QM-System, Akkreditierung, §18 BBodSchG

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LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
Christian-Hessel-Straße 1, 90427 Nürnberg
Tel. 0911 – 12076 100, Fax 0911 – 12076 110
[email protected]
www.LGA-geo.de
Qualitätsmanagementsystem, Akkreditierung, § 18 BBodSchG
Zertifizierung nach ISO 9001:2008
Die ISO 9001 ist die internationale Normgrundlage für Qualitätsmanagementsysteme.
Alle Abläufe im Betrieb („Prozesse“) werden strukturiert geplant, überwacht und dokumentiert. Ein wichtiger Aspekt ist die kontinuierliche Verbesserung im Sinne der
Kundenzufriedenheit. Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen wird durch jährliche
externe Überprüfungen („Audits“) überwacht.
Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 bestätigt die Kompetenz für die
in der Urkunde aufgeführten Verfahren. Unser Institut ist für alle relevanten Probenahmeverfahren im Bereich Altlasten (Boden, Bodenluft, Grundwasser), Trinkwasser,
Abwasser, Abfall und Bausubstanz akkreditiert. Auch hier erfolgen im 1,5 jährlichen
Turnus Überprüfungen durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle).
BAM/OFD-H Anerkennung für Erkundung von Bundesliegenschaften
Diese Anerkennung durch die Bundeanstalt für Materialprüfung (BAM) und die Oberfinanzdirektion Hannover (OFD-H) kann ergänzend zur Akkreditierung ausgesprochen
werden für die fachliche Kompetenz für Erkundungen auf Liegenschaften des Bundes
z. B. Militärische Liegenschaften.
Untersuchungsstelle gemäß § 18 BBodSchG
In Umsetzung des Bundesbodenschutzgesetzes hat Bayern eine „Verordnung über
Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU Boden und Altlasten)“ erlassen. Sie gilt für Sachverständige
(siehe nachfolgend), die Untersuchungsstellen Probenahme und die Untersuchungsstellen Laboranalytik. Seit 2002 sollen öffentliche Aufträge im Altlastenbereich nur an
entsprechend zugelassene Personen bzw. Firmen vergeben werden. Grundlage für
die Zulassung als Untersuchungsstelle Probenahme ist die Akkreditierung bzw. ein
Fachaudit durch das Bayerische Landesamt für Umwelt. Unser Institut ist für alle
Probenahmebereiche (1a – 5a; Probenahme und Vor-Ort-Analytik Feststoffe, Grund-,
Sicker-, Oberflächenwasser, Bodenluft und Deponiegas) zugelassen.
Altlastensachverständige gemäß § 18 BBodSchG, Herr Schillinger
Ergänzend zur Anerkennung als Untersuchungsstelle für die Probenahme sind mehrere unserer Mitarbeiter als Altlastensachverständige gemäß § 18 BBodSchG zugelassen. Sie decken folgende Sachgebiete ab:
SG 1 („Historische Erkundung / Flächenhafte und standortbezogene Erfassung“
SG 2 („Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer“)
SG 5 („Sanierung“)
Die Zulassung wird nach Überprüfung von Referenzen und eingehender mündlicher
Fachprüfung vom Bayerischen Landesamt für Umwelt ausgesprochen.
Herr Schillinger ist zudem Mitglied der Prüfungskommission für Sachverständigenzulassungen im Sachgebiet 2.
BGR 128
Kontaminierte Bereiche
TRGS 524
Kontaminierte Bereiche
Altlastenkoordinator gemäß BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“
Alle unsere Mitarbeiter besitzen die Fachkunde gemäß BGR 128 (Berufsgenossenschaftliche Regel – Kontaminierte Bereiche). Sie dürfen Sanierungsarbeiten, bei denen Schadstoffe auftreten, hinsichtlich des Arbeits-, Immissions- und Umweltschutzes
sachverständig planen und beaufsichtigen. Die TRGS 524 („Technische Regeln Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) ist eine
Fortschreibung der BGR 128. Die Fachkunde gemäß BGR 128 deckt auch die Sachkunde gemäß TRGS 524 mit ab.
