Wirtschaft & Gesellschaft (BiVo), Band 2 für KV Profil E Exkurs zu Seite 79 Staatliche Eingriffe in den Markt Marktwirtschaft Marktwirtschaft Staatliche Eingriffe in den Markt Ex13_Markws_xy01_StaatlicheEingriffe_E079_V1_E In vielen Fällen führt der Markt zu politisch nicht erwünschten Resultaten. Es wird zu viel geraucht, zu viel Alkohol getrunken und zu viel Benzin verbraucht. Die Krankenkassenprämien sind zu hoch und manche Landwirtschaftspreise zu tief, der Theaterbesuch zu teuer, und so weiter. Das sind alles wertende (politische) Aussagen, deren Wahrheitsgehalt sich nicht nachprüfen lässt. Die Aussagen basieren (nur) auf nicht beweisbaren und nicht widerlegbaren Vorstellungen von Ethik und Gerechtigkeit. Gleichwohl sind sie der Ausgangspunkt für staatliche Eingriffe in den Markt. Staatliche Eingriffe wieso? • zum Erhalt gefährdeter Wirtschaftszweige und Berufe (im Besonderen für die Landwirtschaft) • zum Schutz wirtschaftlich bedrohter Landesteile • aus Gerechtigkeitsgründen, z. B. Hilfe für die Schwächeren • zum Schutz der Umwelt • zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung Staatliche Eingriffe wie? Der Staat greift mit marktkonformen und mit nicht marktkonformen Mitteln ein.*) *) Die Schweiz ist eine soziale Marktwirtschaft und greift noch viel mehr in das Wirtschaftsgeschehen ein: ➞ siehe Kapitel Soziale Marktwirtschaft 267 Marktwirtschaft Wirtschaft & Gesellschaft (BiVo), Band 2 für KV Profil E Exkurs zu Seite 79 Marktwirtschaft Marktkonforme Eingriffe Marktkonforme Eingriffe lassen die Marktkräfte unter veränderten Rahmenbedingungen spielen. Sie verändern also die Lage der Angebots- oder Nachfragekurven und führen zu einem neuen Gleichgewichtspunkt mit einer anderen Preis-/Mengen-Kombination. Preiserhöhungen und Angebotsbeschränkungen Preissenkungen und Angebotserhöhungen Preismassnahmen • Schutzzölle • Indirekte Steuern Beispiele: – Benzin, Tabak-, Alkoholsteuern – Lenkungsabgaben Angebotsveränderungen • Importkontingente • Ausdehnung des Angebots (= Mengenbeschränkungen) Beispiele: – Landwirtschaft: Beispiel: – Weinimportkontingente Förderung der Bioproduktion • Importverbote – Förderung alternativer Beispiel: – für Landwirtschaftspro- dukte in der Hochsaison Energien, Förderung von Energiesparmass• Vorschriften zur Vorratshaltung nahmen Beispiele: – Erdöl, Reis, Zucker 10 CHF N 9 CHF A neu • Subventionen • Exportvergünstigungen A alt 8 CHF Preis 7 CHF 6 CHF 5 CHF 4 CHF 3 CHF 2 CHF 1 CHF 0 CHF 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 Menge Auswirkungen 10 CHF 10 CHF N A neu A alt N 9 CHF 8 CHF 8 CHF 7 CHF 7 CHF 6 CHF 6 CHF Preis Preis 9 CHF 5 CHF A alt A neu 5 CHF 4 CHF 4 CHF 3 CHF 3 CHF 2 CHF 2 CHF 1 CHF 1 CHF 0 CHF 0 CHF 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 0 1000 100 200 300 400 Menge 600 700 800 900 1000 10 CHF 9 CHF Wirkung von Subventionen Die8 CHF Angebotskurve verschiebt sich 7 CHF um6 CHF den Betrag der Subventionen 5 CHF unten. Es resultiert eine nach Alter Umsatz 4 CHF Ausdehnung des Angebots (Ver3 CHF schiebung der Kurve nach rechts). 