53111 Bonn

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AQAS e.V.
Agentur für Qualitätssicherung durch
Akkreditierung von Studiengängen
In der Sürst 1 | 53111 Bonn
[email protected] | www.aqas.de
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Fach
Psychologie
Abschlussgrad
Bachelor of Arts/Science
Hochschule
Technische Universität Dortmund
Datum der Akkreditierung
22./23.08.2011
Dauer der Akkreditierung
30.09.2016
Start des Studienbetriebs
Wintersemester 2011/12
Kategorisierung
[ ] konsekutiv [ ] nicht-konsekutiv
[ ] weiterbildend
(nur für Masterstudiengänge relevant)
Akkreditiert als Teil eines
Mehrfächerstudiengangs?
[ x ] ja
Fakultät/Fachbereich
Institut für Psychologie
Kontakt
Matthia Quellmelz
[ ] nein
Tel.: (0231) 755-7919
E-Mail: [email protected]
Auflagen
Das Curriculum muss spezifiziert werden und die Konkretisierungen
müssen sich in den Modulbeschreibungen widerspiegeln, insbesondere
im Hinblick auf die folgenden Aspekte:
a) Die Spezifika der Schulformen Gy/Ge und BK müssen adäquat
berücksichtigt und ausgewiesen werden, sowohl in der Fachdidaktik als
auch in der Fachwissenschaft.
b) Der Anteil in Fachdidaktik im Masterstudium ist explizit auszuweisen.
c) Es ist sicherzustellen, dass die Anforderungen in den jeweils
wählbaren Lehrveranstaltungen dem Bachelor- bzw. Master-Niveau
entsprechen und die/der einzelne Studierende keine wesentlich gleiche
Lehrveranstaltung im Bachelor- und Master-studium doppelt belegen
kann.
d) Die Berechnung des Workloads muss alle Bestandteile des Moduls,
die für die Vergabe der Leistungspunkte vorgesehen sind, in
angemessener Form berücksichtigen, sowohl eventuelle vorgesehene
Studienleistungen und die Modulprüfung als auch Präsenz- und
Selbstlernzeiten.
e) Die im Modul jeweils vorgesehene Prüfungsform sowie (eine)
eventuell vorgesehene Studienleistung(en) muss/müssen in Art und
Umfang/Dauer ausgewiesen werden.
f) Module des Masterstudiums müssen gemäß § 11 (4) LABG NRW
2009 mit einer Modulabschlussprüfung abschließen. Die Module des
Bachelorstudiums müssen in der Regel mit einer Modulprüfung
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abschließen, Ausnahmen sind stichhaltig zu begründen. Dabei ist
sicherzustellen, dass die Studierenden ein angemessenes Spektrum an
Prüfungsformen kennenlernen, durch die sie den Erwerb der in den
Modulen vorgesehenen Kompetenzen nachweisen können.
g) Inkonsistenzen in den Beschreibungen sind zu beseitigen, zum
Beispiel die fehlende Angabe der Bachelor-Arbeit im entsprechenden
Modul.
h) Für die Master-Arbeit ist eine Modulbeschreibung zu erstellen und
ggf. das zugehörige Kolloquium auszuweisen.
i) Es ist deutlich zu machen, inwiefern die Breite der psychologischen
Disziplinen und Methoden im Studium vermittelt werden.
Auflagen erfüllt?
Die Auflagen wurden erfüllt.
Profil des Studiengangs
Die Technische Universität Dortmund sieht sich als interdisziplinär
orientierte technische Hochschule, in der die Schwerpunkte Technik und
Vermittlung profilbildende Merkmale im Lehrangebot und in der
fachübergreifenden Forschung darstellen.
Die drei Grundprinzipien der Dortmunder Lehramtsausbildung sind
fachliche Fundierung, Forschungsbasiertheit und Praxisbezogenheit. Die
Lehramtsstudierenden sollen fundierte Kenntnisse und Kompetenzen in
der Fachwissenschaft erwerben, sich die jeweiligen Fachdidaktiken
aneignen und für die Entwicklungs- und Lernbedürfnisse von
Schülerinnen und Schülern sensibilisiert werden. Auch über die
Praxisphasen hinaus soll das Studium berufsfeldorientierte Erprobungsund Reflexionsmöglichkeiten bieten.
Das Bachelorstudium umfasst 180 LP bei einer Regelstudienzeit von sechs
Semestern. Es setzt sich aus bildungswissenschaftlichen Studienanteilen
und solchen in den gewählten Unterrichtsfächern, Lernbereichen oder
Fachrichtungen in einem für jedes Lehramt vorgegebenen Umfang
zusammen. Es beinhaltet ein Orientierungs- und ein Berufsfeldpraktikum.
Der Teilstudiengang Psychologie kann an der TU Dortmund für die
Lehrämter Gymnasium und Gesamtschule und Berufskolleg studiert
werden.
