BVG: Entscheidung in einem Streit um Abtreibung steht an ZVS

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P O L I T I K
NACHRICHTEN
Aus Bund und Ländern
Rahmenvertrag zum
AOK-Hausarztmodell
KÖLN/BONN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der AOKBundesverband haben einen
Rahmenvertrag über die Erprobung des Hausarztmodells der AOK abgeschlossen. Auf dieser Basis sollen
ab Mitte des Jahres in Hessen
und Thüringen Varianten des
Modells erpobt werden.
Zum Teilnehmerkreis gehören Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für
Innere Medizin, soweit sie
sich zur Teilnahme an der
hausärztlichen Versorgung
entschieden haben, praktische Ärzte und Ärzte ohne
Gebietsbezeichnung, soweit
sie eine mehr als zweijährige
hausärztliche Tätigkeit nachweisen können. Beteiligen
können sich in den Modellregionen AOK-Versicherte, die
volljährig sind.
Gefördert werden sollen
im Modellversuch die hausärztliche Präsenz, die Kooperation bei der umfassenden
Betreuung der Patienten, die
Organisation einer fachübergreifenden kontinuierlichen
ambulanten Versorgung und
die Steuerung der Krankenhauseinweisung nach medizinischer Indikation. Als Kernstück bezeichneten KBV und
AOK die Einbeziehung des
Hausarztes in die Koordination der Weiterbehandlung
seiner Patienten.
EB
BVG: Entscheidung in
einem Streit um
Abtreibung steht an
KARLSRUHE. Anfang
März hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) mitgeteilt, welche Entscheidungen
in nächster Zeit zu erwarten
sind. Unter anderem will der
Erste Senat des Gerichts im
Streit zwischen dem 6. Senat des Bundesgerichtshofes
(BGH) und dem Zweiten Senat des BVG entscheiden. Es
geht darum, ob ein Kind ein
Schaden sein kann oder nicht.
A-658
Der 6. BGH-Senat hatte
in zwei Fällen Ärzte nach
mißglückten Abtreibungen
zu Unterhaltszahlungen für
die Kinder verurteilt. Der
Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte jedoch
zuvor entschieden, daß ein
Kind „prinzipiell keine Schadensquelle“ sein kann. Einer
der vom BGH verurteilten
Ärzte hatte daraufhin vor
dem Ersten Senat des BVG
geklagt.
afp
ZVS: Medizin weniger
gefragt
DORTMUND. Die Zahl
der Bewerber für einen der
2 933 Studienplätze im Fach
Medizin ist für das Sommersemester auf 9 400 gesunken. Im
Vergleich zum Vorjahr ist das
ein Rückgang um fünf Prozent. Das teilte die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund
mit. Dagegen ist das Fach
Zahnmedizin beliebter geworden: Für die 720 Studienplätze
gingen in Dortmund 1 620 Bewerbungen ein, acht Prozent
mehr als voriges Jahr.
Ungebrochen ist der
Boom im Studiengang Psychologie. Hier bewarben sich
4 300 Interessenten um 400
freie Plätze. Im Sommersemester 1995 waren es lediglich 3 800.
BR
Katamnesenstudie
belegt Wirksamkeit der
analytischen Therapie
KONSTANZ. Rund 650
ehemalige Patienten von
Mitgliedern der DGPT und
DGIP (Organisationen der
deutschen Psychoanalytiker)
haben sich an einer anonymen katamnestischen Untersuchung beteiligt. Grundlage
war eine Zufallsstichprobe
bei den Analytikern. Die Befragten sollten ihr Befinden
zu Beginn und am Ende der
Therapie sowie zum Befragungszeitpunkt einschätzen.
Sie wurden auch um Angaben dazu gebeten, wie häufig
sie Medikamente einnehmen,
zum Arzt gehen, krankgeschrieben oder im Krankenhaus waren. Erarbeitet wurde
die Studie von dem Psychoanalytiker Dr. med. Dipl.Psych. Roland Heinzel, Steißlingen, dem Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Friedrich
Breyer und dem Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Thomas Klein, Heidelberg.
Aus den Antworten der
ehemaligen Analysepatien-
Durch Krankheit bedingte Arbeitsausfälle machen der deutschen Industrie zu
schaffen. Im europäischen Vergleich
hat
Deutschland
nach den Niederlanden die zweithöchste
Krankenstandsquote. Allerdings rechnen die Niederländer Arbeitsunfälle
und den Mutterschutzurlaub dazu.
Schweden, das bis in
die neunziger Jahre
hinein immer vor
Deutschland lag, belegt nur noch den
dritten Platz. Die
Entgeltfortzahlungen beginnen in Schweden inzwischen erst nach einem Karenztag, betragen dann am zweiten und dritten Krankheitstag 75 Prozent des Bruttogehalts, danach bis zum Ende der zweiten Woche 90 Prozent.
(22) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 11, 15. März 1996
ten (Rücklauf: 66 Prozent)
sind hochsignifikante Verbesserungen des körperlichen,
psychischen und sozialen Befindens zu erkennen. Sie verstärkten sich nach Abschluß
der Therapien zum größten Teil noch. Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen ging nennenswert zurück, und zwar bei
Arztbesuchen, bei Krankenhausaufenthalten und bei der
Einnahme von Medikamenten. Für besonders bemerkenswert halten die Verfasser
die Verringerung der Krankschreibungen um fast zwei
Drittel. Die Gruppentherapie scheint der Studie zufolge
mindestens so wirksam zu
sein wie die Einzeltherapie.
Eine Langfassung kann
von Mai an bezogen werden
bei Prof. Dr. Friedrich Breyer, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Statistik,
Universität Konstanz, Tel
0 75 31/ 88 25 66, Fax 0 75 31/
88 31 30.
EB
Freie Ethikkommission
registriert
MÜHLHEIM.
Anfang
dieses Jahres hat das Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte die
„Ethikkommission
RheinMain“ registriert. Grundlage
hierfür ist § 17, Absatz 7
des Medizinproduktegesetzes (MPG). Nach der „Freiburger Ethikkommission International“ handelt es sich
um die zweite sogenannte
freie Kommission, die registriert wird.
Hintergrund ist, daß seit
der Novellierung des MPG
1994 auch sogenannte freie
Ethikkomissionen zugelassen
werden können. Das gilt jedoch nicht für das Arzneimittelgesetz (AMG). Dem Text
der 6. AMG-Novelle von
1994 zufolge müssen vor klinischen Prüfungen am Menschen
Ethikkommissionen
konsultiert werden, die nach
Landesrecht gebildet wurden. Gemeint sind damit die
Ethikkommissionen der Landesärztekammern und der
Medizinischen Fakultäten. th
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