2017-07-18 - Gemeinde Anzing

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Gemeinde Anzing
I/024-06 W
Seite 240
Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017
im Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 1, Beginn 19.00 Uhr
Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen. Es erscheinen die unten aufgeführten Mitglieder.
Der Ausschuss ist damit beschlussfähig.
Franz Brummer
Reinhardt Friedrich
-Reinhard Oellerer
Josef Reither
Rupert Strasser
Entschuldigt fehlte:
- Bernhard Haimmerer (Vertreter Florian Alte)
Vertreter der Presse:
--
Vorsitzender
Schriftführer
I.A.
Florian Alte
Zweiter Bürgermeister
Wimmer
Verw.Amtsrat
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017
Seite 241
Tagesordnung
1.
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom
20.06.2017 *
2.
Müller Volker; Ringstraße 5 und 5 a; Carportneubau mit Gabionenwand und
Unterkellerung der bestehenden Garagen *
3.
Vodermeier Josef jun., Garkofen 3; Umbau und Nutzungsänderung des bestehenden
Wohnhauses, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Aufstellen eines
mobilen Hühnerstalls
4.
Springer Josef und Christine; Errichtung eines landwirtschaftlichen Aussiedlerhofs mit
Bullenstall, Bergehalle und Maschinenhalle nordwestlich von Anzing auf den Flurstücken
Nrn. 707, 707/2, 708 und 709
5.
Silberhorn Sandra und Harrer-Silberhorn Robert; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung
eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück
Frotzhofen, Kirchenweg 31*
6.
Kretschmann Katja und Rüdiger; Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem
Grundstück Zugspitzring 40; Tektur *
7.
APA GmbH & Co. KG: Errichtung eines Hotels mit Tiefgarage auf dem Grundstück
Hirnerstraße 2, Alte Post
8.
Schechtl Viktor; Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück
Flurstraße 21 *
9.
Grundschule Anzing; Vergabe von Bodenbelagsarbeiten *
10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben
* = Beschluss
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017
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TOP 1
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom
20.06.2017
Beschluss: 6:0
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 20.06.2017 wird
genehmigt.
TOP 2
Müller Volker, Ringstraße 5 und 5 a; Carportneubau mit Gabionenwand und
Unterkellerung der bestehenden Garage
Vortrag:
Der Antragsteller beantragt eine bauaufsichtliche Genehmigung für einen Carport mit einer
Fläche von 6,00 x 6,40 m, dessen Wände als Gabionen ausgeführt sind und für eine
unterkellerte Garage mit einer Fläche von rund 17 m².
Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1959 kann zur Beurteilung nicht mehr herangezogen
werden. Das Vorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen.
Bei der Vorberatung in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 20.06.2017 wurde die
Meinung vertreten, dass die Gabionen auch als Einfriedung angesehen werden könnten. Es sei
außerdem fraglich, ob das bereits vorhandene Gebäude zur öffentlichen Verkehrsfläche hin
ordentlich eingegrünt werden kann. Die als Carport bezeichnete Konstruktion könne dann
hingenommen werden, wenn diese zur öffentlichen Verkehrsfläche ausreichend begrünt wird.
Der Bauausschuss fasste hierzu in seiner letzten Sitzung folgenden Beschluss:
Den Mitgliedern des Bauausschusses wird Gelegenheit gegeben, Ortsbesichtigungen
vorzunehmen. Die Entscheidung über diesen Antrag ist vom Bauausschuss in seiner Sitzung
vom 18.07.2017 zu treffen.
Nach dem Sachvortrag des Vorsitzenden wird über diese Angelegenheit ausführlich beraten.
Dabei wird im Hinblick auf die zahlreichen Nebengebäude um Auskunft gebeten, welche
baulichen Anlagen genehmigt sind und ob der Versiegelungsgrad noch hinnehmbar ist.
Die Verwaltung wird diese Fragen klären.
Beschluss: 6:0
Dem Vorhaben wird nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird verweigert.
Bei Vorlage eines erneuten Bauantrags ist eine Ortsbesichtigung unter Beteiligung des
Landratsamtes, des gemeindlichen Bauamts und des Bauwerbers vorzunehmen.
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017
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TOP 3
Vodermeier Josef jun., Garkofen 3, 85646 Anzing, Umbau und Nutzungsänderung des
bestehenden Wohnhauses, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und
Aufstellen eines mobilen Hühnerstalls
Vortrag:
Das Erdgeschoß des bestehenden Wohnhauses soll künftig betrieblichen Zwecken dienen.
Neben einem 20,5m² großen Hofladen sollen auch ein Sortierraum für Eier und ein Büro
eingebaut werden. Die gewerbliche Nutzfläche ist mit 90,4 m² angegeben.
