informationsbroschüre für hebammen

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INFORMATIONSBROSCHÜRE
FÜR HEBAMMEN
IM BAYERISCHEN HEBAMMEN LANDESVERBAND E.V.
Mutter mit Jungen (1933), © VG Bild-Kunst, Bonn 2009
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GRÜSS GOT T,
IM BAYERISCHEN HEBAMMEN LANDESVERBAND!
Hiermit wollen wir Sie auf bayerisch ganz herzlich in unserem Berufsverband willkommen heißen. Mit dieser Broschüre erhalten Sie wichtige Informationen für Ihre Arbeit als Hebamme in unserem Bundesland.
Da Sie Ihren Wohnort in Bayern gewählt haben, sind Sie Mitglied im
Bayerischen Hebammen Landesverband (BHLV) und werden damit
gleichzeitig in unserem Dachverband, dem Deutschen Hebammen
Verband (DHV), geführt.
Der BHLV besteht aus dem Vorstand (. und 2. Vorsitzende, Kassiererin und Schriftführerin) und den Vertretungen (Bezirksvorsitzende)
in den sieben Regierungsbezirken. Für die wichtigen berufspolitischen
Themen wie Fortbildung und Qualität, Stillen und Familienhebammen,
sind Beauftragte im BHLV tätig und gehören, wie die Bezirksvorsitzenden, zum erweiterten Vorstand.
Die Geschäftsstelle wird am Wohnort der . Vorsitzenden geführt, offizieller Sitz des BHLV ist München. Wir sind ein eingetragener Verein,
der sich für die Sicherung aller relevanten Hebammenthemen einsetzt
und die Mitglieder(innen) in allen berufspolitischen Fragen berät.
Nähere Hinweise zu Ihrer direkten Ansprechpartnerin vor Ort und
den Vorstandsmitgliedern, sowie viele nützliche Informationen finden
Sie auf unserer Homepage unter www.bhlv.de oder auf dem beigelegten Infoblatt.
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Wir wünschen Ihnen alles Gute bei Ihrer Tätigkeit als Hebamme.
Iris Edenhofer
.Vorsitzende
Heike Giering
2.Vorsitzende
Wir danken der Arbeitsgruppe, die sich um diese Broschüre verdient
gemacht hat: Ingrid Vogt, Swantje Vogt und Melanie Schwope.
INHALTSVERZEICHNIS
Grundsätze einer Ethik für Hebammen .....................................................4
Mitwirken bei Schwangerschaftsabbrüchen ........................................... 20
Das Maja-Projekt ...........................................................................................5
Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ......................................................... 21
Hebammen und Qualität .............................................................................6
Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis ...................................... 22
Verpflichtungen freiberuflicher Hebammen .............................................8
Wenn Sie in einem eigenen Wohnhaus eine Praxis
einrichten wollen, bestehen folgende Pflichten ...................................... 23
Checkliste − Anmeldungen....................................................................... 10
Was könnte in der Hebammentasche bzw. Hebammenkoffer sein? .... 12
Was brauche ich noch und woher bekomme ich es? ............................. 13
Dokumentation........................................................................................... 14
Buchhaltung ................................................................................................ 15
Abrechnung ................................................................................................. 16
Familienhebammen ................................................................................... 18
Haftung der Hebammen für Ausführung fehlerhafter
ärztlicher Anordnungen ............................................................................ 19
Praxisgemeinschaft Arzt/Hebamme ........................................................ 24
Partnerschaft von Hebammen .................................................................. 26
Hebammen und Gewerbesteuer............................................................... 28
Gründungszuschuss für Arbeitslose ........................................................ 29
Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger..................... 30
Bescheinigung für die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ................. 32
Informationen zur Hebammennachsorge ............................................... 33
Wichtige Adressen...................................................................................... 34
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GRUNDSÄTZE EINER ETHIK FÜR HEBAMMEN
Hebammen arbeiten in einer gesellschaftlichen Verantwortung und
begleiten Frauen, Kinder, Partner und Familien besonders während
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Die Menschenwürde und
die Rechte der Frau sind wesentliche Maßstäbe für ihr Handeln. Eine
qualifizierte Ausbildung befähigt sie dazu.
Hebammen sehen in menschlicher Fortpflanzung und Geburt natürliche Lebensvorgänge, die einer fachkundigen Begleitung bedürfen.
Wo Menschen in diese Vorgänge eingreifen, muss die Würde der Frau
gewahrt sein und ihr Selbstbestimmungsrecht geachtet werden. Umfassende Information und ausreichend Zeit sind die Voraussetzungen für
eine Entscheidungsfindung.
Hebammen unterstützen sich gegenseitig und arbeiten mit anderen Berufsgruppen zusammen, die sie beratend hinzuziehen. Sie überweisen,
wenn die Situation es erfordert.
Hebammen schützen in ihrem beruflichen Alltag Frauen und Familien
vor körperlichen und seelischen Schäden. Deren Gesundheit und
Wohlergehen ist Ziel ihres gesellschaftspolitischen Engagements.
Hebammen erforschen ihre Arbeit und begleiten sie wissenschaftlich,
um die Qualität zu sichern. Sie gestalten Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Ihr Wissen und ihre beruflichen Fähigkeiten geben ihnen Macht über
die ihnen anvertrauten Menschen; diese Macht darf nicht missbraucht
werden.
Hebammen bemühen sich gemeinsam um ihre gesellschaftliche Anerkennung und eine gerechte Entlohnung.
Hebammen beobachten mit kritischer Aufmerksamkeit neue Entwicklungen auf den Gebieten Geburtshilfe, Reproduktionsmedizin und
Genforschung.
Hebammen haben eine staatlich geregelte Schweigepflicht und ein
Zeugnisverweigerungsrecht.
Hebammen sollten keiner Frau die für sie notwendige Hilfe verweigern, unabhängig von Rasse, Kultur, Weltanschauung, gesellschaftlicher
Stellung und Lebensführung.
Diese Ethik-Grundsätze sind 992 von der Delegiertenversammlung des Bundes Deutscher
Hebammen (DHV), jetzt Deutscher Hebammenverband, einstimmig angenommen worden.
Sie wurden von Kolleginnen erarbeitet, nachdem der Internationale Hebammenverband
(ICM) alle Mitgliedsverbände dazu aufgerufen hatte, berufsethische Fragen zu diskutieren
und ethisch-moralische Grundlagen für Hebammen in einem Kodex zu formulieren.
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DAS MA JA-PROJEKT
Anfang 2007 begann die bayernweite Weiterbildung für Hebammen
im MAJA-Projekt. Ziel dieser Weiterbildung ist die Vermittlung von
erweiterten Kompetenzen im Bereich der Eltern- und Familienbildung. Den Hebammen soll ermöglicht werden in der Vorsorge, bei
den Geburtsvorbereitungskursen und in der Nachsorge Eltern in der
Situation der neuen Familie bei möglichen Problemen beratend zur
Seite zu stehen.
Hintergrund des MAJA-Projekts:
• der Übergang zur Elternschaft wird oftmals als stressbelastend erlebt
• deutsche Eltern erwarten besonders hohe Belastungen:
- finanzieller Art
- der eigenen Freiräume
- durch die hohe Verantwortung
• Ersteltern werden immer älter
• Kinder werden seltener
• Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Wissen über kindliche
Bedürfnisse werden kaum en passant erworben
• Umstellungen beim Übergang zur Elternschaft sind vielschichtig
Eine gute Idee, eine Wunschvorstellung:
• Eltern schon vor der Geburt „fit machen“
• sie auf den Übergang vorbereiten und dabei zu begleiten
• auch Väter anzusprechen
• Ihnen eine kompetente Lotsin ins Hilfesystem zur Seite zu stellen:
Dies kann mittels einer Elternhilfe durch Hebammen gelingen.
Weitere Informationen zum Projekt und zur Ausbildung finden Sie auf
unserer Homepage: www.bhlv.de
Dies alles hat Konsequenzen für:
• Eltern-Kind-Beziehung
• Paarbeziehung
• Zufriedenheit aller Beteiligten …
• das Stresserleben …
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HEBAMMEN UND QUALITÄT
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Warum Qualität in der Hebammenarbeit?
Es ist wichtig, die vielfältigen, individuellen Tätigkeitsbereiche einer
Hebamme zu beleuchten. Immer öfter wird die Qualität unserer
Arbeit hinterfragt. Sie muss nachweisbar sein und benötigt deshalb ein
strukturiertes Herangehen, um allen Anforderungen (Gesetze, Gegebenheiten, Evidenzen und Wünschen) gerecht zu werden. Auch mit
den neuen Abrechnungsmodalitäten steht die freiberufliche Hebamme
hier in der Pflicht. In den §§ 8, 9, 0 im Vertrag über die Versorgung
mit Hebammenhilfe nach § 34a SGB V wurden Anforderungen an die
Qualität der Arbeit aufgenommen. Ebenso wird der Nachweis unserer
Qualität für eine Beitragsstabilität unserer Berufshaftpflichtversicherung immer wichtiger. Der BHLV hat aus diesen Gründen den ständig
steigenden Anforderungen Rechnung getragen und in den letzten
Jahren eine Fortbildungsempfehlung für die Hebammen in unserem
Berufsverband erarbeitet, die ab 0.0.2009 gültig ist. In drei Jahren
sollen 40 Fortbildungsstunden in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Fach- & Methodenkompetenz erbracht werden. Für jeden
Bereich sind 0 Stunden vorgesehen.
