Ergänzende Produkte - Straumann Deutschland

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ERGÄNZENDE PRODUKTE
2012
Gültig ab 1. Februar 2012 bis zum Erscheinen des neuen Katalogs.
Sämtliche Angaben früherer Kataloge und Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
Unsere
Straumann
Kunden-Nr.
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Notizen……………………………………………………………………………………………………………………
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2
ERGÄNZENDE PRODUKTE
ERGÄNZENDE PRODUKTE
Chirurgieeinheiten:
● NSK - Surgic Pro
● NSK - Ultraschall-Chirurgiesystem VarioSurg
● NOUVAG - SEM 2
5
6
9
Sterile OP-Abdecktücher / Schleimhautstanzen
10
Restaurative Zahnheilkunde
● CM-Wurzelstifte
● Mooser-Wurzelstifte
11
14
●
●
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Abbuchungsauftrag für die Bank
16
17
3
ERGÄNZENDE PRODUKTE
BESTELLUNG UND ZUSTELLUNG
Zustellung und Rückgaberecht der aufgeführten ergänzenden
Produkte können je nach Hersteller variieren und von den
Angaben im aktuell gültigen Hauptproduktekatalog
abweichen.
Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.
Sie sagen uns, wohin wir liefern!
Die Rechnung geht an Sie, die Lieferung an die von Ihnen
gewünschte Adresse.
Bei System- und Anwendungsfragen und auch für Ihre telefonische Bestellung stehen
wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite – Ihr Straumann-Team in Freiburg.
Telefonische Bestellannahme 0761 45 01 333
Kostenloses Bestellfax 0800 45 01 400
E-Mail [email protected]
4
hr
:3 0 U
0 – 17 h r
0
:
8
DO
:0 0 U
MO –
0 – 16
F R 8: 0
ERGÄNZENDE PRODUKTE
NSK - Surgic Pro
Art.-Nr.
Artikel
Preis
NSK
DEY1002096
Surgic Pro+ OPT Komplettset mit LED und Datensicherung
1x Steuergerät mit USB-Anschluss
1x Aufhängung für Kühllösung
1x Fußschalter
1x Mikromotor inkl. Kabel mit Licht
1x Handstückablage
1x 20:1 Winkelstück Ti-Max XDSG20L mit Licht, zerlegbar
4.650,–
V
DEY1001933
Surgic Pro OPT Komplettset mit LED
1x Steuergerät
1x Aufhängung für Kühllösung
1x Fußschalter
1x Mikromotor inkl. Kabel mit Licht
1x Handstückablage
1x 20:1 Winkelstück XSG20L mit Licht
4.200,–
V
DEY1001934
Surgic Pro NON-OPT Komplettset
1x Steuergerät
1x Aufhängung für Kühllösung
1x Fußschalter
1x Mikromotor inkl. Kabel ohne Licht
1x Handstückablage
1x 20:1 Winkelstück SG20 ohne Licht
3.200,–
V
DEH1009
1:1 Handstück XSG65L mit Licht
785,–
V
DEC1068
20:1 Winkelstück Ti-Max XDSG20L mit Licht, zerlegbar
1.045,–
V
DEC1003
20:1 Winkelstück XSG20L mit Licht
955,–
V
DEE1023
Mikromotor SGL70M mit Kabel, mit Licht
1.775,–
V
DEH264
1:1 Handstück SGS-ES ohne Licht
381,–
V
DEC1010
20:1 Winkelstück S-Max SG20 ohne Licht
649,–
V
DEE1025
Mikromotor SG70M mit Kabel, ohne Licht
1.154,–
V
150,–
V
Zubehör
DEZ313001
Sterilisationskassette ES-SC
DEU370246
Schlauchclip, sterilisierbar, 1 Stk.
DEC202750
Klemme für Kühlmittelschlauch, 1 Stk.
14,–
V
DEY900113
Kühlmittelschläuche (steril, Einmalartikel), 5 Stk.*
64,–
V
DES900055
Kühlmittelschlauch (sterilisierbar), 1 Stk.
57,–
V
DEC823752
Kühlmittelschlauch in Y-Form (Einmalartikel), 1 Stk.*
21,50 V
2,60 V
V = Voller Steuersatz
* = Sterile Kühlmittelschläuche sind von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
0197
Hersteller
NSK, NAKANISHI INC.
