Neue Reporting-Richtlinien für Verbraucherschutz

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Crowdinvesting/Startups/Finanzen
Crowdinvesting: Neue Reporting-Richtlinien für
Verbraucherschutz
und
Investorenrechte
gelten auf Companisto
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Die im Bundesverband Crowdfunding (www.bundesverband-crowdfunding.de)
vereinten Plattformen haben gemeinsame Standards für Verbraucherschutz
und Investorenrechte beschlossen – auch Companisto (www.companisto.com
ist Mitglied
Finanzierungen der Verbandsmitglieder, die seit dem 1. Januar 2017 starten,
setzen diese bereits um
Die Richtlinien gehen über den gesetzlichen Rahmen hinaus
Berlin, 15.3.2017. Mit neuen Reporting-Richtlinien wird der Verbraucherschutz im Bereich
Crowdfunding und Crowdinvesting weiter optimiert. Der Bundesverband Crowdfunding, der 21
deutsche Plattformen vereint, hat gemeinsame Reporting-Richtlinien für Verbraucherschutz und
Investorenrechte erarbeitet und setzt sie seit dem 1. Januar um. Für alle Angebote, die ab diesem
Datum auf die Mitgliedsplattformen gelangen, sind diese neuen Standards bindend.
Ziel ist unter anderem, Best-Practice-Standards zu etablieren. Die Vorschläge wurden durch den
Bundesverband Crowdfunding und die vereinten Plattformen erarbeitet. Innerhalb nur weniger
Wochen haben die Mitgliedsplattformen diese Standards bereits in ihre Projektverträge
implementiert.
Feste Reporting-Zeiträume sowie einheitliche Kommunikationsregeln gelten für alle Plattformen
Die Richtlinie sieht vor, dass die Berichte von Unternehmen und Projektträgern an ihre Investoren
halbjährlich erfolgen sollen; spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahresende bzw. 90
Kalendertage nach Jahresende. Die Empfehlung des Verbandes lautet alle drei Monate, spätestens
jedoch 30 Tage nach der Berichtsperiode zu berichten. Die Investoren sollen bei allen
Mitgliedsplattformen die gleiche regelmäßige Kommunikation über Unternehmens- und
Projektrelevante Daten erhalten. Dazu wurde vom Bundesverband Crowdfunding eine Vorlage für
das Reporting der Unternehmen und Projektträger auf den Plattformen an die jeweiligen Investoren
entwickelt. Diese Vorlage setzt die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des
Investoren-Reportings. Sie unterscheidet dabei die verbindlichen Anforderungen und Empfehlungen
nach Art der Crowdfinanzierung. Diese werden von den Plattformen in alle Verträge integriert.
Die Informationen ermöglichen den Investoren die Mitverfolgung ihrer Investments
Die zur Verfügung gestellte Information soll es den Anlegern so ermöglichen, die Entwicklung ihrer
Investition zu verfolgen. Die Entwicklung des Investitionsvorhabens soll dabei in allen relevanten
Aspekten transparent dargestellt werden. Die Informationen für die Anleger müssen im Zeitverlauf
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schlüssig sein. Zusätzlich verpflichten die Plattformen ihre Vertragspartner auch dahingehend, dass
wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse im Berichtszeitraum an die
Investoren berichtet werden.
Companisto-Gründer Tamo Zwinge: „Best-Practice standardisieren“
„Die gemeinsamen Standards beim Investoren-Reporting sind für uns der Ausgangspunkt, um
weitere Aspekte im Crowdfunding-Prozess im Hinblick auf Best-Practice zu standardisieren - wie zum
Beispiel die Ausgestaltung des Vermögensanlage-Informationsblatts“, sagte Tamo Zwinge,
Vorstandsmitglied im Bundesverband Crowdfunding und hier für das Thema Regulierung und Recht
zuständig.
Investorenrechte auf Companisto: Von der Investorenakademie bis hin zum Rücktrittsrecht
Rückblick: Auf Companisto, der markführenden Plattform für Crowdinvesting, gab es seit dem Start
der Plattform 2012 ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht – noch ehe dies durch das
Kleinanlegerschutzgesetz (2015) verpflichtend wurde. Bei Companisto wurde ebenfalls von Beginn an
keine Mindestinvestitionssumme festgelegt, damit jeder Investor den Umfang seines Investments
genau bestimmen kann. Bereits im November 2016 startete die „Investoren-Akademie“
(www.companisto.com/de/academy). Die Akademie hilft Investoren dabei, ihre Entscheidungen
durch Expertise im Bereich Finanzbildung zu professionalisieren und klärt darüber auf, worauf es
beim Investieren ankommt. Companisto unterstützt die Startups auch nach der Finanzierungsrunde
durch sein umfangreiches Netzwerk bei der erfolgreichen Unternehmensentwicklung. Das
„Companisto-Family-Programm“ steht allen Companisto-Startups automatisch offen. Ein Partner ist
die Unternehmensberatung PwC.
Links zu den Standards:
Die Informationen zu den erhöhten verbandsinternen Standards, aber auch zum vorhandenen
gesetzlichen Rahmen sind hier übersichtlich aufgeführt:
http://www.bundesverband-crowdfunding.de/crowdfunding-und-investorenschutzbestandsaufnahme-und-uebersicht/
Über Companisto:
Companisto (www.companisto.com) ist eine Plattform für Startup-Finanzierung und für Marktführer
für Crowdinvesting in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Beim Crowdinvesting schließen sich
viele Anleger zusammen, um sich gemeinsam mit Wagniskapital an Startups und
Wachstumsunternehmen zu beteiligen. Die Investoren – Companisten genannt – können einen
Betrag ihrer Wahl investieren und erhalten eine Beteiligung am Gewinn und wenn das Startup
verkauft wird, eine Exit-Beteiligung. Aktuell sind über 67.000 Investoren bei Companisto registriert,
die sich gemeinsam mit einem Finanzierungsvolumen von knapp 37 Millionen Euro an bislang 72
Finanzierungsrunden für Startups und Wachstumsunternehmen beteiligt haben.
Pressekontakt: André Glasmacher | Companisto GmbH | Köpenicker Str. 154 | 10997 Berlin | Email:
[email protected] |Tel.: +49 (30) 95 60 41 45
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Pressekontakt zum Bundesverband Crowdfunding: Anastasios Papakostas | Mitglied des
Vorstandes, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit | Email: [email protected]
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