Durchführungsbestimmungen Deutscher Mixed Beach Cup 2016 (Stand: 24.04.2016) Seite 1 zu den Durchführungsbestimmungen des Deutschen Mixed Beach Cups 2016 Kapitel 1: Einleitung .......................................................................................................... 2 Kaptitel 2: Altersklassen ................................................................................................... 2 Kapitel 3: Termine .............................................................................................................. 2 Kapitel 4: Zulassungsbestimmungen .............................................................................. 3 4.1 Spielberechtigung .................................................................................................................................... 3 4.2 Spielerverpflichtung ................................................................................................................................. 3 4.3 Startgebühren .......................................................................................................................................... 3 4.4 Turnieranmeldung ................................................................................................................................... 3 Kapitel 6: Deutscher Mixed Beach Cup ........................................................................... 3 6.1. Teilnehmer ............................................................................................................................................. 3 6.2. Zulassung / Qualifikation ........................................................................................................................ 3 6.3 Setzung ................................................................................................................................................... 4 6.4 Ummeldungen (Teamwechsel) ............................................................................................................... 4 6.5 Absage/Nachmeldungen ......................................................................................................................... 4 6.6 Spielmodus .............................................................................................................................................. 4 6.7 Meldetermine vor Turnierbeginn ............................................................................................................. 4 6.8 Meldelisten .............................................................................................................................................. 4 6.9 Meldebestätigung .................................................................................................................................... 4 Kapitel 7: Technische Bestimmungen für den MBC ....................................................... 4 7.1 Turnierleiter /Jury .................................................................................................................................... 4 7.2 Turnierablauf ........................................................................................................................................... 5 7.3 Netzhöhen ............................................................................................................................................... 5 7.4 Spielregeln .............................................................................................................................................. 5 7.5 Schiedsgericht ......................................................................................................................................... 5 7.6 Werberechte ............................................................................................................................................ 5 7.7 Spielkleidung ........................................................................................................................................... 5 7.8 Spielball ................................................................................................................................................... 5 Kapitel 8: Schlussbestimmungen .................................................................................... 