700 Shimohinata, Kanuma
Tochigi 322-8666
Japan
EG-Bevollmächtigter
NSK Europe GmbH
Elly-Beinhorn-Straße 8
D-65760 Eschborn
Deutschland
5
ERGÄNZENDE PRODUKTE
NSK - Ultraschall-Chirurgiesystem VarioSurg
Art.-Nr.
Artikel
Preis €
NSK
DEY1001929
VarioSurg Komplettset inkl. Handstück mit LED
1x Steuergerät
1x Aufhängung für Kühllösung
1x Fußschalter
1x Handstück mit Licht
1x Basic-S Set
1x Sterilisationskassette
5.590,–
V
DEE1084
VarioSurg Handstück mit LED
1.690,–
V
DEY1001196
VarioSurg Komplettset ohne Licht
1x Steuergerät
1x Aufhängung für Kühllösung
1x Fußschalter
1x Handstück ohne Licht
1x Basic-S Set
1x Sterilisationskassette
4.995,–
V
Aufsätze Knochenchirurgie
DEZ305101
SG1; fünf Zähne; Dicke 0,5mm; Markierung 3mm, 6mm und 9mm
129,–
V
DEZ305102
SG2R; rechts gebogen; drei Zähne; Dicke 0,5mm
129,–
V
DEZ305103
SG2L; links gebogen; drei Zähne; Dicke 0,5mm
129,–
V
DEZ305109
SG8; drei Zähne; Dicke 0,5mm; Markierung 3mm, 6mm und 9mm
129,–
V
DEZ305122
SG14R; rechts gebogen; fünf Zähne; Dicke 0,5mm
129,–
V
DEZ305123
SG14L; links gebogen; fünf Zähne; Dicke 0,5mm
129,–
V
DEZ305135
SG19; fünf Zähne; Dicke 0,5mm; Markierung 3mm
149,–
V
DEZ305104
SG3; dreikantig
129,–
V
DEZ305105
SG4; einkantig
129,–
V
DEZ305106
SG5; abgerundete Kante
129,–
V
Aufsätze Spatel
V = Voller Steuersatz
0197
6
Hersteller
NSK, NAKANISHI INC.
700 Shimohinata, Kanuma
Tochigi 322-8666
Japan
EG-Bevollmächtigter
NSK Europe GmbH
Elly-Beinhorn-Straße 8
D-65760 Eschborn
Deutschland
ERGÄNZENDE PRODUKTE
NSK - Ultraschall-Chirurgiesystem VarioSurg
Art.-Nr.
Artikel
Preis €
Aufsätze Sinus Lift
DEZ305107
SG6D; Diamant Beschichtung
91,–
V
DEZ305108
SG7D; Kugel; Diamant Beschichtung
91,–
V
DEZ305110
SG9; 90° Winkel; flacher, kreisförmiger, konvexer Heber
91,–
V
DEZ305111
SG10; 135° Winkel; flacher, kreisförmiger, konvexer Heber
91,–
V
DEZ305112
SG11; konischer Kompressor
91,–
V
G1-S
65,–
V
DEZ305114
P20-S; gerade Spitze
91,–
V
DEZ305115
P25R-S; rechts gebogene Spitze
91,–
V
DEZ305116
P25L-S; links gebogene Spitze
91,–
V
DEZ305118
E30RD-S; diamantiert; rechts gekrümmt, für Seitenzähne
83,–
V
DEZ305119
E30LD-S; diamantiert; links gekrümmt, für Seitenzähne
83,–
V
DEZ305120
E31D-S; diamantiert; für Molaren u. Prämolaren; 70° Winkel
83,–
V
DEZ305121
E32D-S; diamantiert; für Frontzähne; 90° Winkel
83,–
V
Aufsätze Sinusmembran
Aufsätze Scaling
DEZ305113
Aufsätze Paro (Wurzelglättung)
Aufsätze Retrograde Wurzelfüllung
V = Voller Steuersatz
0197
Hersteller
NSK, NAKANISHI INC.
700 Shimohinata, Kanuma
Tochigi 322-8666
Japan
EG-Bevollmächtigter
NSK Europe GmbH
Elly-Beinhorn-Straße 8
D-65760 Eschborn
Deutschland
7
ERGÄNZENDE PRODUKTE
NSK - Ultraschall-Chirurgiesystem VarioSurg
Art.-Nr.
Artikel
Preis €
Aufsätze Erhaltungstherapie
DEZ305117
V10-S; Halter für V-P10
64,–
V
DEY900184
V-P10; Spezialaufsatz; Plastik; 3 Stk.
