"Euthanasie" und Lebensvernichtung am Beispiel der

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Manfred KI ü ppel
'Euthanasie'
Nationalsozialismus in Nordhessen
Schriften zur regionalen Zeitgeschichte
Herausgeber:
Gesamthochschule Kassel, Fachbereiche 1 und 5
Heft 4
Redaktion: Dietfrid Krause-Vilmar
Lektorat: Wolfgang Prinz
Der Autor Manfred Klüppel, geboren 1958, studierte von 1977 bis 1982
Ges.ellschaftswissenschaften und Musikerziehung an der Gesamthochschule Kassel.
Das Photo auf der Umschlagseite zeigt die Landesheilanstalt Merxhausen
im Jahre 1942.
Repros und Titelgestaltung: W. Prinz/Tiegel
Druck und Bindearbeiten: difo-druck, Bamberg
Repros und Satz Umschlag: S. Prinz/Tiegel
3. berichtigte Auflage 1985
© Gesamthochschule Kassel, Fachbereich 1 und 5 Gesamthochschulbibliothek
1. Auflage 1. Tsd. Kassel 1984 ISBN: 3-88122-216-2
2. unveränderte Auflage 2. - 4. Tsd. Kassel 1984 ISBN: 3-88122-216-2
3. berichtigte Auflage 5. Tsd. Kasse11985 ISBN: 3-88122-250-2
Manfred Klüppel
'Euthanasie' und Lebensvernichtung
am Beispiel der Landesheilanstalten
Haina und Merxhausen
Eine Chronik der Ereignisse 1933-1945
Und einer war dabei,
ein halbes Kind noch,
der spielte nur mit einem Schaukelpferd.
Und weil er sonst nichts konnte,
schrieb man in seine Akte: "nicht Iebenswert."
Und einer war dabei,
der saß im Winkel
und sang ein Lied den lieben langen Tag.
Und sang und sang und hörte auf zu singen,
als man ihn holte noch vor Tau und Tag.
Und einer war dabei,
der schrie und kreischte
und griff auch einmal einen Wärter an.
Man legte ihn in Ketten für die Reise,
so fuhr er mit den andern dann.
Und einer war dabei,
der hörte Stimmen,
die mit ihm plauderten fast jede Nacht.
Er hörte noch der Stimmen traulich Summen,
als man ihn schweigend hat hinausgebracht.
Und einer war dabei,
der gar nicht hingehörte,
denn sein Verstand war hell und klar
und mächtig seiner Rede Worte,
nur für die Zeiten damals viel zu wahr.
Und einer war dabei, der litt für alle
als neuer Christus einen neuen Tod.
Er sprach: "Nun darf ich Euch er lösen
von allem Übel Eurer Erdennot."
Eva Köberle
1
Vorwort der Herausgeber
Die Vorgeschichte, der Ablauf, die Bedingungen, Voraussetzungen und das Ausmaß
der Vernichtung sogenannten "lebensunwerten" Lebens sind in der verdienstvollen
Gesamtdarstellung Ernst Klees ("Euthanasie" im NS-Staat. Frankfurt a. M. 1983)
behandelt.
Klee geht auch auf grundlegende Zusammenhänge und Fragen der
"Euthanasie"-Aktionen ein, wie z: B. diejenigen der allmählichen Zusammenziehung
und Erfassung der Patienten als Voraussetzung der planmäßigen Tötungen, diejenige
der wissenschaftlichen Denk- und Haltungstraditionen aus der Zeit vor 1933 oder
diejenige nach der Mitwirkung verantwortlicher Juristen und Mediziner.
Die sorgfältig recherchierte regionale Studie von Manfred Klüppel kann Klees
Ergebnise durch die Auswertung bislang wissenschaftlich noch nicht erschlossenen
Materials in den Archiven der Lh Haina und Merxhausen nur bestätigen.
Vielleicht kann jedoch durch die von Klüppel vorgenommene Beschränkung auf die
beiden nordhessischen Lh der Blick sowohl für die Entscheidungs- und Gestaltungsräume der Lh als "unterster" bzw. "letzter", wenn auch entscheidender Instanz geschärft werden. Klüppel weist darauf hin, daß z. B. in gewissem Rahmen die
Möglichkeit der Entlassung von Patienten unmittelbar vor ihrer "Verlegung" gegeben
war und in einem Fall auch praktiziert wurde (S. 42, 52).
Auch rücken in einer "Mikro"-Studie die Personen näher an den Leser heran, z. B.
die Marburger Mutter (S. 42 ff.), die ihren Töchtern über Weilmünster und Scheuern
bis
Hadamar
nachreiste,
um anschließend zwei verlogene "Trostschreiben" zu
erhalten.
Schließlich gehört die Geschichte der Lh Haina und Merxhausen, auch in ihren
dunklen Seiten, zur Region. Die Erinnerung an die von dort aus nach Hadamar
"transportierten" und dort unschuldig umgebrachten Menschen und an die Umstände
dieser Untat hat einen Ort und einen Namen.
Die Studie von Klüppel stellt eine veränderte und ergänzte Neufassung seines Beitrages für die Festschrift des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (450 Jahre Psychi-
atrie in Hessen. Marburg 1983, S. 321- 348) dar.
D. Krause-Vilmar
Kassel, im Juli 1984
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Vorwort des Verfassers
7
Abgrenzung der Lebensvernichtung zum Begriff der
Euthanasie und ideologische Voraussetzungen
9
Begr iffsklärung
9
Ideologische Voraussetzungen
9
Lebensvernichtung und Krieg
11
Lebensvernichtung und Rassenhygiene
12
Lebensvernichtung und Psychiatriegeschichte
13
Chronologische Darstellung der Lebensvernichtung
auf Reichsebene und Auswirkungen auf die Situation
der Landesheilanstalten Haina und Merxhausen
15
'Gesetzliche Grundlagen'
15
Ver legungsaktionen aus kirchlichen Anstalten in
die Landesheilanstalten Haina und Merxhausen in
den Jahren 1937 - 1938
16
Die 'Kinder-Aktion'
21
Die 'Aktion T 4'
23
Exkurs: Die Tötung der jüdischen Patienten
28
Die Transporte der Merxhäuser und Hainaer
Patienten über die Zwischenanstalten in die
Tötungsanstalt Hadamar
31
Das Verhalten der Ärzte, der Justiz und der Kirche
Anpassung und Widerstand
52
Das Schicksal der in Haina und Merxhausen untergebrachten psychisch erkrankten polnischen und
russischen Zwangsarbeiter
58
Die Verschleppung der nach § 42 b (StGB) straffällig gewordenen Hainaer Patienten in das
KZ Mauthausen
59
Die pflegerische Betreuung der Patienten und die
Ernährungssituation in Haina und Merxhausen
63
Über den Umgang mit der nationalsozialistischen
Vergangenheit oder warum diese Arbeit geschrieben
wurde
74
Anmerkungen
79
AbbiIdungsnachwe is
85
Nachweis der abgebildeten Dokumente
86
Abkürzungsverzeichnis
87
Personen-, Sach- und Ortsregister
88
Quellen- und Literaturverzeichnis
94
- 7 -
Vorwort des Verfassers
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Geschichte der Landesheilanstalten
Haina und Merxhausen im Nationalsozialismus. Sie dokumentiert so genau wie irgend
möglich die systematische Ausgrenzung und Vernichtung psychisch Kranker. Die
Arbeit wurde im wesentlichen in den Jahren 1981 und 1982 geschrieben, sie ist den
leidenden und ermordeten Patienten der damaligen Landesheilanstalten gewidmet,
die die ersten Opfer der systematischen Vernichtungsaktionen der Nazis waren.
Die theoretische Beschäftigung mit der Psychiatrie im Nationalsozialismus weckte
mein Interesse für die aktuelle Situation der Psychiatrie: von Januar 1983 bis April
1984 leistete ich meinen Zivildienst im heutigen- Psychiatrischen Krankenhaus
Merxhausen,
machte
eine
Ausbildung
als
KrankenpflegeheJfer
und
erlebte
Psychiatrie 'hautnah'. Ich war betroffen, wie Menschen, die 'draußen' nicht mehr
zurechtkamen, verwirrt, verwahrlost und leidend freiwillig oder auch manchmal mit
Zwang in das Krankenhaus kamen, dort einige Wochen behandelt wurden und in ihre
gewohnte Umgebung zurückkehren konnten. Ich erlebte aber auch, wie Menschen
nicht 'geheilt' werden konnten, die wohl ihr ganzes Leben im Krankenhaus zubringen
werden, weil kein anderer sie haben will. Für diese Patienten ist das Krankenhaus
lebenslängliche 'Zufluchtstation' , manchmal leider auch' Abschiebestation'. Kritik an
der heutigen Situation der Psychiatrie ist gleichzeitig Kritik an der Gesellschaft und
Kritik am einzelnen Menschen: jeder muß sich die Frage stellen, ob er bereit ist,
abweichendes Verhalten in seiner nächsten Umgebung zu akzeptieren. Insofern gilt
meine Solidarität den psychisch Kranken und dem weitaus überwiegenden Teil des
Personals des Psychiatrischen Krankenhauses Merxhausen.
Mein Dank gilt dem kaufmännischen Betriebsleiter des PK Merxhausen, Herrn
Winfried Ise, dem ärztlichen Betriebsleiter des PK Merxhausen, Herrn Dr. Hermann
Erckenbrecht
und
dessen
Ehefrau
Marieluise,
die
die
Arbeit
wohlwollend
unterstützten. Weiter gilt mein Dank Ernst Klee, Willi Klüppel, Dr , Eberhard Freiherr Wolff von Gudenberg, Gerd Faatz, Jutta Maria Schlee, Dr. Arnd Friedrich,
Helga
Hernpel
und
Sonja
Prinz.
Bei
meiner
Arbeit
wurde
ich
von
den
Staatsanwaltschaften der Landgerichte Kassel, Marburg und Frankfurt a. M. und von
der Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Frankfurt a. M. unterstützt.
Ferner gilt mein Dank ehemaligen Pflegern, Pflegerinnen und Einwohnern aus
Haina und Merxhausen, die nicht namentlich genannt werden möchten.
Zwischen der systematischen Vernichtung von psychisch Kranken als Krieg nach
innen und dem Weltkrieg als Krieg nach außen besteht ein enger inhaltlicher und
zeitlicher
Zusammenhang.
Die
Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens stellt den
Auftakt zur 'Endlösung der Judenfrage' dar, eine Kontinuität des Tötungspersonals
- 8-
von den ersten Tötungsanstalten in Deutschland zu den Vernichtungslagern in Polen
2
ist nachweisbar. Diese von Klaus Dörner 1967 aufgestellten Thesen sind Ausgang
und Hintergrund der vorliegenden Arbeit. Eine zentrale Frage ist z. B., inwieweit
die Heilanstalten Haina und Merxhausen Möglichkeiten hatten, die Vernichtung ihrer
Patienten zu verhindern oder zumindest teilweise zu boykottieren. Im wesentlichen
stützt sich die Arbeit auf folgende Quellen:
1. Dokumente (Aufnahmebücher, Verlegungs listen, Jahresberichte etc.) aus den
Archiven der Krankenhäuser Haina und Merxhausen.
2. Gerichtsakten der Landgerichte Kassel und Marburg zu Ermittlungsverfahren
gegen
die
Direktoren
der
damaligen
Landesheilanstalten
Haina,
Marburg und
Merxhausen.
3. Gespräche mit ehemaligen Pflegern, Pflegerinnen, sowie älteren Einwohnern aus
Haina und Merxhausen.
4.
Dokumente
(Sitzungsprotokolle,
Verlegungslisten)
aus
dem
Archiv
des
Hessischen Diakoniezentrums Hephata in Schwalmstadt-Treysa.
5. Gerichtsakten des LG Frankfurt a. M. zum Verfahren gegen Reinhold Vorberg
und Dietrich ABers (Ks 2/66 GStA).
6. Gerichtsakten des OLG Frankfurt a. M. zum Verfahren gegen Prof. Dr , Heyde
u. a. (Ks 2/63. GStA).
7. Gerichtsakten aus dem Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 461 Nr ,
32442, 1 - 11 zum Verfahren gegen Dr. Friedrich Mennecke, Dr. Walter Schmidt u.
a, ('Eichberg-Prozeß').
Ein ausführliches Quellen- und Literaturverzeichnis befindet sich im Anhang der
Arbeit.
Eine
chronologische
Darstellung
mit
Hilfe
der
vorliegenden
Quellen
erscheint dem Verfasser als Möglichkeit, diesem bis heute nahezu verdrängten
Thema gerecht zu werden. Der Chronik ist ein Teil vorangestellt, der den Begriff
der Euthanasie von dem der Lebensvernichtung abgrenzt und ideologische Voraussetzungen der Lebensvernichtung beleuchtet.
Abschließend folgt ein
Teil über den Umgang mit der nationalsozialistischen
Vergangenheit, der Erfahrungen des Verfassers, die bei der Entstehung der Arbeit
gemacht worden sind, einbezieht.
Kassel, im Mai 1984
Manfred Klüppel
- 9 -
Abgrenzung der Lebensvernichtung zum Begriff der Euthanasie und ideologische
Voraussetzungen
Begr iffsklärung
Der
Begriff der "Euthanasie im Sinne von Sterbehilfe") hat nichts mit den
Vernichtungsaktionen gegen 'lebensunwertes' Leben zu tun. Seit dem Nürnberger
Ärzteprozeß, wo der Begriff Euthanasie fälschlicherweise für die verschiedensten
Tötungsaktionen gebraucht wurde, ist der Begriff bis heute nicht aus der Literatur
und den Diskussionen über die Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens verschwunden.
H. Erhardt charakterisiert die Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens folgendermaßen:
"Es handelt sich nicht um Sterbende, wenn auch die Lebenserwartung mehr oder
weniger
begrenzt
sein kann. Da es nicht um Sterbehilfe geht, sind Begriffe wie
'Euthanasie im weiteren Sinn' oder 'begrenzte Euthanasie' irreführend.,,4 Aus diesem
Grund erscheint der Begriff Euthanasie im Titel der Arbeit bewußt in Anführungszeichen.
Ideologische Voraussetzungen
Die
Idee
der
Vernichtung
'lebensunwerten'
Lebens
ist
keine
Erfindung der
Nationalsozialisten. Im Jahre 1920 erschien in Leipzig eine 62 Seiten umfassende
Schrift der Professoren Dr. jur, et. phil. Kar! Binding und Dr, rned, Alfred Hoche
mit dem Titel 'Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens - Ihr Maß und
ihre Form.' Binding schlägt eine Staatsbehörde vor, die über eine Freigabe zur
Tötung entscheidet:
"Da der Staat von heute nie die Initiative zu solchen Tötungen ergreifen kann, so
wird
die
Initiative
1. in der
Form
des
Antrages auf Freigabe bestimmten
Antragsberechtigten zu überweisen sein. Das kann in der ersten Gruppe der tödlich
Kranke selbst sein oder sein Arzt oder jeder andere, den er mit der Antragstellung
betraut hat, insbesondere einer seiner nächsten Verwandten.
2. Dieser Antrag geht an eine Staatsbehörde. Ihre erste Aufgabe besteht ganz allein
in der Feststellung der Voraussetzungen zur Freigabe: das sind die Feststellung
unrettbarer Krankheit oder unheilbaren Blödsinns und eventuell die der Fähigkeit zu
beachtlicher Einwilligung in den Fällen der ersten Gruppe. Daraus dürfte sich ihre
Besetzung ergeben: ein Arzt für körperliche Krankheiten, ein Psychiater oder ein
zweiter Arzt, der mit den Geisteskrankheiten vertraut ist und ein Jurist, der zum
Rechten schaut. Diese hätten allein Stimmrecht ••. Zur Freigabe dürfte Einstimmigkeit zu erfordern sein. Der Antragsteller und der behandelnde Arzt des Kranken
- 10 -
dürften als Mitglieder dem Ausschusse nicht angehören. Dieser Behörde müßte das
Recht des Augenscheins und der Zeugenvernehmung erteilt werden.
3. Der Beschluß selbst dürfte nur aussprechen, daß nach vorgenommener Prüfung
des Zustandes des Kranken er nach den jetzigen Anschauungen der Wissenschaft als
unheilbar erscheint, eventuell daß kein Grund zum Zweifel an der Beachtlichkeit
seiner Einwilligung vorliegt, daß demgemäß der Tötung des Kranken kein hindernder
Grund im Wege steht und dem Antragsteller anheimgegeben wird, in sachgemäßester
Weise die Erlösung des Kranken von seinem Übel in die Wege zu leiten,,5
Interessanterweise vertrat Hoche nur ein Jahr vor der Veröffentlichung der oben
zitierten Schrift eine ganz andere Meinung.
Anläßlich eines Vortrages am 6.
November 1918 in Freiburg führte er aus: "Die Aufgabe des Arztes ist es, das
Sterben derjenigen zu erleichtern, denen nach der Art ihrer Krankheit ein schweres
Sterben beschieden ist. Es ist eine uner läßliche Forderung der ärztlichen Ethik, daß
dieser Akt der Erleichterung keine Verkürzung des Lebens bedeuten darf. Die Zumutung, dieses letztere aus Mitleid zu tun, tritt von seiten der Angehörigen nicht
so selten an den Arzt heran. Ein kurzes Nachdenken zeigt aber, daß der in solchen
Lagen von Laien immer wieder vertretene Gedanke, man möge die Ärzte angesichts
aussichtsloser, qualvoller Zustände von Staatswegen zur Tötung ermächtigen, unausführbar ist. ,,6
Die von Binding und Hoche gemeinsam ver faßte Schrift aus dem Jahr 1920 blieb
nicht ohne Widerspruch; im Jahre 1925 entgegnete Dr , med, Ewald Meltzer:
"Der Vorschlag der Tötung von Idioten oder Geisteskranken, und seien sie geistig
noch so tiefstehend, ist aus rechtlichen und ehtischen Gründen abzulehnen.
Ihre Beseitigung würde der Gesellschaft auch kaum einen nennenswerten materiellen Vorteil bringen. Er würde wenigstens ziemlich ausgeglichen werden durch die
Kosten des Verfahrens. Beobachtungs- und Pflegeanstalten müßte es auch dann noch
geben. Ob sich Ärzte oder andere Personen zur Ausführung des Verfahrens finden
würden, ist zur Zeit sehr zu bezweifeln. Unabsehbarer Schaden würde der Volksmoral
zugefügt
werden.
Jedes chronisch kranke Geschöpf würde als
überflüssig
empfunden und als beseitigungswert charakterisiert werden können. Das Vertrauen
zu den Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten, Siechen- und Versorghäusern, das im
letzten Jahrhundert mit den Fortschritten der Wissenschaft dauernd gewachsen ist,
würde einem für die Volksgesundheit höchst bedenklichen, tiefen Mißtrauen Platz
machen."?
Die späteren Ereignisse widerlegten Meltzer, es fanden sich Ärzte, die zur Tötung
von 'lebensunwerten' Lebens bereit waren. Im Rückblick mutet Hoches Schlußwort
geradezu prophetisch an:
- 11 -
"Es gab eine Zeit, die wir jetzt als barbarisch betrachten, in der die Beseitigung
der lebensunfähig Geborenen oder Gewordenen selbstverständlich war; dann kam die
jetzt noch laufende Phase, in welcher schließlich die Erhaltung jeder noch so wertlosen Existenz als höchst sittliche Forderung galt; eine neue Zeit wird kommen, die
von dem Standpunkt einer höheren Sittlichkeit aus aufhören wird, die Forderungen
eines überspannten Humanitätsbegriffes und einer Überschätzung des Wertes der
Existenz schlechthin mit schweren Opfern dauernd in die Tat umzusetzen ...,,8
Diese, wohl unter den Eindrücken des ersten Weltkrieges niedergeschriebenen
Sätze deuten bereits die Verbindung von Krieg und Lebensvernichtung an.
Lebensvernichtung und Krieg
Die
Verbindung von Lebensvernichtung und Krieg ist zweifach: inhaltlich und
zeitlich. Zunächst zum Inhaltlichen: Am 1. Sept. 1935 hielt der zum Professor
aufgestiegene
"Altmeister
Ploetz, in Berlin einen
der
Vortrag
natlonalsozialistischen
Rassenhygiene,,9,
Alfred
zum Thema 'Rassenhygiene und Krieg'. Er schloß
seinen Vortrag mit dem Satz: "Direkt rassenhygienisch müßten wir uns bestreben,
die
kontraselektorische
Wirkung
eines
Krieges
durch
Erhöhung
der
Ausmerzungsquote wettzumachen."lO Vorläufer dieses Gedankens fanden sich schon
bei
K.
Binding:
"Denkt
man
sich gleichzeitig ein
Schlachtfeld, bedeckt mit
Tausenden toter Jugend, oder ein Bergwerk, worin schlagende Wetter Hunderte fleißiger Arbeiter verschüttet haben, und stellt man in Gedanken unsere Idioteninstitute
mit ihrer Sorgfalt für ihre lebenden Insassen daneben - und man ist erschüttert von
diesem grellen Mißklang zwischen der Opferung des teuersten Gutes der Menschheit
im
größten Maßstabe auf der einen und der größten Pflege nicht nur absolut
wertloser, sondern negativ zu wertender Existenzen auf der anderen Seite."ll
Die zeitliche Verbindung zwischen Lebensvernichtung und Krieg wird besonders in
den Aussagen von Hitlers Leibarzt Dr , Kar! Brandt vor dem amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg deutlich: "Ich muß annehmen, daß der Führer der Meinung
war, daß ein solches Problem im Krieg zunächst glatter und leichter durchzuführen
ist, daß offenbare Widerstände, die von kirchlicher Seite zu erwarten waren, in dem
allgemeinen Kriegsgeschehen nicht diese Rolle spielen würden als sonst.,,12 Aus den
Aussagen Brandts ergibt sich, daß Hitler den 'Tötungserlaß' tatsächlich auf den l .
September 1939, also den Tag des Kriegsbeginns, zurückdatierte: "Vielleicht ist es
noch von Bedeutung, darauf hinzuweisen, daß der Erlaß tatsächlich zurückdatiert
ist. Die Unterzeichnung und die Formulierung überhaupt ist erst erfolgt im Oktober,
während das Datum der 1. September 1939 ist.,,13
- 12 -
Lebensvernichtung und Rassenhygiene
Ein Zitat aus Hitlers 'Mein Kampf' verdeutlicht die nationalsozialistische Rassenund Vernichtungslehre:
"Alle
großen
Kulturen
der
Vergangenheit
gingen
nur
zugrunde,
weil
die
ursprünglich schöpferische Rasse an Blutvergiftung abstarb. Immer war die letzte
Ursache eines solchen Untergangs das Vermessen, daß alle Kultur vom
abhängt und
Menschen
nicht umgekehrt, daß also, um eine bestimmte Kultur zu bewahren,
der sie erschaffende Mensch erhalten werden muß.
