Informationen für Bauwillige und Bauherren Werra-Meißner-Kreis Ausgabe2013/2014 Fair. Menschlich. Nah. Wir sind für Sie da. 22 x in unseren Geschäftsstellen persönlich vor Ort 9 x mit der ÜberlandSparkasse unterwegs im Werra-Meißner-Kreis 24 Stunden täglich erreichbar über unsere Selbstbedienungs-Geräte Beratungsbereit Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr nach Vereinbarung und am Samstagvormittag in der Stadsparkasse in Eschwege Sparkasse. Gut für den Werra-Meißner-Kreis. Unsere Gewinne bleiben in der Region. Wir sind Steuerzahler in der Region. Wir unterstützen die heimische Wirtschaft und sichern damit vielleicht auch Ihren Arbeitsplatz oder den Ausbildungsplatz Ihrer Kinder. Wir sind der größte Sozial-, Kultur- und Vereinsförderer in der Region. Mit der Rundum-Strategie des SparkassenFinanzkonzeptes machen Sie das Beste aus Ihren Finanzen - gern begleiten wir Sie langfristig, professionell und ganzheitlich. Mein Partner. p: Unser Tip Sie zu uns ln e ten. s ch We Formalitä ie ehmen d rn e b ü ir w Vorwort 3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die nunmehr 7. Ausgabe der Informationsschrift „Planen und Bauen im Werra-MeißnerKreis“ enthält wieder eine Reihe von Tipps und prak­tischen Hinweisen, die Bauwilligen bei der Reali­sierung ihres Vorhabens wertvolle Hinweise geben und helfen sollen, alle wichtigen Fragen zu beantworten. Zeit sparen Sie mit unserem Angebot „Bauakte online“. Hier können Sie sich oder der Entwurfsverfasser bzw. Bevollmächtigte ganz bequem von überall her online über den Stand Ihres Bauantrages informieren. Die elektronische Bauakte bringt Ihnen kurz und knapp Gewissheit. Ein Service, der vieles vereinfacht! Allgemeine Informationen, Kontaktadressen und Beratungsangebote sind auf den folgenden Seiten kurz und übersichtlich zusammengestellt. Alle Informationen helfen, die Planung und Bauausführung Ihres Bauvorhabens zu erleichtern und Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen. Für Gewerbebauherren sind die Informationen zu „Gets“ von großem Interesse. Unter dieser Abkürzung versteckt sich unser Angebot zur Effektivierung und Be­schleunigung von Gewerbebaumaßnahmen. „Gewerbebau – einfach – termingerecht – schnell“ ist die Maßgabe. Um diese zu erreichen, bieten wir Ihnen an, Sie schon vor dem Baugenehmigungsverfahren zu begleiten. Das in Zeiten der Energiewende wichtige Thema Erneuerbare Energien wird natür­lich auch angesprochen. Außerdem informiert die Broschüre über die Möglichkeiten Energie zu sparen. Beides hilft nicht nur bei der CO2-Reduzierung, sondern spart auch noch erheblich Energiekosten ein. Aber auch für einfache Probleme, von der Bebaubarkeit von Grundstücken, der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben bis hin zum Einholen der notwendigen Genehmigungen und der Baudurchführung, ist die Bauaufsichtsbehörde des Werra-Meißner-Kreises Ihr zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner oder gibt Ihnen Tipps über weitere Beratungsangebote. Viele Informationen haben wir auch für Sie im Internet aufbereitet, schauen Sie doch einfach einmal unter www.werra-meissner-kreis.de herein. Ich wünsche Ihnen für Ihr Bauvorhaben gutes Gelingen! Ihr Dr. Rainer Wallmann Erster Kreisbeigeordneter Ihre kompetenten Partner für Handwerk und Bau 4 Planung + Gestaltung individuelle Holzfußböden und -decken Verlegung von Parkett, Dielen, Kork, Laminat, Teppichböden und PVC, Estrich CM-Feuchtemessung Roßbach-Parkett Martinskirche 10 • 37296 Ringgau-Röhrda Tel. 05659 923743 • Fax 05659 923749 Mobil 0173 9767115 E-Mail [email protected] www.rossbachparkett.de EDV-VErkabElung · lEuchtEn · haustEchnik · blitzschutz gEbäuDEtEchnik · PhotoVoltaik · EinbruchmElDE-lichttEchnik Jochen Grüning 37269 Eschwege · Gebrüderstraße 1-4 Tel. (05651)3078-0 Fax (05651)307823 e-mail: [email protected] www.gruening-elektro.de Restaurierung von Parkett, Möbeln, Holzverkleidungen und Treppen Auf dem Steineckel 8 37242 Bad Sooden-Allendorf Inh. 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Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2012 17 7. Denkmalschutz 19 8. Gets – Gewerbebau – einfach – termingerecht – schnell 21 9. Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 23 10. Muster eines Aufteilungsplanes 25 11. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 27 12. Ansprechpartner für das Thema Energie 28 13. Fotovoltaik: Solarstrom und Solarzellen 31 14. Wegweiser durch den Fachbereich 7 Bauen und Umwelt 32 15. Wohnungsbauförderung – Wie hilft der Staat bei der Finanzierung von Wohneigentum?34 In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschaftsund Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. seit 1922 Sanitär Kälte / Klima 15 6. Die Baulast Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien, sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. Elektro Heizung 11 Erneuerbare Energien 37242 Bad Sooden-Allendorf • Tel. 05652 2021 www.schmidt-haustechnik.com seit 1922 Energie aus der Natur ... 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Tel, Tel, Internet&T Internet&T tigkeiten tigkeiten aus aus Vorlage Vorlage KW39/2011 KW39/2011 Auftr. Auftr. 306275 306275 s.Anlage. s.Anlage. Gr Gr sse sse Adr. Adr. Tel, Internet&T tigkeiten aus Vorlage KW39/2011 Auftr. 306275 s.Anlage. Gr sse (SPxMM):2x5 (SPxMM):2x5 (SPxMM):2x5 www.steinmetz-bruessler.eu www.steinmetz-bruessler.eu www.steinmetz-bruessler.eu • Grabsteine • Treppen • Fensterbänke • Fliesen• Fußböden • Terrassensanierung www.steinmetz-bruessler.eu • Grabsteine • Treppen • Fensterbänke • Fliesen• Fußböden • Terrassensanierung • Graffiti-Entfernung • Mobiles Sandstrahlen (Naturstein, Metall, Holz) www.steinmetz-bruessler.eu •• Grabsteine • Treppen • Fensterbänke •• Fliesen• •• Terrassensanierung • Graffiti-Entfernung • Mobiles Sandstrahlen (Naturstein, Metall, Holz) Grabsteine • Treppen • Fensterbänke Fliesen• Fußböden Fußböden Terrassensanierung •• Graffiti-Entfernung • Mobiles Sandstrahlen (Naturstein, Metall, www.steinmetz-bruessler.eu • Grabsteine • Treppen • Fensterbänke • Fliesen• Fußböden • Terrassensanierung 37290 Meißner Abterode • Steinweg 57Holz) Graffiti-Entfernung • MobilesAbterode Sandstrahlen (Naturstein, Metall, 37290 Meißner • Steinweg 57Holz) • Graffiti-Entfernung •19 Mobiles Sandstrahlen (Naturstein, Metall, Holz) • Grabsteine • Treppen • •Fliesen• Fußböden Tel. 0 56 57 - •9Fensterbänke 62Abterode 62 Mobil 0160• Terrassensanierung - 155 41 61 37290 Meißner • Steinweg Tel.37290 0 56 57 - 9 19 62Abterode 62 • Mobil• Steinweg 0160 - 15557 41 61 Meißner 57 • Graffiti-Entfernung • Mobiles Sandstrahlen (Naturstein, Metall, Holz) Tel. 0 56 57 9 19 62 62 • Mobil 0160 155 41 37290 Meißner Abterode • Steinweg 57 Witzenhausen Auftrag:312522, Stichwort:Trauertage, FarbenTechTel. 0 56 57 - 9 19KdNr:482372, 62 62 • Mobil 0160 - 155 41 61 61 Witzenhausen Auftrag:312522, Stichwort:Trauertage, FarbenTechnik:Eur/901;Eur/902;Eur/903;Setzer:akh Schulz-Besonderheit:Logo, Tel.37290 0 56 57 - 9 19KdNr:482372, 62Abterode 62Vertreter:Kerstin • Mobil 0160 155 41 61 Meißner • Steinweg 57 Witzenhausen Auftrag:312522, KdNr:482372, Stichwort:Trauertage, FarbenTechnik:Eur/901;Eur/902;Eur/903;Setzer:akh Vertreter:Kerstin Schulz Besonderheit:Logo, Witzenhausen Auftrag:312522, KdNr:482372, Stichwort:Trauertage, FarbenTechAdr. Tel. Tel, Internet&T tigkeiten aus Vorlage KW39/2011 Auftr. 306275 s.Anlage. sse nik:Eur/901;Eur/902;Eur/903;Setzer:akh Schulz 0 56 57 - 9 19 62 62Vertreter:Kerstin • Mobil 0160 -Besonderheit:Logo, 155 41Gr 61 Adr. Tel, Internet&T tigkeiten ausKdNr:482372, Vorlage KW39/2011 Auftr. 306275 s.Anlage. Gr sse Witzenhausen Auftrag:312522, Stichwort:Trauertage, FarbenTechnik:Eur/901;Eur/902;Eur/903;Setzer:akh Vertreter:Kerstin Schulz Besonderheit:Logo, (SPxMM):2x5 Adr. Tel, Internet&T tigkeiten aus Vorlage Vertreter:Kerstin KW39/2011 Auftr.Schulz 306275 s.Anlage. Gr sse (SPxMM):2x5 nik:Eur/901;Eur/902;Eur/903;Setzer:akh Besonderheit:Logo, Adr. Tel, Internet&T tigkeiten ausKdNr:482372, Vorlage KW39/2011 Auftr. 306275 s.Anlage. Gr sse Witzenhausen Auftrag:312522, Stichwort:Trauertage, FarbenTech(SPxMM):2x5 Adr. Tel, Internet&T tigkeiten aus Vorlage Vertreter:Kerstin KW39/2011 Auftr.Schulz 306275 s.Anlage. Gr sse (SPxMM):2x5 nik:Eur/901;Eur/902;Eur/903;Setzer:akh Besonderheit:Logo, (SPxMM):2x5 Adr. Tel, Internet&T tigkeiten aus Vorlage KW39/2011 Auftr. 306275 s.Anlage. Gr sse (SPxMM):2x5 TRANSPORT- und BAGGERBETRIEB TIEFLADER / ABBRUCH / CONTAINER Über den Höfen 16 Mönchewinkel 5-7 37276 Meinhard 37269 Eschwege Tel: 05651/ 13917 Fax: 05651/ 951669 E-mail-Adresse: [email protected] Trocken- und Innenausbau Ihr Ausbauexperte Inh. J. Herting Trockenbau an Wand, Decke und Fussboden Um- und Ausbauarbeiten in Planung und Ausführung Spez. auf Brand, Schall- und Wärmeschutz im Trocken- und Akustikbau auf Wunsch Miteinbeziehen Ihrer Arbeitskraft zur Kostendämpfung Beratung und Baubegleitung nach Ihren Bedürfnissen: Altbausanierung Materialbedarfsrechnung und Beschaffung für Baustoffe Kammweg 2 • 37249 Neu-Eichenberg/Hebenshausen Tel. 05504 949263 • Fax 949268 • www.dieausbauer.de Elektroinstallationen Genehmigungsfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben nach der Hessischen Bauordnung (HBO) Hinweis: Die Hessischen Bauordnung mit den Anlagen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung www.wirtschaft. hessen.de. Die Hessische Bauordnung unterteilt die Bauvorhaben in 1. baugenehmigungsfreie Bauvorhaben 2. baugenehmigungsbedürftige Bauvorhaben. Die baugenehmigungsfreien Bauvorhaben unterteilen sich nochmals in (generell) genehmigungsfreie Bauvorhaben (§ 55 HBO) und genehmigungsfreigestellte Bauvorhaben (§ 56 HBO – nur in bestimmten Fällen). Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben (§ 55 HBO) Sämtliche baugenehmigungsfreien Bauvorhaben sind in der Anlage 2 zur HBO aufgeführt. Zu den baugenehmigungsfreien baulichen Anlagen gehören z. B.: - Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten der Feuerstätten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt - Garagen bis 50 m² Brutto-Grundfläche (sofern diese die erforderliche Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze einhalten oder an dieser zulässig sind) - Einfriedungen bis 2,0 m Höhe Allerdings unterliegen einige der in der Anlage 2 aufgeführten Bauvorhaben eines Freistellungsvorbehaltes. Da bedeutet, dass deren Errichtung entweder der zuständigen Stadt/ Gemeinde angezeigt werden muss, oder die Beteiligung eines/einer Bauvorlageberechtigten oder Nachweisberechtigten oder Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen oder die Beauftragung einer Fachfirma erforderlich ist. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Hinzuziehung eines Entwurfsverfassers / einer Entwurfsverfasserin, denn die ungenehmigte Errichtung einer baulichen Anlage stellt einen Ordnungswidrigkeitstatbestand dar. Baugenehmigungsfrei bedeutet allerdings nicht, dass man bauen kann wie man möchte. Auch baugenehmigungsfreie bauliche Anlagen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Es gehört zur Verpflichtung der Bauherrschaft, sich vor Baubeginn entsprechend zu informieren. Die Nichtbeachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften bei der Errichtung genehmigungsfreier Bauvorhaben kann unter Umständen auch zum Rückbau oder zur Beseitigung der baulichen Anlage führen. Im Außenbereich bedürfen baugenehmigungsfreie Bauvorhaben (§ 55 HBO) in der Regel einer Eingriffsgenehmigung gemäß § 17 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Bundesnaturschutzgesetz. Über Einzelheiten des Verfahrens und die notwendigen Antragsunterlagen entsprechend der sog. Kompensationsverordnung (KV) informiert Sie unser Fachdienst 7.4 Natur- und Landschaftsschutz, Umweltschutz, Energieberatung. Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben im beplanten Bereich (§ 56 HBO) Unter den nachfolgenden Bedingung kann seitens der Bauherrschaft die Anwendung dieses Verfahren gewählt werden. Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, die keine Sonderbauten (§ 2 Abs. 8 HBO) sind, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen: - Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 oder §§ 12, 30 Baugesetzbuch) - Es ist keine Ausnahmen oder Befreiungen vom Bauplanungsrecht erforderlich - Die Erschließung ist gesichert - Es sind keine Abweichungen vom Bauordnungsrecht erforderlich Vor Baubeginn hat die Bauherrschaft die erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einzureichen und zeitgleich eine Zweitausfertigung der Bauaufsichtsbehörde zuzuleiten. Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Eingang der erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden, sofern die Gemeinde nicht bereits vor Fristablauf der Bauherrschaft mitteilt, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie auch keine Untersagung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen wird. Andererseits kann die Gemeinde ohne Angabe von Gründen verlangen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Der Baubeginn, die Fertigstellung des Rohbaues und die Fertigstellung des Bauvorhabens sind, wie bei den baugenehmigungsbedürftigen Bauvorhaben, der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die jeweils erforderlichen Bescheinigungen sind der Bauaufsichtsbehörde mit der Anzeige zuzusenden. Dies betrifft auch die statischen Nachweise. 7 Auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist die Bauherrschaft selbst dafür verantwortlich, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Bauausführung beachtet werden. Etwaige andere erforderliche Genehmigungen hat die Bauherrschaft selbst einzuholen. Im Außenbereich bedürfen baugenehmigungsfreie Bauvorhaben in der Regel einer Eingriffsgenehmigung gemäß § 17 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes. Über Einzelheiten des Verfahrens und die notwendigen Antragsunterlagen entsprechend der Kompensationsverordnung (KV) informiert Sie unser Fachdienst 7.4 Natur- und Landschaftsschutz. Baugenehmigungsverfahren Die Baugenehmigungsverfahren untergliedern sich in das - vereinfachte Genehmigungsverfahren (§ 57 HBO) - herkömmliche Baugenehmigungsverfahren (§ 58 HBO). Die Bauherrschaft kann zwischen beiden Verfahren wählen und damit den bausufsichtlichen Prüfaufwand bestimmen. Bei beiden Verfahren darf mit den Bauarbeiten erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 57 HBO) ist das sog. Regelverfahren. Alle Bauvorhaben, die nicht der Genehmigungsfreistellung unterliegen oder baugenehmigungsfrei sind, sind im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu prüfen, es sei denn, für sie ist das Genehmigungsverfahren nach § 58 HBO vorgeschrieben (Abbrüche und Sonderbauten). Im vereinfachten Genehmigungsverfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde lediglich die Zulässigkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches oder aufgrund des Baugesetzbuches, Abweichungen nach den Vorschriften der HBO, oder nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit diese im Baugenehmigungsverfahren mit zu prüfen sind. Nicht geprüft wird die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Die Bauherrschaft trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften bei der Bauausführung. Etwaige andere erforderliche Genehmigungen, die im Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden, hat die Bauherrschaft selbst einzuholen. Ihre kompetenten Partner für Handwerk und Bau 8 Alter Graben 17 · 36205 Sontra-Wichmannshausen Tel. 05658-923250 · Fax 924078 · Mobil 0160-95709055 Komplettbäder Barrierefreie Duschen Fliesen Platten Mosaik Natursteine Fensterbänke Estrich Gross Massivhaus GmbH Treffurter Straße 27 37281 Wanfried Telefon 05655 1310 Mobil 0152 29047077 Mobil 0152 29829186 www.gross-massiv-haus.de Treppe defekt? Das Aushängeschild Ihres Heims! Balkon oder Terasse undicht? Wir dichten ab, dauerhaft! MF-Renovierung Mario Franke 99830 Großburschla Tel 036923 88131 / Mobil 0176 63714523 www.mf-renovierung.de Balkone / Terassen / Treppen / Innenböden Inh. 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Billiger als ein erfolgloser kompletter Bauantrag und eine kostspielige Fehlplanung ist in diesen Fällen eine sog. Bauvoranfrage. Sie kann bereits vor Kauf eines Baugrundstückes gestellt werden, um überhaupt erst die Bebaubarkeit des Grundstückes grundsätzlich zu klären. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Rahmen des gestellten Antrages vorweg verbindlich zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens oder der Gesamtmaßnahme. Der sog. Vorbescheid ist 3 Jahre gültig und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden. 9 Zur Beurteilung des Vorhabens sind in der Regel folgende Bauvorlagen ausreichend: ntragsvordruck (einfach) – abrufbar über -A die Homepage www.werra-meissner-kreis.de ktueller Auszug aus der Flurkarte (3fach) -A eschreibung der Baumaßnahme (3fach) – -B formlos Alle Genehmigungsverfahren können auch online beantragt werden. Wir verweisen diesbezüglich auf unseren Beitrag „Bauantrag / Antragsverfahren online“. © Superingo - Fotolia.com Planen – Versichern – Finanzieren FZ_90_Text_4c#3.qxp 07.09.2012 16:43 Uhr 10 Seite 1 Bis zu 25 Jahre Zinssicherheit! Bei der Allianz Baufinanzierung können Sie Ihre flexible Zinsfestschreibungszeit wählen, von bis zu 25 Jahren Laufzeit. So wie Sie es wollen. Reden Sie mit uns über Ihre Pläne. Vermittlung durch: Wagner & Germerodt GbR, Allianz Generalvertretung Bahnhofstr. 9, D-37281 Wanfried Tel. 0 56 55.92 23 20, Fax 0 56 55.92 23 30 Olaf Bleck Versicherungsfachmann (BWV) Partner der Securess Versicherungsmakler GmbH T 05658.920 29 F 05658.920 28 M 0171.454 18 09 [email protected] www.securess.de SecureSS / Hoffentlich Allianz. Steuer- und Wirtschaftsprüfer © pressmaster - Fotolia.com Bauantrag – Zeitgewinn durch vollständige Unterlagen Um eine Baugenehmigung zu erhalten, bedarf es zuvor eines Bauantrages. Ihn zu stellen – und zwar so zu erstellen, dass er auch genehmigungsfähig ist – gehört zu den vertraglichen Leistungen Ihres/Ihrer Entwurfsverfassers/ Entwurfsverfasserin. Der Bauantrag ist mit sämtlichen erforderlichen Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Für einen Ein- oder Zweifamilienwohnhausbau sind in der Regel folgende Bauvorlagen erforderlich: - Vermessungstechnischer Nachweis mit Höhenangaben, Maßstab 1 : 1.000 (3-fach) - Ausschnitt aus der topographischen Karte, Maßstab 1 : 5.000 (Ortsplan DIN A4) in bestimmten Fällen (3-fach) - Freiflächenplan (einschl. grünordnerische Festsetzungen aus dem Bebauungsplan) (3-fach) - Bauzeichnungen (diese sollten neben den üblichen Grundrissen, Längs- und Querschnitt sowie den 4 Ansichten außerdem nivellierte Geländeschnitte, mind. mit Eintragung der Höhenkoten der Oberkante Kellergeschoss und Straße, der Geländehöhe an den Nachbargrenzen sowie der Höhenlage der Nachbargebäude beinhalten) (3-fach) - Bau- und Nutzungsbeschreibung (3-fach) - Entwässerungsanlagen (auf dem Grundstück oder im Gebäude) (3-fach) - Baukosten-, Umbauter Raum-, Wohn- und Nutzflächenberechnung (2-fach) - Statistische Zählkarten (Formblätter) (1-fach) - Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers (1-fach) Die Standsicherheit ist erst vor Baubeginn durch Vorlage der Prüfbescheinigung und des Prüfexemplars der Bauaufsichtsbehörde nachzuweisen. Den Nachweis des Schall- und Wärmeschutzes muss ein sog. Nachweisberechtigter (klären sie dies mit Ihrem/Ihrer Entwurfsverfasser/in) erbringen Im Einzelfall können von der Bauaufsichtsbehörde weitere Bauvorlagen, die zur Beurteilung erforderlich sind, nachgefordert werden. Dies geschieht in der Regel zusammen mit der Eingangsbestätigung des Bauantrages. Antragsvordrucke Die bauaufsichtlich eingeführten Vordrucke erhalten sie kostenlos bei der Bauaufsicht und z. T. auch bei den Stadt-/Gemeindeverwaltungen. Auf besonderen Wunsch können Sie auch verschickt werden. Darüber hinaus sind sie im Internet unter www.werra-meissner-kreis.de abrufbar. In der Regel haben die Bauvorlageberechtigten die Vordrucke auch vorrätig. Abweichungen, Befreiungen, Ausnahmen Für den Fall, dass Ihr Bauvorhaben von den gesetzlichen Vorschriften abweicht, sollten Sie unbedingt vor Antragstellung von einer Bauberatung durch die Sachbearbeiter/innen der Bauaufsicht Gebrauch machen, möglichst gemeinsam mit Ihrem Entwurfsverfasser/Ihrer Entwurfsverfasserin. Es werden damit von vorn herein Komplikationen und zeitliche Verzögerungen vermieden. Befreiungen und Ausnahmen von den bauplanungsrechtlichen Vorschriften kommen nur unter den gesetzlichen vorgesehenen Vorgaben in Betracht. Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften kommen dann in Betracht, wenn adäquate Alternativen zu den gesetzlichen Vorgaben angeboten werden. Die Entscheidung über Ausnahmen, Befreiungen und Ausnahmen trifft die Bauaufsichtsbehörde unter Berücksichtung aller gesetzlicher Vorgaben und der Interessen der Nachbarschaft. Nachbarbeteiligung – besser arrangieren als prozessieren Nach hessischem Baurecht ist es im Regelfall nicht notwendig, die an das Baugrundstück angrenzenden Nachbarn zu hören. Dies ist ausdrücklich nur dann der Fall, wenn von Vorschriften, die dem Schutze der Nachbarn dienen, abgewichen oder befreit werden soll. Nachbarschützende Vorschriften sind z. B. insbesondere die Bestimmungen über Grenz- und Bauwerksabstände. Man kann in aller Regel allerdings davon ausgehen, dass es zu einer positiven Entscheidung im Sinne der Bauherrschaft nur dann kommen kann, wenn die Nachbarn der Abweichung zustimmen. Andererseits bedeutet eine Zustimmung der Nachbarschaft nicht zwangsläufig, dass eine Befreiung oder Abweichung auch genehmigt wird. Ungeachtet dessen empfiehlt es sich in der Regel immer die Nachbarschaft von dem geplanten Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen, auch wenn keine Zustimmung erforderlich ist. Dies schafft Vertrauen und lässt erst gar keine Missverständnisse aufkommen. 11 Im Übrigen sollte man sich vor Beginn der Pflanzmaßnahmen über die nach den Vorschriften des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes erforderlichen Pflanzabstände erkundigen. Antragsverfahren „online“ Mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU bietet der Werra-Meißner-Kreis seit dem Jahr 2010 die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel - Verfahrensanzeigen nach § 56 HBO - Bauanträge nach § 57 und § 58 HBO - Bauvoranfrage - denkmalschutzrechtliche Genehmigungsanträge - Anträge auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz online zu stellen und die Genehmigung auch online zu erhalten. Auch wenn in der weiteren Beschreibung vom Baugenehmigungsverfahren die Rede ist, so gilt dies analog auch für die anderen Verfahren. Selbstverständlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, Anträge auch in Papierform einzureichen. Diese Anträge werden allerdings von der Bauaufsicht eingescannt, da die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (andere Fachbehörden) zur Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung ausschließlich nur noch digital erfolgt. Verfahrensabwicklung für das digitale Genehmigungsverfahren - Der Antragsteller entscheidet sich - ggf. zusammen mit dem Entwurfsverfasser - für das digitale Verfahren. Dann schickt er eine Bevollmächtigung (siehe unten) an die Bauaufsichtsbehörde. - Die Bauaufsichtsbehörde richtet einen Projektraum (digitale Bauakte) ein; der Antragsteller oder der Entwurfsverfasser erhält per Email eine Einladung in den Projektraum. - Der Entwurfsverfasser oder der Antragsteller muss sich im Internet in der Bauplattform einmalig registrieren und hat dann so die Möglichkeit, auf den Projektraum zuzugreifen. Er lädt die Bauvorlagen in die Plattform und benachrichtigt die Bauaufsichtsbehörde. - Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr und später die Baugenehmigung in den Projektraum. Dem/Der Antragsteller/in wird zusätzlich die Genehmigung auch in papierfom zugestellt. - Der Entwurfsverfasser bzw. der Antragsteller erhält über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und kann die Dokumente im Projektraum einsehen oder herunterladen. Architekten und Ingenieure 12 INGENIEURBÜRO SINT Büro für Statik, Brandschutz und Bauphysik Tragwerksplanung und Brandschutzplanung für Umbau, Sanierung, Neubauten und Denkmäler Begutachtungen als ö.b.u.v. Sachverständiger Prüfung von Brandschutznachweisen EnEV-Nachweise Rettungswegpläne Reichensächser Straße 19 A Telefon: (05651) 7427-0 E-Mail: [email protected] 37269 Eschwege Fax: (05651) 7427-17 www.ib-sint.de SiFaTec Büro für Arbeitsschutz -Aufbau eines Arbeitsschutzmanagements -Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Ihren Betrie b -Erstellung von Betriebsanweisungen für Ihren Betrieb -Schulung von Sicherheitsbeauftragten -Schulung der Mitarbeiter -Arbeitsschutzmanagement im Betrieb -Arbeitsschutzorganisation im Betrieb -Prüfungen, Sachkundigenprüfungen im Arbeitsschutz -Erstellung eines Gefahrstoffkatasters -Sachkundiger in Asbestsanierung nach TRGS 519 SiFaTec Büro für Arbeitsschutz Axel Thormann Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinator Fachkraft für Arbeitssicherheit § 6 ASiG Sachkundiger Asbest TRGS 519GefahrstoffV Gefahrstoffbeauftragter Sachkundiger Gefahrgutbeauftragter § 5 GbV Planung und Beratung im Kanal-, Wasser-, Straßen und Tiefbau, Landschaftsplanung PADI Open Water Scuba Instructor Freiherr v. Stein-Straße 19 37242 Bad Sooden-Allendorf Tel.: 05652-6876 Fax: 05652-919725 Handy: 01708595831 Email: [email protected] Friedrich-Wilhelm-Str. 52 • 37269 Eschwege Tel.: 0 56 51 / 9 52 92 03 • Fax: 0 56 51 / 9 52 92 04 E-Mail: [email protected] • Internet: www.henke-herbold.de - S i c h e r h e i t s - u n d G e s u n d h e i t s s c h u t z k o o PADI r d i nOpen a t o Water r Scuba Instructor - Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen (RSA) © .shock - Fotolia.com © lichtmeister - Fotolia.com Bauantrag – Zeitgewinn durch vollständige Unterlagen Ihre Vorteile: -V erfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten -E inreichen digitaler Pläne (keine Druck- und Portokosten) - T elefonkonferenz/Beratung mit der Baubehörde (Wegfall der Wege) urzfristiges Nachreichen geänderter Un -K terlagen - Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung - Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand Technische Voraussetzungen sind lediglich ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Fachdienst 7.1 Bauverwaltung (Frau 13 Bason-John, Tel. 05651 / 302-2712) oder auf unserer Startseite im Internet www.werrameissner-kreis.de. Klicken Sie dort auf den Button „BAUGENEHMIGUNG ONLINE“. Im Downlaod finden Sie die -A nleitung zur Registrierung für Entwurfsverfasser und die Bauherrschaft - ein Handbuch ie Vollmacht für die Durchführung des di -d gitalen Verfahrens © Igor Mojzes - Fotolia.com Dachdecker und Zimmerer 14 Gutes Dachhandwerk ist Ehrensache. MW Holzbau & Dienstleistungen Markus Wetzestein Zimmermeister Mobil 0170 7700611 Mail [email protected] • • • • • Dachstühle Vordach Carport Dachfenster Schornsteinverkleidung • Arbeitsvorbereitung 3D/CAD Wer die traditionellen Werte unserer Zunft pflegt und bewahrt, ohne altmodisch zu sein, der weiß, dass am Ende etwas Gutes aus der Arbeit wird. Für den Bauherren, für die Zukunft, aber auch für Natur und Umwelt. Bei Löbens Bedachung ist das Ehrensache. Hand drauf. Löbens Bedachungen Dach und Wand in einer Hand! Heizung und Sanitär Inh. Dieter Hoffesommer e.K. 37269 Eschwege [email protected] Tel.: 05651/31436 www.esw-dach.de Werra Haustechnik GmbH Installateur- und Heizungsbaumeister • Gebäudeenergieberater HWK • Bäder • Heiztechnik • Regenerative Energien Neißestr. 7 • 37269 Eschwege • Tel 05651 227533 • Fax 05651 227534 Mobil 0171 1962500 • [email protected] • www. dedio-heizung.de Heizung · Sanitär · Öl – Gasfeuerung Regenwasser · Solartechnik 24 Stunden · Notdienst 37269 Eschwege, Niederhoner Str. 42 Tel. 05651 921990 · Fax 05651 921995 Funk 0171 4505686 Bauen im Werra-Meissner-Kreis Entwurfsverfasser/innen – Bauleitung – Nachweisberechtigte – Sachverständige Wer ist im Kreisgebiet tätig? Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, im Werra- Meissner- Kreis bauen zu wollen, so sollten Sie nicht an der falschen Stelle sparen. Suchen Sie sich eine qualifizierte Entwurfsverfasserin oder einen erfahrenen Entwurfsverfasser, denen Sie alle baurechtlichen und baufachlichen Probleme anvertrauen können. Da im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 56 Hessische Bauordnung (HBO) keine bauaufsichtliche Prüfung stattfindet oder im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 57 HBO) die bauaufsichtliche Prüfung eingeschränkt ist, müssen Sie eine/ein qualifizierten Entwurfsverfasser/in haben, die/der durch Unterschrift bestätigt, dass die öffentlichrechtlichen Vorschriften, die seitens der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr geprüft werden, eingehalten werden. Die Namen und Anschriften der bei der Architektenkammer Hessen (AKH) eingetragenen Architektinnen und Architekten werden dort in der sog. Architektenliste geführt. Gleiches gilt für Ingenieurinnen und Ingenieure, die in der Ingenieurliste der Ingenieurkammer Hessen(IngKH) geführt wird. Die Anschrift der AKH lautet: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Bierstadter Straße 2 65189 Wiesbaden Tel.: Fax: [email protected] www.akh.de 0611 / 1738-0 0611 / 1738-.49 Die Anschrift der IngKH lautet: Ingenieurkammer des Landes Hessen Gustav-Stresemann-Ring 6 65189 Weisbaden Tel.: 0611 / 97457-0 Fax: 0611 / 97457-29 [email protected] www.ingkh.de Denken Sie auch an die Benennung und Beauftragung einer qualifizierten Bauleitung. Der Auswahl Ihrer Entwurfsverfasserin/Ihres Entwurfsverfassers, Ihrer Bauleiterin/Ihres Bauleiters und Ihrer Fachingenieurinnen und -ingenieure sollten Sie besonderes Augenmerk zuwenden. Eine sorgfältige Planung und Baudurchführung unter fachkundiger Anleitung verhindert baurechtliche Verstöße, Konstruktionsfehler und Bauschäden. Sparen am falschen Platz verursacht mehrfache Kosten an anderer Stelle. Die Kosten für die Beauftragung von Fachleuten werden leicht durch Materialeinsparung, Auswahl kostengünstiger Produkte und Ausführungsarten, günstige Betriebskosten usw. hereingeholt. 