MISSOC - NATIONAL REPORT 2007 FINLAND

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MISSOC- Info 2/ 2009: (Re)Integration von Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben
Dänemark
Dänemark
I. INFORMATIONEN ZUM ANWENDUNGSBEREICH
Das dänische Frührentensystem wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2003 geändert. Personen,
denen eine Rente nach den vor diesem Datum geltenden Bestimmungen gewährt wurde,
fallen weiterhin unter die alte Regelung (ca. 180.000 Personen).
Nach der neuen Regelung gibt es nur noch eine Art (ein Niveau) der Frührente. Die
Anspruchsbedingungen für diese Rente setzen voraus, dass die Arbeitsfähigkeit dauerhaft, für
jede Art der Arbeit, reduziert ist. Diese Einschränkung der Arbeitsfähigkeit muss so
umfassend sein, dass die Person nicht für sich allein sorgen kann, wie zum Beispiel durch
einen sogenannten „Flex-Job“. Die Bedingung der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ist hierbei
absolut entscheidend. Um eine Frührente zu beziehen, muss diese Bedingung der dauerhaften
Arbeitsunfähigkeit prinzipiell erfüllt werden.
Die Frage über die Erteilung einer Frührente kann nicht berücksichtigt werden, solange nicht
(durch Tests) überprüft worden ist, ob die Arbeitsfähigkeit nicht durch Aktivierung,
Rehabilitation, Behandlung oder andere Maßnahmen verbessert werden kann; es sei denn,
dies ist aus besonderen Umständen absolut eindeutig. Da Behinderung im medizinischen
Sinne nicht die einzige Bedingung darstellt, wird die Rente nicht Invaliditätsrente sondern
Frührente genannt (førtidspension).
Es muss ein sogenanntes Ressourcenprofil (ressourceprofil) erstellt werden.
Anzahl der Frührentner im Alter von 18-64, 2003-2008:
2002: 235.219
2003: 236.019
2004: 236.742
2005: 238.087
2006: 240.360
2007: 240.873
2008: 240.592
Die jährliche Anzahl von neuen Rentenbewilligungen ist mit 14.000-14.500 Personen von
2001-2006 mehr oder weniger konstant geblieben. 2007 war die Anzahl geringer und 2008
höher – wahrscheinlich aufgrund der Neuorganisation vom 1. Januar 2007.
Dokument verfügbar unter: www.ec.europa.eu/missoc.
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Dänemark
II. FINANZIELLE ANREIZE ZUR ARBEITSAUFNAHME FÜR EMPFÄNGER VON
LEISTUNGEN FÜR BEHINDERTE
Nach einer Testphase der Arbeitsfähigkeit wird ein sogenanntes Ressourcenprofil erstellt.
Basierend auf dieser Grundlage werden folgende Maßnahmen am häufigsten getroffen:

Rehabilitation: finanzielle und praktische Unterstützung bei der Rehabilitation wie
Ausbildung, Verbesserung der Kenntnisse, usw.

Flex-Job: für behinderte Personen ohne volle Arbeitsfähigkeit, die unter flexiblen
Bedingungen wie reduzierte Arbeitszeiten, reduzierte Geschwindigkeit, häufigere
Pausen usw. arbeiten können. Die Kommunalbehörden subventionieren die
Arbeitnehmer bei den Löhnen für diese Personen.
Andere generelle Maßnahmen sind z.B:
 Bevorzugung von Arbeitssuchenden mit Behinderungen
 Unterstützung für behindertengerechte Fahrzeuge
 Deckung von Zusatzkosten, die durch die Behinderung verursacht werden
 Körperliche Zugänglichkeit zu Ausbildungseinrichtungen
Im Zeitraum von 2004-2008 fanden 17.000 zusätzliche Personen mit Behinderungen einen
Arbeitsplatz. Ein Bericht macht deutlich, dass in diesen Jahren die Kenntnis einer
Bevorzugung von Menschen mit Behinderungen stieg, während die Kenntnis von der
Möglichkeit, persönliche Hilfe und finanzielle Unterstützung für Arbeitsmaterial zu
bekommen, nicht zunahm.
Immer mehr Personen bekommen einen Flex-Job oder warten auf einen Flex-Job: im Jahr
2008 stieg die Anzahl der Personen mit einem Flex-Job um 5.000. Weitere 10.000 Personen
warten auf einen Arbeitsplatz dieser Art.
Im April 2009 entwickelte die dänische Regierung eine neue Strategie zur Erleichterung der
Vereinbarkeit von Berufsleben und Behinderung. Einige Beispiele für die neun Initiativen
sind:



