Vermarktungsstrategien von Zertifikaten im Rahmen von Klimaschutzprojekten Dr. Christof Aha Frankfurt Seite 2 Inhalt Die Kanzlei Treibhauseffekt Reaktion UNO, EU und Deutschland Klimaschutzprojekte Das ERPA Übertragung von Emissionsreduktionsrechten Preisbildende Faktoren Vermarktungsstrategien Glossar Seite 3 Die Kanzlei Führende deutsche Wirtschaftskanzlei Über 360 Anwälte in sechs Ländern Hervorragende Expertise bei Klimaschutzprojekten Berlin (36) Warschau (23) St. Petersburg (15) Brüssel (4) Moskau (32) Düsseldorf (38) Kiew (27) Peking (6) Frankfurt (65) Nürnberg (20) München (79) Hong Kong (6) Shanghai (9) Seite 4 Die Kanzlei BB Cleantech Team Christof Aha Sven Vollstädt Deutschland Deutschland - Koordination - - Energierecht - Siegfried Seewald Christian v. Wistinghausen Russland Polen Susanne Rademacher China Heinrich Meyer Felix Rackwitz Deutschland Ukraine - Banking and Finance - Dr. Rudolf Mikus Deutschland - Steuern - Stefan Breider Semen Anufriev Deutschland Russland - Öffentliches Recht - Seite 5 Inhalt Die Kanzlei Treibhauseffekt Reaktion UNO, EU und Deutschland Klimaschutzprojekte Das ERPA Übertragung von Emissionsreduktionsrechten Preisbildende Faktoren Vermarktungsstrategien Glossar Seite 6 Treibhauseffekt Kohlendioxid – CO2 – Carbon Farb- und geruchloses Treibhausgas, entsteht bei Verbrennung kohlenstoffhaltiger Substanzen und im Organismus von Lebewesen als Kuppelprodukt der Zellatmung Anteil von ca. 20% am natürlichen Treibhauseffekt Natürlicher Treibhauseffekt: die vom Boden Treibhausgasen in Atmosphäre zurückgehalten ausgesandte Infrarotstrahlung wird von Anthropogener Treibhauseffekt: Aufgrund des vermehrten Ausstoßes verschiedener Treibhausgase lässt die Atmosphäre weniger Infrarotstrahlung ins All entweichen, die Erde erwärmt sich über die durchschnittliche Temperatur von 15°C CO2-Ausstoß ist maßgeblicher Treiber des vom Menschen verursachten Treibhauseffektes Seite 7 Treibhauseffekt Seite 8 Treibhauseffekt Folgen der globalen Erwärmung Ansteigen des Meeresspiegels ausgelöst durch Abschmelzen grönländischer und antarktischer Eismassen. Weltklimarat prognostiziert bis 2100 einen Anstieg von 9 bis 88 cm Folge: großflächige Landverluste durch Überflutungen Existenzielle Bedrohung der Wälder durch erhöhte UV- und Schadstoffeinwirkung gefährdete Bäume werden den Klima-Stress und die aufkommenden Starkwinde nicht überleben Versauerung der Meere CO2 verbindet sich teilweise mit dem Wasser zu Kohlensäure, was zur Versauerung der Ozeane beiträgt. Biomineralisation von Korallen sowie von Kleinstlebewesen (Zooplankton) wird behindert und künftige Existenz bedroht Tödliche Hitzewellen schon heute sterben jährlich mindestens 150.000 Menschen Versicherungsschäden jährlich 27 Milliarden Dollar mehr in den Märkten USA, Europa, Japan Seite 9 Inhalt Die Kanzlei Treibhauseffekt Reaktion UNO, EU und Deutschland Klimaschutzprojekte Das ERPA Übertragung von Emissionsreduktionsrechten Preisbildende Faktoren Vermarktungsstrategien Glossar Seite 10 Reaktion UNO, EU und Deutschland Klimarahmenkonvention 1992 Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre soll auf Niveau stabilisiert werden, auf dem anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird Verpflichtung Maßnahmen zu ergreifen, um den Klimawandel zu begrenzen Sekretariat mit Sitz in Bonn Kyoto-Protokoll 1997 179 Staaten haben unterschrieben 39 Staaten haben sich verpflichtet, Treibhausgasemissionen im 2008 – 2012 um durchschnittlich 5,2% (EU15 = 8%) unter Niveau von 1990 zu senken Russland und die Ukraine dürfen Emissionsniveau von 1990 nicht überschreiten, für China, Indien und Entwicklungsländer sind keine Beschränkungen vorgesehen Protokoll wurde von USA nicht ratifiziert Einführung eines Cap-and-Trade Markts ab 2005 Seite 11 Reaktion UNO, EU und Deutschland Emissionshandelsrichtlinie (RL 2003/87/EG) Definiert europäisches Emissionshandelssystem Setzt verbindliche Vorgaben für nationale Umsetzung Europäische Linking Directive (RL 2004/101/EG) Verknüpft europäisches Emissionshandelssystem