Diese Erhaltung aber ist
gebunden an das eherne Gesetz der Notwendigkeit und des Rechtes des Sieges des
Besten und Stärkeren. Wer leben will, der kämpfe also, und wer nicht streiten will
in dieser Welt des ewigen Ringens, verdient das Leben nicht.,,14
A. Schwendy u. a. charakterisieren die Zeit des Nationalsozialismus "als eine
Epoche der totalen Unfähigkeit, Anderssein zu akzeptieren: Was nicht stark und
nützlich war, wurde ausgerottet.,,15 Neben diesen sozialdarwinistischen Zügen der
nationalsozialistischen
Rassenhygiene
ist
dem
Vernichtungswahn
noch
ein
pseudoökonomisches Element zugeordnet, das den Wert des Einzelnen lediglich nach
seinem,
in
mathematischen Größen
faßbaren,
Beitrag zur 'Volksgemeinschaft'
bestimmt. Der Giessener Rassenhygieniker Prof. Dr. H. W. Kranz:
"Wir haben den Einzelmenschen danach zu bewerten, wie er sich zu dieser
Gemeinschaft stellt, ob und wie er sich in die Gemeinschaft einordnet und welche
Leistungen er für sie vollbringt. Grundsätzlich ergibt sich jedenfalls, daß nicht nur
die Kriminellen eine wirtschaftliche und biologische Gefahr für das Volksganze
bilden, sondern daß es noch eine viel größere Zahl von Menschen gibt, die ohne
straffällig zu werden, als Schmarotzer an der Gesamtheit anzusehen sind, Schlacken
der menschlichen Gesellschaft: das wahrscheinlich an die Million heranreichende
Heer der Gemeinschaftsunfähigen, deren erbliche Anlagen nur auf dem Wege der
Ausmerze aus dem Fortpflanzungsprozeß ausgeschieden werden können ... " 16
Die Diskriminierung sämtlicher Anstaltsinsassen reichte bis in den Mathematikunterricht der Schulen hinein; folgende Aufgaben seien als Beispiele genannt:
"Aufg. 94. In einem Lande des Deutschen Reiches sind in staatlichen Anstalten
4400 Geisteskranke, in offener Fürsorge 4500, in Kreispflegeanstalten 1600 untergebracht, in Heimen für Epileptiker usw. befinden sich 2000, in Fürsorgeerziehungsheimen 1500 Personen. - Der Staat allein wendet für die genannten Anstalten jährlich
mindestens 10 Mio. RM auf.
(a) Was kostet also ein Kranker den Staat durchschnittlich im Jahre?
In den staatlichen Anstalten verblieben: I. 868 Kranke mehr als 10 Jahre, 11. 260
Kranke mehr als 20, 111. 112 Kranke mehr als 25 Jahre.
-
13
-
(b) Was kostet ein Kranker der I. (11., 111.) Gruppe während der ganzen Zeit seiner
Unterbringung nach dem aus a) ermittelten Mindest-Durchschnittsatz?
Aufg.
95.
Der
Bau
einer
Irrenanstalt
erforderte
6
Mio,
RM.
Wieviel
Siedlungshäuser zu je 15000 RM hätte man dafür erbauen können?" 17
Lebensvernichtung und Psychiatriegeschichte
Um die Situation der Psychiatrie im Nationalsozialismus zu erhellen, sollen hier die
wesentlichen Punkte des Aufsatzes 'Psychiatrie und Faschismus' von Hans Georg
Güse und Norbert Schmacke wiedergegeben werden. Die Autoren versuchen, eine
Kontinuität der Psychiatriegeschichte vom 19. Jahrhundert bis 1945 nachzuweisen
und betonen, "... daß die faschistische Phase der Psychiatrie in Deutschland keine
Episode, keinen Betriebsunfall darstellte, den wir bedauernd zur Kenntnis nehmen
müssen .•. vielmehr wurde hier der Gipfelpunkt einer kontinuierlichen Entwicklung
erreicht, deren Wurzeln bereits im 19. Jahrhundert gelegt wurden.,,18
1. Psychiatrie als Lehre von der Entstehung und Behandlung psychischer Störungen
befindet sich
in einem Spannungsfeld zwischen Natur- und Sozialwissenschaft.
Psychische und psychopathologische Phänomene sind wesentlich ein Resultat sozialer
Lernvorgänge, im Umgang mit den Patienten wird die gesellschaftliche Realität
reflektiert,
psychiatrische
Therapie
ist
also
auch
Therapie
der
sozialen
Gemeinschaft.
2. Die massiv einsetzende Industrialisierung Deutschlands im letzten Drittel des
19. Jahrhunderts zog eine "sprunghafte Vergrößerung des Aufgabenbereichs der
Psychiater nach sich, denen immer umgreifendere Ordnungsfunktionen gegenüber
Verrückten und sozial Auffälligen übertragen wurden.,,19 Die Zahl der öffentlichen
und privaten Anstalten stieg von 207 im Jahr 1877 auf 546 Anstalten mit 240.000
Kranken zu Beginn des ersten Weltkrieges. Die Hilflosigkeit der Psychiater in
überfüllten, personell und materiell schlecht ausgestatteten Anstalten führte zu
einer Ignorierung des therapeutischen Anspruches. "Biologismus und Sozialdarwinismus
blendeten die
konkrete Situation des Patienten vollends aus, naturwissen-
schaftliche Exaktheit und medizinische Kompetenz wurden nur noch vorgespiegelt.
Unter
Einbeziehung
Nihilismus war
die
des
wirtschaftlichen
totale Ausgrenzung der
Kalküls
und
eines
therapeutischen
Patienten, letztlich ihre physische
Vernichtung vorgebahnt.,,20
3. Ansätze einer emanzipatorischen Psychiatrie mit familiennahen Einrichtungen,
Verbindung zu Laiengruppen etc. bei Wilhelm Griesinger (1817 - 1868) blieben eine
Ausnahme in den obrigkeitsstaatlich verwalteten Anstalten. Im Zuge der Restauration
wurden
psychische
Krankheiten
behaupteten 'Veranlagung' zugeschrieben.
ausschließlich
der
Biologie
und
einer
- 14 -
4. Diese Entwicklungstendenz wurde besonders bei Emil Kraepelin (1865 - 1926)
deutlich, der den "Kerngedanken des Sozialdarwinismus, daß die soziale Gliederung
in der
Gesellschaft der Ausdruck der natürlichen Verteilung der Anlagen und
Fähigkeiten sei,,21, übernahm und von 'geborenen Verbrechern' und 'geborenen
Prostituierten' sprach.
5. "In der letzten Stufe auf dem Weg in eine offen faschisierte Psychiatrie
verband sich nun das biologistische Verdikt, daß diese Degenerierten, diese erblich
Minderwertigen, für die es kraft der organischen Grundstörung keine therapeutische
Hoffnung gab, die
Kriminalität
eine
das
Erbgut des Volkes zerstörten, wegen ihrer potentiellen
ständige Gefahr für
die
Gesellschaft darstellten und daher
möglichst weit von ihr entfernt gehalten werden müßten, mit dem ökonomischen
Kalkül, besonders in der Krise möglichst wenig für die unproduktiven Invaliden und
'Ballastexistenzen ' auszugeben.,,22
6.
"Die
einmal
der
soziaJdarwinistischen
Ideologie geöffneten
Pforten,
die
unkritische Reduktion auf den biologistischen Ansatz, die willkürliche Einteilung der
psychiatrischen Systematik und Einordnung von psychischen Phänomenen auf Grund
rechts- und ordnungspolitischer Erwägungen, die opportunistische Diskriminierung
von
psychisch
und
sozial
Devianten,
die
Suche
nach
öffentlicher
und
wissenschaftlicher Anerkennung - a11 dies korrumpierte die deutsche Psychiatrie so
sehr, daß sie dem Faschismus keinen Widerstand entgegensetzen konnte.,,23
- 15 -
Chronologische Darstellung der Lebensvernichtung auf Reichsebene und Auswirkungen auf die Situation der Landesheilanstalten Haina und Merxhausen
'Gesetzliche' Grundlagen
Mit der von Reichspräsident von Hindenburg am 28. Februar 1933 verkündeten
'Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat' begann in Deutschland die vollständige Aushöhlung der Weimarer Demokratie. Neben der Aufhebung der Grundrechte
war damit der Reichsregierung die Möglichkeit gegeben, sämtliche Parlamente zu
kontrollieren, gleichzuschalten oder aufzulösen. Gesetze wurden unter Ausschaltung
bzw. Umgehung der Parlamente verkündet. Daher erscheint es sinnvoll, das Wort
'gesetzliche' in der Überschrift in Anführungszeichen zu setzen.
In
der
1933
vom
preußischen
Justizminister
Hans
Kerrl
veröffentlichten
Denkschrift 'Nationalsozialistisches Strafrecht' fanden die von Binding und Hoche
gemachten Vorschläge zur Vernichtung 'unwerten Lebens' ihren Niederschlag: "SoUte
der Staat etwa bei unheilbar Geisteskranken ihre Ausschaltung aus dem Leben durch
amtliche
Organe gesetzmäßig anordnen,
so
liegt
in der
Ausführung solcher
Maßnahmen nur die Durchführung einer staatlichen Anordnung ••• Wohl bleibt zu betonen, daß die Vernichtung lebensunwerten Lebens durch eine nichtamtliche Person
stets eine strafbare Handlung darstellt.,,24
Mit dem 'Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' vom 14. Juli 1933, das
am 1. Januar 1934 in Kraft trat, begannen im gesamten Reichsgebiet Zwangssterilisierungen in großer Anzahl, die Aufnahmebücher in Haina und Merxhausen bezeugen
die vorgenommenen Sterilisierungen von angeblich unheilbaren Kranken.
Am 15. September 1935 folgten die 'Nürnberger Rassengesetze' , das 'Reichsbürgergesetz' und das 'Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen
Ehre'. Betroffen waren vor allem Juden; das 'Gesetz zur Erbgesundheit des deutschen Volkes' vom 18. Oktober 1935 erweiterte den Kreis der Diskriminierten auf
chronisch
Erkrankte. Kurt Nowak bemerkt mit Recht: "Die Nürnberger Rassenge-
setze, die auf der dem nordischen Rassenkult eigenen, wissenschaftlich absurden,
These basierten, daß Rassenmischungen das Grundübel der Weltgeschichte seien,
zeigen am deutlichsten, wie es um die wissenschaftliche Fundierung der NS-Rassenlehre bestellt war. Nicht die Biologie, sondern die Ideologie, im Falle der Nürnberger Rassengesetze der wahnhafte Haß der Hochrasse gegen die 'Nieder '- bzw.
'Gegen'-Rasse der Juden ist Fundament und Movens dieser Gesetze gewesen.,,25 Gerade an dieser Stelle wird die Verbindung Lebensvernichtung zur 'Endlösung der
Judenfrage' besonders deutlich. In Haina und Merxhausen waren es zuerst die jüdischen Patienten, die abtransportiert und getötet wurden.
- 16 -
Ein
formloser
geheimer
Erlaß Hitlers vom
Oktober
1939 blieb die
einzige
'gesetzliche' Grundlage der Lebensvernichtung: "Reichsleiter Bouhler und Dr. rned.
Brandt sind
unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu be-
stimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar
Kranken
bei
kritischster
Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod
gewährt werden kann. gez. Adolf Hitler .,,26
Verlegungsaktionen aus kirchlichen Anstalten in die Landesheilanstalten Haina und
Merxhausen in den Jahren 1937 - 1938
Im Bereich der preußischen Provinz Hessen-Nassau gab es seit 1867 zwei Bezirkskommunalverbände:
Kassel und
Wiesbaden. Im Zuge der nationalsozialistischen
Gleichschaltung wurden im Dezember 1933 der Kommunallandtag und der Landesausschuß der Bezirksverbände aufgelöst und ihre Funktionen gemäß dem nun herrschenden 'Führerprinzip' und unter Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung dem
Oberpräsidenten übertragen. Der Landeshauptmann in Kassel, bislang der Chef der
selbständigen Verwaltung des dortigen Bezirksverbandes, war nun nur noch Stellvertreter des Oberpräsidenten in Angelegenheiten des Bezirksverbandes, der formell
allerdings weiter bestehen blieb. Seit
1936 bekleidete der SS-Standartenführer
Wilhelm Traupel dieses Amt. Ihm unterstanden die bezirksverbandseigenen Landes27
heilanstalten Haina, Merxhausen und Marburg.
Unter dessen Leitung begann 1937
eine groß angelegte Verlegungsaktion von Patienten aus kirchlichen in bezirkseigene
Anstalten. Folgende Verlegungen können nachgewiesen werden:
1. Am 22. Juli 1937 kamen aus dem katholischen St, Antoniusheim in Fulda 23
Frauen nach Merxhausen und 26 Männer nach Haina. 28
2. Am 30. Apr il 1938 wurden 31 Frauen aus der evangelischen Anstalt Bethel bei
Bielefeld nach Merxhausen verlegt, 42 Männer und 20 Frauen aus Bethel wurden
29
nach Haina verlegt.
3. Am 25. Mai 1938 wurden 30 Frauen aus der evangelischen Anstalt Hephata in
30
'rreysa nach Merxhausen verlegt.
4. Am 30. September 1938 kamen weiterhin 30 Frauen aus Hephata nach Merxhausen, Kinder bis zum 14. Lebensjahr aus der Anstalt Hephata wurden in die Landesheilanstalt Marburg gebracht.
5. Am 30. November 1938 wurde der vermutlich letzte Transport mit 36 Frauen
31
aus Hephata nach Merxhausen durchgeführt.
In
einer
Mitteilung
Landesheilanstalt
des
Oberpräsidenten
Merxhausen
heißt es:
"Am
vom
17.
November
1938
30.11.1938 vormittags
an
die
10.00 Uhr
werden sämtliche noch dort (gemeint ist Hephata, d. Verf.) befindliche weibliche
-17 -
Kranke nach Merxhausen, ein kleiner Teil auch nach Haina überführt.
32
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Auflistung nicht den Anspruch
der Vollständigkeit erhebt, da die Akten nicht vollständig erhalten sind und in den
Aufnahmebüchern nicht immer die
Spalte 'letzter Aufenthaltsort' der einzelnen
Kranken ausgefüllt ist.
Auf Grund einer Mitteilung des Bezirksverbandes Hessen vom 20. März 1938 an
die drei bezirkseigenen Landesheilanstalten Haina, Marburg und Merxhausen läßt
sich auf eine Gesamtzahl von 385 Patienten schließen: "Nähere Anweisungen über
den Transport folgen. Im ganzen handelt es sich ungefähr um 220 männliche und 165
weibliche Kranke. Welche Zahl davon auf die einzelnen Anstalten entfällt, wird
..
spater
noc h rni
mitgetei'1t, ,,33
Um den Hintergrund der Verlegungsaktionen zu erhellen, sei darauf hingewiesen,
daß im Juni 1937 eine Kommission der 'Wirtschaftsberatung Deutscher Gemeinden
Aktiengesellschaft' in Berlin im Auftrag des Oberpräsidenten eine Wirtschaftlichkeits- und Organisationsprüfung der Landesheilanstalt Merxhausen durchführte. Im
abschließenden Bericht der Kommission heißt es: "Ferner liegt in staatspolitischen
und finanzwirtschaftlichen Überlegungen die
Notwendigkeit begründet, die
Kran-
ken aus den privaten Heilanstalten in die öffentliche Fürsorge zu überführen.,,34 Im
gleichen Bericht wird eine Erhöhung der Bettenkapazität um 200 Betten vorgeschlagen und der Anstalt empfohlen " ••• eine Jahresdurchschnittsbelegung mit rund 1100
Kranken anzustreben.,,35 Nach Auskünften von ehemaligen Pflegerinnen waren zu
dieser Zeit Haina und Merxhausen mit ca. 900 Patienten pro Anstalt bereits hoffnungslos überfüllt. Ein weiteres Dokument vom 29. November 1937 belegt die menschenverachtende Haltung, die den psychisch Kranken entgegenschlug:
"Die dem deutschen Reich durch die Betreuung der Asozialen und Erbuntüchtigen
entstehenden Kosten belaufen sich jährlich noch auf viele 100 Millionen. Wenn auch
der nationalsozialistische Staat alles tut, um das deutsche Volk erbreiner zu gestalten, so bleibt immerhin jetzt und für die Zukunft noch ein Heer von Menschen zu
betreuen, das selbst nichts Aktives für die deutsche Volksgemeinschaft zu leisten
vermag, diese vielmehr durch die entstehenden Pflege- und Betreuungskosten ganz
empfindlich belastet. Andererseits erwachsen dem Staat heute durch die Pflege der
Jugend und des gesunden Menschen soviel neue Aufgaben und Verpflichtungen, daß
hierfür gar nicht genug Mittel freigemacht werden können. Was auf diesem Gebiet
noch zu tun bleibt, wird einem klar, wenn man den Etat des Bezirksverbandes aufschlägt und dabei gewahr wird, welche Summen für die Anstaltsfürsorge ausgegeben
werden und welche geringen Mittel zur Förderung der Jugend, auf deren Schultern
die Zukunft des deutschen Volkes ruht, zur Verfügung stehen. Wenn deshalb die Verwaltung des Bezirksverbandes darauf bedacht ist, die Anstaltskosten nach Möglich-
- 18 -
keit zu senken, so ist das verständlich. Es fragt sich nun, wo der Hebel zu einer
Senkung der Anstaltspflegekosten mit Erfolg zuerst anzusetzen ist. Durch die Herausnahme der Geisteskranken, Schwachsinnigen usw. aus fremden Anstalten und
durch die Überführung dieser Personen in unsere eigenen Anstalten, durch die
Schließung einiger kleinerer, teurer wirtschaftenden Fürsorgeerziehungsanstalten, ist
der Weg zu einer wirtschaftlicheren Ausnutzung unserer eigenen Anstalten bereits
beschritten. Bei dieser Maßnahme allein darf es aber nicht bleiben. Wir müssen auch
noch zu einer fühlbaren Senkung der Lebenshaltungskosten in den Anstalten kommen. Gerade auf diesem Gebiet eröffnen sich für unsere Anstalten noch aussichtsreiche Möglichkeiten.,,36
Ein Vergleich der Verpflegungsgebühren im Zeitraum Oktober 1933 bis April 1937
verdeutlicht die ständige Herabsetzung der Pflegekosten in allen Verpflegungsklas37
sen:
Tabelle
Verpflegungsgebühren pro Tag in Haina und
Merxhausen 1933 - 1937
bis Oktober 1933
Selbstzahler
I. Klasse: 5,50 RM
II. Klasse: 3,10 RM
hilfsbedürftige Personen
Normalklasse: 2,90 RM
II. Klasse:
1,85 RM
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
1. November 1933
Selbstzahler
I. Klasse: 5,20 RM
II. Klasse: 3,10 RM
hilfsbedürftige Personen
Normalklasse: 2,80 RM
11. Klasse:
1,75 RM
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
1. April 1935
Selbstzahler
I. Klasse: 5,20 RM
11. Klasse: 3,-- RM
hilfsbedürftige Personen
Normalklasse: 2,70 RM
11. Klasse:
1,75 RM
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
- 19 -
1. April 1936
Selbstzahler
I. Klasse: 5,20 RM
11. Klasse: 3,-- RM
hilfsbedürftige Personen
Normalklasse: 2,20 RM
H. Klasse:
1,65 R M
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
1. April 1937
Selbstzahler
I. Klasse: 5,20 RM
11. Klasse: 3,-- RM
hilfsbedürftige Personen
Normalklasse: 2,50 RM
11. Klasse:
1,65 RM
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Die katholische Kirche setzte sich gegen die geplanten Verlegungen aus dem St.
Antoniusheim in Fulda zur Wehr. Im Sommer 1937 entbrannte ein Streit über den
Sinn von Erziehung zwischen dem bischöflichen Sozialbeauftragten und Vorsitzenden
des Diözesankaritasverbandes des Bistums Fulda einerseits und dem Landeshauptmann in Kassel andererseits. Dieser Streit hatte seine Wurzeln in den angekündigten
Verlegungen von Patienten aus katholischen Anstalten in bezirkseigene Anstalten.
Die 55-Zeitung 'Das schwarze Korps' nutzte diesen Streit propagandistisch aus, um
die Ver-legungen zu rechtfertigen:
"Der 'bischöfliche Sozialbeauftragte und Vorsitzende des Diözesankaritasverbandes
des Bistums Fulda', Prof. Dr. Thielemann, schrieb vor einiger Zeit an den Landeshauptmann der Provinz Hessen-Nassau, Traupel, einen Brief über Erziehungsfragen,
worin es unter anderem hieß: 'Die Erziehung zum deutschen Menschen ist uns nicht
das Höchste; die Erziehung des Menschen zum Gotteskinde in natürlicher und übernatürlicher Beziehung, um dieses Gotteskind letztlich zur ewigen Vereinigung mit
Gott durch seine Gnade zu führen, ist für uns das letzte und höchste Ziel der Erziehung. Darin ist die Erziehung zum deutschen Menschen eingeschlossen ••.'
Von diesem aufschlußreichen Schwulst leitete der bischöfliche 'Sozialbeauftragte'
die Forderung an den Staat her, daß Jugendliche, die der öffentlichen Fürsorge anheimfallen, grundsätzlich konfessionellen Anstalten zu überlassen seien - in diesem
Fall der katholischen Karitas ••• Deshalb wird man überall im Reich den Erlaß des
S5-5tandartenführers und Landeshauptmanns von Hessen-Nassau als vorbildlich und
nachahmenswürdig empfinden, der die einzig mögliche Antwort auf die kirchliche
- 20 -
Erklärung darstellt, wonach die Erziehung zum deutschen Menschen der Kirche nicht
das Höchste sei: 'Aus sämtlichen katholischen Heimen und Anstalten sind alle Kranken und Zöglinge schnellstens zurückzuziehen und in bezirkseigene Anstalten oder
solche, für die meine Verwaltung restlose Anweisungsbefugnisse haben, unterzubr ingen. Um die Betreuung und Erziehung allgemein nach den Grundsätzen des nationalsozialistischen Staates sicherzustellen, sind mit allen übrigen privaten Vereinen und
Institutionen sofort Vereinbarungen zu treffen, um diese Vereine auf das Führerprinzip umzustellen, wobei der Vorsitz an meine Verwaltungen, an die NSV oder sonst
eine Organisation des Staates oder der nationalsozialistischen Bewegung abzutreten
ist ..• ",38
Auch die evangelische Anstalt Hephata in Treysa wehrte sich gegen die Verlegungen, als sie unmittelbar in ihrer Existenz gefährdet war. Anläßlich einer Sitzung
am 9. Juni 1937 im Verwaltungsgebäude des Landeshauptmanns in Kassel beklagte
sich der Leiter von Hephata, Pfarrer Happich, über die angekündigten Verlegungen,
im Sitzungsprotokoll wird erwähnt:
"Eins sei ihm bitter schmerzlich, und das müsse er offen aussprechen. Die Anstalten Hephata mit dem Brüderhaus hätten in den Zeiten vor dem Umschwung als ein
Hort des Kampfes und Widerstands gegen den Marxismus gegolten. Er hätte mit den
Ärzten der Anstalt seit längeren u. a. für ein Sterilisierungsgesetz gekämpft und sei
deshalb oft angefochten worden. Und ausgerechnet diese Anstalt werde als erste
größere Anstalt der Inneren Mission Deutschlands herausgegriffen, und es würden
Forderungen an sie gestellt, die an den Lebensnerv gingen.,,39
Am 25. März 1938 machte der Leiter von Hephata einen weiteren Vorstoß, er
schrieb an den Gauleiter der NSDAP und Staatsrat Weinrich in Kassel:
"Der Landeshauptmann will am 11. April die ersten 100 Pfleglinge von Hephata
wegnehmen, am 30. April die nächsten 100 und so weiter, bis in monatlichen Aoständen alle fortgenommen sind. Dann behalten wir noch 93 Pfleglinge, von denen
44 kostenlos oder gegen eine geringe Anerkenntnisgebühr bei uns untergebracht sind.
