ERGÄNZENDE PRODUKTE 2012 Gültig ab 1. Februar 2012 bis zum Erscheinen des neuen Katalogs. Sämtliche Angaben früherer Kataloge und Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Unsere Straumann Kunden-Nr. …………………………………………………………………………………………………………………… Notizen…………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… 2 ERGÄNZENDE PRODUKTE ERGÄNZENDE PRODUKTE Chirurgieeinheiten: ● NSK - Surgic Pro ● NSK - Ultraschall-Chirurgiesystem VarioSurg ● NOUVAG - SEM 2 5 6 9 Sterile OP-Abdecktücher / Schleimhautstanzen 10 Restaurative Zahnheilkunde ● CM-Wurzelstifte ● Mooser-Wurzelstifte 11 14 ● ● Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Abbuchungsauftrag für die Bank 16 17 3 ERGÄNZENDE PRODUKTE BESTELLUNG UND ZUSTELLUNG Zustellung und Rückgaberecht der aufgeführten ergänzenden Produkte können je nach Hersteller variieren und von den Angaben im aktuell gültigen Hauptproduktekatalog abweichen. Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Sie sagen uns, wohin wir liefern! Die Rechnung geht an Sie, die Lieferung an die von Ihnen gewünschte Adresse. Bei System- und Anwendungsfragen und auch für Ihre telefonische Bestellung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite – Ihr Straumann-Team in Freiburg. Telefonische Bestellannahme 0761 45 01 333 Kostenloses Bestellfax 0800 45 01 400 E-Mail [email protected] 4 hr :3 0 U 0 – 17 h r 0 : 8 DO :0 0 U MO – 0 – 16 F R 8: 0 ERGÄNZENDE PRODUKTE NSK - Surgic Pro Art.-Nr. Artikel Preis NSK DEY1002096 Surgic Pro+ OPT Komplettset mit LED und Datensicherung 1x Steuergerät mit USB-Anschluss 1x Aufhängung für Kühllösung 1x Fußschalter 1x Mikromotor inkl. Kabel mit Licht 1x Handstückablage 1x 20:1 Winkelstück Ti-Max XDSG20L mit Licht, zerlegbar 4.650,– V DEY1001933 Surgic Pro OPT Komplettset mit LED 1x Steuergerät 1x Aufhängung für Kühllösung 1x Fußschalter 1x Mikromotor inkl. Kabel mit Licht 1x Handstückablage 1x 20:1 Winkelstück XSG20L mit Licht 4.200,– V DEY1001934 Surgic Pro NON-OPT Komplettset 1x Steuergerät 1x Aufhängung für Kühllösung 1x Fußschalter 1x Mikromotor inkl. Kabel ohne Licht 1x Handstückablage 1x 20:1 Winkelstück SG20 ohne Licht 3.200,– V DEH1009 1:1 Handstück XSG65L mit Licht 785,– V DEC1068 20:1 Winkelstück Ti-Max XDSG20L mit Licht, zerlegbar 1.045,– V DEC1003 20:1 Winkelstück XSG20L mit Licht 955,– V DEE1023 Mikromotor SGL70M mit Kabel, mit Licht 1.775,– V DEH264 1:1 Handstück SGS-ES ohne Licht 381,– V DEC1010 20:1 Winkelstück S-Max SG20 ohne Licht 649,– V DEE1025 Mikromotor SG70M mit Kabel, ohne Licht 1.154,– V 150,– V Zubehör DEZ313001 Sterilisationskassette ES-SC DEU370246 Schlauchclip, sterilisierbar, 1 Stk. DEC202750 Klemme für Kühlmittelschlauch, 1 Stk. 14,– V DEY900113 Kühlmittelschläuche (steril, Einmalartikel), 5 Stk.* 64,– V DES900055 Kühlmittelschlauch (sterilisierbar), 1 Stk. 57,– V DEC823752 Kühlmittelschlauch in Y-Form (Einmalartikel), 1 Stk.* 21,50 V 2,60 V V = Voller Steuersatz * = Sterile Kühlmittelschläuche sind von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. 0197 Hersteller NSK, NAKANISHI INC. 700 Shimohinata, Kanuma Tochigi 322-8666 Japan EG-Bevollmächtigter NSK Europe GmbH Elly-Beinhorn-Straße 8 D-65760 Eschborn Deutschland 5 ERGÄNZENDE PRODUKTE NSK - Ultraschall-Chirurgiesystem VarioSurg Art.