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Wirtschaft & Gesellschaft (BiVo), Band 2 für KV Profil E
Exkurs zu Seite 79
Staatliche Eingriffe in den Markt
Marktwirtschaft
Marktwirtschaft
Staatliche Eingriffe in den Markt
Ex13_Markws_xy01_StaatlicheEingriffe_E079_V1_E
In vielen Fällen führt der Markt zu politisch nicht erwünschten Resultaten. Es wird zu viel geraucht, zu viel Alkohol getrunken und zu viel Benzin verbraucht. Die Krankenkassenprämien sind
zu hoch und manche Landwirtschaftspreise zu tief, der Theaterbesuch zu teuer, und so weiter.
Das sind alles wertende (politische) Aussagen, deren Wahrheitsgehalt sich nicht nachprüfen
lässt. Die Aussagen basieren (nur) auf nicht beweisbaren und nicht widerlegbaren Vorstellungen
von Ethik und Gerechtigkeit. Gleichwohl sind sie der Ausgangspunkt für staatliche Eingriffe in
den Markt.
Staatliche Eingriffe
wieso?
• zum Erhalt gefährdeter Wirtschaftszweige und Berufe (im Besonderen für die Landwirtschaft)
• zum Schutz wirtschaftlich bedrohter Landesteile
• aus Gerechtigkeitsgründen, z. B. Hilfe für die Schwächeren
• zum Schutz der Umwelt
• zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
Staatliche Eingriffe
wie?
Der Staat greift mit marktkonformen und mit nicht marktkonformen
Mitteln ein.*)
*) Die Schweiz ist eine soziale Marktwirtschaft und greift noch viel mehr in das Wirtschaftsgeschehen ein:
➞ siehe Kapitel Soziale Marktwirtschaft
267
Marktwirtschaft
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Exkurs zu Seite 79
Marktwirtschaft
Marktkonforme Eingriffe
Marktkonforme Eingriffe lassen die Marktkräfte unter veränderten Rahmenbedingungen spielen. Sie verändern also die Lage der Angebots- oder Nachfragekurven und führen zu einem
neuen Gleichgewichtspunkt mit einer anderen Preis-/Mengen-Kombination. Preiserhöhungen und
Angebotsbeschränkungen
Preissenkungen und
Angebotserhöhungen
Preismassnahmen
• Schutzzölle
• Indirekte Steuern
Beispiele: – Benzin, Tabak-,
Alkoholsteuern
– Lenkungsabgaben
Angebotsveränderungen
• Importkontingente
• Ausdehnung des Angebots
(= Mengenbeschränkungen)
Beispiele: – Landwirtschaft:
Beispiel: – Weinimportkontingente
Förderung der
Bioproduktion
• Importverbote
– Förderung alternativer
Beispiel: – für Landwirtschaftspro- dukte in der Hochsaison
Energien, Förderung
von Energiesparmass• Vorschriften zur Vorratshaltung
nahmen
Beispiele: – Erdöl, Reis, Zucker
10 CHF
N
9 CHF
A neu
• Subventionen
• Exportvergünstigungen
A alt
8 CHF
Preis
7 CHF
6 CHF
5 CHF
4 CHF
3 CHF
2 CHF
1 CHF
0 CHF
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Menge
Auswirkungen
10 CHF
10 CHF
N
A neu
A alt
N
9 CHF
8 CHF
8 CHF
7 CHF
7 CHF
6 CHF
6 CHF
Preis
Preis
9 CHF
5 CHF
A alt
A neu
5 CHF
4 CHF
4 CHF
3 CHF
3 CHF
2 CHF
2 CHF
1 CHF
1 CHF
0 CHF
0 CHF
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
0
1000
100
200
300
400
Menge
600
700
800
900
1000
10 CHF
9 CHF
Wirkung
von Subventionen
Die8 CHF
Angebotskurve verschiebt sich
7 CHF
um6 CHF
den Betrag der Subventionen
5 CHF unten. Es resultiert eine
nach
Alter Umsatz
4 CHF
Ausdehnung
des Angebots (Ver3 CHF
schiebung
der Kurve
nach rechts).