Definitionen:
Qualitätsmanagement
Qualität ist eine individuelle Mischung aus guter Hebammenarbeit in
Einklang mit den Wünschen der Klientel. Im Vordergrund stehen der
Mensch und das Denken in Prozessen (in einzelnen Schritten).
Ein Qualitätsmanagement(-system) ist eine Hilfe zur Struktur, um
allen Anforderungen (Gesetze, Evidenzen, Wünsche, Erfahrung, Gegebenheiten etc.) gerecht zu werden.
Sich mit einem Qualitätsmanagementsystem zu befassen, regt dazu an,
die Wünsche der Klientel zu analysieren, jene Schritte (Prozesse) festzulegen, die dazu beitragen, eine gute Hebammenarbeit zu erbringen
und eigenes Tun und eigene Ziele immer wieder miteinander abzugleichen.
Ein Qualitätsmanagementsystem kann den Rahmen für eine ständige
Verbesserung bieten, damit die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass die
Zufriedenheit der Klientel und anderer interessierter Parteien erhöht
wird. Dies gibt allen das Vertrauen, dass Hebammen fähig sind, gute
Hebammenarbeit zu leisten.
Wer kontrolliert die Fortbildungsnachweise?
Die Nachweise dienen Ihrer eigenen Sicherheit. Sie können im Schadensfall oder auf Nachfrage Ihre eigene Qualität mit dem Fortbildungsnachweisheft belegen.
Nähere Infos unter www.bhlv.de. Printmedien zum Thema sowie das
Nachweisheft erhalten Sie in der Geschäftsstelle des BHLV.
Qualitätssicherung
DIN EN ISO 9000, Qualitätssicherung:
Teil des Qualitätsmanagements der auf das Erzeugen von Vertrauen
darauf gerichtet ist, dass Qualitätsanforderungen erfüllt werden.
Vereinfacht gesagt bedeutet Qualitätssicherung, einen einmal erreichten Stand guter Hebammenarbeit aufrecht zu erhalten.
Hierzu muss beschrieben werden, was gute Hebammenarbeit ist.
Es müssen Kriterien entwickelt werden, wie gute Hebammenarbeit
beurteilt/gemessen werden kann (Kennzahlen).
Es muss möglich sein, die Güte der Hebammenarbeit in einem größeren Kontext einzuschätzen (national/international).
Und unter Zuhilfenahme bereits erhobener oder noch zu erhebender
Daten müssen Fragestellungen wissenschaftlich erforscht und „gute
Hebammenarbeit“ gegebenenfalls neu formuliert werden.
Aus diesem Grund wird dem Begriff Qualitätssicherung sowohl die
Erhebung von Daten als auch die Entwicklung von Leitbildern und
Leitlinien zugeordnet.
Auch für den Gesetzgeber ist es wichtig, dass Hebammen zur Qualitätssicherung verpflichtet werden.
Aus Gründen der Transparenz werden Namen der Experten und
Herkunft der Quelltexte genannt.
• Leitlinien nehmen Einfluss auf Wissen, Einstellung und Verhalten
von Hebammen, von Mitgliedern anderer Fachberufe im Gesundheitswesen und von medizinischen Laien. Sie sollen Ergebnisse verbessern, Risiken minimieren und Wirtschaftlichkeit erhöhen.
• Leitlinien gelten für den Regelfall und sind damit Hilfen, von denen
in begründeten Einzelfällen abgewichen werden kann und muss.
• Leitlinien sind ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung.
Anhand des beschriebenen Regelfalls können Abweichungen formuliert oder Kriterien ermittelt werden, die ein messbares Ergebnis
liefern.
Bundesärztekammer/Kassenärztliche Bundesvereinigung, 997, „Beurteilungskriterien für
Leitlinien in der medizinischen Versorgung“, Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 33, S. 66f.
Europäisches Komitee für Normung, 2005, „Qualitätsmanagementsysteme – Grundlagen
und Begriffe“ DIN EN ISO 9000.
Schweizer Hebammenverband 2006, Qualitätsordner: Guidelines, online einsehbar unter:
www.hebamme.ch/x_dnld/qs/Q-Ordner_Guidelines_d.pdf
Leitlinienentwicklung
• Leitlinien sind Hilfen bei Entscheidungsprozessen zur Versorgung der
Klientel. Sie stellen sicher, dass alle Hebammen das gleiche Wissen zur
Verfügung haben.
• Leitlinien werden entwickelt durch mehrere Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen unter Zuhilfenahme wissenschaftlich
begründeter Empfehlungen.
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ALS FREIBERUFLICHE HEBAMME HABEN SIE VERPFLICHTUNGEN ZU ERFÜLLEN.
Anmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung
Freiberuflich tätige Hebammen sind rentenversicherungspflichtig.
Wichtig: bei der Rentenversicherung können Berufsanfängerinnen in
der Freiberuflichkeit den Antrag stellen, dass ihnen im Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und in den nächsten drei Kalenderjahren nur ein Beitrag in Höhe von 50% der Bezugsgröße berechnet
wird. Rechtsgrundlage für diesen Antrag ist § 65 Absatz  Satz 2
Sozialgesetzbuch VI.
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Die Mitgliedschaft ist Pflicht. Die Berufsgenossenschaft ist Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland, deren Grundlagen das
Sozialgesetzbuch (SGB) und die Reichsversicherungsordnung (RVO)
sind. Die BG hat die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle – darunter werden auch Berufskrankheiten erfasst – zu verhüten
und für wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Die Berufsgenossenschaften
haben das Recht, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Es ist Aufgabe der Berufsgenossenschaften, den Verletzten nach einem Arbeitsunfall (Berufskrankheit, Wegeunfall) zu rehabilitieren, sowie Angehörige und Hinterbliebene zu entschädigen. Die Rehabilitation erfolgt
durch eine Heilbehandlung und berufliche Wiedereingliederung oder
Umschulung. Hinzu kommen Geldleistungen an den Verletzten, seine
Angehörigen und Hinterbliebenen, z.B. durch Renten. Der Umfang der
Leistungen ist im Gesetz geregelt. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt,
sich ein „Verletztenbuch“ (Heft) zuzulegen, in dem auch die kleinste
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Verletzung eingetragen wird, mit Datum und Uhrzeit. Am besten
sollte noch eine anwesende Person die Eintragung unterschreiben. So
kann später leichter ein „Unfallhergang“ rekonstruiert werden. Bei
berufsbedingten Verletzungen, auch bei Wegeunfällen, muss dies beim
Arztbesuch angegeben werden. Die Ansprechperson für Hebammen ist
die Beauftragte des Berufsverbandes bei der Berufsgenossenschaft.
Berufshaftpflicht
Sie gilt für alle von Ihnen in Ausübung Ihres Berufes gesetzten Schäden, wenn Sie nicht mit Ihrem eigenen Vermögen haften wollen. Da
die Schadenshöhen in den letzten Jahren immens zugenommen haben,
ist eine private Haftung inzwischen unmöglich geworden.
(höchste, zugesprochene Schadenssumme 4,5 Mio Euro in 2008!)
Gruppenhaftpflichtversicherung
Bei einer Gruppenhaftpflicht kann die Versicherung nicht bei einem
Schadensfall die Weiterversicherung verwehren. Einzelverträge werden
meistens nach einem Schadensfall vom Versicherer gekündigt. In den
letzten Jahren ist es für die Verbände immer schwieriger geworden,
überhaupt noch eine Versicherung zu finden, die Geburtshilfe abdeckt.
Institutionskennzeichen
Die Krankenkassen benötigen das Institutionskennzeichen zur Abrechnung.
Krankenversicherung
Sie übernimmt im Krankheitsfall die anfallenden Kosten, z.B. für Arzt
und Krankenhaus. Es ist auch sinnvoll, für den finanziellen Ausfall eine
Krankentagegeldversicherung mit abzuschließen. Dies kann eine freiwillige Versicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen oder eine
private Versicherung je nach Lebensplanung sein.
Finanzamt
Sie erhalten vom Finanzamt Ihre Steuernummer, diese benötigen Sie
ebenfalls zur Abrechung. Es kann sein, dass Sie je nach Einordnung
eine Einkommensteuervorauszahlung leisten sollen. Sie können sich
aber von der Vorauszahlung befreien, wenn Sie glaubhaft versichern,
noch nicht zu wissen, wie hoch Ihr Einkommen ist.
Gesundheitsamt
Der Amtsarzt ist Ihre „obere Aufsichtsbehörde“. Sie sollten sich also
hier vorstellen. Nehmen Sie für alle Fälle Ihre Anerkennungsurkunde
und Ihr Hebammenzeugnis mit.
Vorstellen bei den Kolleginnen
Vielleicht wollen Sie einmal vertreten werden oder Sie können einen
Wochenenddienst übernehmen. Zum fachlichen Austausch erkundigen
Sie sich doch auch nach Stammtischen und lokalen Hebammenlisten.
