Muster für Schreiben und Berichte an den Hauptausschuss

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Senatsverwaltung für Bildung
Wissenschaft und Forschung
- III F 1 -
Berlin, den 21.09.2010
Telefon: (9227)5303
Fax: (9227)5400
Email: [email protected]
An den
2203
Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
Kapitel 1051 Titel 701 00 – Umbau und Modernisierung des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg –
56. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10. Dezember 2009
- Drucksache Nr. 16/2850 (II.B.89 Buchstabe a) – Auflagenbeschlüsse zum Hpl. 2010/2011
Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Ansatz des laufenden Haushaltsjahres:
Ansatz des kommenden Haushaltsjahres:
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Verfügungsbeschränkungen:
Aktuelles Ist: 23.08.2010
Gesamtkosten:
68.000 €
800.000 €
1.412.000 €
0€
400.000 €
(da als Kofinanzierung zu GRW-Förderrung gesperrt)
0€
9.980,0 T€
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung mit Drs. 16/2850 (II.B.89 zu
Buchstabe a) Folgendes beschlossen:
„Der
Senat und die Bezirke werden ersucht, dem Hauptausschuss in jedem Einzelfall davon
Kenntnis zu geben, wenn die für ein Bauvorhaben bereits anerkannten Gesamtkosten um
mehr als 10% oder 250.000 € überschritten werden müssen. Mit dem Bericht ist ein Deckungsvorschlag für die Mehrkosten vorzulegen. Dieser Deckungsvorschlag darf nicht die
Streckung der Finanzierung anderer Investitionsmaßnahmen beinhalten.“
Hierzu wird berichtet:
Es wird gebeten, von nachstehendem Bericht mit der Erhöhung der Gesamtkosten der Baumaßnahme von 9.980,0 T€ um 4.145,0 T€ auf 14.125,0 T€ und der Darstellung der Finanzierung Kenntnis zu nehmen.
1. Ausgangslage
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Das Jagdschloss Glienicke ist Sitz des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitutes Berlin
Brandenburg und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung als nachgeordnete Einrichtung zugeordnet. Die Immobilie befindet sich im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und steht unter Denkmalschutz.
Das Ensemble wurde im Jahr 1990 in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen.
Planungen, das Jagdschloss Glienicke als Zentrum der sozialpädagogischen Fortbildung für
beide Länder zu nutzen, gehen bis in das Jahr 2002 zurück. Aus diesen Überlegungen folgte
die Notwendigkeit, die Gebäude zu einer modernen Einrichtung der Erwachsenenbildung mit
einer angemessenen baulichen und technischen Ausstattung umzubauen. Darüber hinaus
bestand erheblicher Sanierungsbedarf für das Gesamtensemble, das aus mehreren Gebäuden besteht (s. Anlage Lageplan). Die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung
hatte zum damaligen Zeitpunkt die Kosten für die Baumaßnahme ermittelt und den Umbau
aus Bauunterhaltungsmitteln – BUI-Vorhaben der Kategorie 3.2 – Maßnahmen auf Grund
besonderer Veranlassung – vorgesehen. Die Planung sah einen Baubeginn im Januar 2005
vor.
Durch den Großbrand am 30.03.2003 wurde der Südflügel des Schlossgebäudes erheblich
beschädigt. Da wegen des Gesamtzustands der Gebäude und im Hinblick auf die Fusion mit
Brandenburg eine Standardanpassung geplant war, wurde entschieden, den Wiederaufbau
mit dem notwendigen Umbau zu verbinden. Die Bereitstellung der Mittel für die Maßnahme
erfolgte überwiegend durch die Versicherungsleistung der Feuersozietät und die Bewilligung
einer Förderung aus der Gemeinschaftsinitiative “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) der für Wirtschaft, Technologie und Frauen zuständigen Senatsverwaltung.
Allerdings blieben hierbei die Sanierung der Dächer und Fassaden sowie die Wiederherstellung der Außenanlagen unberücksichtigt. Diese Maßnahmen sollten aus Mitteln der baulichen Unterhaltung der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung finanziert werden.
Im Zusammenhang mit Verwaltungsreformmaßnahmen zur Neuordnung der Baudurchführung erfolgte eine veränderte Zuständigkeitszuordnung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Bezirksamt Steglitz/ Zehlendorf.
Aufgrund besonderer Dringlichkeit wurde der Umbau des sogenannten Marstalls, der die
Kantine sowie einen Teil der Gästeräume beherbergt, sowie das Dach des Südflügels nach
Erstellung von Teil-Bauplanungsunterlagen vorgezogen. Diese Bauabschnitte sind abgeschlossen. Aus Mitteln der baulichen Unterhaltung wurde das Dach des Wirtschaftsgebäudes
saniert.
