önorm en 1753 - Austrian Standards plus

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1. September 1997
ICS 77.150.20
I
I
Magnesium und Magnesiumlegierungen
Blockmetalle und Gußstücke aus
Magnesiumlegierungen
Magnesium and magnesium alloys Magnesium alloy ingots and Castings
ÖNORM
EN 1753
Normengruppe M
ldent (IDT) mit EN 1753:1997
Magnesium et alliages de magnesium Lingots et pieces moulees en alliages de magnesium
Die Europäische Norm EN 1753 hat den Status einer ÖsterreichischenNorm.
Die ÖNORM EN 1753 besteht aus
- diesem nationalen Deckblatt sowie
- der offiziellen deutschsprachigen Fassung
AS+ Shop 06.06.2017
der EN 1753:1997.
Hinweise auf Normen ohne Ausgabedatum beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung.
Fortsetzung
EN 1753 Seiten 1 bis 14
Fachnormenausschuß
049
Gießereiwesen
PG 11
0 ON - 1997
Verkauf von in- und ausländischen Normen und techn.
Regelwerken durch: Österreichisches Normungsinstitut (ON), Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck oder Vervielfältigung,
Aufnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger
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nur mit Zustimmung des ON gestattet !
Telefon: 213 00-805, Telefax: 213 00-818
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EUROPÄISCHENORM
EN 1753
EUROPEAN STANDARD
NORME EUROPEENNE
Juni 1997
ICS 77.150.20
Deskriptoren:
Magnesium, Magnesiumlegierung, Gußblock, Guß, Bezeichnung, chemische Zusammensetzung, mechanische
Eigenschaft, Probekörper, Prüfung, Gleichheitsbezeichnung
Deutsche Fassung
Magnesium und MagnesiumlegierungenBlockmetalle und Gußstücke aus
Magnesiumlegierungen
Magnesium and magnes ium a 1 1oys
a l l o y i n g o t s and Castings
Diese
Europäische
Norm
wurde
-
von
Magnesium e t a l l i a g e s de magnesium - L i n g o t s e t
p i eces moulees en a 1 1iages de magnesium
Magnesium
CEN
am
1997-05-01
angenommen.
Die
CEN-Mitglieder
sind
gehalten,
die
CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu e r f ü l Len, i n der d i e Bedingungen f e s t g e l e g t sind, u n t e r denen dieser Europäischen Norm
ohne jede Änderung der Status e i n e r n a t i o n a l e n Norm zu geben i s t .
Auf dem l e t z t e n Stand b e f i n d l i c h e L i s t e n d i e s e r nationalen Normen m i t i h r e n b i b l i o g r a p h i s c h e n Angaben s i n d beim
Z e n t r a l s e k r e t a r i a t oder b e i jedem CEN-Mitglied auf Anfrage e r h ä l t l i c h .
D i e Europäischen Normen bestehen i n d r e i o f f i z i e l l e n Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung i n e i n e r
anderen Sprache, d i e von einem CEN-Mitglied i n eigener Verantwortung durch Übersetzung i n d i e Landessprache gemacht
und dem Z e n t r a l c e k r e t a r i a t m i t g e t e i l t worden i s t , hat den gleichen Status wie d i e o f f i z i e l l e n Fassungen.
CEN-Mitglieder s i n d d i e n a t i o n a l e n Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Island, I t a l i e n , Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz,
Spanien, Tschechische Republik und dem Vereinigten Königreich.
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CEN
Europäisches Komitee für Normung
European Comnittee f o r Standardization
Comite Europeen de Normalisation
Zentralsekretariat: rue de Stassart,36
0
1997 CEN
-
8-1050 Brüssel
A l l e Rechte der Verwertung, g l e i c h i n welcher Form und i n welchem Verfahren, s i n d weltweit den
n a t i o n a l e n M i t g l i e d e r n von CEN vorbehalten.
Ref. No. EN 1753:1997 D
Seite 2
EN 1753:1997
Inhalt
Seite
Vorwort
Einleitung
...........................
3
8 Wiederholungsprüfungen .
..........................
4
9 Runden von Zahlen
...............
4
Tabelle 1: Chemische Zusammensetzung von
Magnesiumlegierungen für Blockmetalle . .
I
Anwendungsbereich
2
Normative Verweisungen
............