Das Obergeschoß soll weiterhin von Herrn Josef Vodermeier sen. bewohnt werden. Die
bestehende Wohnung soll umgebaut und renoviert werden. Die Wohnfläche beträgt rund 118
m².
Für das landwirtschaftliche Gebäude Garkofen 3 sollen sechs Kfz-Stellplätze angelegt werden.
Ca. 50 m südöstlich des bestehenden Wohnhauses ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit
Garage vorgesehen. Das Hauptgebäude soll ebenerdig und mit einer Größe von 20,20 m x 8 m
und einem Satteldach mit einer Neigung von 22° ausgeführt werden. Die Wohnfläche ist mit
139 m² eingeplant. Die erforderlichen Stellplätze sollen mit einer Doppelgarage gesichert
werden.
Der Antragsteller plant außerdem auf seinem 85.538 großen Flurstück Nr. 2946 südlich von
Garkofen einen weiteren mobilen Hühnerstall mit einer Grundfläche von 28 m² aufzustellen.
Das sogenannte Hühnermobil soll nach jeweils 14 Tagen einen anderen Standort erhalten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Beschreibung des Herstellers verwiesen. Das
Hühnermobil kann bis zu 352 Legehennen aufnehmen.
Beschlussvorschlag: 6:0
Den beantragten Vorhaben, die im Außenbereich ausgeführt werden sollen, wird zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die
bestehende Wasserleitung des gKu VE München-Ost. Das Abwasser ist über die Kanalisation
des gKu VE München-Ost zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße.
TOP 4
Springer Josef und Christine; Errichtung eines landwirtschaftlichen Aussiedlerhofs mit
Bullenstall, Bergehalle und Maschinenhalle nordwestlich von Anzing auf den Flurstücken
Nrn. 707, 707/2, 708 und 709
Vortrag:
Mit diesem Vorhaben befasste sich zuletzt der Gemeinderat in seinen öffentlichen Sitzungen
vom 03.01.2017 und 07.02.2017.
Zunächst wurde dem Antrag auf Vorbescheid am 03.01.2017 zugestimmt und das gemeindliche
Einvernehmen wird erteilt. Damals war davon auszugehen, dass die verkehrliche Erschließung
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017
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über die unbefestigte Gemeindeverbindungsstraße Anzing - Ranharting erfolgen kann. Nach
einer näheren Prüfung der exakten Lage musste festgestellt werden, dass die Straßentrasse
teilweise erheblich außerhalb der rechtlichen Grenzen liegt. Nach Klärung der Sach- und
Rechtslage zusammen mit den zuständigen Vertretern des Bayerischen Gemeindetags musst
festgestellt werden, dass die Erschließung gegenüber den ursprünglichen Erkenntnissen
tatsächlich nicht gesichert ist. Der Gemeinderat nahm deshalb den positiven Beschluss in seiner
Sitzung vom 07.02.2017 zurück.
Am 11.07.2017 ging bei der Gemeinde ein Bauantrag zur Errichtung eines Bullenstalles
(60 m x 30 m), einer Bergehalle (70 m x 35 m) und einer Maschinenhalle (40 m x 25 m) ein.
Beschlussvorschlag: 6:0
Dem Vorhaben wird grundsätzlich zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der
Maßgabe erteilt, dass die Erschließung von der Kreisstraße EBE 1 und über die
Gemeindeverbindungsstraße Nr. 42 von der EBE 1 zur Gemeindegrenze Vaterstetten erfolgt
und rechtlich gesichert ist. Die Nachweise sind dem Landratsamt sobald als möglich
vorzulegen.
Nach Auskunft der Wasserversorgung Anzing-Forstinning kann die Wasserversorgung
sichergestellt werden. Vom Antragsteller ist mit der Wasserversorgung eine
Sondervereinbarung abzuschließen. Die anfallenden Kosten, auch die für den Bereich der
öffentlichen Straße, sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Bis zur Sitzung des Gemeinderats ist die Lage der Drainageleitungen und der Schächte zu
ermitteln, die von Froschkern über landwirtschaftliche Flächen zum Eglsee führen.
Beim gKu VE München Ost ist anzufragen, ob die im öffentlichen Weg verlegte Druckleitung
einem erhöhten Fahrverkehr standhält.
TOP 5
Silberhorn Sandra und Harrer-Silberhorn Robert; Antrag auf Vorbescheid zur
Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen auf dem
Grundstück Frotzhofen, Kirchenweg 31
Vortrag:
Der Vorsitzende hält Sachvortrag.
Im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid ist zu klären, ob auf dem Grundstück Kirchenweg
31 ein weiteres Wohnhaus mit zwei Wohnungen errichtet werden kann. Zunächst war die
Errichtung eines ebenerdigen Walmdachbungalows angedacht.