2 CHF Neuer N A alt A neu Preis Wirkung von indirekten Steuern Die Angebotskurve verschiebt sich um den Betrag der Steuern nach oben. Es resultiert eine Verringerung des Angebots (Verschiebung der Kurve nach links). 500 Menge Umsatz 1 CHF 0 CHF 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 Menge Neues Gleichgewicht mit geringerer Neues Gleichgewicht mit grösserer Marktmenge und tieferen Preisen Marktmenge und höheren Preisen 268 Marktwirtschaft Wirtschaft & Gesellschaft (BiVo), Band 2 für KV Profil E Exkurs zu Seite 79 Marktwirtschaft Nicht marktkonforme Eingriffe Nicht marktkonforme Eingriffe umfassen direkte Mengen- oder Preisfestsetzungen. Die Marktkräfte können nicht spielen. Es ergibt sich kein neuer Marktpreis und keine neue Marktmenge. Vielmehr führen nicht marktkonforme Eingriffe in jedem Fall zu einer Über- oder Unterproduktion beziehungsweise zu einer Über- oder Unternachfrage. Preismassnahmen Höchstpreise Mindestpreise Höchstpreise (die natürlich unter dem Marktgleichgewichtspreis liegen) führen zu einer Mangelsituation: Das Angebot ist geringer als die Nachfrage. Mindestpreise (die natürlich über dem Marktgleichgewichtspreis liegen) führen zu Überschüssen. Der Staat muss diese irgendwie vom Markt nehmen (z. B. selber aufkaufen10 CHF und selber im Ausland absetzen). 10 CHF N 9 CHF A neu A alt N 9 CHF A neu A alt Preis Preis 8 CHF 8 CHF Beispiel: – Höchstpreise für GrundBeispiele: – Früher in der Schweiz: 7 CHF 7 CHF nahrungsmittel (Brot) Mindest­preise für Milch, 6 CHF 6 CHF führen in gewissen EntButter (Milchschwemme, 5 CHF 5 CHF 4 CHF 4 CHF wicklungsländern zu Butterberge, Käseberge). 3 CHF 3 CHF ausverkauften Regalen 2 CHF 2 CHF bzw. zu Schwarzmarkt (auf 1 CHF 1 CHF 0 CHF 0 CHF dem der höhere Marktpreis 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 erzielt werden kann). Menge Menge Auswirkungen 10 CHF A 8 CHF 8 CHF 7 CHF 7 CHF 6 CHF 6 CHF 5 CHF 4 CHF A Angebotsüberschuss Mindestpreis 5 CHF 4 CHF Maximalpreis 3 CHF N 9 CHF Preis Preis 10 CHF N 9 CHF 3 CHF 2 CHF 2 CHF Nachfrageüberhang 1 CHF 1 CHF 0 CHF 0 100 200 300 400 500 600 700 800 Menge 900 1000 0 CHF 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 Menge 1. Ausgangspunkt: Gleichgewicht bei 1. Ausgangspunkt: Gleichgewicht 4 CHF und Menge 450. bei 4 CHF und Menge 450. 2. Die Regierung bestimmt, dass der 2. Die Regierung bestimmt, dass der Verkaufspreis bei 3.20 CHF zu sein Verkaufspreis bei 6.30 CHF zu hat (= Höchstpreis). sein hat (= Mindestpreis). 3. Folgen: Das Angebot nimmt auf 3. Folgen: Das Angebot nimmt auf 340 ab, die Nachfrage nimmt auf 730 zu, die Nachfrage nimmt auf 540 zu. 220 ab. Der Höchstpreis hat zu einem Nachfrageüberschuss geführt! Der Mindestpreis hat zu einem Angebotsüberschuss geführt! 