Vorstellen bei den Gynäkologen und Kinderärzten
Eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit ist wichtig und wird Ihre
Arbeit erleichtern. Daneben ist es ganz nützlich, wenn Sie in deren
Praxen Ihre Visitenkarten auslegen dürfen.
Örtliche Krankenkassen
Dies sind die Stellen, von denen Sie Ihre Einkünfte bekommen. Manche Kassen machen auch Werbung für Sie, z.B. Visitenkarten auslegen.
Auf alle Fälle werden Sie in das Hebammenverzeichnis aufgenommen.
Apotheken
Sie werden eine Apotheke brauchen, von der Sie Ihre Materialien und
Medikamente beziehen. In einigen Apotheken kann man auch die Visitenkarten auslegen.
Siehe Checkliste auf Seite 0.
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CHECKLISTE − FOLGENDE ANMELDUNGEN MÜSSEN SIE VORNEHMEN:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstr. 2 bzw. Postfach, 0709 Berlin, Tel.: 030/865
Berufsgenossenschaft f. Gesundheitsdienst u. Wohlfahrtspflege
(BGW), Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg, Tel.: 040/20207-0
(Vermittlung), besser, Sie melden sich bei:
Frau Telse Dieberitz, Beauftragtes DHV für den BGW, Grasstr. 6,
25524 Itzehoe, Tel.: 0482/76532, sie schickt alles Benötigte zu.
Berufshaftpflichtversicherung
evtl. Gruppenhaftpflicht beim Deutschen Hebammenverband,
Frau Silber, Tel.: 072/9889-0, E-mail: [email protected]
Vergabestelle für das Institutionskennzeichen
Arbeitsgemeinschaft „Institutionsgemeinschaft“,
Alte Heerstr. , 53757 St. Augustin, Tel.: 0224/230
beim zuständigen Finanzamt (zur Beantragung Ihrer Steuernr.)
bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl
beim zuständigen Gesundheitsamt/Amtsarzt
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Vorstellen sollten Sie sich, um ein gutes Arbeitsklima zu schaffen bei:
den Kolleginnen
den ortsansässigen Gynäkologen und Kinderärzten
bei geburtshilflichen Einrichtungen
bei den Apotheken
bei den Krankenkassen im Umkreis
Vernetzung untereinander wird immer wichtiger! Schaffen Sie Ihre
eigenen Netzwerke. Deshalb sollten Sie sich um die Rufnummern, bzw.
die Anschriften folgender Institutionen kümmern oder sich auch ggf.
beim Jugendamt oder den Schwangerenberatungsstellen vorstellen.
Familienhebamme im Umkreis vorhanden? ...............................................
Jugendamt: .......................................................................................................
Schwangerenberatungsstellen: .......................................................................
Sozialhilfestellen: .............................................................................................
Adressen für Haushaltshilfen: ........................................................................
Frauenhaus: ......................................................................................................
Mutter und Kind (1909), © VG Bild-Kunst, Bonn 2009
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WAS KÖNNTE IN DER HEBAMMENTASCHE BZW. IM HEBAMMENKOFFER SEIN:
Für die Vorsorge:
• Blutdruckmessgerät
• Holzstethoskop, Doppler oder CTG, für kindliche Herztöne
• Urinmeßstäbchen
• Personenwaage
• Maßband
• Materialien zur Blutentnahme
• Handschuhe
• Dokumentations-Material
• evtl. Mutterpass
Für die Geburt:
• Blutdruckmessgerät
• Holzstethoskop, Doppler oder CTG, für kindliche Herztöne
• Thermometer
• Nabelklemmen und Nabelschere
• Epischere
• Ambubeutel, evtl. 02
• Absauger
• Sterile Handschuhe
• Nahtbesteck
• Nahtmaterial
• Lokalanästhesie
• Spritzen, Kanülen
• Kinderwaage
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• Maßband
• Notfallmedikamente und Materialien
(Syntocinon 3 u. 0 I.E., Partusisten, Methergin)
• Dokumentations-Material
• Kinderuntersuchungsheft und Geburtsanzeige
Für die Nachsorge:
• Blutdruckmessgerät
• Kinderwaage
• Thermometer
• Maßband
• Materialien zur Nabel- und Brustversorgung
• evtl. Materialien zur Blutentnahme
• Handschuhe
• Dokumentations-Material
Sterilisation von Instrumenten:
Hier müssen Sie sich nach den neuesten Hygieneregeln um eine Sterilisation in einem Sterilisationszentrum bemühen. Vielerorts können
Hebammen auch mit Arztpraxen oder in Krankenhäusern eine Vereinbarung zum Mitsterilisieren treffen. Eine Anschaffung eines eigenen
Sterilisators rechnet sich meistens nicht, da auch Tests durchgeführt
und dokumentiert werden müssen. Eine Sterilisation im Backofen ist
rechtlich nicht zulässig.
WAS BRAUCHE ICH NOCH UND WOHER
BEKOMME ICH ES?
Mütterpässe und Kinderuntersuchungshefte:
Gibt es beim Deutschen Hebammenverband, bitte frankierten Rückumschlag mitschicken.
Testkarten für den Stoffwechseltest:
Labor Stoffwechseltest / Neugeborenen Screening
Becker, Olgemöller & Partner,
Postfach 50940, 80046 München
www.labor-bo.de
Geburtsanzeigen:
Beim Standesamt
Notfall-Medikamente (siehe BO):
Nach der Berufsordnung bekommen Hebammen diese rezeptpflichtigen
Medikamente in der Apotheke auch rezeptfrei.
Labor:
Erkundigen Sie sich nach dem nächsten Labor bei ortsansässigen Kolleginnen.
Quittierungsbögen für die Krankenkassen:
www.bhlv.de
Selbstbildnis (1890), © VG Bild-Kunst, Bonn 2009
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DOKUMENTATION
Dokumentation ist wichtig!
Die Aufbewahrungsfrist der Geburtendokumentation beträgt 30 Jahre,
bei allen weiteren Dokumentationen 0 Jahre (Berufsordnung).
Die Dokumentationsbögen in tabellarischer Form reichen nicht aus,
obwohl sie eine Erleichterung darstellen und viel genutzt werden. Daher dokumentieren Sie Abweichungen und Auffälligkeiten ausführlich,
eventuell gesondert. Einlageblätter müssen fest mit den Dokumentationsbögen verbunden werden. Dokumentationsbögen bekommt man
über ein Computerabrechnungsprogramm, ferner gibt es Karteikarten
vom DHV, von verschiedenen Firmen. Sie können auch selber welche
entwerfen.
Dokumentationsbögen bekommt man über ein Computerabrechnungsprogramm, ferner gibt es Karteikarten vom DHV, von verschiedenen Firmen. Sie können auch selbst welche entwerfen.
Es ist eine handschriftliche, fortlaufende Dokumentation von jeder
Ihrer Tätigkeiten nötig, auch die telefonischen Beratungen.
Bei der Hausgeburt muss ein Geburtenbuch geführt werden, bzw.
Tagebücher (Staude-Verlag) und Meldung beim Standesamt (Geburtsanzeige) erfolgen.
Bei außerklinischen Geburten müssen Sie sich auch bei der QUAG
(Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V.)
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melden. Die Mitgliedschaft ist kostenlos! Die QUAG erhebt die Perinatal-Statistik für die außerklinische Geburtshilfe. Der Durchschlag des
Erhebungsbogens dient zusätzlich als Geburtenbuch.
QUAG
c/o Anke Wiemer am Schaplowsee 8; 5859 Storkow; Tel.: 033678/4276
Für alle Ihre Tätigkeiten (außer Beratungen mittels Kommunikationsmedien) gilt Quittierungspflicht für die Krankenkassen.
BUC HHALTUNG
Sie benötigen einen Ordner für die gestellten Rechnungen und einen
Ordner für die Ausgaben.
Richten Sie sich ein eigenes Geschäftskonto ein, für das Finanzamt ist
das leichter überschaubar.
rechnungen, Autopflege. Manche Finanzämter verlangen Fahrtenbücher für das Auto, andere rechnen einen prozentualen Anteil für
Dienstfahrten.
Sammeln Sie alle Quittungen und Belege, die als Betriebsausgaben
abgesetzt werden können:
• Raumkosten (Praxis u. Büroraum), auch in der eigenen Wohnung
– anteilig auch für Heizung, Wasser, Stromkosten, Müllabfuhr,
Kaminkehrerusw.
• Bürobedarf: z.B. Briefmarken, Schreibwaren aller Art
• Raumausstattungskosten wie Möbel, Bälle, Gymnastikmatten usw.
• Rechnungen von Formularen, Fachbüchern, Telefonrechnungen und
Handykosten
• Berufskleidung
• Hebammenbedarf: z.B. Unterlagen, Binden, Medikamente, Pflegemittel, die nicht von der Kasse vergütet werden
• Praxisbedarf: z.B. Tee, Wasser, Toilettenpapier, Putzmittel
• Fort- und Weiterbildungskosten, Unkosten für Fortbildungsveranstaltungen – bitte Teilnahmebescheinigung nicht vergessen
Das Hinzuziehen eines Steuerberaters ist meistens sinnvoll. Je nach
Aufwand können Sie aber Ihre Steuererklärung natürlich auch selbst
erstellen.
