Masernverdacht in der Rudolf Steiner Schule hat sich nicht

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Masernverdacht in der Rudolf Steiner Schule hat
sich nicht bestätigt
Aufgrund des Verdachts auf Masern-Erkrankung mehrerer Kinder hat die MA 15 – Gesundheitsdienst der
Stadt Wien mit Erhebungen in der Schule begonnen. Die derzeit vorliegenden Laborbefunde konnten die
ärztliche Maserndiagnose nicht bestätigen. In einem Fall wurde eine Rötelninfektion festgestellt. Weitere
Laborergebnisse sind noch ausständig.
Kinder mit Impfschutz dürfen wieder die Schule besuchen
Am Montag wird die Schule vom Stadtschulrat wieder geöffnet. Da es sich bei Röteln ebenfalls um eine
hochansteckende Krankheit handelt, und um eine Weiterverbreitung der Infektion zu verhindern, sind
vorerst Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal ohne Impfschutz noch vom Schulbesuch
ausgenommen. Das Infotelefon der Magistratsabteilung 15 für die Betroffenen ist weiterhin erreichbar
unter: Telefon 01/ 4000- 87120
Röteln ist eine meldepflichtige Erkrankung
Röteln ist eine hochinfektiöse Viruserkrankung. Die Symptome sind ein kleinfleckiger Ausschlag, der im
Gesicht beginnt, sich über Körper und die Gliedmaßen ausbreitet und nach 1–3 Tagen wieder
verschwindet. In seltenen Fällen können Komplikationen in Form von Arthritiden, Bronchitis,
Mittelohrentzündung, oder Enzephalitis auftreten. Bei Kindern verläuft die Infektion in bis zu 50 Prozent
der Fälle, bei Jugendlichen und Erwachsenen in über 30 Prozent der Fälle ohne Symptome. Die Zeit von
der Ansteckung bis zu den ersten Symptomen der Erkrankung beträgt etwa 14 – 21 Tage. Bei einer
Rötelninfektion bis zur 17. Schwangerschaftswoche kann es zu Organdefekten und Missbildungen des
Kindes kommen. In Wien wurden der Gesundheitsbehörde in den letzten drei Jahren zwei
Erkrankungsfälle an Röteln gemeldet.
Impfen schützt
Der wirksamste Schutz vor der Erkrankung ist eine zweimalige Impfung mit einem Impfstoff gegen
Masern-Mumps-Röteln, die für alle Personen jeden Alters kostenlos in den öffentlichen Impfstellen oder
bei Ordinationen, die am Gratisimpfprogramm mitmachen, erhältlich ist. Prinzipiell sollte jedes Kind
zweimal gegen diese drei Krankheiten geimpft werden. Die erste Impfung ist ab dem 9. Lebensmonat
empfohlen. Idealerweise sollte die zweite Impfung möglichst früh - frühestens jedoch vier Wochen nach
der ersten Impfung - erfolgen.
Besonders wichtig ist die Impfung bei Frauen im gebärfähigen Alter bzw. für Frauen, die eine
Schwangerschaft planen. Zum Zeitpunkt der Impfung darf jedoch keine Schwangerschaft bestehen und
auch nach der Impfung soll mindestens ein Monat keine Schwangerschaft eintreten. Eine Impfung
während einer Schwangerschaft ist ausgeschlossen.
Nähere Informationen zum Gratisimpfprogramm finden sich auf der Homepage der MA 15 unter:
www.gesundheitsdienst.wien.at
Rückfragehinweis für Medien
• Michael Ambros
Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 01 4000-87257
E-Mail: [email protected]
www.gesundheitsdienst.wien.at
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