269 Marktwirtschaft Wirtschaft & Gesellschaft (BiVo), Band 2 für KV Profil E Exkurs zu Seite 79 Marktwirtschaft K 1 Was sind wesentliche Gründe dafür, dass der Staat in das Marktgeschehen eingreift? K2 Kreuzen Sie bei den nachfolgenden Beispielen von Eingriffen die marktkonformen Eingriffe an: a) Exportvergünstigungen b) Schutzzölle c) Höchstpreisvorschriften d) Erhöhung von direkten Steuern K 4 Benzinsteuer: Der Staat möchte «gleich lange Spiesse» für den Privatverkehr und den öffentlichen Verkehr. Zudem möchte er eine Vielzahl anderer politischer Ziele erreichen. Er belastet daher den Liter Benzin mit zusätzlich CHF 0.80. Preis K 3 Staatliche Eingriffe: Angenommen, der Staat wolle den Konsum von Gummibärli einschränken. Mit welchem marktkonformen bzw. nicht marktkonformen Eingriff könnte der Staat den Verzehr von Gummibärli, Colafröschen und dergleichen einschränken? Benzinsteuer 2,00 1,80 1,60 1,40 1,20 1,00 0,80 0,60 0,40 0,20 0,00 A N 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 Menge a) Addieren Sie zu jedem Punkt der Angebotskurve 0.80 CHF und zeichnen Sie die neue Kurve. b) Wie gross sind Preis und Menge im bisherigen Marktgleichgewicht? c) Um wie viel steigt überraschenderweise der Preis (obwohl die Benzinsteuer 0.80 CHF beträgt)? d) Warum ist das so? e) Folgen für • Automobilisten? • Erdölfirmen? • Beschäftigte in Erdölfirmen? • Öffentlicher Verkehr? • Umwelt? K 5Zeigen Sie anhand eines Preis-Mengen-Diagrammes drei Folgen einer Streichung von Theatersubventionen auf. 270 Marktwirtschaft Wirtschaft & Gesellschaft (BiVo), Band 2 für KV Profil E Exkurs zu Seite 79 Marktwirtschaft K 6Die Folgen von Mengenbegrenzungen und Preisbegrenzungen: Angenommen, es habe sich auf einem Fleischmarkt ein Gleichgewicht eingespielt. Der Gleichgewichtspreis beträgt 40 CHF und die Gleichgewichtsmenge liegt bei 1 Mio. Tonnen. a)Zeichnen und erklären Sie die Folgen einer Mengenbegrenzung auf maximal 0.8 Mio. t für Produzenten, Konsumenten und Staat. Mengenbegrenzung 100 A 80 Preis 60 40 20 N 0 - 500.000 1.000.000 Menge 1.500.000 2.000.000 Mengenbegrenzung b)Zeichnen und erklären Sie die Folgen einer Mengenbegrenzung auf maximal 1.1 Mio. t für Produzenten, Konsumenten und Staat. 100 A 80 Preis 60 40 20 N 0 - 500.000 1.000.000 Menge 1.500.000 2.000.000 Preisbegrenzung c)Zeichnen und erklären Sie die Folgen einer Preisbegrenzung auf maximal 30 CHF. 100 A 80 Preis 60 40 20 N 0 - 500.000 1.000.000 Menge 1.500.000 2.000.000 Preisbegrenzung d)Zeichnen und erklären Sie die Folgen einer Preisbegrenzung auf maximal 60 CHF. 100 A 80 Preis 60 40 20 N 0 - 500.000 1.000.000 Menge 1.500.000 2.000.000 Preissubvention e)Zeichnen und erklären Sie die Folgen einer Preissubvention von 20 CHF für jedes kg. 100 A 80 Preis 60 40 20 N 0 - 500.000 1.000.000 Menge 1.500.000 2.000.000 f)Welche der fünf Massnahmen (a–e) sind marktkonform, welche sind nicht markkonform? 271 Marktwirtschaft Wirtschaft & Gesellschaft (BiVo), Band 2 für KV Profil E Exkurs zu Seite 79 Marktwirtschaft Wassertarif Preis K 7 Fester Wassertarif (Monopolsituation): Wasser- und Abwassertarife werden in der Schweiz oft von den Gemeinden festgesetzt. Diese sind auch die einzigen Anbieter von Trinkwasser und Entsorger von Altwasser. In einer Gemeinde beträgt der Tarif insgesamt 3 CHF pro Kubikmeter (die Gemeinde sieht es als selbstverständlich an, dass die Nachfrage nach Wasser befriedigt werden soll). 