27,–
V
SG17; Dicke 0,7mm
129,–
V
DEZ305124
SG15A; Diamant Beschichtung; Dicke 0,9mm
149,–
V
DEZ305125
SG15B; Diamant Beschichtung; Dicke 1,3mm
149,–
V
DEZ305128
SG16A; Diamant Beschichtung; Dicke 2,0mm
149,–
V
DEZ305129
SG16B; Diamant Beschichtung; Dicke 2,6mm
149,–
V
DEY900687
Basic-S Set (SG1, SG3, SG5, SG6D, SG7D, SG11) in Kassette
660,–
V
DEY900688
Bone Cut Set (SG1, SG2R, SG4, SG2L, SG6D) in Kassette
610,–
V
DEY900689
Sinus Lift Set (SG1, SG3, SG6D, SG9, SG10, SG11) in Kassette
619,–
V
DEY900691
Endo-S Set (G1-S, E30RD-S, E30LD-S, E31D-S, E32D-S) in Kassette
403,–
V
DEY900774
Implant Set (SG15A, SG15B, SG16A, SG16B) in Kassette
596,–
V
Aufsätze Extraktion
DEZ305132
Aufsätze Implantatvorbereitung
Aufsatz-Sets
Zubehör
DEZ221086
Aufsatzablage/Kassette
38,–
V
DEC202750
Klemme für Kühlmittelschlauch, 1 Stk.
14,–
V
DEY900113
Kühlmittelschläuche (steril, Einmalartikel), 5 Stk.*
64,–
V
DES900055
Kühlmittelschlauch (sterilisierbar), 1 Stk.
57,–
V
DEZ221077
Drehmomentschlüssel
71,–
V
V = Voller Steuersatz
* = Sterile Kühlmittelschläuche sind von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
0197
8
Hersteller
NSK, NAKANISHI INC.
700 Shimohinata, Kanuma
Tochigi 322-8666
Japan
EG-Bevollmächtigter
NSK Europe GmbH
Elly-Beinhorn-Straße 8
D-65760 Eschborn
Deutschland
ERGÄNZENDE PRODUKTE
NOUVAG - SEM 2
Art.-Nr.
Artikel
Preis €
NOUVAG
2.990,–
V
Handstück, Standard 1:1
352,–
V
DE5054
Winkelstück, Untersetzung 32:1
520,–
V
DE2064
Mikromotor 31ESS, 3 m Kabel
645,–
V
DE2140
SEM 2
1x Steuergerät
1x Flaschenhalter
1x Fußpedal
1x Mikromotor
1x Handstückablage
DE1710
Zubehör
4,80 V
DE1881
Clip-Set 3-teilig für Winkelstück
DE1873
Clip-Set 10-teilig für Kühlschlauch
16,50 V
DE6024
Schlauch-Set (Einmalartikel), Länge 3 m, 10 Stk.*
82,–
V
DE1707
Kühlflüssigkeit NaCI 0,9 %, 1 l, 10 Stk.
53,–
V
DE50437
3-Wege-Hahn mit Halter
79,–
V
DE1777
Y-Verbinder
24,–
V
DE1805
Handstück mit auswechselbarer Kanüle für externe Kühlung
55,–
V
DE1708
Schlauch-Set für 3-Wege-Hahn (steril, Einmalartikel), 10 Stk.*
85,–
V
Zur zusätzlichen externen Kühlung
V = Voller Steuersatz
* = Sterile Kühlmittelschläuche sind von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
Hersteller
Nouvag AG
St. Gallerstraße 23-25
CH-9403 Goldach
Schweiz
EG-Bevollmächtigter
Nouvag Dental GmbH
Schulthaißstraße 15
D-78462 Konstanz
Deutschland
9
ERGÄNZENDE PRODUKTE
Sterile OP-Abdecktücher / Schleimhautstanzen
Art.-Nr.
Artikel
Preis €
Sterile OP-Abdecktücher für zahnmedizinische Eingriffe
DENTALSET
Dentalset
steril, Einmalartikel, 5 Stk.
113,–
V
Inhalt je Verpackungseinheit:
1x Einschlagtuch, 75 x 100 cm
1x Patientenabdeckung, 150 x 150 cm
(mit halbrundem und ovalem Ausschnitt, 15 x 22,5 cm)
2x Abdeckungen, 60 x 80 cm
2x Schlauchbezüge mit 2-facher Klebung
1x OP-Klebestreifen, 10 x 10 cm
2x OP-Klebestreifen, 10 x 20 cm
1x Patientenhaube
Hersteller:
IMP - Innovative Medizinprodukte (s.u.)
