lernmaterialien für einsteiger im bewachungsgewerbe

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Bewachungsgewerbe
LERNMATERIALIEN FÜR EINSTEIGER
IM BEWACHUNGSGEWERBE
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Impressum
Autoren:
Hans-Dieter Frank, Wolfsruh
Glenn Rühmkorb, Berlin
Fachliche Begleitung:
Mechthild F. Teupen, Düsseldorf
Sabine Gehrig, Berlin
Diese überarbeitete Auflage der Lernmaterialien wurde auf der Grundlage der zurzeit gültigen
Rechtsnormen erstellt. Ebenso wurden soweit als möglich vielfältige Hinweise und Anregungen
von Nutzern dieser Lernmaterialien aufgenommen und eingearbeitet.
Qualifizieren mit Erfolg
Das Tor zur Weiterbildung
www.dihk-bildungs-gmbh.de
www.wis.ihk.de
© Herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung
Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, Adenauerallee 86, 53113 Bonn
Projektkoordination und weitere Informationen:
Herr Roger Schulz
Tel.:
0228/6205-144
Fax:
0228/6205-200
E-Mail: [email protected]
Herstellung: W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld
Die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Publikation ist nicht
gestattet und strafbar. Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.
Ist in diesen Lernmaterialien von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Kunden u. Ä. die Rede, sind
selbstverständlich auch Arbeitnehmerinnen, Mitarbeiterinnen und Kundinnen gemeint. Wir
gehen davon aus, dass Sie die Verwendung nur einer Geschlechtsform nicht als Benachteiligung empfinden, sondern dass auch Sie zugunsten einer besseren Lesbarkeit diese
Formulierungsweise akzeptieren.
Erscheinungsjahr: 2016.
Best.-Nr. 7/27-D
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Zielsetzung
Das private Sicherheitsgewerbe hat sich in den vergangenen Jahren enorm entwickelt. Die
wachsende Notwendigkeit, die moderne Industriegesellschaft vor den vielfältigsten Risiken
zu schützen einerseits und das zunehmende Outsourcen von sicherheitsrelevanten
Dienstleistungen andererseits haben dem Wach- und Sicherheitsgewerbe umfangreiche
neue Aufgaben übertragen.
Die privaten Sicherheitsdienste haben sich von einer Branche mit tradierten Bewachungsaufgaben zu einem Gewerbe mit bedarfs- und kundenorientierten Sicherheitskonzepten
hin entwickelt. Diese betreffen immer häufiger auch den öffentlichen Raum.
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, bedarf es qualifizierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Ein erster Schritt, um in diesem Arbeitsumfeld tätig zu werden, ist der Nachweis der
Unterrichtung nach § 34 GewO und/oder der erfolgreiche Abschluss der Sachkundeprüfung
im Bewachungsgewerbe.
Diese „Lernmaterialien für Einsteiger im Bewachungsgewerbe“ sollen zukünftige Mitarbeiter
in der Sicherheitsbranche unterstützen, der Unterrichtung gut folgen und einzelne
Sachverhalte nacharbeiten zu können sowie sich qualifiziert auf die Sachkundeprüfung
vorzubereiten.
Im Einzelnen sollen diese Lernmaterialien
fundierte theoretische Kenntnisse auf der Grundlage der Rahmenstoffpläne für das
Unterrichtungsverfahren und die Sachkundeprüfung vermitteln,
die rechtlichen Vorschriften sowie die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse aufzeigen und erläutern,
für den Umgang mit anderen Sicherheitsmitarbeitern, Kunden und Passanten sensibilisieren,
grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung, zum Umgang mit technischen Einrichtungen und Hilfsmitteln vermitteln.
