Senatsverwaltung für Bildung Wissenschaft und Forschung - III F 1 - Berlin, den 21.09.2010 Telefon: (9227)5303 Fax: (9227)5400 Email: [email protected] An den 2203 Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Kapitel 1051 Titel 701 00 – Umbau und Modernisierung des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg – 56. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10. Dezember 2009 - Drucksache Nr. 16/2850 (II.B.89 Buchstabe a) – Auflagenbeschlüsse zum Hpl. 2010/2011 Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist: 23.08.2010 Gesamtkosten: 68.000 € 800.000 € 1.412.000 € 0€ 400.000 € (da als Kofinanzierung zu GRW-Förderrung gesperrt) 0€ 9.980,0 T€ Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung mit Drs. 16/2850 (II.B.89 zu Buchstabe a) Folgendes beschlossen: „Der Senat und die Bezirke werden ersucht, dem Hauptausschuss in jedem Einzelfall davon Kenntnis zu geben, wenn die für ein Bauvorhaben bereits anerkannten Gesamtkosten um mehr als 10% oder 250.000 € überschritten werden müssen. Mit dem Bericht ist ein Deckungsvorschlag für die Mehrkosten vorzulegen. Dieser Deckungsvorschlag darf nicht die Streckung der Finanzierung anderer Investitionsmaßnahmen beinhalten.“ Hierzu wird berichtet: Es wird gebeten, von nachstehendem Bericht mit der Erhöhung der Gesamtkosten der Baumaßnahme von 9.980,0 T€ um 4.145,0 T€ auf 14.125,0 T€ und der Darstellung der Finanzierung Kenntnis zu nehmen. 1. Ausgangslage 2 Das Jagdschloss Glienicke ist Sitz des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitutes Berlin Brandenburg und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung als nachgeordnete Einrichtung zugeordnet. Die Immobilie befindet sich im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und steht unter Denkmalschutz. Das Ensemble wurde im Jahr 1990 in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen. Planungen, das Jagdschloss Glienicke als Zentrum der sozialpädagogischen Fortbildung für beide Länder zu nutzen, gehen bis in das Jahr 2002 zurück. Aus diesen Überlegungen folgte die Notwendigkeit, die Gebäude zu einer modernen Einrichtung der Erwachsenenbildung mit einer angemessenen baulichen und technischen Ausstattung umzubauen. Darüber hinaus bestand erheblicher Sanierungsbedarf für das Gesamtensemble, das aus mehreren Gebäuden besteht (s. Anlage Lageplan). Die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung hatte zum damaligen Zeitpunkt die Kosten für die Baumaßnahme ermittelt und den Umbau aus Bauunterhaltungsmitteln – BUI-Vorhaben der Kategorie 3.2 – Maßnahmen auf Grund besonderer Veranlassung – vorgesehen. Die Planung sah einen Baubeginn im Januar 2005 vor. Durch den Großbrand am 30.03.2003 wurde der Südflügel des Schlossgebäudes erheblich beschädigt. Da wegen des Gesamtzustands der Gebäude und im Hinblick auf die Fusion mit Brandenburg eine Standardanpassung geplant war, wurde entschieden, den Wiederaufbau mit dem notwendigen Umbau zu verbinden. Die Bereitstellung der Mittel für die Maßnahme erfolgte überwiegend durch die Versicherungsleistung der Feuersozietät und die Bewilligung einer Förderung aus der Gemeinschaftsinitiative “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) der für Wirtschaft, Technologie und Frauen zuständigen Senatsverwaltung. Allerdings blieben hierbei die Sanierung der Dächer und Fassaden sowie die Wiederherstellung der Außenanlagen unberücksichtigt. Diese Maßnahmen sollten aus Mitteln der baulichen Unterhaltung der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung finanziert werden. Im Zusammenhang mit Verwaltungsreformmaßnahmen zur Neuordnung der Baudurchführung erfolgte eine veränderte