13. Oktober 2004 46C M 166/2004 POM Motion 3087 Fuchs, Bern (SVP) Weitere Unterschriften: 39 Eingereicht am: 23.06.2004 Theorieprüfungen nur noch in den Landessprachen Nach der gegenwärtigen Praxis werden die Theorieprüfungen für Anwärter auf einen Motorfahrzeugausweis in den verschiedensten Sprachen angeboten. Im Kanton Bern wird die Theorieprüfung nebst den vier Landessprachen auch in englisch angeboten. Angeboten wird die Prüfung jedoch auch in spanisch, albanisch, serbokroatisch, portugiesisch und türkisch. Für ein verkehrsgerechtes Verhalten muss zumindest eine im eigenen Landesteil gebräuchliche Sprache verstanden werden können. Nur so können die verschiedenen Beschilderungen in der Praxis dann auch verstanden werden. Eine Integration der ausländischen Bevölkerung wird nicht erreicht, indem man ihnen sprachlich im öffentlichen Bereich entgegenkommt. Integration erfolgt in erster Linie durch die jeweilige Landessprache. Im Kanton Aargau soll demnächst sogar eine Prüfung in arabischer Sprache möglich sein. Dieser Präjudiz ist Einhalt zu gebieten. Englisch ist allenfalls als Alternative und als Weltsprache beizubehalten, um den internationalen Standart zu wahren. Der Regierungsrat wird daher ersucht, analog einem Vorstoss von SVP und CVP im Kanton Zürich, die Theorieprüfungen im Kanton Bern nur noch in den Landssprachen und allenfalls in Englisch anzubieten. Antwort des Regierungsrates Im Bundesgesetz vom 19.12.1958 über den Strassenverkehr (SVG) und seinen Verordnungen gibt es keine Bestimmung, die vorschreibt, in welcher Sprache die theoretische Führerprüfung abgelegt werden kann oder abgelegt werden muss. Die Anforderungen an die Prüfung der Basistheorie richten sich nach Artikel 13 der Verordnung vom 27.10.1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV). Artikel 13 Absatz 2 VZV legt fest, dass die Kantone die Prüfungsfragen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) erarbeiten. Heute ist es möglich, die Basistheorieprüfung in neun Sprachen abzulegen. Es sind dies Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Albanisch, Serbokroatisch und Türkisch. Vor dem Wechsel auf die Computerunterstützte Theorieprüfung 2 (CUT) bestand zusätzlich die Möglichkeit, die Theorieprüfung in arabischer Sprache abzulegen. Der Kanton Bern hält sich damit - wie die meisten anderen Kantone - an die Empfehlungen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa). Die Festlegung der Prüfungsfragen erfolgt in interkantonaler Zusammenarbeit. Nebenbei sei vermerkt, dass die Theorieprüfung für schwere Fahrzeuge schon heute nur in deutscher, französischer und italienischer Sprache absolviert werden kann. Die Mehrsprachigkeit bei den Prüfungen hat sich bewährt. Die fremdsprachigen Programme werden regelmässig von den Kundinnen und Kunden des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes (SVSA) genutzt. Einzig, wenn sich der Sprachdialekt des Anwenders oder der Anwenderin von demjenigen des Prüfungsprogramms unterscheidet, können Probleme auftreten. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass es nach einer Reduktion der Anzahl zulässiger Sprachen zu bedeutend mehr Problemen im Prüfungsablauf kommen würde, wenn die Anwärter neben den inhaltlichen Schwierigkeiten noch mit sprachlichen Verständnisschwierigkeiten konfrontiert würden. Die Begründung der Motion, dass die Beschilderung nur verstanden werden könne, wenn eine im eigenen Landesteil gebräuchliche Sprache verstanden werde, greift zu kurz. Gerade die Beschilderung entspricht mit ihren - entsprechend dem Wiener Übereinkommen genormten formalen und inhaltlichen Kriterien internationalen Standards. Namentlich in der Schweiz mit ihrem regen internationalen Fremden- und Transitverkehr ist diese Tatsache von grosser Bedeutung. Das Verständnis einer lokalen oder anderweitigen Landessprache ist in diesem Zusammenhang wohl kaum nötig. Es ist auch zu bedenken, dass der Kanton Bern mit der Hauptstadt eine internationale Ausrichtung sucht. Die bisherige Regelung wurde in den siebziger Jahren geschaffen, nachdem für portugiesischsprachige Personen, die in der Landwirtschaft tätig waren und dafür einen Führerausweis benötigten, die Sprachenpalette für die Basistheorieprüfung geöffnet wurde. Man hat sich damals nicht an Einzelnen, sondern an zahlenmässig bedeutenden sprachlichen Minderheiten in der Schweiz orientiert. Diese Lösung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Kundschaft des Service Public im Kanton Bern und im Espace Mittelland auch international zusammengesetzt ist und in einem gewissen Umfang das Leistungsangebot entsprechend den Grundsätzen der Kunden- und Leistungsorientierung darauf zu reagieren hat. Die heutige Lösung der elektronisch unterstützten mehrsprachigen Prüfungsabnahme bietet bei grösserem Leistungsumfang für die Kundschaft keine verwaltungsökonomischen und damit finanziellen Nachteile. Es handelt sich bei der Problematik nicht nur um die politische Frage, „was“ angeboten wird, sondern auch um die operativ zu beurteilende Frage, „wie“ eine Leistung angeboten wird. Die vom Motionär geforderte Beschränkung auf „eine im eigenen Landesteil gebräuchliche Sprache“ würde italienisch als Prüfungssprache ebenfalls ausschliessen. Ob das Ablegen der Basistheorieprüfung in deutscher oder französischer Sprache ein Anreiz ist, eine dieser Sprachen „richtig“ zu lernen, kann nicht abschliessend beurteilt werden. Es ist aber zu bezweifeln, ob die Abschaffung der vielsprachigen theoretischen Führerprüfungen mit der Forderung nach einer besseren «Integration» verbunden werden kann, denn darauf hat die Sprache, in der die Theorieprüfung abgelegt wurde, keinen entscheidenden Einfluss. Im Kanton St. Gallen werden seit der Umsetzung des entsprechenden Postulats an Personen, die die theoretische Führerprüfung in einer anderen als den vier vorgegebenen Sprachen ablegen möchten, vermehrt Bewilligungen erteilt, diese in einem anderen Kanton abzulegen. Nebenbei sei vermerkt, dass parlamentarische Vorstösse mit ähnlichem Inhalt auch in anderen Kantonen eingereicht wurden, insbesondere in Zürich und Thurgau. In Würdigung aller Umstände ist der Regierungsrat der Ansicht, die heutige Lösung sei beizubehalten. Er ist der Ansicht, dass bei einer einseitigen Änderung der Praxis für den kantonalen Wirtschaftsstandort nur Nachteile und keine Vorteile entstehen könnten. Ab- 3 schliessend kann diesbezüglich noch auf die Motion Heim (03.3204) verwiesen werden, die im Nationalrat am 6. Mai 2003 mit denselben Anliegen eingereicht wurde. Sollte daraus eine eidgenössische Beschränkung der Sprachen für die Ablegung der theoretischen Führerprüfung entstehen, wird der Kanton Bern diese selbstverständlich ebenfalls im interkantonalen Rahmen umsetzen. Antrag: Ablehnung An den Grossen Rat