DE DE MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

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Europäisches Parlament
2014-2019
Petitionsausschuss
29. 9. 2015
MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
Betrifft:
1.
Petition Nr. 2689/2014, eingereicht von Jose Riquelme López, spanischer
Staatsangehörigkeit, im Namen der spanischen Vereinigung der Opfer
von Thalidomid (AVITE), zu den Folgen von Thalidomid für die
betroffenen Patienten
Zusammenfassung der Petition
Der Petent beschreibt im Detail das Leiden und das Hin und Her der von Thalidomid
(Contergan) geschädigten Personen in den 1960er und 1980er Jahren. Der Wirkstoff wurde
schwangeren Frauen gegen Übelkeit verschrieben, führte bei den ungeborenen Kindern im
Mutterleib jedoch zu Missbildungen und schwerwiegenden Folgen nach der Geburt. Der
Petent beschwert sich, dass das deutsche Pharmaunternehmen, das die Medikamente
herstellte, die spanischen Behörden nicht umgehend über die schädliche Wirkung informiert
habe und dass die spanischen Behörden nicht sorgfältig genug gehandelt hätten. Der Petent,
der ein Opfer von Thalidomid ist, gibt an, dass die Opfer in Deutschland mehr Entschädigung
erhielten als die spanischen Opfer. Da er diesen Umstand als diskriminierend ansieht, fordert
er das Europäische Parlament auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Thalidomid-Opfer in der
EU die gleiche Entschädigung erhalten.
2.
Zulässigkeit
Für zulässig erklärt am 2. September 2015. Die Kommission wurde um Auskunft gebeten
(Artikel 216 Absatz 6 der Geschäftsordnung).
3.
Antwort der Kommission, eingegangen am 29. September 2015
Der Thalidomid-Skandal wurde durch ein Medikament ausgelöst, das in einigen europäischen
Ländern in den 1950er und frühen 1960er Jahren schwangeren Frauen gegen morgendliche
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In Vielfalt geeint
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Übelkeit verschrieben wurde. Dies führte zu einem dramatischen Anstieg der Fälle von
Phokomelie (einer Missbildung der Extremitäten bei Neugeborenen). Als epidemiologische
Daten die ursächliche Beziehung zwischen Thalidomid und Phokomelie belegten, waren
bereits tausende Babys mit schwerwiegenden Missbildungen des Skelettsystems zur Welt
gekommen.
Es deutet vieles darauf hin, dass es in Spanien im Vergleich zu anderen europäischen Staaten
wesentlich länger dauerte, bis die betreffenden Produkte vom Markt genommen wurden.
Nachdem gegen den deutschen Hersteller des Produkts und/oder den lokalen
Vertreiber/Lizenzinhaber, insbesondere in den 1960er/1970er Jahren, geklagt wurde, richteten
zahlreiche Mitgliedstaaten Entschädigungsfonds für die Opfer ein, oft als direkte Folge der
Beendigung des Rechtsstreits.
In den meisten Fällen war die Gewährung einer Entschädigung aus diesen Fonds mit dem
Hersteller oder dem Vertreiber des Produkts verbunden, das den Schaden verursacht hatte.
Bezugsberechtigte des deutschen Systems, das von der deutschen Contergan-Stiftung betreut
wird, sind beispielsweise die Überlebenden, deren Missbildungen mit dem Produkt in
Verbindung gebracht werden, das direkt vom deutschen Hersteller verkauft wurde. Zu diesen
gehören Opfer in Deutschland, aber auch in anderen Mitgliedstaaten der EU. Ziel des
britischen Thalidomid-Trusts ist hingegen, den Menschen, die im Vereinigten Königreich
geboren und geschädigt wurden, weil ihre Mütter während der Schwangerschaft Thalidomid
in der Form, wie es von einem britischen Unternehmen hergestellt wurde, einnahmen,
Unterstützung und Hilfe zur Verfügung zu stellen.
Für die Gesundheitspolitik sowie die Organisation und Bereitstellung der
Gesundheitsversorgung sind gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union die Mitgliedstaaten zuständig. Somit liegen Entschädigungspläne nicht
im Zuständigkeitsbereich der EU.
Die Kommission kann daher in dieser Angelegenheit zumindest in Bezug auf die rechtliche
Seite nicht tätig werden.
Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass der EU-Gesundheitskommissar Vytenis
Andriukaitis sich vor kurzem mit Überlebenden aus dem Vereinigten Königreich, Schweden,
Italien und Spanien getroffen hat, um über deren Situation zu sprechen. Dieses Treffen folgte
auf drei Treffen des früheren Gesundheitskommissars Tonio Borg mit Überlebenden.
Schlussfolgerung
Wie bereits in früheren Petitionen zu ähnlichen Themen (0426/95, 1229/94 und 1106/10)
festgestellt wurde, ist die Kommission in dieser Angelegenheit nicht zuständig und kann
daher nicht tätig werden.
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