Im Bachelorstudium ist die Vermittlung sowohl von theoretischem Wissen
über die Psychologie als auch von Fähigkeiten in der praktischen
Umsetzung vorgesehen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der empirischen
Ausrichtung des Fachs liegen. Die Studierenden sollen lernen, selbst
wissenschaftlich zu arbeiten und mit den eigenen Forschungsergebnissen
und denen anderer kritisch umzugehen. Im Studium sollen daher Aspekte
der fachwissenschaftlichen Disziplinen, der Fachdidaktik und der Methodik
der Psychologie sowie Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und
Medienkompetenzen vermittelt werden. Als Ziel des Studiums gibt die
Hochschule die Vorbereitung der Studierenden auf die schulische Praxis
und die entsprechende Vermittlung von Fähigkeiten an, um das Fach
Psychologie kompetent auf Basis des aktuellen Forschungsstandes
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vertreten zu können.
Im Bereich der Fachdidaktik soll eine schulformspezifische Differenzierung
angeboten werden. Die Studierenden sollen Kompetenzen im
wissenschaftlichen
Arbeiten
erwerben,
Versuchspersonenstunden
absolvieren und Wissen aus den Disziplinen der Psychologie in
unterrichtlichem und fachdidaktischem Handeln umsetzen lernen. So sollen
sie darauf vorbereitet werden, ihre psychologischen Kenntnisse und
Fähigkeiten in der schulischen Praxis umzusetzen.
Das Konzept des Curriculums sieht vor, dass die Studierenden im
Bachelorstudium zunächst in einer Einführung in die Psychologie einen
Überblick über die Inhalte des Fachs erhalten und grundlegende
Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten erwerben. In den Modulen
„Einführung in das Unterrichtsfach Psychologie“ und „Psychologische
Forschungsmethoden für Schule und Bildung“ sollen grundlegende
Kenntnisse und Fähigkeiten psychologischer Forschung vermittelt werden.
Vier weitere Module sollen sich auf Arbeits- und Sozialpsychologie, auf
Pädagogische Psychologie und Differentielle Psychologie, auf
Entwicklungspsychologie sowie auf Klinische Psychologie beziehen. Zudem
sind ein Modul „Fachdidaktik“ und ein Modul zur Vertiefung des fachlichen
Schwerpunkts vorgesehen, in dem der Zugang zur empirischen Forschung
vertieft werden soll. Dieses Modul soll inhaltlich einen Bezug zur
Bachelorarbeit aufweisen, sofern diese Arbeit im Fach Psychologie
geschrieben wird.
Zusammenfassende
Bewertung
Der Teilstudiengang Psychologie für das Lehramt an Gymnasien,
Gesamtschulen (Gy/Ge) und für das Lehramt an Berufskollegs (BK) ist
grundlegend gut organisiert und strukturiert, so dass zu erwarten ist,
dass die Absolventinnen und Absolventen mit einer adäquaten
Kompetenzentwicklung in den neuen Vorbereitungsdienst gemäß OVP
vom 10. April 2011 wechseln können. Das Studium der Psychologie für
die Lehrämter Gy/Ge und BK leistet einen Beitrag zur
wissenschaftlichen Befähigung der Studierenden, zur Berufsbefähigung,
zur Befähigung zu zivilgesellschaftlichem Engagement und zur
Persönlichkeitsbildung im Sinne der Kriterien zur Akkreditierung.
Die Curricula sowohl des Bachelorstudiengangs entsprechen den
formalen Anforderungen. Die Studierenden sollen durch das
Bachelorstudium die Kompetenz erwerben, am Gymnasium/an der
Gesamtschule bzw. am Berufskolleg das Fach Psychologie zu vertreten.
Die Gutachter schätzen die vorliegenden Module des Bachelorstudiums
und den curricularen Aufbau als grundsätzlich stimmig ein. Es ist
erkennbar, dass die Studierenden die oben beschriebenen
methodischen, systematischen und kommunikativen Kompetenzen
erwerben können und damit grundsätzlich ein Studienangebot
vorgehalten
wird,
das
der
jeweiligen
Niveaustufe
des
Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse entspricht.
Mitglieder der
Gutachtergruppe
Prof. Dr. Gerhard Büttner, Goethe Universität Frankfurt am Main,
Institut für Psychologie, Arbeitsbereich Pädagogische Psychologie
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Prof. Dr. Michael Hock, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Institut
Psychologie, Professur für Psychologie mit schulpsychologischem
Schwerpunkt
Dr. Ansgar Stracke-Mertes, Zentrum für schulpraktische Studien
Aachen und Köln, Fachleiter Psychologie, Erziehungswissenschaft,
Sozialpädagogik (Vertreter der Berufspraxis)
Christopher Hempel, Friedrich-Schiller-Universität Jena (studentischer
Gutachter)
Vertreter des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW
(Beteiligung gem. § 11 LABG):
RSD Edwin Stiller, Referent im Referat 421 des Ministeriums für Schule
und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Verfahrensnummer AQAS
30702
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