ANHANG III KENNZEICHNUNG * * sämtliche Texte befinden sich

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ANHANG III
KENNZEICHNUNG *
* sämtliche Texte befinden sich auf der Beschriftung des Innenbehälters, da keine Packungsbeilage
vorhanden
PACKUNGSBESCHRIFTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
KENNZEICHNUNG UND GEBRAUCHSINFORMATION
ANGABEN DIREKT AUF DEM BEHÄLTNIS:
1.
BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS
Bolfo Flohschutz-Puder 10 mg/g, Pulver für Hunde und Katzen
2-Isopropoxyphenyl-methylcarbamat (Propoxur)
2.
WIRKSTOFF UND SONSTIGE BESTANDTEILE
100g Pulver enthalten:
Wirkstoff:
2-Isopropoxyphenyl-methylcarbamat (Propoxur) 1,0 g
Sonstige Bestandteile:
Siliciumdioxid E 551
Magnesiumstearat (Ph. Eur.)
hochdisperses Siliciumdioxid E 551
3.
NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN
UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE
VERANTWORTLICH IST
Zulassungsinhaber:
Bayer Austria Ges.m.b.H., Herbststraße 6-10, A-1160 Wien
Für die Chargenfreigabe verantwortlicher Hersteller:
KVP Pharma- und Veterinär Produkte GmbH
Projensdorfer Str. 324
D-24106 Kiel
4.
DARREICHUNGSFORM
Pulver zur Anwendung auf der Haut.
5.
PACKUNGSGRÖSSE
100 g
6.
ZIELTIERARTEN
Hund, Katze
7.
ANWENDUNGSGEBIETE
Zur Bekämpfung von Flöhen (Ctenocephalides spp.) bei Hunden und Katzen.
8.
GEGENANZEIGEN
Nicht anwenden bei kranken (insbesondere mit mechanischen Verschlüssen der Verdauungs- und
Harnorgane, bei Asthma bronchiale oder anderen Lungen- und Kreislauferkrankungen) oder
rekonvaleszenten Tieren.
Das Tierarzneimittel des Weiteren nicht anwenden bei:
laktierenden Tieren
-
hochträchtigen Tieren
Welpen unter 3 Monaten
Tieren mit großflächigen Hautläsionen
Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
9.
NEBENWIRKUNGEN
Keine bekannt.
Falls Sie Nebenwirkungen insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei
Ihrem Tier feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.
10. DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG
Zur Anwendung auf dem Fell.
Das Puder leicht in das Fell einstreuen und gegen den Haarstrich auf dem ganzen Körper bis auf die
Haut einreiben: Kopf, Ohren, Hals, Rücken, Schwanz, Schwanzwurzel, Bauch, Schenkelinnenseiten
und Pfoten. Anschließend Fell glattstreichen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Puder nicht in die
Augen gelangt. Bei zufälligem Kontakt mit den Augen diese sofort ausspülen.
11. HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG
Das Tierarzneimittel tötet vorhandene Flöhe schnell ab, entfaltet jedoch keine besondere
Langzeitwirkung. Durch schlüpfende Flöhe in der Umgebung kann somit ein rascher Neubefall der
Tiere stattfinden. Zur Unterstützung der Behandlung wird daher empfohlen, auch das Lager der Tiere,
die direkte Umgebung sowie die bevorzugten Aufenthaltsorte der Tiere mit einem geeigneten
Insektizid oder Insektenentwicklungshemmer (so genannte "IGRs’’) zu behandeln.
Bei Flohbefall sind alle Tiere in demselben Haushalt mit einem hierfür zugelassenen Insektizid zu
behandeln.
In Abhängigkeit von der Haarlänge des Hundes, der Jahreszeit und des Befalldrucks aus der
Umgebung, kann eine Nachbehandlung 1 bis 2 Mal pro Woche notwendig sein.
12. WARTEZEIT
Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
13. BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE
Nicht über 25°C lagern.
Die Verpackung nach Gebrauch gut verschließen und gegen Feuchtigkeit schützen.