-Nr. Artikel Preis € NSK DEY1001929 VarioSurg Komplettset inkl. Handstück mit LED 1x Steuergerät 1x Aufhängung für Kühllösung 1x Fußschalter 1x Handstück mit Licht 1x Basic-S Set 1x Sterilisationskassette 5.590,– V DEE1084 VarioSurg Handstück mit LED 1.690,– V DEY1001196 VarioSurg Komplettset ohne Licht 1x Steuergerät 1x Aufhängung für Kühllösung 1x Fußschalter 1x Handstück ohne Licht 1x Basic-S Set 1x Sterilisationskassette 4.995,– V Aufsätze Knochenchirurgie DEZ305101 SG1; fünf Zähne; Dicke 0,5mm; Markierung 3mm, 6mm und 9mm 129,– V DEZ305102 SG2R; rechts gebogen; drei Zähne; Dicke 0,5mm 129,– V DEZ305103 SG2L; links gebogen; drei Zähne; Dicke 0,5mm 129,– V DEZ305109 SG8; drei Zähne; Dicke 0,5mm; Markierung 3mm, 6mm und 9mm 129,– V DEZ305122 SG14R; rechts gebogen; fünf Zähne; Dicke 0,5mm 129,– V DEZ305123 SG14L; links gebogen; fünf Zähne; Dicke 0,5mm 129,– V DEZ305135 SG19; fünf Zähne; Dicke 0,5mm; Markierung 3mm 149,– V DEZ305104 SG3; dreikantig 129,– V DEZ305105 SG4; einkantig 129,– V DEZ305106 SG5; abgerundete Kante 129,– V Aufsätze Spatel V = Voller Steuersatz 0197 6 Hersteller NSK, NAKANISHI INC. 700 Shimohinata, Kanuma Tochigi 322-8666 Japan EG-Bevollmächtigter NSK Europe GmbH Elly-Beinhorn-Straße 8 D-65760 Eschborn Deutschland ERGÄNZENDE PRODUKTE NSK - Ultraschall-Chirurgiesystem VarioSurg Art.-Nr. Artikel Preis € Aufsätze Sinus Lift DEZ305107 SG6D; Diamant Beschichtung 91,– V DEZ305108 SG7D; Kugel; Diamant Beschichtung 91,– V DEZ305110 SG9; 90° Winkel; flacher, kreisförmiger, konvexer Heber 91,– V DEZ305111 SG10; 135° Winkel; flacher, kreisförmiger, konvexer Heber 91,– V DEZ305112 SG11; konischer Kompressor 91,– V G1-S 65,– V DEZ305114 P20-S; gerade Spitze 91,– V DEZ305115 P25R-S; rechts gebogene Spitze 91,– V DEZ305116 P25L-S; links gebogene Spitze 91,– V DEZ305118 E30RD-S; diamantiert; rechts gekrümmt, für Seitenzähne 83,– V DEZ305119 E30LD-S; diamantiert; links gekrümmt, für Seitenzähne 83,– V DEZ305120 E31D-S; diamantiert; für Molaren u. Prämolaren; 70° Winkel 83,– V DEZ305121 E32D-S; diamantiert; für Frontzähne; 90° Winkel 83,– V Aufsätze Sinusmembran Aufsätze Scaling DEZ305113 Aufsätze Paro (Wurzelglättung) Aufsätze Retrograde Wurzelfüllung V = Voller Steuersatz 0197 Hersteller NSK, NAKANISHI INC. 700 Shimohinata, Kanuma Tochigi 322-8666 Japan EG-Bevollmächtigter NSK Europe GmbH Elly-Beinhorn-Straße 8 D-65760 Eschborn Deutschland 7 ERGÄNZENDE PRODUKTE NSK - Ultraschall-Chirurgiesystem VarioSurg Art.-Nr. Artikel Preis € Aufsätze Erhaltungstherapie DEZ305117 V10-S; Halter für V-P10 64,– V DEY900184 V-P10; Spezialaufsatz; Plastik; 3 Stk. 27,– V SG17; Dicke 0,7mm 129,– V DEZ305124 SG15A; Diamant Beschichtung; Dicke 0,9mm 149,– V DEZ305125 SG15B; Diamant Beschichtung; Dicke 1,3mm 149,– V DEZ305128 SG16A; Diamant Beschichtung; Dicke 2,0mm 149,– V DEZ305129 SG16B; Diamant Beschichtung; Dicke 2,6mm 149,– V DEY900687 Basic-S Set (SG1, SG3, SG5, SG6D, SG7D, SG11) in Kassette 660,– V DEY900688 Bone Cut Set (SG1, SG2R, SG4, SG2L, SG6D) in Kassette 610,– V DEY900689 Sinus Lift Set (SG1, SG3, SG6D, SG9, SG10, SG11) in Kassette 619,– V DEY900691 Endo-S Set (G1-S, E30RD-S, E30LD-S, E31D-S, E32D-S) in Kassette 403,– V DEY900774 Implant Set (SG15A, SG15B, SG16A, SG16B) in Kassette 596,– V Aufsätze Extraktion DEZ305132 Aufsätze Implantatvorbereitung Aufsatz-Sets Zubehör DEZ221086 Aufsatzablage/Kassette 38,– V DEC202750 Klemme für Kühlmittelschlauch, 1 Stk. 14,– V DEY900113 Kühlmittelschläuche (steril, Einmalartikel), 5 Stk.* 64,– V DES900055 Kühlmittelschlauch (sterilisierbar), 1 Stk. 57,– V DEZ221077 Drehmomentschlüssel 71,– V V = Voller Steuersatz * = Sterile Kühlmittelschläuche sind von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. 0197 8 Hersteller NSK, NAKANISHI INC. 700 Shimohinata, Kanuma Tochigi 322-8666 Japan EG-Bevollmächtigter NSK Europe GmbH Elly-Beinhorn-Straße 8 D-65760 Eschborn Deutschland ERGÄNZENDE PRODUKTE NOUVAG - SEM 2 Art.-Nr. Artikel Preis € NOUVAG 2.990,– V Handstück, Standard 1:1 352,– V DE5054 Winkelstück, Untersetzung 32:1 520,– V DE2064 Mikromotor 31ESS, 3 m Kabel 645,– V DE2140 SEM 2 1x Steuergerät 1x Flaschenhalter 1x Fußpedal 1x Mikromotor 1x Handstückablage DE1710 Zubehör 4,80 V DE1881 Clip-Set 3-teilig für Winkelstück DE1873 Clip-Set 10-teilig für Kühlschlauch 16,50 V DE6024 Schlauch-Set (Einmalartikel), Länge 3 m, 10 Stk.