MISSOC- Info 2/ 2009: (Re)Integration von Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben Dänemark Dänemark I. INFORMATIONEN ZUM ANWENDUNGSBEREICH Das dänische Frührentensystem wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2003 geändert. Personen, denen eine Rente nach den vor diesem Datum geltenden Bestimmungen gewährt wurde, fallen weiterhin unter die alte Regelung (ca. 180.000 Personen). Nach der neuen Regelung gibt es nur noch eine Art (ein Niveau) der Frührente. Die Anspruchsbedingungen für diese Rente setzen voraus, dass die Arbeitsfähigkeit dauerhaft, für jede Art der Arbeit, reduziert ist. Diese Einschränkung der Arbeitsfähigkeit muss so umfassend sein, dass die Person nicht für sich allein sorgen kann, wie zum Beispiel durch einen sogenannten „Flex-Job“. Die Bedingung der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ist hierbei absolut entscheidend. Um eine Frührente zu beziehen, muss diese Bedingung der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit prinzipiell erfüllt werden. Die Frage über die Erteilung einer Frührente kann nicht berücksichtigt werden, solange nicht (durch Tests) überprüft worden ist, ob die Arbeitsfähigkeit nicht durch Aktivierung, Rehabilitation, Behandlung oder andere Maßnahmen verbessert werden kann; es sei denn, dies ist aus besonderen Umständen absolut eindeutig. Da Behinderung im medizinischen Sinne nicht die einzige Bedingung darstellt, wird die Rente nicht Invaliditätsrente sondern Frührente genannt (førtidspension). Es muss ein sogenanntes Ressourcenprofil (ressourceprofil) erstellt werden. Anzahl der Frührentner im Alter von 18-64, 2003-2008: 2002: 235.219 2003: 236.019 2004: 236.742 2005: 238.087 2006: 240.360 2007: 240.873 2008: 240.592 Die jährliche Anzahl von neuen Rentenbewilligungen ist mit 14.000-14.500 Personen von 2001-2006 mehr oder weniger konstant geblieben. 2007 war die Anzahl geringer und 2008 höher – wahrscheinlich aufgrund der Neuorganisation vom 1. Januar 2007. Dokument verfügbar unter: www.ec.europa.eu/missoc. MISSOC- Info 2/ 2009: (Re)Integration von Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben Dänemark II. FINANZIELLE ANREIZE ZUR ARBEITSAUFNAHME FÜR EMPFÄNGER VON LEISTUNGEN FÜR BEHINDERTE Nach einer Testphase der Arbeitsfähigkeit wird ein sogenanntes Ressourcenprofil erstellt. Basierend auf dieser Grundlage werden folgende Maßnahmen am häufigsten getroffen: Rehabilitation: finanzielle und praktische Unterstützung bei der Rehabilitation wie Ausbildung, Verbesserung der Kenntnisse, usw. Flex-Job: für behinderte Personen ohne volle Arbeitsfähigkeit, die unter flexiblen Bedingungen wie reduzierte Arbeitszeiten, reduzierte Geschwindigkeit, häufigere Pausen usw. arbeiten können. Die Kommunalbehörden subventionieren die Arbeitnehmer bei den Löhnen für diese Personen. Andere generelle Maßnahmen sind z.B: Bevorzugung von Arbeitssuchenden mit Behinderungen Unterstützung für behindertengerechte Fahrzeuge Deckung von Zusatzkosten, die durch die Behinderung verursacht werden Körperliche Zugänglichkeit zu Ausbildungseinrichtungen Im Zeitraum von 2004-2008 fanden 17.000 zusätzliche Personen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz. Ein Bericht macht deutlich, dass in diesen Jahren die Kenntnis einer Bevorzugung von Menschen mit Behinderungen stieg, während die Kenntnis von der Möglichkeit, persönliche Hilfe und finanzielle Unterstützung für Arbeitsmaterial zu bekommen, nicht zunahm. Immer mehr Personen bekommen einen Flex-Job oder warten auf einen Flex-Job: im Jahr 2008 stieg die Anzahl der Personen mit einem Flex-Job um 5.000. Weitere 10.000 Personen warten auf einen Arbeitsplatz dieser Art. Im April 2009 entwickelte die dänische Regierung