Klimaschutzprojekte - Hessen

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Vermarktungsstrategien von Zertifikaten im Rahmen von
Klimaschutzprojekten
Dr. Christof Aha
Frankfurt
Seite 2
Inhalt
Die Kanzlei
Treibhauseffekt
Reaktion UNO, EU und Deutschland
Klimaschutzprojekte
Das ERPA
Übertragung von Emissionsreduktionsrechten
Preisbildende Faktoren
Vermarktungsstrategien
Glossar
Seite 3
Die Kanzlei
Führende deutsche Wirtschaftskanzlei
Über 360 Anwälte in sechs Ländern
Hervorragende Expertise
bei Klimaschutzprojekten
Berlin (36)
Warschau (23)
St. Petersburg (15)
Brüssel (4)
Moskau (32)
Düsseldorf (38)
Kiew (27)
Peking (6)
Frankfurt (65)
Nürnberg (20)
München (79)
Hong Kong (6)
Shanghai (9)
Seite 4
Die Kanzlei
BB Cleantech Team
Christof Aha
Sven Vollstädt
Deutschland
Deutschland
- Koordination -
- Energierecht -
Siegfried Seewald
Christian v. Wistinghausen
Russland
Polen
Susanne Rademacher
China
Heinrich Meyer
Felix Rackwitz
Deutschland
Ukraine
- Banking and Finance -
Dr. Rudolf Mikus
Deutschland
- Steuern -
Stefan Breider
Semen Anufriev
Deutschland
Russland
- Öffentliches Recht -
Seite 5
Inhalt
Die Kanzlei
Treibhauseffekt
Reaktion UNO, EU und Deutschland
Klimaschutzprojekte
Das ERPA
Übertragung von Emissionsreduktionsrechten
Preisbildende Faktoren
Vermarktungsstrategien
Glossar
Seite 6
Treibhauseffekt
Kohlendioxid – CO2 – Carbon
Farb- und geruchloses Treibhausgas, entsteht bei Verbrennung kohlenstoffhaltiger Substanzen
und im Organismus von Lebewesen als Kuppelprodukt der Zellatmung
Anteil von ca. 20% am natürlichen Treibhauseffekt
Natürlicher Treibhauseffekt: die vom Boden
Treibhausgasen in Atmosphäre zurückgehalten
ausgesandte
Infrarotstrahlung
wird
von
Anthropogener Treibhauseffekt: Aufgrund des vermehrten Ausstoßes verschiedener
Treibhausgase lässt die Atmosphäre weniger Infrarotstrahlung ins All entweichen, die Erde
erwärmt sich über die durchschnittliche Temperatur von 15°C
CO2-Ausstoß ist maßgeblicher Treiber des vom Menschen verursachten Treibhauseffektes
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Treibhauseffekt
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Treibhauseffekt
Folgen der globalen Erwärmung
Ansteigen des Meeresspiegels ausgelöst durch Abschmelzen grönländischer und
antarktischer Eismassen. Weltklimarat prognostiziert bis 2100 einen Anstieg von 9 bis 88 cm
Folge: großflächige Landverluste durch Überflutungen
Existenzielle Bedrohung der Wälder durch erhöhte UV- und Schadstoffeinwirkung gefährdete
Bäume werden den Klima-Stress und die aufkommenden Starkwinde nicht überleben
Versauerung der Meere CO2 verbindet sich teilweise mit dem Wasser zu Kohlensäure, was
zur Versauerung der Ozeane beiträgt. Biomineralisation von Korallen sowie von
Kleinstlebewesen (Zooplankton) wird behindert und künftige Existenz bedroht
Tödliche Hitzewellen schon heute sterben jährlich mindestens 150.000 Menschen
Versicherungsschäden jährlich 27 Milliarden Dollar mehr in den Märkten USA, Europa, Japan
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Inhalt
Die Kanzlei
Treibhauseffekt
Reaktion UNO, EU und Deutschland
Klimaschutzprojekte
Das ERPA
Übertragung von Emissionsreduktionsrechten
Preisbildende Faktoren
Vermarktungsstrategien
Glossar
Seite 10
Reaktion UNO, EU und Deutschland
Klimarahmenkonvention 1992
Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre soll auf Niveau stabilisiert werden, auf dem
anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird
Verpflichtung Maßnahmen zu ergreifen, um den Klimawandel zu begrenzen
Sekretariat mit Sitz in Bonn
Kyoto-Protokoll 1997
179 Staaten haben unterschrieben
39 Staaten haben sich verpflichtet, Treibhausgasemissionen im 2008 – 2012 um durchschnittlich
5,2% (EU15 = 8%) unter Niveau von 1990 zu senken
Russland und die Ukraine dürfen Emissionsniveau von 1990 nicht überschreiten, für China,
Indien und Entwicklungsländer sind keine Beschränkungen vorgesehen
Protokoll wurde von USA nicht ratifiziert
Einführung eines Cap-and-Trade Markts ab 2005
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Reaktion UNO, EU und Deutschland
Emissionshandelsrichtlinie (RL 2003/87/EG)
Definiert europäisches Emissionshandelssystem
Setzt verbindliche Vorgaben für nationale Umsetzung
Europäische Linking Directive (RL 2004/101/EG)
Verknüpft europäisches Emissionshandelssystem mit Kyoto-Regime
Novelliert Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG
Definiert Einsatz und Umfang von Klimaschutzprojekten (CDM, JI)
Register-Verordnung (Nr. 2216/2004)
Definiert Anforderungen an nationale Register und die Verbuchung von Zertifikaten
Emissionshandelssystem trat am 1. Januar 2005 in Kraft
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Reaktion UNO, EU und Deutschland
Einbeziehung des Luftverkehrs ab 2012
Begrenzung der Emissionen in 2012 auf 97% der historischen Emissionen, ab 2013 auf 95%
Maximale kostenlose Zuteilung: 85%
Änderungsrichtlinie zur Emissionshandelsrichtlinie (RL 2009/29/EG)
Festlegung der Rahmenbedingungen für den Emissionshandel ab 2013
Minderungsziel bis 2020: 20% gegenüber 1990, bei Abschluss eines KyotoNachfolgeabkommens 30%
Reduktion der ausgegebenen Emissionszertifikate bereits ab 2010 um 1,74% jährlich
Keine kostenlose Zuteilung mehr im Stromsektor, in den übrigen Sektoren sinkt eine kostenlose
Zuteilung jährlich linear von 80% in 2013 auf 30% in 2020 und 0% in 2027
Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekten dürfen nur noch bis knapp 5% des Bedarfs der
jeweiligen Anlage eingesetzt werden
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Reaktion UNO, EU und Deutschland
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) 2004
Regelt Beantragung von Emissionsrechten durch deutsche Anlagenbetreiber
Lässt Nutzung von Zertifikaten aus Klimaschutzmechanismen (CDM/JI) zu
Errichtung Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Projektmechanismen-Gesetz (ProMechG) 2005
Deutsche Umsetzung der Europäischen Linking Direktive
Definiert Zuständigkeiten, Abläufe und Kriterien für die Anerkennung und Durchführung von
Klimaschutzmechanismen (CDM/JI)
Novelliert das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
Projektmechanismen-Gebührenverordnung (ProMechGebV)
Regelt Gebührenerhebung für Amtshandlungen nach dem ProMechG
Gebühren sind seit August auf maximal 600 EUR begrenzt, um DEHSt gegenüber europäischen
Pendants (insbesondere britische Defra) wettbewerbsfähig zu machen
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Reaktion UNO, EU und Deutschland
Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007)
Gesetzliche Umsetzung des NAP I
Nutzung von CERs zugelassen
Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012)
Gesetzliche Umsetzung des NAP II