Schleimhautstanzen
GD-584
Schleimhautstanze, Ø 3,5 mm, Stahl rostfrei
110,–
V
GD-585
Schleimhautstanze, Ø 4,0 mm, Stahl rostfrei
109,–
V
GD-580
Handansatz, Stahl rostfrei
104,–
V
Hersteller:
Aesculap AG & Co. KG (s.u.)
V = Voller Steuersatz
Hersteller
IMP - Innovative Medizinprodukte GmbH
Hebbelweg 5
D-70771 Leinfelden-Echterdingen
Deutschland
Hersteller
Aesculap AG & Co. KG
Stockacher Straße 134
D-78532 Tuttlingen
Deutschland
10
Art.-Nr.
Artikel
Dimensionen
Preis €
CM-Wurzelstifte aus Ceramicor ® , Zylindro-konisches Profil für gegossene Wurzelaufbausysteme
14.07.1C
Wurzelstift, weiß, 5 Stk.
Länge 9 mm,
Schaft-Ø 1,2 mm
178,–
V
14.07.2C
Wurzelstift, gelb, 5 Stk.
Länge 10 mm,
Schaft-Ø 1,3 mm
195,–
V
14.07.3C
Wurzelstift, rot, 5 Stk.
Länge 12 mm,
Schaft-Ø 1,4 mm
223,–
V
14.07.4C
Wurzelstift, blau, 5 Stk.
Länge 13 mm,
Schaft-Ø 1,5 mm
245,–
V
14.07.5C
Wurzelstift, grün, 5 Stk.
Länge 14,5 mm,
Schaft-Ø 1,6 mm
275,–
V
14.07.6C
Wurzelstift, schwarz, 5 Stk.
Länge 15,5 mm,
Schaft-Ø 1,7 mm
311,–
V
14.08.1C
Wurzelstift, weiß, 5 Stk.
Länge 9 mm,
Schaft-Ø 1,2 mm
178,–
V
14.08.2C
Wurzelstift, gelb, 5 Stk.
Länge 10 mm,
Schaft-Ø 1,3 mm
195,–
V
14.08.3C
Wurzelstift, rot, 5 Stk.
Länge 12 mm,
Schaft-Ø 1,4 mm
223,–
V
14.08.4C
Wurzelstift, blau, 5 Stk.
Länge 13 mm,
Schaft-Ø 1,5 mm
245,–
V
14.08.5C
Wurzelstift, grün, 5 Stk.
Länge 14,5 mm,
Schaft-Ø 1,6 mm
275,–
V
14.08.6C
Wurzelstift, schwarz, 5 Stk.
Länge 15,5 mm,
Schaft-Ø 1,7 mm
311,–
V
14.09.1C
Wurzelstift, weiß, 5 Stk.
Länge 9 mm,
Schaft-Ø 1,2 mm
178,–
V
14.09.2C
Wurzelstift, gelb, 5 Stk.
Länge 10 mm,
Schaft-Ø 1,3 mm
195,–
V
14.09.3C
Wurzelstift, rot, 5 Stk.
Länge 12 mm,
Schaft-Ø 1,4 mm
223,–
V
14.09.4C
Wurzelstift, blau, 5 Stk.
Länge 13 mm,
Schaft-Ø 1,5 mm
245,–
V
14.09.5C
Wurzelstift, grün, 5 Stk.
Länge 14,5 mm,
Schaft-Ø 1,6 mm
275,–
V
14.09.6C
Wurzelstift, schwarz, 5 Stk.
Länge 15,5 mm,
Schaft-Ø 1,7 mm
311,–
V
V = Voller Steuersatz
Hersteller
Cendres+Métaux SA
Rue de Boujean 122
CH-2501 Biel
Schweiz
Wichtig für Ihre Bestellung! Diese Wurzelstifte sind in den Verpackungseinheiten zu 5 Stück (Ceramicor ® -Stifte) und
10 Stück (Titan-Stifte) erhältlich. Bei der Bestellung bitte unbedingt die Anzahl der Verpackungen angeben.
11
ERGÄNZENDE PRODUKTE
CM-Wurzelstifte
ERGÄNZENDE PRODUKTE
CM-Wurzelstifte
Art.-Nr.
Artikel
Dimensionen
Preis €
CM-Wurzelstifte aus Titan für Provisorien, Zylindro-konisches Profil für gegossene Wurzelaufbausysteme
14.08.1T
Wurzelstift, weiß, 10 Stk.