* 82,– V DE1707 Kühlflüssigkeit NaCI 0,9 %, 1 l, 10 Stk. 53,– V DE50437 3-Wege-Hahn mit Halter 79,– V DE1777 Y-Verbinder 24,– V DE1805 Handstück mit auswechselbarer Kanüle für externe Kühlung 55,– V DE1708 Schlauch-Set für 3-Wege-Hahn (steril, Einmalartikel), 10 Stk.* 85,– V Zur zusätzlichen externen Kühlung V = Voller Steuersatz * = Sterile Kühlmittelschläuche sind von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. Hersteller Nouvag AG St. Gallerstraße 23-25 CH-9403 Goldach Schweiz EG-Bevollmächtigter Nouvag Dental GmbH Schulthaißstraße 15 D-78462 Konstanz Deutschland 9 ERGÄNZENDE PRODUKTE Sterile OP-Abdecktücher / Schleimhautstanzen Art.-Nr. Artikel Preis € Sterile OP-Abdecktücher für zahnmedizinische Eingriffe DENTALSET Dentalset steril, Einmalartikel, 5 Stk. 113,– V Inhalt je Verpackungseinheit: 1x Einschlagtuch, 75 x 100 cm 1x Patientenabdeckung, 150 x 150 cm (mit halbrundem und ovalem Ausschnitt, 15 x 22,5 cm) 2x Abdeckungen, 60 x 80 cm 2x Schlauchbezüge mit 2-facher Klebung 1x OP-Klebestreifen, 10 x 10 cm 2x OP-Klebestreifen, 10 x 20 cm 1x Patientenhaube Hersteller: IMP - Innovative Medizinprodukte (s.u.) Schleimhautstanzen GD-584 Schleimhautstanze, Ø 3,5 mm, Stahl rostfrei 110,– V GD-585 Schleimhautstanze, Ø 4,0 mm, Stahl rostfrei 109,– V GD-580 Handansatz, Stahl rostfrei 104,– V Hersteller: Aesculap AG & Co. KG (s.u.) V = Voller Steuersatz Hersteller IMP - Innovative Medizinprodukte GmbH Hebbelweg 5 D-70771 Leinfelden-Echterdingen Deutschland Hersteller Aesculap AG & Co. KG Stockacher Straße 134 D-78532 Tuttlingen Deutschland 10 Art.-Nr. Artikel Dimensionen Preis € CM-Wurzelstifte aus Ceramicor ® , Zylindro-konisches Profil für gegossene Wurzelaufbausysteme 14.07.1C Wurzelstift, weiß, 5 Stk. Länge 9 mm, Schaft-Ø 1,2 mm 178,– V 14.07.2C Wurzelstift, gelb, 5 Stk. Länge 10 mm, Schaft-Ø 1,3 mm 195,– V 14.07.3C Wurzelstift, rot, 5 Stk. Länge 12 mm, Schaft-Ø 1,4 mm 223,– V 14.07.4C Wurzelstift, blau, 5 Stk. Länge 13 mm, Schaft-Ø 1,5 mm 245,– V 14.07.5C Wurzelstift, grün, 5 Stk. Länge 14,5 mm, Schaft-Ø 1,6 mm 275,– V 14.07.6C Wurzelstift, schwarz, 5 Stk. Länge 15,5 mm, Schaft-Ø 1,7 mm 311,– V 14.08.1C Wurzelstift, weiß, 5 Stk. Länge 9 mm, Schaft-Ø 1,2 mm 178,– V 14.08.2C Wurzelstift, gelb, 5 Stk. Länge 10 mm, Schaft-Ø 1,3 mm 195,– V 14.08.3C Wurzelstift, rot, 5 Stk. Länge 12 mm, Schaft-Ø 1,4 mm 223,– V 14.08.4C Wurzelstift, blau, 5 Stk. Länge 13 mm, Schaft-Ø 1,5 mm 245,– V 14.08.5C Wurzelstift, grün, 5 Stk. Länge 14,5 mm, Schaft-Ø 1,6 mm 275,– V 14.08.6C Wurzelstift, schwarz, 5 Stk. Länge 15,5 mm, Schaft-Ø 1,7 mm 311,– V 14.09.1C Wurzelstift, weiß, 5 Stk. Länge 9 mm, Schaft-Ø 1,2 mm 178,– V 14.09.2C Wurzelstift, gelb, 5 Stk. Länge 10 mm, Schaft-Ø 1,3 mm 195,– V 14.09.3C Wurzelstift, rot, 5 Stk. Länge 12 mm, Schaft-Ø 1,4 mm 223,– V 14.09.4C Wurzelstift, blau, 5 Stk. Länge 13 mm, Schaft-Ø 1,5 mm 245,– V 14.09.5C Wurzelstift, grün, 5 Stk. Länge 14,5 mm, Schaft-Ø 1,6 mm 275,– V 14.09.6C Wurzelstift, schwarz, 5 Stk. Länge 15,5 mm, Schaft-Ø 1,7 mm 311,– V V = Voller Steuersatz Hersteller Cendres+Métaux SA Rue de Boujean 122 CH-2501 Biel Schweiz Wichtig für Ihre Bestellung! Diese Wurzelstifte sind in den Verpackungseinheiten zu 5 Stück (Ceramicor ® -Stifte) und 10 Stück (Titan-Stifte) erhältlich. Bei der Bestellung bitte unbedingt die Anzahl der Verpackungen angeben. 11 ERGÄNZENDE PRODUKTE CM-Wurzelstifte ERGÄNZENDE PRODUKTE CM-Wurzelstifte Art.