1. September 1997 ICS 77.150.20 I I Magnesium und Magnesiumlegierungen Blockmetalle und Gußstücke aus Magnesiumlegierungen Magnesium and magnesium alloys Magnesium alloy ingots and Castings ÖNORM EN 1753 Normengruppe M ldent (IDT) mit EN 1753:1997 Magnesium et alliages de magnesium Lingots et pieces moulees en alliages de magnesium Die Europäische Norm EN 1753 hat den Status einer ÖsterreichischenNorm. Die ÖNORM EN 1753 besteht aus - diesem nationalen Deckblatt sowie - der offiziellen deutschsprachigen Fassung AS+ Shop 06.06.2017 der EN 1753:1997. Hinweise auf Normen ohne Ausgabedatum beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung. Fortsetzung EN 1753 Seiten 1 bis 14 Fachnormenausschuß 049 Gießereiwesen PG 11 0 ON - 1997 Verkauf von in- und ausländischen Normen und techn. Regelwerken durch: Österreichisches Normungsinstitut (ON), Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger Heinestraße 38, Postfach 130, A-1021 Wien, nur mit Zustimmung des ON gestattet ! Telefon: 213 00-805, Telefax: 213 00-818 AS+ Shop 06.06.2017 EUROPÄISCHENORM EN 1753 EUROPEAN STANDARD NORME EUROPEENNE Juni 1997 ICS 77.150.20 Deskriptoren: Magnesium, Magnesiumlegierung, Gußblock, Guß, Bezeichnung, chemische Zusammensetzung, mechanische Eigenschaft, Probekörper, Prüfung, Gleichheitsbezeichnung Deutsche Fassung Magnesium und MagnesiumlegierungenBlockmetalle und Gußstücke aus Magnesiumlegierungen Magnesium and magnes ium a 1 1oys a l l o y i n g o t s and Castings Diese Europäische Norm wurde - von Magnesium e t a l l i a g e s de magnesium - L i n g o t s e t p i eces moulees en a 1 1iages de magnesium Magnesium CEN am 1997-05-01 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu e r f ü l Len, i n der d i e Bedingungen f e s t g e l e g t sind, u n t e r denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status e i n e r n a t i o n a l e n Norm zu geben i s t . Auf dem l e t z t e n Stand b e f i n d l i c h e L i s t e n d i e s e r nationalen Normen m i t i h r e n b i b l i o g r a p h i s c h e n Angaben s i n d beim Z e n t r a l s e k r e t a r i a t oder b e i jedem CEN-Mitglied auf Anfrage e r h ä l t l i c h . D i e Europäischen Normen bestehen i n d r e i o f f i z i e l l e n Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung i n e i n e r anderen Sprache, d i e von einem CEN-Mitglied i n eigener Verantwortung durch Übersetzung i n d i e Landessprache gemacht und dem Z e n t r a l c e k r e t a r i a t m i t g e t e i l t worden i s t , hat den gleichen Status wie d i e o f f i z i e l l e n Fassungen. CEN-Mitglieder s i n d d i e n a t i o n a l e n Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, I t a l i e n , Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik und dem Vereinigten Königreich. AS+ Shop 06.06.2017 CEN Europäisches Komitee für Normung European Comnittee f o r Standardization Comite Europeen de Normalisation Zentralsekretariat: rue de Stassart,36 0 1997 CEN - 8-1050 Brüssel A l l e Rechte der Verwertung, g l e i c h i n welcher Form und i n welchem Verfahren, s i n d weltweit den n a t i o n a l e n M i t g l i e d e r n von CEN vorbehalten. Ref. No. EN 1753:1997 D Seite 2 EN 1753:1997 Inhalt Seite Vorwort Einleitung ........................... 3 8 Wiederholungsprüfungen . .......................... 4 9 Runden von Zahlen ............... 4 Tabelle 1: Chemische Zusammensetzung von Magnesiumlegierungen für Blockmetalle . . I Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen ............ 4 3 3.1 3.2 3.3 Bezeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werkstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kennzeichnung der Wärmebehandlung . . Kennzeichnung des Gießverfahrens . . . . 