15 Schornsteinfegerwesen (05651 / 302-2741) oder Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. In den meisten Fällen ist nach Fertigstellung der Baumaßnahme eine Bestätigung von Nachweisberechtigten (für Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz) erforderlich. Name und Anschrift der Nachweisberechtigten erhalten Sie ebenfalls bei der AKH und der IngKH. Wo bekommen Sie einen vermessungstechnischen Nachweis? Für die Erstellung eines vermessungstechnischen Nachweises (Lageplanes) und die nach Fertigstellung des Bauvorhabens erforderlich Einmessung können Sie sich folgender Einrichtungen bedienen. Amt für Bodenmanagement - Außenstelle Eschwege Goldbachstraße 12a 37269 Eschwege Tel. Fax 05651 / 229110 05651 / 229180 Ist die Einschaltung von Sachverständigen erforderliche, können Namen und Anschriften auch bei der AKH oder der IngKH erfragt werden Vermessungsbüro Wehrmann - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Struthstraße 9c 37269 Eschwege Tel. 05651 / 336647 Fax 05651 / 336657 Für die Planung von Feuerungsanlagen sollten Sie grundsätzlich vorab den für Sie zuständigen Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen (ehemals Bezirksschornsteinfegermeister) ansprechen. Sie erfahren dessen Anschrift und Telefonnummer beim Fachgebiet Die Anschriften von weiteren Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren erfahren Sie in den Gelben Seiten und im Internet unter: www.BdVI.de oder durch Ihre Entwurfsverfasserin oder Ihren Entwurfsverfasser. © roxcon - Fotolia.com Fenster und Türen 16 Holz und mehr aus Meisterhand. Handwerk von Möbel Individuelle Möbelfertigung für Ihr Zuhause, Ihr Büro, Ihre Küche, Ihr Bad … Innenausbau Fachgerechte Restaurierung: aus „Alt“ macht „Neu“ – Wohnbehaglichkeit durch Naturholz Fenster & Türen Nach höchsten energetischen Ansprüchen, aus modernem Kunststoff oder edlem Holz Bau- und Möbeltischlerei Berneburg GmbH & Co. KG Netergasse 17 – 19 37269 Eschwege Tel. 05651 31813 www.tischlerei-berneburg.de Vertrauen Sie dem Meisterbetrieb mit über 90 Jahren Erfahrung. Holz und Bautenschutz Matthias Eckardt Kohlenstr. 1, 37290 Germerode, Mobil 0151 42425039 oder 0151 43234261, [email protected] Leistungsfähige Unternehmen stellen sich vor DIE SAUBERMACHER Durch unsere jahrelange Erfahrung sind wir Spezialisten im Gebäude Management. Wir reinigen schnell und professionell bei Tag und Nacht. Rufen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Die Baulast Was versteht man unter einer Baulast? Durch Abgabe einer Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Dritte (z. B. Nachbarn) öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf ihrem Grundstück zugunsten des Baugrundstückes übernehmen (z. B. die Verpflichtung zur Einhaltung von Abständen, der Zugang oder die Zufahrt zu Baugrundstücken, Bepflanzungsmaßnahmen, Nachweis von Stellplätzen, etc.). Baulasten werden unbeschadet Rechte Dritter mit der Eintragung im Baulastenverzeichnis wirksam. Sie wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern oder Rechtsnachfolgerinnen. Eintragung einer Baulast Zur Eintragung einer Baulast sind folgende Unterlagen einzureichen: 1. Verpflichtungserklärung Die entsprechende Erklärung zur Begründung einer Baulast ist bei der Bauaufsichtsbe­hörde er­hältlich und muss von allen im Grundbuch eingetragenen 17 Eigentümern des Flurstückes, auf dem die Baulast eingetragen werden soll, unterschrieben werden. Ruht auf dem Grundstück ein Erbbaurecht, ist auch eine Verpflichtungserklärung des Erb­ bauberechtigten erforderlich. Werden Grunddienstbarkeiten (§§ 1018 ff. BGB) oder be­schränkte persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 ff. BGB) durch die Baulast einge­schränkt, ist in der Verpflichtungserklärung hierauf hin­zuweisen und sind schriftliche Ein­verständniserklärungen der Berechtigten beizufügen. Ebenso ist bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB) zu verfahren. Bei Vorlage der Verpflichtungserklärung zur Eintragung der Baulast ist folgendes zu beachten: Es werden nur solche Unterschriften anerkannt, die öffentlich beglaubigt sind (Ortsgericht oder Notar), vor der Vermessungsstelle geleistet oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden. 2. Ein beglaubigter Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis, I. und II. Abteilung) des Flur­stückes, auf dem die Baulast eingetragen werden soll. Dieser darf nicht älter als ein Monat sein. 3. Ein beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte mit fünf Kopien der betroffenen Grundstücke (begünstigtes und be­lastetes), angefertigt durch das Amt für Bodenmanagement oder einen/einer öffentlich bestellten Vermes­sungsingenieur/in. In den Flurkarten sind die Baulastflächen auf dem belasteten Grundstück und das Bau­vor­ haben auf dem begünstigten Grundstück vermaßt einzutragen Einige Mustervordrucke stehen auf der Homepage www.werra-meissner-kreis.de als Download bereit. Im Übrigen sind die Vordrucke, sowie weitere Informationen, beim Fachdienst 7.1 Bauverwaltung, Frau Bason-John (Tel. 05651 / 302-2712) erhältlich. © peshkova - Fotolia.com Maler und Lackierer 18 malermeister Architektur trifft... Többen Andreas Mittelgasse 3 37284 Waldkappel ...Form und Farbe Möller Tel.: (05656) 92 30 195 www.maler-toebben.de GmbH | Fassadendämmung WDVS | Innen- und Außenputz | Malerarbeiten | Abdichtungen WHG §19 | Betonsanierung - SIVV | Elektrotechnisch unterwiesene Personen ☎ 05656 240 Fax 05656 860 Wehrgasse 12 · 37284 Waldkappel www.malerbetrieb-moeller.de Töpfergasse 19 · 37269 Eschwege [email protected] www.malermeister-schroeter-sohn.de Tel 05651 / 952813 · Fax 05651 / 952814 putzen · sanieren · tapezieren e.K. Inhaber:Björn Burgheim Am Tanzplatz 2 37235 Hessisch Lichtenau Telefon: 05602/917340 Telefax: 05602/917339 [email protected] www.maler-kollmann.de © Kzenon - Fotolia.com Denkmalschutz Ein nicht zu unterschätzendes Kapital unserer Region sind die schmucken Fachwerkgebäude in den Städten und Gemeinden. Die Restaurierung solcher alten Gebäude ist sicherlich mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden, birgt jedoch auch besondere Reize und Vorteile gegenüber Neubauten. Im Rahmen der Planung und Durchführung wird Sie die Untere Denkmalschutzbehörde gern beraten. Vor Durchführung einer Sanierungsmaßnahme sollte jeder Bauwillige zunächst prüfen, ob eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Bei baubaugenehmigungspflichtigen Baumaßnahmen prüft dies für Sie die Bauaufsichtsbehörde, weil eine Baugenehmigung auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung beinhaltet. Bei baugenehmigungsfreien Baumaßnahmen muss dies die Bauherrschaft allerdings selbst prüfen. Grundsätzlich unterliegt jede Baumaßnahme an einem Kulturdenkmal der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Aber auch innerhalb einer sog. Gesamtanlage steht ein Gebäude unter Denkmalschutz. In diesen Fällen sind in aller Regel Veränderung an der äußeren Gestaltung eines Gebäudes genehmigungspflichtig. Auch können baulichen Veränderungen an der äußeren Gestalt eines Gebäudes, welches nicht unter Denkmalschutz steht, der Genehmigungspflicht unterliegen, nämlich dann, wenn das Gebäude in der Nähe eines Kulturdenkmales liegt und die Veränderung sich negativ auf das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmales auswirken könnte. 19 Wo erfahre ich, ob mein Gebäude unter Denkmalschutz steht? Für den Bereich des Werra-Meißner-Kreises gibt es eine Denkmaltopographie, bestehend aus 3 Bänden. Dort sind nahezu alle Kulturdenkmäler aufgeführt. Entsprechende Auskünfte erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Werra-Meißner-Kreises. Zuschüsse / Steuerliche Erleichterungen Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch Zuschüsse zur Renovierung von Kulturdenkmälern. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde. Des Weiteren können Eigentümer von Kulturdenkmälern - auch Teile von Gesamtanlagen - Kosten für Renovierung und Restaurierungsmaßnahmen, die zum Erhalt ihrer Kulturdenkmäler dienen, nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden über mehrere Jahre verteilt nach dem Einkommenssteuergesetz absetzen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Der Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen. Beizufügen sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen (z. B. vermessungstechnischer Nachweis, detaillierte Beschreibung der geplanten Baumaßnahme, ggf. Bauzeichnung). Den Antragsvordruck können Sie fernmündlich anfordern (05651 / 302-2725) oder von der Homepage herunterladen (www.werra-meissner-kreis.de). Hinweise zum Artenschutz Im Zuge von Baumaßnahmen – egal ob im Außen- oder Innenbereich - sind artenschutzrechtliche Belange nach dem Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG), in Verbindung mit den europäischen Regelungen der FFH- und Vogelschutzrichtlinien, zu beachten. Nach § 44 BNatSchG gelten die sogenannten (bußgeldbewehrten) Zugriffsverbote, d. h., es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Darüber hinaus ist es verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderzeiten erheblich zu stören. Artenschutzrechtlich relevante Handlungen können nicht nur bei Neubauten auftreten, sondern auch im Zuge der Umnutzung, des Umbaus, der Sanierung und des Abrisses baulicher Anlagen. Der Artenschutz ist generell zu beachten, also auch bei baugenehmigungsfreien Maßnahmen oder solchen an denkmalgeschützten Gebäuden (z. B. Fassadenrenovierung). Häufige Beispiele sind der Abriss von Gebäuden oder der Ausbau von Dachböden und Nebengebäuden (z. B. Eulen, Falken, Fledermäuse, Hornissen) oder auch Fassadenrenovierungen (Schwalbennester, etc.). Je nach Schutzstatus der betroffenen Art(en) und je nach Fallkonstellation ist das weitere Vorgehen bis hin zur Frage einer möglichen artenschutzrechtlichen Genehmigung/Befreiung mit dem Fachdienst 7.4 Natur- und Landschaftsschutz, Umweltschutz, Energieberatung abzustimmen. © Kurhan - Fotolia.com und zuverlässiger Partner für Waldbesitz und angepasstes Consultingkonzept entwickelt, mit Sägeindustrie etabliert. dem wir die fixen Kosten minimieren. Energie der Zukunft SprechenWirSie unskümmern an, wir beratenunsSie gerne! Holzlogistik • FORSTDIENSTLEISTUNGEN • HANDEL MIT RUNDHOLZ • SELBSTWERBUNG • BRENNHOLZ Die Gérance GmbH Forst & Markt hat sich in den letzten Jahren als leistungsfähiger und zuverlässiger Partner für Waldbesitz und Sägeindustrie etabliert. FORST & MARKT GÉRANCE Forstbetreuung • INNOVATIVES BETREUUNGSKONZEPT Wir haben ein, den individuellen Ansprüchen des privaten und kommunalen Waldbesitzes angepasstes Consultingkonzept entwickelt, mit dem wir die fixen Kosten minimieren. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! Gérance GmbH Hubertus Frhr. Roeder v. Diersburg Gérance GmbH Hubertus Frhr. Roeder v. Diersburg Gut MarieFORST nhof 1 & MARKT [email protected] 37281 Wanfried www.gerance.de Gut Marienhof 1 37281 Wanfried [email protected] www.gerance.de 20 Tel. +49 5655 98890 Mobil +49 170 2161362 Tel. Mobil +49 5655 98890 +49 170 2161362 Information – Netzwerk – Weiterbildung Nachwachsende Rohstoffe nachhaltig nutzen! Information Erstberatung Vernetzung Weiterbildung Am Sande 20 37213 Witzenhausen Tel.: 05542 3038-0 Fax: 05542 3038-358 E-Mail: [email protected] www.hero-hessen.de Gets Gewerbebau - einfach – termingerecht – schnell Der Fachbereich 7 Bauen und Umwelt beim Werra-Meißner-Kreis bietet unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung an, gewerbliche Bauten besonders zu unterstützen. „Gemeinsam schneller zum Ziel“ lautet die Vorgabe. Dabei wird vor Antragstellung ein zeitlich abgestimmter Entscheidungszeitpunkt erreicht und eine maximale zeitliche Straffung des Genehmigungsverfahrens herbeigeführt. Dazu ist es erforderlich, dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren eine vorgängige Abstimmung und Koordination in der Planungsphase voranzustellen. Bauanträge werden so prozessorientiert umfassend vorbereitet, dass im Anschluss ein kurzes und termingenaues Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden kann. Bereits in einem frühen Stadium, d. h. lange vor der Antragstellung, können die Bauabsich- ten mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden. Innerhalb kürzester Zeit erfolgen eine erste Einschätzung des Vorhabens sowie ein Vorschlag über die weitere Vorgehensweise. Mit diesem Sofort-Service als Auftakt der Unterstützung beginnt eine gemeinsame Orientierung auf die Realisierung des Bauvorhabens. In einem weiteren Schritt werden alle beteiligten Fachbehörden hinzugezogen. Konflikte und Probleme werden in dieser frühen Phase sehr schnell deutlich und können einer Lösung zugeführt werden. Dadurch werden kostenund zeitintensive Umplanungen vermieden. So können die Interessen des Antragstellers und die rechtlichen Vorgaben in Einklang gebracht und in der anschließenden Planung mit berücksichtigt werden. 21 verfahren und besonders der Baubeginn berechenbar werden. In Zusammenarbeit mit den Beteiligten kann eine Zeitplanung bis hin zum Baubeginn erstellt werden. Dadurch wird der gesamte Zeitablauf wesentlich transparenter und bietet für die Antragsteller eine bessere Planung und höhere Sicherheit. Ansprechpartner und Koordinatoren im Fachbereich 7 Bauen und Umwelt sind: Dipl.-Ing. Erwin Thiebes Zimmer E 12, Tel. 05651 / 302-2720 Email: [email protected] Dipl.-Ing. Christian Schmitz Zimmer E 14, Tel. 05651 / 302-2723 Email: [email protected] Durch diese intensive Abstimmung bereits in der Planungsphase wird das Bauvorhaben so weit vorbereitet, dass das Baugenehmigungs- © ponsulak - Fotolia.com Einrichten und Wohnen 22 Telefon: 05651-10231 Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 9.00 - 20.00 Uhr • Sa.: 9.00 - 18.00 Uhr ce von Anf a ... w i da s! • Teppichböden • Teppiche • Parkett • Kork • Laminat • Farben • Tapeten • Badausstattung • Gardinen • Sonnenschutz • Bettwaren • Matratzen an! ng Wir fertigen Wir auch fertigen Ihren auch TischIhren nach Tisch nach Kundenwunsch! Kundenwunsch! Informieren Informieren Sie sich auf Sie sich auf unserer unserer Homepage Homepage unter h+s form! unter h+s form! Thüringer Straße 22 c 37269 Eschwege e n L&C stendal,Vitra,Thonet, Bisley,Wini, Dyes... ...weil ich schöner wohnen will! Hammer Fachmärkte für Heim-Ausstattung GmbH & Co. KG Süd-West, NL Eschwege ster Ser vi Be Büro-, Objekt- und Designmöbel Büro-, Objekt- und- Designmöbel neu und gebraucht neuBisley,Wini, und gebraucht L&C stendal,Vitra,Thonet, Dyes... r m a ch Heine + Schäfer GbR Kasseler Str. 22, 37287 Heine + Schäfer GbR Wehretal-Oetmannshausen mobil: 0151-167 264 02Wehretal-Oetmannshausen oder 0160-36 10 175 Kasseler Str. 22, 37287 mail: [email protected] mobil: 0151-167 264 02 oder 0160-36 10 175 mail: [email protected] www.heine-schaefer.de www.heine-schaefer.de © virtua73 - Fotolia.com Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Was ist Wohnungseigentum? Nach deutschem Recht ist Wohnungseigentum eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung (Sondereigentum). Dabei muss diese Wohnung nicht zwangsläufig zu Wohnzwecken genutzt werden. Sondereigentum kann auch an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (z. B. gewerbliche oder freiberuflich genutzte Räume) gebildet werden. Die Eintragung erfolgt im Grundbuch. Für die Beurkundung der Teilungserklärung wird ein Notar benötigt, der schon frühzeitig hinzu gezogen werden sollte. Voraussetzung für die Eintragung von Sondereigentum ist, dass alle Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Für die Eintragungsbewilligung werden von der Bauaufsichtsbehörde folgende Unterlagen benötigt: 1. Eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Auftei­lung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaft­ lichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist (Aufteilungsplan), 2. Eine Bescheinigung der Behörde, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abge­schlos­sen sind (Abgeschlossenheitsbescheinigung). Aufteilungsplan Zur Beglaubigung des Aufteilungsplanes sind folgende Unterlagen in mindestens zwei­facher Aus­ferti­gung erfor­derlich: Bauzeichnungen im Maßstab mindestens 1:100 bestehend aus - Grundrissen sämtlicher Geschosse (auch von nicht ausgebautem Dachgeschoss und ggf. vom Spitzboden - Schnitte des Gebäudes - Gesamtansichten des Gebäudes von allen Seiten (bei bestehenden Gebäuden können auch Fotos vorgelegt werden) - Auszug aus der Liegenschaftskarte (alle auf dem Grundstück stehenden Gebäude müssen zeichnerisch dargestellt sein). Bei bestehenden Gebäuden müssen es Baubestandszeichnungen (genehmigter Be­stand) sein. Bei neu zu er­richten­den Gebäuden müssen die Bauzeichnungen den bauauf­sichtlichen Vor­schriften (erteilte Baugeneh­mi­gung) ent­sprechen. Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume in den Grundrisszeich­nungen sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen (siehe anliegendes Muster auf Seite 25). Dazu zählen auch Keller, Speicher, Gara­gen und Nebenge­ bäude. Unter einer Wohnung ist die Summe aller Räume zu verstehen, die zur Führung eines Haushaltes benötigt werden. Dazu gehören immer eine Küche oder Kochnische, die Wasserversorgung, ein Abfluss sowie ein WC. Unschädlich ist die Nutzung einzelner Räume innerhalb der Wohnung zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken. Abgeschlossenheit der Wohnungen Abgeschlossen sind solche Wohnungen, die baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abge­schlossen sind, z. B. durch Wände und Decken, die den bauaufsicht­lichen Anforde­rungen an Wohnungstrenn­wände und Wohnungstrenndecken entsprechen und einen eigenen ab­schließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppen­haus oder einem Vorraum haben. Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätz­lich Räume außerhalb des Wohnungsab­schlusses ge­hören (Wasserversorgung, Ausguss, Bad und WC) müssen innerhalb der Wohnung lie­gen. Zusätzliche Räume, die außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen, müssen verschließbar sein. Bei „nicht zu Wohn­zwecken dienenden Räumen“ gelten diese Vorschriften sinngemäß. Kein Abschluss sind Öffnungen (Türen, Fenster) zwischen Wohnungen. 23 Gemäß § 22 Baugesetzbuch (BauGB) können Städte und Gemeinden, die oder deren Teile überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Sat­zung bestimmen, dass die Begründung oder Tei­lung von Wohnungseigentum oder Teileigentum der Ge­nehmi­gung unterliegt. Diese Genehmigung ist bei der Bauauf­sichtsbehörde zu beantragen. Die o. a. Genehmigung oder ein Zeugnis, dass die Genehmigung erteilt ist oder nicht erforderlich ist, wird zur Eintra­gung des Wohnungsoder Teileigentums vom Grundbuchamt verlangt. Die Genehmigung oder das o. a. Zeugnis wird von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde erteilt. Besondere Bauvorlagen sind nicht erforderlich, wenn gleichzeitig die Erteilung einer Abge­schlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Anderenfalls sind neben dem Antragsvordruck folgende Un­terlagen in zweifacher Ausfertigung vor­zulegen: - Abzeichnung der Flurkarte - Grundrisszeichnungen von allen Gebäuden und Geschossen auf dem Grundstück Der Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bzw. einer Genehmigung / eines Zeugnisses nach § 22 BauGB ist vom Eigentümer / von der Eigen­tümerin, der/dem Erbbauberechtigten unter Verwendung eines bei der Bauaufsichtsbehörde erhältlichen An­ tragsformulars zu stellen. Das Antragsformular steht als download auch im Internet unter www.werra-meissner-kreis.de zur Verfügung. Der Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann auch online gestellt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie, wenn Sie auf der Startseite unserer Homepage auf den Button „BAUGENEHMIGUNG ONLINE“ klicken. Einrichten und Wohnen 24 Immobilienkaufberatung Architekten und Ingenieure Sachverständigenbüro - Weis Gutachten und Wertermittlungen im Bauwesen Gut beraten beim Immobilienkauf. ARCHITEKTUR ARCHITEKTUR ARCHITEKTUR BAULEITUNG ARCHITEKTUR BAULEITUNG BAULEITUNG PROJEKTENTWICKLUNG BAULEITUNG PROJEKTENTWICKLUNG PROJEKTENTWICKLUNG PROJEKTENTWICKLUNG FRIEDRICH-WILHELM-STRASSE 52 FRIEDRICH-WILHELM-STRASSE 52 FRIEDRICH-WILHELM-STRASSE 52 D-37269 ESCHWEGE FRIEDRICH-WILHELM-STRASSE 52 D-37269 ESCHWEGE D-37269 ESCHWEGE D-37269 ESCHWEGE TEL. +49 (0) 5651 50038 TEL. +49 +49 (0) (0) 5651 5651 50038 50038 TEL. +49 (0) 5651 50038 TEL. FAX 60680 FAX +49 +49 (0) (0) 5651 5651 60680 60680 FAX +49 (0) 5651 60680 FAX [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] WWW.LUTHER-BAUPLANUNG.DE WWW.LUTHER-BAUPLANUNG.DE WWW.LUTHER-BAUPLANUNG.DE WWW.LUTHER-BAUPLANUNG.DE Vom Besichtigungstermin über die angemessene Kaufpreisfindung bis zum Notartermin. Kontakt: Dipl.