Menschlicher Individualgeruch als forensisches Identifizierungsmerkmal Es wird davon ausgegangen, dass der Individualgeruch einer Person von verschiedenen Faktoren bestimmt wird, die dauerhaft beständig sind oder mit Umwelt- und internen Bedingungen variieren und bei der Zersetzung der genetischen bestimmten Zellstruktur des Menschen unter dem Einfluss des spezifischen Geruchs des Lebensumfeldes, den genutzte Hygieneartikeln, der natürlichen Schweißabsonderungen, Konsumierung spezieller Nahrungs- und Genussmittel und eingenommener Medikamente etc. entsteht. Es ist anzunehmen, dass dieses Geruchsbild des Menschen ebenso einmalig wie der Fingerabdruck oder die DNA ist. Dieser Individualgeruch kann nach Vorhalt eines Geruchsträgers (Referenzgegenstand) von speziell ausgebildeten Hunden aufgenommen werden und anschließend zum Auffinden einer gesuchten Person oder der Feststellung dieses Geruches in der Umgebung verfolgt werden. Ziel des Forschungsvorhabens ist es unter realen Einsatzbedingungen herauszufinden, woraus die menschliche Geruchsspur besteht, wie sie vom Menschen produziert und abgegeben wird und wie lange sie haltbar ist. Die Ergebnisse dienen vor allem der Überprüfung der Zuverlässigkeit des Mantrailings als forensisches Beweismittel. Darüber hinaus sollen die gewonnenen Erkenntnisse Aufschlüsse über kriminaltaktische Möglichkeiten geben und für kriminaltechnische Handlungsanleitungen genutzt werden. Dafür werden entsprechende Test mit Hunden durchgeführt.