Bitte denken Sie immer daran, wenn Sie Ihre ersten Einnahmen auf
Ihr Konto bekommen, dass Ihre Steuern sowie Ihre Sozialabgaben irgendwann zu bezahlen sind. Möglicherweise ist das eine große Summe
auf einmal. Rechnen Sie mit 50 % Abgaben.
• Mitgliedsbeiträge, Beiträge zur Krankenkasse, Rentenversicherung
und Berufsgenossenschaft
• Kosten für das Auto: Steuer, Versicherung, Benzin- und Reparatur-
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ABRECHNUNG
Mitglieder eines Hebammenberufsverbandes können über einen Grup- Es wird digital also „online“ abgerechnet. Bei Papierabrechnungen
penvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Hierzu
muss man mit 5 % Abzug des Betrages der Hebammenarbeit rechnen.
benötigt der Berufsverband eine Kopie Ihres Hebammendiploms.
Darunter fällt jedoch nicht die Materialpauschale.
Wer nicht im Berufsverband ist, muss sich selbst einen Vertrag mit den
Krankenkassen abschließen.
„online“ Rechnungen verschicken kann man entweder über ein DatenBesonders empfehlenswert für alle Vertragstexte, Fragen der Abrechservice-Center oder mit einer eigenen Software (z.B. Dakota).
nungen und die Erläuterungen der einzelnen Gebührenparameter ist
Infos über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Abrechnungsart findas Buch von Prof. Horschitz und Monika Selow „Hebammengebühden Sie bei den Anbietern für Hebammenabrechnung.
renrecht“ erschienen im Mabuse Verlag.
Lassen Sie sich immer die Versichertenkarte vorlegen!
Wann soll die Abrechnung erfolgen?
Nach dem neuen Gebührenvertrag besteht ab 5..2007 eine QuitAbrechnen sollte man immer zeitnah nach Abschluss einer Betreuung,
tierungspflicht der erbrachten Leistungen. Die von den Frauen
bzw. sind bei einer langen Betreuungszeit Zwischenabrechungen sinnunterschriebenen „Leistungszettel“ sind derzeit noch per Brief an
voll. Verjährungsfristen: Bei Kassenrechnungen müssen alle Rechnundie Krankenkassen zu schicken. Bitte fertigen Sie eine Kopie für Ihre
gen des Vorjahres bis zum 3.0. des Folgejahres abgerechnet werden.
Unterlagen an!
Ausnahme: Betreuungen die noch nicht abgeschlossen sind, wie z.B.
Geburtsvorbereitungskurse etc. Für Privatrechnungen beträgt die VerRechnungen von Privatpatientinnen werden direkt an die Frauen
jährungsfrist seit 0.0.02 drei Jahre und beginnt mit dem Ablauf des
geschickt, bitte gleich mit einem Durchschlag wegschicken.
Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde.
Sie sollten sich von jeder Rechnung, ob Privat oder Krankenkasse,
Wie rechne ich ab?
einen Durchschlag für Ihre Unterlagen erstellen, da eine DokumentatiSie können:
on im Computer gesetzlich nicht ausreicht.
. selbständig eine Rechnung erstellen nach dem gültigen Vertrag
2. eine Rechnung erstellen mit einer Abrechungssoftware
Unstimmigkeiten über die Rechnung von Privatpatientinnen bzw.
3. eine Abrechnungsfirma mit der Rechnungserstellung beauftragen
einem Versäumnis der Zahlungspflicht, kann die Hebamme mit einem
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Behandlungsvertrag entgegenwirken. Behandlungsverträge erhalten Sie
über den Mabuseversand.
Bei säumigen Schuldnerinnen, die Sie als Privatversicherte behandelt
haben, müssen Sie im ersten Schritt selber für Ihr Recht sorgen. Nach
Ablauf der Zahlungsfrist schreiben Sie zügig eine . Mahnung. Wenn
dann immer noch kein Eingang Ihrer Rechnung festzustellen ist,
wenden Sie sich mit den Kopien der Rechnungen und Schreiben an die
Rechtsstelle des DHV.
Eine Veränderung der Gebühren wird im Magazin des Deutschen
Hebammenverbandes dem Hebammen-Forum bekannt gegeben.
Mütter gebt von euerm Überfluß! (1926), © VG Bild-Kunst, Bonn 2009
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FAMILIENHEBAMMEN
sind staatliche examinierte Hebammen mit Erfahrung im freiberuflichen Bereich und einer abgeschlossenen Weiterbildung, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind fördert. Dabei liegt
der Schwerpunkt der Arbeit auf der psychosozialen, medizinischen
Beratung und Betreuung von Familien mit erhöhtem Förderbedarf,
bis zum vollendeten . Lebensjahr des Kindes.
Schwerpunkte der Familienhebammenarbeit sind:
• Einbettung der Familie in ein soziales Netz mit Hilfe niedrigschwelliger Angebote und aufsuchender Tätigkeit
• Gesundheitsförderung und Prävention durch Motivation zur Selbsthilfe
• Förderung der Mutter-Kind-Bindung
• Netzwerkarbeit und Kooperation mit anderen Institutionen und Berufsgruppen um Versorgungslücken zu schließen
• Arbeit an Schnittstellen zwischen ambulanter u. stationärer Betreuung
• Frauen mit chronischen Erkrankungen (z.B. Aids, Hepatitis, Epilepsie) oder Behinderung (geistig/körperlich)
• Kinder mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung
(geistig/ körperlich)
• Migrantinnen
• Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus
• Familien in Armut (z.B. mit vielen Kindern, Überschuldung)
• Unsichere, überforderte Frauen
• alleinerziehende/verlassene Frauen
• Frauen mit ungewollter Schwangerschaft
• Familien mit Kindern, die von Vernachlässigung und Misshandlung
bedroht sind /nachdem ihnen ein Kind behördlicherseits weggenommen wurde
• Gestörte Mutter-Kind-Beziehung
Zielgruppen von Familienhebammen sind Familien, die durch
gesundheitliche, medizinisch-soziale oder psychosoziale Belastungen
gefährdet sind.
Zum Beispiel:
• Familien mit Suchtproblemen
• Jugendliche Mütter
• Frauen mit psychischen Belastungen (z.B. Trauernde) und/oder
psychischen Erkrankungen
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Weitere Informationen zur Arbeit und Ausbildung von Familienhebammen finden Sie auf unserer Homepage: www.bhlv.de
HAFTUNG DER HEBAMMEN FÜR
AUSFÜHRUNG FEHLERHAFTER
ÄRZTLICHER ANORDNUNGEN
Beispiele:
Die Anordnung z.B. einer vorzeitigen Blasensprengung mit gleichzeitiger Wehenmittelgabe, stellt zumindest dann einen Verstoß gegen die
Regeln ärztlicher Kunst dar, wenn das CTG-Gerät zur Herztonüberwachung wegen eines Defektes nicht zur Verfügung steht.
Trifft ein Arzt telefonische Anordnungen, die gegen die Regeln ärztlicher Kunst oder Berufsordnung verstoßen, dann darf die Hebamme
diese Anordnungen nicht befolgen. Sie ist vielmehr verpflichtet, den
Arzt darauf hinzuweisen.
Alle telefonischen ärztlichen Anordnungen müssen nachträglich vom
Arzt abgezeichnet bzw. unterschrieben werden.
Führt die Hebamme die Weisungen ohne entsprechenden, dokumentierten Vorbehalt aus, so haftet sie für den dadurch entstandenen
Schaden, zusammen mit dem Arzt.
Prof. Dr. Horschitz
Zwei schwatzende Frauen mit zwei Kindern (1930), © VG Bild-Kunst, Bonn 2009
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MI TWIRKEN BEI SCHWANGERSCHAFTSABBRÜCHEN
§2 Schwangerschaftskonfliktgesetz:
. Niemand ist verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken.
2. Absatz  gilt nicht, wenn die Wirkung notwendig ist, um von der
Frau eine nicht abwendbare Gefahr des Todes oder der schweren Gesundheitsschädigung abzuwenden.
Eltern mit Kind (1931), © VG Bild-Kunst, Bonn 2009
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Die Vorschrift berechtigt aber nur, an einem Schwangerschaftsabbruch
nicht mitzuwirken. Die Nachbetreuung bleibt jedoch eine Hilfspflicht
der Hebammen.
NOT WENDIGKEIT EINER HAUSHALTSHILFE
Nach § 99 RVO steht einer gesetzlich Versicherten eine Haushaltshilfe
zu, wenn
• sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung ihren Haushalt nicht
weiterführen kann und
• eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht führen
kann.
Hebammen sind befugt, Bescheinigungen über die Notwendigkeit
einer Haushaltshilfe gemäß §99 RVO zu erteilen. Die Befugnis
der Hebammen bezieht sich auf keinen zeitlich beschränkten Teil
vor oder nach der Geburt. Den Zeitraum von sechs Tagen, den die
Krankenkassen aus der völlig anderen Zwecken dienenden Vorschrift
des §97 RVO abgeleitet hatten, gibt es in §99 RVO nicht. (Im Übrigen
ist die Begrenzung auf 6 Tage, die in §97 RVO enthalten war, mit
Wirkung ab ..2007 entfallen.) Die Versicherte hat Anspruch auf Haushaltshilfe, so lange ihre Beschwerden auf die zurückliegende Geburt
zurückzuführen sind.
