Pressemitteilung Nr. 14/07 Bedarfsgerechte Hilfe und Pflege für Senioren ist mehr als Essen auf Rädern – Sächsischer Städte- und Gemeindetag (SSG) befasst sich mit dem Altenhilferahmenplan für den Freistaat Sachsen Im Jahre 2020 werden 28,3 Prozent der Sachsen 65 Jahre und älter sein. „Auch wenn ältere Menschen heute im Durchschnitt gesünder und geistig reger als früher sind, stellt der demografische Wandel eine der zentralen Herausforderungen für die Städte und Gemeinden dar. Die zunehmende Alterung der Bevölkerung sowie die Veränderung der traditionellen Familienstrukturen zwingen zur politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der Zukunft unseres Gemeinwesens“ sagte die Vizepräsidentin des SSG und Oberbürgermeisterin der Stadt Oelsnitz/Vogtl., Eva-Maria Möbius, am Rande der heutigen Beratung des Landesvorstandes des kommunalen Spitzenverbandes. Viele Kommunen erarbeiten Strategien, wie unter Beachtung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung dem zunehmenden Hilfebedarf älterer und alter Menschen entsprochen werden kann. „Die Städte und Gemeinden engagieren sich in vielfältiger Weise, um die Lebensqualität der Senioren und insbesondere der hilfebedürftigen älteren und alten Menschen zu sichern oder zu verbessern. Den vom Kabinett am 27. Juli 2007 verabschiedeten „Altenhilferahmenplan für den Freistaat Sachsen“ bewerten wir vor diesem Hintergrund als gute Grundlage für unsere Konzepte vor Ort“, meinte Möbius. Der Altenhilferahmenplan ist als seniorenpolitisches Grundkonzept zu verstehen und soll vor allem eine Handlungsorientierung geben. Er informiert nicht nur über das bisher in Sachsen Erreichte, sondern er zeigt auch Gestaltungsfelder auf. „Wir sehen den Altenhilferahmenplan als Ermutigung für die Städte und Gemeinden, aber auch die Landkreise, ihre kommunalpolitische Verantwortung für eine moderne Senioren- und Altenhilfepolitik immer wieder neu zu bestimmen und alle möglichen Gestaltungsspielräume zu nutzen“, betonte Möbius. Möbius unterstützte die im Altenhilferahmenplan formulierten Ziele. „Es muss stärker als bisher gelingen, bei der Entwicklung einer aktiven Bürgergesellschaft auch die ältere Generation mit einzubinden. Es sollte mehr über gesellschaftliche Produktivität im Alter statt über Ruhestand nachgedacht werden.“ Zudem sei die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Bereich der Seniorenpolitik und Altenhilfe auf Landesebene zu fördern und zu vernetzen. „Die im Altenhilferahmenplan formulierte Einladung an die Kommunen zu engagierten Kooperationen bei allen übergreifenden Aufgaben von Familienpolitik, Gesundheitspolitik, Seniorenpolitik, Altenhilfe und Altenpflege nehmen wir gern an. Der Freistaat ist jedoch gehalten, durch Schaffung einer sachgerechten Finanzausstattung hierfür den notwendigen Rahmen zu schaffen“, forderte Möbius mit Blick auf die stetig steigenden Ausgaben der Kommunen im Sozialbereich. Dresden, den 26. Oktober 2007 2