IP/06/837 Brüssel, den 23 Juni 2006 Eröffnung der Krisendestillation von Wein in Spanien und Griechenland Der Verwaltungsausschuss für Wein hat heute über Vorschläge der Europäischen Kommission abgestimmt, in Spanien und Griechenland die Krisendestillation von Wein zu eröffnen. In Spanien können bis zu 300 000 Hektoliter Qualitätswein zur Destillation angeboten werden. In Griechenland ist die Krisendestillation für eine Höchstmenge von 370 000 Hektoliter Tafelwein und 130 000 Hektoliter Qualitätswein eröffnet worden. Hierzu erklärte Mariann Fischer Boel, Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung: „Wieder einmal geben wir viel Geld dafür aus, überschüssige Weinmengen zu entsorgen, statt dieses Geld zur Verbesserung unserer Wettbewerbsfähigkeit aufzuwenden. Noch schlimmer ist, dass beide Länder „Qualitätswein“ destillieren. Gerade aus diesem Grund rufen wir zu einer raschen und grundlegenden Reform unseres Weinmarktes auf.“ Auf den Weinmärkten verschiedener Mitgliedstaaten haben sich erhebliche Überschüsse angesammelt, die zu einem Rückgang der Preise und einem bedenklichen Anwachsen der Bestände geführt haben. In diesem Fall bietet die bestehende gemeinsame Marktorganisation (GMO) – bei außergewöhnlichen Marktstörungen aufgrund größerer Überschüsse - die Möglichkeit der Krisendestillation an. Anfang Juni hatte die Kommission bereits eine Destillation für Frankreich und Italien für eine Gesamtmenge von 5,6 Mio. Hektoliter eröffnet (siehe IP/06/748). Heute ist die Krisendestillation auch für Spanien und Griechenland eröffnet worden. Der Preis für den zu destillierenden Wein beträgt bei Tafelwein 1,914 EUR je % vol und hl und bei Qualitätswein 3,00 EUR je % vol und hl. Insgesamt belaufen sich die Kosten für den EU-Haushalt auf 22,2 Mio. EUR. Um den Markt für Trinkalkohol nicht zu beeinträchtigen, der weitgehend über eine andere, auch in der GMO vorgesehene Destillationsregelung beliefert wird, darf der bei dieser Destillation gewonnene Rohalkohol nur für industrielle Zwecke oder als Biokraftstoff verwendet werden. Die Vorschläge müssen von der Kommission noch förmlich angenommen werden und gelten ab 18. Juli 2006. Die Unterlagen und Pressemitteilungen über die Weinreform sind unter folgender Internetadresse abrufbar: http://ec.europa.eu/agriculture/capreform/wine/index_de.htm