Verbraucherzentrale Südtirol Medien-Information Bz, 29.05.2012 Anschaffung von Hunden und Katzen Vorsicht beim Kauf, auch übers Internet! Durch den jüngst durch die Medien gegangenen Betrugsfall, bei welchem ein Ehepaar aus Treviso über das Internet einen Hund von einem Südtiroler erwerben wollte, gegen den bereits wegen Tiermisshandlung ermittelt wird, richtet sich die Aufmerksamkeit wieder auf die Problematik, wie die KäuferInnen vor solchen Betrugsversuchen geschützt werden können und wie die Gesundheit von Jungtieren gewährleistet werden kann. So kuschelig und putzig kleine Jungtiere auch aussehen mögen, wenn sie in Tiergeschäften, auf Messen oder Märkten ausgestellt sind, so tragisch ist oft das Schicksal dieser kleinen Kreaturen. Sie werden irgendwo in Osteuropa "gezüchtet", dem Muttertier nach wenigen Wochen weggenommen und auf den Markt gebracht. Der Transport von den Ostländern nach Italien erfolgt in Kartons oder Schachteln, im Dunkeln, ohne Wasser, Nahrung, Luft, in eisiger Kälte im Winter, in glühender Hitze im Sommer. Laut Fachliteratur werden auf diese Weise im Jahr an die 50.000 Tiere nach Italien importiert. Viele der Kleinen überleben diesen Transport nicht. Doch die Gewinnspannen für die Überlebenden sind so groß, dass die Händler die Verluste in Kauf nehmen. Für jene Tiere, welche überleben, ist die Tortour jedoch nicht ausgestanden. Häufig erkranken sie, weil sie nicht geimpft sind, an viraler Gastritis, an Parasiten und anderen ansteckenden Krankheiten, oft mit tödlichen Folgen. Die bestehenden Tierschutzgesetze werden leider häufig umgangen, da der Handel oft den amtlichen Kontrollen entgeht (Gesetz vom 20.07.04 Nr. 189 gegen die Tierquälerei, Gesetz Nr. 532 vom 30.12.1993 in Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Tiertransport sowie das Landestierschutzgesetz Nr. 9 vom 15. 05. 2000). Jungtiere sollten nie im Internet, auf Märkten oder Messen gekauft werden. Ansteckende Krankheiten vermehren sich bei diesen Gelegenheiten besonders leicht, weil die Tiere in engen Kontakt mit anderen kommen. Wenn ein junges Tier unbedingt in einer Tierhandlung gekauft werden muss, dann ist nach den genauen Daten seiner Herkunft zu fragen. Diese Daten sind zu überprüfen, jeder seriöse Züchter verfügt heute über eine Homepage. Das Jungtier muss über einen Impfpass verfügen, welcher außer dem Geburtsdatum auch die Vermerke über Behandlungen gegen Parasiten sowie über die von einem Tierarzt vorgenommenen Impfungen aufweist. Auf keinen Fall sollten Jungtiere gekauft werden, welche vor der 8. Lebenswoche von der Mutter getrennt wurden. Dieses Alter ist unbedingt notwendig, um eine normale psychische Entwicklung des Tieres sicherzustellen. Also was tun? In der Verbraucherzentrale und auf der Homepage www.verbraucherzentrale.it steht ein kurzer Leitfaden für einen bewussten und tiergerechten Erwerb zur Verfügung, Landesveterinärdienst verfasst wurde. der in Zusammenarbeit mit dem