Zuständigkeitszuordnung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Bezirksamt Steglitz/ Zehlendorf. Aufgrund besonderer Dringlichkeit wurde der Umbau des sogenannten Marstalls, der die Kantine sowie einen Teil der Gästeräume beherbergt, sowie das Dach des Südflügels nach Erstellung von Teil-Bauplanungsunterlagen vorgezogen. Diese Bauabschnitte sind abgeschlossen. Aus Mitteln der baulichen Unterhaltung wurde das Dach des Wirtschaftsgebäudes saniert. Die geprüften Bauplanungsunterlagen (BPU) über 9.980 T€ lagen am 05.12.2007 vor. 2. Sachstand Die Baumaßnahme gemäß geprüfter BPU wurde am 20.04.2009 begonnen. Alle Bautätigkeiten fanden seither planmäßig ohne Unterbrechungen statt. Bausitzungen, Sitzungen des Baubegleitenden Ausschusses und Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde werden regelmäßig durchgeführt. Der Baufortschritt entspricht, trotz unvorhergesehem schlechten Zustand der vorhandenen Bausubstanz, Vergabeverzögerungen und extremer Witterungsverhältnisse im Winter 2009/10, im Wesentlichen dem Bauzeitenplan. Geplante Fertigstellungstermine sind: Wirtschaftsgebäude September 2010, Schloss und Haus am Wasser März 2011 und Außenanlagen Juni 2011. 3 Es waren Ergänzungsunterlagen zur BPU aufzustellen, weil: I. im Laufe der Baumaßnahme vorgefundene, nicht vorhersehbare Bauzustände und Bestandssituationen zur Erfüllung des Bauprogramms Mehrmengen und zusätzliche Leistungen gegenüber der BPU erfordern, II. untrennbar mit der investiven Maßnahme verbundene Leistungen notwendig sind, deren Verzicht eine Fertigstellung und die Nutzbarkeit der Gebäude gefährden, III. Maßnahmen im Rahmen der Investition durchgeführt werden müssen, um die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Gebäude nicht zu gefährden, Schäden an bereits erneuerter Substanz zu verhindern und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Aufgrund des weit fortgeschrittenen Bauzustandes und der geplanten Fertigstellungstermine besteht zwingender Handlungsbedarf. Seit Aufstellung des Bedarfsprogramms wurde stets davon ausgegangen, dass wegen der gegenseitigen Abhängigkeiten Leistungen der Bauunterhaltung parallel zu investiven Maßnahmen durchgeführt werden. Es handelte sich dabei um die Instandsetzung von Bauteilen, die letztmalig 1964 grundlegend überarbeitet wurden, wie Putzflächen und Natursteinelemente der Fassaden und der Dächer (Dachdeckung, Konstruktion, Blitzschutz) sowie Medienkanäle und haustechnische Installationen in den Außenanlagen (Wasser, Abwasser, Heizung, Starkund Schwachstrom, Mess-, Steuer und Regelungstechnik), die vom Grunde her ebenfalls der investiven Maßnahme zuzuordnen sind, seinerzeit aber der baulichen Unterhaltung zugeordnet wurden. Bauunterhaltungsmittel standen neben Mitteln für Wartung und Havarien seit Baubeginn jedoch nur für die Instandsetzung von Dach und Fassade des Wirtschaftsgebäudes zur Verfügung. 2.1 Beschreibung der Maßnahmen Die geprüften Ergänzungsunterlagen zur BPU umfassen zusammengefasst folgende Leistungen, die den vorgenannten drei Bereichen zugeordnet und in der Kostenberechnung getrennt nach Maßnahmen und nach Gebäuden aufgegliedert sind. Zu I. Mehrmengen und zusätzliche Leistungen gegenüber der BPU - - Ausbau und Entsorgung gesundheitsgefährdender Schadstoffe (Künstliche Mineralfasern (KMF), Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Asbest, Schimmel), einschl. Sicherungsmaßnahmen und Analyse, Betonschneide- und Abdichtungsarbeiten aufgrund unbekannter Bestandssituation, horizontale Gebäudeabdichtung aufgrund der Freilegung von Kellerbereichen, Mauerwerksertüchtigungen nach Freilegung von Wänden, von Bestandsunterlagen abweichende