Die neuen Prozessgesetze Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 1 Ziel «tour d’horizont» Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 2 Die neuen Prozessgesetze Inhalt 5’ 15’ 20’ 20’ Vorstellung der Referenten Einleitung Die neue Zivilprozessordnung Die neue Strafprozessordung Pause 20’ 30’ Das aargauische VRPG Das Jugendstrafrecht und der Jugendstrafprozess Fragen Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 3 Die neuen Prozessgesetze Kenad Melunovic, lic. iur. Rechtsanwalt *1977 in Interlaken aufgewachsen in Aarau, wohnhaft in Suhr Alte Kantonsschule besucht von 1994-1998 Schwerpunkt: Strafverteidigung Ersatzrichter am Verwaltungsgericht (Obergericht) des Kantons Aargau Untersuchungsrichter am Militärgericht 5 Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 4 Die neuen Prozessgesetze Ralph Schilknecht, lic. iur. Rechtsanwalt und Mediator SDM *1962 in Luzern aufgewachsen in Luzern, wohnhaft in Oberentfelden 17-jährige Berufserfahrung im Aargau an Gerichten und in der Verwaltung Schwerpunkt: Familien- und Erbrecht Mediator SDM Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 5 Die neuen Prozessgesetze Einleitung Staat Strafrecht (StGB, SVG etc.) und Strafverfahren Bürger Dienstag, 9. November 2010 Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren Zivilrecht (ZGB/OR) Zivilprozess Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau Bürger 6 Die neuen Prozessgesetze Die neue Zivilprozessordnung (ZPO)– ein Überblick 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Allgemeines Ablauf des Verfahrens Schlichtungsverfahren und Mediation Zuständigkeiten Maximen Verfahrensarten Rechtsmittel Fragen / Diskussion Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 7 Die neuen Prozessgesetze Allgemeines Bedeutung und Stellung in der Rechtsordnung Bisher: kantonales Recht, neu: bundesrechtliche Kodifikation Kantonale Gerichtsorganisation bleibt Wer macht was im Zivilprozess? Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 8 Die neuen Prozessgesetze Verfahrensablauf (ordentliches Verfahren) Schlichtungsverfahren oder Mediation Anhängigmachung der Klage mit einfachem oder doppeltem Schriftenwechsel Instruktionsverhandlung mit Vergleichsgesprächen Hauptverhandlung Beweisabnahme Schlussverhandlung Entscheidfällung Rechtsmittelverfahren Vollstreckung Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 9 Die neuen Prozessgesetze Schlichtungsverfahren und Mediation Sinn, Ablauf und Ergebnis des Schlichtungsverfahrens Was ist Mediation? Mediation in der ZPO Ziel und Ergebnis Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 10 Die neuen Prozessgesetze Zuständigkeiten Ordentliche Gerichte erster Instanz: Bezirksgerichte, Gerichtspräsidien Rechtsmittel: Obergericht Besondere Gerichte: Arbeitsgerichte und Handelsgericht Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 11 Die neuen Prozessgesetze Maximen Dispositionsmaxime Verhandlungsmaxime Eingeschränkte Untersuchungsmaxime (erweiterte richterliche Fragepflicht Im Arbeits- und Mietrecht) Offizial- und Untersuchungsmaxime (Eheverfahren und Kinderbelange) Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 12 Die neuen Prozessgesetze Verfahrensarten Ordentliches Verfahren (Grundtypus) Vereinfachtes Verfahren (Art. 243 Abs. 2) - «Alltagsprozesse» Summarisches Verfahren (Art. 248 ff.) Beschleunigtes Verfahren (im materiellen Recht) Besondere eherechtliche Verfahren (Art. 271 ff. ) Verfahren betreffend Kinderbelange in familienrechtlichen Angelegenheiten (Art. 295 ff.) Verfahren bei eingetragener Partnerschaft (Art. 305 ff.) Exkurs: Rechtsschutz in klaren Fällen Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 13 Die neuen Prozessgesetze Rechtsmittel Berufung (Art. 308 ff. ZPO) Beschwerde (Art. 319 ff. ZPO) Revision (Art. 328 ff. ZPO) Erläuterung (Art. 334 ZPO) Berichtigung (Art. 334 ZPO) Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 14 Die neuen Prozessgesetze Fragen? Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 15 Die neuen Prozessgesetze Die neue Strafprozessordnung (StPO)– ein Überblick 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Allgemeines Ablauf des Strafverfahrens Maximen Vorverfahren (Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren) Hauptverfahren Rechtsmittel Das Strafbefehlsverfahren Fragen / Diskussion Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 16 Die neuen Prozessgesetze Allgemeines öffentliches Recht teilweise Verfassungsrecht Bezug zum materiellen Strafrecht Berührungspunkte zum Verwaltungsrecht Analogon zum Zivilprozessrecht Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 17 Die neuen Prozessgesetze Allgemeines Inkrafttreten: 1.1.2011 Ersetzt die 26 kantonalen Strafprozessordnungen und den Bundestrafprozess (BStP) Von der Vereinheitlichung ausgenommen sind: der Militärstrafprozess das Verwaltungsstrafverfahren Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 18 Die neuen Prozessgesetze Maximen Staatliches Strafmonopol Offizialmaxime Strafprozessuales Legalitätsprinzip Untersuchungsgrundsatz Beschleunigungsgebot Unschuldsvermutung («in dubio pro reo»; Untersuchungshaft) Anklagegrundsatz Ne bis in idem (Verbot der doppelten Strafverfolgung) Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 19 Die neuen Prozessgesetze Vorverfahren (Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren) Kein Untersuchungsrichter Die Staatsanwaltschaft leitet die polizeilichen Ermittlungen Die Staatsanwaltschaft führt die Untersuchung und erhebt die Anklage Als Gegengewicht: ausgebaute Verteidigungsrechte und unabhängige Zwangsmassnahmengerichte Exkurs: «Anwalt der ersten Stunde» Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 20 Die neuen Prozessgesetze Polizeiliche Ermittlung, Ermittlungsverfahren Ausgelöst durch Strafanzeige Privater oder eigene Wahrnehmungen der Polizei und anderer Behörden Fahndung nach dem Täter, andern Personen und Sachen (z.B. Diebesgut) Sicherung «vergänglicher» Beweise (Befunde am Tatort, erste Einvernahme, Blutprobe etc.) Abklärung, ob genügend Anhaltspunkte für die Durchführung eines Strafverfahrens gegen eine bestimmte Person vorliegen Wird durchgeführt durch Polizei unter der Leitung des StA oder der Untersuchungsbehörden Ergebnis: Nichtanhandnahme der Untersuchung oder Eröffnung einer Voruntersuchung Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 21 Die neuen Prozessgesetze Untersuchung/Voruntersuchung Ist die Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens Setzt ein, wenn eine best. Person einer best. Straftat verdächtigt wird Abklärung der rechtlichen Elemente und der subjektiven Seite der Straftat In diese Phase fällt auch das Schwergewicht der Beweiserhebungen Wird durchgeführt durch die Staatsanwaltschaft Ergebnis: Abschluss der Voruntersuchung Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 22 Die neuen Prozessgesetze Anklageerhebung Prüfung der Untersuchungsresultate Ergebnis: Anklageerhebung durch Staatsanwalt Anklageerhebung erfolgt durch Einreichung der Anklageschrift Anklageprüfung Vorprüfung durch urteilendes Gericht oder andere Behörde zum Schutze des Angeklagten Ergebnis: Anklagezulassung oder -nichtzulassung (= Einstellung) Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 23 Die neuen Prozessgesetze Hauptverfahren Beurteilung von Straftaten (Unabhängigkeit; keine Beweiserhebungen vor Gericht) Räumliche Zuständigkeit nach kantonalem Recht Sachliche Zuständigkeit nach kantonalem Recht