Länge 9 mm,
Schaft-Ø 1,2 mm
53,–
V
14.08.2T
Wurzelstift, gelb, 10 Stk.
Länge 10 mm,
Schaft-Ø 1,3 mm
53,–
V
14.08.3T
Wurzelstift, rot, 10 Stk.
Länge 12 mm,
Schaft-Ø 1,4 mm
53,–
V
14.08.4T
Wurzelstift, blau, 10 Stk.
Länge 13 mm,
Schaft-Ø 1,5 mm
53,–
V
14.08.5T
Wurzelstift, grün, 10 Stk.
Länge 14,5 mm,
Schaft-Ø 1,6 mm
53,–
V
14.08.6T
Wurzelstift, schwarz, 10 Stk.
Länge 15,5 mm,
Schaft-Ø 1,7 mm
53,–
V
V = Voller Steuersatz
Hersteller
Cendres+Métaux SA
Rue de Boujean 122
CH-2501 Biel
Schweiz
12
Art.-Nr.
Artikel
Dimensionen
Preis €
CM-Wurzelstifte, Instrumente für gegossene Wurzelaufbausysteme
14.07.16
Erweiterer, weiß
16,–
V
14.07.26
Erweiterer, gelb
16,–
V
14.07.36
Erweiterer, rot
16,–
V
14.07.46
Erweiterer, blau
16,–
V
14.07.56
Erweiterer, grün
16,–
V
14.07.66
Erweiterer, schwarz
16,–
V
14.07.17
Trimmer, weiß
17,–
V
14.07.27
Trimmer, gelb
17,–
V
14.07.37
Trimmer, rot
17,–
V
14.07.47
Trimmer, blau
17,–
V
14.07.57
Trimmer, grün
17,–
V
14.07.67
Trimmer, schwarz
17,–
V
14.07.130
Stiftlehren
50,–
V
11.01.128
Thomas-Steckschlüssel
19,–
V
11.01.129
Kupplungsstück zur Verlängerung
von Instrumenten
24,–
V
Zubehör
V = Voller Steuersatz
Hersteller
Cendres+Métaux SA
Rue de Boujean 122
CH-2501 Biel
Schweiz
13
ERGÄNZENDE PRODUKTE
CM-Wurzelstifte
ERGÄNZENDE PRODUKTE
Mooser-Wurzelstifte
Art.-Nr.
Artikel
Dimensionen
Preis €
Mooser-Wurzelstifte aus Ceramicor ® , konisches Profil für gegossene Wurzelaufbausysteme
11.01.1C
Wurzelstift, weiß, 5 Stk.
Länge 7,9 mm,
Schaft-Ø 1,5 mm
178,–
V
11.01.2C
Wurzelstift, gelb, 5 Stk.
Länge 10 mm,
Schaft-Ø 1,7 mm
209,–
V
11.01.3C
Wurzelstift, rot, 5 Stk.
Länge 11,2 mm,
Schaft-Ø 2,0 mm
251,–
V
11.01.4C
Wurzelstift, blau, 5 Stk.
Länge 13,3 mm,
Schaft-Ø 2,2 mm
289,–
V
11.02.1C
Wurzelstift, weiß, 5 Stk.
Länge 7,9 mm,
Schaft-Ø 1,5 mm
178,–
V
11.02.2C
Wurzelstift, gelb, 5 Stk.
Länge 10 mm,
Schaft-Ø 1,7 mm
209,–
V
11.02.3C
Wurzelstift, rot, 5 Stk.
Länge 11,2 mm,
Schaft-Ø 2,0 mm
251,–
V
11.02.4C
Wurzelstift, blau, 5 Stk.
Länge 13,3 mm,
Schaft-Ø 2,2 mm
289,–
V
Mooser-Wurzelstifte aus Titan für Provisorien für gegossene Wurzelaufbausysteme
11.01.1T
Wurzelstift, weiß, 10 Stk.
Länge 7,9 mm,
Schaft-Ø 1,5 mm
50,–
V
11.01.2T
Wurzelstift, gelb, 10 Stk.
Länge 10 mm,
Schaft-Ø 1,7 mm
50,–
V
11.01.3T
Wurzelstift, rot, 10 Stk.
Länge 11,2 mm,
Schaft-Ø 2,0 mm
50,–
V
11.01.4T
Wurzelstift, blau, 10 Stk.
