IV Angriff auf die Menschenwürde – Folter im 21. Jahrhundert Politik · Beitrag 29 5 von 20 Materialübersicht Stunde 1: Folter in Deutschland – gestern und heute M 1 (Fo) Grusel, Horror, Gänsehaut! – Mittelalterliche Folterwerkzeuge M 2 (Ab) Ist Folter in Deutschland heute erlaubt? – Das sagt das Grundgesetz Stunde 2: Das internationale Folterverbot – Ideal und Wirklichkeit M 3 (Ab) „Papier ist geduldig“ – internationale Bestimmungen gegen Folter M 4 (Tx) In den Vorzimmern der Hölle – das bestürzende Tagebuch des UN-Anti-FolterBeauftragten Manfred Nowak U A Stunde 3: Folter – Opfer und Täter M 5 (Tx) Folteropfer in Deutschland – „Ich wollte, ich wäre nie geboren“ M 6 (Tx) Kann jeder zum Täter werden? – Das Stanford-Prison-Experiment H C Stunde 4: „Rettungsfolter“ – Pro und Kontra M Darf der Staat in Ausnahmefällen foltern? 7 (Ab) S R O V zur Vollversion 47 RAAbits Realschule Sozialkunde/Politik Juni 2014 IV Angriff auf die Menschenwürde – Folter im 21. Jahrhundert Politik · Beitrag 29 7 von 20 M2 Ist Folter in Deutschland heute erlaubt? – Das sagt das Grundgesetz Folter war bis ins 18. Jahrhundert hinein ein weit verbreitetes Mittel, um z. B. Geständnisse zu erzwingen. Doch wie sieht das heute aus? Ist Folter in Deutschland erlaubt? Und was genau versteht man überhaupt unter „Folter“? In der Anti-Folter-Konvention (CAT) der Vereinten Nationen wird „Folter“ folgendermaßen definiert: Artikel 1 (1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck „Folter“ jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, […], wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person […] verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, […]. U A H C Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz (GG), äußert sich unmissverständlich zu Körperstrafen. Hier kannst du die wichtigsten Artikel zu diesem Thema lesen. S R Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. O V Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Aufgaben 1. Gib mit eigenen Worten wieder, wie „Folter“ in der Anti-Folter-Konvention (CAT) der Vereinten Nationen definiert wird. Diese Definition wird manchmal auch kritisiert. Überlege, was die Gründe für die Kritik sein könnten. 2. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Erläutere, was dies konkret bedeutet. 3. „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Erkläre die Bedeutung dieser Formulierung. 4. Was bedeutet der Zusatz von Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, dass „in diese Rechte […] nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden […]“ darf? 5. Erkläre mithilfe der Grundgesetzartikel, warum die auf der Farbfolie M 1 abgebildeten Folterinstrumente heute verboten sind. zur Vollversion 47 RAAbits Realschule Sozialkunde/Politik Juni 2014 8 von 20 Angriff auf die Menschenwürde – Folter im 21. Jahrhundert Politik · Beitrag 29 IV M3 „Papier ist geduldig“ – internationale Bestimmungen gegen Folter Heutzutage enthalten verschiedene völkerrechtliche Bestimmungen ein Folterverbot. Aber wird Folter damit wirklich verhindert? Und was versteht man überhaupt unter „völkerrechtlichen Bestimmungen“? Infokasten – Völkerrecht Als Völkerrecht bezeichnet man die Rechtsordnung, die zwischen Staaten besteht. Im Gegensatz zum Recht kann das Völkerrecht nicht von einer zentralen Gewalt durchgesetzt werden, sondern ist von der Anerkennung der jeweiligen Staaten abhängig. Völkerrecht entsteht durch Verträge wie beispielsweise Abkommen, Konventionen, Pakte u. Ä. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Verfassung der Vereinten Nationen (UN-Charta) von 1945, die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen sowie die Konventionen und Abkommen des Europarates. U A Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. H C Artikel 2 der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen (1) Jeder Vertragsstaat trifft wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige, gerichtliche oder sonstige Maßnahmen, um Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern. S R Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. O V Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen stellt kein direkt anwendbares Recht dar, d. h., man kann nicht gegen einen Verstoß vor einem Gericht klagen. Dagegen kann die Europäische Menschenrechtskonvention von allen Bürgerinnen und Bürgern aus den 47 Staaten des Europarates direkt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeklagt werden. Seit Ratifizierung des Vertrags von Lissabon haben – mit Ausnahme von Großbritannien und Polen – die Bürger der EU zusätzlich die Möglichkeit, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen. Aufgaben 1. Erkläre kurz den Inhalt der oben zitierten Artikel. 2. Erläutere, wodurch sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates unterscheidet. 47 RAAbits Realschule Sozialkunde/Politik Juni 2014 zur Vollversion IV Angriff auf die Menschenwürde – Folter im 21. Jahrhundert Politik · Beitrag 29 9 von 20 M4 5 10 15 20 25 30 35 40 45 In 90 Prozent der Staaten wird gefoltert – oft grausamer als im Mittelalter. Der österreichische Jurist Manfred Nowak, jahrelang UN-Sonderberichterstatter über Folter, hat jetzt seine Recherchen zu einem erschütternden Buch zusammengefasst. […] Sechs Jahre lang ist er im Auftrag der Vereinten Nationen um die Welt gereist, hat Lager und Gefängnisse inspiziert und ist in die Keller von Polizeistationen und Geheimdienstkerkern vorgedrungen. Dass Nowak und seine Helfer diese Missionen weitgehend unbeschadet überlebt haben, grenzt an ein Wunder. […] Sein Fazit: „Folter gehört nicht nur zum Instrumentarium der Geheimpolizei finsterer Schurkenstaaten, sondern zum Standardrepertoire der normalen Kriminalpolizei, auch in Demokratien.“ […] Wenn in neun von zehn Staaten gefoltert wird, wird die Folgenlosigkeit diplomatischer Erklärungen sichtbar. Das wussten auch die UN und entsandten daher Sonderberichterstatter in Staaten, die unter Folterverdacht standen. Diese mussten den Besuch der Kontrolleure allerdings ausdrücklich zulassen. Umso schwieriger ist deren Arbeit. Ihnen wird offiziell freier Zugang zu Gefängnissen garantiert, sie dürfen auch filmen, fotografieren und unbelauscht mit Häftlingen reden – in der Praxis sieht dies aber meist anders aus. In China etwa wurden die Mobiltelefone von Nowaks Team systematisch abgehört. Der alle paar Stunden vorgenommene Wechsel des PIN-Codes nutzte nichts. Die Behörden stöberten fast alle kontaktierten Gesprächspartner auf und zogen sie aus dem Verkehr. U A H C S R © Thinkstock In den Vorzimmern der Hölle – das bestürzende Tagebuch des UN-Anti-Folter-Beauftragten Manfred Nowak In Kasachstan wurden vor Nowaks Eintreffen alle Gefängnisse geputzt und neu gestrichen, weil man nicht wusste, welche Haftanstalt Nowak wann besuchen werde. Die Behörden übertrieben etwas: In einem Frauengefängnis arrangierte man eine Party mit Musik und Tanz und wollte den UN-Leuten einreden, das sei hier jeden Abend so. Tatsächlich mussten die Frauen in den vier Nächten vor Nowaks Ankunft auf dem Boden schlafen, damit sie nicht die blütenweiße Bettwäsche verknitterten, die zur Verblüffung der Insassinnen aufgezogen worden war. O V Die Haftbedingungen sind meist schlimmer als die eigentlichen Foltern, gaben selbst Gefolterte gegenüber der Kommission an. „Menschen leben für Monate oder gar Jahre in völlig überfüllten und verdreckten Polizeizellen ohne ausreichende Belüftung oder Beleuchtung, ohne Wasser und Toiletten. Sie sitzen und schlafen auf dem Lehm- oder Betonboden, wo alle möglichen Insekten auf der Suche nach Speiseresten sind. Die Hitze und der Gestank sind schon nach wenigen Stunden unerträglich.