Nutzung von CERs und ERUs bis zu 22% der zugeteilten Menge zugelassen
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Reaktion UNO, EU und Deutschland
Übersicht Regelwerke
Klimarahmenkonvention 1992
Emissionshandelsrichtlinie 2003
TEHG 2004
Kyoto-Protokoll 1997
Linking Directive 2004
Marrakesch-Accords 2001
NAP I 2005 – 2007
Zuteilungsgesetz 2007
NAP II 2008 – 2012
Zuteilungsgesetz 2012
Bali Road Map 2007
Kopenhagen 2009
Neue Emissionshandelsrichtlinie 2009
ProMechG 2005
Zuteilungsgesetz 2020
Seite 16
Inhalt
Die Kanzlei
Treibhauseffekt
Reaktion UNO, EU und Deutschland
Klimaschutzprojekte
Das ERPA
Übertragung von Emissionsreduktionsrechten
Preisbildende Faktoren
Vermarktungsstrategien
Glossar
Seite 17
Klimaschutzprojekte
Jeder europäische CO2-Emittent kann – bis zu einem gewissen Volumen – seine jährliche Pflicht
zur Abgabe von CO2-Rechten an die für ihn zuständigen nationalen Behörden auch dadurch
erfüllen, dass er „Emissionsreduktionsrechte“ im Rahmen von Klimaschutzprojekten schafft oder
erwirbt (d. h. Abgabepflicht kann durch EUAs und Emissionsreduktionsrechte erfüllt werden).
Die Einführung von Klimaschutzprojekten beruht auf der Überlegung, dass die für den
Klimaschutz zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel so effizient wie möglich eingesetzt
werden sollen. Weil Klimaschutzeffekte in westlichen Industrieländern nur für sehr viel mehr
Geld erzielbar sind als in Entwicklungsländern (und Staaten des alten Ostblocks) sollen die
Projekte in diesen Ländern gefördert werden.
Das maximale Volumen beträgt in Deutschland bis 2012 22% des vom jeweiligen
Anlagenbetreiber benötigten Gesamtabgabevolumens. Ab 2013 vermindert sich diese Quote auf
ca. 4,5 bis 5%.
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Klimaschutzprojekte
Emissonsreduktionsrechte können nach zwei unterschiedlichen Mechanismen erworben werden:
Clean Development Mechanism (CDM), Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung
- Ermöglicht Emissionsreduktionsprojekte in Entwicklungsländern durchzuführen und
Emissionsgutschriften (CERs) aus diesen Projekten für Erfüllung von Kyoto-Verpflichtungen
einzusetzen
- Soll Industrie- und Transformationsstaaten helfen, Kyoto-Verpflichtungen zu erfüllen und zum
Technologietransfer beitragen
Joint Implementation (JI), Gemeinsam umgesetzte Aktivitäten
- Ermöglicht Industrieländern und Unternehmen Emissionsgutschriften (ERUs) durch Investition
in Einsparprojekte in anderen Industrieländern zu generieren
Während Emissionsgutschriften aus CDM-Projekten weltweite Gesamtmenge vermehren, bleibt
bei JI-Projekten die Gesamtmenge unverändert, weil auf das Investorenland übertragene
Emissionsgutschriften vom Budget des Gastlandes abgezogen werden
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Klimaschutzprojekte
CDM-Länder
JI-Länder
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Die Kanzlei
Treibhauseffekt
Reaktion UNO, EU und Deutschland
Klimaschutzprojekte
Das ERPA
Übertragung von Emissionsreduktionsrechten
Preisbildende Faktoren
Vermarktungsstrategien
Glossar
Seite 21
Das ERPA
Das zentrale Vertragswerk im Rahmen eines Klimaschutzprojektes ist in der Regel das sog.
Emission Reduction Purchase Agreement. Es regelt den Ankauf von Emissionsgutschriften
aus einem Klimaschutzprojekt. I.d.R. wird der Ankauf über mehrere Jahre hinweg vereinbart
(Liefervertrag).