5,00 4,50 4,00 3,50 3,00 2,50 2,00 1,50 1,00 0,50 0,00 N 0 a) Wie gross ist die abgesetzte Menge? b) Wieso ist keine Angebotskurve gezeichnet? c) Wie änderte sich die Menge, wenn der Staat den Wassertarif auf 4 CHF erhöht? d) Inwiefern kann man sagen, dass der Wassertarif ein politischer Preis ist? 272 100 200 300 400 500 Menge 600 700 800 900 1000 Marktwirtschaft Wirtschaft & Gesellschaft (BiVo), Band 2 für KV Profil E Exkurs zu Seite 79 Marktwirtschaft Antworten zu den Kontrollfragen 1– Das Marktresultat kann gewisse Wirtschaftszweige oder Regionen gefährden (z. B. Landwirtschaft, Banken; Randregionen, Berggebiete; Kaminfeger). – Der Markt kann zu Preisen führen, welche für wirtschaftlich schwächere Bevölkerungsschichten kaum bezahlbar sind (z. B. Krankenkassenprämien, Wohnungsmieten). – Das Marktresultat kann zu gesundheitsschädlichem Verhalten führen (z. B. Alkohol- und Zigarettenkonsum, Drogenkonsum). – Das Marktresultat kann zu umweltschädlichem Verhalten führen, weil Umweltgüter zu billig sind oder gar nicht in die Unternehmenskalkulation Eingang finden (z. B. zu grosser Benzinverbrauch, zu grosse Mobilität). 2 Es trifft zu: c) 3– Marktkonformer Eingriff: Konsumsteuer auf Gummibärli, ergibt ein neues Marktgleichgewicht mit höherem Preis und geringerer Menge. – Nicht marktkonformer Eingriff: einen Mindestpreis für Gummibärli festlegen (der natürlich höher ist als der Marktpreis). Folgen: Produktion steigt, Nachfrage geht zurück. Überschüsse von unverkäuflichen Gummibärli. Der Markt spielt nicht mehr. Preis 4 a) Benzinsteuer 2,00 1,80 1,60 1,40 1,20 1,00 0,80 0,60 0,40 0,20 0,00 A neu A alt plus CHF 0.80 bei jedem Preis. plus CHF 0.60 ! N 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 Menge b) Preis CHF 0.50, Menge 500 c)Im vorliegenden Beispiel steigt der Preis nur um CHF 0.60 auf neu CHF 1.10! d)Es wird weniger Benzin verkauft (im vorliegenden Beispiel 320 statt 500). Einige Nachfrager verzichten angesichts der Benzinsteuer auf das Automobil. Das neue Marktgleichgewicht stellt sich auf einen anderen Punkt auf der (unveränderten) Nachfragekurve ein. e)Automobilisten: Das Benzin wird teurer, sie fahren weniger Automobil. Erdölfirmen: Verkaufsrückgang, Gewinnrückgang Beschäftigte in Erdölfirmen: Beschäftigungsrückgang Öffentlicher Verkehr: Zusätzliche Nachfrage Umwelt: Abnehmende Umweltverschmutzung durch den Privatverkehr, mehr Umweltverschmutzung durch den öffentlichen Verkehr (unter dem Strich: abnehmende Umweltverschmutzung) Streichung von Theatersubventionen 5 100 A alt A neu Preis 80 60 40 20 N 0 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 Menge –Die Angebotskurve verschiebt sich um den Betrag der gestrichenen Subvention nach oben (man kann auch sagen: die Angebotskurve