Das bedeutet den Zusammenbruch des Werkes .•. Darum bitte ich ganz dringend,
den Herrn Landeshauptmann vorläufig von seinen geplanten Maßnahmen abzusehen,
damit ich nicht gezwungen bin, der Gefolgschaft am 1. April vorsorglich zu kündigen ••• Mir liegt unendlich viel daran, daß der Gau Kur-Hessen-Waldeck, getreu
seiner Tradition, weiterhin mit an der Spitze aller Gaue steht. Es gibt aber nicht
vieles, was ihn so erschüttern könnte, als ein Eingriff in das von ihm durch kleine
und kleinste Opfer erbaute Hephata. Diese Erschütterung muß dem Gau erspart
bleiben. Das ist mein wichtigstes Anliegen. Darum erbitte ich von Ihnen, sehr verehrter Herr Gauleiter, ein sofortiges Eingreifen, ehe es zu spät ist.,,40
- 21 -
Auch durch diesen geschickt formulierten Brief an den Gauleiter wurden die
Transporte offensichtlich nicht verhindert. Durch die Verlegungen von Patienten aus
kirchlichen Anstalten in staatliche Anstalten wurde zumindest der Zugriff für die
na tionalsozialistische Tötungsmaschinerie er leichtert.
Die 'Kinder-Aktion'
Mit der Organisation und Durchführung der Lebensvernichtung wurde die 'Kanzlei
des Führers' (KdF) betraut - neben der 'Reichskanzlei' , der 'Präsidialkanzlei' und
der 'Parteikanzlei' eine Art Privatkanzlei Hitlers. Die 'Kanz-lei des Führers' unter
der Leitung von Reichsleiter Philipp Bouhler, trat offiziell bei den 'Aktionen' der
Lebensvernichtung nie in Erscheinung, es wurden Tarnorganisationen gegründet: im
Frühjahr 1939 der 'Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und
anlagebedingten schweren Leiden', Mitglieder waren Reichsleiter Bouhler, der Oberdienstleiter des Hauptamts 11 der 'KdF', Viktor Brack, der Leiter der Unterabteilung
IIb der 'KdF', Dr, Hans Hefelmann, der Leibarzt Hitlers, Dr, Karl Brandt, und als
'Gutachter' Prof. Dr, Werner Catel, Prof. Dr. Hans Heinze, der Kinderarzt Dr,
Ernst Wentzler und der Augenarzt Dr, Hellmuth Unger. Weiterhin war der Ministerialdirektor Dr, Herbert Linden vom Reichsinnenministerium (Abteilung IV, Sachge41
biet 'Heil- und Ptlegeanstalten') Mitglied des Ausschusses.
Ein von diesem Gremium veranlaßter geheimer Ministerialerlaß vom 18. August
1939 verpflichtete alle Hebammen und ärztliche Geburtshelfer, idiotische und mißgebildete Neugeborene den Gesundheitsämtern zu melden. Auf Grund dieser Meldebogen urteilten drei 'Gutachter' über Leben und Tod der Kinder, ohne sie jemals
42
gesehen zu haben.
Die Kinder wurden in eine der 21 sogenannten 'Kinderfachabteilungen' gebracht,
wo sie auf unterschiedliche Weise z, B. durch Spritzen oder Nahrungsmittelentzug
getötet wurden. Die Landesheilanstalt Eichberg im Rheingau verfügte u. a. über
eine solche Abteilung. Im 'Eichberg-Prozeß' aus dem Jahre 1946 vor dem LG in
Frankfurt a. M. wurde über den angeklagten ehemaligen Oberarzt Dr. WaJter
Schmidt berichtet: "Dieser setzte nun unter Mitwirkung der Angeschuldigten ..• die
bereits auf der Kinderfachabteilung begonnenen Tötungen vermittels Injektionen auf
allen Stationen der Anstalt in großem Umfang fort.,,43
An diesem Punkt sei ein Vorausgriff auf die im weiteren Verlauf der Arbeit dargestellten Erwachsenentätungen gestattet: Eichberg war nachweislich Tötungsanstalt
für Erwachsene und gleichzeitig 'Zwischenstation' für die Tötungsanstalt Hadamar
bei Limburg.
- 22 -
Mit einem Transport erwachsener Merxhäuser Patienten am 12. Juni 1941 kam die
13jährige E. S. in die 'Kinderfachabteilung' der Landesheilanstalt Eichberg. In einer
Nachricht des Oberpräsidenten in Kassel an Merxhausen vom 27. Mai 1941 wurde
die Verlegung des Kindes angekündigt: "Im Benehmen mit dem Reichsausschuß zur
wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden bitte
ich, das Kind E. S.... alsbald in die Kinderfachabteilung der Landesheilanstalt Eichberg zu verlegen.,,44 Am 12. Juni 1941 teilte Merxhausen dem Eichberger Direktor
mit, daß die "Vorgenannte Kranke ... mit dem heutigen Transport nach dort überführt,,45 wird. Weitere Dokumente zu diesem Fall, die Aufschluß über das Schicksal
dieses Kindes geben könnten, sind nicht vorhanden.
Zu den Tötungen auf der 'Kinderfachabteilung' der Lh Eichberg liegt die Aussage
einer ehemaligen Oberschwester vor: "Im übrigen wurden die vom Reichsausschuß
bezeichneten Kinder getötet. Dies geschah in aller Regel dadurch, daß ihnen Dr.
Schmidt eine Injektion von 5 oder 10 ccm Morphium gab. In einigen Fällen habe ich
auch selbst die Einspritzungen auf Weisung von Dr. Schmidt vorgenommen. In
anderen Fällen wieder wurden den Kindern in Wasser aufgelöste
Luminaltabletten
eingegeben ... Wenn ich nach Zahlen gefragt werde, so möchte ich schätzen, daß die
Abteilung von April (1941, d. Verf.) bis Kriegsende insgesamt wohl 500 Kinder
beherbergt hat. Hiervon mögen rund 200 getötet worden sein, ohne daß ich mich
jedoch auf diese Zahl festlegen
die
will. Ich selbst habe wohl in etwa 30 - 50 Fällen
erwähnten Einspritzungen vorgenommen.,,46 Die Gesamtzahl der Opfer der
'Kinder-Aktion' auf Reichsebene wird von K. Dörner und anderen Autoren auf etwa
47
5000 geschätzt.
Es sei hinzugefügt, daß die 'Kinder-Aktion' bis zum Kriegsende durchgeführt
wurde und nach dem plötzlichen Einstellungsbefehl der Erwachsenentötung (vgl. S.
57 u. 58) durch Hitler auch Jugendliche einbezog: "Das Programm in der ursprünglichen Form wurde nicht wieder aufgenommen. Es sind aber die Funktionen des
Reichsausschußes erweitert worden. Der Reichsausschuß hatte ursprünglich nur mit
kindlichen Patienten bis 3 Jahren zu tun. Die Zeitgrenze wurde später erhöht auf 8
Jahre, 12 Jahre und ich meine sogar auf 16 bis 17 Jahre. Darin liegt schon eine Erweiterung, die dem ausgefallenen Programm einen gewissen Ersatz bieten sollte.,,48
- 23 -
Die 'Aktion T 4'
Im Sommer 1939 wurde unter der Führung der 'KdF'-Vertreter Bouhler und Brack in
Berlin in der Tiergartenstr. 4 die 'Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Ptlegeanstalten' gegründet, eine Tarnorganisation, die die systematische Vernichtung von erwachsenen psychisch Kranken plante. Die 'Aktion' erhielt den Namen 'T 4' nach der
Adresse der ersten Zusammenkünfte. Neben Bouhler und Brack wirkten der Jurist
Dr, Gerhard Bohne, die Professoren Werner Heyde und Carl Schneider mit, um nur
49
Vertre-
einige Namen der damaligen 'Elite' der deutschen Psychiatrie zu nennen.
ter des Reichsinnenministeriums waren Dr , Conti (Gesundheitsabteilung des RMdI)
und Dr. Linden (Reichskornrnissar für das Anstaltswesen im RMdI).50
Die 'Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten' war zuständig für die
Verschickung von Meldebogen, mit denen alle Patienten in den Heilanstalten des
Reiches erfaßt wurden und für
Stiftung für
stalten,
die
die
'Begutachtung' der Patienten; die 'allgemeine
Anstaltswesen' war Arbeitgeber für das Personal in den Tötungsan'Gemeinnützige
Krankentransport
GmbH'
(Gekrat)
übernahm
die
Patiententransporte mit Bussen in die Tötungsanstalten und die 'Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten' führte den Schriftwechsel mit den Kostenträgern. 51 Im Oktober 1939 wurden die ersten Meldebogen verschickt. Die Anstalten
mußten unter Zeitdruck die Bogen ausfüllen und schickten sie nach Berlin, von dort
aus wurden sie drei 'Gutachtern' und schließlich einem 'Obergutachter' vorgelegt. In
einem schwarz umrandeten Kästchen auf dem Meldebogen wurde entweder ein (+)
für Tod oder ein (-) für Leben eingetragen; Mord am Schreibtisch - ohne den Patienten jemals gesehen zu haben. Auf Grund dieser 'Gutachten' schickte die 'Gemeinnützige Krankentransport GmbH' (Gekratl Verlegungslisten in die betreffenden
Heilanstalten.
Haina und Merxhausen erhielten die Meldebogen zusammen mit einem Begleitschreiben des
RMdI am
28. Juni 1940 mit der Aufforderung, alle Meldebogen
spätestens am 1. August 1940 nach Berlin zurückzuschicken. Das Begleitschreiben
und einer dieser Meldebogen ist auf den nächsten beiden Seiten abgedruckt. 52
- 24 -
Dokument 1
- 25 -
Dokument 2
- 26 -
Die Patienten wurden von der 'Gekrat' in eine der sechs Tötungsanstalten gebracht, die ersten nahmen ihren 'Betrieb' im Januar 1940 auf, die Patienten wurden
dort in als Duschräume getarnten Gaskammern ermordet. Tötungsanstalten waren:
Grafeneck in Württemberg,
Hadamar bei Limburg,
das Zuchthaus Brandenburg an der Havel,
Bernburg in Sachsen-Anhalt,
Sonnenstein bei Pirna in Sachsen und
Hartheim bei Linz in Österreich.
"Im übrigen besaßen die Anstalten der 'Stiftung' ein eigenes Standesamt, so daß
die ordentlichen Behörden ausgeschaltet waren. Die Anstalten wurden sogar im internen Schriftverkehr nicht nach den Ortsnamen, sondern mit Buchstaben bezeichnet. Auch scheinen zumindest die Ärzte falsche Namen geführt zu haben. Der
Nachlaß der Toten wurde vielfach geplündert. In zahlreichen Fällen wurden den Getöteten nicht nur die Ringe und andere Wertsachen abgenommen, sondern den Leichen auch die Goldzähne herausgebrochen. In den letzten Monaten des Jahres 1940
wurde die Anstalt Hadamar für die Zwecke der 'Stiftung' umgebaut und zwar fast
ausschließlich durch eigene Handwerker der 'Stiftung'. Insbesondere wurde in dem
Keller eine äußerlich als Duschraum getarnte Gaszelle eingebaut und ein großer
doppelter Krematoriumsofen errichtet. Während der Ausführung dieser Arbeiten traf
das Personal der 'Stiftung' ein, zu dem eine Reihe von Angehörigen des alten
Anstaltspersonals trat, so daß Anfang Januar 1941 mit der Vergasung der Kranken
und der Verbrennung ihrer Leichen begonnen werden konnte. Ein großer Teil des
Personals der 'Stiftung' war aus der Anstalt Grafeneck gekommen, wo bereits
mehrere tausend Kranke umgebracht waren, deren Nachlaß von Hadamar aus abgewickelt wurde. Die Überführung der zur Tötung bestimmten Kranken nach Hadamar
erfolgte in drei großen Omnibussen, die im Besitz der 'Stiftung' waren und von eigenen Fahrern der 'Stiftung' geführt wurden.
In der Hauptsache dienten die Heilanstalten in Weilmünster und Eichberg als
Sammelstellen für die zur Tötung in Hadamar ausgewählten Kranken. In diese
Sammelanstalten kamen nicht nur Insassen
der anderen nassauischen
Anstalten,
sondern auch von Anstalten fremder Provinzialverbände, nach Eichberg insbesondere
aus westfälischen, rheinländischen, hessischen und süddeutschen Anstalten. Daneben
wurden jedoch auch Kranke einer Reihe weiterer, selbst erheblich entfernter
An-
stalten nach Hadamar unmittelbar überführt. Gewöhnlich fuhren die drei Omnibusse
gemeinsam, so daß jeweils gegen 100 Patienten eintrafen. Da die Fenster der Kraftwagen verhängt waren, blieben die Insassen den Blicken der Öffentlichkeit entzogen.
Zudem bewahrten die Fahrer und Begleiter strengstes Stillschweigen.
- 27 -
Nach dem Eintreffen in Hadamar wurden die Kranken entkleidet, nochmals kurz
ärztlich und personell überprüft, photographiert und sodann unter dem Vorwand, sie
sollten gebadet werden, in den Gasraum geführt. Nach dem Schließen der Türen der
Gaszelle wurde die normale Luft abgesaugt und durch einen von mehreren Pflegern
unterstützten Arzt Gas in den Raum gelassen, worauf in etwa drei Minuten die Eingeschlossenen getötet waren. Der ganze Vorgang konnte durch ein kleines in der
Wand eingelassenes Fenster vom Nebenraum überwacht werden. Sodann wurde durch
einen Ventilator frische Luft zugeführt und der Gasraum freigemacht. Soweit einzelne Leichen für die Sektion bestimmt waren, wurden sie in zwei in der Nähe der
Gaszelle liegende Sektionsräume verbracht; die Mehrzahl der Leichen aber wurde in
die beiden Verbrennungsöfen befördert und verbrannt. Die Bedienung dieser Öfen erfolgte durch besonders geschultes Personal, die sogenannten 'Brenner'. Die Zahl der
durch Vergasung in Hadamar getöteten Kranken hat sich nicht feststellen Jassen, da
standesamtliche Urkunden nicht beschafft werden konnten. Bei dem Abrücken des
Personals der 'Stiftung' wurden außer den gesamten Krankenakten auch die Urkunden des Standesamtes Mönchberg mitgenommen, das seitens der 'Stiftung' für die
Anstalt eingerichtet und mit eigenem Personal besetzt war und bei dem die Getöteten registriert wurden. Die Schätzungen hinsichtlich der Zahl der Getöteten schwanken ... In jedem Fall dürften es mindestens 10.000 gewesen sein, da die Verbrennung
der zehntausendsten Leiche Anlaß einer pietätlosen Kundgebung bildete, an der das
ganze Personal teilzunehmen gezwungen wurde. Nach dem Aufhören der Tötungen
im Spätsommer 1941 wurden nur Bürogeschäfte erledigt und die Nachlaßsachen abgewickelt. Etwa um Ostern 1942 wurden sodann die zur Tötung und Leichenverbrennung bestimmten Einrichtungen abgebrochen und bis auf geringe Reste beseitigt. Am 31. Juli 1942 endete die Tätigkeit der 'Stiftung' ganz, die Anstalt wurde
dem Bezirksverband zurückgegeben und wieder ihren ursprünglichen Zwecken zugefÜhrt.,,53 Dieser erschreckende Bericht ist leider immer noch nicht die ganze
Wahrheit über Hadamar. Auf die nach August 1941 dort erfolgten Tötungen wird
noch an anderer Stelle eingegangen.
Zum
Abbau der Tötungsanlagen stellt K. Dörner fest: "Den folgenschwersten
'Nutzen' zog die 55 aus der Institution der Lebensvernichtung aber nach dem plötzlichen Ende der T 4-Aktivität im August 1941: Von Herbst 1941 an wurden in mehreren Schüben sowohl die Vergasungsanlagen wie das von ihnen 'eingearbeitete' Personal an den Leiter der Judenvernichtung im Osten, 55-Brigadeführer Globocnik,
überstellt und an verschiedenen Stellen des Ostraums wieder in Betrieb gesetzt. Die
Vervielfältigung der Erfahrung der T 4-0rganisationen, die Fortsetzung der Reinigung des deutschen Volkskörpers von minderwertigem Erbgut in der Reinigung Europas von minderwertigen Rassen bildet zugleich den Auftakt zur 'Endlösung der Judenfrage' .,,54
- 28 -
Exkurs: Die Tötung der jüdischen Patienten
Um den zeitlichen Ablauf einzuhalten, soll an dieser Stelle über das Schicksal der
jüdischen Patienten in Haina und Merxhausen berichtet werden, welches mit der eigentlichen 'Aktion T 4' in keinem inhaltlichen Zusammenhang steht, da "die Wohltat
der Euthanasie nur Deutschen zugute kommen,,55 sollte. Für die Vernichtung der
jüdischen Anstaltsinsassen wurde ein 'Sonderprogramm' durchgeführt.
Am 3. September 1940 erhielt die Landesheilanstalt Merxhausen ein Abschrift des
RMdI-Erlasses IV g 6662/40 vom 30. Aug. 1940,
5106
in dem die 'Aussortierung' und Zusammenziehung der jüdischen Patienten angekündigt wurde. 56 Die Landesheilanstalt Gießen war für die jüdischen Patienten aus
Haina, Marburg und Merxhausen 'Zwischenstation' für den Abtransport durch die
'Gekrat' in eine 'Sarnrnelanstalt des Generalgouvernements'.
57
Am 25. September 1940 wurden alle 'VoHjuden' dieser drei Heilanstalten durch
Anstaltspersonal in die hessische Sammelanstalt Gießen gebracht;58 aus Haina 30
Patienten, aus Merxhausen 13 Patienten, aus Marburg wahrscheinlich 18 Patien59
ten.
In Merxhausen befindet sich noch heute eine Akte, die einen jahrelangen Streit
(bis zum 4. Februar 19430 über die Zahlung von Verpflegungskosten einer 'verlegten'
jüdischen Merxhäuser Patientin dokumentiert: der Bürgermeister der Stadt
Gelnhausen schrieb in dieser Angelegenheit am 8.12.1942 an Merxhausen folgende
Mitteilung: "ßetr, Begleichung von Verpflegungskosten für die in der Irrenanstalt
Cholm verstorbene Jüdin E. R. aus Gelnhausen .•.,,60
Der genaue Tötungsort der jüdischen Patienten ist bis heute nicht bekannt, denn
hinter der Adresse 'Irrenanstalt Cholm, Post Lublin' verbarg sich eine Sonderabteilung der 'T 4' im Berliner Columbushaus, von der die Angehörigen benachrichtigt
61
Keiner der jüdischen Patienten ist jemals nach Haina oder Merxhausen
wurden.
zurückgekehrt, wie sich zweifelsfrei aus den Aufnahmebüchern der Anstalten ergibt.
Die Angelegenheit hatte noch ein makaberes Nachspiel: nach den Unterlagen
wurde der Pflegesatz für die jüdischen Patienten für die Zeit vom 1. Okt. 1939 bis
zum 1. Okt. 1940, dem Tag des Abtransportes in eine Tötungsanstalt, durch Verfügung des Oberpräsidenten willkürlich und rückwirkend von 2,50 RM auf 5 RM pro
Tag erhöht, die erhöhten Pflegesätze für die zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr
in Haina und Merxhausen befindlichen Patienten wurden von der Bezirksstelle
62
Hessen-Nassau der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland bezahlt.
Einige Dokumente aus der Merxhäuser Akte 'Abrechnung mit der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland' sind auf den folgenden Seiten abgedruckt.
- 29 -
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Dokument 4
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- 31 -
Dokument 5
Die Transporte der Merxhäuser und Hainaer Patienten über die Zwischenanstalten in
die Tötungsanstalt Hadamar
Die Aufforderung des RMdI, alle Patienten der Heil- und Pflegeanstalten durch Meldebogen zu erfassen, erreichte die Landesheilanstalten Haina und Merxhausen am
28. Juni 1940; die Meldebogen sollten bis zum 1. August 1940 ausgefüllt an das
63
Reichsinnenministerium zurückgeschickt werden.
Beide Anstalten waren zu diesem Zeitpunkt mit je 1200 Patienten weit überbe64
Die hohe Belegzahl ergab sich aus der Räumung der Anstalt Merzig im Saar-
legt.
land; die Räumung dieser Anstalt stand im Zusammenhang mit der Vorbereitung des
Krieges gegen Frankreich; Haina und Merxhausen erhielten im Oktober 1939 zu65
sammen ca. 500 Patienten aus Merzig.
Der Merxhäuser Direktor beschwerte sich beim Oberpräsidenten in Kassel über die
der Anstalt gesetzte Frist zur Ausfüllung der Meldebogen: "Ich halte es für ausgeschlossen, daß die Ausstellung der Fragebögen innerhalb der genannten Frist bei der
knappen Besetzung des Büros und der eingeschränkten Ärztezahl möglich ist.,,66
- 32 -
Der Vertreter des Oberpräsidenten, Landeshauptmann Traupel, entgegnete am 5.
Juli 1940: "In einer Besprechung mit zwei Herren des zuständigen Ministeriums habe
ich feststellen können, daß es sich bei der durch den oben angegebenen Er laß angeforderten Erfassung der Pfleglinge der Heil- und Pflegeanstalten um eine äußerst
wichtige Angelegenheit auf die künftige Gesundheitsführung des deutschen Volkes
handelt •.. Wenn ich auch die bestehenden Schwierigkeiten keineswegs verkenne, so
muß ich bei dieser Sachlage doch dringend darum bitten, mit allem Nachdruck an
die Bearbeitung der Meldebogen heranzugehen und nötigenfalls weniger dringliche
Arbeiten zurückzusteHen.,,67 Nur mit einer geringen Verzögerung wurden am 3.
August 1940 die letzten Meldebogen aus Merxhausen dem Oberprässidenten vorge68
legt.
Die Mordmaschinerie der 'T 4' war in Hessen schon in vollem Gange (seit Januar
1941 war Hadamar Nachfolgeanstalt der Tötungsanstalt Grafeneck in Württemberg),
als die 'Gemeinnützige Krankentransport GmbH' am 10. April 1941 folgende Mitteilung an den Landeshauptmann in Kassel schrieb: "Auftragsgemäß erlaube ich mir,
Ihnen in der Anlage VerJegungslisten über vorerst insgesamt 600 Kranke der Anstalten Landesheilanstalt Merxhausen, Landesheilanstalt Marburg/Lahn, Landesheilanstalt Haina (Kloster) zu überreichen mit der Bitte, diese Kranken sobald wie möglich in eine der Anstalten Eichberg, Herborn. Idstein, Scheuern, Weilmünster zu verlegen .•. Bei der Verlegung der Kranken bitte ich die Anweisung zu geben, daß die
Krankengeschichten und Personalakten der Kranken der neuen Anstalt mitgegeben
werden ..• Wie seinerzeit bereits in Kassel besprochen, erfolgt die Verlegung auf
Veranlassung des zuständigen Reichsverteidigungskommissares ..• Nach
Verlegung
der Kranken in eine der oben genannten Anstalten bitte ich, ein Exemplar der beiliegenden Verlegungslisten mit einem entspechenden Vermerk in der
an
letzten Spalte
mich zurückzusenden. Falls der eine oder andere Kranke nicht verlegt werden
konnte, bitte ich die Anstalten zu veranlassen, den Grund der Nichtverlegung in dieser Spalte zu erklären, z. B. verstorben am __' in die Anstalt __ verlegt am __'
unentbehrlicher Arbeiter für Fütterung in der Landwirtschaft usw. Wie bereits oben
gesagt, wäre ich Ihnen besonders dankbar, wenn diese Verlegungen recht bald durchgeführt werden würden, ich werde mir erlauben, Ihnen in den nächsten Tagen weitere Verlegungslisten zu übersenden. Mit den besten Empfehlungen. Heil Hitler , gez.
