Recht Allgemeines Recht kann als Grundkurs und grundsätzlich auch als Leistungskurs und damit als Abiturfach schriftlich oder mündlich belegt werden. Es wird an dieser Schule seit nunmehr fast 40 Jahren als Grundkurs angeboten. Aufgrund der zunehmenden Verrechtlichung sämtlicher Lebensbereiche und der gesteigerten Bedeutung von rechtlichen Grundkenntnissen in einer demokratischen Gesellschaft kommt dem Fach große praktische Relevanz zu. Es hat sich zur Aufgabe gemacht, die Rechtsunsicherheit durch Vermittlung gesicherter Rechtskenntnisse zu beseitigen, damit die Rechtsfremdheit abzubauen und dadurch eine qualifizierte Teilhabe am politisch-gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Kompetenzen Um gesellschaftliche Fragen der Rechtsgestaltung diskutieren und Recht zur Lösung von Interessengegensätzen einsetzen zu können, sind rechtliche Kompetenzen und für das Erreichen von Kompetenzen fachliche und methodische Kenntnisse nötig. Diese werden ausgehend von Schwerpunktthemen anhand von Unterrichtsvorhaben erarbeitet, wobei genügend Freiräume für eigene Schwerpunktsetzung bleiben. Mit der Bearbeitung unten aufgeführter Unterrichtsvorhaben in den drei Jahrgangsstufen der Oberstufe werden jeweils hier nicht aufgeführte konkretisierte und übergeordnete Kompetenzen erreicht. Schwerpunkte in der EF − Rechtliche Regelungsstrukturen im Wirtschaftsleben − Rechtliche Regelungsstrukturen im Straßenverkehr − Rechtliche Regelungsstrukturen in Umweltfragen Unterrichtsvorhaben (Beispiele) − zivil-, straf- und ordnungsrechtliche Aspekte bei der Organisation einer Abivorfete − Sanktionierung strafrechtlich relevanten Verhaltens am Beispiel des Schwarzfahrens − rechtlich korrektes Verhalten nach einem Straßenverkehrsunfall − rechtliche Rahmenbedingungen für fairtrade Schwerpunkte in der Q1.1 − Rechtsgarantien am Lebensanfang − Schutz in strafrechtlichen und sozio-ökonomischen Problemsituationen − Rechtliche Regelungen zum Lebensende Unterrichtsvorhaben (Beispiele) − Ab wann ist das Leben ein schutzwürdiges Rechtsgut? − Menschenwürde im Strafvollzug − Arten und Grenzen des Notwehrrechts − Schützt der Staat gegen Armut? − Arten und Grenzen der Sterbehilfe Schwerpunkte in der Q1.2 − Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung persönlicher Rechtsbeziehungen − Rechtliche Bindung durch Verträge − Rechtsfolgen schuldrechtlicher Verpflichtungen Unterrichtsvorhaben (Beispiele) − Formen und Konsequenzen ehelicher und eheähnlicher Lebensverhältnisse − Zustandekommen und Folgen rechtlicher Verpflichtungen − Form und Bedeutung der Eigentumsübertragung − Welche rechtlichen Risiken birgt das Internet? Schwerpunkte in der Q2.1 − Existenzsicherung und Daseinsvorsorge für Kinder und Jugendliche − Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Eltern-Kind Verhältnis − Existenzsicherung und Daseinsvorsorge in Arbeitsverhältnissen Unterrichtsvorhaben (Beispiele) − Welchen besonderen rechtlichen Schutz genießen Kinder und Jugendliche? − Welche Rechte und Pflichten bestimmen den Schutz des Kindeswohls? − Was muss im Arbeitsverhältnis rechtlich geregelt sein? Schwerpunkte in der Q2.2 − Grundrechtlicher Schutz der Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung − Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit und Schutz vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Zivil- und Strafrecht Unterrichtsvorhaben (Beispiele) − Ist die Meinungsfreiheit ein gesichertes Recht? − Schützt das Recht meine Persönlichkeit? − Schutz im Internet? Besonderes Gewicht kommt bei allen Unterrichtsvorhaben dem Verfahren der Subsumtion zu, einem speziellen Verfahren, das von Juristen entwickelt wurden und dazu dient, Recht und seine Voraussetzungen systematisch zu erarbeiten. für das Fach Recht N. Rath