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Rüstungsaltlasten
Fachkundiges Büro für Rüstungsaltlasten
Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz hat nach eingehender Prüfung der
Qualifikation und Referenzen eine Liste der fachkundigen Büros für Rüstungsaltlasten aufgestellt.
Inspektionsstelle für Rüstungsaltlasten und Kampfmittel
Unser Institut führt nicht nur eigene Erkundungen und Bewertungen in diesem
Sachgebiet auf höchstem fachlichem Niveau durch, sondern ist auch qualifiziert,
Fremdüberwachungen durchzuführen und Aufgaben als Obergutachter zu übernehmen. Die Inspektionsstelle ist nach ISO 9001 zertifiziert und hat ein QM-System
gemäß DIN 17020.
§ 7 SprengG
Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Unser Institut hat vom Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken die
Erlaubnis zum „Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen in
beschränktem Umfang“ erhalten. Diese umfasst das Aufsuchen, Freilegen und Bergen von Fundmunition.
Mitglied im Bund Deutscher Feuerwerker und Wehrtechniker e.V. (BDFWT)
Der Verein ist der Berufsverband der im Bereich Kampfmittelauffindung und
Kampfmittelräumung Tätigen. Er bildet eine wichtige Plattform für Informationsaustausch und Weiterbildung. Unser Mitarbeiter Herr Schwendner ist regelmäßiger
Referent beim jährlichen Symposium des Vereins.
Mitglied im Fachausschuss „Militärische Altlasten“ des ITVA (Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V.)
Der ITVA hat sich der Förderung des Fachdialogs durch fachgebietsübergreifende
Zusammenführung von Fachleuten verschrieben. Die Fachausschüsse erarbeiten
Arbeitshilfen, Richtlinien und Handlungsempfehlungen.
Arbeitshilfe „Sprengplätze“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
Im Auftrag des LfU haben wir eine Arbeitshilfe für die Erkundung, Bewertung und
Sanierung von Sprengplätzen erarbeitet. Sie umfasst eine Ableitung der Gefährdungsbereiche aus der historischen Nutzung und gibt eine Handlungsempfehlung
für die Bearbeitung dieses Typs militärischer Altlasten.
Contractor des U.S. Army Corps of Engineers (USACE)
Seit vielen Jahren sind wir für USACE und ITAM auf verschiedenen Liegenschaften
der U.S. Army tätig. Die Aufgaben umfassen alle Arten von umwelttechnischen
Erkundungen, Studien und Planungen.
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Gebäudeschadstoffe, Rückbau
Inspektionsstelle für Kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle
Unser Institut führt nicht nur eigene Erkundungen und Bewertungen in diesem
Sachgebiet auf höchstem fachlichem Niveau durch, sondern ist auch qualifiziert,
Fremdüberwachungen durchzuführen und Aufgaben als Obergutachter zu übernehmen. Die Inspektionsstelle ist nach ISO 9001 zertifiziert und hat ein QM-System
gemäß DIN 17020.
„Sanierungsfachgutachter“ und „Sanierungsfachplaner“ des Gesamtverbands
Schadstoffsanierung GbR
Der Verband benennt besonders qualifizierte Firmen nach Prüfung von Personalqualifikation, Ausstattung und Referenzen als Sanierungsfachgutachter (Erkundung
und Bewertung von Gebäudeschadstoffen) und/oder als Sanierungsfachplaner
(Planung, Ausschreibung und Überwachung von Schadstoffsanierungen an Gebäuden).
„Fachberater Abbruch“ des Deutschen Abbruchverbands e.V. (DA)
Der Deutsche Abbruchverband hat Herrn Dr. Kisskalt als Fachberater Abbruch benannt. Er ist auch Mitglied des Fachausschusses „Ingenieurbüros“.