© DIHK-Bildungs-GmbH
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Inhaltsverzeichnis
Öffentliches Recht
Grundgesetz (Rechtsbegriff, Jedermannsrechte)
Ausnahmerechte (Rechtfertigungsgründe)
Rechtsordnung (Öffentliches Recht, Privatrecht)
Gewaltenteilung
Polizei/private Sicherheitsdienste
Gewerberecht
Seite 1 bis 14
1
10
11
12
14
Seite 15 bis 24
Gewerbeordnung (GewO)
15
Bewachungsverordnung (BewachV)
18
Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Weitere Bestimmungen (z. B. Haftpflicht, Dienstanweisung)
Datenschutz
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zulässigkeit Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung
Technische und organisatorische Maßnahmen
Auskunft an Betroffene
Auskunft an Betroffene
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Privatrecht und Rechtsfähigkeit
Eigentum
Besitz/Sachen/Tiere
Besitz – übertragene Rechte
Unerlaubte Handlung
Ausnahmerechte (Notwehr/Nothilfe, verteidigender Notstand,
angreifender Notstand, Selbsthilfe)
Fundsachen
Straf- und Verfahrensrecht
Strafgesetzbuch (StGB) • Allgemeiner Teil
Öffentliches Recht
Aufbau einer Straftat, Verbrechen/Vergehen,
vorsätzliches/fahrlässiges Handeln
Ausnahmerechte (Notwehr/Notstand,
rechtfertigender/entschuldigender Notstand)
Verhältnismäßigkeit
© DIHK-Bildungs-GmbH
18
19
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Seite 25 bis 31
25
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Seite 32 bis 5429
32
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Seite 55 bis 107
55 bis 71
55
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65
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Inhaltsverzeichnis
Strafprozessordnung (StPO)
72 bis 80
Vorläufige Festnahme (Ziel, Voraussetzungen, Durchführung)
Zeugen vor Gericht, falsche uneidliche Aussage, Meineid
72
80
Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG)
81 bis 82
Strafgesetzbuch (StGB) • Besonderer Teil
83 bis 109
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ laut Rahmenstoffplan)
Beleidigung
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ laut Rahmenstoffplan)
Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ laut Rahmenstoffplan)
Diebstahl und Unterschlagung (§§ laut Rahmenstoffplan)
Raub, Erpressung; Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei (§§ laut
Rahmenstoffplan)
Urkundenfälschung
Betrug, Computerbetrug, Erschleichen von Leistungen, Untreue (§§ laut
Rahmenstoffplan)
Sachbeschädigung, unterlassene Hilfeleistung, gemeingefährliche Straftaten
(§§ laut Rahmenstoffplan)
Missbrauch von Ausweispapieren
Umgang mit Verteidigungswaffen
84
87
88
93
96
104
106
108
110
Seite 112 bis 126
Waffengesetz (WaffG)
112 bis 124
Voraussetzungen, Bedürfnisse
Erlaubnisse
Regelungen für Bewachungsunternehmen (z. B. Aufbewahrung, Ausweispflicht)
Begriffe (waffenrechtliche, -technische, munitionstechnische)
Verbotene Waffen; andere Verteidigungswaffen
Bewachungsverordnung
112
114
116
121
123
126
Unfallverhütungsvorschriften/Arbeitsstättenregeln Seite 127 bis 148
Sozialgesetzbuch (SGB VII)
127 bis 130
Versicherte Tätigkeiten, Berufsgenossenschaften
Verantwortung Unternehmer und Versicherter
127
129
DGUV Grundsätze der Prävention
131 bis 133
Pflichten des Unternehmers und der Versicherten, Sachmittel, Ersthelfer,
Ausrüstungen
131
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Inhaltsverzeichnis
ASR A 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
134 bis 139
Begriffsbestimmungen
Sicherheitszeichen und -farben
Flucht- und Rettungsplan
134
135
137
DGUV V23 Wach- und Sicherheitsdienste
140 bis 148
Pflichten des Unternehmers und Sicherheitsmitarbeiters
(z. B. Eignung, Dienstanweisung, berauschende Mittel, Brillenträger)
Hunde/Hundeführer
Schusswaffen (Ausrüstung, Führen, Übergabe, Aufbewahrung)
Besondere Bestimmungen für Geldtransporte (Eignung, Transport durch Boten)
Ordnungswidrigkeiten; andere berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Umgang mit Menschen
145
145
147
148
Seite 149 bis 181
Bedürfnisse, Motive, Motivation
Selbstwertgefühl, Wahrnehmung
Vorurteile, Menschenkenntnis, erster Eindruck, Verhalten
Kommunikation, Botschaften
Frustration, Aggression, Konflikte
Aktives Zuhören, Gespräch, Fragen
Abstände, Deeskalation, Stress
Gruppen, Mengen, Massen, Teams
Katastrophe, Panik
Grundzüge Sicherheitstechnik
140
149
152
155
161
166
171
174
180
181
Seite 182 bis 213
Technik – Allgemeines
Mechanische Sicherungseinrichtungen
Elektronische Sicherungseinrichtungen
Technische Kommunikationsmittel (Ausrüstung)
Brandschutz (vorbeugender und abwehrender Brandschutz, Technik)
182
183
196
202
206
Abkürzungsverzeichnis
Seite 214 bis 207
Register
Seite 215 bis 218
Verzeichnis der Paragrafen
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219
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Öffentliches Recht
Grundgesetz
Was versteht man unter dem Begriff „Recht“?
ist der Inbegriff der in einer politischen Gemeinschaft geltenden Rechtsordnung.
