S Sparkassen-Finanzgruppe Zahnärzte BranchenReport 2015 WZ-Code 86.23 Inhalt BranchenReport 1 2 3 3.1 3.2 4 4.1 4.2 5 6 Branche in Kürze Branchenbeschreibung Branche in Zahlen Volkswirtschaftliche Kennzahlen Branchenspezifische Kennzahlen der Sparkassen-Finanzgruppe Branchenwettbewerb Wettbewerbssituation Bedeutende Unternehmen Rahmenbedingungen Trends und Perspektiven Glossar 3 4 6 6 17 22 22 27 28 33 36 Sparkassen-Finanzgruppe BranchenReport | WZ 86.23 | Bund 1 Branche in Kürze Umsätze steigen, aber auch die Personalkosten explodieren Das Marktvolumen für die zahnärztliche Versorgung in Deutschland liegt im Jahr 2014 bei rund 24,8 Mrd. €, bei einem Marktwachstum von rund 4,8%. Damit hat sich das Wachstum weiter beschleunigt und der zahnärztliche Markt ist im Jahr 2014 schneller gewachsen als das nominale Bruttoinlandsprodukt und die ambulante ärztliche Versorgung, die im Jahr 2014 um 4,3% wuchs. Allerdings sind allein im Zeitraum von 2011 bis 2013 die Lohnsummen in den Zahnarztpraxen um 457 Mio. € bzw. 11% angestiegen. In der Langfristbetrachtung ist ein Trend zur kooperativen Praxisform zu erkennen Auch in der Zahnmedizin ist – wie bei den Ärzten – in der Langfristbetrachtung ein Trend zu kooperativen Praxisformen zu beobachten, allerdings ist dieser bei Weitem nicht so stark ausgeprägt wie in vielen fachärztlichen Disziplinen. Die Zahl der Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) hat seit dem Jahr 2000 in Westdeutschland um 13,8% zugenommen und es gibt 2013 im Westen 15.498 Zahnärzte, die in 7.243 BAGs praktizieren. In Ostdeutschland ist die Zahl der Gemeinschaftspraxen nicht so stark gestiegen wie im Westen. Im Jahr 2013 gab es 2.119 Zahnärzte, die in 1.034 Gemeinschaftspraxen tätig sind. Dies entspricht einem Anstieg von 7,1% seit dem Jahr 2000. In MVZ sind die Zahnärzte bislang noch unterrepräsentiert im Gegensatz zu den MKG. Dies dürfte sich aber aufgrund der aktuellen Rechtsprechung, die auch fachgleiche MVZ zulässt, ändern. schäft des Zahnarztes darstellt, ist der unternehmerische Handlungsspielraum eher im Qualitätswettbewerb zu sehen. Darunter wiederum lässt sich der Wettbewerb durch Spezialisierung, über die Behandlungsqualität und auch die Praxisqualität subsumieren. Ein weiterer wichtiger Punkt in Zahnarztpraxen ist oft das Equipment, das für die meisten Patienten als wesentlicher Indikator zur Beurteilung einer Zahnarztpraxis gilt. Zahnarzt als zweiter Primärarzt neben dem Hausarzt Aus zahnärztlicher Sicht ist vor allem mit kollektiven Selektivverträgen zu rechnen, die regional und vor allem auch fachgruppenübergreifend sein werden. In diesem Bereich sind kollektiv- bzw. gruppenprophylaktische Ansätze, sog. Public Health Strategien, zu fördern, wobei das zahnmedizinische Präventions- und Versorgungsangebot mit allgemein gesundheitsfördernden Angeboten vernetzt werden sollte. Hier wird auch der Einsatz kommunaler Kräfte zusammen mit den niedergelassenen Praxen der Ärzte sowie Zahnärzte gefordert, genauso wie die Krankenkassen als Kostenträger. Die Zahnärzteschaft kann und will sich stärker in die Lösung der Versorgungsproblematik (vor allem der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum) einbringen. Neben dem Hausarzt ist der Zahnarzt mit rund 20 Mio. Patientenkontakten im Quartal die am häufigsten und vor allem am regelmäßigsten frequentierte Arztgruppe. Qualitätswettbewerb geht vor Preiswettbewerb Berufs- und wettbewerbsrechtlich problematisch wird es immer dann, wenn z.B. zahnärztliche Leistungen wie Implantate, eine andere prothetische Versorgung, eine Zahnkorrektur, eine Zahnfüllung oder auch eine PZR (professionelle Zahnreinigung), die auch in der GOZ enthalten sind, zu Festpreisen, stark rabattiert oder mit anderen Discounts angeboten werden. Anders sieht es hingegen bei Leistungen aus, die nicht in der GOZ enthalten sind, also Wunschleistungen, deren Preise zwischen dem Zahnarzt und dem Patient individuell vereinbart werden können. Da dies aber nicht das Kernge- © 2016 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH Stand: 10/2015 | 3 Sparkassen-Finanzgruppe BranchenReport | WZ 86.23 | Bund 2 Branchenbeschreibung Die Zahnheilkunde umfasst die Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheiten gelten auch Anomalien der Zahnstellungen (Kieferorthopädie) und fehlende Zähne (Prothetik). Der Branchenbericht umfasst jene Zahnärzte, die diese Profession üblicherweise freiberuflich, d.h. in einer niedergelassenen Praxis ausüben und als Vertragszahnärzte sowohl für die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) als auch privatzahnärztlich tätig sind. Insbesondere der Freiberuflichkeit fühlt sich der Berufsstand verpflichtet, bedeutet diese doch, dass der Zahnarzt die notwendigen Diagnose- und