P O L I T I K NACHRICHTEN Aus Bund und Ländern Rahmenvertrag zum AOK-Hausarztmodell KÖLN/BONN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der AOKBundesverband haben einen Rahmenvertrag über die Erprobung des Hausarztmodells der AOK abgeschlossen. Auf dieser Basis sollen ab Mitte des Jahres in Hessen und Thüringen Varianten des Modells erpobt werden. Zum Teilnehmerkreis gehören Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Innere Medizin, soweit sie sich zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung entschieden haben, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, soweit sie eine mehr als zweijährige hausärztliche Tätigkeit nachweisen können. Beteiligen können sich in den Modellregionen AOK-Versicherte, die volljährig sind. Gefördert werden sollen im Modellversuch die hausärztliche Präsenz, die Kooperation bei der umfassenden Betreuung der Patienten, die Organisation einer fachübergreifenden kontinuierlichen ambulanten Versorgung und die Steuerung der Krankenhauseinweisung nach medizinischer Indikation. Als Kernstück bezeichneten KBV und AOK die Einbeziehung des Hausarztes in die Koordination der Weiterbehandlung seiner Patienten. EB BVG: Entscheidung in einem Streit um Abtreibung steht an KARLSRUHE. Anfang März hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) mitgeteilt, welche Entscheidungen in nächster Zeit zu erwarten sind. Unter anderem will der Erste Senat des Gerichts im Streit zwischen dem 6. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) und dem Zweiten Senat des BVG entscheiden. Es geht darum, ob ein Kind ein Schaden sein kann oder nicht. A-658 Der 6. BGH-Senat hatte in zwei Fällen Ärzte nach mißglückten Abtreibungen zu Unterhaltszahlungen für die Kinder verurteilt. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte jedoch zuvor entschieden, daß ein Kind „prinzipiell keine Schadensquelle“ sein kann. Einer der vom BGH verurteilten Ärzte hatte daraufhin vor dem Ersten Senat des BVG geklagt. afp ZVS: Medizin weniger gefragt DORTMUND. Die Zahl der Bewerber für einen der 2 933 Studienplätze im Fach Medizin ist für das Sommersemester auf 9 400 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um fünf Prozent. Das teilte die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund mit. Dagegen ist das Fach Zahnmedizin beliebter geworden: Für die 720 Studienplätze gingen in Dortmund 1 620 Bewerbungen ein, acht Prozent mehr als voriges Jahr. Ungebrochen ist der Boom im Studiengang Psychologie. Hier bewarben sich 4 300 Interessenten um 400 freie Plätze. Im Sommersemester 1995 waren es lediglich 3 800. BR Katamnesenstudie belegt Wirksamkeit der analytischen Therapie KONSTANZ. Rund 650 ehemalige Patienten von Mitgliedern der DGPT und DGIP (Organisationen der deutschen Psychoanalytiker) haben sich an einer anonymen katamnestischen Untersuchung beteiligt. Grundlage war eine Zufallsstichprobe bei den Analytikern. Die Befragten sollten ihr Befinden zu Beginn und am Ende der Therapie sowie zum Befragungszeitpunkt einschätzen. Sie wurden auch um Angaben dazu gebeten, wie häufig sie Medikamente einnehmen, zum Arzt gehen, krankgeschrieben oder im Krankenhaus waren. Erarbeitet wurde die Studie von dem Psychoanalytiker Dr. med. Dipl.Psych. Roland Heinzel, Steißlingen, dem Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Friedrich Breyer und dem Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Thomas Klein, Heidelberg. Aus den Antworten der ehemaligen Analysepatien- Durch Krankheit bedingte Arbeitsausfälle machen der deutschen Industrie zu schaffen. Im europäischen Vergleich hat Deutschland nach den Niederlanden die zweithöchste Krankenstandsquote. Allerdings rechnen die Niederländer Arbeitsunfälle und den Mutterschutzurlaub dazu. Schweden, das bis in die neunziger Jahre hinein immer vor Deutschland lag, belegt nur noch den dritten Platz. Die Entgeltfortzahlungen beginnen in Schweden inzwischen erst nach einem Karenztag, betragen dann am zweiten und dritten Krankheitstag 75 Prozent des Bruttogehalts, danach bis zum Ende der zweiten Woche 90 Prozent. (22) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 11, 15. März 1996 ten (Rücklauf: 66 Prozent) sind hochsignifikante Verbesserungen des körperlichen, psychischen und sozialen Befindens zu erkennen. Sie verstärkten sich nach Abschluß der Therapien zum größten Teil noch. Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen ging nennenswert zurück, und zwar bei Arztbesuchen, bei Krankenhausaufenthalten und bei der Einnahme von Medikamenten. Für besonders bemerkenswert halten die Verfasser die Verringerung der Krankschreibungen um fast zwei Drittel. Die Gruppentherapie scheint der Studie zufolge mindestens so wirksam zu sein wie die Einzeltherapie. Eine Langfassung kann von Mai an bezogen werden bei Prof. Dr. Friedrich Breyer, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Statistik, Universität Konstanz, Tel 0 75 31/ 88 25 66, Fax 0 75 31/ 88 31 30. EB Freie Ethikkommission registriert MÜHLHEIM. Anfang dieses Jahres hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die „Ethikkommission RheinMain“ registriert. Grundlage hierfür ist § 17, Absatz 7 des Medizinproduktegesetzes (MPG). Nach der „Freiburger Ethikkommission International“ handelt es sich um die zweite sogenannte freie Kommission, die registriert wird. Hintergrund ist, daß seit der Novellierung des MPG 1994 auch sogenannte freie Ethikkomissionen zugelassen werden können. Das gilt jedoch nicht für das Arzneimittelgesetz (AMG). Dem Text der 6. AMG-Novelle von 1994 zufolge müssen vor klinischen Prüfungen am Menschen Ethikkommissionen konsultiert werden, die nach Landesrecht gebildet wurden. Gemeint sind damit die Ethikkommissionen der Landesärztekammern und der Medizinischen Fakultäten. th