4 4 5 5 4 Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.1 Chemische Zusammensetzung . . . . . . . . 4.2 Mechanische Eigenschaften der Gußstücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Häufigkeit der Prüfung . . . . . . . . . . . . . 5 Probenahme ..................... 6 Proben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.1 Ausführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2 Proben aus getrennt gegossenen Probestücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.3 Aus Gußstücken entnommene Proben . 7 Prüfverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.1 Zugversuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.2 Brinellhärteprüf ung . . . . . . . . . . . . . . AS+ Shop 06.06.2017 Seite ............. 7 ................. 7 . 8 .. 9 Tabelle 3: Mechanische Eigenschaften von Sandguß-Magnesiumlegierungen . . . . . ... 10 5 5 Tabelle 4: Mechanische Eigenschaften von Kokillenguß-Magnesiumlegierungen . . . ... 10 5 6 Tabelle 5: Mechanische Eigenschaften von Druckguß-Magnesiumlegierungen . . . . ... 11 6 Anhang A (informativ) Literaturhinweise .... 12 6 6 Anhang B (informativ) Liste der den europäischen Bezeichnungen entsprechenden internationalen, nationalen und früheren nationalen europäischen Bezeichnungen . . . 13 6 .. 7 .. 7 7 7 Tabelle 2: Chemische Zusammensetzung von Magnesiumlegierungen für Gußstücke . . Anhang C (informativ) Zusätzliche Angaben zum Mangan- und Eisengehalt . . . . . . . .. 14 Seite 3 EN 1 7 5 3 : 1 9 9 7 Vorwort Diese Europäische Norm wurde v o m Technischen Komitee CEN/TC 1 90 "Gießereiwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat v o m DIN gehalten wird. Diese Europäische Norm muß den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Dezember 1997, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Dezember 1 997 zurückgezogen werden. Im Rahmen seines Arbeitsprogrammes hat das Technische Komitee CEN/TC 1 9 0 in Zusammenarbeit mit CEN/TC 190/WG 3.10 "Magnesiumguß" die folgende Norm ausgearbeitet: EN 1 7 5 3 Magnesium und Magnesiumlegierungen - Blockmetalle und Gußstücke aus Magnesiumlegierungen AS+ Shop 06.06.2017 Entsprechend der CENKENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. Seite 4 EN 1753:1997 Einleitung Diese Europäische Norm teilt die im Handel erhältlichen Magnesiumlegierungen in eine Reihe von Sorten ein, die für die jeweiligen Anwendungsfälle geeignet sind. Einige der in dieser Norm aufgeführten Legierungen können Gegenstand eines Patentes oder von patentierten Anwendungsfällen sein, und deren Aufzählung in dieser Norm ist in keiner Weise so auszulegen, daß unter solchen Patentrechten eine Lizenz vergeben wird. 1 Anw endungsbereich Diese Europäische Norm legt die chemische Zusammensetzung von Magnesiumlegierungen für Blockmetalle fest. Ferner legt sie die chemische Zusammensetzung von Magnesiumlegierungen für Gußstücke fest. Außerdem sind die mechanischen Eigenschaften von getrennt gegossenen Probestücken aus diesen Legierungen (siehe Abschnitt 6) festgelegt, des weiteren nach Vereinbarung die mechanischen Eigenschaften von Magnesiumlegierungen für Gußstücke, die an aus dem Gußstück entnommenen Probestücken ermittelt werden. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei starren Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation. EN 1559-5 Gießereiwesen - Technische Lieferbedingungen - Teil 5: Zusätzliche Anforderungen an Gußstücke aus Magnesiumlegierungen EN 10002-1 Metallische Werkstoffe - Zugversuch - Teil 1 : Prüfverfahren (bei Raumtemperatur) EN 10003-1 Metallische Werkstoffe - Härteprüfung - Brinell - Teil 1 : Prüfverfahren ISO 3 1-0: 19 9 2 Quantities and units - Part 0: General principles ANMERKUNG: Informative Verweisungen auf Dokumente, die bei der Erstellung dieser Norm herangezogen und an den entsprechenden Stellen im Text aufgeführt wurden, sind unter "Literaturhinweise" aufgeführt, siehe Anhang A. 3 Bezeichnung 3.1 Werkstoff Der Werkstoff ist entweder durch das Kurzzeichen oder die Nummer zu bezeichnen, wie in den Tabellen 1 bis 5 angegeben. AS+ Shop 06.06.2017 ANMERKUNG 1 : Die Werkstoff bezeichnung durch Nummern und die Werkstoff bezeichnung durch Kurzzeichen entsprechen EN 1754. ANMERKUNG 2: Eine Liste der den europäischen Bezeichnungen entsprechenden internationalen, nationalen und früheren nationalen europäischen Bezeichnungen ist in Anhang B enthalten. ANMERKUNG 3: Die Werkstoffe für Anwendungsfälle der Luft- und Raumfahrt, auf die in den von AECMA (Association Europhenne des Constructeurs de Materie1 Aerospatial) erstellten Europäischen Normen verwiesen wird, haben andere Bezeichnungen. Seite 5 EN 1753:1997 3.2 Kennzeichnung der Wärmebehandlung Für die Kennzeichnung der Wärmebehandlung sind folgende Kurzzeichen ZU verwenden: - F im Rohgußzustand; - T 4 Iösungsgeglüht und kaltausgelagert; - T5 im Rohgußzustand und warmausgelagert; - T6 Iösungsgeglüht und warmausgelagert. ANMERKUNG: Beispiele für die Anwendung dieser Kennzeichnungssymbole sind in EN 1 559-5 enthalten. 3.3 Kennzeichnung des Gießverfahrens Für die Kennzeichnung der verschiedenen Gießverfahren sind folgende Kurzzeichen zu verwenden: - S Sandgießverfahren; - K Kokillengießverfahren; - D Druckgießverfahren; - L Feingießverfahren. ANMERKUNG: Beispiele für die Anwendung dieser Kennzeichnungssymbole sind in EN 1 559-5 enthalten. 4 Anforderungen 4. I Chemische Zusammensetzung Die chemische Zusammensetzung von Blockmetallen aus Magnesiumlegierungen muß den Anforderungen an die jeweiligen Werkstoffe in Tabelle 1 entsprechen. Die chemische Zusammensetzung von Gußstücken aus Magnesiumlegierungen muß den Anforderungen an die jeweiligen Werkstoffe in Tabelle 2 entsprechen. ANMERKUNG: Zusätzliche Angaben zum Mangan- und Eisengehalt, siehe Anhang C. 4.2 Mechanische Eigenschaften der Gußstücke Die mechanischen Eigenschaf ten, die an aus getrennt gegossenen Probestücken hergestellten Proben ermittelt werden, müssen bei Sandguß- und Kokillengußstücken den Anforderungen in den Tabellen 3 und 4 entsprechen. Wie jeweils zutreffend, sind die Versuche nach Abschnitt 7 durchzuführen. AS+ Shop 06.06.2017 ANMERKUNG 1 : Die mechanischen Eigenschaften, die an aus getrennt gegossenen Probestücken hergestellten Proben ermittelt werden, sind für Feingußstücke nicht festgelegt, da nur begrenzte Erfahrungen vorliegen. In der Regel entsprechen sie den mechanischen Eigenschaften von Kokillengußstücken. ANMERKUNG 2: Die Werte, die an Proben von aus Gußstücken entnommenen Probestücken ermittelt werden, können von den in den Tabellen festgelegten Mindestwerten abweichen, da sich aufgrund unterschiedlicher Wanddicken unterschiedliche Gefüge und eine unterschiedliche Gußstückqualität (Fehlerfreiheit) ergeben können. ANMERKUNG 3: Die mechanischen Eigenschaften von Druckgußstücken, die an aus getrennt gegossenen Probestücken hergestellten Proben ermittelt werden, haben eine starke Abhängigkeit von den DruckgießParametern. Die in Tabelle 5 angegebenen Eigenschaften sind deshalb nur Anhaltswerte. Die Brinellhärteprüfung ist an Stellen von Gußstücken ohne Porosität oder an einer Probe durchzuführen, die keiner Beanspruchung ausgesetzt wurde.