-Nr. Artikel Dimensionen Preis € CM-Wurzelstifte aus Titan für Provisorien, Zylindro-konisches Profil für gegossene Wurzelaufbausysteme 14.08.1T Wurzelstift, weiß, 10 Stk. Länge 9 mm, Schaft-Ø 1,2 mm 53,– V 14.08.2T Wurzelstift, gelb, 10 Stk. Länge 10 mm, Schaft-Ø 1,3 mm 53,– V 14.08.3T Wurzelstift, rot, 10 Stk. Länge 12 mm, Schaft-Ø 1,4 mm 53,– V 14.08.4T Wurzelstift, blau, 10 Stk. Länge 13 mm, Schaft-Ø 1,5 mm 53,– V 14.08.5T Wurzelstift, grün, 10 Stk. Länge 14,5 mm, Schaft-Ø 1,6 mm 53,– V 14.08.6T Wurzelstift, schwarz, 10 Stk. Länge 15,5 mm, Schaft-Ø 1,7 mm 53,– V V = Voller Steuersatz Hersteller Cendres+Métaux SA Rue de Boujean 122 CH-2501 Biel Schweiz 12 Art.-Nr. Artikel Dimensionen Preis € CM-Wurzelstifte, Instrumente für gegossene Wurzelaufbausysteme 14.07.16 Erweiterer, weiß 16,– V 14.07.26 Erweiterer, gelb 16,– V 14.07.36 Erweiterer, rot 16,– V 14.07.46 Erweiterer, blau 16,– V 14.07.56 Erweiterer, grün 16,– V 14.07.66 Erweiterer, schwarz 16,– V 14.07.17 Trimmer, weiß 17,– V 14.07.27 Trimmer, gelb 17,– V 14.07.37 Trimmer, rot 17,– V 14.07.47 Trimmer, blau 17,– V 14.07.57 Trimmer, grün 17,– V 14.07.67 Trimmer, schwarz 17,– V 14.07.130 Stiftlehren 50,– V 11.01.128 Thomas-Steckschlüssel 19,– V 11.01.129 Kupplungsstück zur Verlängerung von Instrumenten 24,– V Zubehör V = Voller Steuersatz Hersteller Cendres+Métaux SA Rue de Boujean 122 CH-2501 Biel Schweiz 13 ERGÄNZENDE PRODUKTE CM-Wurzelstifte ERGÄNZENDE PRODUKTE Mooser-Wurzelstifte Art.-Nr. Artikel Dimensionen Preis € Mooser-Wurzelstifte aus Ceramicor ® , konisches Profil für gegossene Wurzelaufbausysteme 11.01.1C Wurzelstift, weiß, 5 Stk. Länge 7,9 mm, Schaft-Ø 1,5 mm 178,– V 11.01.2C Wurzelstift, gelb, 5 Stk. Länge 10 mm, Schaft-Ø 1,7 mm 209,– V 11.01.3C Wurzelstift, rot, 5 Stk. Länge 11,2 mm, Schaft-Ø 2,0 mm 251,– V 11.01.4C Wurzelstift, blau, 5 Stk. Länge 13,3 mm, Schaft-Ø 2,2 mm 289,– V 11.02.1C Wurzelstift, weiß, 5 Stk. Länge 7,9 mm, Schaft-Ø 1,5 mm 178,– V 11.02.2C Wurzelstift, gelb, 5 Stk. Länge 10 mm, Schaft-Ø 1,7 mm 209,– V 11.02.3C Wurzelstift, rot, 5 Stk. Länge 11,2 mm, Schaft-Ø 2,0 mm 251,– V 11.02.4C Wurzelstift, blau, 5 Stk. Länge 13,3 mm, Schaft-Ø 2,2 mm 289,– V Mooser-Wurzelstifte aus Titan für Provisorien für gegossene Wurzelaufbausysteme 11.01.1T Wurzelstift, weiß, 10 Stk. Länge 7,9 mm, Schaft-Ø 1,5 mm 50,– V 11.01.2T Wurzelstift, gelb, 10 Stk. Länge 10 mm, Schaft-Ø 1,7 mm 50,– V 11.01.3T Wurzelstift, rot, 10 Stk. Länge 11,2 mm, Schaft-Ø 2,0 mm 50,– V 11.01.4T Wurzelstift, blau, 10 Stk. Länge 13,3 mm, Schaft-Ø 2,2 mm 50,– V V = Voller Steuersatz Hersteller Cendres+Métaux SA Rue de Boujean 122 CH-2501 Biel Schweiz Wichtig für Ihre Bestellung! Diese Wurzelstifte sind in den Verpackungseinheiten zu 5 Stück (Ceramicor ® -Stifte) und 10 Stück (Titan-Stifte) erhältlich. Bei der Bestellung bitte unbedingt die Anzahl der Verpackungen angeben. 14 Art.-Nr. Artikel Dimensionen Preis € Mooser-Wurzelstifte, Instrumente für gegossene Wurzelaufbausysteme 11.01.16 Erweiterer, weiß 16,– V 11.01.26 Erweiterer, gelb 16,– V 11.01.36 Erweiterer, rot 16,– V 11.01.46 Erweiterer, blau 16,– V 11.01.116 Vortrimmer, weiß 15,– V 11.01.216 Vortrimmer, gelb 15,– V 11.01.316 Vortrimmer, rot 15,– V 11.01.416 Vortrimmer, blau 15,– V 11.01.17 Trimmer, weiß 17,– V 11.01.27 Trimmer, gelb 17,– V 11.01.37 Trimmer, rot 17,– V 11.01.47 Trimmer, blau 17,– V 11.01.130 Stiftlehren 42,– V 11.01.128 Thomas-Steckschlüssel 19,– V 11.01.129 Kupplungsstück zur Verlängerung von Instrumenten 24,– V Zubehör V = Voller Steuersatz Hersteller Cendres+Métaux SA Rue de Boujean 122 CH-2501 Biel Schweiz 15 ERGÄNZENDE PRODUKTE Mooser-Wurzelstifte ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Allgemeines, Geltungsbereich 1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen – auch zukünftige – gegenüber den in Ziff. 1.2 genannten Personen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder in unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht enthaltene anderslautende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an. 1.2 Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“). ­ . Vertragsschluss, Änderungsvorbehalt, Unterlagen 2 2.1 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Käufers schriftlich bestätigen oder ihn ausführen. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. 2.2 Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behalten wir uns vor, soweit der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich oder nicht nachteilig beeinträchtigt wird und die Änderung dem Käufer zuzumuten ist. 2.3 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte (einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte) vor; die aufgeführten Unterlagen dürfen Dritten nur bei erkennbar fehlender Geheimhaltungsbedürftigkeit zugänglich gemacht werden. 3. Lieferzeit, Selbstbelieferungsvorbehalt, mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers, Annahmeverzug 3.1 Lieferfristen bzw. Liefertermine werden zwischen den Vertragsparteien nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie bei Vertragsschluss schriftlich niedergelegt sind. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klärung der vom Käufer anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit die gemäß Ziff. 4.1 den Gefahrübergang bewirkenden Umstände eingetreten sind. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt im Übrigen stets die rechtszeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Käufers voraus. 3.2 Die Lieferzeit verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Käufer als auch wir vom Vertrag zurücktreten. 3.3 Unabhängig von Ziff. 3.2 bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung stets vorbehalten. 3.4 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unsere Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung können wir dem Käufer eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 3.5 Gerät der Käufer mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so können wir nach fruchtlosem Ablauf einer aufgrund Gesetzes erforderlichen und von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen. Bei Geltendmachung des Schadenersatzanspruches statt Leistung können wir ohne Nachweis eine Entschädigung verlangen in Höhe von a) 20 % des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um ein Serien- oder Standardprodukt handelt und kein Fall gemäß nachfolgendem Buchst. b) vorliegt oder b) 100% des Kaufpreises, sofern der Liefergegenstand durch den Annahmeverzug des Käufers unbrauchbar geworden ist oder c) 100 % des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um eine Einzelanfertigung nach spezifischen Wünschen des Käufers handelt und unsererseits die zur Herstellung der Lieferbereitschaft erforderlichen Aufwendungen entstanden sind. Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens unbenommen. Unberührt bleiben auch die sich aus dem Gesetz ergebenden Regeln für die Ermittlung des Schadenersatzes, sofern der Vertrag unsererseits bereits vollständig erfüllt ist. 3.6 Falls wir mit der Lieferung in Verzug geraten, haften wir nur in den in Ziff. 8 genannten Grenzen. 4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang 4.1 Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Sendung unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 4.2 Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wurden, wählen wir die Versandart nach eigenem Ermessen, ohne Gewähr für sicherste, schnellste und billigste Versendung). 