Allerdings haben die Hebammen die fortgesetzte Notwendigkeit der
Haushaltshilfe zu kontrollieren.
Dass bei der Bewilligung von Haushaltshilfen nach § 95 Abs.  Nr. 5
RVO in Verbindung mit § 99 RVO nur ärztliche Bescheinigungen
maßgeblich sind, ist den hier maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen nicht zu entnehmen.
Es gibt zwei Gerichtsurteile zu diesem Thema:
• Sozialgericht München, Aktenzeichen S 9 KR 435/0 vom 2.02.2003
(nachzulesen im Hebammenforum 4/2003)
• Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Aktenzeichen L 4 KR
363/04 vom 8.04.2007 (nachzulesen: Hebammenforum 6/2007)
Hebammen dürfen keine Diagnosen erheben. Das bedeutet zum Beispiel, dass in dem Attest nicht eine Anämie als Begründung erscheinen
darf, auch wenn die Hebamme mittels Blutentnahme einen niedrigen
Hb-Wert festgestellt hat.
Was im Attest stehen darf, ist z.B. „eine schwere körperliche Schwäche
in Folge der Geburt“, weshalb die Frau strikte Bettruhe halten muss.
Leben im Haushalt noch weitere Kinder unter 2 Jahren, sollte auch das
erwähnt werden.
Gibt es Probleme mit dem medizinischen Dienst der Krankenkassen,
wenden Sie sich an den Justiziar des Deutschen Hebammenverbandes.
Kopiervorlage „Bescheinigung Haushaltshilfe“ auf Seite 32.
21
PRAXISGEMEINSCHAFT ODER GEMEINSCHAFTSPRA XIS
Hebammen können ihre Tätigkeiten auch gemeinschaftlich ausüben.
Hierbei stellt sich die Frage nach der Organisation dieser gemeinschaftlichen Praxis. In Frage kommen zwei denkbare Modelle: die Praxisgemeinschaft oder die Gemeinschaftspraxis.
. Praxisgemeinschaft
Die Praxisgemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass jede Hebamme in ihrer Praxisführung selbständig bleibt, sie betreut ihre eigenen
Frauen, verwaltet ihre eigene Patientenkartei, ist eigenverantwortlich in
ihrer Leistung, ist auch allein gegenüber den Krankenkassen abrechnungsberechtigt. Allerdings teilt sie sich mit ihren Kolleginnen die
Praxis, insbesondere die Kosten der Räume und der Einrichtung.
Zivilrechtlich braucht nur die Frage der Kostentragung der gemeinschaftlichen Räume und Einrichtungsgegenstände geregelt werden,
weitergehen der Regelungen bedarf es im Grunde nicht. Allerdings
können die Hebammen selbstverständlich weitergehende Regelungen
über gegenseitige Vertretungen im Urlaubs- oder Krankheitsfall treffen.
Sämtliche Regelungen sind formlos gültig.
Steuerlich bleibt jede Hebamme einzeln verpflichtet, ihre eigenen Betriebsausgaben und (anteiligen Betriebsausgaben) zu verrechnen.
2. Gemeinschaftspraxis
Bei der Gemeinschaftspraxis arbeiten die Hebammen partnerschaftlich
zusammen. Sie bilden eine sogenannte Gesellschaft bürgerlichen
Rechts (GbR) nach den §§ 705ff. BGB. Der Behandlungsvertrag
22
kommt zwischen der Gemeinschaftspraxis und der Frau zustande.
Grundsätzlich sind die Hebammen in ihren Leistungen austauschbar.
Dementsprechend ist die Gemeinschaftspraxis als solche abrechnungsberechtigt mit den Krankenkassen. Es rechnet also die Praxis mit den
Kassen ab. Umgekehrt haften auch alle Partner der Gemeinschaftspraxis gesamtschuldnerisch für Schadensansprüche, die aus dem
Fehlverhalten einer Hebamme entstehen.
Da hier eine echte Gesellschaft gegründet wird, ist der Abschluss eines
Gesellschaftsvertrages mit den Fragen der Gewinnermittlung (auch im
Falle eines Ausscheidens), den Fragen gemeinschaftlicher Anschaffungen, den Fragen von Stimmrecht, Aufnahme weiterer Hebammen in
die Gemeinschaft, Haftungsfragen im Innenverhältnis, Vertretungsfragen bei Urlaub und Krankheit, Kündigungsfragen, dringend zu regeln.
Mehr Informationen finden Sie unter www.hebammenverband.de.
Im Mitgliederbereich unter der Rubrik freiberufliche Hebammen –
Existenzgründung können Sie sich noch ausführlicher informieren.
Musterverträge finden Sie unter der Rubrik Rechtsstelle.
Steuerlich sind die Praxiseinnahmen und -ausgaben gemeinschaftlich
zu erfassen und nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel zu
verteilen. Dabei ist selbstverständlich auch eine Vorwegvergütung für
spezielle Arbeiten, für die Überlassung von Materialien oder Kapital
zulässig. Für die Praxis ist eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung zu klären. Zumindest bei der erstmaligen Erklärung sollte
unbedingt ein Steuerberater hinzugezogen werden.
WENN SIE IN EINEM EIGENEN WOHNHAUS EINE PRA XIS EINRICHTEN WOLLEN,
BESTEHEN FOLGENDE PFLICHTEN
. Sie haben dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Das
Gesundheitsamt kann einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren und Auflagen erteilen. Dabei wird es möglicherweise um sanitäre
Einrichtungen und um Fluchtwege im Brandfalle gehen, die insbesondere der relativen Unbeweglichkeit von hochschwangeren Frauen
Rechnung zu tragen haben. Es ist allerdings sehr unterschiedlich,
wie ernst die Gesundheitsämter diese ihnen obliegende Fachaufsicht
wahrnehmen. In vielen Fällen unterbleibt eine Besichtigung ganz. Viele
Gesundheitsämter nehmen Ihre Meldung einfach zur Kenntnis. Einer
formalen Bestätigung oder Genehmigung bedarf die Aufnahme der
Praxis nicht.
3. Zusätzlich sollten Sie die Angelegenheit mit Ihrem Steuerberater
besprechen. Die freiberufliche Nutzung eigener Gebäudeteile führt
jedenfalls in allen Fällen, in denen die anteiligen Gebäude-, Grundund Bodenanteile einen gewissen Wert übersteigen dazu, dass diese
Gebäude- und Bodenanteile notwendiges Betriebsvermögen werden.
Bei einer Verlegung Ihrer Praxis oder bei einer Aufgabe Ihrer Praxis
könnten sich daraus Besteuerungstatbestände ergeben, über die Sie zumindest Bescheid wissen müssen. Sie sollten die Angelegenheit daher
auch mit Ihrem Steuerberater besprechen.
2. Außerdem haben Sie der zuständigen Baubehörde anzuzeigen, dass
Sie Ihr Wohngebäude teilweise als Praxis zu nutzen beabsichtigen. Die
Baubehörde hat darüber zu wachen, dass der Charakter Ihres Gebietes
nicht verändert wird, wenn es als reines Wohngebiet ausgewiesen ist.
Eine solche Veränderung ist allerdings nur zu befürchten, wenn das
Wohngebiet schon jetzt stark mit vorhandenen Arzt- oder Anwaltspraxen oder sonstigen freiberuflichen oder gewerblichen Büros belastet
ist. Möglicherweise werden Ihnen bezüglich der Parknutzung Auflagen
gemacht.
23
PRAXISGEMEINSCHAFT ARZT/HEBAMME
Der 98. Deutsche Ärztetag in Stuttgart hat eine Entschließung mit
großer Mehrheit angenommen, die die Musterberufsordnung für die
deutschen Ärzte ergänzt. Die ergänzende Vorschrift des § 23 hat nachfolgenden Wortlaut:
§ 23a Kooperative Berufsausübung zwischen Ärzten und Angehörigen anderer Fachberufe
. Ärzte können auch mit selbständigen und zur eigenverantwortlichen
Berufsausübung befugten Berufsangehörigen der Berufe nach Absatz 2
zur kooperativen Berufsausübung zusammenschließen (medizinische
Kooperationsgemeinschaft). Die Kooperation ist nur in der Form einer
Partnerschaftsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gestattet. Dem Arzt ist ein solcher Zusammenschluss
im Einzelnen nur mit solchen anderen Berufsangehörigen und in
der Weise erlaubt, dass diese in ihrer Verbindung mit dem Arzt einen
gleichgerichteten oder integrierenden diagnostischen oder therapeutischen Zweck bei der Heilbehandlung auch auf dem Gebiet der Prävention und Rehabilitation, durch räumlich nahes und koordiniertes
Zusammenwirken aller beteiligten Berufsangehörigen erfüllen können.