Die geprüften Bauplanungsunterlagen (BPU) über 9.980 T€ lagen am 05.12.2007 vor.
2. Sachstand
Die Baumaßnahme gemäß geprüfter BPU wurde am 20.04.2009 begonnen.
Alle Bautätigkeiten fanden seither planmäßig ohne Unterbrechungen statt. Bausitzungen, Sitzungen des Baubegleitenden Ausschusses und Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde werden regelmäßig durchgeführt. Der Baufortschritt entspricht, trotz unvorhergesehem
schlechten Zustand der vorhandenen Bausubstanz, Vergabeverzögerungen und extremer Witterungsverhältnisse im Winter 2009/10, im Wesentlichen dem Bauzeitenplan.
Geplante Fertigstellungstermine sind: Wirtschaftsgebäude September 2010, Schloss und
Haus am Wasser März 2011 und Außenanlagen Juni 2011.
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Es waren Ergänzungsunterlagen zur BPU aufzustellen, weil:
I. im Laufe der Baumaßnahme vorgefundene, nicht vorhersehbare Bauzustände und
Bestandssituationen zur Erfüllung des Bauprogramms Mehrmengen und zusätzliche
Leistungen gegenüber der BPU erfordern,
II. untrennbar mit der investiven Maßnahme verbundene Leistungen notwendig sind,
deren Verzicht eine Fertigstellung und die Nutzbarkeit der Gebäude gefährden,
III. Maßnahmen im Rahmen der Investition durchgeführt werden müssen, um die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Gebäude nicht zu gefährden, Schäden an bereits erneuerter Substanz zu verhindern und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Aufgrund des weit fortgeschrittenen Bauzustandes und der geplanten Fertigstellungstermine
besteht zwingender Handlungsbedarf.
Seit Aufstellung des Bedarfsprogramms wurde stets davon ausgegangen, dass wegen der
gegenseitigen Abhängigkeiten Leistungen der Bauunterhaltung parallel zu investiven Maßnahmen durchgeführt werden. Es handelte sich dabei um die Instandsetzung von Bauteilen,
die letztmalig 1964 grundlegend überarbeitet wurden, wie Putzflächen und Natursteinelemente
der Fassaden und der Dächer (Dachdeckung, Konstruktion, Blitzschutz) sowie Medienkanäle
und haustechnische Installationen in den Außenanlagen (Wasser, Abwasser, Heizung, Starkund Schwachstrom, Mess-, Steuer und Regelungstechnik), die vom Grunde her ebenfalls der
investiven Maßnahme zuzuordnen sind, seinerzeit aber der baulichen Unterhaltung zugeordnet wurden.
Bauunterhaltungsmittel standen neben Mitteln für Wartung und Havarien seit Baubeginn jedoch nur für die Instandsetzung von Dach und Fassade des Wirtschaftsgebäudes zur Verfügung.
2.1 Beschreibung der Maßnahmen
Die geprüften Ergänzungsunterlagen zur BPU umfassen zusammengefasst folgende Leistungen, die den vorgenannten drei Bereichen zugeordnet und in der Kostenberechnung getrennt
nach Maßnahmen und nach Gebäuden aufgegliedert sind.
Zu I. Mehrmengen und zusätzliche Leistungen gegenüber der BPU
-
-
Ausbau und Entsorgung gesundheitsgefährdender Schadstoffe (Künstliche Mineralfasern (KMF), Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Asbest, Schimmel),
einschl. Sicherungsmaßnahmen und Analyse,
Betonschneide- und Abdichtungsarbeiten aufgrund unbekannter Bestandssituation,
horizontale Gebäudeabdichtung aufgrund der Freilegung von Kellerbereichen,
Mauerwerksertüchtigungen nach Freilegung von Wänden,
von Bestandsunterlagen abweichende Größen freigelegter Bauteile,
Schadensbeseitigung an historischen Holzbalkendecken und Dachkonstruktionen
(Schwammbefall, Holzdestruktion),
Ausbau und Entsorgung im Erdreich verborgener Bauwerksreste und kontaminierten
Erdreiches,
Brandschutztechnische Ertüchtigung von Bauteilen,
Instandsetzung von haustechnischen Versorgungskanälen im Schlossgebäude,
Änderung und Anpassung haustechnischer Anlagen in Abhängigkeit vom historischen
Bestand,
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-
Erfüllung behördlicher Auflagen (Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, Brandschutz).