2 CHF
Neuer
N
A alt
A neu
Preis
Wirkung von indirekten Steuern
Die Angebotskurve verschiebt sich
um den Betrag der Steuern nach
oben. Es resultiert eine Verringerung
des Angebots (Verschiebung der
Kurve nach links).
500
Menge
Umsatz
1 CHF
0 CHF
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Menge
Neues Gleichgewicht mit geringerer Neues Gleichgewicht mit grösserer
Marktmenge und tieferen Preisen
Marktmenge und höheren Preisen
268
Marktwirtschaft
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Marktwirtschaft
Nicht marktkonforme Eingriffe
Nicht marktkonforme Eingriffe umfassen direkte Mengen- oder Preisfestsetzungen. Die Marktkräfte können nicht spielen. Es ergibt sich kein neuer Marktpreis und keine neue Marktmenge.
Vielmehr führen nicht marktkonforme Eingriffe in jedem Fall zu einer Über- oder Unterproduktion beziehungsweise zu einer Über- oder Unternachfrage.
Preismassnahmen
Höchstpreise
Mindestpreise
Höchstpreise (die natürlich unter
dem Marktgleichgewichtspreis
liegen) führen zu einer Mangelsituation: Das Angebot ist geringer als die
Nachfrage.
Mindestpreise (die natürlich über
dem Marktgleichgewichtspreis
liegen) führen zu Überschüssen.
Der Staat muss diese irgendwie vom
Markt nehmen (z. B. selber aufkaufen10 CHF
und selber im Ausland absetzen).
10 CHF
N
9 CHF
A neu
A alt
N
9 CHF
A neu
A alt
Preis
Preis
8 CHF
8 CHF
Beispiel:
– Höchstpreise für GrundBeispiele:
– Früher in der Schweiz:
7 CHF
7 CHF
nahrungsmittel (Brot)
Mindest­preise für Milch,
6 CHF
6 CHF
führen in gewissen EntButter (Milchschwemme,
5 CHF
5 CHF
4 CHF
4 CHF
wicklungsländern zu
Butterberge, Käseberge).
3 CHF
3 CHF
ausverkauften Regalen
2 CHF
2 CHF
bzw. zu Schwarzmarkt (auf
1 CHF
1 CHF
0 CHF
0 CHF
dem der höhere Marktpreis
0
100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000
0
100 200 300 400 500 600 700 800
900 1000
erzielt werden
kann).
Menge
Menge
Auswirkungen
10 CHF
A
8 CHF
8 CHF
7 CHF
7 CHF
6 CHF
6 CHF
5 CHF
4 CHF
A
Angebotsüberschuss
Mindestpreis
5 CHF
4 CHF
Maximalpreis
3 CHF
N
9 CHF
Preis
Preis
10 CHF
N
9 CHF
3 CHF
2 CHF
2 CHF
Nachfrageüberhang
1 CHF
1 CHF
0 CHF
0
100
200
300
400
500
600
700
800
Menge
900
1000
0 CHF
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Menge
1. Ausgangspunkt: Gleichgewicht bei 1. Ausgangspunkt: Gleichgewicht
4 CHF und Menge 450.
bei 4 CHF und Menge 450.
2. Die Regierung bestimmt, dass der 2. Die Regierung bestimmt, dass der
Verkaufspreis bei 3.20 CHF zu sein
Verkaufspreis bei 6.30 CHF zu
hat (= Höchstpreis).
sein hat (= Mindestpreis).
3. Folgen: Das Angebot nimmt auf
3. Folgen: Das Angebot nimmt auf
340 ab, die Nachfrage nimmt auf
730 zu, die Nachfrage nimmt auf
540 zu.
220 ab.
Der Höchstpreis hat zu einem
Nachfrageüberschuss geführt!
Der Mindestpreis hat zu einem
Angebotsüberschuss geführt!