Untersehr ift.,,69
Haina und Merxhausen erhielten den oben zitierten Brief und die ersten Verlegungslisten am 18. April 1941. Kopien der Verlegungslisten sind für Merxhausen erhalten: in der ersten Spalte erscheint eine Nummer, in der zweiten Spalte der Name
des zu verlegenden Patienten mit Geburtsort und Geburtsdatum; die letzte Spalte
ist mit Vermerken der abgebenden Anstalt versehen, z. B. am 30.4.41 nach Eichberg
- 33 -
ver legt oder am 24.11.40 verstorben etc.
70
Am 21. April 1941 fand eine Besprechung der Direktoren der Anstalten Haina,
Marburg und Merxhausen beim Landeshauptmann in Kassel statt. Das Sitzungspro71
tokoll ist auf den Seiten 40 und 41 abgedruckt.
Aus diesem Protokoll geht eindeutig hervor, daß die Abgabeanstalten sehr wohl
die Möglichkeit hatten, Patienten zurückzubehalten und ihnen damit das Leben zu
retten.
Am 30. April 1941 wurden die ersten Patienten durch Merxhäuser Personal mit
der Eisenbahn in die Landesheilanstalt Eichberg gebracht. Die Landesheilanstalten
Eichberg und Herborn waren 'Zwischenanstalten' für die Merxhäuser Patientinnen
und Patienten auf ihrem Weg in die Tötungsanstalt Hadamar. Die Anstalten Weilmünster und Idstein waren 'Zwischenanstalten' für die Hainaer Patienten. Das Pflegepersonal aus Haina und Merxhausen, daß die Transporte begleitete, traf in diesen
Anstalten zum Teil leerstehende Gebäude vor und wurde von dort aus zurückge72
schickt.
- 34 -
Dokument 6
- 35 -
Dokument 6 (Rückseite)
- 36 -
Tabelle 2
1. Transport von Merxhausen nach Eichberg
73
= 100
1.
Anzahl der Namen auf der Verlegungsliste:
200
2.
Anzahl der ver legten Patienten
138 = 69 %
3.
Anzahl der bereits in Merxhausen verstorbenen Patienten:
4.
23 %
12
6%
Anzahl der als 'nicht transportfähig' bezeichneten Patienten:
6.
46
Anzahl der bereits entlassenen bzw.
in andere Anstalten verlegten Patienten:
5.
%
2
1
%
Anzahl der zurückbehaltenen Patienten,
die als 'besonders arbeitsfähig' bezeichnet werden:
7.
0,5 %
Anzahl der vor dem Transport ent-
0,5 %
wichenen Patienten:
Am 21. Mai 1941 lag die zweite Verlegungsliste mit 222 Namen vor, als Aufnahme74
Am )0. Mai 1941 wurden 165 Pa tlenten
anstalt wurde die Lh Herborn genannt.
nach Herborn ver legt.
Tabelle 3
Transport von Merxhausen nach Herborn
75
1.
Anzahl der Namen auf der Verlegungsliste:
222 = 100 %
2.
Anzahl der ver legten Patienten:
165 = 74,3 %
3.
Anzahl der bereits in Merxhausen
verstorbenen Patienten:
4.
Anzahl der bereits entlassenen bzw. in andere Anstalten verlegten Patienten
5.
25 = 11,4 %
10
4,4 %
22
9,9 %
Anzahl der zurückbehaltenen Patienten
(ohne Angabe von Gründen):
Im Gegensatz zu den anderen beiden großen Transporten, die ausschließlich aus
Frauen bestanden (Merxhausen war seit der Stiftung 1533 eine nahezu reine Frauenanstalt, während Haina nahezu ausschließlich Männer beherbergte) waren bei diesem
Transport 11 psychisch kranke Männer dabei.
- 37 -
Am 12. und 13. Juni 1941 wurde der dritte und letzte Transport durchgeführt,
Aufnahmeanstalt war wie beim ersten Transport die Lh Eichberg.
Tabelle 4
2. Transport von Merxhausen nach Eichberg
76
l.
Anzahl der Namen auf der Verlegungsliste:
275
100,00 %
2.
Anzahl der verlegten Patienten:
203
73,82 %
29
10,55 %
11
4,00 %
32
11,63 %
Anzahl der bereits in Merxhausen
3.
verstorbenen Patienten:
4.
Anzahl der bereits entlassenen bzw.
5.
Anzahl der zurückbehaltenen Patienten
in andere Anstalten verlegten Patienten:
(ohne Angabe von Gründen):
Um
einen
Eindruck
von
der
Unmenschlichkeit
der
Transporte
in
die
'Zwischenanstalten' zu bekommen, ist auf den folgenden zwei Seiten eine Mitteilung
der 'Zwischenanstalt' Herborn an Merxhausen abgedruckt.I "
- 38 -
Dokument 7
- 39 -
Dokument 7 (Rückseite)
- 40 -
Abb. 2: Die Busse der 'Gekrat' vor der Lh Eichberg
Abb. 3: Merxhäuser Schwestern auf dem Bahnhof Herborn am 30. Mai 1941
- 41 -
Es sei angemerkt, daß die Verlegungen von der gesamten Bevölkerung in Haina
und Merxhausen bzw. in der Nachbargemeinde Sand beobachtet werden konnten. Die
Hainaer Patienten wurden mit dem Anstaltslastwagen zur 8 km entfernten Bahnstation in Gemünden gefahren, die Merxhäuser Patienten wurden ebenfalls zu der 3 km
entfernten Bahnstation Sand der Kleinbahn Kassel - Naumburg gefahren. Nach Aussagen älterer Einwohner wurde ein Hainaer Patient, der nicht verlegt werden sollte,
78
Am Sander
aber unbedingt mitfahren wollte, von einem Pfleger zurückgehalten.
Bahnhof verabschiedete sich eine Merxhäuser Patientin sinngemäß von einem Zuschauer: "Mach's gut, wir kommen nicht wieder; wir werden alle umgebracht.,,79
Eine ehemalige Merxhäuser Pflegerin, die den Transport nach Herborn begleitete,
berichtet, daß die wirklichen Gründe für die Transporte dem Pflegepersonal nicht
mitgeteilt wurden, zumindest wurde auf den Stationen im Privatgespräch gemunkelt,
"... daß die Patienten umgebracht werden.,,80
Nach über 40 Jahren ist es sehr schwer, die subjektive Ebene zu beleuchten, z. B.
Antworten auf die Frage zu bekommen: Was haben die Pfleger, die Ärzte, das Verwaltungspersonal, die Lastwagenfahrer etc. gedacht, gewußt, gefühlt?
Einige objektive Daten, die jenseits aller Zweifel stehen:
1. aus dem Merxhäuser Aufnahmebuch ergibt sich, daß keiner der verlegten Patienten jemals nach Merxhausen zurückkehrte,
2. die Belegzahl der Lh Merxhausen ging von November 1939 von 1206 (Höchststand)
81
auf 345 im Juli 1941 (niedr igster Stand) zurück.
3. Bereits am 8. Mai 1941 erhielt Merxhausen die erste Mitteilung der Lh Eichberg
über den Tod einer verlegten Patientin, weitere Todesmitteilungen erreichten
82
Merxhausen am 12., 13., 19. Mai 1941 und am 23., 25., 29. Juni 1941.
Diese Patienten überlebten noch nicht einmal die 'Zwischenstation' Eichberg. Aus
den
Akten des
'Eichberg-Prozesses', die jetzt im Hessischen Hauptstaatsarchiv
Wiesbaden lagern, ergibt sich, daß bereits in Eichberg willkürlich getötet wurde.
Über die Situation in Eichberg wurde berichtet: "Bezeichnend ist, daß der Angeschuldigte Dr , Schmidt in der Anstalt bei Personal und Kranken den Ruf eines
Massenmörders genoß, der unter Wahn- und Angstvorstellungen litt und daß er
öfters mit gezogener Pistole in der Anstalt umher ging.,,83 "Es scheint jedoch, daß
der
Angeschuldigte (Dr , Schmidt, d. Verf.) auch eigenmächtig und von sich aus
Kranke zur Tötung ausgesucht hat. Es ist jedenfalls wiederholt bekundet worden,
daß der Angeschuldigte bei seinen Visiten in den Abteilungen, die er zuweilen sogar
nachts vornahm, seinem Erstaunen Ausdruck gab, wenn er den einen oder anderen
Patienten noch vorfand, und daß er dessen Verschwinden anordnete. Außer in seinem
Arztzimmer nahm der Angeschuldigte die Tötungen auch an anderen Orten vor, u.
- 42 -
a. in dem sogenannten 'Bunker', einem festen Kellerraum zur Verwahrung tobsüchtiger oder gemeingefährlicher Kranker. Bezeichnend ist, daß der Angeschuldigte die
Verwendung herzstärkender und kreislaufunterstützender Mittel für ältere Kranke
verbot und erklärte 'für diese Kranken sei Morphium die einzige taugliche Medizin'
,,84
Die Standesämter der Tötungsanstalten schrieben nahezu standardisierte 'Trostbriefe' an die Angehörigen der ermordeten Patienten - oft mit falschem Todesdatum und Todesort: "Da die in die Tötungsanstalten verbrachten aussortierten
Opfer gewöhnlich aus der gleichen Gegend stammten, trafen in mitunter kleinen
Ortschaften zu gleicher Zeit die Todesmitteilungen gehäuft aus der gleichen Anstalt
ein. Zur Verhinderung dieses 'Übelstandes' ordnete die Berliner Zentrale die Einrichtung sog. 'Absteckabteilungen' in jeder Tötungsanstalt an. Diese 'Absteckabteilungen' markierten auf einer Generalstabskarte, aus welchem Ort jeder Ermordete
stammte. In Kombination mit einer Zeitkarte wurde dann für jeden Sterbefall ein
geeigneter Todestag festgelegt. Dementsprechend unterließ es der Tötungsarzt, in
der von ihm ausgestellten Todesbescheinigung das genaue Todesdatum sofort anzugeben. Die sog. 'Sterbeakte' wurde vielmehr zunächst der 'Absteckabteilung' zugeleitet, die das bei den Angehörigen des Ermordeten keinen Verdacht erregende Todesdatum festlegte und dieses Datum auf dem von dem Arzt erstellten Todesschein
vermerkte oder aber gar die ganze 'Sterbeakte' an das 'Sonderstandesamt' einer anderen Tötungsanstalt versandte, damit dort der Todesfall registriert und von dort
die Verwandten des Ermordeten unterrichtet würden.,,85
Auf den Seiten 44 und 45 sind zwei solcher 'Trostbriefe' , mit wahrscheinlich gefälschtem Todesort, an eine Mutter in Marburg abgedruckt, deren Töchter von der
Lh Marburg verlegt wurden. Die Mutter reiste ihren Töchtern über die 'Zwischenanstalten' Weilmünster und Scheuern bis nach Hadamar nach, dort wurde ihr berichtet,
daß ihre Kinder nicht mehr in Hadamar seien, sie seien weiterverlegt worden. Die
Mutter fuhr nach Hause zurück und erhielt innerhalb kürzester Zeit zwei 'Trost86
briefe' aus den Tötungsanstalten Sonnenstein und Bernburg.
Selbst die
'Todesursachen'
wurden
'genormt'.
Den
Tötungsärzten wurde eine
siebenseitige 'Kurzgutachtensammlung , in die Hand gegeben, die zum beliebigen
87
Gebrauch 61 'Kurzgutachten' enhielt.
Nur eine Merxhäuser Patientin, die auf den Verlegungslisten aus Berlin aufgeführt
ist, wurde am 25. April 1941, also 5 Tage vor dem Abtransport nach Eichberg, entlassen.
Ab dem 29. April 1941 wurden Entlassungen von Patienten erschwert, sie bedurften der Genehmigungspflicht des Oberpräsidenten.88
Am 11. Mai 1942 fragte die 'Gemeinnützige Krankentransport GmbH' in einem
- 43 -
Br ief an Merxhausen nach, ob insgesamt 50 auf einer Liste genannte Patientinnen
noch als "gute Arbeiter" benötigt würden, dies wurde in einem Brief des Direktors
89
Es handelte sich genau um die Patienten,
der Lh Merxhausen nach Berlin bejaht.
die bereits 1941 auf den Verlegungslisten aufgeführt waren und von Merxhausen
ohne Angabe von Gründen zurückgehalten wurden. (Vgl. Tabelle 3 u. 4, S. 36 u. 37).
- 44 -
Dokument 8
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Dokument 9
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- 46 -
Für Haina liegen keine Verlegungslisten vor. Insgesamt wurden von April 1941 bis
August 1941 461 Patienten 'verlegt':
i,
am 30. April 1941
2.
am
5. Juni 1941
72 Patienten nach Idstein
3.
am
5. Juni 1941
66 Patienten nach Weilmünster
4.
am 17. Juni 1941
150 Patienten nach Weilmünster
5.
am 29. Aug.
1941
146 Patienten nach Idstein
27 Patienten nach Weilmünster
(fünf Tage nach dem mündlichen Befehl Hitlers, die 'Aktion T 4' zu stoppen!)90
Am 30. August 1941 kamen bereits im Apr ll und Juni 1941 ver legte Patienten aus
Weilmünster nach Haina zurück, am 6. September 1941 kamen ebenfalls bereits im
April und Juni verlegte Patienten aus Idstein zurück; insgesamt kamen 17 von 461
91
ver legten Patienten nach Haina zurück.
Möglicher Zurückstellungsgrund für die
Hainaer Patienten könnte der Kriterienkatalog der 'Euthanasie-Beauftragten' der
'Aktion T 4' vom 10. März 1941 gewesen sein, der die verschiedenen Gruppen festlegte, die in die 'Aktion' einzubeziehen bzw. auszuschließen waren:
"1. Ausscheidung aller derjenigen, die unfähig sind, auch nur in Anstalten produktive Arbeit zu leisten, also nicht nur von geistig Toten.
2. Nicht einbezogen werden sollen alle diejenigen Kriegsteilnehmer, die sich entweder an der Front verdient gemacht haben, die verwundet wurden oder Auszeichnungen erhalten haben. Ober die Bewertung von Verdiensten an der Front, insbesondere Auszeichnungen, trifft Entscheidung Herr Jennerwein. In Frage kommende
Fälle,
die
in
unsere Anstalten gelangen, sind dort zurückzustellen, bis
Herr
Jennerwein nach Aktenlage eine Entscheidung getroffen hat. Im übrigen schützt
Kriegsteilnehmerschaft nicht vor einer Einbeziehung in die Aktion.
3.
Bei
Senilen größte Zurückhaltung, nur
bei
dringenden Umständen, z.
B.
Kriminalität bzw. Asozialität, Einbeziehung. In den letzten Fällen sind in jedem
Falle die Akten beizuziehen und den Photokopien Aktenauszüge beizufügen. Unter
Senilen sind dabei nicht zu verstehen altgewordene Patienten mit Psychosen, die an
sich unter die Aktion fallen, wie Schizophrenie, Epilepsie usw. In Sonderfällen soll
bei Senilen Vorlage bei Herr Jennerwein erfolgen.
4. In die Aktion sollen nur Reichsdeutsche einbezogen werden, also auch keine
Polen. Es ist eine Zusammenfassung aller Polen in rein polnische Anstalten in den
östlichen Gauen vorgesehen. Außerhalb des Protektorats untergebrachte Tschechen
mit deutscher Staatsangehörigkeit können einbezogen werden. Tschechen mit tschechischer Staatsangehörigkeit sollen ins Protektorat abgeschoben werden. Wenn sich
die Staatsangehörigkeit nicht feststellen ließe, soll dieselbe nach Möglichkeit durch
- 47 -
unsere Beauftragten festgestellt werden. In Fällen, wo sich die Staatsangehörigkeit
auch dann noch nicht klären läßt, soll Zurückstellung bis zu einer abschließenden
Besprechung mit Staatssekretär Frank erfolgen. Auch feindliche Ausländer dürfen in
die Aktion nicht einbezogen werden. Von Staatenlosen nur diejenigen, um die sich
nachweisbar längere Zeit niemand gekümmert hat.
5. In Elsaß, Lothringen, Luxemburg, Eupen, Malmedy, Protektorat und Gouvernement zunächst nicht arbeiten.
6. Ausländische und staatenlose Juden sind in eine dafür einzurichtende jüdische
Anstalt zu verlegen, soweit nicht Abschiebung in Heimatland - gedacht ist insbesondere an die Schweiz - in Frage kommt. Bei Juden aus Übersee soll eine Benachrichtigung nicht erfolgen.
7. Die im Rahmen der Großaktion erfaßten Kinder werden durch die Reichsarbeitsgemeinschaft begutachtet und oberbegutachtet. Die positiv begutachteten
Fälle werden an den Reichsausschuß zur Ausscheidung abgegeben. Die Kinder in
Bethel sollen mit besonderer Vorsicht behandelt werden. Im übrigen nach wie vor
Ausscheiden nach s t ren g e m Maß s tab ! ,,92
Der in diesem Dokument mehrfach genannte 'Herr Jennerwein' war kein Arzt.
93
Hinter diesem Tarnnamen verbarg sich der 'KdF'-Oberdienstleiter Brack.
Von den zurückgestellten Hainaer Patienten existieren in Haina noch einige Krankengeschichten. Ein Beispiel: am 30. April 1941 wurde der Patient H. von Haina
nach Idstein verlegt. Am 26. Mai 1941 wurde er von der Lh Hadamar in Idstein
zurückgestellt und am 7. Juni offiziell in Idstein aufgenommen. Schließlich kam er
am 6. September 1941 nach Haina zurück. Mehrere Dokumente aus der in Haina befindlichen Krankengeschichte bezeugen das Schicksal dieses Patienten, als Beispiel
ist auf Seite 55 die Zurückstellungsurkunde der Tötungsanstalt Hadamar abgedruckt.
Ein älterer Hainaer Bürger, der nicht namentlich genannt werden möchte, erinnert
sich an zwei Patienten, die der 'Aktion T 4' zum Opfer fielen. Die schriftlichen
Aussagen beweisen, daß auch arbeitsfähige Patienten ermordet wurden:
"Patient B., Beruf Bankbeamter. Entstammt einer sehr angesehenen Bauernfamilie
aus Altenhaina. Wurde im ersten Weltkrieg verschüttet, konnte aber nach Beendigung des Krieges seinen Beruf bei der Marburger Volksbank in Frankenberg wieder
aufnehmen. Eines Tages führte sein Kriegsleiden zu einer psychischen Erkrankung •••
Von der im Kreise Frankenberg verbreiteten Familie bis heute kein einziger Fall
von Erbkrankheiten. Patient K. Ein völlig harmloser Patient, der durchaus nicht lebensuntüchtig war. Er arbeitete viele Jahre auf dem Gutshof des Krankenhauses und
wurde von dem damaligen Gutsinspektor gern zu häuslichen Diensten herangezogen.
Er spaltete das Holz, putzte die Schuhe und besorgte Botendienste für die Gutsfamilie.,,94
- 48 -
Eine in Haina befindliche Verwaltungsakte dokumentiert präzis das Schicksal des
getöteten Patienten E.: Es geht um die 8ezahlung rückständiger Pflegekosten in
Höhe von RM 471,20 eine 77 Seiten (0 umfassende Akte, der Streit um die Bezahlung dauerte bis zum 7. Dezember 1946 (0 an. Das Schicksal des Patienten soll an
einigen Punkten exemplarisch aufgezeigt werden: am 20. September 1939 wurde die
sr, Josephs-Anstalt in Hadamar geräumt, der Patient E. wurde nach Haina verlegt.
Der Vater des Patienten weigerte sich, den in Haina um 80 Pfennig höheren Pflegesatz pro Tag zu bezahlen, da er sich mit der Verlegung nicht einverstanden erklärt
hatte. Am 30. April 1941 wurde E. in die 'Zwischenstation' Idstein verlegt. Aus dem
Schriftverkehr mit der 'Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten' , die die
Kosten von der Verlegung aus der 'Zwischenanstalt' bis zum Todestag in der Vernichtungsanstalt abrechnet, ergibt
eine
Tötungsanstalt
(sehr
sich,
daß E. am 26. Mai 1941 von Idstein in
wahrscheinlich
Hadarnar)
weiterverlegt
und
dort
umgebracht wurde. Das offizielle Todesdatum ist der 9. Juni 1941. In den Streit um
die noch zu zahlenden Verpflegungskosten waren der Oberpräsident, der Vater des
Patienten, die Wehrkreisverwaltung XII in Wiesbaden, der Oberbürgermeister in
Wiesbaden und die bereits erwähnte 'Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten' in Berlin einbezogen. Die Akte endet mit einer Mitteilung des Hainaer Verwaltungsdirektors an die Kasse der Lh Haina vom 7. Dezember 1946:
"Für den früheren Patienten E•••• wird ein Pflegekostenrückstand von RM 471,20
geführt. Es ist seinerzeit von Seiten der Landesheilanstalt versäumt worden, den
Landrat in Limburg/Lahn - Bezirksfürsorgeverband - zur Kostenerstattung heranzuziehen. Da die Forderung bereits 5 Jahre zurückliegt, besteht keine Möglichkeit
mehr, jetzt noch Ersatzansprüche geltend zu machen. Vorstehender Betrag ist daher
gern. § 1 der Satzung über Erlaß und Niederschlagung von Ansprüchen des Bezirksfürsorgeverbandes zu erlassen. Die Kasse wird hiermit angewiesen, den Betrag von
RM 471,-- - buchstäblich: Vierhunderteinundsiebzig Reichsmark - bei Titel IV 1 c
des Ud. Rechnungsjahres 1946 in rot abzusetzen.,,95
Nachweislich wurden die Verpflegungskosten der verlegten Patienten weiterhin von
den Abgabeanstalten eingezogen. Aus den Merxhäuser Pflegekostenlisten ist das Todesdatum der Patienten zu ersehen. Zwischen dem 18. Juli 1941 und dem 27. September 1941 erhielt Merxhausen 'Endabrechnungen' der 'Zentralverrechnungsstelle
Heil- und Pflegeanstalten' , aus denen das Todesdatum von 382 Merxhäuser Patienten
96
Lediglich der Transport von der 'Zwischenstation' in die Tötungsan-
hervorgeht.
stalt wurde von der 'Gemeinnützigen Krankentransport GmbH' finanziert.
Die 'T 4'-Leitung in Berlin verlangte für jeden getöteten Patienten eine 'Unkostenpauschale' in Höhe von RM 50,-- vom Bezirksverband in Kassel. Nach Verhandlungen mit Berlin einigte man sich auf RM 30,__.97
- 49 -
Dokument 10
- 50 -
Mit peinlicher Korrektheit legte man in Merxhausen eine 51 Seiten umfassende
Liste der verlegten Patienten an. Sie trägt die Überschrift 'Stellen, die für eine Benachrichtigung in Frage gekommen wären'. Neben dem Namen und dem Wohnort des
Patienten sind Adressen der Angehörigen, der Staatsanwaltschaften, der Bezirksfürsorgeverbände etc. festgehalten. 98
Die Anzahl und die Größe der Gruppen, die direkt oder indirekt an den Ver legungen beteiligt waren oder die Ereignisse nur beobachteten, weisen auf die Unmöglichkeit der Geheimhaltung der Aktion hin: die Ärzte, die spätestens am 21. April
1941 anläßlich einer Sitzung beim Landeshauptmann in Kassel über die Hintergründe
der Verlegungen informiert wurden, die Verwaltungsangestellten, die die Verlegungslisten bearbeiteten, das Pflegepersonal, das die Patienten in die 'Zwischenanstalten'
begleitete, der LKW-Fahrer, der die Patienten zum Bahnhof brachte, die Bediensteten der Eisenbahn, die die Patienten in Sonderzügen in die 'Zwischenanstalten'
fuhren, die Bevölkerung, die die Transporte beobachtete, die Patienten, die zumindest teilweise wußten oder ahnten, was mit ihnen geschehen sollte (vgl. Äußerung
einer Merxhäuser Patientin beim Abtransport am
Sander Bahnhof, S. 41) und
schließlich die Anfragen der Angehörigen der Patienten, die sich nach deren Befinden erkundigten. Als Beispiel ist auf der nächsten Seite eine von vielen Anfragen an
Merxhausen abgedruckt, die stets mit nahezu gleichem Wortlaut beantwortet wurden.