Größen freigelegter Bauteile, Schadensbeseitigung an historischen Holzbalkendecken und Dachkonstruktionen (Schwammbefall, Holzdestruktion), Ausbau und Entsorgung im Erdreich verborgener Bauwerksreste und kontaminierten Erdreiches, Brandschutztechnische Ertüchtigung von Bauteilen, Instandsetzung von haustechnischen Versorgungskanälen im Schlossgebäude, Änderung und Anpassung haustechnischer Anlagen in Abhängigkeit vom historischen Bestand, 4 - Erfüllung behördlicher Auflagen (Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, Brandschutz). Zu II. Untrennbar mit der investiven Maßnahme verbundene Leistungen - Sicherstellung der Befahrbarkeit und Aufstellplätze für die Feuerwehr durch Instandsetzung der im Außenbereich befindlichen Medienkanäle (Heizung und Sanitärleitungen), Sicherstellung der haustechnischen Versorgung der Gebäude durch Instandsetzung weiterer Medienkanäle im Außenbereich, Tieferlegung der Heiz-Ölleitung, Instandsetzung Kabelträgersysteme und Erneuerung des Leitungsnetzes für Starkstrom, Fernmelde- und Informationstechnik, Sanierung des Grundleitungssystems für Regen- und Schmutzwasser, Erneuerung der Blitzschutz- und Erderanlage Schloss, Wirtschaftsgebäude und Haus am Wasser gemäß Risikoanalyse TÜV, Erneuerung der Elektroanlage im Schlossgebäude gemäß TÜV-Auflage. Zu III. Parallel erforderliche Maßnahmen - Fassaden- und Dachinstandsetzung Schloss Nordflügel und Haus am Wasser Die geprüften Ergänzungsunterlagen umfassen ein Gesamtvolumen von: 4.145,0 T€ 2.2 Exemplarische Erläuterung einiger wesentlicher Hochbaumaßnahmen a) Schloss, Wirtschaftsgebäude und Haus am Wasser Mit Beginn der Abbrucharbeiten wurden im Baubestand bisher unbekannte die Gesundheit gefährdende Schadstoffe wie KMF, PAK, Asbest und Schimmel aufgedeckt, die eine Analyse, den Ausbau, die Dekontamination und Entsorgung einschließlich Sicherungsmaßnahmen und zusätzliche Abbruchmaßnahmen erforderlich machen. Im Zuge der Arbeiten im Kanal unter der Treppenanlage im Treppenhaus 1 des Nordflügels ist baubegleitend die Entfernung von Gefahrstoffen erforderlich. b) Schlossgebäude Die Planung sah für den Keller des Schloss-Südflügels den Abbruch der vorhandenen Sohle und den Einbau einer weißen Wanne vor. Nach Durchführung von Sondierungsbohrungen in der Sohle und äußerer Ausschachtung des betreffenden Gebäudeteils wurde eine bisher unbekannte Bestandssituation vorgefunden. Die vorhandene Sohle bestand aus Beton mit einer Dicke von mehr als 1,20 m. Eine wirksame Horizontalabdichtung war nicht vorhanden. Um das Gebäude herum befand sich eine Beton-Sauberkeitsschicht und eine unzureichende Vertikalabdichtung. Die Bestandssituation wurde analysiert und in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner festgestellt, dass ein Abbruch der Sohle ohne weitere Schädigung des Gebäudes nur mit extrem großem Aufwand möglich wäre und nicht verantwortbar ist. Zur Herstellung eines möglichst dauerhaften Zustandes ist unter Erhalt der vorhandenen Sohle eine wannenartig geklebte bituminöse Abdichtung horizontal und vertikal innen und aussen in Zusammenhang mit einer neuen horizontalen Sperrschicht im Mauersägeverfahren auszuführen. Im Inneren des Gebäudes war eine bewehrte Schale vorgesetzt, die aufgrund von Korrosion der freiliegenden Bewehrungseisen teilweise bereits abgesprengt wurde und durch aufwändige Schneidarbeiten vollständig entfernt werden muss. Nach Demontage des Fußbodens im EG des Schlosses wurde festgestellt, dass unvorhersehbar große Dimensionen und Mengen an Betonfundamenten und Bewehrungsstahl in den 5 Fundamenten eingebaut war. Hierdurch werden Schneidarbeiten erforderlich, die durch die