TRGS 519
Asbest
TRGS 521
Alte Mineralwolle
BGR 128
Kontaminierte Bereiche
TRGS 524
Kontaminierte Bereiche
Sachkunde für Asbestsanierung nach TRGS 519 „Asbest“
Die TRGS 519 „Technische Regeln Gefahrstoffe – Asbest: Abbruch-, Sanierungsoder Instandhaltungsarbeiten“ regelt den Arbeits- und Immissionsschutz bei Arbeiten an Asbestprodukten. Alle unsere Sachverständigen haben den Sachkundelehrgang gemäß Anlage 3 der TRGS 519 einschließlich Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt abgelegt.
Sachkunde für Arbeiten nach TRGS 521 „Alte Mineralwolle“
Die TRGS 521 „Technische Regeln Gefahrstoffe – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ regelt den Umgang mit kanzerogen
Mineralfaserprodukten. Alle unsere Sachverständigen haben einen Sachkundelehrgang zu den Inhalten der TRGS 521 abgelegt.
Altlastenkoordinator gemäß BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“
Alle unsere Mitarbeiter besitzen die Fachkunde gemäß BGR 128 (Berufsgenossenschaftliche Regel – Kontaminierte Bereiche). Sie dürfen Sanierungsarbeiten, bei
denen Schadstoffe auftreten, hinsichtlich des Arbeits-, Immissions- und Umweltschutzes sachverständig planen und beaufsichtigen. Die TRGS 524 („Technische
Regeln Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) ist eine Fortschreibung der BGR 128. Die Fachkunde gemäß BGR 128 deckt
auch die Sachkunde gemäß TRGS 524 mit ab.
Arbeitshilfe „Kontrollierter Rückbau: Kontaminierte Bausubstanz - Erkundung, Bewertung, Entsorgung“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
Im Auftrag des LfU haben wir eine Arbeitshilfe für den qualifizierten Umgang mit
Schadstoffen beim Gebäudeabbruch erarbeitet. Sie umfasst neben Beschreibung
und Bewertung der Probenahmeverfahren vor allem auch ausführliche Hinweise zu
Art und Fundstellen schadstoffhaltiger Baumaterialien. Die Arbeitshilfe wird ergänzt
durch eine Datenbank mit Bildverzeichnissen und Suchfunktionen.
Handbuch „Gebäude-Schadstoffe und Gesunde Innenraumluft“
Herr Schillinger und Herr Dr. Kisskalt sind Autoren des Kapitels „Erkundung und
Bewertung für den kontrollierten Rückbau“ in diesem aktuellen Fachbuch zu allen
Aspekten der Gebäudeschadstoffe.
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Weitere persönliche Zulassungen und Sachkundenachweise
LGA - Sachverständige
Unsere Sachverständigen wurden von der LGA (Landesgewerbeanstalt Bayern
Körperschaft des öffentlichen Rechts) in einem förmlichen Akt bestellt und vereidigt.
Sie sind zu neutraler und gewissenhafter Tätigkeit verpflichtet.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Untersuchung von
Boden- und Grundwasserschäden, Herr Dr. Eberlein
Die Industrie- und Handelskammern können herausragend qualifizierte Fachleute
für bestimmte Themen als Sachverständige benennen („Öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger gemäß § 36 GewO“). Die Bestellung setzt eine positive
Bewertung durch ein Fachgremium sowie eine Prüfung voraus.
SiGeKo
nach RAB 30 zu § 3
Baustellenverordnung
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator gemäß BaustellV (SiGeKo),
Frau Weiblen
Der SiGe-Koordinator stimmt die verschiedenen Gewerke auf der Baustelle bei
Arbeiten in kontaminierten Bereichen oder bei Baustellen ab einer gewissen Größe
hinsichtlich des Arbeitsschutzes aufeinander ab.
Zertifizierter Kanalsanierungsberater (DWA), Herr Schillinger
Herr Schillinger wurde vom DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) nach entsprechender Ausbildung und Prüfung als Zertifizierter Kanalsanierungsberater benannt. Er ist zudem als Ausbilder für die Themen
Altlasten, Schadstoffe und Umweltschutz beim DWA tätig.