99
- 51 -
Dokument 11
- 52 -
Das Verhalten der Ärzte, der Justiz und der Kirche
Anpassung und Widerstand
Der einzige bekanntgewordene und in der Literatur erwähnte offene Widerspruch
gegen die 'Aktion T 4' aus den Reihen deutscher Psychiatrieprofessoren kam von
Prof. Ewald, Direktor der Universitätsnervenklinik in Göttingen und der Provinzialheilanstalt Göttingen. Prof. Ewald konnte zwar nicht den späteren Abtransport von
zwei Dritteln seiner Patienten verhindern; immerhin lehnte er am 15. August 1940
in Berlin eine Tätigkeit als 'Gutachter' ab und verließ die Sitzung, die zur Anwerbung neuer 'Gutachter' diente. 100
Wesentlich schwieriger ist das Verhalten der Direktoren von Haina und Merxhausen zu beurteilen. Von Widerstand kann bei ihnen keine Rede sein. Die entscheidende Frage lautet: Welche möglichen Formen des aktiven oder passiven Widerstandes hat es gegeben?
Die Ärzte hätten die Möglichkeit gehabt, bis zum 29. April 1941, als Entlassungen
genehmigungspflichtig wurden, Patienten zu entlassen und ihnen damit das Leben zu
retten. Zumindest für Merxhausen kann festgehalten werden, daß lediglich eine Patientin, die auf den Verlegungslisten aufgeführt ist, unmittelbar vor der Verlegung
entlassen wurde (vgl. S. 49).
In Ermittlungsverfahren gegen die Direktoren der Landesheilanstalten Marburg,
Haina und Merxhausen aus den Jahren 1946, 1947 und 1961 vor den Landgerichten
Marburg und Kassel, die alle eingestellt wurden, stellte sich heraus, daß alle drei
Direktoren es seinerzeit abgelehnt hatten, durch Kündigung ihrer Stellung als Leiter
der Landesheilanstalten passiven Widerstand zu leisten. 10 1 Stellvertretend sei die
Aussage des Marburger Direktors zitiert, die anderen Direktoren machten sinngemäße Aussagen: "Ich habe mir zwar damals aus ethischen und religiösen Gründen
auch die Frage vorgelegt, ob es nicht unter den gegebenen Umständen für mich notwendig sei, meine berufliche Verbindung mit der Landesheilanstalt zu lösen. Wäre
ich wirklich damit allen Gewissenskonflikten entrückt worden, dann hätte mir ein
'relativ einfacher Weg offen gestanden, wenn ich mich als Arzt in die Wehrmacht
hätte übernehmen lassen. Die Möglichkeit dazu bestand damals ohne weiteres.
Meine finanzielle Sicherung wäre damit nicht geringer geworden. Die Folge wäre
dann allerdings gewesen, daß unter einem neuen Anstaltsleiter die Kranken in sehr
. 1 höh'erem Ma ß e ge Iäh
..
,,102
a r det gewesen waren.
vie
Gemessen an den Tatsachen muß diese Aussage des Arztes stark in Zweifel gezogen werden.
Am 8. Juli 1940 schrieb der Brandenburger Vormundschaftsrichter Lothar Kreyssig
an Justizminister Gürtner: "Als Vormundschaftsrichter in Brandenburg/Havel be-
- 53 -
richte ich folgendes: Vor etwa zwei Wochen wurde mir von einem Bekannten berichtet, es werde erzählt, daß neuerdings zahlreiche geisteskranke Insassen von
Heil- und Pflegeanstalten durch die SS nach Süddeutschland gebracht und dort in
einer Anstalt vom Leben zum Tode gebracht würden. Im Ablauf von etwa zwei Monaten bis heute habe ich mehrere Aktenstücke vorgelegt bekommen, in welchen
Vormünder und Pfleger von Geisteskranken berichten, daß sie von einer Anstalt in
Hartheim/Oberdonau die Nachricht erhalten hätten, ihr Pflegling sei dort verstorben
... Es ist kaum mehr zweifelhaft, daß die schubweise aus den Unterbringungsorten
abtransportierten Kranken in der genannten Anstalt getötet worden sind .•• Ich
weiß, daß es eine große Anzahl Wesen gibt, die nur noch der äußeren Erscheinlichkeit nach etwas Menschliches haben, im übrigen aber von Geburt an oder durch spätere Zerstörung ihrer geistigen Fähigkeiten ein fast tierisches Dasein führen, nach
aller menschlichen und ärztlichen Erfahrung nie geheilt werden, in Anstalten versorgt werden müssen, wertvolle Menschenkräfte in großer Zahl nutzlos beanspruchen
und dem Volk ungeheure Summen kosten. Die Frage nach dem Sinn solchen Lebens
rührt an die tiefsten Daseinsfragen überhaupt. Sie führt unmittelbar auf die Frage
nach Gott. So ist auch meine Stellung zu ihr und - denke ich - vieler anderer Deutscher und deutscher Richter durch meinen christlichen Glauben bestimmt. Von dort
her ist die 'Vernichtung lebensunwerten Lebens' überhaupt ein schwerer Gewissensanstoß. Leben ist ein Geheimnis Gottes. Sein Sinn ist weder im Blick auf das Einzelwesen noch in dessen Bezogenheit auf die völkische Gemeinschaft zu begreifen.
Wahr und weiterhelfend ist nur,
was Gott uns darüber sagt. Es ist darum eine un-
geheuerliche Empörung und Anmaßung des Menschen, Leben beenden zu dürfen, weil
er mit seiner beschränkten Vernunft es nicht oder nicht mehr als sinnvoll begreift.
Recht ist, was dem Volke nützt. Im Namen dieser furchtbaren, von allen Hütern
des Rechtes in Deutschland noch immer unwidersprochenen Lehre sind ganze Gebiete des Gemeinschaftslebens vom Rechte ausgenommen, z. B. die Konzentrationslager, vollkommen nun auch die Heil- und Pflegeanstalten. Was beides in der Wirkung aufeinander bedeutet, wird man abwarten müssen. Denn der Gedanke drängt
sich auf, ob es denn gerecht sei, die in ihrem Irrsinn unschuldigen Volksschädlinge
zu Tode zu bringen, die hartnäckig-boshaften aber mit großen Kosten zu verwahren
und zu füttern. Das bürgerliche Recht besagt nichts darüber, daß es der Genehmigung des Vormundschaftsrichters bedürfe, wenn ein unter Vormundschaft oder Pflegschaft und damit unter seiner richterlichen Obhut stehender Geisteskranker ohne
Gesetz und Rechtsspruch vom Leben zum Tode gebracht werden solle. Trotzdem
glaube ich, daß 'der Obervormund' , wie die volksverbundene Sprechweise den Vormundschaftsrichter nennt, unzweifelhaft die richterliche Pflicht hat, für das Recht
einzutreten. Das will ich tun. Mir scheint auch, daß mir das niemand abnehmen
- 54 -
kann. Zuvor ist es aber meine Pflicht, mir Aufklärung und Rat bei meiner vorgesetzten Dienstbehörde zu holen. Darum bitte ich. gez. Kreyssig, Amtsgerichtsrat.,,103
Am 12. Juli 1940 wurde Reichsjustizminister Gürtner in dessen Privatwohnung
durch den Leiter der Hoffnungstaler Anstalten, Pastor Braune, Pastor v. Bodelschwingh aus Bethel und Prof. Sauerbruch über die 'Euthanasie'-Morde eingehend in104
formiert, Gürtner schien wirklich uninformiert zu sein und versprach zu helfen.
Am 24. Juli schrieb Gürtner an den Chef der Reichskanzlei, Lammers: "Wie sie
mir gestern mitgeteilt haben, hat der Führer es abgelehnt, ein Gesetz zu er lassen.
Daraus ergibt sich nach meiner Überzeugung die Notwendigkeit, die heimliche
Tötung von Geisteskranken sofort einzustellen. Das heutige Verfahren ist nicht zuletzt durch die versuchte Tarnung rasch und weithin bekannt geworden.,,105
Der brandenburgische Amtsrichter
Dr, Kreyssig erstattete im Juli 1940 bei der
106
Am 27. August 1940 schrieb
zuständigen Staatsanwaltschaft in Potsdam Anzeige.
er an die Landesheilanstalten Brandenburg-Görden, Teupitz, Eberswalde, Sorau, Neuruppin, Göttingen und Landsberg an der Wahrte: "Im Zusammenhang mit der Verlegung von Anstaltsinsassen in andere Anstalten haben sich außerordentlich weittragende Folgen ergeben, deretwegen gesetzmäßige Schritte eingeleitet sind. Bezüglich
der in Ihrer Anstalt untergebrachten Personen, welche unter vormundschaftrichterlicher Obhut des Amtsgerichts Brandenburg/Havel stehen, weise ich deshalb darauf
hin, daß mit ihnen nicht anders als nach den bestehenden Gesetzen verfahren werden darf, worüber mit allen rechtlichen Mitteln zu wachen meine richterliche Aufgabe ist. Zur Verlegung in eine andere Anstalt ist keiner der meiner Obhut unterstehenden Anstaltsinsassen ohne meine vorherige Zustimmung zu entlassen.,,107
Kreyssig teilte seine Anordnungen dem Reichsjustizministerium mit; er wurde von
Gürtner persönlich empfangen, der ihm eine Kopie von Hitlers 'Tötungserlaß' zeigte
und ihn aufforderte, seine Anordnungen zurückzunehmen. Als Kreyssig sich weigerte, seine Anordnungen zurückzunehmen, wurde er bald darauf in den Ruhestand
108
versetzt.
Der Protest des Amtsrichters Kreyssig blieb im Bereich der Justiz ein
Einzelfall: am 23. und 24. April 1941 fand eine Arbeitstagung der Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte statt, an der auch die Präsidenten des
Reichsgerichts, des Volksgerichtshofes und des Reichspatentamtes, die Oberreichsanwälte beim Reichsgericht und beim Volksgerichtshof sowie einige hohe Ministe109
rialbeamte teilnahmen.
Dort wurden die Anwesenden von Brack und Heyde über
die Tötungsaktionen eingehend informiert; "das gesamte 'Führerkorps der beamteten
Justiz' hat diese Eröffnungen kommentar- und widerspruchslos hingenommen.,,110
111
über die
In der sehr ausführlichen und gründlichen Dokumentation Kurt Nowaks
Haltung der beiden großen Kirchen zur Lebensvernichtung wird die, bis auf ganz
- 55 -
wenige Ausnahmen abgesehene, ablehnende Haltung beider Kirchen deutlich. Nowak
charakterisiert die hauptsächlichen Gesichtspunkte der evangelischen Kirche zur Ablehnung der Lebensvernichtung:
"1. Das
Leben auch
der Elendsten und Schwächsten ist unantastbar. Seine Ver-
nichtung ist Eingriff in Gottes Majestätsrecht, der dieses Leben geschaffen hat und
erhält.
2. Der Dienst an den Elenden und Schwachen ist Ehrendienst in der Nachfolge
Christi. Durch diesen Dienst werden Kräfte der Liebe, Barmherzigkeit und des
Opfers freigesetzt.
3. Krankheit und Sünde stehen in einem unlöslichen Zusammenhang. Die Vernichtung der Kranken ist ein Fluchtversuch vor der Solidarität der Schuld, welche
Kranke und Gesunde in gleicher Weise umschließt.
4. Das Urteil 'lebensunwert' , das Menschen über Menschen fällen, erfolgt unter
ausschließlich biologischen, sozialen, kulturellen Gesichtspunkten. Vor Gott gibt es
kein 'lebensunwertes' Leben. Jedes Leben ist vor ihm gleich wert.
5. Leiden ist nicht sinnlos. Das Zerbrechen des Lebens weist auf das neue Leben
hin und öffnet den Weg zur Begegnung mit Gott.
6. Ein Volk hat, ebenso wie die Familie, die Sorgepflicht für seine kranken
Glieder.
7. Pflegerische Erfahrungen erweisen, daß auch bei den elendsten Pfleg1ingen Spuren eines Seelenlebens zu finden sind bzw. geweckt werden können.,,112
Als herausragendes Beispiel des Widerstands aus der evangelischen Kirche wird bei
l l3
Nowak und anderen Autoren
der Vizepräsident des Central-Ausschuß für die
Innere Mission und Leiter der Bodelschwingh-Anstalten in Lobetal, Pastor Paul Gerhard Braune, erwähnt. Braune sammelte im Frühjahr 1940 umfangreiches Material,
das stichhaltige Beweise für die Ermordung psychisch Kranker enthielt. Braune
machte zusammen mit Pastor von Bodelschwingh Vorstöße bei vier Ministern, beim
Oberkommando der Wehrmacht und bei den an der 'Aktion T 4' maßgeblich beteiligten Herbert Linden und Viktor Brack. Er verfaßte eine Denkschrift an Hitler, die
mit folgenden Worten schloß: "Es handelt sich hier um einen Notstand, der alle
Kundigen bis aufs Tiefste erschüttert, der die innere Ruhe vieler Familien zerstört
und der sich vor allem auch zu einer Gefahr auszuwachsen droht, deren Folgen noch
gar nicht abzusehen sind. Mögen die verantwortlichen Stellen dafür sorgen, daß
diese unheilvollen Maßnahmen aufgehoben werden, und daß die ganze Frage erst
sorgfältig nach der rechtlichen und medizinischen, nach der sittlichen und staatspolitischen Seite geprüft wird, ehe das Schicksal von Tausenden und Zehntausenden
entschieden
wird.
Videant
consules,
ne
quid
detrimenti
res
publica capiatl"
(Übersetzt: 'Die Konsulen sollen darauf achten, daß der Staat keinen Schaden
- 56 -
nimmt', d. Verf.)114
Am 12. August 1940 wurde Braune verhaftet und ohne Angabe von Gründen in
'Schutzhaft' genommen, am 31. Oktober 1940 wurde er wieder entlassen.
Zur Haltung der katholischen Kirche bemerkt Nowak: "Die katholische Kirche verhielt sich gegenüber der Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens strikt ablehnend und
verwarf alle wie auch gearteten Argumente, die bemüht waren, die Vernichtung zu
legitimieren. Im Mittelpunkt ihrer Ablehnung stand einmal der naturrechtliche
Gesichtspunkt, daß jedem Menschen, auch dem Elendsten und Schwächsten, das unveräußerliche und unaufhebbare Recht auf die Integrität seines Leibes zugesprochen
sei. Zum anderen vertrat sie die Auffassung, daß jeder Mensch, auch derjenige, der
in den Augen der Welt nur noch eine massa carnis darstellte, eine unmittelbar vor
Gott geschaffene unsterbliche Seele besitze, die die Hemmungen des Leibes überwinden und des ewigen Lebens zuteil werde. Der unendliche Wert der von Gott geschaffenen Seele dulde keine Lebensvernichtung." 115
Als herausragendes Beispiel des Widerstands der katholischen Kirche sei die weltberühmt gewordene Predigt des Bischofs zu Münster, Kardinal Clemens August Graf
von Galen erwähnt, die "durch Mundpropaganda, durch handschriftliche und maschinenschriftliche Exemplare in rasender Geschwindigkeit verbreitet wurde. Nicht nur
in Deutschland selbst, sondern sogar von den Soldaten wurde sie gelesen.,,116 "Gerade in Großbrittanien und den USA erweckten die Predigten Galens Bewunderung
und Anerkennung. Presse und Rundfunk befaßten sich mehrfach mit ihnen und verlasen sie teilweise im Wortlaut."ll?
Die Predigt des Kardinals von Galen vom 3. August 1941 in der Lambertikirche zu
Münster verdient, in Auszügen zitiert zu werden: "Andächtige Christen! In dem am
6. Juli dieses Jahres in allen katholischen Kirchen Deutschlands verlesenen gemeinsamen Hirtenbrief der deutschen Bischöfe vom 26. Juni 1941 heißt es u. a.: Gewiß
gibt es nach der katholischen Sittenlehre positive Gebote, die nicht mehr verpflichten, wenn ihre Erfüllung mit allzu großen Schwierigkeiten verbunden wäre. Es gibt
aber auch heilige Gewissensverpflichtungen, von denen niemand befreien kann, die
wir erfüllen müssen, koste es uns selbst das Leben: Nie, unter keinen Umständen
darf der Mensch außerhalb des Krieges und der gerechten Notwehr einen Unschuldigen töten. Ich hatte schon am 6. Juli Veranlassung, diesen Worten des gemeinsamen
Hirtenbriefes folgende Erläuterung hinzuzufügen: Seit einigen Monaten hören wir
Berichte, daß aus Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke auf Anordnung von
Berlin Pfleglinge, die schon länger krank sind und vielleicht unheilbar erscheinen,
zwangsweise abgeführt werden. Regelmäßig erhalten dann die Angehörigen nach
kurzer Zeit die Mitteilung, die Leiche sei verbrannt, die Asche könne abgeliefert
werden. Allgemein herrscht der an Sicherheit grenzende Verdacht, daß diese zahl-
- 57 -
reichen unerwarteten Todesfälle von Geisteskranken nicht von selbst eintreten, sondern absichtlich herbeigeführt werden, daß man dabei jener Lehre folgt, die behauptet, man dürfe sogenanntes 'lebensunwertes Leben' vernichten, also unschuldige
Menschen töten, wenn man meint, ihr Leben sei für Volk und Staat nichts mehr
wert ... Deutsche Männer und Frauen! Noch hat Gesetzeskraft der § 211 des
Reichsstrafgesetzbuches, der
bestimmt: 'Wer vorsätzlich einen Menschen tötet,
wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem
Tode bestraft.' Als ich von dem Vorhaben erfuhr, Kranke aus Marienthai abzutransportieren, um sie zu töten, habe ich am 28. Juli bei der Staatsanwaltschaft beim
Landgericht Münster und bei dem Herrn Polizeipräsident in Münster Anzeige erstattet durch eingeschriebenen Brief mit folgendem Wortlaut: 'Nach mir zugegangenen Nachrichten soll im Laufe dieser Woche (man spricht vom 31. Juli) eine große
Anzahl Pfleglinge der Provinzialheilanstalt MarienthaI bei Münster als sogenannte
'unproduktive Volksgenossen' nach der Heilanstalt Eichberg überführt werden, um
dann alsbald, wie es nach solchen Transporten nach allgemeiner Überzeugung geschehen ist, vorsätzlich getötet zu werden. Da ein derartiges Vorgehen nicht nur
dem göttlichen und natürlichen Sittengesetz widerstreitet, sondern auch
als
Mord
nach § 211 des StGB mit dem Tode zu bestrafen ist, erstatte ich gemäß § 139 des
StGB pflichtgemäß Anzeige und bitte, die bedrohten Volksgenossen unverzüglich
durch Vorgehen gegen die den Transport und die Ermordung beabsichtigten Stellen
zu schützen und mir von dem Veranlaßten Kenntnis zu geben.' Nachricht über ein
Einschreiten der Staatsanwaltschaft oder der Polizei ist bei mir nicht zugegangen.
... Wehe den Menschen, wehe unserem deutschen Volke, wenn das heilige Gottesgebot: 'Du sollst nicht töten', das der Herr unter Donner und Blitz auf Sinai verkündet
hat, das Gott, unser Schöpfer, von Anfang an in das Gewissen der Menschen geschrieben hat, nicht nur übertreten wird, sondern wenn diese Übertretung sogar geduldet und ungestraft ausgeübt wird ... Und das 1. Gebot: 'Du sollst keine fremden
Götter neben mir haben!' Statt des einzig wahren ewigen Gottes macht man sich
nach Gefallen eigene Götzen, um sie anzubeten: Die Natur oder den Staat oder das
Volk oder die Rasse ... Meine Christen! Ich hoffe es ist noch Zeit. Aber es ist
höchste Zeit. Daß wir es erkennen, noch heute, an diesem Tage, was uns zum Frieden dient. Was allein uns retten, vor dem göttlichen Strafgericht bewahren kann:
daß wir die göttlichen Gebote zur Richtschnur unseres Lebens nehmen und ernst
machen mit dem Wort: lieber sterben als sündigen! Daß wir in Gebet und aufrichtiger Buße Gottes Verzeihung und Erbarmen herabflehen auf uns, auf unsere Stadt,
auf unser Land, auf unser liebes deutsches Volk. Wer aber fortfahren will, Gottes
Strafgericht herauszufordern, wer gemeinsame Sache macht, mit jenen, die unsere
Jugend dem Christentum entfremden, die unsere Ordensleute berauben und vertrei-
- 58 -
ben, mit jenen, die unschuldige Menschen, unsere Brüder und Schwestern, dem Tode
überliefern, mit dem wollen wir jeden vertrauten Umgang meiden, dessen Einfluß
wollen wir uns und die Unsrigen entziehen, damit wir nicht angesteckt werden von
seinem gottwidrigen Denken und Handeln, damit wir nicht mitschuldig werden und
so anheimfallen dem Strafgericht, das der gerechte Gott verhängen muß und verhängen wird über alle, die gleich der undankbaren Stadt Jerusalem nicht wollen, was
Gott will." 118
Sicherlich haben die entschiedenen kirchlichen Proteste mit dazu beigetragen, daß
die' Aktion T 4' am 24. August 1941 durch Hitlers Befehl eingestellt wurde, das
Morden nahm jedoch kein Ende: die Kindertötungsaktionen wurden auf Erwachsene
ausgeweitet, arbeitsunfähige KZ-Häftlinge wurden umgebracht, polnische und russische Kranke wurden von Sonderkommandos auf barbarische Weise umgebracht, Patienten aus deutschen Anstalten wurden in den Osten gebracht und liquidiert, in vielen Anstalten des Reiches wurden Kranke durch Injektionen und Nahrungsmittelent119
Die Einstellung der 'Aktion T 4' darf nicht mißverstanden werden:
zug ermordet.
sie scheiterte nicht wegen der öffentlichen Proteste, sondern sie hatte ihr 'Planziel', nämlich die Tötung von über 70.000 Patienten durch Kohlenmonoxid in den
120
sechs Tötungsanstalten erreicht.
Nicht die Tötungen selbst hörten auf, lediglich
die Tötungsstrategie wurde geändert.
Das Schicksal der in Haina und Merxhausen untergebrachten psychisch erkrankten
polnischen und russischen Zwangsarbeiter
Das Schicksal der psychisch erkrankten polnischen und russischen Zwangsarbeiter in
Haina und Merxhausen ist recht spärlich dokumentiert, die 'Buchführung' war nicht
so peinlich genau wie bei den Morden an deutschen Patienten.
