ANHANG III KENNZEICHNUNG * * sämtliche Texte befinden sich auf der Beschriftung des Innenbehälters, da keine Packungsbeilage vorhanden PACKUNGSBESCHRIFTUNGEN FÜR ÖSTERREICH KENNZEICHNUNG UND GEBRAUCHSINFORMATION ANGABEN DIREKT AUF DEM BEHÄLTNIS: 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Bolfo Flohschutz-Puder 10 mg/g, Pulver für Hunde und Katzen 2-Isopropoxyphenyl-methylcarbamat (Propoxur) 2. WIRKSTOFF UND SONSTIGE BESTANDTEILE 100g Pulver enthalten: Wirkstoff: 2-Isopropoxyphenyl-methylcarbamat (Propoxur) 1,0 g Sonstige Bestandteile: Siliciumdioxid E 551 Magnesiumstearat (Ph. Eur.) hochdisperses Siliciumdioxid E 551 3. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH IST Zulassungsinhaber: Bayer Austria Ges.m.b.H., Herbststraße 6-10, A-1160 Wien Für die Chargenfreigabe verantwortlicher Hersteller: KVP Pharma- und Veterinär Produkte GmbH Projensdorfer Str. 324 D-24106 Kiel 4. DARREICHUNGSFORM Pulver zur Anwendung auf der Haut. 5. PACKUNGSGRÖSSE 100 g 6. ZIELTIERARTEN Hund, Katze 7. ANWENDUNGSGEBIETE Zur Bekämpfung von Flöhen (Ctenocephalides spp.) bei Hunden und Katzen. 8. GEGENANZEIGEN Nicht anwenden bei kranken (insbesondere mit mechanischen Verschlüssen der Verdauungs- und Harnorgane, bei Asthma bronchiale oder anderen Lungen- und Kreislauferkrankungen) oder rekonvaleszenten Tieren. Das Tierarzneimittel des Weiteren nicht anwenden bei: laktierenden Tieren - hochträchtigen Tieren Welpen unter 3 Monaten Tieren mit großflächigen Hautläsionen Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. 9. NEBENWIRKUNGEN Keine bekannt. Falls Sie Nebenwirkungen insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit. 10. DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG Zur Anwendung auf dem Fell. Das Puder leicht in das Fell einstreuen und gegen den Haarstrich auf dem ganzen Körper bis auf die Haut einreiben: Kopf, Ohren, Hals, Rücken, Schwanz, Schwanzwurzel, Bauch, Schenkelinnenseiten und Pfoten. Anschließend Fell glattstreichen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Puder nicht in die Augen gelangt. Bei zufälligem Kontakt mit den Augen diese sofort ausspülen. 11. HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG Das Tierarzneimittel tötet vorhandene Flöhe schnell ab, entfaltet jedoch keine besondere Langzeitwirkung. Durch schlüpfende Flöhe in der Umgebung kann somit ein rascher Neubefall der Tiere stattfinden. Zur Unterstützung der Behandlung wird daher empfohlen, auch das Lager der Tiere, die direkte Umgebung sowie die bevorzugten Aufenthaltsorte der Tiere mit einem geeigneten Insektizid oder Insektenentwicklungshemmer (so genannte "IGRs’’) zu behandeln. Bei Flohbefall sind alle Tiere in demselben Haushalt mit einem hierfür zugelassenen Insektizid zu behandeln. In Abhängigkeit von der Haarlänge des Hundes, der Jahreszeit und des Befalldrucks aus der Umgebung, kann eine Nachbehandlung 1 bis 2 Mal pro Woche notwendig sein. 12. WARTEZEIT Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. 13. BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE Nicht über 25°C lagern. Die Verpackung nach Gebrauch gut verschließen und gegen Feuchtigkeit schützen. Sie dürfen das Tierarzneimittel nach dem auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatum (verwendbar bis:) nicht mehr anwenden. 14. BESONDERE WARNHINWEISE Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren: Das Arzneimittel ist nur zur äußerlichen Anwendung als Insektizid bestimmt. Es ist darauf zu achten, dass das Puder nicht in die Augen der Tiere gelangt. Bei zufälligem Kontakt mit den Augen diese sofort gründlich mit Wasser spülen. Hunde sollten während der ersten drei Tage nach der Anwendung nicht in offenen Gewässern schwimmen. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender: Behandelte Hunde oder Katzen sollten insbesondere von Kindern nicht angefasst werden. Dies kann z.B. erreicht werden, wenn die Behandlung am Abend erfolgt. Einem frisch behandelten Tier sollte nicht erlaubt werden beim Besitzer, insbesondere bei Kindern, zu schlafen. Wegen möglicher schädlicher Auswirkungen auf die Atemwege ist das Einatmen des Puders zu vermeiden. Die Behandlung sollte deshalb im Freien durchgeführt werden. Der Wirkstoff reizt die Augen und kann bei Hautkontakt möglicherweise zu allergischen Reaktionen führen. Während der Anwendung direkten Kontakt mit Haut und Augen vermeiden. Empfindliche Personen sollten den Kontakt mit dem Pulver vermeiden. Bei versehentlichem Kontakt mit Augen sofort gründlich mit Wasser spülen. Das Tierarzneimittel sollte nicht von schwangeren Frauen im dritten Trimester angewendet werden. Während der Anwendung des Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. Nach der Anwendung Hände waschen. Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation: Carbamate können eine Kontraktion der glatten Muskulatur auslösen. Daher sollte das Tierarzneimittel nicht bei hochträchtigen Tieren angewendet werden. Sicherheitshalber soll das Produkt nicht bei laktierenden Tieren angewendet werden. Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen: Dem Tier nicht gleichzeitig andere Insektizide oder Akarizide verabreichen. Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich: Sollte das Produkt versehentlich verschluckt werden, kann es zu Anzeichen einer Carbamatvergiftung kommen, wie vermehrter Speichelfluss, Pupillenverengung, Erbrechen oder Durchfall. In diesen Fällen sofort einen Tierarzt aufsuchen. Gegenmittel: Atropinsulfat. 13. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend als gefährlicher Abfall zu behandeln und gemäß den geltenden Vorschriften einer unschädlichen Beseitigung zuzuführen. Der Wirkstoff Propoxur ist für im Wasser lebende Organismen giftig. Die Verunreinigung von Oberflächengewässern mit dem Produkt ist unbedingt zu vermeiden. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden. 14. VERMERK "FÜR TIERE" SOWIE BEDINGUNGEN ODER BESCHRÄNKUNGEN FÜR EINE SICHERE UND WIRKSAME ANWENDUNG DES TIERARZNEIMITTELS, sofern erforderlich Für Tiere Rezeptfrei. Abgabe: Apotheken, Drogerien, Zoofachhandel oder landwirtschaftliche Genossenschaften. (gemäß § 59 Abs. 7a AMG). 15. KINDERWARNHINWEIS "AUSSER REICH- UND SICHTWEITE VON KINDERN AUFBEWAHREN" Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren. 16. GENEHMIGUNGSDATUM DER GEBRAUCHSINFORMATION Monat JJJJ 17. WEITERE ANGABEN Packungsgröße: 100 g Zul.Nr.: 8-01012 Ch.-B.: Verwendbar bis: Falls weitere Informationen über das Tierarzneimittel gewünscht werden, setzen Sie sich bitte mit dem örtlichen Vertreter des Zulassungsinhabers in Verbindung.