-Ing (FH) Volker Weis, Bausachverständiger Tel. 05604 / 9188935 www.sv-weis.de Bausachverständiger hallepape & rehbein A r c h i t e k t u r- u . I n g e n i e u r b ü r o Inhaber: Dipl. Ing. Berthold Rehbein Neubauten - Sanierungen Stadt- und Dorferneuerungen Kommunale Bauten Kirchliche Bauten Industriebau Großalmeroder Str. 20 37247 Großalmerode Tel 05604 5292 · Fax 5096 www.aib-hr.de [email protected] BAU- UND BODENSACHVERSTÄNDIGER SOWIE SACHVERSTÄNDIGER IM BEREICH MAUERWERK Bruno Groß ERSTELLEN VON: Gutachten für Bauschäden, Wertermittlungsgutachten Treffurter Str. 27 • 37281 Wanfried • [email protected] Tel 05655 1310 • Fax 05655 8524 • Mobil 0152 29829186 Muster eines Aufteilungsplanes 25 Rund um Haus und Garten Eschwege, Stadt (3726901) a 26 1:1 RGB in CMYK umgewandelt Meißnerstraße 7 • 37247 Großalmerode • OT Uengsterode Tel. 05604 1031 • Fax 05604 8916 [email protected] www. kaese-betonsteinwerk.de Tiefbau 14901 Werraland Werkstätten Agentur für angepasste Arbeit In den Werkstätten finden rund 400 Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz. Das Arbeitsangebot ist breit gefächert; je nach Stärke, Neigung und individueller Fähigkeit der Mitarbeiter. Werraland Werkstätten e.V. Hessenring 1 · 37269 Eschwege Telefon: 05651 926-0 E-Mail: [email protected] Einer der Bereiche ist die Garten- und Landschaftspflege (GaLa). www.werraland-wfb.de Im Tiefbau auf der Höhe! Lindenhof 2 • 37287 Wehretal Tel. 05651/9498-0 • Fax 05651/949894 E-Mail: [email protected] Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Das zum Jahresbeginn 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-EnergienWärmegesetz-EEWärmeG) verpflichtet die Eigentümer von Neubauten (Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude), den Wärmeenergiebedarf dieser Gebäude (Beheizung, Warmwasserbereitung sowie ggf. die für die Raumkühlung erforderliche Energiemenge) zu bestimmten Anteilen aus erneuerbaren Energien zu decken. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kühlung von Gebäuden bis zum Jahr 2020 auf 14 % zu erhöhen. An die Stelle einer anteiligen Nutzung von solarer Strahlungsenergie, von Biomasse und Geothermie sowie von Umweltwärme kann ersatzweise auch die überwiegende Deckung des Wärmeenergiebedarfs aus Abwärme bzw. aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) treten oder auch die Deckung des Wärmebedarfs des Neubaus aus einem Nah- oder Fernwärmenetz, das zu wesentlichen Teilen aus erneuerbaren Energien oder überwiegend aus Abwärme bzw. KWK gespeist wird. Ein vollgültiger Ersatz für die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien liegt auch vor, wenn der Neubau im Vergleich zu den Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein deutlich höheres Maß an Energieeffizienz aufweist. Zwischen den im EEWärmeG zugelassenen Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien und den vorgesehenen Ersatzmaßnahmen können die Verpflichteten frei wählen. Zudem können die Eigentümer verschiedene erneuerbare Energien und Ersatzmaßnahmen bei der Erfüllung der Pflichten nach dem EEWärmeG untereinander und miteinander kombinieren. Dadurch wird den unterschiedlichen örtlichen Bedingungen Rechnung getragen und eine Auswahl der im konkreten Fall jeweils günstigsten Alternative ermöglicht. Erfasst werden von der Verpflichtung des EEWärmeG Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern, die unter Einsatz von Energie beheizt oder/oder gekühlt werden und für die ab dem 01.01.2009 der Bauantrag gestellt wurde. Im Falle verfahrensfreier Bauvorhaben ist der Zeitpunkt des Baubeginns maßgeblich. Ausgenommen von der Verpflichtung des EEWärmeG sind z.B. bestimmte Betriebsgebäude, Unterglasanlagen, unterirdische Bauten, mobile und provisorische Gebäude oder Gebäude, die besonderen Zwecken dienen – wie etwa Kirchen. Neben der Nutzungspflicht enthält das EEWärmeG Regelungen zur finanziellen Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme durch die Bundesregierung im Zeitraum 2009 bis 2012, die bis zu 500 Mio. Euro im Jahr betragen soll. Zudem erleichtert das EEWärmeG den Ausbau von Wärmenetzen. Es sieht vor, dass Kommunen auch im Interesse des Klimaschutzes den Anschluss und die Benutzung eines Wärmenetzes vorschreiben können, wenn ihnen das Landesrecht grundsätzlich eine solche Möglichkeit gibt. Übersicht zu den zulässigen Formen der Nutzung erneuerbarer Energien Die Verpflichtung des EEWärmeG zur Nutzung erneuerbarer Energien für die (teilweise) Deckung des Wärmeenergiebedarfs (einschließlich des Energiebedarfs für Raumkühlung) des neu zu errichtenden Gebäudes kann durch Anwendung verschiedener Technologien bzw. Energieformen erfüllt werden. Das Gesetz sieht folgende Möglichkeiten vor: - der Einbau einer solarthermischen Anlage - die Nutzung gasförmiger Biomasse (Biogas, Deponiegas, Klärgas) - die Nutzung flüssiger Biomasse (biogene Öle) - die Nutzung fester Biomasse ist in Form von Scheitholz, Pellets oder Holzhackschnitzeln (natur belassene Hölzer) sowie anderer pflanzlicher Stoffe wie Stroh etc. - die Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme - die Nutzung von Geothermie ohne Verwendung von Wärmepumpen (Thermalwässer bzw. Tiefengeothermie) Bezüglich des erforderlich Prozentsatzes der Bedarfsdeckung und weiterer Anforderungen wenden Sie sich bitte an Ihren Entwurfsverfasser bzw. Ihre Entwurfsverfasserin. Übersicht zu den zulässigen Ersatzmaßnahmen Das EEWärmeG kennt eine Reihe von zulässigen und im Hinblick auf die Erfüllung der Verpflichtung bei Neubauten grundsätzlich gleichwertigen Ersatzmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen: - Der Wärmeenergiebedarf kann ersatzweise zu mindestens 50 % aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme gedeckt werden. - Zulässig als Ersatzmaßnahme ist auch die Deckung von mindestens 50 % des Wärmeenergiebedarfs aus effizienten (gemäß EURichtlinie 2004/8/EG) Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. - Die Deckung des Wärmeenergiebedarfs aus einem Netz der Nah- bzw. Fernwärmeversorgung. - Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Vergleich zu den Vorgaben der Ener- 27 gieeinsparverordnung (EnEV) für den jeweiligen Neubau sind ein vollgültiger Ersatz, wenn die Anforderungen an die Dämmung der Gebäudehülle und der Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf um mindestens 15 % unterschritten werden. Im Übrigen ist es nicht nur möglich, unterschiedliche Formen der Nutzung erneuerbarer Energien zur Erfüllung der Nutzungspflicht untereinander zu kombinieren, sondern ebenso lassen sich verschiedene Ersatzmaßnahmen mischen. Und auch die Kombination von Erfüllungs- und Ersatzmaßnahmen ist möglich, soweit damit die Nutzungspflicht insgesamt erfüllt wird. Die Erbringung der erforderlichen Nachweise Um die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem EEWärmeG überprüfen zu können, müssen die Eigentümer neu errichteter Gebäude grundsätzlich innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde die erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der technischen Anforderungen bei der gewählten Nutzung von erneuerbaren Energien bzw. bei der Durchführung von Ersatzmaßnahmen vorlegen. Die Regelung von Ausnahmen und Befreiungen Das EEWärmeG kennt zwei Ausnahmefälle, in denen die Verpflichtung entfällt: Zum einen wenn andere öffentlich-rechtliche Pflichten der Erfüllung der Pflicht entgegenstehen, zum anderen wenn im Einzelfall die Erfüllung technisch unmöglich ist. Dass ein Widerspruch zu anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten besteht oder die Erfüllung der Pflichten aus technischen Gründen unmöglich ist, hat der Verpflichtete i. d. R. innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der Heizanlage der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die technische Unmöglichkeit ist darzulegen und mit der Anzeige ist der zuständigen Behörde eine entsprechende Bescheinigung eines Sachkundigen vorzulegen. Die Nichtbeachtung der Vorschriften des EEWärmeG stellt einen Ordnungswidrigkeitstatbestand dar und hat ggf. zur Folge haben, dass die Eigentümer nachträglich verpflichtet werden, durch entsprechende Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen. Sprechen Sie daher bereits bei der Planung Ihres Bauvorhabens mit Ihrem Entwurfsverfasser/Ihrer Entwurfsverfasserin darüber, welche Maßnahmen bei Ihnen in Betracht kommen. Ansprechpartner für das Thema Energie Die WEGE Die Werratal Energie- und Umweltgesellschaft mbH (WEGE) bündelt als Energie- und Umweltagentur im Werra-Meißner-Kreis die verschiedenen regionalen Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes. Als Einrichtung des Kreises und der Kommunen schafft sie Transparenz durch regelmäßige Energiespartipps, Informationsveranstaltungen und Aktionen. Zugleich berät sie über die Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung, Sanierung und Förderprogramme. Das kostenfreie Energie-Erstberatungsangebot der WEGE umfasst: - die Fördermittel- und Energieberatung für Privat - die Energieberatung im Gebäudebestand und für Neubauten - und die Fördermittel- und Energieberatung für KMU und Kommunen. Jetzt, „Energie-intelligent“ bauen! Effizienzhaus, Passivhaus oder Plusenergiehaus? Mit der Ausgestaltung der Gebäudehülle legen Sie die Grundlage für den Energieverbrauch des Hauses. In Zeiten stetig steigender Energiepreise ist es besonders wichtig ein heute geplantes Gebäude so zu konzipieren, dass möglichst wenig Energie zur Gebäudeheizung benötigt wird. Orientieren Sie sich nicht nur an den gesetzlichen Vorgaben, denn diese bleiben hinter dem technisch Machbaren zurück. Die Mehrkosten für beispielsweise eine optimierte Gebäudehülle oder eine Lüftungsanlage mit Wärmetauscher rechnen sich bereits bei den aktuellen Energiepreisen. Überlegen Sie genau, ob Sie jetzt noch ein Heizsystem mit fossilen Energieträgern umsetzen möchten! Nur noch ein verschwindend geringer Teil der heutigen Neubauten werden mit Öl- oder Gasheizungen ausgestattet. Beliebter sind Gebäude, die ganz auf ein klassisches Heizsystem verzichten oder den verbleibenden Wärmebedarf aus erneuerbaren Energien decken. Wer heute baut, kann sogar schon ein Plusenergiehaus errichten, das in der Jahresbilanz mehr Energie erzeugt als verbraucht. Die Energiebilanz Ihres Hauses ist besonders auch für die Wertstabilität der Immobilie von enormer Bedeutung. Wir stellen Ihnen 3 Varianten „Energie-intelligenter Neubauten“ vor Ausschlaggebender Aspekt für die Einstufung eines Gebäudes nach energetischen Gesichtspunkten ist der Energiebedarf in „Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr“ [kWh/(m²·a)]. Der Energiebedarf kann natürlich umgerechnet werden in andere Größen: 1 kWh/(m²·a) entspricht 0,114 W/m² bzw. 0,1 l/(m²·a) Heizöläquivalent. Daher stammt auch der Begriff „3-Liter-Haus“ was etwa 30 kWh/(m²·a) entspricht. Das Effizienzhaus Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) entwickelt wurde. Dabei gibt die jeweilige Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009 = 100) sein darf. Zum Beispiel darf ein KfW-Effizienzhaus 70 höchstens 70 % des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes aufweisen. Dabei gilt die Regel: Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau. Das Programm Energieeffizient Bauen der KfW Förderbank fördert das Effizienzhaus 40, 55 und 70 mit attraktiven Krediten. Das angestrebte 28 Energieniveau ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Dieser Sachverständige muss ein zugelassener Energieberater nach § 21 EnEV (ausstellungsberechtigte Person oder ein zugelassener Experte für die Programme Energieeffizientes Bauen und Sanieren) sein. Das Passivhaus Ein Passivhaus ist rundum mit einer optimalen Wärmedämmung ausgestattet. Die Energie der Sonneneinstrahlung und die Abwärme der Bewohner und der Hausgeräte reichen weitgehend aus, um das Gebäude angenehm zu beheizen. In der zentralen Wohnraumlüftung wird der warmen Abluft mithilfe eines Wärmetauschers Wärme entzogen und der Zuluft zugeführt. Durch diese Lüftung strömt stets frische Außenluft in einer angenehmen Raumtemperatur ins Haus. Die benötigte Restwärme wird durch eine beliebige Heizquelle zur Verfügung gestellt. Der Jahresenergiebedarf entspricht 15-30 % des Referenzgebäudes. Die Passivhausbauweise stellt derzeit die konsequenteste Umsetzung von hochwirksam gedämmten Gebäuden dar und übertrifft die aktuellen gesetzlichen Vorgaben an den Wärmeschutz deutlich. Alle darüber hinaus gehenden Energiestandards, wie zum Beispiel das Plusenergiehaus, haben den Passivhausstandard als Grundlage. Fortlaufende Verschärfungen der Energieeinsparverordnung machen das Passivhaus zu einer zukunftsorientierten und beständigen Wertanlage. Passivhäusern begegneten viele Bauwillige noch vor Kurzem mit Misstrauen. Angeblich nicht zu öffnende Fenster oder vermeintlich geräuschvolle Lüftungsanlagen schreckten Bauwillige ab. Sollten Sie Bauabsichten haben, können Sie sich zu Detailfragen das Passivhaus-Institut, Darmstadt, (www.passiv.de) wenden. Dort werden Informationen, Tagungen oder Besuche am „Tag des Passivhauses“ jährlich im November durchgeführt und es gibt mittlerweile viele vom Institut geschulte Passivhausplaner in Deutschland. In Österreich, Großschönau, existiert seit 2009 sogar ein kleines Dorf aus Passivhäusern, die zum Probewohnen zur Verfügung stehen. 2012 konnte der 4.444 Gast begrüßt werden. Die Gemeinde Lohfelden bei Kassel hat aktuell ein Bebauungsgebiet nur für Passivhäuser ausgewiesen. Die Gebäude sollen im Jahr 2014 errichtet werden. Das Plusenergiehaus Das Plusenergiehaus stellt eine Weiterentwicklung des Nullenergiehauses dar, bei dem sich rechnerisch Energiebedarf und -erzeugung die Waage halten. Dabei wird die benötigte Energie direkt am Haus selbst erzeugt. Grundsätzlich können sich Nullenergiehäuser selbst mit Energie versorgen. Damit bräuchte ein Nullenergiehaus keine externen Energiequellen. Da diese Balance nur rechnerisch im Schnitt vorliegt, sind aber praktisch in bestimmten Phasen geringer Eigenenergieproduktion externe Energiezuführungen erforderlich. Damit ist das Nullenergiehaus im Schnitt energieneutral, aber meist nicht energieautark. Erzeugt ein Haus mehr Energie, als es im Mittel selbst verbraucht, spricht man vom Plusenergiehaus. Maßgeblich wird dies erreicht durch ein sehr gutes Wärmekonzept für die Gebäudehülle (z.B. Gebäudemasse = thermischer Speicher), eine hocheffiziente Anlagentechnik und die Nutzung erneuerbarer Energien. Als aktive Komponente wird regelmäßig über eine Photovoltaik-Anlage aktiv Strom erzeugt, der gespeichert wird. Zusätzlich wird ein Plus an Solarstrom an das öffentliche Netz abgegeben. Die vorgestellten Haustypen werden sich zukünftig steigender Beliebtheit erfreuen. Wir hoffen, Sie für die Umsetzung eines energiesparenden Hauses motiviert zu haben. Haben Sie noch Fragen? Die Werratal Energie- und Umweltgesellschaft berät Sie gern unter der Rufnummer 05651 744970. Smart Home/E-home – so geht zukünftiges energie- und kostensparendes Wohnen Smart Home/E-home steht für intelligentes Wohnen und bezeichnet Lösungen im privaten Wohnbereich. Die Gebäude- und Medientechnik greift bei der Ausstattung von Privathäusern immer mehr ineinander. Unter den Stichworten Haustechnik (Heizung, Klima, Licht etc.), Kommunikation (Internet, Telefonie, Sprechanlagen etc.), Entertainment (Fernsehen, Heimkino) sowie Sicherheitstechnik (Alarm- u. Überwachungsanlagen, Zutrittskontrolle etc.) lässt sich eine fast unendliche Vielzahl gebäudetechnischer Funktionen zusammenfassen und automatisieren. Das wichtigste Merkmal hierbei ist der kontinuierliche Austausch von Informationen zwischen den einzelnen Komponenten mit Hilfe von Bussystemen. Ein Bussystem beschreibt hierbei den Verbund mehrerer Teilnehmer zur Datenübertragung über einen gemeinsamen Übertragungsweg (per Kabel, Powerline oder Funk). Im Funktionsbereich Haustechnik sind Heizung, Beleuchtung, Sonnenschutz, Jalousien, Garagentorantrieb sowie einige Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefrierschrank an ein solches Bussystem angeschlossen. Damit ist es z.B. ganz einfach, einzelne Heizkörper mit Hilfe einer mobilen App via Smartphone aus der Ferne zu steuern. Wer seine Heizkörper umrüstet (spezielle Thermostatventile), kann lt. Anbieter bis zu 30% der Heizkosten sparen. So ist auch ein Dachfenster per Fingerdruck zu öffnen, wird aber bei Regen über die integrierten Regensensoren wieder geschlossen. Unbelegte Steckdosen lassen sich zur Reduktion des Elektrosmogs stromlos schalten, der standby-Betrieb betroffener Geräte wird nach einer festgelegten Zeit der Nichtbenutzung stromlos geschaltet und hilft so Energie zu sparen. Die Heizung lässt sich – ganz nach Wunsch der Hausbewohner – in Abhängigkeit von der Fensterstellung, der Tageszeit, der Innen- oder Außentemperatur regeln. Damit ist in jedem Fall ein sparsamer Umgang mit Ressourcen gewährleistet, ohne dass man Komforteinbußen hinnehmen muss. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, die sogenannte Smart Home Pakete anbieten. Diese beinhalten unterschiedliche Komponenten (Heizkörperthermostate incl. Adapter zum einfachen Selbsteinbau, Sensoren für Fenster u.v.m). Diese beinhalten unterschiedliche Komponenten (Heizkörperthermostate incl. Adapter zum einfachen Selbsteinbau, Sensoren für Fenster u.v.m.), die sich auf unterschiedliche Art, auch aus der Ferne, ansteuern und regeln lassen. Wenn Bauherren heute nach Gründen gefragt werden, warum Sie in moderne, integrierte Haustechnik investieren, stehen im Mittelpunkt immer die Kriterien Gesundheit, Sicherheit, Energieeinsparung und Komfort. Da Energie immer knapper und teurer wird, kann man über sein eigenes intelligentes Wohn-Energie-Managementsystem dieses Problem gut lösen. Wenn Sie bisher kein Freund von solch „neumodischen“ Erfindungen sind, könnten Sie es vielleicht durch folgende wahre Begebenheit werden: Die Frau eines Bekannten erzählte kürzlich, dass Sie Ihren Mann bei starkem Regen zum ca. 2 km entfernten Bahnhof gefahren hatte. Sie vergaß den Wohnungsschlüssel und kam nicht mehr ins Haus. Das Problem war nun, dass Essen für die Familie auf dem angeschalteten Küchenherd stand. Nach einer 30-minütigen Fahrt zu den Schwiegereltern, um den Ersatzschlüssel zu holen, konnte sie wieder in die Wohnung. Das Essen war verbrannt und im Haus hatten die Feuermelder bereits ausgelöst. In einem“ intelligenten Haus“ hätte man mit einem Smartphone von außerhalb den Herd ausstellen können, vorausgesetzt man hätte es dabei gehabt. 29 Ihr neutraler rtner für: a p h c e r p s n A • Erneuerbare Energie • Energieeinsparung • Energieeffizienz • Klimaschutz • Fördermittel Ver- und Entsorgungsunternehmen 30 BVB-Verlagsgesellschaft mbH Die BVB MultiMedia-Publikationen unglaublich vielseitig! © FotolEdhar - Fotolia.com Als marktführendes Verlagsunternehmen erstellen wir seit über 20 Jahren Informationsbroschüren, Wirtschaftsmagazine und Faltpläne mit hohem Qualitätsstandard für Städte, Gemeinden und Kreise im gesamten Bundesgebiet. Spezielle Internet-Präsentationen runden unser Programm ab. Zur Verstärkung unseres erfolgreichen Teams suchen wir zu sofort oder später eine/n engagierte/n Dienstleistungen Außendienst-Mitarbeiter/in Wir bieten Ihnen effizientes Arbeiten in einem leistungsstarken Team, eine krisensichere Existenz als selbstständige/r Handelsvertreter/in mit außergewöhnlich guten Verdienstmöglichkeiten. staatl. gepr. Desinfektor Sie arbeiten leistungsorientiert, verfügen über eine gute Allgemeinbildung, solides Auftreten und einen eigenen PKW? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Für telefonische Vorabfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung! Friedrichstr. 4 | 48529 Nordhorn | Tel. 05921 9730-53 | Fax 05921 9730-50 [email protected] | www.bvb-verlag.de Stefan Reimuth Schornsteinfegermeister Tel. 05651 / 2 27 07 01 [email protected] Frank Reimuth Schornsteinfegermeister Tel. 05651 / 57 03 [email protected] Wir sorgen für Brandschutz • Umweltschutz Energieeinsparung und beraten neutral © Picture-Factory - Fotolia.com © Yuri Arcurs - Fotolia.com Photovoltaik: Solarstrom und Solarzellen Der Begriff Photovoltaik ist zurückzuführen auf Phos (griechisch: Licht) und Volt (Maßeinheit der Spannung). Als Photovoltaik bezeichnet man daher die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Solarzellen. Wenn Licht auf eine Solarzelle trifft, wird ein Elektronenstrom angeregt und es entsteht eine elektrische Spannung zwischen der dem Licht zugewandten und der dem Licht abgewandten Seite (p-n Schicht). Wird der Stromkreis durch einen Verbraucher geschlossen, fließt elektrischer Strom. Solarzellen werden in einem Solarmodul zusammengefasst. Mehrere Module gemeinsam verschaltet ergeben einen Solargenerator, der ausschließlich Gleichstrom produziert. Deshalb benötigt man als zusätzliche Baugruppe in einer Photovoltaikanlage einen Wechselrichter. Dieser wandelt den Gleichstrom der Module in netzkonformen Wechselstrom um, der dann direkt ins Netz eingespeist oder als eigen verbrauchter Strom im Haus genutzt werden kann. Dieser Vorgang ist kontinuierlich solange Licht bzw. die Sonne scheint und das öffentliche Netz in Betrieb ist. Eine Solarzelle/ein Solarmodul verliert kaum an Substanz bzw. an Leistung. Die Hersteller von Modulen garantieren daher mindestens noch 80% der Ausgangsleistung nach 25 Jahren. Ist mein Dach geeignet? Für einen optimalen Ertrag sollten die Module immer nach Süden ausgerichtet