269
Marktwirtschaft
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Marktwirtschaft
K 1
Was sind wesentliche Gründe dafür, dass der Staat in das Marktgeschehen eingreift?
K2 Kreuzen Sie bei den nachfolgenden Beispielen von Eingriffen die marktkonformen Eingriffe an:
a)  Exportvergünstigungen
b)
 Schutzzölle
c)
 Höchstpreisvorschriften
d)
 Erhöhung von direkten Steuern
K 4 Benzinsteuer: Der Staat möchte
«gleich lange Spiesse» für den
Privatverkehr und den öffentlichen
Verkehr. Zudem möchte er eine
Vielzahl anderer politischer Ziele
erreichen. Er belastet daher den Liter
Benzin mit zusätzlich CHF 0.80.
Preis
K 3 Staatliche Eingriffe: Angenommen, der Staat wolle den Konsum von Gummibärli einschränken. Mit
welchem marktkonformen bzw. nicht marktkonformen Eingriff könnte der Staat den Verzehr von
Gummibärli, Colafröschen und dergleichen einschränken?
Benzinsteuer
2,00
1,80
1,60
1,40
1,20
1,00
0,80
0,60
0,40
0,20
0,00
A
N
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Menge
a) Addieren Sie zu jedem Punkt der Angebotskurve 0.80 CHF und zeichnen Sie die neue Kurve.
b) Wie gross sind Preis und Menge im bisherigen Marktgleichgewicht?
c) Um wie viel steigt überraschenderweise der Preis (obwohl
die Benzinsteuer 0.80 CHF beträgt)?
d) Warum ist das so?
e) Folgen für
• Automobilisten?
• Erdölfirmen?
• Beschäftigte in Erdölfirmen?
• Öffentlicher Verkehr?
• Umwelt?
K 5Zeigen Sie anhand eines Preis-Mengen-Diagrammes drei Folgen einer Streichung von Theatersubventionen auf.
270
Marktwirtschaft
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Marktwirtschaft
K 6Die Folgen von Mengenbegrenzungen und Preisbegrenzungen: Angenommen, es habe sich auf
einem Fleischmarkt ein Gleichgewicht eingespielt. Der Gleichgewichtspreis beträgt 40 CHF und die
Gleichgewichtsmenge liegt bei 1 Mio. Tonnen.
a)Zeichnen und erklären Sie die Folgen
einer Mengenbegrenzung auf maximal
0.8 Mio. t für Produzenten, Konsumenten
und Staat.
Mengenbegrenzung
100
A
80
Preis
60
40
20
N
0
-
500.000
1.000.000
Menge
1.500.000
2.000.000
Mengenbegrenzung
b)Zeichnen und erklären Sie die Folgen
einer Mengenbegrenzung auf maximal
1.1 Mio. t für Produzenten, Konsumenten
und Staat.
100
A
80
Preis
60
40
20
N
0
-
500.000
1.000.000
Menge
1.500.000
2.000.000
Preisbegrenzung
c)Zeichnen und erklären Sie die Folgen
einer Preisbegrenzung auf maximal
30 CHF.
100
A
80
Preis
60
40
20
N
0
-
500.000
1.000.000
Menge
1.500.000
2.000.000
Preisbegrenzung
d)Zeichnen und erklären Sie die Folgen
einer Preisbegrenzung auf maximal
60 CHF.
100
A
80
Preis
60
40
20
N
0
-
500.000
1.000.000
Menge
1.500.000
2.000.000
Preissubvention
e)Zeichnen und erklären Sie die Folgen
einer Preissubvention von 20 CHF für
jedes kg.
100
A
80
Preis
60
40
20
N
0
-
500.000
1.000.000
Menge
1.500.000
2.000.000
f)Welche der fünf Massnahmen (a–e) sind marktkonform, welche sind nicht markkonform?
