Crowdinvesting/Startups/Finanzen Crowdinvesting: Neue Reporting-Richtlinien für Verbraucherschutz und Investorenrechte gelten auf Companisto Die im Bundesverband Crowdfunding (www.bundesverband-crowdfunding.de) vereinten Plattformen haben gemeinsame Standards für Verbraucherschutz und Investorenrechte beschlossen – auch Companisto (www.companisto.com ist Mitglied Finanzierungen der Verbandsmitglieder, die seit dem 1. Januar 2017 starten, setzen diese bereits um Die Richtlinien gehen über den gesetzlichen Rahmen hinaus Berlin, 15.3.2017. Mit neuen Reporting-Richtlinien wird der Verbraucherschutz im Bereich Crowdfunding und Crowdinvesting weiter optimiert. Der Bundesverband Crowdfunding, der 21 deutsche Plattformen vereint, hat gemeinsame Reporting-Richtlinien für Verbraucherschutz und Investorenrechte erarbeitet und setzt sie seit dem 1. Januar um. Für alle Angebote, die ab diesem Datum auf die Mitgliedsplattformen gelangen, sind diese neuen Standards bindend. Ziel ist unter anderem, Best-Practice-Standards zu etablieren. Die Vorschläge wurden durch den Bundesverband Crowdfunding und die vereinten Plattformen erarbeitet. Innerhalb nur weniger Wochen haben die Mitgliedsplattformen diese Standards bereits in ihre Projektverträge implementiert. Feste Reporting-Zeiträume sowie einheitliche Kommunikationsregeln gelten für alle Plattformen Die Richtlinie sieht vor, dass die Berichte von Unternehmen und Projektträgern an ihre Investoren halbjährlich erfolgen sollen; spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahresende bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende. Die Empfehlung des Verbandes lautet alle drei Monate, spätestens jedoch 30 Tage nach der Berichtsperiode zu berichten. Die Investoren sollen bei allen Mitgliedsplattformen die gleiche regelmäßige Kommunikation über Unternehmens- und Projektrelevante Daten erhalten. Dazu wurde vom Bundesverband Crowdfunding eine Vorlage für das Reporting der Unternehmen und Projektträger auf den Plattformen an die jeweiligen Investoren entwickelt. Diese Vorlage setzt die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des Investoren-Reportings. Sie unterscheidet dabei die verbindlichen Anforderungen und Empfehlungen nach Art der Crowdfinanzierung. Diese werden von den Plattformen in alle Verträge integriert. Die Informationen ermöglichen den Investoren die Mitverfolgung ihrer Investments Die zur Verfügung gestellte Information soll es den Anlegern so ermöglichen, die Entwicklung ihrer Investition zu verfolgen. Die Entwicklung des Investitionsvorhabens soll dabei in allen relevanten Aspekten transparent dargestellt werden. Die Informationen für die Anleger müssen im Zeitverlauf Seite 1 von 3 Crowdinvesting/Startups/Finanzen schlüssig sein. Zusätzlich verpflichten die Plattformen ihre Vertragspartner auch dahingehend, dass wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse im Berichtszeitraum an die Investoren berichtet werden. Companisto-Gründer Tamo Zwinge: „Best-Practice standardisieren“ „Die gemeinsamen Standards beim Investoren-Reporting sind für uns der Ausgangspunkt, um weitere Aspekte im Crowdfunding-Prozess im Hinblick auf Best-Practice zu standardisieren - wie zum Beispiel die Ausgestaltung des Vermögensanlage-Informationsblatts“, sagte Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied im Bundesverband Crowdfunding und hier für das Thema Regulierung und Recht zuständig. Investorenrechte auf Companisto: Von der Investorenakademie bis hin zum Rücktrittsrecht Rückblick: Auf Companisto, der markführenden Plattform für Crowdinvesting, gab es seit dem Start der Plattform 2012 ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht – noch ehe dies durch das Kleinanlegerschutzgesetz (2015) verpflichtend wurde. Bei Companisto wurde ebenfalls von Beginn an keine Mindestinvestitionssumme festgelegt, damit jeder Investor den Umfang seines Investments genau bestimmen kann. Bereits im November 2016 startete die „Investoren-Akademie“ (www.companisto.com/de/academy). Die Akademie hilft Investoren dabei, ihre Entscheidungen durch Expertise im Bereich Finanzbildung zu professionalisieren und klärt darüber auf, worauf es beim Investieren ankommt. Companisto unterstützt die Startups auch nach der Finanzierungsrunde durch sein umfangreiches Netzwerk bei der erfolgreichen Unternehmensentwicklung. Das „Companisto-Family-Programm“ steht allen Companisto-Startups automatisch offen. Ein Partner ist die Unternehmensberatung PwC. Links zu den Standards: Die Informationen zu den erhöhten verbandsinternen Standards, aber auch zum vorhandenen gesetzlichen Rahmen sind hier übersichtlich aufgeführt: http://www.bundesverband-crowdfunding.de/crowdfunding-und-investorenschutzbestandsaufnahme-und-uebersicht/ Über Companisto: Companisto (www.companisto.com) ist eine Plattform für Startup-Finanzierung und für Marktführer für Crowdinvesting in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Beim Crowdinvesting schließen sich viele Anleger zusammen, um sich gemeinsam mit Wagniskapital an Startups und Wachstumsunternehmen zu beteiligen. Die Investoren – Companisten genannt – können einen Betrag ihrer Wahl investieren und erhalten eine Beteiligung am Gewinn und wenn das Startup verkauft wird, eine Exit-Beteiligung. Aktuell sind über 67.000 Investoren bei Companisto registriert, die sich gemeinsam mit einem Finanzierungsvolumen von knapp 37 Millionen Euro an bislang 72 Finanzierungsrunden für Startups und Wachstumsunternehmen beteiligt haben. Pressekontakt: André Glasmacher | Companisto GmbH | Köpenicker Str. 154 | 10997 Berlin | Email: [email protected] |Tel.: +49 (30) 95 60 41 45 Seite 2 von 3 Crowdinvesting/Startups/Finanzen Pressekontakt zum Bundesverband Crowdfunding: Anastasios Papakostas | Mitglied des Vorstandes, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit | Email: [email protected] Seite 3 von 3