“ Manche Häftlinge verbrächten mehr als fünf Jahre 24 Stunden täglich in diesen Zellen und sähen nie Tageslicht, erklärt Nowak. In der Mongolei herrscht ein albtraumartiges Strafvollzugssystem. Zu mehr als 20 Jahren Haft verurteilte Straftäter werden für die gesamte Haftdauer in Isolierzellen gesperrt, die sie nur zweimal pro Woche für je eine Stunde verlassen dürfen. Beschäftigung, Sport oder Lesestoff gibt es nicht. Nach wenigen Jahren sind fast alle psychische Wracks. Zum Tode Verurteilte verbringen die Zeit bis zur Hinrichtung – oft sind das mehrere Monate – an Händen und Füßen gefesselt in Dunkelhaft. In Nepal bestritten die Behörden Folterungen, bis die Kommission nach Hinweisen von Häftlingen den Folterraum im obersten Stockwerk des Polizeihauptquartiers von Kathmandu fand. Sogar die Bambusstöcke, mit denen eben noch geprügelt worden war, lagen da. Die Gemarterten werden dort mit verbundenen Augen mehrere Stunden lang mit dem Kopf nach unten aufgehängt und mit Stockschlägen und Elektroschocks gequält, erzählten die Opfer. In Sri Lanka sprach die UN-Delegation mit Häftlingen, die an ihren mit Draht zusammengebundenen Daumen aufgehängt worden waren. Die Daumen waren danach ebenso unheilbar geschädigt wie die Füße der Häftlinge in Jordanien, denen man stundenlang auf die Fußsohlen geschlagen hatte. zur Vollversion 47 RAAbits Realschule Sozialkunde/Politik Juni 2014 IV Angriff auf die Menschenwürde – Folter im 21. Jahrhundert Politik · Beitrag 29 13 von 20 M6 Kann jeder zum Täter werden? – Das Stanford-Prison-Experiment 5 10 15 20 25 30 […] Ein berühmtes Beispiel dafür, welch verhängnisvolle Ergebnisse gruppendynamische Prozesse hervorbringen können, ist das „Stanford-Prison-Experiment“ des US-Psychologen Philip Zimbardo. In seinem Versuch musste der Forscher 1971 auf schmerzliche Weise erfahren, was eine Situation, in der Macht und Unterwerfung willkürlich verteilt werden, aus ganz normalen Menschen machen kann. In der Studie waren 24 Freiwillige entweder zu Gefängniswärtern oder zu Gefangenen erklärt worden. Die Gefangenen wurden von Anfang an gedemütigt, mussten Krankenhaus-Nachthemden und Ketten an den Füßen tragen, wurden nur noch mit Nummern statt mit ihren Namen angesprochen. Da es für die „Wärter“ keine expliziten Regeln gab, entwickelten sie eigene Unterdrückungsmethoden, um die „Gefangenen“ gefügig zu machen. So wurden zur Bestrafung Liegestütze angeordnet, den Eingesperrten wurden Decken und Matratzen weggenommen, es gab eine lichtlose Einzelhaft-Zelle. U A © Duke Downey/San Francisco Chronicle/Corbis Waren Hunderttausende Deutsche im Dritten Reich Psychopathen und Sadisten? Nein, sagen Psychologen nahezu einhellig: Das Täter-Potenzial steckt in fast jedem – was Experimente belegen. Im Laufe des Experiments wurden die Unterdrückungsmaßnahmen immer extremer: Als sich die „Wärter“ nachts unbeobachtet fühlten, zwangen sie die „Gefangenen“, sich auszuziehen und miteinander sexuelle Akte zu simulieren – was fatal an das erinnert, was US-Soldaten Jahrzehnte später im irakischen Gefängnis Abu Ghureib Häftlingen antaten. Zimbardo musste sein auf zwei Wochen angelegtes Experiment nach sechs Tagen abbrechen, weil die Situation vollständig außer Kontrolle geraten war. […] H C Den Folterskandal von Abu Ghureib bezeichnete Zimbardo vor einiger Zeit in einem offenen Brief als logische Folge des Krieges. Wesentliche Faktoren seien Anonymität und Verlust der Individualität, Entmenschlichung, Geheimhaltung, Diffusion von Verantwortung, soziale Vorbilder, starke Machtgefälle, Frustration, Rachegefühle, Autoritätshörigkeit und mangelnde Überwachung, die ein Gefühl des „laissez-faire“ erzeugen. S R Zu einem ganz ähnlichen Resultat kam die US-Sozialpsychologin Susan Fiske von der Princeton University nach Auswertung von insgesamt 25 000 psychologischen Studien, die 8 Millionen Fälle dokumentieren. „Ganz normale Menschen“, schrieb das Forscherteam im Jahr 2004 im Fachblatt „Science“, könnten jederzeit zu Folterknechten werden – weil die strenge Hierarchie und die Duldung durch Vorgesetzte in der Psyche der Täter Kontrollmechanismen ausschalteten. O V Untergebene täten nicht nur, was ihnen befohlen werde – sie würden auch auf verhängnisvolle Weise kreativ. Um das umzusetzen, was sie für den Willen ihrer Vorgesetzten hielten, dächten sie sich unter Umständen neue Methoden aus. Im Mai 2004 schrieb Philip Zimbardo […]: „Die situationsbezogene Analyse sagt uns, dass das Fass des Krieges mit Essig gefüllt ist, der gute Gurken in saure Gurken verwandelt, und das immer tun wird. Er verwandelt die Mehrzahl guter Menschen, Männer wie Frauen, in Menschen, die Böses tun.