Länge 13,3 mm,
Schaft-Ø 2,2 mm
50,–
V
V = Voller Steuersatz
Hersteller
Cendres+Métaux SA
Rue de Boujean 122
CH-2501 Biel
Schweiz
Wichtig für Ihre Bestellung! Diese Wurzelstifte sind in den Verpackungseinheiten zu 5 Stück (Ceramicor ® -Stifte) und
10 Stück (Titan-Stifte) erhältlich. Bei der Bestellung bitte unbedingt die Anzahl der Verpackungen angeben.
14
Art.-Nr.
Artikel
Dimensionen
Preis €
Mooser-Wurzelstifte, Instrumente für gegossene Wurzelaufbausysteme
11.01.16
Erweiterer, weiß
16,–
V
11.01.26
Erweiterer, gelb
16,–
V
11.01.36
Erweiterer, rot
16,–
V
11.01.46
Erweiterer, blau
16,–
V
11.01.116
Vortrimmer, weiß
15,–
V
11.01.216
Vortrimmer, gelb
15,–
V
11.01.316
Vortrimmer, rot
15,–
V
11.01.416
Vortrimmer, blau
15,–
V
11.01.17
Trimmer, weiß
17,–
V
11.01.27
Trimmer, gelb
17,–
V
11.01.37
Trimmer, rot
17,–
V
11.01.47
Trimmer, blau
17,–
V
11.01.130
Stiftlehren
42,–
V
11.01.128
Thomas-Steckschlüssel
19,–
V
11.01.129
Kupplungsstück zur Verlängerung
von Instrumenten
24,–
V
Zubehör
V = Voller Steuersatz
Hersteller
Cendres+Métaux SA
Rue de Boujean 122
CH-2501 Biel
Schweiz
15
ERGÄNZENDE PRODUKTE
Mooser-Wurzelstifte
ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen – auch zukünftige – gegenüber den in Ziff. 1.2
genannten Personen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Entgegenstehende oder in unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht enthaltene anderslautende
Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an.
1.2 Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck
abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann („Verbraucher“).
­ . Vertragsschluss, Änderungsvorbehalt, Unterlagen
2
2.1 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Käufers schriftlich bestätigen oder ihn
ausführen. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen
bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.2 Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behalten wir
uns vor, soweit der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich oder nicht
nachteilig beeinträchtigt wird und die Änderung dem Käufer zuzumuten ist.
2.3 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte (einschließlich des Rechts zur Anmeldung
dieser Rechte) vor; die aufgeführten Unterlagen dürfen Dritten nur bei erkennbar fehlender Geheimhaltungsbedürftigkeit zugänglich gemacht werden.
3. Lieferzeit, Selbstbelieferungsvorbehalt, mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers, Annahmeverzug
3.1 Lieferfristen bzw. Liefertermine werden zwischen den Vertragsparteien nur dann verbindlich vereinbart,
wenn sie bei Vertragsschluss schriftlich niedergelegt sind. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klärung der vom
Käufer anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn
innerhalb der vereinbarten Zeit die gemäß Ziff. 4.1 den Gefahrübergang bewirkenden Umstände eingetreten sind. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt im Übrigen stets die rechtszeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Käufers voraus.
3.2 Die Lieferzeit verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt
und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten
haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss
sind. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger
Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate
dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Käufer als auch
wir vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Unabhängig von Ziff. 3.2 bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung stets vorbehalten.
3.4 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit
des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unsere Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen
zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit
für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung können wir dem Käufer eine angemessene Frist
setzen. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.5 Gerät der Käufer mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung des Kaufpreises in Verzug,
so können wir nach fruchtlosem Ablauf einer aufgrund Gesetzes erforderlichen und von uns gesetzten
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen. Bei
Geltendmachung des Schadenersatzanspruches statt Leistung können wir ohne Nachweis eine Entschädigung verlangen in Höhe von
a) 20 % des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um ein Serien- oder Standardprodukt
handelt und kein Fall gemäß nachfolgendem Buchst. b) vorliegt oder
b) 100% des Kaufpreises, sofern der Liefergegenstand durch den Annahmeverzug des Käufers unbrauchbar geworden ist oder
c) 100 % des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um eine Einzelanfertigung nach spezifischen Wünschen des Käufers handelt und unsererseits die zur Herstellung der Lieferbereitschaft erforderlichen Aufwendungen entstanden sind.
Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen
Schadens unbenommen. Unberührt bleiben auch die sich aus dem Gesetz ergebenden Regeln für die
Ermittlung des Schadenersatzes, sofern der Vertrag unsererseits bereits vollständig erfüllt ist.