Darüber hinaus muss der Kooperationsvertrag gewährleisten, dass
.. die eigenverantwortliche und selbständige Berufsausübung des
Arztes gewährt ist
24
.2. die Verantwortungsbereiche der Partner gegenüber den Patienten
getrennt bleiben
.3. medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik
und Therapie ausschließlich der Arzt trifft, sofern nicht der Arzt
nach seinem Berufsrecht den in der Gemeinschaft selbständig tätigen
Berufsangehörigen eines anderen Fachberufs solche Entscheidungen
überlassen darf
.4. der Grundsatz der freien Arztwahl gewährt bleibt
.5. der behandelnde Arzt zur Unterstützung in seinen diagnostischen
Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die in der Gemeinschaft kooperierenden Berufsangehörigen hinzuziehen kann
.6. die Einhaltung der berufsrechtlichen Bestimmungen der Ärzte,
insbesondere das grundsätzliche Verbot der Errichtung einer Zweigpraxis, die Pflicht zur Dokumentation, das Verbot der Werbung und
die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung von den übrigen
Partnern beachtet wird
.7. sich die medizinische Kooperationsgemeinschaft verpflichtet, im
Rechtsverkehr die Namen aller Partner und ihre Berufsbezeichnungen
anzugeben und – sofern es sich um eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft handelt – den Zusatz „Partnerschaft“ zu führen.
2. Ärzte können sich unter Berücksichtigung des Gebots nach Absatz 
Satz 3 nur mit einem oder mehreren Angehörigen folgender Berufe zu
einer medizinischen Kooperationsgemeinschaft zusammenschließen:
• Akademische Berufe
• Zahnärzte
• Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Diplompsychologen
• Klinische Chemiker und andere Naturwissenschaftler
• Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Heilpädagogen
• Staatlich anerkannte Berufe und weitere Berufe im Gesundheitswesen
• Hebammen
• Logopäden und Angehörige gleichgestellter sprachtherapeutischer
Berufe
• Ergotherapeuten
• Angehörige der Berufe in der Physiotherapie
• Medizinisch technische Assistenten
• Angehörige staatlich anerkannter Pflegeberufe
• Diätassistenten
Zweck nach der Art ihrer beruflichen Kompetenz zielbezogen erfüllen
können.
3. Angestellte Ärzte einer medizinischen Kooperationsgemeinschaft
dürfen nur der Weisungsbefugnis der ärztlichen Partner unterstellt
sein.
4. Der Arzt darf sich nur einer einzigen medizinischen Kooperation
anschließen.
5. Die Mitwirkung des Arztes in einer medizinischen Kooperationsgemeinschaft bedarf der Genehmigung der Ärztekammer. Der Ärztekammer ist der Kooperations- oder Partnerschaftsvertrag vorzulegen. Die
Genehmigung ist zu erteilen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen
für den Arzt erfüllt sind. Auf Anforderung haben die Ärzte ergänzende
Auskünfte zu erteilen.
Die für die Mitwirkung des Arztes zulässige berufliche Zusammensetzung der Kooperation im Einzelnen, richtet sich nach dem Gebot des
Absatzes  Satz 3, es ist erfüllt, wenn Angehörige aus solchen der vorgenannten Berufsgruppen kooperieren, die mit dem Arzt entsprechend
seinem Fachgebiet einen gemeinschaftlich erreichbaren medizinischen
25
PARTNERSCHAFT VON HEBAMMEN
Ab 0.07.995 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, es trägt den Titel
„Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger freier Berufe“.
Dieses Gesetz enthält Vorschriften über den Zusammenschluss der
Angehörigen freier Berufe, wobei sein Regelungsgehalt ausdrücklich
auch auf Hebammen bezogen ist. Das Gesetz gilt sowohl für Praxisgemeinschaften als auch für Gemeinschaftspraxen von Hebammen.
Nach diesem Gesetz muss der Name der Partnerschaft ausdrücklich
den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz „und Partner“ oder
„Partnerschaft“ sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. Schließen sich also die Hebammen
Meier, Müller und Schulze zu einer Gemeinschaftspraxis zusammen
und wollen sie diese unter der Bezeichnung „Storchennest“ betreiben,
dann muss die Partnerschaft einschließlich ihrer Briefköpfe und ihrer
Türschilder wie folgt bezeichnet werden:
Storchennest Müller, Meier und Schulze – Partnerschaft – Hebammen
oder
Storchennest Müller, Meier und Schulze – Hebammen-Partnerschaft
oder
Storchennest Müller und Partner – Hebammen
Dabei dürfen auch die Vornamen mit verwendet werden, deren
Verwendung ist allerdings nicht obligatorisch. Heiratet eine Hebamme
und ändert sie ihren Namen (oder ändert sie ihn aus einem anderen
Grund), dann können die bisherigen Namen beibehalten werden.
26
Wird eine neue Hebamme aufgenommen oder scheidet eine Hebamme
aus, dann kann ungeachtet dieser Veränderung der bisherige Name der
Partnerschaft beibehalten werden. Beim Ausscheiden bedarf dies allerdings der ausdrücklichen Einwilligung der ausgeschiedenen Hebamme
(oder ihrer Erben). Jeder Name der Partnerschaft muss sich deutlich
von dem Namen einer anderen am Ort bereits ansässigen Partnerschaft
unterscheiden.
Der Partnerschaftsvertrag muss nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz zwingend enthalten:
1. den Namen und den Sitz der Partnerschaft
2. den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft
ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners und
3. den Gegenstand der Partnerschaft
4. darüber hinaus sei empfohlen, in dem Partnerschaftsvertrag noch
folgende weitere Regelungen zu treffen:
Regelungen über den gemeinsamen Einkauf und die gemeinsame
Anmietung von Praxisräumen und Praxiseinrichtungen
5. Arbeits- und Freizeitverteilung
6. Regelung für Krankheitsfälle (Gewinnbeteiligung im Krankheitsfall,
Abschluss von Krankentagegeldversicherungen und Regelung, wer
Berechtigter der Krankentagegeldversicherung sein soll)
7. Geschäftsführung und Vertretung
8. Gewinnverteilung (Vorabgewinne für Wegegelder, Ersatz für Aufwendungen und Verluste, Materialkosten)
9. Regelung über das Abrechnungsverfahren mit den Krankenkassen
und den selbstzahlenden Patienten, Regelungen über die Erstellung
der Jahresabschlüsse, Kontrollrechte der Partner
10. Einnahmerechte
11. Beendigung der Gemeinschaft
12. Erweiterung der Gemeinschaft
13. Sonstiges (Fortbildungspflichten, Teilnahme an Spätdiensten,
Nachtdiensten, Sonn- und Feiertagsdiensten sowie sonstige Regelungen für die Dienstaufteilung untereinander, Teilnahmepflichten an irgendwelchen angebotenen Sonderkursen und ähnliches,
Wettbewerbsverbot nach Ausscheiden)
14. Verfahren bei Auflösung der Partnerschaft
15. Verfahren bei Tod eines der Partner (Fortsetzung unter den verbliebenen Partnern, zusätzliche befristete Gewinnbeteiligung der
Erben über einen bestimmten Zeitraum)
Neugeschaffene Partnerschaften sind in das Partnerschaftsregister
beim Amtsgericht anzumelden. Die Anmeldungen sind von sämtlichen Partnern zu bewirken. Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft
haften alle Partner den Gläubigern als Gesamtschuldner. Hier gilt also
das strenge Haftungsrecht. Dringend zu empfehlen ist also, dass alle
Partner bei der selben Haftpflichtversicherung versichert sind. Unter
Umständen macht die strenge Haftung auch für das Verschulden eines
anderen Partners keine besonderen haftungsrechtlichen Probleme.
Allerdings ist es möglich, in dem Partnerschaftsvertrag die Haftung auf
denjenigen Partner zu beschränken, der innerhalb der Partnerschaft
die berufliche Leistung erbracht, geleitet oder überwacht hat. Diese
Haftungsverteilung kann auch in einem vorformulierten Behandlungsvertrag enthalten sein.
Anmerkung des BHLV:
In „nicht rechtsdeutsch“ heißt dieses strenge Haftungsrecht: Arbeiten zwei Hebammen in einer Einrichtung und haben keinen Behandlungsvertrag mit der Frau abgeschlossen, wird automatisch eine GbR angenommen! Mit allen Haftungs- und Steuerrechten!
Jede Hebamme haftet unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch mit dem Privatvermögen.
Deswegen beim Arbeiten im Team: machen Sie Behandlungsverträge mit den Frauen und einen Partnerschaftsvertrag mit Ihren Kolleginnen.
Auf der Internetseite des Deutschen Hebammenverbandes findet man unter „Mitglieder“ die Rubrik „Existenzgründung“ und dort wieder unter
„Zusammenarbeit mehrerer Hebammen“ findet man die Vorlage für einen Mustervertrag von Prof. Dr. Horschitz.
27
HEBAMMEN UND GEWERBESTEUER
Hebammen benötigen lt. § 8 ESTG keinen Gewerbeschein, da sie zu
den freien Berufen gehören, aber kein Gewerbe betreiben.
Materialien, die sie für die Betreuung der Schwangeren benötigt, gibt
sie an Selbstzahler zu den Anschaffungskosten weiter oder rechnet
diese mit den Krankenkassen wieder ab.