Bewehrungsdimensionen zusätzlich erschwert werden. Zum Abbruch des alten Aufzugsschachtes ist die erschütterungsfreie Demontage der in den Geschossen befindlichen Ringbalken der Rippendecken erforderlich, die nur mittels Betonsägearbeiten möglich ist und gemäß Angabe des Tragwerksplaners einschließlich Abfangungen in Geschosshöhe ausgeführt werden muss. Die Bewehrung der Decken konnte nicht wie geplant freigelegt und eingebunden werden, weil die Schneid-Demontage der Ringbalken dieses nicht zulässt. Es ist die Anbindung mittels neuer eingeklebter Stahlanker sowie die Anbindung einer bisher unbekannten Stahlbetonstütze in der Wand erforderlich. Nach Demontage der Fußbodenaufbauten wurden - vermutlich bereits aus der Einbauzeit der Decken stammende - erhebliche Rissbildungen in den Rippendecken über dem 1. und 2. OG sichtbar, die gemäß Angabe der Tragwerksplaner mit Injektionsharz geschlossen werden müssen, um die Deckentragfähigkeit sicherzustellen. Die Bestandsstahlträger der Decke über EG Südflügel weichen über die gesamte Raumlänge horizontal um 19 cm ab, so dass keine ausreichende lichte Höhe für das EG bei Einbau der erforderlichen Deckenkonstruktion erreicht wird. Diese Höhendifferenz ging aus den Aufmaßplänen nicht hervor und konnte in der Planung nicht berücksichtigt werden. Die Träger müssen umgelegt und neue Auflager hergestellt werden. Aufgrund der starken Unebenheiten in der Stahlträgerlage der Decke über dem 1.OG ist ein zusätzlicher Höhenausgleich und eine zusätzliche Schüttung in der Deckenebene erforderlich. Mit Beginn der Zimmerarbeiten nach Öffnung der Deckenbereiche im Nordflügel wurde ein weit größeres Schadensbild an den Konstruktionshölzern der Balkenlage über dem 2. und 3. OG und an den Dielenböden im Bestand sichtbar. Hierzu liegt die holzschutztechnische Nachbewertung durch einen der Gutachter vor. Zur Sanierung und Herstellung eines dauerhaften Zustandes sind zusätzliche Demontage-, Zimmer-, Dämm- und Fußbodenarbeiten erforderlich. Darüber hinaus erhöhen sich die Mengen der Schwammsanierung von Mauerwerk und des vorbeugenden Holzschutzes. c) Wirtschaftsgebäude Nach Entfernen des Putzes im Keller des Wirtschaftsgebäudes wurde festgestellt, dass das gesamte Mauerwerk (einschl. Innenwände) extrem stark durchfeuchtet ist. Nach Herstellung einer horizontalen Abdichtung im Mauersägeverfahren ist die Verwendung eines hochwertigen Entfeuchtungsputzes notwendig, um die Feuchtigkeitsbelastung der fertig gestellten Räume und den Pflegeaufwand so gering wie möglich zu halten und ein Auswandern von Salzen aus dem Mauerwerk möglich zu machen. Gegenüber einem herkömmlichen Sanierungsputz ist das Entfernen des Putzes nach einem Zeitintervall nicht erforderlich, da die bauschädlichen Salze durch Kapillarwirkung aus dem Putz heraus transportiert werden. Nach erfolgter Freilegung des Fußbodens OG Wirtschaftsgebäude wurde im Bestand ein historischer Dielenboden festgestellt, der in Abstimmung mit der Denkmalpflege und dem Nutzer aufgenommen, aufgearbeitet und wiederhergestellt wird. d) Haus am Wasser Für die Tragwerksplanung sind Druckfestigkeitsangaben der Decken im Haus am Wasser erforderlich, die durch Untersuchung von Kernbohrungen ermittelt wurden. 6 Mit Beginn der Ausschachtungsarbeiten für die Herstellung der Abdichtung wurden unbekannte Bauwerksfundamente und Schuttverfüllungen gefunden, die nur Handschachtung zuließen. Das Erdreich wurde als schadstoffbelastet analysiert und muss entsprechend der Entsorgung zugeführt werden. Die Verankerung der Ufermauer in das Haus am Wasser ist desolat und bedarf der statischen Ertüchtigung. 