3.6 Falls wir mit der Lieferung in Verzug geraten, haften wir nur in den in Ziff. 8 genannten Grenzen.
4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
4.1 Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt auf
den Käufer über, in dem die Sendung unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so
geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
4.2 Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wurden, wählen wir die Versandart nach eigenem Ermessen, ohne Gewähr für sicherste, schnellste und billigste Versendung).
4.3 Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
5. Preise und Zahlung
5.1 Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw.
Lager zuzüglich Verpackung und Versand sowie Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
5.2 Maßgeblich ist der sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ergebende Preis bzw. – soweit
keine schriftliche Bestätigung erfolgt – der sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Kundenpreisliste
(Katalog) ergebende Preis. Die von uns erstellten Kundenpreislisten können jederzeit von uns geändert
werden. Es ist Sache des Käufers, sich über die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise bei uns zu
informieren.
5.3 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gewähren wir bei Zahlungseingang
innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Im Übrigen sind
Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung gilt erst
dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können (Zahlungseingang). Sofern der Käufer mit
der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug gerät, ist der Rechnungsbetrag abweichend von den
Sätzen 1 und 2 sofort (Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig.
5.4 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als
Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten, insbesondere Bank- und sonstige Spesen zuzüglich
Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
5.5 Erfolgen bei vereinbartem Lastschriftverfahren vom Käufer zu vertretende Rückbuchungen, hat uns der
Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten.
5.6 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, können wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verlangen.
5.7 Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur wegen von uns anerkannter,
nicht bestrittener, entscheidungsreifer oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche des Käufers statthaft.
6. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch der zukünftigen – Forderungen (einschließlich der Nebenforderungen, wie z. B. Zinsen) aus
der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei Entgegennahme eines Schecks tritt Erfüllung erst ein,
wenn der Scheck eingelöst ist und wir über den Betrag ohne Regressrisiken verfügen können.
6.2 Der Käufer darf die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsgang verarbeiten
sowie im Rahmen der Erbringung sonstiger vertraglicher Leistungen gegenüber Dritten verwenden, jedoch weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
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6.3 Bei Zahlungsverzug oder wenn der Käufer sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt, sind wir zur
einstweiligen Zurücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Die Ausübung des Zurücknahmerechts stellt
keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Das Zurücknahmerecht erstreckt sich nicht auf den Teil der Ware, der
bereits bezahlt wurde (z. B. durch eine Anzahlung).
6.4 Der Käufer tritt die aus der Vornahme einer gemäß Ziff. 6.2 zulässigen Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. im Versicherungsfall, bei einer unerlaubten Handlung) entstehende Forderung
in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung
an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene Forderung für unsere Rechnung
im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur aus sachlich gerechtfertigtem Grund widerrufen werden, insbesondere wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Auf
Verlangen von uns hat der Käufer in einem solchen Fall die zur Einziehung erforderlichen Angaben
über die abgetretenen Forderungen zu machen, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen und
dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Die Forderungsabtretung gem. S. 1 dient zur Sicherung aller
Forderungen – auch der zukünftigen – aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
6.5 Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorgenannten Bestimmungen eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Käufer nicht nur vorübergehend um mehr als 10 %, werden wir
insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben. Die vorstehend genannte
Deckungsgrenze von 110 % erhöht sich, soweit wir bei der Verwertung des Sicherungsgutes mit Umsatzsteuer belastet werden, die durch eine umsatzsteuerliche Lieferung des Käufers an uns entsteht, um diesen
Umsatzsteuerbetrag.
7. Prüfungspflicht des Käufers, Mängelrüge, Rechte bei Sachmängeln
7.1 Bei einem Kauf, der für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist, hat der Käufer Mängel jeglicher Art
– ausgenommen verborgene Mängel – innerhalb von acht Werktagen (der Samstag zählt nicht als
Werktag) nach der Ablieferung schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Verborgene
Mängel sind innerhalb von acht Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) nach Entdeckung
schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
7.2 Soweit bei Auslieferung der Ware durch das Transportunternehmen an den Käufer ein Verlust oder eine
Beschädigung des Liefergegenstandes für den Käufer äußerlich erkennbar ist, ist es Sache des Käufers,
den Verlust oder die Beschädigung von dem Transportunternehmen bescheinigen zu lassen (Schadensanzeige) und uns hiervon unverzüglich unter Vorlage der Bescheinigung zu unterrichten. Das gleiche gilt,
wenn der Käufer den ursprünglich nicht äußerlich erkennbaren Verlust oder Schaden zu einem späteren
Zeitpunkt entdeckt.
