_ Bilateraler Fremdsprachenassistenzaustausch 2016/2017 Einsatz

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Sonnensteinstraße 20
4040 Linz
Direktionen
der allgemein bildenden höheren Schulen,
der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen,
der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und
der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik –
Kolleg für Sozialpädagogik
Bearbeiter:
Hr. Niederhammer
Tel: 0732 / 7071-2192
Fax: 0732 / 7071-2170
E-Mail: [email protected]
in Oberösterreich
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vom
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vom
B9-4/1-2016
05.01.2016
Bilateraler Fremdsprachenassistenzaustausch 2016/2017
Einsatz der ausländischen Assistent/innen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Zuge des bilateralen Fremdsprachenassistenzaustauschs ist im Schuljahr 2016/17 die
Zuweisung von Fremdsprachenassistent/innen aus Belgien, Frankreich, Großbritannien,
Italien, Kroatien, Republik Irland, Russland, Schweiz, Slowenien, Spanien und USA an
allgemein bildende höhere und berufsbildende mittlere und höhere Schulen sowie
Bildungsanstalten für Sozialpädagogik vorgesehen.
Alle Bedarfsmeldungen für Assistent/innen (auch Verlängerungsansuchen) werden nur mehr
über das Online-System www.weltweitunterrichten.at entgegengenommen.
Eine Antragstellung für das Schuljahr 2016/17 ist ab sofort im Online-System des BMBF
unter www.weltweitunterrichten.at möglich
Die Ansuchen um eine/n Assistentin/en sowie Verlängerungsanträge müssen bis spätestens
Mittwoch, 10. Februar 2016 im Online-System registriert worden sein.
Verlängerungsansuchen der Assistent/innen:
Auch die Ansuchen der Assistent/innen um eine Verlängerung werden nur mehr über das
Online-System (bis spätestens 10. Februar 2016) entgegengenommen. Der
Verlängerungsantrag ist von der/dem Assistentin/Assistenten im Online-System unter
www.weltweitunterrichten.at auszufüllen. Wenn ein/e Assistent/in diesen Antrag ausgefüllt
hat, erhalten die Schulen der/des Assistentin/Assistenten den Antrag und müssen ihren Teil
im Online-System ausfüllen (Stammschule UND Mitverwendung) und an den LSR
weiterleiten.
ACHTUNG:
Ein Verlängerungsantrag eines/einer Assistenten/Assistentin ersetzt das
Ansuchen um eine/n Assistenten/Assistentin nicht. Die Ansuchen um Assistent/
innen müssen von den Schulen jedes Jahr neu eingereicht werden.
DVR.0064351
http://www.lsr-ooe.gv.at
Parteienverkehr Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Mit freundlichen Grüßen
Für den Amtsführenden Präsidenten
Dr. Sonnberger
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