Titelei_Titelei.qxd 11.12.15 09:26 Seite 1 Bewachungsgewerbe LERNMATERIALIEN FÜR EINSTEIGER IM BEWACHUNGSGEWERBE Titelei_Titelei.qxd 11.12.15 09:26 Seite 2 Impressum Autoren: Hans-Dieter Frank, Wolfsruh Glenn Rühmkorb, Berlin Fachliche Begleitung: Mechthild F. Teupen, Düsseldorf Sabine Gehrig, Berlin Diese überarbeitete Auflage der Lernmaterialien wurde auf der Grundlage der zurzeit gültigen Rechtsnormen erstellt. Ebenso wurden soweit als möglich vielfältige Hinweise und Anregungen von Nutzern dieser Lernmaterialien aufgenommen und eingearbeitet. Qualifizieren mit Erfolg Das Tor zur Weiterbildung www.dihk-bildungs-gmbh.de www.wis.ihk.de © Herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, Adenauerallee 86, 53113 Bonn Projektkoordination und weitere Informationen: Herr Roger Schulz Tel.: 0228/6205-144 Fax: 0228/6205-200 E-Mail: [email protected] Herstellung: W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld Die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Publikation ist nicht gestattet und strafbar. Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt. Ist in diesen Lernmaterialien von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Kunden u. Ä. die Rede, sind selbstverständlich auch Arbeitnehmerinnen, Mitarbeiterinnen und Kundinnen gemeint. Wir gehen davon aus, dass Sie die Verwendung nur einer Geschlechtsform nicht als Benachteiligung empfinden, sondern dass auch Sie zugunsten einer besseren Lesbarkeit diese Formulierungsweise akzeptieren. Erscheinungsjahr: 2016. Best.-Nr. 7/27-D Titelei_Titelei.qxd 11.12.15 09:26 Seite 3 Zielsetzung Das private Sicherheitsgewerbe hat sich in den vergangenen Jahren enorm entwickelt. Die wachsende Notwendigkeit, die moderne Industriegesellschaft vor den vielfältigsten Risiken zu schützen einerseits und das zunehmende Outsourcen von sicherheitsrelevanten Dienstleistungen andererseits haben dem Wach- und Sicherheitsgewerbe umfangreiche neue Aufgaben übertragen. Die privaten Sicherheitsdienste haben sich von einer Branche mit tradierten Bewachungsaufgaben zu einem Gewerbe mit bedarfs- und kundenorientierten Sicherheitskonzepten hin entwickelt. Diese betreffen immer häufiger auch den öffentlichen Raum. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, bedarf es qualifizierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Ein erster Schritt, um in diesem Arbeitsumfeld tätig zu werden, ist der Nachweis der Unterrichtung nach § 34 GewO und/oder der erfolgreiche Abschluss der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Diese „Lernmaterialien für Einsteiger im Bewachungsgewerbe“ sollen zukünftige Mitarbeiter in der Sicherheitsbranche unterstützen, der Unterrichtung gut folgen und einzelne Sachverhalte nacharbeiten zu können sowie sich qualifiziert auf die Sachkundeprüfung vorzubereiten. Im Einzelnen sollen diese Lernmaterialien fundierte theoretische Kenntnisse auf der Grundlage der Rahmenstoffpläne für das Unterrichtungsverfahren und die Sachkundeprüfung vermitteln, die rechtlichen Vorschriften sowie die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse aufzeigen und erläutern, für den Umgang mit anderen Sicherheitsmitarbeitern, Kunden und Passanten sensibilisieren, grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung, zum Umgang mit technischen Einrichtungen und Hilfsmitteln vermitteln. © DIHK-Bildungs-GmbH Titelei_Titelei.qxd 11.12.15 09:26 Seite 5 Inhaltsverzeichnis Öffentliches Recht Grundgesetz (Rechtsbegriff, Jedermannsrechte) Ausnahmerechte (Rechtfertigungsgründe) Rechtsordnung (Öffentliches Recht, Privatrecht) Gewaltenteilung Polizei/private Sicherheitsdienste Gewerberecht Seite 1 bis 14 1 10 11 12 14 Seite 15 bis 24 Gewerbeordnung (GewO) 15 Bewachungsverordnung (BewachV) 18 Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO Weitere Bestimmungen (z. B. Haftpflicht, Dienstanweisung) Datenschutz Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Zulässigkeit Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung Technische und organisatorische Maßnahmen Auskunft an Betroffene Auskunft an Betroffene Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Privatrecht und Rechtsfähigkeit Eigentum Besitz/Sachen/Tiere Besitz – übertragene Rechte Unerlaubte Handlung Ausnahmerechte (Notwehr/Nothilfe, verteidigender Notstand, angreifender Notstand, Selbsthilfe) Fundsachen Straf- und Verfahrensrecht Strafgesetzbuch (StGB) • Allgemeiner Teil Öffentliches Recht Aufbau einer Straftat, Verbrechen/Vergehen, vorsätzliches/fahrlässiges Handeln Ausnahmerechte (Notwehr/Notstand, rechtfertigender/entschuldigender Notstand) Verhältnismäßigkeit © DIHK-Bildungs-GmbH 18 19 21 Seite 25 bis 31 25 26 29 31 Seite 32 bis 5429 32 33 34 35 40 43 53 Seite 55 bis 107 55 bis 71 55 56 65 71 Titelei_Titelei.qxd 11.12.15 09:26 Seite 6 Inhaltsverzeichnis Strafprozessordnung (StPO) 72 bis 80 Vorläufige Festnahme (Ziel, Voraussetzungen, Durchführung) Zeugen vor Gericht, falsche uneidliche Aussage, Meineid 72 80 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) 81 bis 82 Strafgesetzbuch (StGB) • Besonderer Teil 83 bis 109 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ laut Rahmenstoffplan) Beleidigung Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ laut Rahmenstoffplan) Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ laut Rahmenstoffplan) Diebstahl und Unterschlagung (§§ laut Rahmenstoffplan) Raub, Erpressung; Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei (§§ laut Rahmenstoffplan) Urkundenfälschung Betrug, Computerbetrug, Erschleichen von Leistungen, Untreue (§§ laut Rahmenstoffplan) Sachbeschädigung, unterlassene Hilfeleistung, gemeingefährliche Straftaten (§§ laut Rahmenstoffplan) Missbrauch von Ausweispapieren Umgang mit Verteidigungswaffen 84 87 88 93 96 104 106 108 110 Seite 112 bis 126 Waffengesetz (WaffG) 112 bis 124 Voraussetzungen, Bedürfnisse Erlaubnisse Regelungen für Bewachungsunternehmen (z. B. Aufbewahrung, Ausweispflicht) Begriffe (waffenrechtliche, -technische, munitionstechnische) Verbotene Waffen; andere Verteidigungswaffen Bewachungsverordnung 112 114 116 121 123 126 Unfallverhütungsvorschriften/Arbeitsstättenregeln Seite 127 bis 148 Sozialgesetzbuch (SGB VII) 127 bis 130 Versicherte Tätigkeiten, Berufsgenossenschaften Verantwortung Unternehmer und Versicherter 127 129 DGUV Grundsätze der Prävention 131 bis 133 Pflichten des Unternehmers und der Versicherten, Sachmittel, Ersthelfer, Ausrüstungen 131 © DIHK-Bildungs-GmbH Titelei_Titelei.qxd 11.12.15 09:26 Seite 7 Inhaltsverzeichnis ASR A 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 134 bis 139 Begriffsbestimmungen Sicherheitszeichen und -farben Flucht- und Rettungsplan 134 135 137 DGUV V23 Wach- und Sicherheitsdienste 140 bis 148 Pflichten des Unternehmers und Sicherheitsmitarbeiters (z. B. Eignung, Dienstanweisung, berauschende Mittel, Brillenträger) Hunde/Hundeführer Schusswaffen (Ausrüstung, Führen, Übergabe, Aufbewahrung) Besondere Bestimmungen für Geldtransporte (Eignung, Transport durch Boten) Ordnungswidrigkeiten; andere berufsgenossenschaftliche Vorschriften Umgang mit Menschen 145 145 147 148 Seite 149 bis 181 Bedürfnisse, Motive, Motivation Selbstwertgefühl, Wahrnehmung Vorurteile, Menschenkenntnis, erster Eindruck, Verhalten Kommunikation, Botschaften Frustration, Aggression, Konflikte Aktives Zuhören, Gespräch, Fragen Abstände, Deeskalation, Stress Gruppen, Mengen, Massen, Teams Katastrophe, Panik Grundzüge Sicherheitstechnik 140 149 152 155 161 166 171 174 180 181 Seite 182 bis 213 Technik – Allgemeines Mechanische Sicherungseinrichtungen Elektronische Sicherungseinrichtungen Technische Kommunikationsmittel (Ausrüstung) Brandschutz (vorbeugender und abwehrender Brandschutz, Technik) 182 183 196 202 206 Abkürzungsverzeichnis Seite 214 bis 207 Register Seite 215 bis 218 Verzeichnis der Paragrafen © DIHK-Bildungs-GmbH 219 Seite001-105_Seite001-105.qxd 10.12.15 12:37 Seite 1 Öffentliches Recht Grundgesetz Was versteht man unter dem Begriff „Recht“? ist der Inbegriff der in einer politischen Gemeinschaft geltenden Rechtsordnung. Diese gilt für ein bestimmtes Staatsgebiet und einen bestimmten Personenkreis. Recht Die Rechtsordnung legt die aufeinander abgestimmten und verbindlichen Regeln für das Zusammenleben der Menschen fest. Basis für den Grundsatz der Rechtssicherheit: „Jeder kann wissen, was Recht ist.