Mehr Erfahrungsaustausch zwischen den Arbeitnehmern
“Inspirations-Bank” mit Positivbeispielen
Ein Gesprächsratgeber für das Personal der kommunalen Arbeitsämter
Die Strategie wird im Jahr 2012 ausgewertet.
Dokument verfügbar unter: www.ec.europa.eu/missoc.
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Dänemark
III. FINANZIELLE ANREIZE ZUR ARBEITSAUFNAHME FÜR EMPFÄNGER VON
LEISTUNGEN FÜR BEHINDERTE
Ein Anspruch auf Frührente ist nicht von der Suche nach einer Beschäftigung, der Teilnahme
an gewissen Aktivitäten, usw. abhängig.
Eine Frührente kann wieder entzogen werden. Die Kommunalbehörden sind verpflichtet, die
Frührente zu entziehen, falls eine deutliche Verbesserung der Arbeitsfähigkeit vorliegt, durch
die der Rentenempfänger in der Lage ist, dank eines Einkommens auf regulärer Basis für sich
selbst zu sorgen.
Die Kommunalbehörde (kommune) kann entscheiden, ob eine Frührente suspendiert werden
soll, falls eine Arbeitsleistung vorliegt, die mit der Rente unvereinbar ist. Eine Suspendierung
der Rente bedeutet, dass die Zahlungen eingestellt werden, der Rentenempfänger jedoch eine
Wiederaufnahme der Rentenzahlungen bei der zuständigen Behörde beantragen kann. Dies
ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die Schätzungen der Einkommenshöhe als inkorrekt
erweisen. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Schutzmaßnahme mit dem Zweck, den
Arbeitsversuch des Rentenempfängers so weit wie möglich zu unterstützen. Diese
Möglichkeit schafft Vertrauen, dass auch bei einem Fehlschlag der Arbeitsbemühungen eine
solide Unterstützung vorhanden ist.
Arbeitet ein Rentenempfänger nur zu einem geringen Ausmaß, das mit den
Anspruchsbedingungen für eine Rente kompatibel ist, kann er gleichzeitig arbeiten und die
Rente beziehen. Allerdings wird die Rentenhöhe hier entsprechend angepasst.
Seit dem 1. Juli 2008 ist es für Frührentner, denen vor dem 1. Januar 2003 eine Frührente
gewährt wurde, möglich zu arbeiten, ohne dass das Konsequenzen auf ihren Rentenanspruch
hat. Demnach kann die Rente nicht entzogen werden, wenn der Rentner eine Arbeit
aufnimmt, auch wenn das Ausmaß der Arbeit nicht mit dem Rentenbezug kompatibel ist.
Allerdings wird die Rente suspendiert, wenn das Einkommen permanent gewisse Grenzwerte
überschreitet. Ziel ist, Vertrauen zu schaffen – um mehr Rentenempfänger auf den
Arbeitsmarkt zurückzubringen.
Es ist bekannt, dass ca. 15 % aller Frührentner ein Arbeitseinkommen haben. Die meisten
von ihnen beziehen jedoch nur ein geringes Einkommen. Es ist noch zu früh um zu sagen,
wie sich die Änderungen dieser Bestimmung seit dem 1. Juli 2008 (für Rentenempfänger,
denen ihre Rente vor dem 1. Januar 2003 gewährt wurde) auswirken.
Dokument verfügbar unter: www.ec.europa.eu/missoc.
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Dänemark
IV. ANREIZE FÜR ARBEITGEBER, UM MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
EINZUSTELLEN ODER BEIZUBEHALTEN
In Dänemark neigt das System dazu, sich auf finanzielle Anreize bei Einstellung von
Menschen mit Behinderungen für Arbeitgeber zu konzentrieren. Unterstützungen für
Personen mit einem Flex-Job stellen solch ein Beispiel dar.
Gleichzeitig wird politisch und öffentlich viel Wert auf Sozialengagement oder verantwortung von Arbeitgebern gelegt. Arbeitnehmer legen sich gern ein
verantwortungsvolles Image zu. Manche Arbeitnehmer entdecken dabei, dass Menschen mit
Behinderungen sehr beständige und loyale Arbeitskräfte sein können.
Dokument verfügbar unter: www.ec.europa.eu/missoc.
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