Eröffnung der Krisendestillation von Wein in Spanien

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IP/06/837
Brüssel, den 23 Juni 2006
Eröffnung der Krisendestillation von Wein in Spanien
und Griechenland
Der Verwaltungsausschuss für Wein hat heute über Vorschläge der
Europäischen Kommission abgestimmt, in Spanien und Griechenland die
Krisendestillation von Wein zu eröffnen. In Spanien können bis zu 300 000
Hektoliter Qualitätswein zur Destillation angeboten werden. In Griechenland
ist die Krisendestillation für eine Höchstmenge von 370 000 Hektoliter
Tafelwein und 130 000 Hektoliter Qualitätswein eröffnet worden.
Hierzu erklärte Mariann Fischer Boel, Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche
Entwicklung: „Wieder einmal geben wir viel Geld dafür aus, überschüssige
Weinmengen zu entsorgen, statt dieses Geld zur Verbesserung unserer
Wettbewerbsfähigkeit aufzuwenden. Noch schlimmer ist, dass beide Länder
„Qualitätswein“ destillieren. Gerade aus diesem Grund rufen wir zu einer raschen
und grundlegenden Reform unseres Weinmarktes auf.“
Auf den Weinmärkten verschiedener Mitgliedstaaten haben sich erhebliche
Überschüsse angesammelt, die zu einem Rückgang der Preise und einem
bedenklichen Anwachsen der Bestände geführt haben. In diesem Fall bietet die
bestehende gemeinsame Marktorganisation (GMO) – bei außergewöhnlichen
Marktstörungen aufgrund größerer Überschüsse - die Möglichkeit der
Krisendestillation an.
Anfang Juni hatte die Kommission bereits eine Destillation für Frankreich und Italien
für eine Gesamtmenge von 5,6 Mio. Hektoliter eröffnet (siehe IP/06/748). Heute ist
die Krisendestillation auch für Spanien und Griechenland eröffnet worden. Der Preis
für den zu destillierenden Wein beträgt bei Tafelwein 1,914 EUR je % vol und hl und
bei Qualitätswein 3,00 EUR je % vol und hl. Insgesamt belaufen sich die Kosten für
den EU-Haushalt auf 22,2 Mio. EUR.
Um den Markt für Trinkalkohol nicht zu beeinträchtigen, der weitgehend über eine
andere, auch in der GMO vorgesehene Destillationsregelung beliefert wird, darf der
bei dieser Destillation gewonnene Rohalkohol nur für industrielle Zwecke oder als
Biokraftstoff verwendet werden.
Die Vorschläge müssen von der Kommission noch förmlich angenommen werden
und gelten ab 18. Juli 2006.
Die Unterlagen und Pressemitteilungen über die Weinreform sind unter folgender
Internetadresse abrufbar:
http://ec.europa.eu/agriculture/capreform/wine/index_de.htm
Zugehörige Unterlagen
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