“ „Jeder kann sich auf Recht verlassen.“ Die oberste Grundlage der Rechtsordnung, und damit auch der Rechtssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland, ist das Grundgesetz. Was regelt das Grundgesetz? Was sind die sogenannten „Schutzrechte“? Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland – unser oberstes und wichtigstes Gesetzbuch (14 Abschnitte). Es legt die staatliche Grundordnung fest, indem es die Staatsform, die Rechtsstellung der Bürger und die Aufgaben der Verfassungsorgane regelt. Das Grundgesetz oder die Verfassung bedeutet und begründet den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen und Verordnungen des Staates mit der Maßgabe, dass diese zu der Verfassung nicht in Widerspruch stehen dürfen. SCHUTZRECHTE Abschnitt I Artikel 1 bis 19 Fixierung der Grundrechte Menschenrechte stehen weltweit allen Menschen zu, also auch allen Menschen, die sich auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. des Bürgers vor staatlicher Willkür sind Kern der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung. Staatsbürgerliche Grundrechte (Bürgerrechte) haben alle Deutschen, die auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland leben. Abschnitt II Artikel 20 bis 37 Regelungen über die Staatsform der Bundesrepublik Deutschland und über das Verhältnis von Bund und Ländern © DIHK-Bildungs-GmbH 1 Seite001-105_Seite001-105.qxd 10.12.15 12:37 Seite 2 Öffentliches Recht Grundgesetz Welche Artikel des Grundgesetzes haben für die Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe Bedeutung? Artikel 1 Schutz der Menschenwürde Die Würde des Menschen ist unantastbar. ist die wichtigste wertsetzende Entscheidung des GG ist das einzige nicht abwägungsfähige Verfassungsgut u. a.: Anspruch auf Existenzminimum Achtung der Menschenwürde Rechtsgarantie bei Freiheitsentzug kann nicht aberkannt werden oder es kann nicht freiwillig darauf verzichtet werden Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten (…) Menschenrechte gelten weltweit für jeden Menschen. Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Damit ist das Grundgesetz das Abwehrmittel gegen staatliche Willkür. NOTIZEN: 2 © DIHK-Bildungs-GmbH Seite001-105_Seite001-105.qxd 10.12.15 12:37 Seite 3 Öffentliches Recht Grundgesetz Artikel 104 Rechtsgarantie bei Freiheitsentzug Es besteht zwischen beiden Artikeln – die Menschenwürde betreffend – ein direkter Zusammenhang. Dem Festgehaltenen wird Folgendes garantiert: Verbot der seelischen und körperlichen Misshandlung über Zulässigkeit und Dauer der Freiheitsentziehung entscheidet nur der Richter Mitteilung der Gründe der Festnahme Rechtsbeistand Artikel 2 Schutz der Persönlichkeit Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In dieses Recht darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Jedem Menschen wird das Recht der Selbstverwirklichung gegeben. Diese darf nicht zulasten anderer Personen gehen. Bestehende Rechtsvorschriften müssen eingehalten werden. Es muss den sittlichen Wertvorstellungen Rechnung getragen werden. Menschliches Leben ist das höchste Rechtsgut in unserer Rechtsordnung. Verbot der: Verletzung und Verunstaltung des Körpers Zuführung von Schmerzen, Schutz des psychischen Bereiches (Geist, Gefühle) Freiheit bezieht sich auf: Schutz der körperlichen Bewegungsfreiheit Regelung der zum Leben unbedingt erforderlichen Voraussetzungen (durch Sozialgesetze gewährleistet) © DIHK-Bildungs-GmbH 3