1. Aufruf zum Widerstand

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AUFRUF ZUM WIDERSTAND
(gemäß Artikel 20 (4) GG i.K.m. Artikel 79 (3) GG gegen)
gegen
die juristische Wiederbelebung
von Hitler‘s Drittem Reich und
des Deutschen Kaiserreiches von 1871
unter der Maske der „Bundesrepublik Deutschland“
durch die bis heute rechtskräftigen
Skandal-Urteile des Bundesverfassungsgerichtes:
1. BVerfGE 6, 309 – Reichskonkordat vom 26. März 1957
„Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hatte,
bestand auch nach 1945 weiter, wenn auch die durch das Grundgesetz geschaffene Organisation
vorläufig in ihrer Geltung auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt ist, so ist doch die
Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich (BVerfGE 3, 319 f.).“
2. BVerfGE 36, 1 – Grundlagenvertrag vom 31. Juli 1973
„Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches,
sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, - in bezug auf seine räumliche
Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit
beansprucht.“
3. BVerfGE 77, 137 – Teso vom 21. Oktober 1987
„Auch im übrigen sind die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich von der
völkerrechtlichen Subjektsidentität der Bundesrepublik mit dem 1871 gegründeten deutschen
Staat ausgegangen.“
TATSÄCHLICHE RECHTSLAGE
1. 9./10.9.1918 Durch Abdankung des Deutschen Kaisers erlöscht das Deutsche Kaiserreich
von 16.4.1871
2. 11.8.1919
Weimarer Verfassung hebt explizit
Kaiserreiches von 16.4.1871 auf
3. 8.5.1945
bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht
4. 5.6.1945
Feststellung der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands (zu diesem
Zeitpunkt das (Dritte) Deutsche Reich)
5. 23.5.1949
Inkraftsetzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
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die
Verfassung
des
Deutschen
Artikel 20 Grundgesetz (GG)
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Artikel 79 GG
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder,
die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln
1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
FOLGERUNGEN
1.
Mit der Abdankung des Deutschen Kaisers am 9./10.11.1918 ist das Deutsche Kaiserreich
von 1871 unwiderruflich erloschen.
2.
Artikel 178 Weimarer Reichsverfassung:
„Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16.4.1871 und das Gesetz über die vorläufige
Reichsgewalt vom 10.2.1919 sind aufgehoben.“
3.
Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten
„Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ vom 5. Juni 1945:
“Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und Deutschland
unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden.“
und ist Hitler‘s Drittes Deutsche Reich unwiderruflich erloschen!
4.
Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Artikel 20 GG i.K.m. 79 (3) GG unabänderbar
ein demokratischer Bundesstaat, also weder mit der Nazi-Diktatur des Dritten Deutschen
Reiches noch mit dem Deutschen Kaiserreich von 1871 identisch.
Auch das Bundesverfassungsgericht ist zwingend an Artikel 20 i.K.m. 79 (3) GG
gebunden und daher nicht zu den oben zitierten anderslautenden Urteilen befugt.
5.
Die verantwortlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland kennen diese Urteile seit
Jahren, haben sie aber wissentlich und willentlich nicht gemäß Gesetz und Recht der
Bundesrepublik Deutschland korrigiert.
6.
Darüber hinaus ist das Vereinte Deutschland bis zum heutigen Tage nicht seiner
Verpflichtung gemäß Artikel 1 (4) des 2+4-Vertrag zur Inkraftsetzung einer Verfassung für
das Vereinte Deutschland gemäß Artikel 146 GG nachgekommen.
Dies beweist eindeutig die deutsche Unfähigkeit und/oder den deutschen Unwillen seinen
durch die Alliierten aufgrund Deutschlands Niederlage im zweiten Weltkrieg auferlegten
rechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen!
Solange wie diese unhaltbaren rechtlichen Zustände nicht
bedingungslos wahrheitsgemäß und vollständig korrigiert sind,
verdient Deutschland keine volle Souveränität!
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