Zu II. Untrennbar mit der investiven Maßnahme verbundene Leistungen
-
Sicherstellung der Befahrbarkeit und Aufstellplätze für die Feuerwehr durch Instandsetzung der im Außenbereich befindlichen Medienkanäle (Heizung und Sanitärleitungen),
Sicherstellung der haustechnischen Versorgung der Gebäude durch Instandsetzung
weiterer Medienkanäle im Außenbereich,
Tieferlegung der Heiz-Ölleitung, Instandsetzung Kabelträgersysteme und Erneuerung
des Leitungsnetzes für Starkstrom, Fernmelde- und Informationstechnik,
Sanierung des Grundleitungssystems für Regen- und Schmutzwasser,
Erneuerung der Blitzschutz- und Erderanlage Schloss, Wirtschaftsgebäude und Haus
am Wasser gemäß Risikoanalyse TÜV,
Erneuerung der Elektroanlage im Schlossgebäude gemäß TÜV-Auflage.
Zu III. Parallel erforderliche Maßnahmen
- Fassaden- und Dachinstandsetzung Schloss Nordflügel und Haus am Wasser
Die geprüften Ergänzungsunterlagen umfassen ein Gesamtvolumen von: 4.145,0 T€
2.2 Exemplarische Erläuterung einiger wesentlicher Hochbaumaßnahmen
a) Schloss, Wirtschaftsgebäude und Haus am Wasser
Mit Beginn der Abbrucharbeiten wurden im Baubestand bisher unbekannte die Gesundheit
gefährdende Schadstoffe wie KMF, PAK, Asbest und Schimmel aufgedeckt, die eine Analyse, den Ausbau, die Dekontamination und Entsorgung einschließlich Sicherungsmaßnahmen
und zusätzliche Abbruchmaßnahmen erforderlich machen.
Im Zuge der Arbeiten im Kanal unter der Treppenanlage im Treppenhaus 1 des Nordflügels
ist baubegleitend die Entfernung von Gefahrstoffen erforderlich.
b) Schlossgebäude
Die Planung sah für den Keller des Schloss-Südflügels den Abbruch der vorhandenen Sohle
und den Einbau einer weißen Wanne vor. Nach Durchführung von Sondierungsbohrungen in
der Sohle und äußerer Ausschachtung des betreffenden Gebäudeteils wurde eine bisher unbekannte Bestandssituation vorgefunden. Die vorhandene Sohle bestand aus Beton mit einer
Dicke von mehr als 1,20 m. Eine wirksame Horizontalabdichtung war nicht vorhanden. Um
das Gebäude herum befand sich eine Beton-Sauberkeitsschicht und eine unzureichende
Vertikalabdichtung.
Die Bestandssituation wurde analysiert und in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner festgestellt, dass ein Abbruch der Sohle ohne weitere Schädigung des Gebäudes nur mit extrem
großem Aufwand möglich wäre und nicht verantwortbar ist.
Zur Herstellung eines möglichst dauerhaften Zustandes ist unter Erhalt der vorhandenen
Sohle eine wannenartig geklebte bituminöse Abdichtung horizontal und vertikal innen und aussen in Zusammenhang mit einer neuen horizontalen Sperrschicht im Mauersägeverfahren
auszuführen.
Im Inneren des Gebäudes war eine bewehrte Schale vorgesetzt, die aufgrund von Korrosion
der freiliegenden Bewehrungseisen teilweise bereits abgesprengt wurde und durch aufwändige Schneidarbeiten vollständig entfernt werden muss.
Nach Demontage des Fußbodens im EG des Schlosses wurde festgestellt, dass unvorhersehbar große Dimensionen und Mengen an Betonfundamenten und Bewehrungsstahl in den
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Fundamenten eingebaut war. Hierdurch werden Schneidarbeiten erforderlich, die durch die
Bewehrungsdimensionen zusätzlich erschwert werden.
Zum Abbruch des alten Aufzugsschachtes ist die erschütterungsfreie Demontage der in den
Geschossen befindlichen Ringbalken der Rippendecken erforderlich, die nur mittels Betonsägearbeiten möglich ist und gemäß Angabe des Tragwerksplaners einschließlich Abfangungen in Geschosshöhe ausgeführt werden muss.
Die Bewehrung der Decken konnte nicht wie geplant freigelegt und eingebunden werden,
weil die Schneid-Demontage der Ringbalken dieses nicht zulässt. Es ist die Anbindung mittels neuer eingeklebter Stahlanker sowie die Anbindung einer bisher unbekannten Stahlbetonstütze in der Wand erforderlich.