verschiebt sich nach links, das Angebot geht zurück). – Der Billettpreis steigt, die Anzahl verkaufter Billette nimmt ab. 273 Marktwirtschaft Wirtschaft & Gesellschaft (BiVo), Band 2 für KV Profil E Exkurs zu Seite 79 Marktwirtschaft b)Die Mengenbegrenzung auf maximal 1.1 Mio. t hat keinerlei Auswirkungen. Die Produzenten werden nicht mehr produzieren, weil sie die letzten 100‘000 t nicht verkaufen können. Anders wäre es, wenn der Staat 1.1 Mio. t zwingend vorgeschrieben hätte … 100 A maximale Menge 80 Preis 60 40 20 N 0 - 500.000 1.000.000 Menge 1.500.000 2.000.000 Mengenbegrenzung Fleischmarkt auf 1.1 Mio. t 100 A maximale Menge 80 60 Preis a) • Produzenten: Wenn nur 800‘000 Tonnen abgesetzt werden können, bieten nur noch die Produzenten an, die mit 30 CHF zufrieden sind. • Konsumenten: Die Konsumenten wären bereit, für das beschränkte Angebot mehr zu bezahlen: für 800‘000 Tonnen statt 40 CHF neu 60 CHF. • Staat: Zur Vermeidung eines Schwarz­ marktes kann der Staat zusätzlich zur Mengenbegrenzung den Preis auf 60 CHF anheben. Der Staat kann auch die Nachfrage einschränken oder rationieren. Mengenbegrenzung Fleischmarkt auf 0.8 Mio. t 6 40 20 N 0 - c)Bei 30 CHF übersteigt die Nachfrage das Angebot. Die Regale sind leer, es entsteht eine Mangelsituation. Der Staat kann diese mit weiteren Staatseingriffen beheben, z. B. mit einer Ankurbelung der Produktion (Verschiebung der Angebotskurve nach rechts) oder einer Beschränkung der Nachfrage (Verschiebung der Nachfragekurve nach links). 1.000.000 Menge 1.500.000 2.000.000 Preisbegrenzung auf maximal 30 CHF 100 A 80 60 Preis 500.000 40 maximaler Preis 20 N 0 - d) D ie Preisbegrenzung auf maximal 60 CHF hat keinerlei Auswirkungen. Die Produzenten werden nicht mehr produzieren, weil bei 60 CHF die Nachfrage deutlich geringer ist. Anders wäre es, wenn der Staat 60 CHF zwingend vorgeschrieben hätte… 1.000.000 Menge 1.500.000 2.000.000 Preisbegrenzung auf maximal 60 CHF 100 A 80 maximaler Preis 60 Preis 500.000 40 20 N 0 - e)Die Anbieter sind bereit, um 20 CHF billiger anzubieten. Die Angebotskurve verschiebt sich nach unten (oder nach rechts). Die Folgen sind: tieferer Preis, grössere Menge, Umsatz höher oder geringer (je nach Elastizitäten). 1.000.000 Menge 1.500.000 2.000.000 Preissubvention 100 A alt 80 A neu 60 Preis 500.000 40 20 N 0 - 274 500.000 1.000.000 Menge 1.500.000 2.000.000 Wirtschaft & Gesellschaft (BiVo), Band 2 für KV Profil E Exkurs zu Seite 79 7 Marktwirtschaft Marktwirtschaft a) Menge 300 b)Es gibt bei einem Monopolisten keine Angebotskurve. Eine Angebotskurve zeigt die Höhe des Angebotes bei verschiedenen Preisen. Der Monopolist kann (im Rahmen seiner Kostenstruktur) jedes Angebot machen. Er sieht sich in der komfortablen Lage, auf der Nachfragekurve jenen Punkt (jenes Mengen-/Preisverhältnis) auszuwählen, welches ihm am besten zusagt (= bei welchem er den maximalen Gewinn erzielt). c) Menge 240 d) Der Staat kann den Wasserverbrauch über den frei festsetzbaren Preis steuern. 275