271
Marktwirtschaft
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Marktwirtschaft
Wassertarif
Preis
K 7 Fester Wassertarif (Monopolsituation): Wasser- und Abwassertarife werden in der Schweiz
oft von den Gemeinden festgesetzt. Diese sind
auch die einzigen Anbieter von Trinkwasser
und Entsorger von Altwasser. In einer Gemeinde beträgt der Tarif insgesamt 3 CHF pro Kubikmeter (die Gemeinde sieht es als selbstverständlich an, dass die Nachfrage nach Wasser
befriedigt werden soll).
5,00
4,50
4,00
3,50
3,00
2,50
2,00
1,50
1,00
0,50
0,00
N
0
a) Wie gross ist die abgesetzte Menge?
b) Wieso ist keine Angebotskurve gezeichnet?
c) Wie änderte sich die Menge, wenn der Staat
den Wassertarif auf 4 CHF erhöht?
d) Inwiefern kann man sagen, dass der Wassertarif ein politischer Preis ist?
272
100
200
300
400 500
Menge
600
700
800
900
1000
Marktwirtschaft
Wirtschaft & Gesellschaft (BiVo), Band 2 für KV Profil E
Exkurs zu Seite 79
Marktwirtschaft
Antworten zu den Kontrollfragen
1– Das Marktresultat kann gewisse Wirtschaftszweige oder Regionen gefährden (z. B. Landwirtschaft,
Banken; Randregionen, Berggebiete; Kaminfeger).
– Der Markt kann zu Preisen führen, welche für wirtschaftlich schwächere Bevölkerungsschichten kaum
bezahlbar sind (z. B. Krankenkassenprämien, Wohnungsmieten).
– Das Marktresultat kann zu gesundheitsschädlichem Verhalten führen (z. B. Alkohol- und Zigarettenkonsum, Drogenkonsum).
– Das Marktresultat kann zu umweltschädlichem Verhalten führen, weil Umweltgüter zu billig sind oder
gar nicht in die Unternehmenskalkulation Eingang finden (z. B. zu grosser Benzinverbrauch, zu grosse
Mobilität).
2
Es trifft zu: c)
3– Marktkonformer Eingriff: Konsumsteuer auf Gummibärli, ergibt ein neues Marktgleichgewicht mit höherem Preis und geringerer Menge.
– Nicht marktkonformer Eingriff: einen Mindestpreis für Gummibärli festlegen (der natürlich höher ist
als der Marktpreis).
Folgen: Produktion steigt, Nachfrage geht zurück. Überschüsse von unverkäuflichen Gummibärli. Der
Markt spielt nicht mehr.
Preis
4
a)
Benzinsteuer
2,00
1,80
1,60
1,40
1,20
1,00
0,80
0,60
0,40
0,20
0,00
A neu
A alt
plus CHF 0.80 bei
jedem Preis.
plus
CHF 0.60 !
N
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Menge
b) Preis CHF 0.50, Menge 500
c)Im vorliegenden Beispiel steigt der Preis nur um CHF 0.60 auf neu CHF 1.10!
d)Es wird weniger Benzin verkauft (im vorliegenden Beispiel 320 statt 500). Einige Nachfrager verzichten angesichts der Benzinsteuer auf das Automobil. Das neue Marktgleichgewicht stellt sich auf einen anderen Punkt auf der (unveränderten) Nachfragekurve ein.
e)Automobilisten: Das Benzin wird teurer, sie fahren weniger Automobil.
Erdölfirmen: Verkaufsrückgang, Gewinnrückgang
Beschäftigte in Erdölfirmen: Beschäftigungsrückgang
Öffentlicher Verkehr: Zusätzliche Nachfrage
Umwelt: Abnehmende Umweltverschmutzung durch den Privatverkehr, mehr
Umweltverschmutzung durch den öffentlichen Verkehr (unter dem
Strich: abnehmende Umweltverschmutzung)
Streichung von Theatersubventionen
5
100
A alt
A neu
Preis
80
60
40
20
N
0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Menge
–Die Angebotskurve verschiebt sich um den Betrag der gestrichenen Subvention nach oben (man kann
auch sagen: die Angebotskurve verschiebt sich nach links, das Angebot geht zurück).