mit Kyoto-Regime Novelliert Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG Definiert Einsatz und Umfang von Klimaschutzprojekten (CDM, JI) Register-Verordnung (Nr. 2216/2004) Definiert Anforderungen an nationale Register und die Verbuchung von Zertifikaten Emissionshandelssystem trat am 1. Januar 2005 in Kraft Seite 12 Reaktion UNO, EU und Deutschland Einbeziehung des Luftverkehrs ab 2012 Begrenzung der Emissionen in 2012 auf 97% der historischen Emissionen, ab 2013 auf 95% Maximale kostenlose Zuteilung: 85% Änderungsrichtlinie zur Emissionshandelsrichtlinie (RL 2009/29/EG) Festlegung der Rahmenbedingungen für den Emissionshandel ab 2013 Minderungsziel bis 2020: 20% gegenüber 1990, bei Abschluss eines KyotoNachfolgeabkommens 30% Reduktion der ausgegebenen Emissionszertifikate bereits ab 2010 um 1,74% jährlich Keine kostenlose Zuteilung mehr im Stromsektor, in den übrigen Sektoren sinkt eine kostenlose Zuteilung jährlich linear von 80% in 2013 auf 30% in 2020 und 0% in 2027 Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekten dürfen nur noch bis knapp 5% des Bedarfs der jeweiligen Anlage eingesetzt werden Seite 13 Reaktion UNO, EU und Deutschland Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) 2004 Regelt Beantragung von Emissionsrechten durch deutsche Anlagenbetreiber Lässt Nutzung von Zertifikaten aus Klimaschutzmechanismen (CDM/JI) zu Errichtung Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) Projektmechanismen-Gesetz (ProMechG) 2005 Deutsche Umsetzung der Europäischen Linking Direktive Definiert Zuständigkeiten, Abläufe und Kriterien für die Anerkennung und Durchführung von Klimaschutzmechanismen (CDM/JI) Novelliert das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) Projektmechanismen-Gebührenverordnung (ProMechGebV) Regelt Gebührenerhebung für Amtshandlungen nach dem ProMechG Gebühren sind seit August auf maximal 600 EUR begrenzt, um DEHSt gegenüber europäischen Pendants (insbesondere britische Defra) wettbewerbsfähig zu machen Seite 14 Reaktion UNO, EU und Deutschland Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) Gesetzliche Umsetzung des NAP I Nutzung von CERs zugelassen Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) Gesetzliche Umsetzung des NAP II Nutzung von CERs und ERUs bis zu 22% der zugeteilten Menge zugelassen Seite 15 Reaktion UNO, EU und Deutschland Übersicht Regelwerke Klimarahmenkonvention 1992 Emissionshandelsrichtlinie 2003 TEHG 2004 Kyoto-Protokoll 1997 Linking Directive 2004 Marrakesch-Accords 2001 NAP I 2005 – 2007 Zuteilungsgesetz 2007 NAP II 2008 – 2012 Zuteilungsgesetz 2012 Bali Road Map 2007 Kopenhagen 2009 Neue Emissionshandelsrichtlinie 2009 ProMechG 2005 Zuteilungsgesetz 2020 Seite 16 Inhalt Die Kanzlei Treibhauseffekt Reaktion UNO, EU und Deutschland Klimaschutzprojekte Das ERPA Übertragung von Emissionsreduktionsrechten Preisbildende Faktoren Vermarktungsstrategien Glossar Seite 17 Klimaschutzprojekte Jeder europäische CO2-Emittent kann – bis zu einem gewissen Volumen – seine jährliche Pflicht zur Abgabe von CO2-Rechten an die für ihn zuständigen nationalen Behörden auch dadurch erfüllen, dass er „Emissionsreduktionsrechte“ im Rahmen von Klimaschutzprojekten schafft oder erwirbt (d. h. Abgabepflicht kann durch EUAs und Emissionsreduktionsrechte erfüllt werden). Die Einführung von Klimaschutzprojekten beruht auf der Überlegung, dass die für den Klimaschutz zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden sollen. Weil Klimaschutzeffekte in westlichen Industrieländern nur für sehr viel mehr Geld erzielbar sind als in Entwicklungsländern (und Staaten des alten Ostblocks) sollen die Projekte in diesen Ländern gefördert werden. Das maximale Volumen beträgt in Deutschland bis 2012 22% des vom jeweiligen Anlagenbetreiber benötigten Gesamtabgabevolumens. Ab 2013 vermindert sich diese Quote auf ca. 4,5 bis 5%. Seite 18 Klimaschutzprojekte Emissonsreduktionsrechte können nach zwei unterschiedlichen Mechanismen erworben werden: Clean Development Mechanism (CDM), Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung - Ermöglicht Emissionsreduktionsprojekte in Entwicklungsländern durchzuführen und Emissionsgutschriften (CERs) aus diesen Projekten für Erfüllung von Kyoto-Verpflichtungen einzusetzen - Soll Industrie- und Transformationsstaaten helfen, Kyoto-Verpflichtungen zu erfüllen und zum Technologietransfer beitragen Joint Implementation (JI), Gemeinsam umgesetzte Aktivitäten - Ermöglicht Industrieländern und Unternehmen Emissionsgutschriften (ERUs) durch Investition in Einsparprojekte in anderen Industrieländern zu generieren Während Emissionsgutschriften aus CDM-Projekten weltweite Gesamtmenge vermehren, bleibt bei JI-Projekten die Gesamtmenge unverändert, weil auf das Investorenland übertragene Emissionsgutschriften vom Budget des Gastlandes abgezogen werden Seite 19 Klimaschutzprojekte CDM-Länder JI-Länder Seite 20 Inhalt Die Kanzlei Treibhauseffekt Reaktion UNO, EU und Deutschland Klimaschutzprojekte Das ERPA Übertragung von Emissionsreduktionsrechten Preisbildende Faktoren Vermarktungsstrategien Glossar Seite 21 Das ERPA Das zentrale Vertragswerk im Rahmen eines Klimaschutzprojektes ist in der Regel das sog. Emission Reduction Purchase Agreement. Es regelt den Ankauf von Emissionsgutschriften aus einem Klimaschutzprojekt. I.d.R. wird der Ankauf über mehrere Jahre hinweg vereinbart (Liefervertrag). Das ERPA ist ein privatrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich in jeder Form und Sprache und nach jeder in Betracht kommenden Rechtsordnung abgeschlossen werden kann. In manchen Staaten gibt es aber gewisse Einschränkungen dieses Grundsatzes (z. B. Sprache in China). Käufer kann jede Rechtsperson sein, der Betrieb einer CO2-Anlage ist nicht Voraussetzung. Bei größeren und damit finanziell aufwendigeren Projekten versucht der Verkäufer (Projektgesellschaft) i.d.R., den Käufer in die Finanzierung des Projekts mitzubeziehen. Dies kann entweder gesellschaftsrechtlich über eine Beteiligung an der Projektgesellschaft oder schuldrechtlich durch Aufnahme von Finanzierungspflichten in das ERPA geschehen. Man spricht dann zuweilen auch von einem Investment Agreement. Seite 22 Das ERPA Wird das ERPA zu Beginn des Klimaschutzprojektes abgeschlossen, ist der Preis für die Emissionsreduktionsrechte aufgrund der zahlreichen Projektrisiken i.d.R. niedriger als wenn das ERPA bei fortgeschrittenem Projektverlauf abgeschlossen wird. Die Übertragung der gemäß ERPA gekauften Emissionsreduktions-rechte auf den Käufer kann erst erfolgen, wenn das Executive Board der UN die Gutschriften ausgegeben hat. Die Besicherung von Darlehen für Klimaschutzprojekte durch Sicherungsabtretung der (zukünftigen) Emissionsreduktionsrechte ist schwierig. Seite 23 Das ERPA Käufer Käufer von von CO CO22-Reduktionsrechten -Reduktionsrechten (z.B. (z.B. deutscher deutscher Kraftwerksbetreiber) Kraftwerksbetreiber) Kaufvertrag (ERPA) Projektgesellschaft Projektgesellschaft CO2-Reduktionsrechte (CFRs) Projektträger CO2-Minderungsprojekt (z.B. in China) Deponiegasverwertung, Windpark oder Biomasseanlage Zulassung Lokale Lokale Zulassungsbehörde Zulassungsbehörde (DNA) (DNA) Zulassung und Ausgabe der Reduktionsrechte UN UN Executive Executive Board Board Zulassung Zertifizierung Zertifizierung (z.B. (z.B. TÜV) TÜV) Seite 24 Inhalt Die Kanzlei Treibhauseffekt Reaktion UNO, EU und Deutschland Klimaschutzprojekte Das ERPA Übertragung von Emissionsreduktionsrechten Preisbildende Faktoren Vermarktungsstrategien Glossar Seite 25 Übertragung von Emissionsreduktionsrechten Executive Bord UN-Klimasekretariat Nationales Register des originär Begünstigten Nationales Register des Käufers Ausgabe von Emissionsreduktionsrechten mit Seriennummern Einbuchung im Register (sog. CDM-Register) Übertragung auf Konto des originär Begünstigten (i.d.R. Projektgesellschaft) Übertragung auf Konto des Käufers aufgrund ERPAs Alle Übertragungen werden durch das sog. „Transaction Log“ nachvollzogen. Es besteht aus einer Datenbank, die spiegelbildlich alle Informationen der nationalen