7.3 Soweit die von uns gelieferte Ware einen Mangel aufweist, kann der Käufer als Nacherfüllung nach unserer Wahl entweder die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Sind wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht
in der Lage, insbesondere verzögert sich die Nachbesserung/Ersatzlieferung über angemessene Fristen
hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung/
Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer, sofern weitere Versuche der Nacherfüllung für ihn unzumutbar sind,
nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Wegen
eines nur unerheblichen Mangels kann der Kunde nur mit unserer Zustimmung vom Vertrag zurücktreten.
7.4 Sachmängelrechte können nur entstehen, wenn der Liefergegenstand bei Gefahrübergang einen Sachmangel aufweist (insbesondere mangelhafte Ausführung, schlechtes Material). Keine Sachmängelrechte
entstehen bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, natürliche Abnutzung oder ungeeigneten Verwendungsbedingungen etc.
7.5 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben,
Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
7.6 Für Schäden wegen Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes haften wir nur in den in Ziff. 8 genannten
Grenzen.
7.7 Soweit es sich bei dem mangelhaften Liefergegenstand um ein Fremderzeugnis handelt, sind wir berechtigt, unsere Mängelansprüche gegen unsere Vorlieferanten dem Käufer abzutreten und ihn auf deren
(gerichtliche) Inanspruchnahme zu verweisen. Aus den Ziff. 7.4 – 7.5 können wir erst dann in Anspruch
genommen werden, wenn die Ansprüche gegen unsere Vorlieferanten trotz rechtzeitiger (gerichtlicher)
Inanspruchnahme nicht durchsetzbar sind bzw. die Inanspruchnahme im Einzelfall unzumutbar ist.
8.Haftungsbeschränkung
8.1 Wir haften entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. Ferner haften wir für Schäden nach den
gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme
einer Garantie sowie bei einer von uns zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Verletzen wir im Übrigen mit einfacher Fahrlässigkeit eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf, oder eine Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen
der Haftung sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis
sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, sodass wir insoweit nicht für entgangenen Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden des Käufers haften.
8.2 Soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen von Ziff. 8.1 ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
9.
Besondere Regelungen für die Bestellung von Zahnersatzelementen und Kiefermodellen auf der
Grundlage gescannter Daten
Bestellt der Käufer Zahnersatzelemente oder Kiefermodelle durch die elektronische Übermittlung von
Daten, die er mit einem Scanner generiert hat (im Folgenden bezeichnet als „Scanbestellungen“), gelten
zusätzlich die nachfolgenden Regelungen:
9.1 Wir stellen dem Käufer am Ende eines jeden Kalendermonats eine Rechnung für die in diesem Monat
aufgrund von Scanbestellungen gelieferten Zahnersatzelemente. Gelieferte Kiefermodelle werden sofort
in Rechnung gestellt.
9.2 Damit wir unsere Lieferverpflichtungen aus Scanbestellungen erfüllen können, muss der Käufer seinen
Mitwirkungspflichten ordnungsgemäss und rechtzeitig nachkommen. Insbesondere hat der Käufer sicherzustellen, dass die Datenaufzeichnungen mittels Scanner korrekt erfolgen, die gesamten erforderlichen
Informationen enthalten und uns die gescannten Daten vollständig übermittelt werden. Mitarbeiter, die
den Scanner bedienen und Scanbestellungen vornehmen, müssen deshalb entsprechend geschult sein.
9.3 Bei Scanbestellungen stellen wir die Zahnersatzelemente und Kiefermodelle nach Massgabe der an uns
übermittelten Daten und aus dem vom Käufer gewählten Material her. Deshalb bestehen keine Ansprüche bei Mängeln, die auf einer fehlerhaften Bedienung des Scanners, einer fehlerhaften Übertragung
der gescannten Daten aufgrund von Fehlern der vom Käufer genutzten Leitung, der Bestellung ungeeigneter Materialien oder dem Einpassen des Zahnersatzelements beim Patienten beruhen. Schließlich
bestehen keine Mängelansprüche, wenn der Mangel auf eine Nachbearbeitung oder Abänderung des
Zahnersatzelements bzw. Kiefermodells durch den Käufer zurückzuführen ist.
10.Schlussbestimmungen
10.1Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort Freiburg i. Br.
10.2Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten
der Vertragspartner aus Geschäften jeder Art – auch für Scheckstreitigkeiten – Freiburg i. Br. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den
Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
10.3Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und
dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: Juli 2011
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