GBA soll keine Anforderungen erfinden

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Spezialfachärzte: 'GBA soll keine Anforderungen erfinden'
27.06.13 09:20
Ärzte Zeitung, 27.06.2013 05:35
Spezialfachärzte
"GBA soll keine Anforderungen erfinden"
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) kommt nur langsam in Gang.
Was die niedergelassenen Ärzte genau erwartet, ist noch ziemlich unklar. Im
Interview spricht Dr. Stephan Schmitz, Vorsitzender des BNHO, über die Sorgen und
Nöte der Onkologen, die Gefahr bei Mindestmengen und wie die Bundestagswahl die
ASV beeinflussen könnte.
Das Interview führte Anno Fricke
Ärzte Zeitung: Herr Schmitz, die niedergelassenen
Onkologen werden als erste bei der ambulanten
spezialfachärztlichen Versorgung dabei sein. Wann rechnen
Sie mit dem Start der neuen Versorgungsform?
Dr. Stephan Schmitz
Stephan Schmitz: Die spannende Frage ist aus unserer
Sicht, ob bis Ende des Jahres tatsächlich eine der Anlagen in
Kraft tritt, insbesondere die Konkretisierung der besonders
schweren Verlaufsform eines gastrointestinalen Tumors. Dies
hängt sicherlich von verschiedenen Faktoren ab. Ein wichtiges
Ereignis ist natürlich auch der Ausgang der kommenden
Bundestagswahl.
Wie kann sich der Ausgang der Wahlen auf die ASV
auswirken?
Realistischerweise gehe ich davon aus, dass auch eine neue
Regierung den 116b nicht sofort ändern wird. Es gibt
Aussagen der SPD-Gesundheitspolitiker, dass sie die
Krankenhäuser wieder einseitig bevorzugen wollen. Das wäre
aber genau das Gegenteil dessen, was man mit dem neuen
116b erreichen will.
Der neue 116b soll eine neue intersektorale Struktur schaffen.
Das ist etwas völlig anderes als der Ansatz, spezialisierte
Vertragsärzte aus dem Gesundheitssystem zu verdrängen und
durch Krankenhausärzte zu ersetzen.
Niedergelassene Ärzte fürchten, dass über die
Konkretisierungen noch Mindestmengenregelungen als
Zugangshürde zur ASV aufgestellt werden.
Diese Gefahr sehe ich auch. Mindestmengen suggerieren
besonders gute Qualität. Wenn man sich aber
wissenschaftliche Arbeiten und BSG-Urteile ansieht, stellt man
fest, dass durch Mindestmengen auch Fehlanreize gesetzt
werden.
© BNHO
Vorsitzender des
Berufsverbandes der
niedergelassenen Hämatologen
und Onkologen (BNHO)
seit 1997 niedergelassen mit
einer Schwerpunktpraxis für
Hämatologie und Onkologie in
Köln
Habilitation an der Uni Köln,
ist auch Diplom-Physiker
Jahrgang 1955, verheiratet, vier
Kinder
Wenn man dann noch in Betracht zieht, dass Qualität ein polykausales Konstrukt ist und
sicherlich nicht nur auf eine Fallzahl zurückzuführen ist, dann sehen wir Mindestmengen,
zumindest in der medikamentösen Onkologie, als sehr kritisch.
Mindestmengen, die tumorentitätsbezogen sind, wären sehr problematisch. Wir behandeln in
unseren Praxen auch seltene Tumoren. Dies muss selbstverständlich fortgeführt werden, weil
wir auch diesen Patienten eine wohnortnahe kontinuierliche Betreuung ermöglichen wollen.
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Wir würden eher an Strukturqualitätskriterien arbeiten. Wir könnten damit leben, dass man
Mindestmengen für die Gesamtzahl onkologisch behandelter Patienten einführt. Insbesondere
sollte der GBA keine Anforderungen erfinden, die nur ein Krankenhaus erfüllen kann.
Spüren Sie bei Ihren Mitgliedern im Berufsverband ein Interesse an dieser Versorgungsform?
Es gibt ein großes Interesse, aber auch große Unsicherheit. Wir wissen ja immer noch nicht,
wie die Konkretisierungen in den Anlagen aussehen. Da können auch noch künstliche Hürden
aufgebaut werden. Genauso gut können aber auch Anreize zur Kooperation gesetzt werden. Je
nachdem, wo die Kollegen ihre Praxen haben, ist die Verunsicherung unter den Kollegen mehr
oder weniger groß.
Was hat die Lage der Praxen mit der ASV zu tun?
Es ist ein Unterschied, ob die Praxis in einem Ballungsgebiet mit vielen Krankenhäusern und
anderen Schwerpunktpraxen liegt, oder ob sie in einer ländlichen Region die einzige
Schwerpunktpraxis ist. Dort sehen die Onkologen die ASV ganz gelassen, denn da gibt es
schon Kooperationen.