Das Grundstück liegt innerhalb eines Bebauungsplans aus dem Jahre 2002, der keine weitere
Bebauung zulässt. Zur Errichtung eines weiteren Wohnhauses soll die vorhandene Garage
abgebrochen werden. Zur Beurteilung wurden zwei alternative Vorschläge vorgelegt.
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Nach Mitteilung des Landratsamtes Ebersberg vom 12.07.2017 kann die Zulässigkeit einer
weiteren Bebauung nur im Rahmen eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans
festgestellt werden
Beschluss: 6:0
Dem Vorhaben wird nicht zugstimmt. Eine Änderung des Bebauungsplans wird abgelehnt.
Von der Verwaltung sind Gespräche mit der Bauwerberin anzuregen.
Die Planung in Ortsrandlage erscheint übertrieben groß. Der Baukörper in Ortsrandlage ist
niedrig zu halten und möglichst nahe an der vorhandenen Bebauung zu platzieren. Die sozialen
Aspekte des Antrags sind gebührend zu beachten.
TOP 6
Kretschmann Katja und Rüdiger; Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf
dem Grundstück Zugspitzring 40; Tektur
Vortrag:
Für das im Bau befindliche Wohngebäude liegt eine Baugenehmigung des Landratsamtes
Ebersberg vom 21.03.2017 vor. Mit der am 07.07.2017 eingegangenen Tektur sollen
abweichend von den Regelungen des Bebauungsplans folgende Änderungen vorgenommen
werden:
-
-
Das Dach des überdachten Kfz-Stellplatzes und das an der Nordseite des Gebäudes
weitergeführte Dach soll eine anthrazitfarbene Eindeckung erhalten. Der Bebauungsplan
sieht ziegelrote, kleinteilige Dachplatten vor.
Auf der Südostseite des Grundstücks soll eine 8,70 m lange und zwei Meter hohe
Einfriedung errichtet werden. Der Bebauungsplan sieht in Bodennähe offene
Staketenzäune mit einer maximalen Höhe von 0,90 m vor.
Auf die Begründung der Antragsteller wird Bezug genommen.
Wie aus der Luftbildaufnahme zu erkennen ist, sind im gesamten Baugebiet die Dächer mit
ziegelroten Dachplatten gedeckt. Ein zwingender Grund für die Verwendung einer
anthrazitfarbenen Dacheindeckung ist nicht zu erkenne, da für das Dach des Hauptgebäudes
ziegelrote, kleinteilige Platten verwendet werden.
Die Errichtung einer zwei Meter hohen Einfriedung in Fortführung des überdachen KfzStellplatzes würde zu einer insgesamt 15 m langen Gesamtkonstruktion an der Grenze führen.
Entsprechende Abweichungen wurden in diesem Baugebiet noch nicht ausgeführt.
Eine Zustimmung könnte zu weiteren nicht mehr abgrenzbaren Bezugsfällen führen. Dem
Antrag sollte deshalb nicht zugestimmt werden.
Beschluss: 6:0
Dem vorgelegten Tekturantrag wird insoweit zugestimmt, wie dies die Eindeckung der im
Vortrag näher beschriebenen Dachfläche mit anthrazitfarbenen Dachplatten betrifft. Einer
entsprechenden Befreiung wird zugstimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird hierfür
erteilt.
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Für die Errichtung einer zwei Meter hohen Sichtschutzwand wird das gemeindliche
Einvernehmen verweigert.
TOP 7
APA GmbH & Co. KG: Errichtung eines Hotels mit Tiefgarage auf dem Grundstück
Hirnerstraße 2, Alte Post
Vortrag:
Mit dieser Angelegenheit befasst sich der Bauausschuss zuletzt in seiner Sitzung vom
20.06.2017.
Beantragt wird die Errichtung eines Viersternehotels mit Seminarräumen und 13 Zimmern, das
als Anbau an das denkmalgeschützte Gebäude der vormaligen „Alten Post“ entstehen soll. Am
12.07.2017 legt die Antragstellerin eine überarbeitete Planung mit geänderten Außenfassaden
vor.
Das Gebäude soll eine Gesamtlänge von 19,55 m und eine maximale Breite von 12,71 m
erhalten und zum bestehenden Gebäude mit einem verglasten Treppenhaus abgesetzt werden.
Der Baukörper soll eine Wandhöhe von ca. 7,50 m und eine maximale Höhe von 13,11 m
erhalten. Die maximale Höhe des Neubaus ist 3,73 m niedriger als der First des Altbaus mit
16,89 m. auf den ursprünglich angedachten Glasgiebel wird verzichtet. Dadurch entsteht eine
weitere Dachterrasse, die begrünt werden soll.