5 1 Seite 2 zu den Durchführungsbestimmungen des Deutschen Mixed Beach Cups 2016 Kapitel 1: Einleitung Der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) führt im Jahr 2016 den Deutschen Mixed Cup, nachfolgend MBC genannt, durch. Der DVV hat den MBC zur Durchführung für 2016 ausgeschrieben. Grundlage für die Durchführung des MBC sind die Beach-Volleyball Ordnung des DVV (BVO) in der jeweils aktuellen Fassung, die Beschlüsse des Vorstands und des BeachVolleyball Ausschusses des DVV (BVA) sowie die aktuelle Version der nachfolgenden Durchführungsbestimmungen (siehe auch www.volleyball-verband.de). Die Vermarktungs- und TV-Rechte für alle offiziellen Beach-Volleyball Serien, eingeschlossen der MBC, hält der DVV bzw. sind der Deutschen Volleyball Sport GmbH (DVS) als Dienstleistungs- und Vermarktungsagentur des DVV übertragen. Alle Fragen bezüglich einer Vermarktung des MBC müssen daher generell an die DVS gerichtet werden. Der MBC finden keine Berücksichtigung in der offiziellen Deutschen Beach-Volleyball Rangliste. Kaptitel 2: Altersklassen Sind derzeit nicht vorgesehen. Kapitel 3: Termine Meldeschluss für die Teams bis jeweils 2 Wochen, in der Regel sonntags 24:00 Uhr, vor Turnierbeginn. Es gilt der Zeitpunkt der Online-Anmeldung. 3.1 Deutscher Mixed Beach Cup Turnierort Berlin Mitte Veranstaltungsgelände von – bis Beach Mitte, Caroline- 27. – 28.08.2016 Michaelis-Straße 8, 10115 Berlin Meldeschluss 14.08.2016 3.1.1 Ausrichter Ausrichter Ansprechpartner Kontaktdaten Telefon Email Schwedter Straße 29, 0178-30 47 898 10435 Berlin [email protected] INCHEZ Knut Semrau 2 Seite 3 zu den Durchführungsbestimmungen des Deutschen Mixed Beach Cups 2016 Kapitel 4: Zulassungsbestimmungen 4.1 Spielberechtigung Spielberechtigt sind Spielerinnen und Spieler, die eine Mitgliedschaft in einem – dem DVV angeschlossenen – Verein nachweisen können. Eine weitere Zulassungsbedingung ist die termin- und ordnungsgerechte Onlineanmeldung. Mit der Anmeldung zum MBC müssen gleichzeitig die unterschriebenen Spielerverpflichtungen (Anlage 2 zur BVO), die Spielerinformationen und die Einzugsermächtigung dem Beach-Büro vollständig vorliegen. Bis zum Ende der Einschreibefrist müssen sich alle Spieler am Wettkampfort ggf. durch einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein) ausweisen. Ein Nachreichen ist nicht möglich. 4.2 Spielerverpflichtung Eine Anmeldung zu den MBC bedarf der Zustimmung zur Spielerverpflichtung (Anlage 2 zur BVO). 4.3 Startgebühren Die Startgebühr für die MBC beträgt jeweils 35,- EUR pro Team. Die Zahlung der Startgebühr erfolgt per Lastschrifteinzug durch die DVV. Die Startgebühren werden zwischen dem Ausrichter und DVV/DVS aufgeteilt. 4.4 Turnieranmeldung Die Anmeldung für die MBC erfolgt ausschließlich über das Online-System des DVV (https://beach.volleyball-verband.de/portal/). Spieler und Spielerinnen können sich hierüber mit entsprechender Lizenznummer und Passwort in das System einwählen. Eine Anleitung ist unter o.g. Link als Download hinterlegt. Die Meldung ist erst dann vollständig, wenn der Spielerverpflichtung zugestimmt wird und die Pflichtfelder Name, Geburtsdatum, Vereinszugehörigkeit, Kontaktadresse, E-Mail-Adresse und die Bankdaten für den Startgeldeinzug vollständig und richtig ausgefüllt sind. Kapitel 6: Deutscher Mixed Beach Cup 6.1. Teilnehmer 6.1.1 Der MBC wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 16 Teams ausgespielt. Maximalteilnehmerzahl bestimmt der Ausrichter nach Anzahl der nutzbaren Courts. 6.1.2 Jeder Landesverband hat die Möglichkeit bis 4 Wochen vor dem Turnierstart zwei Mannschaften/Teams zu melden. 6.1.3 Nutzen die Landesverbände ihre Startplätze nicht, werden diese Plätze durch den DVV anhand der Meldeliste an Nachrücker vergeben. 6.1.4. Die weitere Startplatze werden anhand der Meldeliste im Meldeportal durch den DVV vergeben. 6.2. Zulassung / Qualifikation Der MBC wird ohne Zulassungsbeschränkungen ausgetragen, siehe 4.1. 3 Seite 4 zu den Durchführungsbestimmungen des Deutschen Mixed Beach Cups 2016 6.3 Setzung Die Setzung zum MBC erfolgt nach Meldeschluss in Abhängigkeit der gemeldeten Teams. 