Und da müssen diese Kooperationen auch im neuen Sektor weiterlaufen.Die Verunsicherung
ist dort größer, wo wir jetzt schon einen starken Wettbewerb aller Teilnehmer untereinander
haben, wo jetzt schon Krankenhauskonzerne sehr stark in den ambulanten onkologischen
Markt hineindrängen.
Der GBA hat sich an den Kooperationsmodellen der niedergelassenen Onkologen mit den
Kliniken orientiert. Wo erwarten Sie denn noch etwas Neues für die niedergelassenen
Onkologen?
Wir gehen davon aus, dass wir die bestehenden Kooperationen in die neue Welt des 116b
hinübertragen. Für den Patienten wird sich, glaube ich, gar nichts ändern.
Die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Praxen stellt ja heute schon sicher, dass
der Patient ohne Schnittstellen und Reibungsverluste aus einem Guss vernünftig behandelt
wird. Aber für die Nachhaltigkeit der Kooperationen und für den Aufbau neuer Kooperationen
denke ich, kann sich schon etwas ändern.
Wird sich die ASV für die Teilnehmer wirtschaftlich lohnen, oder muss noch etwas drauf
gepackt werden?
Wenn die neue Versorgungsform nur nach EBM bezahlt wird, würde ich nicht teilnehmen. Was
wir in einem ersten Schritt mindestens brauchen, ist ein unbudgetierter EBM plus die
entsprechenden Analogziffern zur Onkologievereinbarung. Was wir auch brauchen, ist eine
Honorierung der Zusatzleistungen, die in diesen Kooperationen auch jetzt schon erbracht
werden.
Wir können belegen, dass mehr als 90 Prozent aller onkologischen Schwerpunktpraxen an
Tumorkonferenzen teilnehmen. Die Tumorkonferenzen werden durch die intersektorale
Kooperation deutlich aufwändiger werden. Der Zeitaufwand für alle Kooperations-Partner im
Netzwerk zur Besprechung der Patienten und zur Qualitätssicherung ist eine neue
Aufgabenstellung. Das zu honorieren müsste eigentlich auch im Interesse der Kassen sein.
Es ist der Arzt und idealerweise das Kernteam in der neuen ASV, die den gesamten
Behandlungsprozess eines Patienten managen und steuern. Sie übernehmen damit
Budgetverantwortung, und zwar nicht nur für die drei Prozent Arzthonorar des Anteils des
Arzthonorars am Gesamtbudget, sondern auch für die anderen 97 Prozent. Das müsste unter
finanziellen Aspekten auch für die Krankenkassen ein Anreiz sein, in diese
Steuerungssystematik zu investieren.
Muss man nach den bisher bekannten Vorgaben in seine Praxis investieren?
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Noch kennen wird die Anlagen nicht. Voraussichtlich müssen niedergelassene Onkologen nicht
übermäßig viel investieren. Das Hauptinvestment ist eines in Personen.
Man sollte sich mit seinen Kooperationspartnern zusammensetzen und Fragen im Vorfeld
klären. Zum Beispiel: Wer soll Kernteamleiter werden, wer soll das übernehmen? Das heißt, im
Moment stehen Investitionen in Zeit und Engagement an, aber nicht in Maschinen.
Alle politischen Parteien sprechen davon, die Krankenhauslandschaft umpflügen zu wollen.
Was bedeutet das für das Gewicht der niedergelassenen Onkologen?
Die zunehmende Zahl der Patienten schafft eine Lücke zwischen Angebot und Nachfrage nach
onkologischen Leistungen und dem, was das System leisten kann. Und ich glaube, dass über
diese Schiene, und davon sind die Veränderungen bei den Krankenhäusern nur ein Teil, die
niedergelassenen Spezialisten wieder an Bedeutung gewinnen können.
Wir müssen nur dafür sorgen, dass das Modell niedergelassener, spezialisierter Vertragsarzt
weiter besteht, und damit meine ich nicht nur die Onkologie.
Kann die Regelversorgung unter der ASV leiden?
Ich sehe keine Gefahr. Erstens ist die ASV eine kleine Pflanze, von der man sehen muss, ob
sie überhaupt blühen wird. Sie wird am Anfang keinen relevanten Anteil an der Versorgung
aller onkologischen Patienten erhalten. Aber das ist nicht das Hauptargument.
Wir haben auch jetzt schon zwei Systeme, wie wir Patienten behandeln. Wir behandeln Privatund Kassenpatienten. Und wir können belegen, dass es in unseren Praxen keine Unterschiede
gibt. Das haben uns die Ergebnisse einer Umfrage unter 13 000 Patienten bestätigt.
Und wenn es dabei keine Unterschiede gibt, wird es auch zwischen ASV- und Nicht-ASVPatienten keine geben.
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