4
3
3.1
3.2
3.3
Bezeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werkstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kennzeichnung der Wärmebehandlung . .
Kennzeichnung des Gießverfahrens . . . .
4
4
5
5
4
Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1 Chemische Zusammensetzung . . . . . . . .
4.2 Mechanische Eigenschaften der
Gußstücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.3 Häufigkeit der Prüfung . . . . . . . . . . . . .
5
Probenahme
.....................
6
Proben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.1 Ausführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2 Proben aus getrennt gegossenen Probestücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.3 Aus Gußstücken entnommene Proben .
7
Prüfverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.1 Zugversuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.2 Brinellhärteprüf ung . . . . . . . . . . . . . .
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Seite
.............
7
.................
7
.
8
..
9
Tabelle 3: Mechanische Eigenschaften von
Sandguß-Magnesiumlegierungen . . . . .
...
10
5
5
Tabelle 4: Mechanische Eigenschaften von
Kokillenguß-Magnesiumlegierungen . . .
...
10
5
6
Tabelle 5: Mechanische Eigenschaften von
Druckguß-Magnesiumlegierungen . . . .
...
11
6
Anhang A (informativ) Literaturhinweise
....
12
6
6
Anhang B (informativ) Liste der den europäischen Bezeichnungen entsprechenden
internationalen, nationalen und früheren
nationalen europäischen Bezeichnungen . . . 13
6
..
7
..
7
7
7
Tabelle 2: Chemische Zusammensetzung von
Magnesiumlegierungen für Gußstücke . .
Anhang C (informativ) Zusätzliche Angaben
zum Mangan- und Eisengehalt . . . . . . .
..
14
Seite 3
EN 1 7 5 3 : 1 9 9 7
Vorwort
Diese Europäische Norm wurde v o m Technischen Komitee CEN/TC 1 90 "Gießereiwesen" erarbeitet, dessen
Sekretariat v o m DIN gehalten wird.
Diese Europäische Norm muß den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines
identischen Textes oder durch Anerkennung bis Dezember 1997, und etwaige entgegenstehende nationale
Normen müssen bis Dezember 1 997 zurückgezogen werden.
Im Rahmen seines Arbeitsprogrammes hat das Technische Komitee CEN/TC 1 9 0 in Zusammenarbeit mit
CEN/TC 190/WG 3.10 "Magnesiumguß" die folgende Norm ausgearbeitet:
EN 1 7 5 3
Magnesium und Magnesiumlegierungen - Blockmetalle und Gußstücke aus Magnesiumlegierungen
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Entsprechend der CENKENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder
gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz,
Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich.
Seite 4
EN 1753:1997
Einleitung
Diese Europäische Norm teilt die im Handel erhältlichen Magnesiumlegierungen in eine Reihe von Sorten ein, die
für die jeweiligen Anwendungsfälle geeignet sind.
Einige der in dieser Norm aufgeführten Legierungen können Gegenstand eines Patentes oder von patentierten
Anwendungsfällen sein, und deren Aufzählung in dieser Norm ist in keiner Weise so auszulegen, daß unter
solchen Patentrechten eine Lizenz vergeben wird.
1 Anw endungsbereich
Diese Europäische Norm legt die chemische Zusammensetzung von Magnesiumlegierungen für Blockmetalle fest.
Ferner legt sie die chemische Zusammensetzung von Magnesiumlegierungen für Gußstücke fest. Außerdem
sind die mechanischen Eigenschaften von getrennt gegossenen Probestücken aus diesen Legierungen (siehe
Abschnitt 6) festgelegt, des weiteren nach Vereinbarung die mechanischen Eigenschaften von Magnesiumlegierungen für Gußstücke, die an aus dem Gußstück entnommenen Probestücken ermittelt werden.
2 Normative Verweisungen
Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen
Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei starren Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung
eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation.
EN 1559-5
Gießereiwesen - Technische Lieferbedingungen - Teil 5: Zusätzliche Anforderungen an Gußstücke aus
Magnesiumlegierungen
EN 10002-1
Metallische Werkstoffe - Zugversuch - Teil 1 : Prüfverfahren (bei Raumtemperatur)
EN 10003-1
Metallische Werkstoffe - Härteprüfung - Brinell - Teil 1 : Prüfverfahren
ISO 3 1-0:
19 9 2
Quantities and units - Part 0: General principles
ANMERKUNG: Informative Verweisungen auf Dokumente, die bei der Erstellung dieser Norm herangezogen und an den entsprechenden Stellen im Text aufgeführt wurden, sind unter "Literaturhinweise"
aufgeführt, siehe Anhang A.