Diese gilt für ein bestimmtes Staatsgebiet und einen bestimmten
Personenkreis.
Recht
Die Rechtsordnung legt die aufeinander abgestimmten und verbindlichen Regeln für das
Zusammenleben der Menschen fest.
Basis für den Grundsatz der Rechtssicherheit:
„Jeder kann wissen, was Recht ist.“
„Jeder kann sich auf Recht verlassen.“
Die oberste Grundlage der Rechtsordnung, und damit auch der Rechtssicherheit in der
Bundesrepublik Deutschland, ist das Grundgesetz.
Was regelt das Grundgesetz?
Was sind die sogenannten „Schutzrechte“?
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland – unser oberstes und wichtigstes Gesetzbuch (14 Abschnitte).
Es legt die staatliche Grundordnung fest, indem es die Staatsform, die Rechtsstellung
der Bürger und die Aufgaben der Verfassungsorgane regelt.
Das Grundgesetz oder die Verfassung bedeutet und begründet den Vorrang vor allen
übrigen Gesetzen und Verordnungen des Staates mit der Maßgabe, dass diese zu der
Verfassung nicht in Widerspruch stehen dürfen.
SCHUTZRECHTE
Abschnitt I
Artikel 1 bis 19
Fixierung der Grundrechte
Menschenrechte
stehen weltweit allen
Menschen zu, also auch allen
Menschen, die sich auf dem
Staatsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland aufhalten.
des Bürgers vor staatlicher Willkür
sind Kern der freiheitlich-demokratischen
Rechtsordnung.
Staatsbürgerliche Grundrechte
(Bürgerrechte)
haben alle Deutschen, die auf
dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland leben.
Abschnitt II
Artikel 20 bis 37
Regelungen über die Staatsform der Bundesrepublik Deutschland
und über das Verhältnis von Bund und Ländern
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Öffentliches Recht
Grundgesetz
Welche Artikel des Grundgesetzes haben für die Tätigkeit
im Sicherheitsgewerbe Bedeutung?
Artikel 1 Schutz der Menschenwürde
Die Würde des Menschen
ist unantastbar.
ist die wichtigste wertsetzende
Entscheidung des GG
ist das einzige nicht abwägungsfähige Verfassungsgut
u. a.:
Anspruch auf Existenzminimum
Achtung der Menschenwürde
Rechtsgarantie bei Freiheitsentzug
kann nicht aberkannt werden
oder es kann nicht freiwillig darauf
verzichtet werden
Das Deutsche Volk bekennt sich darum
zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten (…)
Menschenrechte gelten weltweit
für jeden Menschen.
Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als
unmittelbar geltendes Recht.
Damit ist das Grundgesetz
das Abwehrmittel gegen
staatliche Willkür.
NOTIZEN:
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Öffentliches Recht
Grundgesetz
Artikel 104 Rechtsgarantie bei Freiheitsentzug
Es besteht zwischen beiden Artikeln – die Menschenwürde betreffend –
ein direkter Zusammenhang.
Dem Festgehaltenen wird Folgendes garantiert:
Verbot der seelischen und körperlichen Misshandlung
über Zulässigkeit und Dauer der Freiheitsentziehung entscheidet nur der Richter
Mitteilung der Gründe der Festnahme
Rechtsbeistand
Artikel 2 Schutz der Persönlichkeit
Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit, soweit er nicht
die Rechte anderer verletzt und nicht
gegen die verfassungsgemäße Ordnung
oder das Sittengesetz verstößt.
Jeder hat das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
In dieses Recht darf nur aufgrund
eines Gesetzes eingegriffen werden.
Jedem Menschen wird das Recht
der Selbstverwirklichung gegeben.
Diese darf nicht zulasten anderer
Personen gehen.
Bestehende Rechtsvorschriften
müssen eingehalten werden.
Es muss den sittlichen Wertvorstellungen Rechnung
getragen werden.
Menschliches Leben ist das höchste
Rechtsgut in unserer Rechtsordnung.
Verbot der:
Verletzung und Verunstaltung
des Körpers
Zuführung von Schmerzen,
Schutz des psychischen Bereiches
(Geist, Gefühle)
Freiheit bezieht sich auf:
Schutz der körperlichen
Bewegungsfreiheit
Regelung der zum Leben unbedingt
erforderlichen Voraussetzungen
(durch Sozialgesetze gewährleistet)
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