4.3 Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. 5. Preise und Zahlung 5.1 Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw. Lager zuzüglich Verpackung und Versand sowie Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. 5.2 Maßgeblich ist der sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ergebende Preis bzw. – soweit keine schriftliche Bestätigung erfolgt – der sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Kundenpreisliste (Katalog) ergebende Preis. Die von uns erstellten Kundenpreislisten können jederzeit von uns geändert werden. Es ist Sache des Käufers, sich über die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise bei uns zu informieren. 5.3 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gewähren wir bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Im Übrigen sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können (Zahlungseingang). Sofern der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug gerät, ist der Rechnungsbetrag abweichend von den Sätzen 1 und 2 sofort (Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig. 5.4 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten, insbesondere Bank- und sonstige Spesen zuzüglich Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. 5.5 Erfolgen bei vereinbartem Lastschriftverfahren vom Käufer zu vertretende Rückbuchungen, hat uns der Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten. 5.6 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, können wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verlangen. 5.7 Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur wegen von uns anerkannter, nicht bestrittener, entscheidungsreifer oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche des Käufers statthaft. 6. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen 6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch der zukünftigen – Forderungen (einschließlich der Nebenforderungen, wie z. B. Zinsen) aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei Entgegennahme eines Schecks tritt Erfüllung erst ein, wenn der Scheck eingelöst ist und wir über den Betrag ohne Regressrisiken verfügen können. 6.2 Der Käufer darf die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsgang verarbeiten sowie im Rahmen der Erbringung sonstiger vertraglicher Leistungen gegenüber Dritten verwenden, jedoch weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. 16 6.3 Bei Zahlungsverzug oder wenn der Käufer sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt, sind wir zur einstweiligen Zurücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Die Ausübung des Zurücknahmerechts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Das Zurücknahmerecht erstreckt sich nicht auf den Teil der Ware, der bereits bezahlt wurde (z. B. durch eine Anzahlung). 6.4 Der Käufer tritt die aus der Vornahme einer gemäß Ziff. 6.2 zulässigen Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. im Versicherungsfall, bei einer unerlaubten Handlung) entstehende Forderung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene Forderung für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur aus sachlich gerechtfertigtem Grund widerrufen werden, insbesondere wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Auf Verlangen von uns hat der Käufer in einem solchen Fall die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Die Forderungsabtretung gem. S. 1 dient zur Sicherung aller Forderungen – auch der zukünftigen – aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. 