3. Gesamtausgaben/ Finanzierung Bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen wurden am 01.04.2010 die Mehrausgaben in einem Ergänzungsantrag auf Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) begründet und eine Erhöhung der Förderung beantragt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen hat in Reaktion auf diesen Antrag Bereitschaft geäußert, für Mehrausgaben, die im Zusammenhang mit der geförderten GRW-Maßnahme stehen, die Förderzusage zu erhöhen. Landesmittel i.H.v. 2.459,0 T€ standen bzw. stehen beim Kapitel 1051/ 701 00 in den Haushaltsjahren 2008 bis 2011 zur Verfügung (2008: 179 T€, 2009: 68 T€, 2010: 800 T€, 2011: 1.412 T€). Die Finanzierung der Maßnahme ist bzw. war wie folgt vorgesehen: Neu Gesamtinvestition gemäß geprüfter BPU vom 5.12.2007 Bisher___ 9.980,0 T€ geprüfte Ergänzungsunterlagen vom 10.06.2010 neue Gesamtkosten 4.145,0 T€ 14.125,0 T€ Gesamtfinanzierung: Versicherungsleistungen Erstattung zum Neuwert (1051/ 70190) 2.813,3 T€ 2.813,3 T€ GRW-Mittel gemäß bisheriger Förderzusage (1330/ 88307) 6.281,4 T€ 6.281,4 T€ Zusätzliche GRW-Mittel (1330/ 88307) (in Aussicht gestellt) 2.770,6 T€ veranschlagte Landesmittel (1051/ 70100) 2.459,0 T€ 2.459,0 T€ 14.324,3 T€ 11.553,7 T€ Summe: Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushalts 2010/11 wurde auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen und Informationen von einem Bedarf in Höhe von 2.212 T€ ausgegangen, um die Gesamtfinanzierung der Baukosten in Höhe von 9.980,0 T€ abzusichern. Bei der Berechnung wurde irrtümlich übersehen, dass ein Teil der unmittelbar nach dem Brand angefallenen Ausgaben, z.B. für Sicherungsmaßnahmen, rechnerisch bereits Bestandteil der geprüften BPU war. Insoweit fand eine Doppelberücksichtigung statt. Bezogen auf die ursprünglichen Baukosten i.H.v. 9.980,0 T€ stehen deshalb 1.573,7 T€ im Haushaltsplan 2010/11 über dem von der anerkannten BPU belegten Finanzbedarf zur Verfügung. Das hat 7 zur Folge, dass der mit den geprüften und festgestellten Ergänzungsunterlagen ermittelte neue Finanzbedarf unter Berücksichtigung der zusätzlichen GRW-Mittel haushaltsmäßig abgesichert ist. In Vertretung Claudia Zinke Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung FINANZIERUNG FEUERSOZIETÄT WIEDERAUFBAU SÜDFLÜGEL zur Königstrasse FINANZEN GA-MITTEL + EIGENANTEIL BERLIN UMBAU UND INSTANDSETZUNG NORDFLÜGEL, WIGE, HAW FINANZEN GA-MITTEL + EIGENANTEIL BERLIN UMBAU KÜCHE EG MARSTALL Ha inb uch en KEINE MASZNAHMEN he cke FINANZEN GA-MITTEL + EIGENANTEIL BERLIN AUSSENANLAGEN KAVALIERHAUS FINANZEN GA-MITTEL + EIGENANTEIL BERLIN MEDIENKANÄLE BEARBEITUNGSGRENZE zur Waldmüllerstrasse Brunnen Brücke 1 7 MARSTALL 2 3 1 SCHLOSS NORDFLÜGEL (NF) 2 SCHLOSS SÜDFLÜGEL (SF) 3 VERBINDUNGSGANG (VG) 4 WIRTSCHAFTSGEBÄUDE (WIGE) 5 HAUS AM WASSER MIT ÜBERGANGSGEBÄUDE (HAW) 6 KÜCHE IM EG MARSTALL 7 MÜLLHAUS 6 BÄKE 4 PROJEKT: SOZIALPÄDAGOGISCHES FORTBILDUNGSINSTITUT BERLIN - BRANDENBURG JAGDSCHLOSS GLIENICKE 5 PLANINHALT: FINANZIERUNGSÜBERSICHT PLANART: LAGEPLAN LEISTUNGSPHASE: AUSFÜHRUNGSPLANUNG GYMNASTIKHALLE PRÜFVERMERKE: BAUHERR: SENATSVERWALTUNG FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG ABT. III JUGEND UND FAMILIE BEUTHSTRASSE 6 - 8 10117 BERLIN GLIENICKER LAKE PROJEKTLEITUNG: PRÜFVERMERKE: BA STEGLITZ ZEHLENDORF VON BERLIN ABT. BAUEN, STADTPLANUNG U. NATURSCHUTZ SE IMMOBILIEN - FB BAUMANAGEMENT AUF DEM GRAT 2 14195 BERLIN PLANCODE ARCHITEKT: DATUM: ARCHITEKT: MASZSTAB: 12.05.2010 ARCHITEKTEN PETERSEN 1:50 GESELLSCHAFT VON ARCHITEKTEN mbH EINSTEINUFER 63 A 10587 BERLIN TELEFON: 030 827 027 - 13 FAX: - 15 [email protected] PRÜFVERMERKE: BASISPLAN: PLOTFILE: FORMAT: DIN A3 GEZ.: SB H/B = 297.0 / 420.0 (0.12m²) Allplan