Sie dürfen das Tierarzneimittel nach dem auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatum (verwendbar
bis:) nicht mehr anwenden.
14. BESONDERE WARNHINWEISE
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:
Das Arzneimittel ist nur zur äußerlichen Anwendung als Insektizid bestimmt.
Es ist darauf zu achten, dass das Puder nicht in die Augen der Tiere gelangt. Bei zufälligem Kontakt
mit den Augen diese sofort gründlich mit Wasser spülen.
Hunde sollten während der ersten drei Tage nach der Anwendung nicht in offenen Gewässern
schwimmen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
Behandelte Hunde oder Katzen sollten insbesondere von Kindern nicht angefasst werden. Dies kann
z.B. erreicht werden, wenn die Behandlung am Abend erfolgt. Einem frisch behandelten Tier sollte
nicht erlaubt werden beim Besitzer, insbesondere bei Kindern, zu schlafen.
Wegen möglicher schädlicher Auswirkungen auf die Atemwege ist das Einatmen des Puders zu
vermeiden. Die Behandlung sollte deshalb im Freien durchgeführt werden.
Der Wirkstoff reizt die Augen und kann bei Hautkontakt möglicherweise zu allergischen Reaktionen
führen. Während der Anwendung direkten Kontakt mit Haut und Augen vermeiden. Empfindliche
Personen sollten den Kontakt mit dem Pulver vermeiden.
Bei versehentlichem Kontakt mit Augen sofort gründlich mit Wasser spülen.
Das Tierarzneimittel sollte nicht von schwangeren Frauen im dritten Trimester angewendet werden.
Während der Anwendung des Produkts nicht essen, trinken oder rauchen.
Nach der Anwendung Hände waschen.
Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation:
Carbamate können eine Kontraktion der glatten Muskulatur auslösen. Daher sollte das
Tierarzneimittel nicht bei hochträchtigen Tieren angewendet werden.
Sicherheitshalber soll das Produkt nicht bei laktierenden Tieren angewendet werden.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen:
Dem Tier nicht gleichzeitig andere Insektizide oder Akarizide verabreichen.
Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich:
Sollte das Produkt versehentlich verschluckt werden, kann es zu Anzeichen einer Carbamatvergiftung
kommen, wie vermehrter Speichelfluss, Pupillenverengung, Erbrechen oder Durchfall. In diesen
Fällen sofort einen Tierarzt aufsuchen.
Gegenmittel: Atropinsulfat.
13.
BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT
VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN
ERFORDERLICH
Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend als
gefährlicher Abfall zu behandeln und gemäß den geltenden Vorschriften einer unschädlichen
Beseitigung zuzuführen.
Der Wirkstoff Propoxur ist für im Wasser lebende Organismen giftig. Die Verunreinigung von Oberflächengewässern mit dem Produkt ist unbedingt zu vermeiden. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem
Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.
14.
VERMERK "FÜR TIERE" SOWIE BEDINGUNGEN ODER BESCHRÄNKUNGEN
FÜR EINE SICHERE UND WIRKSAME ANWENDUNG DES TIERARZNEIMITTELS,
sofern erforderlich
Für Tiere
Rezeptfrei.
Abgabe: Apotheken, Drogerien, Zoofachhandel oder landwirtschaftliche Genossenschaften. (gemäß
§ 59 Abs. 7a AMG).
15.
KINDERWARNHINWEIS "AUSSER REICH- UND SICHTWEITE VON KINDERN
AUFBEWAHREN"
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
16.
GENEHMIGUNGSDATUM DER GEBRAUCHSINFORMATION
Monat JJJJ
17.
WEITERE ANGABEN
Packungsgröße: 100 g
Zul.Nr.: 8-01012
Ch.-B.:
Verwendbar bis:
Falls weitere Informationen über das Tierarzneimittel gewünscht werden, setzen Sie sich bitte mit
dem örtlichen Vertreter des Zulassungsinhabers in Verbindung.
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