Nach den Forderungen des Landesamtes für Denkmalpflege vom 25. Januar 2017 ist der
Neubau deutlich vom Altbau abzusetzen und darf nicht dieselben Fenster, wie der Altbau
erhalten. Die Firsthöhe soll unterschiedlich zum Altbau sein; der Anbau muss nicht zwingend
ein Satteldach erhalten. Die Neigung des nichtgleichschenkeligen Satteldachs soll ca. 53°
betragen.
In der Tiefgarage sollen durch ein Lift-Parksystem auf zwei Ebenen 16 Parkplätze erstellt
werden. In der untersten Ebene soll ein Wellness-Bereich mit einer Fläche von 103,3 m²
entstehen. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll über eine Rampe östlich des Hotels erfolgen.
Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind je Zimmer ein Stellplatz, und damit insgesamt
13 Stellplätze zu errichten. Für das Personal entsteht ein zusätzlicher Bedarf von 10 vom
Hundert.
Der Vorsitzende hält Sachvortrag. Er gibt dem anwesenden planenden Architekten Gelegenheit,
die Planung und insbesondere die Gestaltung der Fassaden zu erläutern.
Von Mitgliedern des Bauausschusses wird die Meinung vertreten, dass es von Vorteil gewesen
wäre, wenn die Fassadengestaltung vorweg mit dem Landratsamt und dem Landesamt für
Denkmalschutz abgestimmt worden wäre. Dabei wird auch die Auffassung vertreten, dass die
Außenfassade des Neubaus entsprechend der Fassade des Altbaus gestaltet werden sollte.
Nach einer ausführlichen Beratung über die Gestaltung der Außenfassade lässt der Vorsitzende
über den von der Verwaltung erstellen Beschlussvorschlag abstimmen.
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017
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Beschlussvorschlag:
Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die
bestehende Wasserleitung der Wasserversorgung Anzing-Forstinning. Das Abwasser ist über
die Kanalisation des gKu VE München-Ost zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer
öffentlichen Straße.
Von der Antragstellerin ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob das Kellergeschoß des zu
errichtenden Gebäudes gegen aufsteigendes bzw. drückendes Wasser zu sichern ist.
dafür 3 Stimmen; dagegen 3 Stimmen.
Der Beschlussvorschlag an den Gemeinderat ist damit abgelehnt.
TOP 8
Schechtl Viktor; Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück
Flurstraße 21
Vortrag:
Der Antragsteller beabsichtigt einen Bauantrag für das vorgenannte Grundstück einzureichen.
Im Vorfeld bittet er um Klärung folgender Fragen:
- Kann die vorgesehene Garage mit einem Flachdach ausgeführt werden.
- Kann das Flachdach als Dachterrasse genutzt werden.
- Kann das Dach auch im Bereich der Garage so wie im unteren Teil des Hauses geführt
werden. Das Haus hat dann einfach eine durchlaufende Pfette.
Auf den beigefügten Lageplan wird Bezug genommen.
Auf einen vergleichbaren Antrag, für den eine Genehmigung des Landratsamtes vom Mai 2017
vorliegt, wird Bezug genommen.
Beschluss: 6:0
Mit den Änderungswünschen besteht Einverständnis. Soweit die Änderungswünsche dem
Bebauungsplan widersprechen, sind mit dem Bauantrag Anträge auf Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans beizufügen. Eine Vorlage des Bauantrags im
Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nur dann möglich, wenn der Antrag den Regelungen
des geltenden Bebauungsplans entspricht.
TOP 9
Grundschule; Vergabe der Bodenbelagsarbeiten
Vortrag:
Die Bodenbelagsarbeiten wurden im beschränkten Angebotsverfahren ausgeschrieben. Es
wurden sechs geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin am
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017
Seite 248
14.07.2017 lagen zwei Angebote vor. Alle Angebote wurden von der Ai1-Baumanagement
GmbH aus Anzing fachtechnisch, rechnerisch und sachlich geprüft.
Das wirtschaftlichste Angebot über 25.068,59 Euro hat die Firma Straehuber aus Dorfen
abgegeben. Die Ai1-Baumanagement GmbH schlägt nach sorgfältiger Prüfung der Angebote
vor, dieser Firma den Auftrag zu erteilen. Das Angebot des zweiten Bieters schließt mit
35.795,33 Euro ab
Gemäß der Kostenschätzung vom 04.07.2017 ist für das Gewerk 35.000 Euro veranschlagt. Die
Auftragssumme unterschreitet diese Summe um 10.726,74 Euro. bzw. rund 28,375 vom
Hundert.
Beschluss: 6:0
Der Auftrag über die Bodenbelagsarbeiten ist der Firma Straehuber aus Dorfen zu erteilen. Die
Bruttoauftragssumme beträgt 25.068,59 Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das Angebot
vom 10.07.2017
TOP
Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben
Keine Wortmeldungen.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20.20 Uhr. Anschließend nichtöffentliche Sitzung.
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