Register enthält. Seite 26 Inhalt Die Kanzlei Treibhauseffekt Reaktion UNO, EU und Deutschland Klimaschutzprojekte Das ERPA Übertragung von Emissionsreduktionsrechten Preisbildende Faktoren Vermarktungsstrategien Glossar Seite 27 Preisbildende Faktoren Preis der EUAs - Spread - regulatorische Vorgaben - ÖL - Wetter - Kreditkrise Kosten des Klimaschutzprojekts Projektstadium und Risiken Projektart Chinesischer Mindestpreis Regulatorische Rahmenbedingungen - Volumencap - Kopenhagen 20/30 Seite 28 Inhalt Die Kanzlei Treibhauseffekt Reaktion UNO, EU und Deutschland Klimaschutzprojekte Das ERPA Übertragung von Emissionsreduktionsrechten Preisbildende Faktoren Vermarktungsstrategien Glossar Seite 29 Vermarktungsstrategien Potenzielle Käufer - Anlagenbetreiber (sog. Compliance-Käufer) - Finanzinvestoren (z. B. Hedge Fonds) - Freiwillige Käufer (i.d.R. initiiert von PR-Abteilungen) Handelsplätze - OTC - Börsen - Handelsplattformen außerhalb von Börsen Transaktionsformen - Spot - Future - Optionen Seite 30 Inhalt Die Kanzlei Treibhauseffekt Reaktion UNO, EU und Deutschland Klimaschutzprojekte Das ERPA Übertragung von Emissionsreduktionsrechten Preisbildende Faktoren Vermarktungsstrategien Glossar Seite 31 Glossar CDM (Clean Development Mechanism), Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung = ermöglicht Industrieländern Emissionsreduktionsprojekte in Entwicklungsländern durchzuführen und Emissionsreduktionsgutschriften (CERs) aus diesen Projekten für Erfüllung ihrer Kyoto Verpflichtungen einzusetzen CITL (Community Independent Transaction Log) = europäisches Zentralregister für Emissionsberechtigungen DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) = zuständige nationale Behörde des Umweltbundesamtes zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls EUA (European Union Allowances) = Emissionsberechtigungen, die auf Antrag an die vom EU-Emissionshandel betroffenen Unternehmen von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ausgegeben werden oder die von diesen Unternehmen ersteigert oder anderweitig käuflich erworben werden IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), Weltklimarat = 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) ins Leben gerufen um Risiken der globalen Erwärmung zu beurteilen und Vermeidungsstrategien zusammenzutragen Seite 32 Glossar ITL (International Transaction Log) = Internationale Emissionshandelsregister zur Übertragung von CO2-Zertifikaten JI (Joint Implementation), Gemeinsam umgesetzte Aktivitäten = ermöglicht verpflichteten Staaten und Unternehmen Emissionsgutschriften (ERUs) durch die Investition in Einsparprojekte in anderen verpflichteten Staaten (Industrieländern) zu generieren NAP (Nationaler Allokationsplan) = Nationaler Zuteilungsplan, aus dem hervorgehen muss, wie viele Emissionszertifikate Mitgliedstaat für den Handelszeitraum insgesamt zuteilen will und nach welchen Regeln diese verteilt werden sollen NAP I = Nationaler Zuteilungsplan für die Handelsperiode 2005 - 2007 NAP II = Nationaler Zuteilungsplan für die Handelsperiode 2008 – 2012 ProMechG (Projektmechanismen-Gesetz) = Gesetz zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen (CDM/JI) nach dem Kyoto-Protokoll und zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG ProMechGebV (Projektmechanismen-Gebührenverordnung) = regelt Gebührenerhebung für Amtshandlungen nach dem ProMechG TEHG (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) = dient der nationalen Umsetzung der EUEmissionshandelsrichtlinie Seite 33 Glossar VER (Verified Emission Reduction) = Emissionsminderungsgutschrift über 1 metrische Tonne CO2 aus einem freiwilligen Emissionsminderungsprojekt, das nicht oder noch nicht als JI- oder CDM-Projekt anerkannt ist, aber nach den Regeln des Kyoto-Protokolls von einem unabhängigen Prüfer validiert wurde ZuG (Zuteilungsgesetz) = legt die Gesamtmenge an CO2-Emissionsberechtigungen für jeweilige Handelsperiode fest und definiert die Regeln der Zuteilung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit