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Angriff auf die Menschenwürde – Folter im 21. Jahrhundert
Politik · Beitrag 29
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Materialübersicht
Stunde 1:
Folter in Deutschland – gestern und heute
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(Fo)
Grusel, Horror, Gänsehaut! – Mittelalterliche Folterwerkzeuge
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(Ab)
Ist Folter in Deutschland heute erlaubt? – Das sagt das Grundgesetz
Stunde 2:
Das internationale Folterverbot – Ideal und Wirklichkeit
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3
(Ab)
„Papier ist geduldig“ – internationale Bestimmungen gegen Folter
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4
(Tx)
In den Vorzimmern der Hölle – das bestürzende Tagebuch des UN-Anti-FolterBeauftragten Manfred Nowak
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Stunde 3:
Folter – Opfer und Täter
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(Tx)
Folteropfer in Deutschland – „Ich wollte, ich wäre nie geboren“
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(Tx)
Kann jeder zum Täter werden? – Das Stanford-Prison-Experiment
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Stunde 4:
„Rettungsfolter“ – Pro und Kontra
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Darf der Staat in Ausnahmefällen foltern?
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47 RAAbits Realschule Sozialkunde/Politik Juni 2014
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Angriff auf die Menschenwürde – Folter im 21. Jahrhundert
Politik · Beitrag 29
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Ist Folter in Deutschland heute erlaubt? – Das sagt das Grundgesetz
Folter war bis ins 18. Jahrhundert hinein ein weit verbreitetes Mittel, um z. B. Geständnisse zu erzwingen.
Doch wie sieht das heute aus? Ist Folter in Deutschland erlaubt? Und was genau versteht man überhaupt unter
„Folter“?
In der Anti-Folter-Konvention (CAT) der Vereinten Nationen wird „Folter“ folgendermaßen definiert:
Artikel 1
(1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck „Folter“ jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden,
zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für
eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie
oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, […], wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden
Person […] verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, […].
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Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz (GG), äußert sich unmissverständlich zu
Körperstrafen. Hier kannst du die wichtigsten Artikel zu diesem Thema lesen.
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Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu
schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
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Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte
darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Aufgaben
1. Gib mit eigenen Worten wieder, wie „Folter“ in der Anti-Folter-Konvention (CAT) der Vereinten Nationen
definiert wird. Diese Definition wird manchmal auch kritisiert. Überlege, was die Gründe für die Kritik sein
könnten.
2. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Erläutere, was dies konkret bedeutet.
3. „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Erkläre die Bedeutung dieser Formulierung.
4. Was bedeutet der Zusatz von Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, dass „in diese Rechte […] nur auf
Grund eines Gesetzes eingegriffen werden […]“ darf?
5. Erkläre mithilfe der Grundgesetzartikel, warum die auf der Farbfolie M 1 abgebildeten Folterinstrumente
heute verboten sind.
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Angriff auf die Menschenwürde – Folter im 21. Jahrhundert
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„Papier ist geduldig“ – internationale Bestimmungen gegen Folter
Heutzutage enthalten verschiedene völkerrechtliche Bestimmungen ein Folterverbot. Aber wird Folter damit
wirklich verhindert? Und was versteht man überhaupt unter „völkerrechtlichen Bestimmungen“?
Infokasten – Völkerrecht
Als Völkerrecht bezeichnet man die Rechtsordnung, die zwischen Staaten besteht. Im Gegensatz zum
Recht kann das Völkerrecht nicht von einer zentralen Gewalt durchgesetzt werden, sondern ist von der
Anerkennung der jeweiligen Staaten abhängig. Völkerrecht entsteht durch Verträge wie beispielsweise
Abkommen, Konventionen, Pakte u. Ä. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Verfassung der Vereinten Nationen (UN-Charta) von 1945, die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen sowie die
Konventionen und Abkommen des Europarates.
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Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der
Vereinten Nationen
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
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Artikel 2 der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen
(1) Jeder Vertragsstaat trifft wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige,
gerichtliche oder sonstige Maßnahmen, um Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt
unterstehenden Gebieten zu verhindern.
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Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention des
Europarates
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe
oder Behandlung unterworfen werden.
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Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder
Behandlung unterworfen werden.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen stellt kein direkt anwendbares Recht
dar, d. h., man kann nicht gegen einen Verstoß vor einem Gericht klagen. Dagegen kann die Europäische
Menschenrechtskonvention von allen Bürgerinnen und Bürgern aus den 47 Staaten des Europarates direkt
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeklagt werden. Seit Ratifizierung des
Vertrags von Lissabon haben – mit Ausnahme von Großbritannien und Polen – die Bürger der EU zusätzlich
die Möglichkeit, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen.
Aufgaben
1. Erkläre kurz den Inhalt der oben zitierten Artikel.
2. Erläutere, wodurch sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von der
Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates unterscheidet.
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Angriff auf die Menschenwürde – Folter im 21. Jahrhundert
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In 90 Prozent der Staaten wird gefoltert – oft grausamer als im
Mittelalter. Der österreichische Jurist Manfred Nowak, jahrelang
UN-Sonderberichterstatter über Folter, hat jetzt seine Recherchen
zu einem erschütternden Buch zusammengefasst. […] Sechs Jahre
lang ist er im Auftrag der Vereinten Nationen um die Welt gereist,
hat Lager und Gefängnisse inspiziert und ist in die Keller von Polizeistationen und Geheimdienstkerkern vorgedrungen. Dass Nowak und seine Helfer diese Missionen weitgehend unbeschadet
überlebt haben, grenzt an ein Wunder. […] Sein Fazit: „Folter gehört nicht nur zum Instrumentarium der Geheimpolizei finsterer
Schurkenstaaten, sondern zum Standardrepertoire der normalen
Kriminalpolizei, auch in Demokratien.“ […]
Wenn in neun von zehn Staaten gefoltert wird, wird die Folgenlosigkeit diplomatischer Erklärungen sichtbar. Das wussten auch die
UN und entsandten daher Sonderberichterstatter in Staaten, die
unter Folterverdacht standen. Diese mussten den Besuch der Kontrolleure allerdings ausdrücklich zulassen. Umso schwieriger ist deren Arbeit. Ihnen wird offiziell freier Zugang zu Gefängnissen garantiert, sie dürfen auch filmen, fotografieren und unbelauscht mit
Häftlingen reden – in der Praxis sieht dies aber meist anders aus. In
China etwa wurden die Mobiltelefone von Nowaks Team systematisch abgehört. Der alle paar Stunden vorgenommene Wechsel des
PIN-Codes nutzte nichts. Die Behörden stöberten fast alle kontaktierten Gesprächspartner auf und zogen sie aus dem Verkehr.
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© Thinkstock
In den Vorzimmern der Hölle – das bestürzende Tagebuch
des UN-Anti-Folter-Beauftragten Manfred Nowak
In Kasachstan wurden vor Nowaks Eintreffen alle Gefängnisse geputzt und neu gestrichen, weil man nicht
wusste, welche Haftanstalt Nowak wann besuchen werde. Die Behörden übertrieben etwas: In einem
Frauengefängnis arrangierte man eine Party mit Musik und Tanz und wollte den UN-Leuten einreden, das
sei hier jeden Abend so. Tatsächlich mussten die Frauen in den vier Nächten vor Nowaks Ankunft auf dem
Boden schlafen, damit sie nicht die blütenweiße Bettwäsche verknitterten, die zur Verblüffung der Insassinnen aufgezogen worden war.
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Die Haftbedingungen sind meist schlimmer als die eigentlichen Foltern, gaben selbst Gefolterte gegenüber
der Kommission an. „Menschen leben für Monate oder gar Jahre in völlig überfüllten und verdreckten Polizeizellen ohne ausreichende Belüftung oder Beleuchtung, ohne Wasser und Toiletten. Sie sitzen und
schlafen auf dem Lehm- oder Betonboden, wo alle möglichen Insekten auf der Suche nach Speiseresten
sind. Die Hitze und der Gestank sind schon nach wenigen Stunden unerträglich.“ Manche Häftlinge verbrächten mehr als fünf Jahre 24 Stunden täglich in diesen Zellen und sähen nie Tageslicht, erklärt Nowak.
In der Mongolei herrscht ein albtraumartiges Strafvollzugssystem. Zu mehr als 20 Jahren Haft verurteilte
Straftäter werden für die gesamte Haftdauer in Isolierzellen gesperrt, die sie nur zweimal pro Woche für je
eine Stunde verlassen dürfen. Beschäftigung, Sport oder Lesestoff gibt es nicht. Nach wenigen Jahren sind
fast alle psychische Wracks. Zum Tode Verurteilte verbringen die Zeit bis zur Hinrichtung – oft sind das
mehrere Monate – an Händen und Füßen gefesselt in Dunkelhaft.
In Nepal bestritten die Behörden Folterungen, bis die Kommission nach Hinweisen von Häftlingen den
Folterraum im obersten Stockwerk des Polizeihauptquartiers von Kathmandu fand. Sogar die Bambusstöcke, mit denen eben noch geprügelt worden war, lagen da. Die Gemarterten werden dort mit verbundenen
Augen mehrere Stunden lang mit dem Kopf nach unten aufgehängt und mit Stockschlägen und Elektroschocks gequält, erzählten die Opfer. In Sri Lanka sprach die UN-Delegation mit Häftlingen, die an ihren
mit Draht zusammengebundenen Daumen aufgehängt worden waren. Die Daumen waren danach ebenso
unheilbar geschädigt wie die Füße der Häftlinge in Jordanien, denen man stundenlang auf die Fußsohlen
geschlagen hatte.
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Kann jeder zum Täter werden? – Das Stanford-Prison-Experiment
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[…] Ein berühmtes Beispiel dafür, welch verhängnisvolle Ergebnisse gruppendynamische Prozesse hervorbringen können, ist das „Stanford-Prison-Experiment“ des US-Psychologen Philip Zimbardo. In seinem Versuch musste der Forscher 1971 auf schmerzliche Weise erfahren, was eine Situation, in der Macht und
Unterwerfung willkürlich verteilt werden, aus ganz normalen Menschen machen
kann. In der Studie waren 24 Freiwillige entweder zu Gefängniswärtern oder zu
Gefangenen erklärt worden. Die Gefangenen wurden von Anfang an gedemütigt, mussten Krankenhaus-Nachthemden und Ketten an den Füßen tragen, wurden nur noch mit Nummern statt mit ihren Namen angesprochen.
Da es für die „Wärter“ keine expliziten Regeln gab, entwickelten sie eigene
Unterdrückungsmethoden, um die „Gefangenen“ gefügig zu machen. So wurden zur Bestrafung Liegestütze angeordnet, den Eingesperrten wurden Decken
und Matratzen weggenommen, es gab eine lichtlose Einzelhaft-Zelle.
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© Duke Downey/San Francisco
Chronicle/Corbis
Waren Hunderttausende Deutsche im Dritten Reich Psychopathen und Sadisten? Nein, sagen Psychologen nahezu einhellig: Das Täter-Potenzial steckt in fast jedem – was Experimente belegen.
Im Laufe des Experiments wurden die Unterdrückungsmaßnahmen immer extremer: Als sich die „Wärter“
nachts unbeobachtet fühlten, zwangen sie die „Gefangenen“, sich auszuziehen und miteinander sexuelle Akte
zu simulieren – was fatal an das erinnert, was US-Soldaten Jahrzehnte später im irakischen Gefängnis Abu Ghureib Häftlingen antaten. Zimbardo musste sein auf zwei Wochen angelegtes Experiment nach sechs Tagen abbrechen, weil die Situation vollständig außer Kontrolle geraten war. […]
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Den Folterskandal von Abu Ghureib bezeichnete Zimbardo vor einiger Zeit in einem offenen Brief als logische
Folge des Krieges. Wesentliche Faktoren seien Anonymität und Verlust der Individualität, Entmenschlichung,
Geheimhaltung, Diffusion von Verantwortung, soziale Vorbilder, starke Machtgefälle, Frustration, Rachegefühle, Autoritätshörigkeit und mangelnde Überwachung, die ein Gefühl des „laissez-faire“ erzeugen.
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Zu einem ganz ähnlichen Resultat kam die US-Sozialpsychologin Susan Fiske von der Princeton University
nach Auswertung von insgesamt 25 000 psychologischen Studien, die 8 Millionen Fälle dokumentieren. „Ganz
normale Menschen“, schrieb das Forscherteam im Jahr 2004 im Fachblatt „Science“, könnten jederzeit zu Folterknechten werden – weil die strenge Hierarchie und die Duldung durch Vorgesetzte in der Psyche der Täter
Kontrollmechanismen ausschalteten.
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Untergebene täten nicht nur, was ihnen befohlen werde – sie würden auch auf verhängnisvolle Weise kreativ.
Um das umzusetzen, was sie für den Willen ihrer Vorgesetzten hielten, dächten sie sich unter Umständen neue
Methoden aus.
Im Mai 2004 schrieb Philip Zimbardo […]: „Die situationsbezogene Analyse sagt uns, dass das Fass des Krieges
mit Essig gefüllt ist, der gute Gurken in saure Gurken verwandelt, und das immer tun wird. Er verwandelt die
Mehrzahl guter Menschen, Männer wie Frauen, in Menschen, die Böses tun.“
Christian Stöcker: Psychologie: Was Menschen zu Tätern macht. In: SPIEGEL ONLINE, 14. 3. 2008. Zu finden unter:
www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/psychologie-was-menschen-zu-taetern-macht-a-541023.html.
Aufgaben
1. Lies den Text. Gib mit eigenen Worten wieder, worum es sich beim Stanford-Prison-Experiment handelte und
wie es verlaufen ist.
2. Erläutere, wodurch „ganz normale Menschen“ zu Folterknechten werden können.
Linktipp
Auf der folgenden Webseite kannst du dich näher über das Stanford-Prison-Experiment informieren:
www.prisonexp.org/deutsch. Dort findest du weitere Hintergrundinformationen sowie Foto- und Videomaterial.
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Angriff auf die Menschenwürde – Folter im 21. Jahrhundert
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Darf der Staat in Ausnahmefällen foltern?
Es gibt auch in Deutschland immer wieder Diskussionen darüber, ob Folter nicht in Ausnahmefällen erlaubt
sein sollte – beispielsweise, um damit Menschenleben zu retten. Lest dazu das folgende Fallbeispiel.
Fallbeispiel
Ein 11-jähriger Junge wird entführt. Der Täter fordert ein hohes Lösegeld von der Familie des Jungen. Kurz
nach der Geldübergabe wird er von der Polizei gefasst. Bei seiner Vernehmung weigert sich der Täter allerdings, der Polizei zu sagen, wo sich der Junge befindet. Die Polizisten befürchten, dass der 11-Jährige in seinem Versteck sterben wird. Sollte die Polizei in einem solchen Fall den Täter foltern dürfen, um herauszufinden,
wo sich der entführte Junge aufhält – und damit sein Leben zu retten?
Menschenrechtsanwältin
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Folteropfer aus
Syrien
Du bist in deinem Heimatland Syrien Opfer
von staatlicher Folter
geworden und lebst
seit einem Jahr in
Deutschland. Du weißt
aus eigener Erfahrung, welche schlimmen Auswirkungen Folter auf Menschen haben kann. Folter, da
bist du dir sicher, zerstört jegliches Vertrauen in die
Menschheit. Du bist deshalb für ein absolutes Folterverbot.
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Du bist Polizist und
stehst prinzipiell hinter dem Rechtsstaat.
Aber deiner Meinung
nach sollte Folter in
extremen Ausnahmefällen erlaubt sein –
beispielsweise, um damit das Leben Unschuldiger zu
retten. Deiner Auffassung nach handelt es sich dabei
um Notwehr – und Notwehr ist erlaubt! Polizisten
sollten in so einem Fall keine Bestrafung fürchten
müssen.
Mutter eines
verschwundenen
Kindes
Vor 10 Jahren ist deine Tochter spurlos verschwunden. Ein mutmaßlicher Entführer
wurde damals vorläufig
festgenommen,
musste aber wieder auf freien Fuß gesetzt werden,
weil ihm nichts nachgewiesen werden konnte. Du
bist der Meinung, dass die Würde der Opfer höher
bewertet werden sollte als die Würde der Täter.
Fotos: © Thinkstock
Du bist Menschenrechtsanwältin
und
sagst: Die Würde des
Menschen ist unantastbar. Diese Würde ist
unabhängig davon,
ob ein Mensch „gut“ oder „böse“ handelt. Folter
aber missachtet die Würde des Menschen. Wenn
ein Staat dieses Menschenrecht bewusst verletzt,
dann ist das ein gefährlicher Tabubruch – und der
Staat ist kein Rechtsstaat mehr, sondern ein Unrechtsstaat.
Polizist
Aufgaben
1. Bildet zunächst acht Gruppen. Je zwei Gruppen übernehmen eine der vier Rollen.
2. Erarbeitet in eurer Gruppe ein kurzes Statement eurer Rollenfigur zu der Frage: „Darf der Staat in Ausnahmefällen foltern?“
3. Jede Gruppe entsendet nun einen Redner in die Diskussionsrunde. Jede Rollenfigur trägt zunächst ihr kurzes
Statement vor. Danach schließt sich eine freie Aussprache zu den vorgetragenen Argumenten an. Eine Reihenfolge ist nicht festgelegt. Jeder Redner soll aber zuerst auf den Vorredner Bezug nehmen, bevor er einen
weiteren Aspekt einbringt.
4. Wertet anschließend die Diskussion im Plenum aus. Kommt gemeinsam zu einem Fazit.
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