und ca. 30° geneigt sein. Abweichungen nach West oder Ost haben einen etwas reduzierteren Ertrag zur Folge. Es gibt jedoch durchaus Referenzanlagen, die z.B. auf Ost/West Dächern installiert sind und sehr gute Erträge liefern. Dies muss individuell für jede Anlage und Region, in der eine Anlage gebaut werden soll, geprüft und berechnet werden. Die Module auf dem Dach sollten in der Zeit, in der die Anlage den Großteil des Ertrages im Jahr liefert (April – Oktober), nicht verschattet sein. Bereits kleinere Teilverschattungen auf den Modulen wirken sich negativ auf den Ertrag der Anlage aus. Genehmigungspflicht Nach der Anlage 2 zu § 55 HBO sind Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen - in der Dachfläche, - in der Fassade, - auf Flachdächern, - im Übrigen bis zu einer Fläche von 10 m² von der Genehmigungspflicht freigestellt. Bei in die Dachfläche oder in die Fassade integrierte Anlagen ist ein völlig bündiger Abschluss nicht vorausgesetzt; sie können – z. B. in der Dachfläche – ähnlich wie ein Dachflächenfenster von der Dachfläche abgesetzt sein. Anlagen, die der Dachneigung folgend in geringem Abstand (ca. 10 cm zwischen Oberkante Dachhaut und Unterkante Produktionsteil/ Modul) angebracht werden, können als noch 31 „in der Dachfläche“ beurteilt werden. Flachgeneigte Dächer mit nicht mehr als 10° Dachneigung sind noch als Flachdächer einzustufen. Bei aufgeständerten Anlagen ist mit dem Bauantrag ein statischer Nachweis vorzulegen. Zu beachten ist in jedem Fall – auch bei baurechtlich genehmigungsfreien Anlagen – eine mögliche Genehmigungspflicht nach denkmalschutzrechtlichen Vorschriften auf oder in der Nähe von Kulturdenkmälern oder in Gesamtanlagen. Erkundigen Sie sich daher vor Errichtung der Anlage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde (Tel. 05651 / 302-2725). Einspeisevergütung Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Ihnen eine Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Dieser Vergütungssatz reduziert sich nach der aktuellen Novellierung des Gesetzes 2012 allerdings monatlich. Für weitere Informationen und/oder eine kostenfreie Energieerstberatung steht Ihnen die WEGE gern zur Verfügung. Werratal Energie- und Umweltgesellschaft mbH (WEGE) Niederhoner Straße 54, 37269 Eschwege Tel.: 05651 744970 Fax: 05651 744975 Mail: [email protected] Internet: www.wege-werra-meissner.de © goodluz - Fotolia.com Überschriftdurch den Fachbereich 7 Bauen und Umwelt Wegweiser Die Postanschrift des Fachbereichs lautet: Werra-Meißner-Kreis Der Kreisausschuss, Fachbereich 7 Der Fachbereich 7 Bauen und Umwelt befindet sich im Verwaltungsgebäude II (dem Landgrafenschloss gegenüber), Schlossplatz 9. Schlossplatz 1, 37269 Eschwege Tel. 05651 / 302-2702, Fax 05651 / 302-2799 32 Servicezeiten: Montag bis Freitag jeweils von 09:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Anträge können außerdem jederzeit in der Registratur im Eingangsbereich (Zimmer E 01) abgegeben werden. Fachbereichsleitung Fachbereichsleiter Bernd Schnepel Zimmer 105 Tel. 05651 / 302-2701 [email protected] Stellv. Fachbereichsleiter Lothar John Zimmer 101 Tel. 05651 / 302-2710 [email protected] Fachdienst 7.1 Bauverwaltung, Wohnungsbauförderung Fachdienstleiter Lothar John Zimmer 101 Tel. 05651 / 302-2710 [email protected] Rechtliche Auskünfte im Baurecht, Beschwerden, Ordnungsbehördliche Maßnahmen, Widerspruchsverfahren, Bauen im Außenbereich Ordnungsbehördliche Maßnahmen Peter Hoefel Zimmer 104 Widerspruchsverfahren, Bauen im Außenbereich Tel. 05651 / 302-2711 [email protected] Baulasten Petra Bason-John Zimmer 129 Tel. 05651 / 302-2712 Wohnungseigentum, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Wohnungsbauförderung [email protected] Registratur Bianca Heuckeroth Zimmer E 02 Ordnungswidrigkeitsverfahren [email protected] Tel. 05651 / 302-2714 Schreibdienst / Bürokommunikation Zimmer: 107 im 1. OG Frau Sabrina Heckmann Frau Wieditz-Berg Zimmer: E 10 im EG Frau Sommermann Zimmer: E 10 im EG Tel. 05651 / 302-2742 Tel. 05651 / 302-2717 Tel. 05651 / 302-2718 Fachdienst 7.2 Bauaufsicht, Denkmalschutz Fachdienstleiter Erwin Thiebes Zimmer E 12 Tel. 05651 / 302-2720 [email protected] Bezirk 1 Heiko Hellrung Zimmer E 15 Tel. 05651 / 302-2726 Berkatal, Großalmerode, Meißner, Neu-Eichenberg, Wanfried, Weißenborn [email protected] Bezirk 2 Christian Schmitz Zimmer E 14 Eschwege, Herleshausen, Meinhard, Ringgau, Wehretal [email protected] Tel. 05651 / 302-2723 Bezirk 3 Alexander Lauterbach Zimmer E 17 Tel. 05651 / 302-2724 Bad Sooden-Allendorf, Sontra, Wiederkehrende Prüfungen [email protected] Bezirk 4 Zimmer E 13 Christa Kohlscheen Hessisch Lichtenau, Waldkappel, Witzenhausen [email protected] Tel. 05651 / 302-2722 Denkmalschutz Jürgen Herbener 33 Zimmer E 16 Fachdienst 7.3 Wasser- und Bodenschutz Herr Kull Zimmer: 115 im 1. OG Frau Kull Zimmer: 115 im 1. OG Herr Kluber Zimmer: 122 im 1. OG Herr Laumann Zimmer: 121 im 1. OG Frau Lorbach Zimmer: 116 im 1. OG Frau Reinhardt Zimmer: 116 im 1. OG Email: [email protected] Tel. 05651 / 302-2725 [email protected] Tel. 05651 / 302-2730 Tel. 05651 / 302-2731 Tel. 05651 / 302-2732 Tel. 05651 / 302-2733 Tel. 05651 / 302-2734 Tel. 05651 / 302-2734 Fachdienst 7.4 Natur- und Landschaftsschutz, Umweltschutz Fachdienstleiter Friedrich Haselhuhn Zimmer 125 im 1. OG Tel. 05651 / 302-2740 [email protected] Schornsteinfegerwesen Oliver Pauscher Zimmer 108 im 1. OG Immissionsschutz, Natur- und Landschaftsschutz Tel. 05651 / 302-2741 [email protected] Abfallberatung Gabriele Maxisch Tel. 05651 / 302-4751 [email protected] Tel. 05651 / 302-4750 [email protected] Honer Straße 49, Zimmer 234 Fachdienst 7.5 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft Honer Straße 49, Andreas Blase Zimmer 234 Wohnungsbauförderung Überschrift Wie hilft der Staat bei der Finanzierung von Wohneigentum? Der Wunsch nach den „eigenen vier Wänden“ stellt viele Bauherren vor große finanzielle Schwierigkeiten. Besonders kinderreiche und einkommensschwache Familien sind daher zur Verwirklichung ihres Bauvorhabens auf staatliche Unterstützung angewiesen. Die verschiedenen Förderungswege für Eigentumsmaßnahmen orientieren sich daher an der Anzahl der Angehörigen des Haushaltes und deren Gesamteinkommen, welche eine vorgeschriebene Einkommensgrenze nicht überschreiten darf. Ferner muss das zu fördernde Objekt den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Im Rahmen der verfügbaren Mittel helfen Bund, Länder und Gemeinden bei der Finanzierung von Wohneigentum. Die Art und der Umfang der öffentlichen Förderung sind in den 34 verschiedenen Bundesländern recht unterschiedlich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Auskünfte über die derzeit gültigen Förderungswege sowie Informationsmaterial erhalten Sie beim: Als Maßnahmen der Wohnungsbauförderung kommen in Betracht: 1. Eigentumsmaßnahmen (Neubau, Bestandserwerb) 2. Soziale Wohnraumförderung 3. K ostenzuschüsse zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Umfeld Werra-Meißner-Kreis Der Kreisausschuss, FB 7 Bauen und Umwelt Fachdienst 7.1 Schlossplatz 1, 37269 Eschwege Bei allen Förderprogrammen werden nur Baumaßnahmen gefördert, mit deren Bau vor Bewilligung des Darlehens oder Kostenzuschusses noch nicht begonnen wurde! Darüber hinaus beraten Ihre Hausbank oder andere Kreditinstitute zu Finanzierungsmitteln aus Kredit-Programmen der Sonderkreditanstalten, wie z.B. der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) u. a. Ansprechpartner: Frau Bason-John Tel. 05651 / 302-2712, Fax 05651 / 302-2799 Mail: [email protected] Internet : www.werra-meissner-kreis.de © detailblick - Fotolia.com Von: Annette Biehl An: E.ON Mitte Vertrieb Betreff: Intelligentes Wohnen Ich würde gerne wissen, ob zuhause das Licht aus ist. Geht das, E.ON? Ja, Frau Biehl. Steuern Sie Ihr Zuhause ab jetzt einfach per App: mit E.ON eHome. E.ON eHome macht es Ihnen möglich, Ihre elektrischen Geräte zu steuern, Ihre Türen und Fenster im Blick zu behalten und den Stromverbrauch einzelner Geräte zu erfassen. Zuhause oder unterwegs vom iPhone oder iPad aus. Mehr Informationen gibt’s unter 0800-2 01 62 01 oder eon.de/ehome eHome013_EMIV_BaubroschWerraMeissnKrs_184x266.indd 1 Nr. 013 VG EMIV 10.09.12 09:10 Hundert Jahre Präwe a – ein Jahrhundert Know-how Hundert Jahre Präwe a – Antriebstechnik GmbH (Präwema) ist ein UnternehDie Präzisionswerkzeugmaschinen men der DVS-Gruppe. Am heutigen Standort in Eschwege beschäftigt Präwema rund ein Jahrhundert Know-how 180 Mitarbeiter. Das Kerngeschäft des 1908 in Berlin gegründeten Unternehmens liegt in der Verzahnung sowie beim Drehen und Schleifen. Auf modernsten CNC-Fräs- und Drehmaschinen fertigt Präwema komplizierte Einzelteile, Großserien bis hin zu Baugruppen und Komplettgeräten. Als führender Hersteller von Werkzeugmaschinen hat sich Präwema als zuverlässiger Partner der Industrie etabliert. Seit 1996 konzentriert sich Präwema auf das Geschäft mit Zahnradbearbeitungsmaschinen. Inzwischen ist das Unternehmen Weltmarkt- und Technologieführer in der Hartbearbeitung von Zahnrädern. Das Unternehmen ist ISO 9001 zertifiziert. Mehr unter www.praewema.de Präwema Antriebstechnik GmbH . Hessenring 4 · 37269 Eschwege Tel.: +49 (0)5651/80 08 -0 · Fax.: +49 (0)5651/125 46 · eMail: [email protected] Meinhard, Gmd. (3727603) a 1:1 17673 Die Präzisionswerkzeugmaschinen Antriebstechnik GmbH (Präwema) ist ein Unternehmen der DVS-Gruppe. Am heutigen Standort in Eschwege beschäftigt Präwema rund 180 Mitarbeiter. Das Kerngeschäft des 1908 in Berlin gegründeten Unternehmens liegt in der Verzahnung sowie beim Drehen und Schleifen. Auf modernsten CNC-Fräs- und Drehmaschinen fertigt Präwema komplizierte Einzelteile, Großserien bis hin zu Baugruppen und Komplettgeräten. Als führender Hersteller von Werkzeugmaschinen hat sich Präwema als zuverlässiger Partner der Industrie etabliert. Seit 1996 konzentriert sich Präwema auf das Geschäft mit Zahnradbearbeitungsmaschinen. Inzwischen ist das Unternehmen Weltmarkt- und Technologieführer in der Hartbearbeitung von Zahnrädern. Das Unternehmen ist ISO 9001 zertifiziert. Mehr unter www.praewema.de Präwema Antriebstechnik GmbH . Hessenring 4 · 37269 Eschwege Tel.: +49 (0)5651/80 08 -0 · Fax.: +49 (0)5651/125 46 · eMail: [email protected] Sontra,Gmd. InKomZ-Zweckverband (3620504) a Meinhard, (3727603) a 1:1 19596 17673