– Der Billettpreis steigt, die Anzahl verkaufter Billette nimmt ab.
273
Marktwirtschaft
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Marktwirtschaft
b)Die Mengenbegrenzung auf maximal
1.1 Mio. t hat keinerlei Auswirkungen.
Die Produzenten werden nicht mehr produzieren, weil sie die letzten 100‘000 t
nicht verkaufen können. Anders wäre
es, wenn der Staat 1.1 Mio. t zwingend
vorgeschrieben hätte …
100
A
maximale
Menge
80
Preis
60
40
20
N
0
-
500.000
1.000.000
Menge
1.500.000
2.000.000
Mengenbegrenzung Fleischmarkt auf 1.1 Mio. t
100
A
maximale
Menge
80
60
Preis
a)
• Produzenten: Wenn nur 800‘000 Tonnen abgesetzt werden können, bieten
nur noch die Produzenten an, die mit
30 CHF zufrieden sind.
• Konsumenten: Die Konsumenten wären bereit, für das beschränkte Angebot mehr zu bezahlen: für 800‘000
Tonnen statt 40 CHF neu 60 CHF.
• Staat: Zur Vermeidung eines Schwarz­
marktes kann der Staat zusätzlich zur
Mengenbegrenzung den Preis auf 60
CHF anheben. Der Staat kann auch
die Nachfrage einschränken oder rationieren.
Mengenbegrenzung Fleischmarkt auf 0.8 Mio. t
6
40
20
N
0
-
c)Bei 30 CHF übersteigt die Nachfrage
das Angebot. Die Regale sind leer, es
entsteht eine Mangelsituation. Der
Staat kann diese mit weiteren Staatseingriffen beheben, z. B. mit einer Ankurbelung der Produktion (Verschiebung der Angebotskurve nach rechts)
oder einer Beschränkung der Nachfrage (Verschiebung der Nachfragekurve
nach links).
1.000.000
Menge
1.500.000
2.000.000
Preisbegrenzung auf maximal 30 CHF
100
A
80
60
Preis
500.000
40
maximaler Preis
20
N
0
-
d)
D ie Preisbegrenzung auf maximal
60 CHF hat keinerlei Auswirkungen. Die
Produzenten werden nicht mehr produzieren, weil bei 60 CHF die Nachfrage
deutlich geringer ist. Anders wäre es,
wenn der Staat 60 CHF zwingend vorgeschrieben hätte…
1.000.000
Menge
1.500.000
2.000.000
Preisbegrenzung auf maximal 60 CHF
100
A
80
maximaler Preis
60
Preis
500.000
40
20
N
0
-
e)Die Anbieter sind bereit, um 20 CHF billiger anzubieten. Die Angebotskurve
verschiebt sich nach unten (oder nach
rechts). Die Folgen sind: tieferer Preis,
grössere Menge, Umsatz höher oder
geringer (je nach Elastizitäten).
1.000.000
Menge
1.500.000
2.000.000
Preissubvention
100
A alt
80
A neu
60
Preis
500.000
40
20
N
0
-
274
500.000
1.000.000
Menge
1.500.000
2.000.000
Wirtschaft & Gesellschaft (BiVo), Band 2 für KV Profil E
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Marktwirtschaft
a) Menge 300
b)Es gibt bei einem Monopolisten keine Angebotskurve. Eine Angebotskurve zeigt die Höhe des Angebotes bei verschiedenen Preisen. Der Monopolist kann (im Rahmen seiner Kostenstruktur) jedes Angebot machen. Er sieht sich in der komfortablen Lage, auf der Nachfragekurve jenen Punkt (jenes Mengen-/Preisverhältnis) auszuwählen, welches ihm am besten zusagt (= bei welchem er den maximalen
Gewinn erzielt).
c) Menge 240
d) Der Staat kann den Wasserverbrauch über den frei festsetzbaren Preis steuern.
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