eine neue Strategie zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Berufsleben und Behinderung. Einige Beispiele für die neun Initiativen sind: Mehr Erfahrungsaustausch zwischen den Arbeitnehmern “Inspirations-Bank” mit Positivbeispielen Ein Gesprächsratgeber für das Personal der kommunalen Arbeitsämter Die Strategie wird im Jahr 2012 ausgewertet. Dokument verfügbar unter: www.ec.europa.eu/missoc. MISSOC- Info 2/ 2009: (Re)Integration von Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben Dänemark III. FINANZIELLE ANREIZE ZUR ARBEITSAUFNAHME FÜR EMPFÄNGER VON LEISTUNGEN FÜR BEHINDERTE Ein Anspruch auf Frührente ist nicht von der Suche nach einer Beschäftigung, der Teilnahme an gewissen Aktivitäten, usw. abhängig. Eine Frührente kann wieder entzogen werden. Die Kommunalbehörden sind verpflichtet, die Frührente zu entziehen, falls eine deutliche Verbesserung der Arbeitsfähigkeit vorliegt, durch die der Rentenempfänger in der Lage ist, dank eines Einkommens auf regulärer Basis für sich selbst zu sorgen. Die Kommunalbehörde (kommune) kann entscheiden, ob eine Frührente suspendiert werden soll, falls eine Arbeitsleistung vorliegt, die mit der Rente unvereinbar ist. Eine Suspendierung der Rente bedeutet, dass die Zahlungen eingestellt werden, der Rentenempfänger jedoch eine Wiederaufnahme der Rentenzahlungen bei der zuständigen Behörde beantragen kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die Schätzungen der Einkommenshöhe als inkorrekt erweisen. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Schutzmaßnahme mit dem Zweck, den Arbeitsversuch des Rentenempfängers so weit wie möglich zu unterstützen. Diese Möglichkeit schafft Vertrauen, dass auch bei einem Fehlschlag der Arbeitsbemühungen eine solide Unterstützung vorhanden ist. Arbeitet ein Rentenempfänger nur zu einem geringen Ausmaß, das mit den Anspruchsbedingungen für eine Rente kompatibel ist, kann er gleichzeitig arbeiten und die Rente beziehen. Allerdings wird die Rentenhöhe hier entsprechend angepasst. Seit dem 1. Juli 2008 ist es für Frührentner, denen vor dem 1. Januar 2003 eine Frührente gewährt wurde, möglich zu arbeiten, ohne dass das Konsequenzen auf ihren Rentenanspruch hat. Demnach kann die Rente nicht entzogen werden, wenn der Rentner eine Arbeit aufnimmt, auch wenn das Ausmaß der Arbeit nicht mit dem Rentenbezug kompatibel ist. Allerdings wird die Rente suspendiert, wenn das Einkommen permanent gewisse Grenzwerte überschreitet. Ziel ist, Vertrauen zu schaffen – um mehr Rentenempfänger auf den Arbeitsmarkt zurückzubringen. Es ist bekannt, dass ca. 15 % aller Frührentner ein Arbeitseinkommen haben. Die meisten von ihnen beziehen jedoch nur ein geringes Einkommen. Es ist noch zu früh um zu sagen, wie sich die Änderungen dieser Bestimmung seit dem 1. Juli 2008 (für Rentenempfänger, denen ihre Rente vor dem 1. Januar 2003 gewährt wurde) auswirken. Dokument verfügbar unter: www.ec.europa.eu/missoc. MISSOC- Info 2/ 2009: (Re)Integration von Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben Dänemark IV. ANREIZE FÜR ARBEITGEBER, UM MENSCHEN MIT BEHINDERUNG EINZUSTELLEN ODER BEIZUBEHALTEN In Dänemark neigt das System dazu, sich auf finanzielle Anreize bei Einstellung von Menschen mit Behinderungen für Arbeitgeber zu konzentrieren. Unterstützungen für Personen mit einem Flex-Job stellen solch ein Beispiel dar. Gleichzeitig wird politisch und öffentlich viel Wert auf Sozialengagement oder verantwortung von Arbeitgebern gelegt. Arbeitnehmer legen sich gern ein verantwortungsvolles Image zu. Manche Arbeitnehmer entdecken dabei, dass Menschen mit Behinderungen sehr beständige und loyale Arbeitskräfte sein können. Dokument verfügbar unter: www.ec.europa.eu/missoc.