Da diese Materialien unmittelbar zur Hebammentätigkeit gehören,
bedeutet dieser Weiterverkauf noch keine gewerbliche Tätigkeit.
Anders ist es jedoch dann, wenn die Hebamme den An- und Verkauf von z.B. Lammfellen, Tragetüchern, Strampelanzügen, Windeln
u.s.w. betreibt. Der An- und Verkauf dieser Dinge gilt im Sinne des
§  Absatz 2 HGB als Handelsgewerbe und bedarf einer Anmeldung
als Gewerbebetrieb. Bei Überschreitung der Freibeträge führt dies zur
Gewerbesteuerpflicht.
Wichtig ist, dass die Hebamme sauber die Einkünfte aus freiberuflicher
Tätigkeit und Gewerbebetrieb in der Buchführung trennt. Ist dies exakt
erkennbar, ist die steuerliche Situation unproblematisch.
Anders ist es jedoch, wenn sich mehrere Hebammen in einer Partnerschaft zusammengeschlossen haben.
Werden in so einer Personengesellschaft teilweise gewerbliche und teilweise freiberufliche Tätigkeiten ausgeübt, so gilt der gesamte Gewinn
aus beiden Tätigkeiten als einheitlicher Gewinn eines Gewerbebetriebes. (§ 5 Abs. 3 Nr.  ESTG)
28
Wichtig sind daher zwei Verträge, die die Hebammen untereinander
abschließen:
. Einen Gesellschaftsvertrag mit dem Zweck der gemeinsamen Ausübung des Hebammenberufes in einer Gemeinschaftspraxis.
2. Einen Gesellschaftsvertrag mit dem Zweck des gemeinsamen Handels mit Waren.
Wird dies versäumt, so ist der gesamte Gewinn nicht nur Einkommenssteuer sondern auch Gewerbesteuerpflichtig.
Auf jeden Fall ist es ratsam, einen Steuerberater zu befragen.
GRÜNDUNGSZUSCHUSS FÜR ARBEITSLOSE
Der Gründungszuschuss, mit Wirkung ab . August 2006, ist eine staat- Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (§3 Nr.2 EStG) und unterliegt
liche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur
nicht dem Progressionsvorbehalt.
Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I
gezahlt wird, die sich selbständig machen. Der Gründungszuschuss
Es werden Hilfen, wie z.B. entsprechende Grundseminare oder Traifasst die bisher gewährten Einzelmaßnahmen, nämlich das Überbrüningsmaßnahmen über die Agentur für Arbeit angeboten bzw. vermitckungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zu einem
telt (siehe auch Merkblatt: „Hinweis und Hilfen zur Existenzgründung
Förderinstrument zusammen.
– Gründungszuschuss“).
Arbeitslose können einen Antrag bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit beantragen, die auch den Antragsvordruck
ausgibt. Der Antrag ist vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zu stellen. Die Dauer der Förderung beträgt maximal 5 Monate
und umfasst zwei Phasen.
Gesetzesänderungen sind zu beachten (Stand Januar 09)!
Diese Seite haben wir vor Drucklegung im Januar 2009 für Sie recherchiert. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur
für Arbeit über die aktuellen Bestimmungen!
Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein (z.B. Anspruch auf
Entgeltersatzleistung nach dem SGB III – Arbeitslosengeld I und bei
Aufnahme der Selbständigkeit muss dieser Anspruch noch mindestens 90 Tage währen, die Tätigkeit muss sowohl selbständig, als auch
hauptberuflich ausgeübt werden, der Arbeitsumfang muss min. 5 Std.
pro Woche aufweisen, etc.).
Für die Überprüfung wird ein Geschäftsplan benötigt, der aus folgenden Unterlagen bestehen sollte: Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
29
BERUFSORDNUNG FÜR HEBAMMEN UND
ENTBINDUNGSPFLEGER (HEBBO) VOM 1. JUNI 1999
Entnommen aus: Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt
Nr. 9/999 (224--2-A), Seite 48:
. Hebammen und Entbindungspfleger haben Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen
und Neugeborenen Hilfe zu leisten und Rat zu geben. Dabei ist die Gesundheit der Schwangeren, Mütter und Kinder zu schützen und zu erhalten.
2. Im Rahmen dieser Aufgabe führen Hebammen und Entbindungspfleger insbesondere
folgende Tätigkeiten in eigener Verantwortung aus:
• Aufklärung und Beratung in Fragen der Familienplanung
• Feststellung der Schwangerschaft und Beobachtung der normal verlaufenden Schwangerschaft, Durchführung der zur Beobachtung des Verlaufs einer normalen Schwangerschaft
notwendigen Untersuchungen
• Veranlassung der Untersuchungen, die für eine möglichst frühzeitige Feststellung einer
Risikoschwangerschaft notwendig sind und Aufklärung über diese Untersuchungen
• Vorbereitung auf die Elternschaft, umfassende Vorbereitung auf die Geburt einschließlich
Beratung in Fragen der Hygiene und Ernährung
• Betreuung von Gebärenden während der Geburt und Überwachung des Fötus in der
Gebärmutter mit Hilfe geeigneter klinischer und technischer Mittel
• Durchführung von Normalgeburten einschließlich eines erforderlichen Dammschnitts
sowie im Notfall von Beckenendlagengeburten; Ausführung der Dammnaht, soweit die
Hebamme diese nach Dammschnitt oder unkompliziertem Dammriss regelrecht durchführen kann, ansonsten unter Aufsicht und Verantwortung eines Arztes
• Erkennen der Anzeichen von Anomalien bei der Mutter oder beim Kind, die das Eingreifen eines Arztes erforderlich machen, sowie Hilfeleistung bei etwaigen ärztlichen Maßnahmen; Ergreifen der notwendigen Maßnahmen bei Abwesenheit des Arztes, insbesondere manuelle Ablösung der Plazenta, woran sich gegebenenfalls eine manuelle Nachuntersuchung der Gebärmutter anschließt
30
• Untersuchung, Überwachung und Pflege des Neugeborenen regelmäßig in den ersten
zehn Tagen nach der Geburt und erforderlichenfalls darüber hinaus, einschließlich von
Prophylaxe-Maßnahmen sowie der Blutentnahme für Screening-Untersuchungen;
Einleitung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen in Notfällen und, wenn
erforderlich, Durchführung der sofortigen Wiederbelebung des Neugeborenen
• Pflege der Wöchnerin, Überwachung des Zustandes der Mutter regelmäßig in den ersten
zehn Tagen nach der Geburt und erforderlichenfalls darüber hinaus sowie Erteilung
zweckdienlicher Ratschläge für die bestmögliche Pflege des Neugeborenen; die Hebamme
soll die Wöchnerin insbesondere beim Stillen anleiten
• Durchführung der vom Arzt verordneten Behandlung
• Abfassen der erforderlichen schriftlichen Berichte über die vorgenannten Maßnahmen
• Ausstellen von Bescheinigungen
3. Hebamme und Entbindungspfleger sind verpflichtet, ihren Beruf entsprechend dem
jeweiligen Stand der medizinischen Erkenntnisse gewissenhaft auszuüben.
4. Hebamme und Entbindungshelfer sind verpflichtet, sich über die für die Berufsausübung
geltenden Vorschriften zu unterrichten und sie zu beachten.
5. Der Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers ist kein Gewerbe.
§2
Hebamme und Entbindungspfleger leisten Hilfe bei allen regelrechten Vorgängen der
Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes. Das Behandeln regelwidriger Vorgänge bei Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und Neugeborenen ist dem Arzt vorbehalten. Hebamme und Entbindungspfleger haben auf Regelwidrigkeiten und Risikofaktoren
zu achten und gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass ein Arzt beigezogen wird.
§3
Hebamme und Entbindungspfleger dürfen ohne ärztliche Verordnung folgende Arzneimittel anwenden und verabreichen:
• bei gegebener Indikation in der Eröffnungsperiode ein betäubungsmittelfreies krampflösendes oder schmerzstillendes Medikament, das für die Geburtshilfe angezeigt ist
• bei bedrohlichen Blutungen in der Nachgeburtsperiode, falls ein Arzt nicht rechtzeitig
zugezogen werden kann oder die rechtzeitige Einweisung in ein Krankenhaus nicht
möglich ist, Wehenmittel bzw. Mutterkornpräparate oder eine Kombination beider Wirkstoffe zur Blutstillung
• zur Überbrückung einer Notfallsituation bis zur Einweisung in ein Krankenhaus ein
wehenhemmendes Mittel
§4
Hebamme und Entbindungspfleger haben über das, was ihnen im Rahmen der Berufsausübung anvertraut oder bekanntgeworden ist, zu schweigen, soweit sie nicht zur Offenbarung befugt sind (§ 203 des Strafgesetzbuchs); das gilt auch gegenüber Ärzten sowie
Hebammen und Entbindungspflegern, die nicht bei der Behandlung oder Betreuung mitgewirkt haben.
