Masernverdacht in der Rudolf Steiner Schule hat sich nicht bestätigt Aufgrund des Verdachts auf Masern-Erkrankung mehrerer Kinder hat die MA 15 – Gesundheitsdienst der Stadt Wien mit Erhebungen in der Schule begonnen. Die derzeit vorliegenden Laborbefunde konnten die ärztliche Maserndiagnose nicht bestätigen. In einem Fall wurde eine Rötelninfektion festgestellt. Weitere Laborergebnisse sind noch ausständig. Kinder mit Impfschutz dürfen wieder die Schule besuchen Am Montag wird die Schule vom Stadtschulrat wieder geöffnet. Da es sich bei Röteln ebenfalls um eine hochansteckende Krankheit handelt, und um eine Weiterverbreitung der Infektion zu verhindern, sind vorerst Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal ohne Impfschutz noch vom Schulbesuch ausgenommen. Das Infotelefon der Magistratsabteilung 15 für die Betroffenen ist weiterhin erreichbar unter: Telefon 01/ 4000- 87120 Röteln ist eine meldepflichtige Erkrankung Röteln ist eine hochinfektiöse Viruserkrankung. Die Symptome sind ein kleinfleckiger Ausschlag, der im Gesicht beginnt, sich über Körper und die Gliedmaßen ausbreitet und nach 1–3 Tagen wieder verschwindet. In seltenen Fällen können Komplikationen in Form von Arthritiden, Bronchitis, Mittelohrentzündung, oder Enzephalitis auftreten. Bei Kindern verläuft die Infektion in bis zu 50 Prozent der Fälle, bei Jugendlichen und Erwachsenen in über 30 Prozent der Fälle ohne Symptome. Die Zeit von der Ansteckung bis zu den ersten Symptomen der Erkrankung beträgt etwa 14 – 21 Tage. Bei einer Rötelninfektion bis zur 17. Schwangerschaftswoche kann es zu Organdefekten und Missbildungen des Kindes kommen. In Wien wurden der Gesundheitsbehörde in den letzten drei Jahren zwei Erkrankungsfälle an Röteln gemeldet. Impfen schützt Der wirksamste Schutz vor der Erkrankung ist eine zweimalige Impfung mit einem Impfstoff gegen Masern-Mumps-Röteln, die für alle Personen jeden Alters kostenlos in den öffentlichen Impfstellen oder bei Ordinationen, die am Gratisimpfprogramm mitmachen, erhältlich ist. Prinzipiell sollte jedes Kind zweimal gegen diese drei Krankheiten geimpft werden. Die erste Impfung ist ab dem 9. Lebensmonat empfohlen. Idealerweise sollte die zweite Impfung möglichst früh - frühestens jedoch vier Wochen nach der ersten Impfung - erfolgen. Besonders wichtig ist die Impfung bei Frauen im gebärfähigen Alter bzw. für Frauen, die eine Schwangerschaft planen. Zum Zeitpunkt der Impfung darf jedoch keine Schwangerschaft bestehen und auch nach der Impfung soll mindestens ein Monat keine Schwangerschaft eintreten. Eine Impfung während einer Schwangerschaft ist ausgeschlossen. Nähere Informationen zum Gratisimpfprogramm finden sich auf der Homepage der MA 15 unter: www.gesundheitsdienst.wien.at Rückfragehinweis für Medien • Michael Ambros Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 01 4000-87257 E-Mail: [email protected] www.gesundheitsdienst.wien.at