6.4 Ummeldungen (Teamwechsel) Ein Partnerwechsel nach Versand der Einladung (10 Tage vor Turnierbeginn) ist nur schriftlich bis 5 Tage vor Turnierbeginn (10:00 Uhr) gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- EUR möglich. Die Zulassung wird gemäß den Bestimmungen gehandhabt. Bei einem Partnerwechsel gelten die gleichen Zugangsbedingungen zum Turnier wie bei einer regulären Anmeldung. Eine Verbesserung der Zulassungspositionierung ist über eine Ummeldung nach Meldeschluss nicht möglich. 6.5 Absage/Nachmeldungen Sollte ein qualifiziertes Team die Teilnahme nach Meldeschluss absagen, werden zunächst die Nachrücker Teams gemäß Zulassungsliste nach genannten Kriterien berücksichtigt. Nachmeldungen bei freien Plätzen sind bis 1 Tag vor Turnierbeginn zugelassen, sofern die Zulassungsbedingungen (Kapitel 4) erfüllt sind. Bei unangekündigter Nichtanwesenheit von Teams bei der Einschreibung und anschließendem Technical Meeting werden die anwesenden Teams beim Technical Meeting berücksichtigt. Im Falle der Nachmeldung wird eine zusätzliche Startgebühr von 15,- EUR pro Team erhoben. 6.6 Spielmodus Pool Play mit anschließenden Double Elimination in Abhängigkeit der gemeldeten Teams. 6.7 Meldetermine vor Turnierbeginn Meldeschluss: 2 Wochen Ummeldungen/ Partnerwechsel: bis 5 Tage Nachmeldungen bei freien Plätzen: bis 1 Tag Nachmeldung nach Einschreibefrist, Technical Meeting am Turniertag 6.8 Meldelisten Die Meldelisten sind auf der Internetseite des DVV (www.volleyball-verband.de) im Bereich Beach-Volleyball unter Turniere DVV-Turniere öffentlich einzusehen. 6.9 Meldebestätigung Die betreffenden Teams werden persönlich 10 Tage vor Turnierbeginn bei vorliegender Anmeldung per E-Mail angeschrieben. Kapitel 7: Technische Bestimmungen für den MBC 7.1 Turnierleiter /Jury Für die Abwicklung der BMC wird vom Ausrichter ein Turnierleiter ernannt. Beim Technical Meeting wird durch den Turnierleiter die Jury bekannt gegeben. Sie besteht aus dem Turnierleiter, einem Vertreter des DVV, einem Vertreter des Landesverbandes und jeweils einem weiblichen und einem männlichen Vertreter der Spieler (vor Ort zur Wahl gebracht). 4 Seite 5 zu den Durchführungsbestimmungen des Deutschen Mixed Beach Cups 2016 7.2 Turnierablauf Für die Tabellenauswertung nach Gruppenspielen gilt: Bei Punktgleichheit zweier Teams gilt der direkte Vergleich. Bei Punktgleichheit mehrerer Teams gelten zunächst der Satzquotient und dann der Ballquotient. Gruppenspiele, die aufgrund von Verletzung oder Nichtantretens o.ä. ausfallen, werden mit 2 Punkten, 2:0 Sätzen und 21:0, 21:0 bzw. 15:0, 15:0 Ballpunkten gewertet. Bei Spielabbruch wegen Verletzung o.ä. werden die bis zum Abbruch erzielten Punkte, Sätze und Ballpunkte gewertet. 7.3 Netzhöhen Die Netzhöhe wird mit 2,35m festgelegt. 7.4 Spielregeln Es gelten die aktuellen offiziellen Beach-Volleyball Spielregeln 2013-2016 inklusive der Regeln für ‚offizielle internationale Wettbewerbe’. Zur Durchführung wird zusätzlich festgelegt: Der Turnierleiter kann gegebenenfalls entscheiden, dass auch in den beiden ersten Sätzen nur bis 15 Punkte gespielt wird. Für Proteste gelten die aktuellen Regelungen der Durchführungsbestimmungen für die nationale Serie des DVV. 7.5 Schiedsgericht Die teilnehmenden Teams sind verpflichtet, Schiedsrichteraufgaben zu übernehmen. Der Ausrichter bemüht sich zu den Finalspielen ein neutrales Schiedsgericht einzusetzen. 7.6 Werberechte Die Werberechte verbleiben beim DVV, die von der DVS wahrgenommen werden können. Einzelheiten sind in den jeweiligen Ausrichterverträgen geregelt. 7.7 Spielkleidung Die Spielkleidung besteht aus kurzen, einheitlichen Hosen und den Spielshirts bzw. -Tops. Die Spieler sind verpflichtet innerhalb eines Teams einheitliche Spielkleidung zu tragen. 7.8 Spielball Bei den DSBM ist der Ball MIKASA “Beach Champ VLS 300" Umfang 67 1 cm, mit der Zusatzbezeichnung „DVV Official“ und/oder „DVV Beach 1“ für die Saison 2016 als offizieller und alleiniger Spielball festgelegt. Kapitel 8: Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Durchführungsbestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der sportlichen Zielsetzung am nächsten 5 Seite 6 zu den Durchführungsbestimmungen des Deutschen Mixed Beach Cups 2016 kommen. Die vorstehenden Vorgehensweisen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Durchführungsbestimmungen als lückenhaft erweisen. Diese Durchführungsbestimmungen mit Anlagen sind vom Vorstand des DVV am 29.04.2016 genehmigt. 6