Aus dem oben genannten Grund ist die Gesamtzahl der ermordeten Zwangsarbeiter
nicht mehr festzustellen. Schriftlich festgehalten sind folgende 'Verlegungen': am
24. Juli 1943 wurde die Ostarbeiterin T. K. von der 'Reichsarbeitsgemeinschaft
Heil- und Pflegeanstalten' in Merxhausen abgeholt, weitere drei Ostarbeiterinnen
folgten am 10. Januar 1944; bei zwei Ostarbeiterinnen steht nur das Jahr der 'Ver121
legung' (1944) fest.
Die Tatsache, daß die Patientinnen von der 'Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und
Pflegeanstalten' abgeholt wurden und alle Wertgegenstände sowie die Krankengeschichten mitgegeben wurden, läßt auf deren Tötung schließen. Für Merxhausen existieren Anfragen von russischen und polnischen Familienangehörigen, die sich nach
dem Befinden der Patienten erkundigen wollten. Diese Anfragen wurden von Merxhausen stets so beantwortet: "Ihre Tochter ist am 24.7.1943 durch die Reichsar-
- 59 -
beitsgemeinschaft vereinigter Heil- und Pflegeanstalten, Berlin W9, Potsdamer Platz
1, Columbushaus, aus der hiesigen Anstalt abgeholt worden. Der jetzige Aufenthalt
ist hier nicht bekannt.,,122
Für Haina können folgende 'Verlegungen' nachgewiesen werden: am 1. März 1943
wurde ein polnischer Arbeiter "ungeheilt nach Polen" überführt, am 11. Januar 1944
wurden drei Polen und ein Russe "in eine Anstalt der Heimat überführt", und am 22.
September 1944 wurden zwei Russen "nach der Lh Hadamar verlegt.,,123
Zu diesem Bereich existieren zwei Erlasse des R MdI vom 6. Mai 1944 A g 9188/44
5100
und vom 6. Sept. 1944 A g 9255/44, die die möglichst unauffällige Liquidierung in
5100
124
'Sammelanstalten' oder in 'Ostanstalten' zum Ziel hatten.
"In den Jahren 1944/1945 wurden zahlreiche kranke - nicht nur geisteskranke Ostarbeiter und Polen, die
als
arbeitsunfähig angesehen wurden, über die als
'Sammelanstalten' bezeichneten Anstalten in sogenannte 'Ostanstalten' gebracht und
dort liquidiert. Wenn keine Transportmöglichkeiten mehr bestanden, erfolgte die
Tötung (meist durch Gift) bereits in den 'Sammelanstalten'. In der Zeit von Anfang
Juli 1944 bis Anfang April 1945 fanden
allein in der 'Sammelstelle' Hadamar 465
polnische und russische Ostarbeiter den Tod.,,125
Ergänzend sei hinzugefügt, daß Hadamar im Jahre 1943 'Erziehungsheim' für
126
Hadamar war so-
jüdische Kinder und Jugendliche war, die dort getötet wurden.
mit 1941 Tötungsanstalt der 'Aktion T 4', 1943 Tötungsanstalt für jüdische Fürsorgezöglinge und 1944 bis 1945 Töungsanstalt für erkrankte Polen und Russen.
Die Verschleppung der nach § 42 b (StGB) straffällig gewordenen Hainaer Patienten
in das KZ Mauthausen
Im April 1944 traf die Vernichtungswelle die in Haina befindlichen straffällig gewordenen Patienten (eingewiesen nach § 42 b StGB).
Am 14. September 1942 hatte der gerade von Hitler zum Justizminister erannnte
Thierack eine Unterredung mit Goebbels. Thierack fertigte über das Gespräch eine
Aktennotiz an: "Hinsichtlich der Vernichtung asozialen Lebens steht Dr, Goebbels
auf dem Standpunkt, daß Juden und Zigeuner schlechthin, Tschechen und Deutsche,
die zum Tode, lebenslangen Zuchthaus oder Sicherungsverwahrung verurteilt wären,
vernichtet werden sollen. Der
beste.,,127
Gedanke der Vernichtung durch Arbeit sei der
- 60 -
Der RMdI-Erlaß vom 8. August 1943 IV g 9039/43, der den Personenkreis be5100
stimmte, der in die 'Aktion' einzubeziehen war, ist auf 5. 61 und 62 abgedruckt.
Am
2.
April
1944
wurden
128
17 Hainaer Patienten, die nach § 42 b 5tGB
129
Einige Krankengeschichten
eingewiesen- waren, in das KZ Mauthausen gebracht.
dieser Patienten befinden sich noch heute in Haina: aus diesen Krankengeschichten
ergibt sich, daß lediglich zwei Patienten mit Sicherheit das KZ Mauthausen überlebten, bei 2 Patienten steht das genaue Todesdatum fest (17.5.1944 bzw. 16.6.1944 in
Mauthausen); über das
Schicksal der restlichen Patienten geben die Kranken130
geschichten keinerlei Auskunft.
Erschreckend
sind
die
Angaben
im
Hainaer
Aufnahmebuch
über
die
'Krankheitsformen' der nach Mauthausen verschleppten Patienten: "Vater starker
Trinker, Fürsorgezögling", "war in Hephata und Breitenau, 2 x sitzengeblieben",
"Fürsorgezögling. Psychopath (Exhibitionist)", "angeborener Schwachsinn, Vater hat
13 1
sich erhängt", "Psychopathie, Brandstiftung" usw.
- 61 -
Dokument 12
- 62 -
Dokument 12 (Rückseite)
- 63 -
Die pflegerische Betreuung der Patienten und die Ernährungssituation in Haina und
Merxhausen
Friedrich Stöffler, stellvertretender Direktor des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
{seit
1953
Nachfolgeorganisation der
Bezirkskommunalverbände
Wiesbaden und
Kassen, schrieb im Jahr 1957 über die Situation der hessischen Landesheilanstalten
im Nationalsozialismus: "... ging man in dem Anstaltswesen bald dazu über, die
Verpflegungssätze für die Anstaltsinsassen mehr und mehr herabzusetzen, so daß sie
schließlich im Verlaufe des Krieges wesentlich unter der lebenserhaltenden Grenze
lagen. Das Ärzte- und Pflegepersonal wurde so erheblich vermindert, daß eine
ausreichende ärztliche Betreuung und sachgemäße Pflege nicht mehr möglich waren.
Schließlich
sorgte
man
durch
besondere
Maßnahmen,
wie
Verweigerung von
Geldmitteln für die Anstalten, Stellenbesetzung mit jungen, vor allem 55-Ärzten
und erheblichen
Überbelegungen der
Anstalten dafür,
daß
in therapeutischer
Hinsicht in ihnen praktisch nichts mehr geschah. So wurden diese pflegebedürftigen
Kranken planmäßig unterernährt und ihr körperlicher und seelischer Verfall nicht
nur nicht aufgehalten, sondern beschleunigt. Nach wenigen Jahren war deshalb der
allgemeine Zustand der Anstaltsinsassen schon derart verschlechtert, daß die Anzahl
der körperlich und geistig stark abgebauten Menschen unverhältnismäßig hoch war.
Das aber war in Wahrheit die Absicht jener politischen Führung, die aus reinen
Nützlichkeitserwägungen alle ihr unnütz erscheinenden Menschen endgültig aus dem
Volkskörper ausscheiden wollte ... Und doch muß um der Gerechtigkeit willen gesagt
werden, daß die Anfänge, den Aufwand für die damaligen Heilanstalten. und ihre
Insassen zu beschneiden, vor dem Jahre 1933 liegen. Der Not der Zeit entsprechend
wurden bereits vor dem Dritten Reich Gehälter und Löhne des Pflegepersonals
gekürzt, die Krankenbeköstigung geschmälert und vor allem die Mittel für die
Gebäudeunterhaltung der Krankenanstalten in einem nicht vertretbaren Ausmaße gestrichen. In einzelnen Krankenhäusern wurden sogar die Mittel für die Beschaffung
von Arzneien erheblich vermindert." 132
In mehreren Schaubildern beweist Stöffler die von ihm gemachten Aussagen. Die
Schaubilder bzw. Tabellen beziehen sich jeweils auf eine einzelne Anstalt; er betont
jedoch: "Die an Hand der Schaubilder für einzelne Krankenhäuser aufgezeigte Entwicklung gilt für alle psychiatrischen Krankenhäuser, deren Träger seit dem 1. April
1953 der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist.,,133
Die
folgenden
Tabellen 134 geben also
Merxhausen wieder:
auch die Entwicklung in Haina und
- 64 -
Tabelle 5
Psychiatrisches Krankenhaus Herborn Entwicklung der Personalkosten pro Bett und Tag
1925:
1,42 RM
1933:
1,95 RM
1926:
1,92 RM
1934:
1,94 RM
1931: 2,49 RM
1935:
1,84 RM
1932: 2,01 RM
1954: 4,00 DM
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Tabelle 6
Psychiatrisches Krankenhaus Eichberg - Entwicklung der
Ausgaben für Gebäudeerhaltung pro Bett und Tag
192.5: 0,39 RM
1933: 0,06 RM
1926: 0,35 RM
1934: 0,06 RM
1931: 0,12 RM
1935: 0,06 RM
1932: 0,07- RM
1954: 0,31 DM
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Tabelle 7
Psychiatrisches Krankenhaus Haina - Entwicklung der
Ausgaben für Beköstigung pro Bett und Tag
1925: 0,81 RM
1933: 0,56 RM
1926: 0,83 RM
1934: 0,55 RM
1931: 0,93 RM
1935: 0,54 RM
1932: 0,69 RM
1954:
1,50 DM
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
- 65 -
Tabelle 8
Psychiatrisches Krankenhaus Marburg - Entwicklung der
Arzneimittelkosten pro Bett und Tag
1925: 0,06 RM
1933: 0,04 RM
1926: 0,06 RM
1934: 0,04 RM
1931: 0,05 RM
1935: 0,04 RM
1932: 0,04 RM
1954: 0,11 DM
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Die folgende Tabelle gibt Aufschluß über die Pflegerzahl, die Patientenzahl und
die Anzahl der Patienten, die von einem Pfleger betreut wurden (Landesheilanstalt
Haina)135
Tabelle 9
Anzahl der
Anzahl der
Relation
Patienten
Pfleger
Patient pro Pfleger
1. 1.1940
1238
1. 4.1940
1197
1. 7.1940
1175
74
1.10.1940
1132
75
1.5,09
1. 1.1941
1093
73
14,97
1. 4.1941
1091
75
14,.54
1. 7.1941
631
52
12,13
1.10.1941
642
44
14,.59
1. 1.1942
629
39
16,12
1. 4.1942
620
44
14,09
1. 7.1942
593
34
16,94
43
15,44
43
15,79
38
16,.52
1.10.1942
590
-1. 1.1943
585
1. 4.1943
572
1. 7.1943
664
1.10.1943
697
1. 1.1944
684
679
628
1. 4.1944
1. 7.1944
1.10.1944
620
1. 1.194.5
626
1. 4.194.5
602
1. 7.194.5
.554
15,87
- 66 -
Diese Tabelle, die wegen mangelnder Quellenlage leider nicht vollständig ist, beschönigt die reale Situation:
1. Neben der Reduzierung des Pflegepersonals ist zu bedenken, daß ab April 1942
die Pfleger, die zum Kriegsdienst eingezogen wurden, durch weniger qualifizierte
'Hilfspfleger' ersetzt wurden; ab April 1944 wurden bereits pensionierte Pfleger
wieder eingesetzt.
2. Der Pflegedienst wurde und wird heute noch im Schichtdienst durchgeführt; die
Patientenzahl, die ein Pfleger zu betreuen hatte, war also mindestens doppelt so
hoch wie in der Tabelle angegeben.
Die ohnehin mangelhafte räumliche Ausstattung der Landesheilanstalten Haina und
Merxhausen verschlechterte sich durch die Einrichtung von Reservelazaretts in den
Kriegsjahren zunehmend: am 1. September 1941 wurde in einem Teil der Landesheilanstalt Merxhausen ein Lazarett für deutsche Soldaten eingerichtet, der Direktor
teilte dem Oberpräsidenten in Kassel am 19. Sept. 1941 mit: "Es wurden bereits 110
verwundete Kranke aufgenommen." 136 Im Laufe des Jahres 1941 wurde die Bettenkapazität bis auf 470 erhöht,137 ab Januar 1942 waren 9 der insgesamt 13 Häuser
der Anstalt als Reservelazarett eingerichtet; den eigentlichen Patienten verblieben
IedirgI"lC h 4 H"auser, 138
In Haina war die Situation ähnlich, der Pfarrer berichtete dem Landeskirchenamt
am
18. Dezember 1943: "... das hiesige Kriegsgefangenen-Lazarett ist aufgelöst.
Nunmehr ist hier wieder ein deutsches Reservelazarett eingerichtet worden. Zu Beginn des Krieges bis zum Herbst 1941 war ich mit der Seelsorge in dem damaligen
Reservelazarett Haina, das aber nicht belegt wurde, beauftragt. Zur Zeit ist das
ReserveJazarett mit etwa 250 deutschen Soldaten belegt.,,139 Am 25. Februar 1945
berichtete er dem evangelischen Wehrkreispfarrer: "Die Belegung (des Lazaretts, d.
Verf.) beträgt augenblicklich über 800 Mann.,,140
Weitere Dokumente, die nähere Auskünfte über das oben erwähnte Kriegsgefangenen-Lazarett geben, konnten in Haina vom Verfasser nicht gefunden werden.
Auf dem Hainaer Friedhof befindet sich ein Gedenkstein mit folgender Inschrift:
Hier ruhen russische Kriegs und Zivilgefangene, Opfer des Weltkrieges 1939 - 1945.
Vor dem Gedenkstein befinden sich in einer Reihe 32 kleine Grabsteine mit russischen Namen.
Im Staatsarchiv Marburg existieren 2 Listen (abgedruckt auf den Seiten 68 bis 71);
die erste Liste er faßt alle russischen Gräber im Landkreis Frankenberg/Eder aus den
Jahren 1939 bis 1945, die zweite Liste enthält die Namen, die Todesdaten und die
14 1
Todesursachen der in der Zeit von 1941 bis 1943 in Haina verstorbenen Russen.
Die 32 Namen auf den Grabsteinen in Haina befinden sich auch in den genannten
Listen; Liste 1 (S. 68 - 70) enthält jedoch 34 Gräber auf dem Hainaer Friedhof, Lis-
- 67 -
te 2 (S. 71) enthält genau die 32 Namen, die auch auf den Grabsteinen des Hainaer
Friedhofs vermerkt sind. Nur einer dieser Namen (Brezden, Andry) taucht im Aufnahmebuch der Lh Haina wieder auf, in diesem Fall dürfte es sich um einen erkrankten Ostarbeiter handeln, der Patient der Landesheilansta1t Haina war. Alle anderen dürften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Insassen des Kriegsgefangenen-Lazaretts gewesen sein; die Todesursachen, die in Liste 2 aufgeführt
sind, sprechen für sich und geben Aufschluß über die katastrophale Situation im
Kriegsgefangenen-Lazarett. Auf
dem Hainaer Friedhof dürften wesentlich mehr
russische Kriegs- und Zivilgefangene beerdigt sein: Liste 1 enthält mehrere 2-Personengräber und drei Sammelgräber auf dem Hainaer Friedhof; die Namen der Personen, die mit in diesen Gräbern liegen, sind unbekannt.
- 68 -
Dokument 13 (Blatt 1)
- 69 -
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Dokument 13 (Blatt 2)
- 70 -
Dokument 13 (Blatt 3)
- 71 -
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- 72 -
Die folgende Tabelle
142
weist auf die extrem hohe Sterblichkeitsquote der
Merxhäuser Patienten hin:
TabeHe 10
Entwicklung der Sterblichkeitsquote der Merxhäuser Patienten von 1937 - 1945
Rechnungs jahr
Sterblichkeitsguote
6,5 %
1937/38
1938/39
12,5 %
1939/40
16,0 %
1940/41
23,3 %
1941/42
19,2 %
1942/43
22,3 %
1943/44
27,2 %
1944/45
30,6 %
Im
Jahresbericht
für
das
Rechnungsjahr
1939/40
an
den
Oberpräsidenten
berichtete der Merxhäuser Direktor: "Die durch Vereinfachung der Beköstigung bei
nicht wenigen Kranken der 11. Verpflegungsklasse bedingte Gewichtsabnahme machte
sich in diesem Berichtsjahr in verstärktem Maße berrierkbar. 1t 143 Dieser Satz ist
durchgestrichen, aber dennoch zu erkennen. Im gleichen Bericht heißt es an anderer
SteHe: "Auch in diesem Berichtsjahr verstarben auffallend viele Kranke. 1937/38:
57, 1938/39: 114, 1939/40: 165. Bei zahlreichen dieser Verstorbenen, die meist der
11. Verpflegungsklasse angehört hatten und keineswegs alle sehr bejahrt waren,
mußte als Todesursache 'allgemeiner körperlicher Verfall' festgestellt werden.,,144
Auch der zuletzt zitierte Satz ist durchgestrichen.
Im Jahresbericht für das Rechnungsjahr 1940/41 teilte der Direktor mit: "Die Zahl
der TodesfälJe stieg im Berichtsjahr im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren
weiterhin und betrug insgesamt 233. Auch diesmal war als Todesursache sehr häufig
'allgemeiner körperlicher Verfall' anzusehen." 145
Erschreckend sind noch nicht einmal die extrem hohen Sterblichkeitsquoten in
den letzten Kriegsjahren, sondern die hohen Sterblichkeitsquoten gleich zu Kriegsbeginn, die nicht mit Mangel an Nahrungsmitteln begründet werden können, zumal beide Anstalten über große landwirtschaftliche Güter verfügten. Worte des Merxhäuser
Direktors, wie "Vereinfachung der Beköstigung" und "Todesursache allgemeiner körperlicher Verfall" lassen auf einen bewußten Nahrungsmittelentzug schließen. Leider
liegen für Haina keine Jahresberichte vor, in denen exakte Angaben zur Patienten-
- 73 -
sterblichkeit
gemacht
werden.
In
diesem
Zusammenhang
ist ein
Bericht des
'Betriebsarztes' der 'Aktion T 4', Curt A. Runekel. vom 30. Juni 1944 von Bedeutung, der neben anderen wichtigen Aussagen auch Angaben über die Ernährungssituation in Merxhausen und Haina enthält: "Als bedauerlich empfinde ich immer
wieder die Einstellung vieler Anstaltsleiter zur Therapie und zu den vom Reichsausschuß behandelten Problemen. So habe ich z. B. in der Anstalt Haina zwei Kinder
gesehen, die außer schweren körperlichen Mißbildungen völlige Idioten waren und die
dort trotz sehr schwerer räumlicher und pflegerischer Bedingungen aufgepäppelt
werden ••• Ich frage überalJ in den Anstalten die leitenden Ärzte nach Therapie und
auch, was das Problem der Euthanasie anbetrifft, und habe bisher außer in den Anstalten, mit denen wir zusammenarbeiten, für eine aktive Tätigkeit in dieser Richtung (gemeint ist die Tötung von Patienten durch Spritzen oder Überdosierungen von
Medikamenten, d, Verf.) keine Liebe gefunden, weder in Haina, noch in Merxhausen,
noch in Marburg, was den Gau Hessen betrifft ••• Was mich immer wieder erstaunt,
ist : die einerseits ablehnende Haltung vieler Direktoren gegenüber der Sterbehilfe,
andererseits die selbstverständliche Billigung der verminderten Ernährung unheilbarer Geisteskranker, die auf manchen Anstalten wirklich unschöne Formen zeigt.
Man lehnt es ab, den Patienten die Leiden zu verkürzen durch Darreichung von Medikamenten und ist aber absolut damit einverstanden, daß der Patient wirklich hungert und unterernährt eines Tages den Weg geht, den man ihm durch eine kleine
Hilfe hätte erleichtern können. So in Haina, Merxhausen •••,,146
- 74 -
Uber den Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit oder warum diese
Arbeit geschrieben wurde
An dieser Stelle möchte ich Erfahrungen schildern, die während der Entstehung der
Arbeit gemacht wurden. Am 24. Dezember 1981 druckte die HNA einen Leserbrief
ab, in dem sich ein Leser über die Einsichtnahme von Entnazifizierungsakten durch
Kasseler Professoren und Studenten beschwerte. Der Leser betrachtete solche Forschungen als erneute "Schnüffelei", plädierte für eine Vernichtung von NS-Akten,
bezeichnete die Forschung über den Nationalsozialismus als "Geldverschwendung"
und vertrat die Ansicht, daß "es wirklich an der Zeit (wäre), dieses trübe Kapitel
deutscher Nachkriegsgeschichte abzuschließen.,,14 7
Ich fühlte mich betroffen und verfaßte ebenfalls einen Leserbrief, der am 30.
Dezember 1981 teilweise abgedruckt wurde:
"1. Ich bin Student an der Gesamthochschule Kassel und befasse mich im Rahmen
meines
ersten
Staatsexamens
im
Fach
Gesellschaftslehre
mit
dem
Thema
'Euthanasie' und Lebensvernichtung in Nordhessen 1940 bis 1945. Dabei ist es unabdingbar, Einsicht in Akten von Gerichten, Staatsarchiven etc. zu nehmen, da diese
Quellen über die damaligen Vorgänge von größter Bedeutung sind. Bis jetzt bin ich
von staatlichen Stellen dabei ideell unterstützt worden.
2. Es geht nicht um 'nochmalige Schnüffelei' , sondern um eine Dokumentation
und, so hoffe ich, um Erklärungszusammenhänge, die das Problem des spezifisch
deutschen 'Faschismus' oder 'Nationalsozialism us' erhellen können. Es geht nicht
darum, zweitrangige NS-Schergen ausfindig zu machen, die mit einern blauen Auge
davongekommen sind. Wir als junge Deutsche haben die Aufgabe, uns aktiv mit unserer jüngsten Vergangenheit auseinanderzusetzen, sie genau zu kennen, um eine
Wiederholung dieser Zeit zu verhindern. Die andere Möglichkeit, die Geschichte in
'Ruhe zu lassen', wäre fatal, denn man kann nur das bekämpfen, was man kennt.
3. Herr B. vertritt die These, die jüngste Vergangenheit sei genügend erforscht
worden. Bis jetzt kenne ich keinen Autor, der eine umfassende und schlüssige Erklärung des deutschen 'Faschismus' geliefert hat, vielleicht ist es bei einem solch
differenzierten Gebilde auch nicht möglich, aber man
muß sich auf den Weg
machen, auch wenn man das Lernziel nicht ganz erreicht. Schuldkomplexe entstehen, wenn man Probleme unbearbeitet verdrängt, sie vor sich herschiebt, anstatt
sie bewußt zu verarbeiten ..• ,,148
Die
Reaktion
auf
meinen Leserbrief erfolgte postwendend. Neben teilweise
anonym zugeschickten rechtsradikalen Propagandamaterial erhielt ich sieben Briefe,
zwei davon teilten die in meinem Leserbrief veröffentlichte Meinung. In fünf
Briefen wurde heftiger Widerspruch angemeldet, aus zwei Briefen stammen die fol-
- 75 -
genden Zitate: "Ich muß Ihnen leider den Vorwurf der Unaufrichtigkeit machen. Sie
geben an, daß Sie sich im Fach Gesellschaftslehre mit dem Thema 'Euthanasie'
befassen! Ihr Zusatz 'und Lebensvernichtung in Nordhessen 1940 bis 1945' läßt bereits vermuten, daß es Ihnen in Wirklichkeit um etwas anderes geht, und wenn Sie
dann in Ihrer weiteren Ausführung das Wort 'NS-Schergen' verwenden, so kann man
sich genau vorstellen, wie Ihre 'Dokumentation' ausfallen wird ... Ich frage Sie:
Können Sie dann wirklich glauben, daß deutsche Menschen, Volksgenossen von Ihnen,
zum reinen Vergnügen oder aus Sadismus Kinder umgebracht haben? Es stünde Ihnen
bestimmt besser an, wenn Sie sich zum Ziele machen würden, den Beweis zu erbringen, daß alles, was über 'Euthanasie-Morde' berichtet wird, erstunken und erlogen
ist. Nur pathologischer Haß kann solche Verleumdungen für wahr halten ... Wenn ich
mein Leben überblicke, so muß ich sagen, daß außer meiner Jugendzeit bis zum I.