“ Christian Stöcker: Psychologie: Was Menschen zu Tätern macht. In: SPIEGEL ONLINE, 14. 3. 2008. Zu finden unter: www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/psychologie-was-menschen-zu-taetern-macht-a-541023.html. Aufgaben 1. Lies den Text. Gib mit eigenen Worten wieder, worum es sich beim Stanford-Prison-Experiment handelte und wie es verlaufen ist. 2. Erläutere, wodurch „ganz normale Menschen“ zu Folterknechten werden können. Linktipp Auf der folgenden Webseite kannst du dich näher über das Stanford-Prison-Experiment informieren: www.prisonexp.org/deutsch. Dort findest du weitere Hintergrundinformationen sowie Foto- und Videomaterial. zur Vollversion 47 RAAbits Realschule Sozialkunde/Politik Juni 2014 14 von 20 Angriff auf die Menschenwürde – Folter im 21. Jahrhundert Politik · Beitrag 29 IV M7 Darf der Staat in Ausnahmefällen foltern? Es gibt auch in Deutschland immer wieder Diskussionen darüber, ob Folter nicht in Ausnahmefällen erlaubt sein sollte – beispielsweise, um damit Menschenleben zu retten. Lest dazu das folgende Fallbeispiel. Fallbeispiel Ein 11-jähriger Junge wird entführt. Der Täter fordert ein hohes Lösegeld von der Familie des Jungen. Kurz nach der Geldübergabe wird er von der Polizei gefasst. Bei seiner Vernehmung weigert sich der Täter allerdings, der Polizei zu sagen, wo sich der Junge befindet. Die Polizisten befürchten, dass der 11-Jährige in seinem Versteck sterben wird. Sollte die Polizei in einem solchen Fall den Täter foltern dürfen, um herauszufinden, wo sich der entführte Junge aufhält – und damit sein Leben zu retten? Menschenrechtsanwältin H C S R Folteropfer aus Syrien Du bist in deinem Heimatland Syrien Opfer von staatlicher Folter geworden und lebst seit einem Jahr in Deutschland. Du weißt aus eigener Erfahrung, welche schlimmen Auswirkungen Folter auf Menschen haben kann. Folter, da bist du dir sicher, zerstört jegliches Vertrauen in die Menschheit. Du bist deshalb für ein absolutes Folterverbot. O V U A Du bist Polizist und stehst prinzipiell hinter dem Rechtsstaat. Aber deiner Meinung nach sollte Folter in extremen Ausnahmefällen erlaubt sein – beispielsweise, um damit das Leben Unschuldiger zu retten. Deiner Auffassung nach handelt es sich dabei um Notwehr – und Notwehr ist erlaubt! Polizisten sollten in so einem Fall keine Bestrafung fürchten müssen. Mutter eines verschwundenen Kindes Vor 10 Jahren ist deine Tochter spurlos verschwunden. Ein mutmaßlicher Entführer wurde damals vorläufig festgenommen, musste aber wieder auf freien Fuß gesetzt werden, weil ihm nichts nachgewiesen werden konnte. Du bist der Meinung, dass die Würde der Opfer höher bewertet werden sollte als die Würde der Täter. Fotos: © Thinkstock Du bist Menschenrechtsanwältin und sagst: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese Würde ist unabhängig davon, ob ein Mensch „gut“ oder „böse“ handelt. Folter aber missachtet die Würde des Menschen. Wenn ein Staat dieses Menschenrecht bewusst verletzt, dann ist das ein gefährlicher Tabubruch – und der Staat ist kein Rechtsstaat mehr, sondern ein Unrechtsstaat. Polizist Aufgaben 1. Bildet zunächst acht Gruppen. Je zwei Gruppen übernehmen eine der vier Rollen. 2. Erarbeitet in eurer Gruppe ein kurzes Statement eurer Rollenfigur zu der Frage: „Darf der Staat in Ausnahmefällen foltern?“ 3. Jede Gruppe entsendet nun einen Redner in die Diskussionsrunde. Jede Rollenfigur trägt zunächst ihr kurzes Statement vor. Danach schließt sich eine freie Aussprache zu den vorgetragenen Argumenten an. Eine Reihenfolge ist nicht festgelegt. Jeder Redner soll aber zuerst auf den Vorredner Bezug nehmen, bevor er einen weiteren Aspekt einbringt. 4. Wertet anschließend die Diskussion im Plenum aus. Kommt gemeinsam zu einem Fazit. 47 RAAbits Realschule Sozialkunde/Politik Juni 2014 zur Vollversion