§5
Hebamme und Entbindungspfleger haben über ihre berufliche Tätigkeit, insbesondere über
die getroffenen Feststellungen und Maßnahmen, die erforderlichen Aufzeichnungen zu
fertigen. Hebammen und Entbindungspfleger haben, soweit sie außerhalb von Krankenhäusern tätig sind, ein Tagebuch zu führen, das einem vom Staatsministerium des Innern
herausgegebenem Muster entspricht. Die Aufzeichnungen bzw. das Tagebuch sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
§6
• Hebamme und Entbindungspfleger haben sich beruflich fortzubilden.
• Geeignete Mittel der Fortbildung sind insbesondere die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Hebammenschulen und der Hebammenverbände sowie das Studium der
Fachliteratur. Hebamme und Entbindungspfleger haben in dem Umfang von den Fortbildungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, wie dies zur Erhaltung und Entwicklung der
zur Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse erforderlich ist.
• Hebamme und Entbindungspfleger müssen eine den Absätzen  und 2 entsprechende
Fortbildung gegenüber dem Gesundheitsamt in geeigneter Form nachweisen können.
• Hebammen, die außerklinische Geburten leiten, sind verpflichtet, sich an einer geeigneten
Qualitätssicherungsmaßnahme zu beteiligen.
§7
() Freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet:
• sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu
versichern
• ihre Praxis durch ein Schild zu kennzeichnen, das Namen, Berufsbezeichnung und
Sprechstunden angibt
• nicht in berufsunwürdiger Weise zu werben
• Beginn und Beendigung der Berufsausübung sowie Änderungen der Niederlassung
gemäß Art. 0 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom
2. Juli 986 (GVBI S. 20 BayRS 220--I) dem für den Ort der Niederlassung zuständigen
Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen
(2) Freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger sollen zur gegenseitigen
Vertretung bereit sein.
(3) Freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger berechnen die ihnen zustehenden Gebühren nach den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Gebührenverordnungen.
§8
. Freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger üben ihren Beruf unter der Aufsicht des Landratsamtes als staatliches Gesundheitsamt oder des städtischen Gesundheitsamtes aus. Sie haben einem Arzt des Gesundheitsamtes die hierfür notwendigen Auskünfte
zu erteilen und Einblick in ihre fallbezogenen Aufzeichnungen zu gewähren, wenn eine
von ihnen betreute Schwangere, Gebärende, Wöchnerin oder ein Neugeborenes verstorben
oder eine Totgeburt erfolgt ist.
§9
Diese Verordnung tritt am . Juni 999 in Kraft. München, den 2. April 999, Bayerisches
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit
Barbara Stamm, Staatsministerium
31
BESCHEINIGUNG FÜR DIE NOTWENDIGKEIT EINER HAUSHALTSHILFE
KOPIERVORLAGE
Nach § 99 RVO steht einer Versicherten eine Haushaltshilfe zu, wenn
• sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung ihren Haushalt nicht weiterführen kann, und
• eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht führen kann.
Im Haushalt von Frau ........................................................ lebt ein/leben weitere(s) Kind(er) im Alter von ..................... Jahren.
Frau ..................................................... ist nicht in der Lage, ihren Haushalt zu führen, da sie in Folge der Geburt am ............................ körperlich
noch sehr geschwächt ist und strenge Bettruhe halten muss.
Eine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht führen, weil der Ehemann berufstätig ist.
Ich halte eine Haushaltshilfe ........... Stunden täglich werktags für notwendig. Die Gesamtdauer der Unterstützung wird ............ Wochen betragen,
im Zeitraum vom .............................. bis .................................. .
Ort, Datum
Unterschrift, Stempel
INFORMATION ZUR HEBAMMENNACHSORGE
Jede Frau hat nach der Entlassung aus der Klinik ein Anrecht auf
Hebammenhilfe. Folgende Leistungen werden von den Krankenkassen
übernommen:
• tägliche Hausbesuche durch die Hebamme, zunächst bis zum 0. Tag
nach der Geburt
• weitere Hausbesuche bis zu 8 Wochen nach der Geburt, nach Bedarf
• vier Besuche zur Still- und Ernährungsberatung nach der 8. Woche
Hebammennachsorge kann folgende Themen beinhalten:
Beim Kind:
• Beratung über den Umgang mit dem Neugeborenen, z.B. Wickeln,
Baden, Körperpflege
• Anpassung des Neugeborenen an das Leben, z.B. Schreiverhalten,
Wach-Schlafrhytmus etc.
• Beobachtung der Entwicklung und Anpassung des Neugeborenen
• Stillberatung
• Ernährungsberatung
• Blutabnahme für das Neugeborenenscreening so noch nicht durchgeführt
Bei der Mutter:
• Überwachung der Rückbildungs- und Heilungsvorgänge
• Gespräche über die Geburt und die veränderten Lebensumstände
KOPIERVORLAGE
• Hilfe und Beratung beim Stillen oder beim Abstillen auch nach der
8. Woche
• Aufklärung und Beratung zur Rückbildungsgymnastik
• Gespräch über Sexualität und Empfängnisverhütung
Telefonische Anmeldung bei der Hebamme vor der Geburt ist unbedingt erforderlich. Listen über Hebammen, die Nachsorge durchführen, sind beim Berufsverband der Hebammen, im Krankenhaus, bei
den Gesundheitsämtern und möglicherweise bei dem behandelnden
Frauenarzt erhältlich.
Hebamme
Tel.:
WICHTIGE ADRESSEN
BHLV Geschäftsstelle
Herzog-Georgen-Str. 2
83435 Bad Reichenhall
Tel.: 0865/767579
Fax: 0865/767572
Sprechz.: Di. u. Fr. 9 - 2.30 Uhr
www.bhlv.de
Fragen zur Hebammentätigkeit:
[email protected]
Bestellung Broschüren etc.:
[email protected]
Bei Depressionen
Schatten und Licht –
Krise nach der Geburt e.V.
Obere Weinberg Str. 3
86456 Welden
www.schatten-und-licht.de
Die Zentrale für gesundheitliche Aufklärung hat gute
Broschüren
www.bzga.de
Geschäftsstelle des Deutschen
Bei toten oder gestorbenen
Hebammenverbandes Karlsruhe Kindern
Postfach 724 · 76006 Karlsruhe
Initiative REGENBOGEN
Tel.: 072/9889-0
„Glücklose Schwangerschaft“ e.V.
Fax: 072/988920
www.emmaus.de
www.hebammenverband.de
www.veid.de · www.muschel.de
E-Mail: [email protected]
www.schmetterlingskinder.de
Info bzw. Anträge für Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld
Bei der Agentur für Arbeit
www.bmfsfj.de
www.arbeitsagentur.de
34
Haushaltshilfen
Je nach Wohnort andere Zuständigkeit, bitte vor Ort klären. Evtl.
Caritas, Maschinenring, BRK,
Familienhilfewerk usw.
Marcè-Gesellschaft
c/o Dr. Christiane Hornstein
Postfach 420, 6955 Wiesloch
[email protected]
[email protected]
Hier kann ein Fragebogen und
eine DVD zur Wochenbettdepression angefordert werden.
Gesundheitsamt
www.oegd-bayern.de/html/
bayerische_gas.html
Frauenhaus
Zentrale Informationsstelle
autonomer Frauenhäuser
Postfach 003
340 Kassel
Tel.: 056/8203030
www.autonome-frauenhaeuserzif.de
Finanzamt
www.finanzamt.bayern.de
Impffragen
Ständige Impfkommission
(STIKO)
Impfkalender
www.rki.de
Berufsgenossenschaft
www.bgw-online.de
Institutionskennzeichen
www.arge-ik.de
Deutsche Rentenversicherung
Bund (ehemals BfA):
www.deutsche-rentenversicherungbund.de
Aufkleber, Broschüren und Informationsschriften können Sie als Mitglied über den Mabuse-Buchversand, Kasseler Straße a, 60486 Frankfurt,
Fax +49 (0)69 70452 bestellen!
Das Bestellformular kann über www.DHV.de im Mitgliederbereich „online Bestellungen“ heruntergeladen werden.
Bestellungen müssen bitte schriftlich oder online erfolgen!
SGB V § 34a Versorgung mit Hebammenhilfe online unter: www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbv/34a.html
ZEICHNUNGEN
IMPRESSUM
Käthe Kollwitz, geboren am 08. Juli 867 in Königsberg in Preußen,
gehört zu den namhaftesten deutschen Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts. Die Graphikerin und Bildhauerin wurde eine der unvergesslichsten Kunstschöpferinnen ihrer Zeit.
Herausgeber:
Bayerischer Hebammen Landesverband e.V.
Gestaltung:
makrohaus GmbH
Full Service Werbeagentur
Bilder:
Käthe-Kollwitz-Museum Berlin
VG Bild-Kunst, Bonn 2009: Käthe Kollwitz
Druck:
OrtmannTeam
Sie kreierte trotz schwieriger Lebensumstände mit ihren ernsthaften
Lithografien, Radierungen, Kupferstichen und Holzschnitten einen
zeitbeständigen Kunststil. Sie verband mit ihrem Kunstschaffen soziales, gesellschaftskritisches und sozialpolitisches Engagement. Käthe
Kollwitz starb am 22. April 945 in Moritzburg bei Dresden.
BAYERISCHER HEBAMMEN LANDESVERBAND E .V .
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