6.5 Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorgenannten Bestimmungen eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Käufer nicht nur vorübergehend um mehr als 10 %, werden wir insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben. Die vorstehend genannte Deckungsgrenze von 110 % erhöht sich, soweit wir bei der Verwertung des Sicherungsgutes mit Umsatzsteuer belastet werden, die durch eine umsatzsteuerliche Lieferung des Käufers an uns entsteht, um diesen Umsatzsteuerbetrag. 7. Prüfungspflicht des Käufers, Mängelrüge, Rechte bei Sachmängeln 7.1 Bei einem Kauf, der für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist, hat der Käufer Mängel jeglicher Art – ausgenommen verborgene Mängel – innerhalb von acht Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) nach der Ablieferung schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Verborgene Mängel sind innerhalb von acht Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) nach Entdeckung schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt. 7.2 Soweit bei Auslieferung der Ware durch das Transportunternehmen an den Käufer ein Verlust oder eine Beschädigung des Liefergegenstandes für den Käufer äußerlich erkennbar ist, ist es Sache des Käufers, den Verlust oder die Beschädigung von dem Transportunternehmen bescheinigen zu lassen (Schadensanzeige) und uns hiervon unverzüglich unter Vorlage der Bescheinigung zu unterrichten. Das gleiche gilt, wenn der Käufer den ursprünglich nicht äußerlich erkennbaren Verlust oder Schaden zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt. 7.3 Soweit die von uns gelieferte Ware einen Mangel aufweist, kann der Käufer als Nacherfüllung nach unserer Wahl entweder die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Sind wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich die Nachbesserung/Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer, sofern weitere Versuche der Nacherfüllung für ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Wegen eines nur unerheblichen Mangels kann der Kunde nur mit unserer Zustimmung vom Vertrag zurücktreten. 7.4 Sachmängelrechte können nur entstehen, wenn der Liefergegenstand bei Gefahrübergang einen Sachmangel aufweist (insbesondere mangelhafte Ausführung, schlechtes Material). Keine Sachmängelrechte entstehen bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, natürliche Abnutzung oder ungeeigneten Verwendungsbedingungen etc. 7.5 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. 7.6 Für Schäden wegen Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes haften wir nur in den in Ziff. 8 genannten Grenzen. 7.7 Soweit es sich bei dem mangelhaften Liefergegenstand um ein Fremderzeugnis handelt, sind wir berechtigt, unsere Mängelansprüche gegen unsere Vorlieferanten dem Käufer abzutreten und ihn auf deren (gerichtliche) Inanspruchnahme zu verweisen. Aus den Ziff. 7.4 – 7.5 können wir erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Ansprüche gegen unsere Vorlieferanten trotz rechtzeitiger (gerichtlicher) Inanspruchnahme nicht durchsetzbar sind bzw. die Inanspruchnahme im Einzelfall unzumutbar ist. 8.Haftungsbeschränkung 8.1 Wir haften entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. Ferner haften wir für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei einer von uns zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Verletzen wir im Übrigen mit einfacher Fahrlässigkeit eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, oder eine Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen der Haftung sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, sodass wir insoweit nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers haften. 