AUFRUF ZUM WIDERSTAND (gemäß Artikel 20 (4) GG i.K.m. Artikel 79 (3) GG gegen) gegen die juristische Wiederbelebung von Hitler‘s Drittem Reich und des Deutschen Kaiserreiches von 1871 unter der Maske der „Bundesrepublik Deutschland“ durch die bis heute rechtskräftigen Skandal-Urteile des Bundesverfassungsgerichtes: 1. BVerfGE 6, 309 – Reichskonkordat vom 26. März 1957 „Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hatte, bestand auch nach 1945 weiter, wenn auch die durch das Grundgesetz geschaffene Organisation vorläufig in ihrer Geltung auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt ist, so ist doch die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich (BVerfGE 3, 319 f.).“ 2. BVerfGE 36, 1 – Grundlagenvertrag vom 31. Juli 1973 „Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“ 3. BVerfGE 77, 137 – Teso vom 21. Oktober 1987 „Auch im übrigen sind die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich von der völkerrechtlichen Subjektsidentität der Bundesrepublik mit dem 1871 gegründeten deutschen Staat ausgegangen.“ TATSÄCHLICHE RECHTSLAGE 1. 9./10.9.1918 Durch Abdankung des Deutschen Kaisers erlöscht das Deutsche Kaiserreich von 16.4.1871 2. 11.8.1919 Weimarer Verfassung hebt explizit Kaiserreiches von 16.4.1871 auf 3. 8.5.1945 bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht 4. 5.6.1945 Feststellung der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands (zu diesem Zeitpunkt das (Dritte) Deutsche Reich) 5. 23.5.1949 Inkraftsetzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland - 1/2 – die Verfassung des Deutschen Artikel 20 Grundgesetz (GG) (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Artikel 79 GG (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. FOLGERUNGEN 1. Mit der Abdankung des Deutschen Kaisers am 9./10.11.1918 ist das Deutsche Kaiserreich von 1871 unwiderruflich erloschen. 2. Artikel 178 Weimarer Reichsverfassung: „Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16.4.1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10.2.1919 sind aufgehoben.“ 3. Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten „Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ vom 5. Juni 1945: “Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden.“ und ist Hitler‘s Drittes Deutsche Reich unwiderruflich erloschen! 4. Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Artikel 20 GG i.K.m. 79 (3) GG unabänderbar ein demokratischer Bundesstaat, also weder mit der Nazi-Diktatur des Dritten Deutschen Reiches noch mit dem Deutschen Kaiserreich von 1871 identisch. Auch das Bundesverfassungsgericht ist zwingend an Artikel 20 i.K.m. 79 (3) GG gebunden und daher nicht zu den oben zitierten anderslautenden Urteilen befugt. 5. Die verantwortlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland kennen diese Urteile seit Jahren, haben sie aber wissentlich und willentlich nicht gemäß Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland korrigiert. 6. Darüber hinaus ist das Vereinte Deutschland bis zum heutigen Tage nicht seiner Verpflichtung gemäß Artikel 1 (4) des 2+4-Vertrag zur Inkraftsetzung einer Verfassung für das Vereinte Deutschland gemäß Artikel 146 GG nachgekommen. Dies beweist eindeutig die deutsche Unfähigkeit und/oder den deutschen Unwillen seinen durch die Alliierten aufgrund Deutschlands Niederlage im zweiten Weltkrieg auferlegten rechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen! Solange wie diese unhaltbaren rechtlichen Zustände nicht bedingungslos wahrheitsgemäß und vollständig korrigiert sind, verdient Deutschland keine volle Souveränität! - 2/2 –