M 166/2004 POM Motion 3087 Fuchs, Bern (SVP) 39

Werbung
13. Oktober 2004 46C
M 166/2004 POM
Motion
3087
Fuchs, Bern (SVP)
Weitere Unterschriften:
39
Eingereicht am:
23.06.2004
Theorieprüfungen nur noch in den Landessprachen
Nach der gegenwärtigen Praxis werden die Theorieprüfungen für Anwärter auf einen
Motorfahrzeugausweis in den verschiedensten Sprachen angeboten. Im Kanton Bern wird
die Theorieprüfung nebst den vier Landessprachen auch in englisch angeboten. Angeboten
wird die Prüfung jedoch auch in spanisch, albanisch, serbokroatisch, portugiesisch und
türkisch.
Für ein verkehrsgerechtes Verhalten muss zumindest eine im eigenen Landesteil
gebräuchliche Sprache verstanden werden können. Nur so können die verschiedenen
Beschilderungen in der Praxis dann auch verstanden werden. Eine Integration der
ausländischen Bevölkerung wird nicht erreicht, indem man ihnen sprachlich im öffentlichen
Bereich entgegenkommt. Integration erfolgt in erster Linie durch die jeweilige
Landessprache. Im Kanton Aargau soll demnächst sogar eine Prüfung in arabischer
Sprache möglich sein. Dieser Präjudiz ist Einhalt zu gebieten. Englisch ist allenfalls als
Alternative und als Weltsprache beizubehalten, um den internationalen Standart zu wahren.
Der Regierungsrat wird daher ersucht, analog einem Vorstoss von SVP und CVP im
Kanton Zürich, die Theorieprüfungen im Kanton Bern nur noch in den Landssprachen und
allenfalls in Englisch anzubieten.
Antwort des Regierungsrates
Im Bundesgesetz vom 19.12.1958 über den Strassenverkehr (SVG) und seinen Verordnungen gibt es keine Bestimmung, die vorschreibt, in welcher Sprache die theoretische
Führerprüfung abgelegt werden kann oder abgelegt werden muss. Die Anforderungen an
die Prüfung der Basistheorie richten sich nach Artikel 13 der Verordnung vom 27.10.1976
über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV). Artikel 13
Absatz 2 VZV legt fest, dass die Kantone die Prüfungsfragen im Einvernehmen mit dem
Bundesamt für Strassen (ASTRA) erarbeiten.
Heute ist es möglich, die Basistheorieprüfung in neun Sprachen abzulegen. Es sind dies
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Albanisch, Serbokroatisch und Türkisch. Vor dem Wechsel auf die Computerunterstützte Theorieprüfung
2
(CUT) bestand zusätzlich die Möglichkeit, die Theorieprüfung in arabischer Sprache abzulegen. Der Kanton Bern hält sich damit - wie die meisten anderen Kantone - an die
Empfehlungen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa). Die Festlegung der
Prüfungsfragen erfolgt in interkantonaler Zusammenarbeit. Nebenbei sei vermerkt, dass die
Theorieprüfung für schwere Fahrzeuge schon heute nur in deutscher, französischer und
italienischer Sprache absolviert werden kann.
Die Mehrsprachigkeit bei den Prüfungen hat sich bewährt. Die fremdsprachigen Programme werden regelmässig von den Kundinnen und Kunden des Strassenverkehrs- und
Schifffahrtsamtes (SVSA) genutzt. Einzig, wenn sich der Sprachdialekt des Anwenders
oder der Anwenderin von demjenigen des Prüfungsprogramms unterscheidet, können
Probleme auftreten. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass es nach einer Reduktion
der Anzahl zulässiger Sprachen zu bedeutend mehr Problemen im Prüfungsablauf kommen
würde, wenn die Anwärter neben den inhaltlichen Schwierigkeiten noch mit sprachlichen
Verständnisschwierigkeiten konfrontiert würden.