Bezirksgericht oder Gerichtspräsident Entscheid: Frei- oder Schuldspruch Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 24 Die neuen Prozessgesetze Hauptverfahren Hauptverhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht - Behandlung von Vorfragen - Verlesen der Anklageschrift - Befragung des Angeklagten zur Person und zur Sache - Abnahme von Beweisen - Parteivorträge - Urteilsberatung - Urteilseröffnung (Freispruch oder Verurteilung) Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 25 Die neuen Prozessgesetze Rechtsmittel Beschwerde Berufung Revision Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 26 Die neuen Prozessgesetze Das Strafbefehlsverfahren 90 % aller Strafverfahren Möglich bei Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen bzw. gemeinnütziger Arbeit von maximal 720 Stunden Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 27 Die neuen Prozessgesetze Exkurs: Das abgekürzte Verfahren Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 28 Die neuen Prozessgesetze Fragen? Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 29 Die neuen Prozessgesetze Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) 1. 2. 3. 4. Grundsätze Systematik neues VRPG Rechtsschutz Fragen / Diskussion Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 30 Die neuen Prozessgesetze Grundsätze des Verwaltungs(verfahrens)rechts Gesetzmässigkeit Öffentliches Interesse Verhältnismässigkeit Rechtsgleichheit Treu und Glauben Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 31 Die neuen Prozessgesetze Systematik des VRPG §1 Geltungsbereich §§ 2 – 6 Materielles Verwaltungsrecht §§ 7 – 37 Allgemeine Verfahrensvorschriften Verkehr mit Behörden Zuständigkeit und Konflikte Amts- und Rechtshilfe Offizialmaxime / Verfahrenseinleitung Parteien Vertretung Ausstand Untersuchungsgrundsatz Vergleich Rechtliches Gehör Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 32 Die neuen Prozessgesetze Systematik des VRPG §§ 38 – 69 Rechtsschutz Rechtsbehelfe Aufsichtsanzeige Wiedererwägung Rechtsmittel Einsprache Allgemeine Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren Verwaltungsbeschwerde Gerichtliche Beschwerde (Spezialverwaltungsgerichte, Versicherungs- und Verwaltungsgericht) Verwaltungsrechtliche Klagen (Spezialverwaltungsgerichte, Versicherungs- und Verwaltungsgericht) Wiederaufnahme Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 33 Die neuen Prozessgesetze Systematik §§ 70 – 75 Abstrakte Normenkontrolle §§ 76 – 83 Vollstreckung §§ 84 – 85 Schluss- und Übergangsbestimmungen Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 34 Die neuen Prozessgesetze Rechtsschutz Verwaltungsrechtliche Klagen Einsprache Verwaltungsbeschwerde Verwaltungsgerichtsbeschwerde Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 35 Die neuen Prozessgesetze Fragen? Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 36 Die neuen Prozessgesetze Jugendstrafrecht und Strafprozessrecht 1. Grundsätze des materiellen Jugendstrafrechts 2. Jugendstrafprozessordnung – ein Überblick 3. Fragen / Diskussion Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 37 Die neuen Prozessgesetze Das materielle Jugendstrafrecht (JStG) – Grundsätzliches Ein neues Gesetz in Kraft seit 1.1.2007 für Jugendliche von 10-18 Jahren Klare Trennung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht Ausbau des Massnahmensystems Annäherung an den Kinderschutz Annäherung des Jugendstrafrechts an das Erwachsenenstrafrecht im Bereich schwerer Straftaten (4 Jahre FS für Jugendliche ab 16 Jahre) Individualprävention und Erziehungsgrundsatz Ziel: auf den rechten Weg zurückbringen Mittel: Erziehung bzw. erzieherische Massnahmen (Art. 2 Abs. 1) Verhältnis zwischen Strafen und Massnahmen Dualistisch-vikariierendes System (Strafen und Massnahmen nebeneinander, Primat der Massnahme, welche bei erfolgreichem Abschluss Strafe ersetzt) Nur wenn keine besonderen Erzeihungs- und Behandlungsbedürfnisse vorliegen, Strafe alleine. Mediation als neues Institut Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 38 Die neuen Prozessgesetze Das materielle Jugendstrafrecht (JStG) – Grundsätzliches Die Schutzmassnahmen des JStG Erziehungsmassnahme und besondere Behandlung Weitgehende Anpassung and die Kindesschutzmassnahmen des ZGB Aufsicht Persönliche Betreuung Ambulante Behandlung Kombination der Massnahmen möglich Unterbringung (bei Privatpersonen oder in entsprechenden Einrichtungen, offen oder geschlossen) Probleme: Beendigung der Schutzmassnahmen mit dem 22. Lebensjahr (Art. 19 Abs. 2) Keine adäquate Sanktion für schwerste Delikte Mildere und kürzere Strafen dank Massnahmeverweigerung Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 39 Die neuen Prozessgesetze Das materielle Jugendstrafrecht (JStG) – Grundsätzliches Die Strafen des JStG Verweis (= förmliche Missbilligung der Tat, Art. 22 Abs. 1) Persönliche Leistung zu Gunsten sozialer Einrichtungen (neu: Kurse und Programme) Busse (nach Vollendung des 15. Lebensjahres) Freiheitsstrafe nach Vollendung des 15. Lebensjahres (1 Tag bis zu einem Jahr) Neu: Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren für über 16-jährige Jugendliche ( Art. 25 Abs. 2) Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 40 Die neuen Prozessgesetze Die Jugendstrafprozessordnung – Eigenheiten und Grundsätze Erziehungsmodell (Art. 4 Abs. 1) JStPO als lex specialis zur StPO (Art. 3 Abs. 2) Individualisierung des Jugendstrafverfahrens Abklärung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 2 und Art. 9 JStG) Recht auf Äusserung und Anhörung (Art. 4 Abs. 2 JStPO) Einbeziehung der Eltern (Art. 4 Abs. 4 JStPO) Spezifisches Opportunitätsprinzip (Art. 4 Abs. 3) Grosser Ermessensspielraum bei der Wahl der Sanktion bzw. Kombination. Beschleunigungsgebot (Art. 5 Abs. 1 StPO) Spezialisierte Jugendstrafbehörden Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 41 Die neuen Prozessgesetze Jugendstrafprozessordnung – Gang des Verfahrens Zentrale, für den ganzen Kanton zuständigen Jugendanwaltschaft mit Sitz in Aarau Keine weiteren Untersuchungsbehörden (Abschaffung der Schulpflegen!, aStPO 13) Strafverfolgungsbehörden Polizei Jugendanwaltschaft (analog Staatsanwaltschaft, benachrichtigt Eltern, erziehungsbefugte Personen, Zivilbehörden und di Schulbehörden, wenn Strafverfahren wegen Verbrechen oder Vergehen eingeleitet wurde; nicht bei Übertretungen!) Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 42 Die neuen Prozessgesetze § 15 Information an Schulbehörden 1 Wird gegen eine Schülerin oder einen Schüler ein Jugendstrafverfahren wegen Verbrechen oder Vergehen eingeleitet, informiert die Jugendanwaltschaft die zuständige Schulleitung, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Die Schulleitung ist über Verfahrenseröffnung, ambulante oder stationäre Abklärungen, Anordnung vorsorglicher Schutzmassnahmen und sämtliche verfahrensabschliessende Entscheide in Kenntnis zu setzen. 2 Die Schulleitung bestimmt aufgrund der Umstände des Einzelfalls, in welchem Umfang die ihr bekannt gegebenen Daten an Lehrpersonen weiterzugeben sind. 3 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten zu Aufbewahrung und Vernichtung der Daten durch Verordnung. Die neuen Prozessgesetze Fragen? Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 44 Die neuen Prozessgesetze Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit… Dienstag, 9. November 2010 Vortrag für die Lehrerschaft der Alten Kantonsschule Aarau 45