8.2 Soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen von Ziff. 8.1 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 9. Besondere Regelungen für die Bestellung von Zahnersatzelementen und Kiefermodellen auf der Grundlage gescannter Daten Bestellt der Käufer Zahnersatzelemente oder Kiefermodelle durch die elektronische Übermittlung von Daten, die er mit einem Scanner generiert hat (im Folgenden bezeichnet als „Scanbestellungen“), gelten zusätzlich die nachfolgenden Regelungen: 9.1 Wir stellen dem Käufer am Ende eines jeden Kalendermonats eine Rechnung für die in diesem Monat aufgrund von Scanbestellungen gelieferten Zahnersatzelemente. Gelieferte Kiefermodelle werden sofort in Rechnung gestellt. 9.2 Damit wir unsere Lieferverpflichtungen aus Scanbestellungen erfüllen können, muss der Käufer seinen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäss und rechtzeitig nachkommen. Insbesondere hat der Käufer sicherzustellen, dass die Datenaufzeichnungen mittels Scanner korrekt erfolgen, die gesamten erforderlichen Informationen enthalten und uns die gescannten Daten vollständig übermittelt werden. Mitarbeiter, die den Scanner bedienen und Scanbestellungen vornehmen, müssen deshalb entsprechend geschult sein. 9.3 Bei Scanbestellungen stellen wir die Zahnersatzelemente und Kiefermodelle nach Massgabe der an uns übermittelten Daten und aus dem vom Käufer gewählten Material her. Deshalb bestehen keine Ansprüche bei Mängeln, die auf einer fehlerhaften Bedienung des Scanners, einer fehlerhaften Übertragung der gescannten Daten aufgrund von Fehlern der vom Käufer genutzten Leitung, der Bestellung ungeeigneter Materialien oder dem Einpassen des Zahnersatzelements beim Patienten beruhen. Schließlich bestehen keine Mängelansprüche, wenn der Mangel auf eine Nachbearbeitung oder Abänderung des Zahnersatzelements bzw. Kiefermodells durch den Käufer zurückzuführen ist. 10.Schlussbestimmungen 10.1Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort Freiburg i. Br. 10.2Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner aus Geschäften jeder Art – auch für Scheckstreitigkeiten – Freiburg i. Br. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. 10.3Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Stand: Juli 2011 Straumann GmbH, Jechtinger Str. 9, 79111 Freiburg ABBUCHUNGSAUFTRAG FÜR DIE BANK Die Bezahlung per Abbuchung ist für Sie sicher und bequem, denn wir buchen den Rechnungsbetrag von Ihrem Bankkonto ab und Sie brauchen sich nicht mehr um die Begleichung Ihrer Rechnungen zu kümmern. Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung per Abbuchung nur von einem Girokonto bei einer deutschen Bank möglich ist. Ihre Vorteile auf einen Blick: – – – – – – – – Sie sparen wertvolle Zeit automatische Auszahlung von Gutschriften keine Kosten für Sie Sicherstellung der Skontofrist keine Zahlungserinnerungen keine Mahngebühren keine Überweisung mehr keine lästige Terminüberwachung Bitte dieses Formular ausgefüllt an die 0761 / 45 01 185 zurückfaxen. Vielen Dank! Name und Anschrift des Kontoinhabers Name und Anschrift des Kreditinstituts Ihr Praxis- / Firmenstempel Kundennummer: Hiermit bitte(n) ich/wir Sie widerruflich, die von Straumann GmbH, Jechtinger Straße 9, 79111 Freiburg (Name des Zahlungsempfängers) für mich/uns bei Ihnen eingehenden Lastschriften zu Lasten meines/unseres Kontos mit der Nummer: Bankleitzahl: bei einzulösen, sofern Deckung vorhanden ist. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Ort, Datum Unterschrift des/der Auftraggeber(s) Ort, Datum Unterschrift der Bank Bitte Formular in dreifacher Ausfertigung ausfüllen: 1. Original Formular an Ihre Bank 2. Kopie des Formulars für Ihre Unterlagen 3. Kopie des Formulars für uns (Wichtig: Unterschrift der Bank und vom Kontoinhaber) ! ! 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