Die Begründung der Motion, dass die Beschilderung nur verstanden werden könne, wenn
eine im eigenen Landesteil gebräuchliche Sprache verstanden werde, greift zu kurz. Gerade die Beschilderung entspricht mit ihren - entsprechend dem Wiener Übereinkommen genormten formalen und inhaltlichen Kriterien internationalen Standards. Namentlich in der
Schweiz mit ihrem regen internationalen Fremden- und Transitverkehr ist diese Tatsache
von grosser Bedeutung. Das Verständnis einer lokalen oder anderweitigen Landessprache
ist in diesem Zusammenhang wohl kaum nötig. Es ist auch zu bedenken, dass der Kanton
Bern mit der Hauptstadt eine internationale Ausrichtung sucht.
Die bisherige Regelung wurde in den siebziger Jahren geschaffen, nachdem für portugiesischsprachige Personen, die in der Landwirtschaft tätig waren und dafür einen Führerausweis benötigten, die Sprachenpalette für die Basistheorieprüfung geöffnet wurde. Man
hat sich damals nicht an Einzelnen, sondern an zahlenmässig bedeutenden sprachlichen
Minderheiten in der Schweiz orientiert. Diese Lösung trägt der Tatsache Rechnung, dass
die Kundschaft des Service Public im Kanton Bern und im Espace Mittelland auch international zusammengesetzt ist und in einem gewissen Umfang das Leistungsangebot entsprechend den Grundsätzen der Kunden- und Leistungsorientierung darauf zu reagieren
hat. Die heutige Lösung der elektronisch unterstützten mehrsprachigen Prüfungsabnahme
bietet bei grösserem Leistungsumfang für die Kundschaft keine verwaltungsökonomischen
und damit finanziellen Nachteile. Es handelt sich bei der Problematik nicht nur um die politische Frage, „was“ angeboten wird, sondern auch um die operativ zu beurteilende Frage,
„wie“ eine Leistung angeboten wird.
Die vom Motionär geforderte Beschränkung auf „eine im eigenen Landesteil gebräuchliche
Sprache“ würde italienisch als Prüfungssprache ebenfalls ausschliessen. Ob das Ablegen
der Basistheorieprüfung in deutscher oder französischer Sprache ein Anreiz ist, eine dieser
Sprachen „richtig“ zu lernen, kann nicht abschliessend beurteilt werden. Es ist aber zu
bezweifeln, ob die Abschaffung der vielsprachigen theoretischen Führerprüfungen mit der
Forderung nach einer besseren «Integration» verbunden werden kann, denn darauf hat die
Sprache, in der die Theorieprüfung abgelegt wurde, keinen entscheidenden Einfluss.
Im Kanton St. Gallen werden seit der Umsetzung des entsprechenden Postulats an Personen, die die theoretische Führerprüfung in einer anderen als den vier vorgegebenen
Sprachen ablegen möchten, vermehrt Bewilligungen erteilt, diese in einem anderen Kanton
abzulegen. Nebenbei sei vermerkt, dass parlamentarische Vorstösse mit ähnlichem Inhalt
auch in anderen Kantonen eingereicht wurden, insbesondere in Zürich und Thurgau.
In Würdigung aller Umstände ist der Regierungsrat der Ansicht, die heutige Lösung sei
beizubehalten. Er ist der Ansicht, dass bei einer einseitigen Änderung der Praxis für den
kantonalen Wirtschaftsstandort nur Nachteile und keine Vorteile entstehen könnten. Ab-
3
schliessend kann diesbezüglich noch auf die Motion Heim (03.3204) verwiesen werden, die
im Nationalrat am 6. Mai 2003 mit denselben Anliegen eingereicht wurde. Sollte daraus
eine eidgenössische Beschränkung der Sprachen für die Ablegung der theoretischen Führerprüfung entstehen, wird der Kanton Bern diese selbstverständlich ebenfalls im interkantonalen Rahmen umsetzen.
Antrag: Ablehnung
An den Grossen Rat
Herunterladen