Nach Demontage der Fußbodenaufbauten wurden - vermutlich bereits aus der Einbauzeit
der Decken stammende - erhebliche Rissbildungen in den Rippendecken über dem 1. und 2.
OG sichtbar, die gemäß Angabe der Tragwerksplaner mit Injektionsharz geschlossen werden
müssen, um die Deckentragfähigkeit sicherzustellen.
Die Bestandsstahlträger der Decke über EG Südflügel weichen über die gesamte Raumlänge
horizontal um 19 cm ab, so dass keine ausreichende lichte Höhe für das EG bei Einbau der
erforderlichen Deckenkonstruktion erreicht wird. Diese Höhendifferenz ging aus den Aufmaßplänen nicht hervor und konnte in der Planung nicht berücksichtigt werden. Die Träger
müssen umgelegt und neue Auflager hergestellt werden.
Aufgrund der starken Unebenheiten in der Stahlträgerlage der Decke über dem 1.OG ist ein
zusätzlicher Höhenausgleich und eine zusätzliche Schüttung in der Deckenebene erforderlich.
Mit Beginn der Zimmerarbeiten nach Öffnung der Deckenbereiche im Nordflügel wurde ein
weit größeres Schadensbild an den Konstruktionshölzern der Balkenlage über dem 2. und 3.
OG und an den Dielenböden im Bestand sichtbar. Hierzu liegt die holzschutztechnische
Nachbewertung durch einen der Gutachter vor.
Zur Sanierung und Herstellung eines dauerhaften Zustandes sind zusätzliche Demontage-,
Zimmer-, Dämm- und Fußbodenarbeiten erforderlich. Darüber hinaus erhöhen sich die Mengen der Schwammsanierung von Mauerwerk und des vorbeugenden Holzschutzes.
c) Wirtschaftsgebäude
Nach Entfernen des Putzes im Keller des Wirtschaftsgebäudes wurde festgestellt, dass das
gesamte Mauerwerk (einschl. Innenwände) extrem stark durchfeuchtet ist. Nach Herstellung
einer horizontalen Abdichtung im Mauersägeverfahren ist die Verwendung eines hochwertigen Entfeuchtungsputzes notwendig, um die Feuchtigkeitsbelastung der fertig gestellten
Räume und den Pflegeaufwand so gering wie möglich zu halten und ein Auswandern von
Salzen aus dem Mauerwerk möglich zu machen. Gegenüber einem herkömmlichen Sanierungsputz ist das Entfernen des Putzes nach einem Zeitintervall nicht erforderlich, da die
bauschädlichen Salze durch Kapillarwirkung aus dem Putz heraus transportiert werden.
Nach erfolgter Freilegung des Fußbodens OG Wirtschaftsgebäude wurde im Bestand ein
historischer Dielenboden festgestellt, der in Abstimmung mit der Denkmalpflege und dem
Nutzer aufgenommen, aufgearbeitet und wiederhergestellt wird.
d) Haus am Wasser
Für die Tragwerksplanung sind Druckfestigkeitsangaben der Decken im Haus am Wasser
erforderlich, die durch Untersuchung von Kernbohrungen ermittelt wurden.
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Mit Beginn der Ausschachtungsarbeiten für die Herstellung der Abdichtung wurden unbekannte Bauwerksfundamente und Schuttverfüllungen gefunden, die nur Handschachtung zuließen. Das Erdreich wurde als schadstoffbelastet analysiert und muss entsprechend der
Entsorgung zugeführt werden.
Die Verankerung der Ufermauer in das Haus am Wasser ist desolat und bedarf der statischen Ertüchtigung.
3. Gesamtausgaben/ Finanzierung
Bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen wurden am 01.04.2010 die
Mehrausgaben in einem Ergänzungsantrag auf Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) begründet und eine Erhöhung der Förderung
beantragt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen hat in Reaktion auf
diesen Antrag Bereitschaft geäußert, für Mehrausgaben, die im Zusammenhang mit der geförderten GRW-Maßnahme stehen, die Förderzusage zu erhöhen.