Weltkrieg die Jahre im Dritten Reich (einschließlich der Kampf jahre) meine schönsten und glücklichsten waren. Das Leben hatte für die meisten deutschen Volksgenossen noch einen Sinn. Es gab Glaube, Hoffnung und Liebe, die drei göttlichen
Tugenden, ohne die der Mensch nicht leben kann.,,149
"Alle Länder der Erde haben Vergangenheit zu bewältigen. Die Gewaltverbrechen
an Deutschen sind viel grauenhafter als alle von Deutschen verübten ... Sie können
noch so sehr fremdeln, sie bleiben Deutscher bis sie sterben. Ihrem Schicksal entrinnen Sie nicht. Wer so selbstkritisch ist, will dem deutschen Volk, also Ihrem, nur
schaden ... Sie als junger Mann sind durch rote Agentenlehrer falsch informiert.
Wenn heute ein Geschichtsunterricht gegeben wird, dann ein falscher. Man scheut
die Wahrheit und tischt Lügen auf ... Unser Volk ist vom Gedankengut her verdorben. Die Jugend ist leistungsfeindlich und fließt vor Selbstmitleid nur so dahin ...
Jedes warum hat auch sein darum. Hitler ist mit den Polen hart umgegangen. Dafür
gab es aber das Blutgericht von Bromberg mit vielen tausend toten Menschen. Das
wollte er rächen. Aus der Luft wird nichts gegriffen, der slawische Mensch ist
leichter erregbar und neigt von Natur aus mehr zu Gewalttaten ... Was ist denn
besser geworden, seit Hitler tot ist? - nichts. Das Morden geht weiter, die Kriege
gehen weiter, die Kriminalität ist brutaler als bei ihm. Selbst in den schwersten
Kriegsjahren war mehr Ordnung, Sozialität und Sicherheit als heute in der BRD. Unser Staatsvolk hat vorherrschend Eigenschaften von feige, egoistisch und ekelhaft.
Nun schleppt man Ausländer rein, um uns zu überfremden. Die Regierung gibt Anreize zu Abtreibung und bezahlt sie auch. Das deutsche Volk soll ausgerottet werden: Unsere Regierung reibt sich dazu die Hände. Nach meiner Schätzung sind etwa
40 % der Bundesdeutschen nicht mehr wert, als daß sie der Russe nach Sibirien verschleppt. Und das kommt auch noch. Im Laufe der achtziger Jahre will der Russe
Westeuropa übernehmen. Sie können sich dann mit den Russen über Recht und Un-
- 76 -
recht auseinandersetzen. Dann erst gehen Ihnen die Augen auf. Die Hand des Feindes tut weh. Sie haben sie noch nicht zu spüren bekommen. Für Ihr deutschfeindliches Wirken werden Sie sich noch zu verantworten haben." 150
Diese, zugegebenerweise extremen Stellungnahmen 'alter Kämpfer' bezeugen einen
durch den totalen Zusammenbruch des 'Dritten Reiches' bedingten Identitätsverlust
in weiten Kreisen einer ganzen Generation. M. Mitscherlich-Nielsen schreibt dazu:
"Trauer ist ein seelischer Vorgang, in dem ein Individuum einen Verlust mit Hilfe
eines immer wiederholten, schmerzlichen Erinnerungsprozesses langsam zu ertragen
und durchzuarbeiten lernt, um danach zu einer Wiederaufnahme lebendiger Beziehungen zu den Menschen und Dingen seiner Umgebung fähig zu werden ... Da die
Verleugnungsarbeit sich gleichermaßen auf die Anlässe für Schuld, Scham und Trauer erstreckt, wird die mit dieser Abwehrhaltung zusammenhängende
Lernunfähig-
keit von einer Generation auf die nächste weitergegeben. Auch um Hitler, den von
der Masse der Deutschen doch so sehr geliebten Führer, wurde bekanntlich nicht getrauert. Mit Hilfe der Projektion: 'Er war an allem schuld', gelang sehr schnell der
Rückzug von bisherigen sehr starken Gefühlen. Als Anlaß zur Trauer sollte aber
nicht nur der Tod Hitlers als realer Person angesehen werden, sondern vielmehr der
Verlust dessen, was er repräsentierte: das kollektive Ich-Ideal. Sein Tod, seine Niederlage und seine Entwertung durch die Sieger bedeutete den Verlust eines narzißtischen Selbst-Objektes, d, h. eine Verarmung und Entwertung des eigenen Selbst.
Die Vermeidung dieses Traumas muß als unmittelbarster Anlaß der Entwirklichung
und Verleugnung des Hitler-Reiches nach dem Kriege angesehen werden ... Solange
wir jedoch die direkte oder indirekte Beteiligung an den unbeschreiblich grausam
ausgeführten Massenverbrechen nicht wirklich zur Kenntnis nehmen wollen, wirkt
sich das nicht nur auf unser Geistesleben aus, sondern verhindert auch eine emotionell getragene Aussöhnung mit unseren ehemaligen Gegnern, auch dann, wenn uns
politische und militärische Bündnisse und Handelsbeziehungen mit ihnen verbinden ...
Nach dem Kriege richteten wir bekanntlich unser schwer gestörtes Selbstwertgefühl
wieder auf, in dem wir uns mit den idealisierten politischen Vormündern in Ost und
'West in oft übertriebener Weise identifizierten. In der Bundesrepublik waren es nach
der Niederlage Hitlers vor allem die USA, die als Vorbild galten. Die Uberangepaßtheit und scheinbar politische Apathie der Jugendlichen in den 50er Jahren läßt sich
wohl nicht nur als Folge des überwältigenden Verlustes ideeller Werte und der
gleichzeitigen Verleugnungsarbeit diesem Verlust gegenüber verstehen, sie war auch
Ausdruck der neu vorgenommenen Idealisierung der westlichen Welt und des festen
Glaubens an die Verwirklichung demokratischer und sozialer Ideale durch sie. Erst
das Beispiel des Vietnamkrieges, dessen Problematik die ältere Generation nicht
wahrzunehmen bereit war, ließ die Diskrepanz zwischen Ideal und Wirklichkeit un-
- 77 -
übersehbar werden. Das führte im Laufe der 60er Jahre zu einer Politisierung der
Jugend mit zunehmend kritischer Einstellung zu den bisher idealisierten politischen
Vorgängen im eigenen Land und in der westlichen Welt. Es kam dabei zu schwierigen und oft tiefgreifenden Auseinandersetzungen mit großen Teilen der älteren Generation, die sich dadurch in ihrem mühsam wieder-aufgebauten Selbstwertgefühl
zentral angegriffen fühlte. Je starrer die Abwehrhaltung gegen die Durcharbeitung
der Vergangenheit ist, umso leichter ist dann das auf Verleugnung aufgebaute
Selbstwertgefühl zu lädieren .•. Die Möglichkeit eines kreativen geistigen Neubeginns, der an geschichtliche und kulturelle Erfahrungen und Traditionen sowohl
anzuknüpfen als auch kritisch damit umzugehen vermag, wird also mit davon abhängig sein, ob eine gefühlsmäßige Auseinandersetzung mit der Vergangenheit zustande kommen kann. Die Abwehr dagegen schließt die heutige Generation ein, auch
wenn sie direkt an den Ereignissen des Dritten Reiches nicht beteiligt war. Ob sie
wollen oder nicht, sie sind mit ihren Eltern identifiziert, übernehmen entweder deren Verleugnungen oder Verdrängungen oder befinden sich in einem blindwütigen
Kampf gegen die ältere Generation.,,151
Die
B~schäftigung
mit dem Nationalsozialismus hat gerade im Elternhaus und in
der Schule stattzufinden:
1. Es muß verhindert werden, daß Jugendliche und ältere Menschen nicht über den
Nationalsozialismus sprechen können oder wollen. Eine emotionale Auseinandersetzung muß zum Ziel haben, daß die ältere Generation sich zu ihrer Vergangenheit
stellt: die Generationen, die nach dem zweiten Weltkrieg geboren wurden, müssen
sich fragen: Wie hätte ich mich damals verhalten? Diese Frage bedeutet nicht eine
generelle Rechtfertigung des Verhaltens der Generationen, die den Nationalsozialismus bewußt erlebten.
2. Neben der emotionalen Auseinandersetzung muß eine kritische Darstellung der
Ursachen, die zum Nationalsozialismus führten, erfolgen. Die Beschäftigung mit
dem Nationalsozialismus ist geeignet, die Menschen zu sensibilisieren, rechtzeitigantidemokratische Tendenzen zu durchschauen und zu bekämpfen.
Gerade im Umgang mit Minderheiten, mit Gruppen, die 'anders' sind als die Mehrheit, entwickelt sich in den letzten Jahren eine zunehmende Feindlichkeit. Das abschließende Zitat aus dem Jahre 1980, das wieder zum engeren Thema der Arbeit
zurückführt, verdeutlicht in erschreckender Weise die Aktualität der Ausgrenzung
von Menschen, die im Nationalsozialismus bis zur Vernichtung führte: "Heute ist es
doch fast schon so, daß Amoralität, Randgruppen und Perverse schon eher als normal angesehen werden als die Normalen, daß sich ein anständiger Bürger der arbeitet und Steuern zahlt, fragt, bin ich eigentlich noch normal. Genau das wollen
diese linken Volksverderber erreichen. 'In' ist doch heute z. B. ein Schwuler, der
- 78 -
einige trips hinter sich gebracht hat, arbeitslos und psychisch auffällig ist, selbstverständlich Sozialhilfe bezieht, seine Weisheiten aus dem Spiegel hat und natürlich
intellektuell ist. Wenn er dann noch einem Polizisten eine verpaßt hat und außerdem
die Streichung des Kontaktsperregesetzes lautstark fordert, kann er fast sicher sein,
daß ihn der Bundesinnenminister empfängt und mit ihm ein Buch schreibt, etwa über
die Hintergründe des Untergrundes. Aufgrund dieses Buches bekommt er dann einen
Bundesforschungsauftrag, um z. B. eine Untersuchung anzustellen über die letztlich
doch
vorhandene
Schwusos." 152
Heterogenität
homosexueller
revolutionärer
Kräfte
bei
den
- 79 -
Anmerkungen
1 KÖBERLE, E., zitiert nach: MAlER, S.: Ansprache der Gedenkfeier für die Opfer
der Euthanasie während der Zeit des Nationalsozialismus in Kaufbeuren-Irsee am
06.05.1983 anläßlich der Frühjahrstagung der Bundesdirektorenkonferenz der öffentlichen psychiatrischen Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland und
Berlin-West. Unveröffentlichtes Redemanuskript, S. 4 f,
2 DÖRNER, K.: Nationalsozialismus und Lebensvernichtung, in: Vierteljahresheft
für Zeitgeschichte, 12 (1967), S. 121 - 152.
3 ER HAR DT, H.: Euthanasie und Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens, Stuttgart
1965, S. 5.
4 ERHARDT, H.: Euthanasie und ..• , a. a. 0., S.6.
5 BINDING, K. u. HOCHE, A.:
Lebens, Leipzig, 1922, S. 36 f,
Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten
6 HOCHE, A.: Vom Sterben. Jena 1919, S. 17.
7 MELTZER, E.: Das Problem der Abkürzung 'lebensunwerten' Lebens, Halle 1925,
S. 126.
8 BINDING, K. u. HOCHE, A.: Die Freigabe der Vernichtung .•. , a. a. 0., S. 62.
9 PLATEN-HALLERMUND, A.:
Frankfurt am Main 1948, S. 34.
Die
Tötung
Geisteskranker
in
Deutschland,
10 PLOETZ, A.: Vortrag vom 1.9.1935 zum Thema 'Rassenhygiene und Krieg', zitiert
nach: PLATEN-HALLERMUND, A.: Die Tötung Geisteskranker •••, a. a. 0., S. 34.
11 BINDING, K. u. HOCHE, A.: Die Freigabe der Vernichtung .•. , a. a. 0., S. 27.
12 Aussage Dr , Kar! Brandts vor dem amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg,
Prot, S. 2413
ff, zitiert nach: PLA TEN-HALLERMUND, A.: Die Tötung
Geisteskranker ... , a. a. 0., S. 22.
13 PLATEN-HALLERMUND, A.: Die Tötung •..,a. a. 0., S. 23.
14 HITLER, A.: Mein Kampf, München 1941, 608. - 612. Auflage, S. 316
r,
15 DÖRNER, K., HAERLIN, C., RAU, V., SCHERNUS, R. u. SCHWENDY, A. (Hrg.h
Der Krieg gegen die psychisch Kranken, Rehburg-Loccum 1980, S. 24.
16 KR ANZ, H. W.: Die Gemeinschaftsunfähigen, Gießen 1939, zitiert nach:
PLATEN-HALLERMLUND, A.: Die Tötung Geisteskranker •.. , a. a. 0., S. 13.
17 DORNER, A. (Hrg.): Mathematik im Dienste nationalpolitischer Erziehung,
Frankfurt am Main 1935, S. 42, zitiert nach: WUTTKE-GRONEBERG, W.: Medizin
im Nationalsozialismus, Tübingen 1980, S. 20.
18 GOSE, H. G. u. SCHMACKE, N.: Psychiatrie und Faschismus, in: BADER, G. u.
SCHULTZ, U. (Hrg.): Medizin und Nationalsozialismus, Berlin 1980, S. 86.
19 GOSE, H. G.. u. SCHMACKE, N.: Psychiatrie und •••, a. a. 0., S. 88.
20 GUSE, H. G. u. SCHMACKE, N.: Psychiatrie und ••., a. a. 0., S. 89.
21 GOSE, H. G. u. SCHMACKE, N.: Psychiatrie und •••, a. a. 0., S. 91.
22 GUSE, H. G. u. SCHMACKE, N.: Psychiatrie und .••, a. a. 0., S. 92.
23 GOSE, H. G. u. SCHMACKE, N.: Psychiatrie und •.•, a. a.O., S. 93.
- 80 -
24 Nationalsozialistisches Strafrecht, Denkschrift des preußischen Justizministers,
Berlin 1933, S. 87, zitiert nach: GRUCHMANN, L.: Euthanasie und Justiz im
Dritten Reich, in: Vierteljahreshefte für. Zeitgeschichte, 20 (I972), S. 235.
25 NOWAK, K.: 'Euthanasie' und Sterilisation im 'Dritten Reich', Göttingen 1978, S.
64.
26 zitiert nach: GRUCHMANN; L.: EUTHANASIE und JUSTIZ im Dritten Reich,
a.a, 0., S. 241.
27 BECKER, E.: Achtzig Jahre kommunale Selbstverwaltung im Regierungsbezirk
Kassel 1867 - 1947. Kassel 1949.
28 Akte Verlegungen von Kranken 1937 - 1946, Archiv PK Merxhausen, o. S.
29 Ebenda,
30 Ebenda.
31 Ebenda.
32 Ebenda.
33 Ebenda.
34 Akte Gemeinsamer Bericht der Wirtschaftsberatung Deutscher Gemeinden AG.
Berlin, Archiv PK Merxhausen, S. 5.
35 Akte Gemeinsamer Bericht .••, a.a.Oi, S. 22.
36 Niederschrift der Konferenz der Wirtschaftsbeamten der Anstalten in Haina am
25. November 1937, Archiv PK Merxhausen, S. i.
37 Akte Verpflegungsgebühren 1933 - 1941, Archiv PK Merxhausen, o. S.
38 Kein geistiger Sklavenhandel mehr, in: Das schwarze Korps vom 8. Juli 1937.
39 Archiv Hephata.
40 Ebenda.
41 Die Namen sind entnommen aus: HENKYS, R.:
Gewaltverbrechen, Stuttgart u, Berlin 1964, S, 61.
Die
nationalsozialistischen
42 DÖRNER, K.: Nationalsozialismus und Lebensvernichtung, a.a.O., S. 140.
43 Akten des 'Eichberg-Prozesses' gegen Mennecke, Schmidt u. a., 4 Kls 15/46,
jetzt HHStA Wiesbaden, Abt. 461 Nr. 32442, 1 - 11, Band 3, S. 57.
44 Akten des Generalstaatsanwaltes beim OLG Frankfurt a. M. zum Ermittlungsverfahren gegen Heyde u. a., Ks 2/63 GStA, früher 17/59 GStA, S. 3. Das
PK Merxhausen hatte im Zuge des geplanten Verfahrens gegen Heyde u. a. im
Jahre 1960 ein Aktenbündel, eine Pflegekostenliste und eine Pflegekostentagesliste nach Frankfurt a, M. geschickt. Diese Akten wurden im April
1982 wieder an das PK Merxhausen zurückgeschickt. Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Merxhäuser Akten des oben angegebenen Großverfahrens.
45 KS 2/63 GStA, a.a.Ov, S. 4.
46 EKls 15/46, a.a.Ov, Band 2, S. 14.
47 DÖRNER, K.: Nationalsozialismus und Lebensvernichtung, a.a.Ov, S. 14148 Aussage Dr, Menneckes im Nürnberger Ärzteprozeß vor dem amerikanischen Militärgerichtshof, Prot. S. 1903 f, zitiert nach: MITSCHERLICH, A. u. MIELKE,
F.: Medizin ohne Menschlichkeit, Frankfurt a. M. 1981, S. 211 f.
49 HENKYS, R.: Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, a.a.Ov, S. 62 f.
50 DÖRNER, K.: Nationalsozialsimus und Lebensvernichtung, a.a.Ov, S. 143.
51 Ebenda.
- 81 -
52 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 455 u. 564.
53 4 Kls 15/46, a. a. 0., Band 3, S. 30 - 32.
54 DÖRNER, K.: Nationalsozialismus und Lebensvernichtung, a. a. 0., S. 152.
55 Aussage Philipp Bouhlers vor dem amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg,
Prot S. 7758, zitiert nach: MITSCHERLICH, A. u, MIELKE, F.: Medizin ohne
Menschlichkeit, a.a.O,, 1981, S. 191.
56 Akte Abrechnung mit der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Archiv
PK Merxhausen, 0.5.
57 Akte Abrechnung mit ... , a. a. 0., o. S.
58 Akte Abrechnung mit ..• , a. a. 0., o. S.
59 für Haina: Aufnahmebuch vom 1. April 1926 bis 6. August 1954, für Merxhausen
und Marburg: Akte Abrechnung mit der Reichsvereinigung der Juden •.•, a.a.o.,
0.5.
60 Akte Abrechnung mit der Reichsvereinigung der Juden ... , a.a.O., o.S.
61 Ks 2/66 GStA Frankfurt a. M. Anklageschrift gegen Reinhold Vorberg und Dietrich AHers, S. 106.
62 Akte Abrechnung mit der Reichsvereinigung der Juden •••, a.a.Ov, 0.5.
63 Ks 2/63 GStA, a.a.Oi, S. 455.
64 für Merxhausen: Berichtsbuch der Lh Merxhausen vom 1. April 1940 bis 31. März
1941, für Haina: Oberpflegerbuch der Lh Haina von April 1938 bis April 1946.
65 für Merxhausen: Akte Verlegungen von Kranken 1937 bis 1946, a. a. 0., o. S., für
Haina: Aufnahmebuch der Lh Haina vom 1. April 1926 bis 6. August 1954.
66 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 456.
67 Ks 2/63 GStA, a, a. 0., S. 459.
68 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 462.
69 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 468.
70 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 471 - 478.
71 Ks 2/63 GStA, e. a, 0., S. 480 f.
72 Aussagen einer ehemaligen Merxhäuser Pflegerin. und eines ehemaligen Hainaer
Pflegers, die die Transporte begleiteten und nicht namentlich genannt werden
möchten.
73 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 471 - 480.
74 Ks 2/63 GStA, a, a. 0., S. 506 f.
75 Ks 2/63 GStA, a, a. 0., S. 496 - 504.
76 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 510 - 520.
77 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 208.
78 Gespräch mit Herrn S.
79 Gespräch mit Herrn K.
80 Gespräch mit Frau
o.
81 Berichtsbücher der Lh Merxhausen vom 1. April 1939 bis 31. März 1940, 1. April
1940 bis 31. März 1941 und 1. April 1941 bis 31. März 1942, Archiv PK Merxhausen.
82 Ks 2/63 GStA, a. a, 0., S. 48 - 50, 142, 148, 150
r.
- 82 83 Anklageschrift gegen Dr. Friedrich Mennecke, Dr, Walter Schmidt und 5 andere
Bedienstete der Lh Eichberg vom 7. Oktober 1946, 4 Kls 15/46, jetzt HHStA
Wiesbaden, Abt. 461 Nr. 32442, 1 - 11, Band 3, S. 63.
84 4 Kls 15/46, a. a. 0., S. 57.
85 KAUL, F. K.: Die Psychiatrie im Strudel der 'Euthanasie', Frankfurt a. M. 1979,
S. 90 f ..
86 Akte des LG Marburg zum Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. A. L. 2 Js
1361/47, S. 30 r.
87 KAUL, F. K.: Die Psychiatrie im Strudel ... , a. a. 0., S. 87 f.
88 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 486..
89 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 557 - 560.
90 Zu- und Abgangs1isten der Lh Haina vom 1. April bis 26. Oktober 1946 und
Aufnahmebuch der Lh Haina vom L April 1926 bis 6. August 1954.
91 Ebenda.
92 Heidelberger Dokumente (Archiv US-Army Headquarters War Cr irnes-Branch),
heute im Besitz des GStA Frankfurt a. M., zitiert nach: KLEE, E.: 'Euthanasie'
im NS-Staat, Frankfurt a. M. 1983, S. 328.
93 KLEE, E.: 'Euthanasie' im NS-Staat, a. a. 0., S. 168 I,
94 Schriftliche Gesprächsnotiz (Gespräch mit Herrn B.).
95 Alle genannten Krankengeschichten bzw. Verwaltungsakten Hainaer Patienten
befinden sich heute noch im Hainaer Archiv. Aus Gründen des Datenschutzes
sind die Namen der Patienten in der vorliegenden Arbeit nicht genannt.
96 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 370 - 380.
97 Abrechnung der durch die Verlegung von Geisteskranken in nassauische Anstalten
entstandenen Kosten vom 2. April 1942, Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 550 r.
98 Abrechnung der
, a.a.O,; S. 8 - 27, S. 119 - 126 u, S. 210 - 225.
99 Abrechnung der
, a. a. 0., S. 8.5.
100 Klee, E.: 'Euthanasie' im NS-Staat, a. a. 0., S. 226.
101 Folgende Ermittlungsverfahren wurden durchgeführt:
Akten der Staatsanwaltschaft Marburg/Lahn
Er.mittlungsverfahren gegen Dr. Z. 5 Js 457/46
Er.mittlungsverfahren gegen Dr. Z. 2 Js 379/61
Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. L. 2 Js 1361/47
Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. L. 2 Js 378169
Akten der Staatsanwaltschaft Kassel
Ermittlungsverfahren gegen Dr. M. 3a Js 18/61
102 Akten der Staatsanwaltschaft Marburg/Lahn zum Ermittlungsverfahren gegen
Prof. Dr. L. 2 Js 1361/47, S. 16.
103 Schreiben Dr, Kreyssigs an den Reichsjustizminister vom 8. Juli 1940, zitiert
nach: HASE, H. C. v: (Hrg.): Evangelische Dokumente zur Ermordung der
'unheilbar Kranken' unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1939 - 1945.
Stuttgart 1964, S. 31 - 33.
104 GRUCHMANN, L.: Euthanasie und Justiz im Dritten Reich, a. a. 0., S. 246.
105 GRUCHMANN, L.: Euthanasie und Justiz •••, a. a. 0., S. 247.
106 GRUCHMANN, L.: Euthanasie und Justiz •••, a. a. 0., S. 252.
107 Schreiben Kreyssigs an das RJM vom 30. August 1940 und Verfügung an die
Landesheilanstalten vom 27. August 1940, zitiert nach: GRUCHMANN, L.:
Euthanasie und Justiz im Dritten Reich, a.a.Oi, S. 253.
- 83 -
108 Ebenda.
109 ERHARDT, H.: Euthanasie und Vernichtung •.., a. a. 0., S. 39.
110 ERHARDT, H.: Euthanasie und Vernichtung .••, a. a. 0., S. 40 I.
111 NOWAK, K.: 'Euthanasie' und Sterilisierung im 'Dritten Reich', Göttingen
1978.
112 NOWAK, K.: 'Euthanasie' und .••, a. a. 0., S. 126.
113 vgl. dazu: DÖRNER, K., HAERLIN, C., RAU, V., SCHERNUS, R. u.
SCHWENDY, A.: Der Krieg gegen die psychisch Kranken. Rehburg-Loccum 1980
und GRUCHMANN, L.: Euthanasie und Justiz im Dritten Reich, in:
Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 20. Jahrgang (1972), S. 235 - 279.
114 Denkschrift des Pastor Braune vom 9. Juli 1940, zitiert nach: NOWAK, K.:
'Euthanasie' und ... , a. a. 0., S. 135.
115 NOWAK, K.: 'Euthanasie' und ..• , a. a. 0.,
S~
129.
116 NOWAK, K.: 'Euthanasie' und ... , a. a. 0., S. 163.
117 NOWAK, K.: 'Euthanasie' und ••., a. a. 0., S. 169.
118 Predigt des Kardinals von Galen vom 3. August 1941, zitiert nach: DÖRNER,
K., HAERLIN, C., RAU, V., SCHERNUS, R. u. SCHWENDY, A.: Der Krieg
gegen die psychisch Kranken, a. a. 0., S. 112 - 124.
119 Dem interessierten Leser sei hier als Standardwerk empfohlen: KLEE, E.:
'Euthanasie' im NS-Staat - Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens', Frankfurt
a. M. 1983.
120 KLEE, E.: 'Euthanasie' im NS-Staat •.., a. a. 0., S. 102 und 340 f.
121 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 589, 598, 599, 611 u. 623.
122 Ks 2/63 GStA, a. a. 0.,
s.
610 f,
123 die Zitate sind dem Aufnahmebuch der Lh Haina vom 1. April 1926 bis 6.
August 1954 entnommen.
124 Ks 2/66 GStA Frankfurt a. M. Anklageschrift gegen Reinhold Vorberg und
Dietrich ABers, S. 17 - 19.
125 Ks 2/66 GStA •.. , a. a. 0., S. 23.
126 vgl. hierzu: PLATEN-HALLERMUND,
Deutschland, a. a. 0., S. 56 - 58.
A.:
Die
Tötung
Geisteskranker
in
127 KLEE, E.: Hörfunksendung "Vernichtung durch Arbeit", Hessischer Rundfunk
vom 9. April 1982, S. 44 des Manuskripts.
128 Ks 2/63 GStA ••., a. a. 0., S. 581 I.
129 Zu- und AbgangsJisten der Lh Haina vom 1. April 1940 bis 26. Oktober 1946.
130 einige Krankengeschichten der betreffenden Patienten liegen noch heute im
Archiv des PK Haina.
131 Aufnahmebuch der Lh Haina vom 1. April 1926 bis 6. August 1954.
132 STÖFFLER, F.: Die psychiatrischen Krankenhäuser des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Kassel 1957, S. 16 - 18.
133 STÖFFLER, F.: Die psychiatrischen •••, a.a.Ov, S. 22.
134 STÖFFLER, F.: Die psychiatrischen •••, a.a.O.,- S. 19 - 21.
- 84 -
135 die Angaben über die Anzahl der Pfleger und Patienten sind dem Oberpflegerbuch der Lh Haina von April 1938 bis August 1946 entnommen, die Relation Patient pro Pfleger wurde an hand der oben erwähnten Angaben vom Verfasser berechnet.
136 Akte Lazarettverwaltung, Archiv PK Merxhausen, o. S.
137 Akte Lazarettvewaltung, a.a.Ov, S. S.
138 Jahresbericht des Merxhäuser
Archiv PK Merxhausen, S. 5.
Direktors
für
das
Rechnungsjahr
1941/42,
139 Pfarreiarchiv Haina, Karton 30, Nr. 47, o. S.
140 Parreiarchiv Haina, a.a.Ov, S. S.
141 HStA. Marburg, Best. 180 Frankenberg 1840.
142 für die Jahre 1937/38, 1938/39, 1939/40: Jahresbericht des Merxhäuser Direktors für das Rechnungsjahr 1939/40, Archiv PK Merxhausen, S. 16; für das
Jahr 1940/41, a.a.Ov, S. 9; für das Jahr 1941/42: Jahresbericht ... , für das
Rechnungsjahr 1941/42, a.a.Ov, S. 9, für die Jahre 1942/43 bis 1944/45: Ks 2/63
GStA •••, a.a.O,; S. 627.
143 Jahresbericht für das Rechnungsjahr 1939/40, a.a.Ov, S. 12.
144 Jahresbericht für das Rechnungsjahr 1939/40, a.a.O,, S. 16.
145 Jahresbericht für das Rechnungsjahr 1940/41, a.a.O., S. 9.
146 Ks 2/66 GStA Frankfurt a. M., Anklageschrift gegen Reinhold Vorberg und
Dietrich ABers, S. 249 a - 252.
147 Leserbrief des Herrn B. in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeine vom 24.
Dezember 1981.
148 Leserbrief des Verfassers der vorliegenden Arbeit in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeine vom 30. Dezember 1981.
149 Brief des Herrn E. an den Verfasser vom 10. Januar 1982.
150 Brief des Herrn G. an den Verfasser vom 2. Januar 1982.
151 MITSCHERLICH-NIELSEN, M.: Die Notwendigkeit zu trauern, in: MÄR TESHEIMER, P. u. FRENZEL, I. (Hrg.): Im Kreuzfeuer: Der Fernsehfilm Holocaust.
Eine Nation ist betroffen, Frankfurt a. M. 1979, zitiert nach: DÖRNER, K.,
HAERLIN, C., RAU, V., SCHERNUS, R. u. SCHWENDY, A.: Der Krieg gegen
die psychisch Kranken, a.a.Oi, S. 195 - 197.
152 HOLZGARTNER, H.: Grundsatzreferat an läßlich des Gesundheitspolitischen
Kongresses
der
CSU
am
5.
Juli
1980
im
München-Sheraton,
CSU-Informationsdienst: Gesundheitspolitischer Arbeitskreis,
zitiert nach:
WUTTKE-GRONEBERG, W. (Hrg.): Medizin im Nationalsozialismus, Tübingen
1980, S. 115.
- 85 -
Abbildungsnachweis
Abb. 1
(T i te lblld)
Die Lh Merxhausen im Jahr 1942, in ERCKENBRECHT,
M.: Merxhausen damals, Kassel 1983, S. 169.
Abb.2
Die Busse der 'Gekrat' vor der Lh Eichberg, in: "Der
Spiegel", Nr. 8/1984, S. 63.
Abb.3
Merxhäuser Schwestern auf dem Bahnhof Herborn am 30.
Mai 1941, in: ERCKENBRECHT,
Kassel 1983, S. 168.
~1.:
Merxhausen damals,
- 86 -
Nachweis der abgebildeten Dokumente
Dokument 1
RMdl-ERlaß IVg 6156/40, in: Ks 2/63 GStA, OLG
5100
Frankfurt a. M., Archiv PK Merxhausen, S. 455.
Dokument 2
Meldebogen aus dem Jahr 1940. Ks 2/63 ... , Archiv PK Merxhausen,
S. 564.
Dokument 3
Akte Abrechnung mit der Reichsvereinigung
Deutschland, Archiv PK Merxhausen, o. S.
Dokument 4
Ebenda.
der
Juden
in
Dokument 5
Ebenda.
Dokument 6
SitzungsprotokoJl der Besprechung vom 21. April 1941 im
Ständehaus Kassel, in: Ks 2/63 ... , Archiv PK Merxhausen, S. 480 f.
Dokument 7
Mitteilung der Lh Herborn vom 26. Mai 1941 an die Lh Merxhausen,
in: Ks 2/63 .•., Archiv PK Merxhausen, S. 208 f.
Dokument 8
Akten
der
Staatsanwaltschaft
Marburg/Lahn
zum
mittlungsverfahren gegen Prof. n-. L. 2 Js 1361/47, S. 30 r.
Dokument 9
Ebenda.
Dokument 10
Zurückstellungsmeldung der Lh Hadamar, in: Krankengeschichte des
Patienten H., Archiv PK Haina, o. S.
Dokument 11
Schreiben von Angehörigen an die Lh Merxhausen, in: Ks 2/63 ...,
Archiv PK Merxhausen, S. 85 f.
Dokument 12
RMdI-Erlaß IV g 9039/43,
5100
in: Ks 2/63 .••, Archiv PK Merxhausen, S. 581 f.
Dokument 13
Liste der russischen Gräber im Kreis Frankenberg/Eder 1941 1945. HStA Marburg, 180 Frankenberg 1840, o. S.
Dokument 14
Liste der russischen Gräber
Frankenberg 1840, o. S.
in
Haina.
HStA
Marburg,
Er-
180
- 87 -
Abkürzungsverzeichnis
Gekrat
Gemeinnützige Krankentransport GmbH
GStA
Generalstaatsanwalt
HHStA
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
HNA
Hessisch-N ledersächsische Allgemeine
HStA
Hessisches Staatsarchiv Marburg
KdF
Kanzlei des Führers
KZ
Konzentrationslager
LG
Landger icht
Lh
Landeshe ilanstalt
LWV
Landeswohlfahrtsverband Hessen
~SV
Nationalsozialistische Volkswohlfahrt
OLG
Ober landesger icht
PK
Psychiatrisches Krankenhaus
RMdI
Reichsministerium des Inneren
5tGB
Strafgesetzbuch
- 88 -
Personen-, Sach- und Ortsregjster
Seite
,Absteckabteilungen'
42
'Aktion T 4'
23
'Allgemeine Stiftung für Anstaltswesen'
23 - 27
Allers, Dietrich
8
Anfragen von Angehörigen
44, 50 f, 58
27,
58 f
Anpassung und Widerstand
- Ärzte
52 f
- Justiz
52 - 54
- Kirche
54 - 58
Arbeitsunfähige KZ-Häftlinge
58
Bernburg
26, 42, 45
Bez.lrksikornrnunallverband Kassel
16 - 20, 48, 63
Bezlrksfkornmunallverband Wiesbaden
16, 27, 63
Binding, Kar I
9 f, 13, 15
Bodelschwingh, Fr itz von
54, 55
Bohne, Gerhard
23
Bouhler, Philipp
16, 21, 23
Brack, Viktor (Pseudonym: Jennerwein)
21, 23, 46 f, 55
Brandenburg/Havel
26
Brandt, Karl
11 f, 16
Braune, Paul Gerhard
54, 55 f
Cholm
28
Conti, Leonardo
23
Dörner, Klaus
22,27
Eichberg
21 f, 26, 32 - 37, 41, 57, 64
'eichberg-Prozeß'
21 f, 41 f
Erfassung der Patienten durch
Meldebogen
23 - 25, 25 f
Erhardt, Helmut
9
Erlasse .. RdMI
Ernährungssituation
63 f, 72 f
Ewald, Gottfried
52
Frankenberg/Eder
47, 66 - 70
- 89 -
Galen, Clemens August Graf von
56 - 58
'Gemeinnützige Krankentransport GmbH'
('Gekrat')
23 - 26, 28, 32 f, 42,
48
Gemünden/Wohra
41
'Gesetz zum Schutze des deutschen
Blutes und der deutschen Ehre'
vom 15.09.1935
15 f
'Gesetz zur Erbgesundheit des
deutschen Volkes' vom 18.10.1935
15 f
'Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses' vom 14.07.1933
15, 20
Gießen
28
Goebbels, Joseph
59 f
Grafeneck
26,32
Griesinger, Wilhelm
13
Gürtner, Franz
52 - 55
Güse, Hans Georg
13 - 14
Hadamar
26 - 27, 32, 42, 47
- 49, 59
Happich, Friedrich
20 f
Hartheim
26, 53
Heinze, Hans
21
Herborn
32 - 40
Heyde, Werner
8,23
Hindenburg, Paul von
1.5
Hitler, Adolf
- 'Mein Kampf'
• 'Tötungserlaß'
12 f
11, 16, 22, 46, 54 f,
56 f
Hoche, Alfred
9 - 11, 15
Idstein
32 - 35, 46 - 49
Jennerwein (Pseudonym für .. Brack, Viktcr)
Juden
- Abtransport und Tötung der
jüdischen Patienten
28 - 31
- Diskriminierung
15 f
- 'Endlösung der Judenfrage'
7, 15, 27
- 90 -
- Einrichtung von jüdischen Anstalten
47
- Reichsvereinigung der Juden
28
- Tötung von jüdischen
Fürsorgezöglingen
59
'Kanzlei des Führers' ('KdF')
21, 23
Kerrl, Hans
15
'K inder-Aktion'
21 - 22, 47, 58
'Kinderfachabteilungen '
21 - 22
Kirchliche Anstalten
- Bethel (bei ßielefeld)
16, 47
- Hephata (Treysa)
16, 20 f
- Scheuern bei Nassau/Lahn
32, 34 f, 42
- St.Antoniusheim (Fulda)
16, 19 f
- St. Josephs-Anstalt (Hadarnar)
48
Kraepelin, Emil
14
Kranz, Heinrich Wilhelm
12
Kreyssig, Lothar
52 - 54
Krieg nach innen und außen
7
'Kriterienkatalog' der 'Euthanasiebeauftragten ' der 'Aktion T 4'
vom 10.03.1941
46 f
'Kurzgutachtensammlung'
42
KZ .. Mauthausen
Lammers, Hans
54
Landeshauptmann in Kassel
16, 19 - 21, 32, 50
Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
63 f
Lazarett für deutsche Soldaten
66
Lazarett für Kriegsgefangene
66 f, 71
Lebensvernichtung
... Begriff
9
- Ideologische Voraussetzungen
9 - 11
- Lebensvernichtung und Psychiatriegeschichte
13 - 14
- Lebensvernichtung und Krieg
11
- Lebensvernichtung und Rassenhygiene
12 - 13
Linden, Herbert
21, 23, 55, 61
Liste der russischen Gräber im Landkreis Frankenberg/Eder
68 - 70
Liste der russischen Gräber in Haina
71
- 91 -
Marburg/Lahn
8, 16 f, 28 - 30, 32 -
Mauthausen
60
35, 42 - 45, 52, 73
Meldebogen - Erfassung der Patienten durch Meldebogen
Meltzer, Ewald
10 f
Mennecke, Friedrich
8
Merzig (Saarland)
31
Mitscherlich-Nielsen, Margarete
76 - 77
'Notverordnung zum Schutz von Volk
und Staat' vom 28.02.1933
15
Nowak, Kurt
15 f, 54 - 56
Nürnberger Ärzteprozeß
9, 11
Oberpräsident in Kassel
16,28,32,66,72
'Ostanstalten '
28, 31, 58 f
'Ostarbeiter'
~
Zwangsarbeiter
Pflegekosten
18 - 19, 28, 48, 63 - 65
Pflegerische Betreuung der Patienten
63 - 66
Ploetz, Alfred
11 f
Polnische Patienten
46,
Preußische Provinz Hessen-Nassau
16
Psychiatriegeschichte +- Lebensvernichtung und PsychiatrieGeschichte
Rassenhygiene
+ Lebensvernichtung und Rassenhygiene
'Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und
Pflegeanstalten '
23, 47, 58, 62
'Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden'
21 - 22
'Reichsbürgergesetz' vom 15.09.1935
15 f
RMdI
21, 23 - 25, 28, 29 31, 59 - 62
Runekel, Curt A.
73
Russische Patienten
58 f, 66 f
'Sammelanstalten'
- für jüdische Patienten
28 - 31
-für 'Ostarbeiter' und Polen
59
Sand
41, 50
- 92 -
Sauerbruch, Ferdinand
54
Scheuern bei Nassau/Lahn
32, 34 f, 42
Schmacke, Norbert
13 - 14
Schmidt, Walter
8, 21, 41
Schneider, Car1
23
Schwendy, Arnd
12
,Sonderstandesämter'
42
Sonnenstein
26, 42 f
Staatenlose Patienten
47
Sterblichkeitsquote der
Merxhäuser Patienten
72 f
Sterilisierungen .. 'Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses'
Stöffler, Friedrich
63 - 65
Straffällig gewordene Patienten
59 - 62
Thierack, Otto
59
Tötungen
- der jüdischen Patienten .. Juden (Abtranspor t und Tötung)
- durch Injektionen und Oralmedikation
21 f, 42, 58 f, 73
- durch Kohlenmonoxid
26 - 27
- durch Nahrungsmittelentzug
58, 63 f, 72 f
- in 'Ostanstalten'
58 f
'Tötungserlaß' - Hitler, Adolf
Traupel, Wilhelm
16, 19 - 21, 32
'Trostbriefe'
42 - 45
Tschechische Patienten
46
Umgang mit der nationalsozialistischen
Vergangenheit
74 - 78
Unger, Hellmuth
21
Ver legungslisten
- Haina
46
- Merxhausen
20 f
'Vernichtung durch Arbeit'
59 - 62
Vernichtungslager
8
Vorberg, Reinhold
8
Weinrich, Karl
20
Weilmünster
26, 32 - 35, 42, 46
- 93 -
Wentzler, Ernst
21
'Wirtschaftsberatung Deutscher
Gemeinden AG'
17 f
'Zentralverrechnungsstelle Heil- und
Pf legeanstalten t
23, 48
Zurückbehaltung von Patienten
33 - 37, 41, 43
Zwangsarbeiter
58 f, 67
Zwangssterilisierungen
'Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses'
-t
'Z wischenanstalten t
- für Haina -- Idstein und Weilmünster
- für Merxhausen ... Eichberg und Herborn
- 94 -
Quellen- und Literaturverzeichnis
A. Unveröffentlichte QueHen
1. Akten des Landgerichtes Kassel
Ermittlungsverfahren
gegen
n-.
T.
M. 3 a Js
18/61
(arn
31.01.1962
eingestellt),
2. Akten des Landgerichts Marburg/Lahn
Ermittlungsverfahren gegen Dr. E. Z. 5 Js 457/46 (das Ermittlungsverfahren
wurde am 19.12.1947 eingestellt, die Akten sind nicht mehr vollständig
vorhanden).
Ermittlungsverfahren
gegen
Dr.
E.
Z.
2 Js
379/61
(arn
26.02.1962
eingestellt).
Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. A. L. 2 Js 1361/47 (arn 17.12.1948
eingestellt).
Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. A. L. 2 Js 378/61 (arn 26.02.1962
eingestellt).
3. Akten des Landgerichts Frankfurt a. M.
Urteil der IV. Strafkammer des LG Frankfurt a. M. zum Verfahren 4 Kls
vom 21.12.1946 gegen Dr. Friedrich Mennecke, Dr. Walter Schmidt u. a.
('Eichberg-Prozeß', die Akten befinden sich jetzt im HHStA Wiesbaden, Abt.
461 Nr. 32442, 1 - 11).
4. Akten des OLG Frankfurt a. M.
Anklageschrift gegen Reinhold Vorberg und Dietrich ABers. Ks 2/66 GStA
Frankfurt a. M.
Akten des Verfahrens gegen Prof. Dr. Werner Heyde u. a. Ks 2/63 GStA
Frankfurt a. M. Zu diesem Verfahren schickte das PK Merxhausen 1960
Akten an das OLG Frankfurt. Diese Akten befinden sich heute wieder im
Besitz des PK Merxhausen.
5. HStA Marburg/Lahn
Bestand 180 Frankenberg 1840.
6. Pfarreiarchiv Haina
Akte Seelsorgerische Betreuung des Lazaretts, Karton 30, Nr, 47, o. S.
7. Archiv PK Haina
Ärztliche Aufnahmebücher vom 1. April 1926 - 6. August 1954.
Zy- und Abgangslisten der Lh Haina vom 1. April 1940 - 26. Oktober 1946.
OberpfIegerbuch vom April 1938 - August 1946.
Krankengeschichten der Patienten H., E., K., F., B., M., 0., W., R., und Z.
Aus Gründen des Datenschutzes können die Namen der Patienten nicht
vollständig genannt werden.
- 95 -
8. Archiv PK Merxhausen
Alle nachfolgend aufgeführten Akten wurden vom Verfasser im Januar 1983
aus dem relativ großen Archiv des PK Merxhausen gesammelt und unter dem
Stichwort 'Historisch wertvolle Akten aus der Zeit des Nationalsozialismus'
in einem gemeinsamen Standort zusammengefaßt: Merxhäuser Akten zum
Verfahren Ks 2/63 GStA Frankfurt a. M. gegen Prof. Dr, Heyde u. a.i
- Krankentransport nach der Lh Eichberg am 30. April 1941.
- Krankentransport nach der Lh Eichberg am 12. und 13. Juni 1941.
- Krankentransport nach der Lh Herborn am 29. und 30. Mai 1941.
- Abrechnung der Verpflegungskosten zwischen den Verlegungsanstalten und
.den Kostenträgern.
- Schriftwechsel mit der Hauptverwaltung.
- Verpflegungskostentageliste, Rechnungsjahr 1941.
- Verpflegungskostenliste, Rechnungsjahr 1941.
Geschäftsverteilungsplan der Hauptverwaltung (1937 ?).
Gesundheitliche Überwachung der Anstalten, Besichtigungen durch Regierung
pp. 22. Juni 1938 - 21. Juli 1948.
Konferenzen der Verwaltungsbeamten 13. November 1937 - 29. Mai 1953.
Wirtschaftlichkeits- und Organisationsprüfung der Lh Merxhausen, Bericht der
'Wirtschaftsberatung Deutscher Gemeinden AG' vom 2. September 1937.
Jahresberichte des ärztlichen Direktors für
die Rechnungsjahre 1939/40,
1940/41 und 1941/42.
Haushaltspläne der Landesheilanstalten Haina, Marburg und Merxhausen für
die Rechnungsjahre 1935, 1937, 1939 und 1940.
Bewahrungsgesetz 6. Februar 1929 - 13. Oktober 1944.
Verlegung von Kranken 1937 - 1946.
Abrechnung mit der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland 1940 - 1943.
Lebensmittel 1941 - 1945.
Allgemeine Verfügungen und allgemeiner Schriftwechsel über Entnazifizierung
25. Mai 1945 - 1. August 1947.
Lazarettverwaltung.
- 96 -
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