Das ERPA ist ein privatrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich in jeder Form und Sprache und
nach jeder in Betracht kommenden Rechtsordnung abgeschlossen werden kann. In manchen
Staaten gibt es aber gewisse Einschränkungen dieses Grundsatzes (z. B. Sprache in China).
Käufer kann jede Rechtsperson sein, der Betrieb einer CO2-Anlage ist nicht Voraussetzung.
Bei größeren und damit finanziell aufwendigeren Projekten versucht der Verkäufer
(Projektgesellschaft) i.d.R., den Käufer in die Finanzierung des Projekts mitzubeziehen. Dies
kann entweder gesellschaftsrechtlich über eine Beteiligung an der Projektgesellschaft oder
schuldrechtlich durch Aufnahme von Finanzierungspflichten in das ERPA geschehen. Man
spricht dann zuweilen auch von einem Investment Agreement.
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Das ERPA
Wird das ERPA zu Beginn des Klimaschutzprojektes abgeschlossen, ist der Preis für die
Emissionsreduktionsrechte aufgrund der zahlreichen Projektrisiken i.d.R. niedriger als wenn
das ERPA bei fortgeschrittenem Projektverlauf abgeschlossen wird.
Die Übertragung der gemäß ERPA gekauften Emissionsreduktions-rechte auf den Käufer kann
erst erfolgen, wenn das Executive Board der UN die Gutschriften ausgegeben hat.
Die Besicherung von Darlehen für Klimaschutzprojekte durch Sicherungsabtretung der
(zukünftigen) Emissionsreduktionsrechte ist schwierig.
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Das ERPA
Käufer
Käufer von
von
CO
CO22-Reduktionsrechten
-Reduktionsrechten
(z.B.
(z.B. deutscher
deutscher
Kraftwerksbetreiber)
Kraftwerksbetreiber)
Kaufvertrag (ERPA)
Projektgesellschaft
Projektgesellschaft
CO2-Reduktionsrechte (CFRs)
Projektträger
CO2-Minderungsprojekt
(z.B. in China)
Deponiegasverwertung,
Windpark oder Biomasseanlage
Zulassung
Lokale
Lokale
Zulassungsbehörde
Zulassungsbehörde
(DNA)
(DNA)
Zulassung und
Ausgabe der Reduktionsrechte
UN
UN Executive
Executive Board
Board
Zulassung
Zertifizierung
Zertifizierung
(z.B.
(z.B. TÜV)
TÜV)
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Inhalt
Die Kanzlei
Treibhauseffekt
Reaktion UNO, EU und Deutschland
Klimaschutzprojekte
Das ERPA
Übertragung von Emissionsreduktionsrechten
Preisbildende Faktoren
Vermarktungsstrategien
Glossar
Seite 25
Übertragung von Emissionsreduktionsrechten
Executive Bord
UN-Klimasekretariat
Nationales Register des
originär Begünstigten
Nationales Register
des Käufers
Ausgabe von Emissionsreduktionsrechten
mit Seriennummern
Einbuchung im Register
(sog. CDM-Register)
Übertragung auf Konto
des originär Begünstigten
(i.d.R. Projektgesellschaft)
Übertragung auf Konto
des Käufers aufgrund
ERPAs
Alle Übertragungen werden durch das sog. „Transaction Log“ nachvollzogen. Es besteht aus einer Datenbank,
die spiegelbildlich alle Informationen der nationalen Register enthält.