§ 15, Abs. 4
TrinkwV
Zugelassener Probenehmer für Trinkwasser nach § 15 Abs. 4 TrinkwV,
Frau Weiblen
Über die Akkreditierung hinaus hat im Bereich Trinkwasser auch der Probenehmer
persönlich eine Fachkundeausbildung zu absolvieren.
Beratender Geowissenschaftler BDG, Herr Dr. Kisskalt
Der BDG (Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler) vergibt diesen Titel für
selbständig beratende Geowissenschaftler, die über eine langjährige Berufspraxis
verfügen. Sie sind den Berufsregeln des BDG verpflichtet, so dass eine qualitativ
hochwertige und die Kriterien des Berufsverbandes erfüllende Consultingleistung
gewährleistet ist.
Akademische(r) Geoinformatiker(in) Universität Salzburg
Frau Weiblen
Die Ausbildung zum Akademischen Geoinformatiker umfasst ein zweijähriges Fernund Präsenzstudium an der Universität Salzburg. Die Absolventen besitzen umfassende Kenntnisse in den Bereichen Geographische Informationssysteme, Datenbanken, Datenvisualisierung, Fernerkundung und Kartographie.
TRGS 519
Asbest
TRGS 521
Alte Mineralwolle
BGR 128
Kontaminierte Bereiche
TRGS 524
Kontaminierte Bereiche
LAGA PN 98
Probenahme
Sachkunde für Asbestsanierung nach TRGS 519 „Asbest“
Sachkunde für Arbeiten nach TRGS 521 „Alte Mineralwolle“
Altlastenkoordinator gemäß BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“
Sachkunde für Arbeiten nach TRGS 524 „Kontaminierte Bereiche“
Probenahme gemäß LAGA PN 98
Alle unsere Sachverständigen haben diese Sachkundelehrgänge abgelegt.
LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
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Tel. 0911 – 12076 100, Fax 0911 – 12076 110
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www.LGA-geo.de
Mitgliedschaften in Verbänden und Initiativen
Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler (BDG)
www.geoberuf.de
Deutsche Geologische Gesellschaft (DGG)
www.dgg.de
Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und
Flächenrecycling e.V. (ITVA)
www.itv-altlasten.de
Verband für Geoökologie in Deutschland e. V.
www.geooekologie.de
Deutscher Abbruchverband (DA)
www.deutscher-abbruchverband.de
Gesamtverband Schadstoffsanierung GbR
www.gesamtverband-schadstoff.de
Bündnis zum Flächensparen
Am 29.07.2003 haben Umwelt- und Innenministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie 23 weiteren Partnern das Bündnis zum Flächensparen ins Leben gerufen. In einer Gemeinsamen Erklärung haben sich die Partner
verpflichtet, zu einer deutlichen Reduzierung des Flächenverbrauchs beizutragen.
Mittlerweile ist das Bündnis zum Flächensparen auf über 40 Mitglieder angewachsen.
Hauptaktivitäten des Bayerischen Umweltministeriums und der Bündnispartner sind
die Bewusstseinsbildung für das Flächensparen sowie die Unterstützung der bayerischen Kommunen bei der Durchführung der Flächenmanagements.
www.stmug.bayern.de/umwelt/boden/flaechensparen
Umweltpakt Bayern
Der Umweltpakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Bayerischen Wirtschaft. Er beruht auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Kooperation. Die Bayerische Staatsregierung und die Bayerische Wirtschaft erklären im Umweltpakt ihre nachdrückliche Überzeugung, dass die natürlichen Lebensgrundlagen mit Hilfe einer freiwilligen und zuverlässigen Kooperation
von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden können als nur mit Gesetzen und
Verordnungen. Im Vordergrund steht dabei die vorausschauende Vermeidung künftiger Umweltbelastungen und nicht deren Reparatur.
www.umweltpakt.bayern.de
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