Landesmittel i.H.v. 2.459,0 T€ standen bzw. stehen beim Kapitel 1051/ 701 00 in den Haushaltsjahren 2008 bis 2011 zur Verfügung (2008: 179 T€, 2009: 68 T€, 2010: 800 T€, 2011:
1.412 T€).
Die Finanzierung der Maßnahme ist bzw. war wie folgt vorgesehen:
Neu
Gesamtinvestition gemäß geprüfter BPU
vom 5.12.2007
Bisher___
9.980,0 T€
geprüfte Ergänzungsunterlagen
vom 10.06.2010
neue Gesamtkosten
4.145,0 T€
14.125,0 T€
Gesamtfinanzierung:
Versicherungsleistungen Erstattung zum
Neuwert (1051/ 70190)
2.813,3 T€
2.813,3 T€
GRW-Mittel gemäß bisheriger Förderzusage
(1330/ 88307)
6.281,4 T€
6.281,4 T€
Zusätzliche GRW-Mittel (1330/ 88307)
(in Aussicht gestellt)
2.770,6 T€
veranschlagte Landesmittel (1051/ 70100)
2.459,0 T€
2.459,0 T€
14.324,3 T€
11.553,7 T€
Summe:
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushalts 2010/11 wurde auf der Grundlage der
vorliegenden Unterlagen und Informationen von einem Bedarf in Höhe von 2.212 T€ ausgegangen, um die Gesamtfinanzierung der Baukosten in Höhe von 9.980,0 T€ abzusichern. Bei
der Berechnung wurde irrtümlich übersehen, dass ein Teil der unmittelbar nach dem Brand
angefallenen Ausgaben, z.B. für Sicherungsmaßnahmen, rechnerisch bereits Bestandteil der
geprüften BPU war. Insoweit fand eine Doppelberücksichtigung statt. Bezogen auf die ursprünglichen Baukosten i.H.v. 9.980,0 T€ stehen deshalb 1.573,7 T€ im Haushaltsplan
2010/11 über dem von der anerkannten BPU belegten Finanzbedarf zur Verfügung. Das hat
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zur Folge, dass der mit den geprüften und festgestellten Ergänzungsunterlagen ermittelte
neue Finanzbedarf unter Berücksichtigung der zusätzlichen GRW-Mittel haushaltsmäßig abgesichert ist.
In Vertretung
Claudia Zinke
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
FINANZIERUNG FEUERSOZIETÄT
WIEDERAUFBAU SÜDFLÜGEL
zur Königstrasse
FINANZEN GA-MITTEL + EIGENANTEIL BERLIN
UMBAU UND INSTANDSETZUNG NORDFLÜGEL, WIGE, HAW
FINANZEN GA-MITTEL + EIGENANTEIL BERLIN
UMBAU KÜCHE EG MARSTALL
Ha
inb
uch
en
KEINE MASZNAHMEN
he
cke
FINANZEN GA-MITTEL + EIGENANTEIL BERLIN
AUSSENANLAGEN
KAVALIERHAUS
FINANZEN GA-MITTEL + EIGENANTEIL BERLIN
MEDIENKANÄLE
BEARBEITUNGSGRENZE
zur Waldmüllerstrasse
Brunnen
Brücke
1
7
MARSTALL
2
3
1
SCHLOSS NORDFLÜGEL (NF)
2
SCHLOSS SÜDFLÜGEL (SF)
3
VERBINDUNGSGANG (VG)
4
WIRTSCHAFTSGEBÄUDE (WIGE)
5
HAUS AM WASSER MIT ÜBERGANGSGEBÄUDE (HAW)
6
KÜCHE IM EG MARSTALL
7
MÜLLHAUS
6
BÄKE
4
PROJEKT:
SOZIALPÄDAGOGISCHES FORTBILDUNGSINSTITUT
BERLIN - BRANDENBURG
JAGDSCHLOSS GLIENICKE
5
PLANINHALT:
FINANZIERUNGSÜBERSICHT
PLANART:
LAGEPLAN
LEISTUNGSPHASE:
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
GYMNASTIKHALLE
PRÜFVERMERKE:
BAUHERR:
SENATSVERWALTUNG FÜR BILDUNG,
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
ABT. III JUGEND UND FAMILIE
BEUTHSTRASSE 6 - 8 10117 BERLIN
GLIENICKER LAKE
PROJEKTLEITUNG:
PRÜFVERMERKE:
BA STEGLITZ ZEHLENDORF VON BERLIN
ABT. BAUEN, STADTPLANUNG U. NATURSCHUTZ
SE IMMOBILIEN - FB BAUMANAGEMENT
AUF DEM GRAT 2 14195 BERLIN
PLANCODE ARCHITEKT:
DATUM:
ARCHITEKT:
MASZSTAB:
12.05.2010
ARCHITEKTEN PETERSEN
1:50
GESELLSCHAFT VON ARCHITEKTEN mbH
EINSTEINUFER 63 A 10587 BERLIN
TELEFON: 030 827 027 - 13 FAX: - 15
[email protected]
PRÜFVERMERKE:
BASISPLAN:
PLOTFILE:
FORMAT:
DIN A3
GEZ.:
SB
H/B = 297.0 / 420.0 (0.12m²)
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