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Die Kanzlei
Treibhauseffekt
Reaktion UNO, EU und Deutschland
Klimaschutzprojekte
Das ERPA
Übertragung von Emissionsreduktionsrechten
Preisbildende Faktoren
Vermarktungsstrategien
Glossar
Seite 27
Preisbildende Faktoren
Preis der EUAs
- Spread
- regulatorische Vorgaben
- ÖL
- Wetter
- Kreditkrise
Kosten des Klimaschutzprojekts
Projektstadium und Risiken
Projektart
Chinesischer Mindestpreis
Regulatorische Rahmenbedingungen
- Volumencap
- Kopenhagen 20/30
Seite 28
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Reaktion UNO, EU und Deutschland
Klimaschutzprojekte
Das ERPA
Übertragung von Emissionsreduktionsrechten
Preisbildende Faktoren
Vermarktungsstrategien
Glossar
Seite 29
Vermarktungsstrategien
Potenzielle Käufer
- Anlagenbetreiber (sog. Compliance-Käufer)
- Finanzinvestoren (z. B. Hedge Fonds)
- Freiwillige Käufer (i.d.R. initiiert von PR-Abteilungen)
Handelsplätze
- OTC
- Börsen
- Handelsplattformen außerhalb von Börsen
Transaktionsformen
- Spot
- Future
- Optionen
Seite 30
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Klimaschutzprojekte
Das ERPA
Übertragung von Emissionsreduktionsrechten
Preisbildende Faktoren
Vermarktungsstrategien
Glossar
Seite 31
Glossar
CDM (Clean Development Mechanism), Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung =
ermöglicht Industrieländern Emissionsreduktionsprojekte in Entwicklungsländern durchzuführen
und Emissionsreduktionsgutschriften (CERs) aus diesen Projekten für Erfüllung ihrer Kyoto
Verpflichtungen einzusetzen
CITL (Community Independent Transaction Log) = europäisches Zentralregister für
Emissionsberechtigungen
DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) = zuständige nationale Behörde des
Umweltbundesamtes zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des
Kyoto-Protokolls
EUA (European Union Allowances) = Emissionsberechtigungen, die auf Antrag an die vom
EU-Emissionshandel betroffenen Unternehmen von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten
ausgegeben werden oder die von diesen Unternehmen ersteigert oder anderweitig käuflich
erworben werden
IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), Weltklimarat = 1988 vom
Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie
(WMO) ins Leben gerufen um Risiken der globalen Erwärmung zu beurteilen und
Vermeidungsstrategien zusammenzutragen
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Glossar
ITL (International Transaction Log) = Internationale Emissionshandelsregister zur Übertragung
von CO2-Zertifikaten
JI (Joint Implementation), Gemeinsam umgesetzte Aktivitäten = ermöglicht verpflichteten
Staaten und Unternehmen Emissionsgutschriften (ERUs) durch die Investition in Einsparprojekte
in anderen verpflichteten Staaten (Industrieländern) zu generieren
NAP (Nationaler Allokationsplan) = Nationaler Zuteilungsplan, aus dem hervorgehen muss, wie
viele Emissionszertifikate Mitgliedstaat für den Handelszeitraum insgesamt zuteilen will und nach
welchen Regeln diese verteilt werden sollen
NAP I = Nationaler Zuteilungsplan für die Handelsperiode 2005 - 2007
NAP II = Nationaler Zuteilungsplan für die Handelsperiode 2008 – 2012
ProMechG (Projektmechanismen-Gesetz) = Gesetz zur Einführung der projektbezogenen
Mechanismen (CDM/JI) nach dem Kyoto-Protokoll und zur Umsetzung der Richtlinie
2004/101/EG
ProMechGebV (Projektmechanismen-Gebührenverordnung) = regelt Gebührenerhebung für
Amtshandlungen nach dem ProMechG
TEHG (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) = dient der nationalen Umsetzung der EUEmissionshandelsrichtlinie
Seite 33
Glossar
VER (Verified Emission Reduction) = Emissionsminderungsgutschrift über 1 metrische Tonne
CO2 aus einem freiwilligen Emissionsminderungsprojekt, das nicht oder noch nicht als JI- oder
CDM-Projekt anerkannt ist, aber nach den Regeln des Kyoto-Protokolls von einem
unabhängigen Prüfer validiert wurde
ZuG (Zuteilungsgesetz) = legt die Gesamtmenge an CO2-Emissionsberechtigungen für
jeweilige Handelsperiode fest und definiert die Regeln der Zuteilung
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