe Profil A
0,00
0,00
0,45
0,90
1,35
1,80
2,25
2,70
3,15
3,60
4,05
4,50
3,15
3,60
4,05
4,50
-0,20
Tiefe [m]
-0,40
-0,60
-0,80
-1,00
-1,20
-1,40
Breite [m]
Feldriehe Profil B
0,00
0,00
0,45
0,90
1,35
1,80
2,25
2,70
-0,20
Tiefe [m]
-0,40
-0,60
-0,80
-1,00
-1,20
Breite [m]
25
Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Feldriehe Profil C
0,00
0,00
0,40
0,80
1,20
1,60
2,00
2,40
2,80
3,20
3,60
4,00
2,45
2,80
3,15
3,50
-0,20
Tiefe [m]
-0,40
-0,60
-0,80
-1,00
-1,20
Breite [m]
Feldriehe Profil D
0,00
-0,10
0,00
0,35
0,70
1,05
1,40
1,75
2,10
-0,20
Tiefe [m]
-0,30
-0,40
-0,50
-0,60
-0,70
-0,80
-0,90
Breite [m]
26
Unterhaltungsrahmenplan Feldriehe 2014
Anhang II Datentabelle
Berechnungen nach Manning-Strickler
Gewässer/
Bauwerk
Feldriehe
Stationierung Start
Stationierung Ende
0+000
0+131
0+334
0,000752
2,452500
5,303012
hydraulischer
Radius
R [m]
0,462473
B
0,000752
2,317500
5,111239
0,453413
33
33
0,534052
1,237666
100
93
B
0,000752
0,502655
2,513274
0,200000
50
0,468883
0,235686
18
0,502655
2,513274
0,200000
50
0,468883
0,235686
18
Bezeichnung Bezeichnung
Sohlgefälle
Teilbereiche/ Geltungsbeaus DGK 5
Durchlässe
reich
TB-01
TB-02
A
Durchflussfläche
A [m2]
benetzter
Umfang
U [m]
Rauhigkeit
kSt
[m1/3/s]
Fließgeschwindigkeit v
[m/s]
0,541143
1,327154
Abfluss
(max.) Q
[m3/s]
Hydraulisches
Potenzial [%]
Feldriehe
0+131
Rohrdurchlass
0+235
D 02/02
Rohrdurchlass
0+275
D 02/03
B
0,000752
Rohrdurchlass
0+330
D 02/04
B
0,000752
0,502655
2,513274
0,200000
50
0,468883
0,235686
18
Feldriehe
0+334
TB-03
0,467445
33
0,545015
1,194672
90
0+594
D 02/05
0,000752
0,000752
4,689326
Rohrdurchlass
C
C
2,192000
0,502655
2,513274
0,200000
50
0,468883
0,235686
18
Rohrdurchlass
0+649
D 02/06
C
0,000752
0,5027
2,5133
0,2000
50
0,468883
0,235686
18
Feldriehe
0+665
TB-04
D
D
0,000943
0,000943
1,239000
3,885337
0,318891
33
0,473103
0,586175
44
0,5027
2,5133
0,2000
50
0,525215
0,264002
20
D
0,000943
0,5027
2,5133
0,2000
50
0,525215
0,264002
20
3,885337
0,318891
33
0,473103
0,586175
44
0+665
0+930
Rohrdurchlass
0+670
D 02/07
Rohrdurchlass
0+829
D 02/08
Feldriehe
0+930
TB-05
Rohrdurchlass
1+033
D 02/09
D
D
0,000943
0,000943
1,239000
0,5027
2,5133
0,2000
90
0,945387
0,475203
36
Rohrdurchlass
1+107
D 02/10
D
0,000943
0,5027
2,5133
0,2000
90
0,945387
0,475203
36
Rohrdurchlass
1+137
D 03/01
D
0,000943
0,6362
2,8274
0,2250
90
1,022613
0,650558
49
1+202
27
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