3 Bezeichnung
3.1 Werkstoff
Der Werkstoff ist entweder durch das Kurzzeichen oder die Nummer zu bezeichnen, wie in den Tabellen 1 bis
5 angegeben.
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ANMERKUNG 1 : Die Werkstoff bezeichnung durch Nummern und die Werkstoff bezeichnung durch
Kurzzeichen entsprechen EN 1754.
ANMERKUNG 2: Eine Liste der den europäischen Bezeichnungen entsprechenden internationalen,
nationalen und früheren nationalen europäischen Bezeichnungen ist in Anhang B enthalten.
ANMERKUNG 3: Die Werkstoffe für Anwendungsfälle der Luft- und Raumfahrt, auf die in den von
AECMA (Association Europhenne des Constructeurs de Materie1 Aerospatial) erstellten Europäischen
Normen verwiesen wird, haben andere Bezeichnungen.
Seite 5
EN 1753:1997
3.2 Kennzeichnung der Wärmebehandlung
Für die Kennzeichnung der Wärmebehandlung sind folgende Kurzzeichen
ZU
verwenden:
- F im Rohgußzustand;
- T 4 Iösungsgeglüht und kaltausgelagert;
- T5 im Rohgußzustand und warmausgelagert;
- T6 Iösungsgeglüht und warmausgelagert.
ANMERKUNG: Beispiele für die Anwendung dieser Kennzeichnungssymbole sind in EN 1 559-5 enthalten.
3.3 Kennzeichnung des Gießverfahrens
Für die Kennzeichnung der verschiedenen Gießverfahren sind folgende Kurzzeichen zu verwenden:
- S Sandgießverfahren;
- K Kokillengießverfahren;
- D Druckgießverfahren;
- L Feingießverfahren.
ANMERKUNG: Beispiele für die Anwendung dieser Kennzeichnungssymbole sind in EN 1 559-5 enthalten.
4 Anforderungen
4. I Chemische Zusammensetzung
Die chemische Zusammensetzung von Blockmetallen aus Magnesiumlegierungen muß den Anforderungen an die
jeweiligen Werkstoffe in Tabelle 1 entsprechen.
Die chemische Zusammensetzung von Gußstücken aus Magnesiumlegierungen muß den Anforderungen an die
jeweiligen Werkstoffe in Tabelle 2 entsprechen.
ANMERKUNG: Zusätzliche Angaben zum Mangan- und Eisengehalt, siehe Anhang C.
4.2 Mechanische Eigenschaften der Gußstücke
Die mechanischen Eigenschaf ten, die an aus getrennt gegossenen Probestücken hergestellten Proben ermittelt
werden, müssen bei Sandguß- und Kokillengußstücken den Anforderungen in den Tabellen 3 und 4 entsprechen.
Wie jeweils zutreffend, sind die Versuche nach Abschnitt 7 durchzuführen.
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ANMERKUNG 1 : Die mechanischen Eigenschaften, die an aus getrennt gegossenen Probestücken
hergestellten Proben ermittelt werden, sind für Feingußstücke nicht festgelegt, da nur begrenzte Erfahrungen vorliegen. In der Regel entsprechen sie den mechanischen Eigenschaften von Kokillengußstücken.
ANMERKUNG 2: Die Werte, die an Proben von aus Gußstücken entnommenen Probestücken ermittelt
werden, können von den in den Tabellen festgelegten Mindestwerten abweichen, da sich aufgrund
unterschiedlicher Wanddicken unterschiedliche Gefüge und eine unterschiedliche Gußstückqualität (Fehlerfreiheit) ergeben können.
ANMERKUNG 3: Die mechanischen Eigenschaften von Druckgußstücken, die an aus getrennt gegossenen
Probestücken hergestellten Proben ermittelt werden, haben eine starke Abhängigkeit von den DruckgießParametern. Die in Tabelle 5 angegebenen Eigenschaften sind deshalb nur Anhaltswerte.
Die Brinellhärteprüfung ist an Stellen von Gußstücken ohne Porosität oder an einer Probe durchzuführen, die
keiner Beanspruchung ausgesetzt wurde.
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