Therapieentscheidungen frei und ohne Einwirkung Dritter zum Wohlergehen der Patienten treffen kann. Die zahnärztliche Ausbildung umfasst gemäß § 2 AppOZ ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern mit abschließender zahnärztlicher Prüfung (Regelstudienzeit: fünf Jahre und sechs Monate). Dabei bestehen an allen deutschen Hochschulen Zulassungsbeschränkungen für den zahnmedizinischen Studiengang. Die Zulassung als Kassenzahnarzt setzt anschließend eine zweijährige Weiterbildungszeit als Assistent in einer Zahnarztpraxis oder an einer Uniklinik voraus. Eine Novellierung der zahnärztlichen Approbationsordnung hat es seit rund 50 Jahren nicht mehr gegeben. Im europäischen Kontext ist jedoch eine Novellierung vorgesehen. Eine Verkürzung der Studienzeit oder eine Substitution zahnärztlicher Leistungen durch Assistenzpersonal lehnt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) deshalb ab, weil das bestehende Niveau der zahnärztlichen Ausbildung in Deutschland auf jeden Fall erhalten bleiben soll. Neben der allgemeinzahnärztlichen Ausbildung gibt es in Deutschland vier anerkannte Spezialgebiete: Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (KFO) absolviert nach der Approbation eine mindestens dreijährige Zusatzausbildung; je nach Zahnärztekammer muss zusätzlich eine mindestens einjährige allgemeinzahnärztliche Tätigkeit nachgewiesen 1 werden. Der Kieferorthopäde ist auf die Behandlung von Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne spezialisiert. Üblicherweise stellt er Apparate (vor allem Zahnspangen) im Eigenlabor her. Das zweite Spezialgebiet ist die Oralchirurgie, die gleichfalls über eine mindestens dreijährige Weiterbildung erreicht werden kann und zusätzlich die zahnärztliche Chirurgie sowie die Traumatologie (Unfallheilkunde) des Gesichtsschädels umfasst. Weitere Gebietsbezeichnungen sind Öffentliches Gesundheitswesen und (nur in Westfalen-Lippe) Parodontologie. Eine Sonderstellung nimmt die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG) ein. Neben Zahnmedizin hat der MKG-Chirurg auch Humanmedizin studiert und absolvierte folglich eine rund 17-jährige Ausbildungszeit1, die dazu befähigt, besonders komplizierte Behandlungen von Erkrankungen, Frakturen und Fehlbildungen am Gesichtsschädel (inkl. Zahnapparat) zu behandeln. Als Zahnarzt und Chirurg bezieht der MKG die Honorare der GKV sowohl über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) als auch über die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Abbildung 1: Klassifikation der Wirtschaftszweige Nr. der Klassifikation der Wirtschaftszweige 86.23 Wirtschaftszweiggliederung Zahnarztpraxen Quelle: Statistisches Bundesamt Für Zahnärzte gibt es eine Reihe von Tätigkeitsschwerpunkten, für die der Zahnarzt sich nach Abschluss seiner regulären Ausbildungszeit zusätzlich qualifizieren kann. Diese können in der späteren Niederlassung dazu dienen, sich fachliche Nischen zu erschließen und somit von der Konkurrenz abzuheben. Zahnärztliche Spezialgebiete: B Ästhetische Zahnheilkunde: Zahnbehandlung, die auf Aussehen und Schönheit ausgerichtet ist. B Endodontie: Hier werden Krankheiten des Zahninneren behandelt und die Behandlung erfolgt vor allem durch neue mikroskopische sowie minimal-invasive Techniken in Form von Vier Jahre Medizinstudium, vier Jahre Zahnmedizinstudium mit doppelter Approbation, sechs Jahre Facharztausbildung inkl. Stations- und Zusatzzeiten, drei weitere Ausbildungsjahre für die Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“. © 2016 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH Stand: 10/2015 | 4 Sparkassen-Finanzgruppe B B B B B B BranchenReport | WZ 86.23 | Bund Wurzelkanalbehandlungen oder speziellen Füllungstherapien. Gnathologie (Funktionsdiagnostik): Die Wissenschaft/Lehre von der Funktion des Kauapparates. Funktionsstörungen, die in den Bereich der Gnathologie fallen können, sind beispielsweise Kiefergelenkschmerzen oder -knacken, migräneartige Kopfschmerzen, Ohrgeräusche u.a. Implantologie: Die Implantologie beschäftigt sich mit dem Einpflanzen von Zahnimplantaten in den Kieferknochen. Die Berufsbezeichnung „Implantologe“ ist nicht geschützt; die Behandlung darf von jedem approbierten Zahnarzt durchgeführt werden. In der Regel werden Implantate jedoch von MKGs, Oralchirurgen oder besonders spezialisierten Zahnärzten gesetzt. Pädodontie: Für die Kinderzahnheilkunde sind meistens eine besondere Ausbildung und Apparaturen erforderlich. Parodontologie: Die Lehre vom Zahnhalteapparat und seinen Erkrankungen. Die entsprechenden Leistungen werden oft in überregionalen Spezialpraxen angeboten. Prophylaxe: Vorbeugende Behandlung von Erkrankungen der Zähne und des Zahnhalteapparates. In der GKV ist Prophylaxe für Kinder (bis 18 Jahre) eine Kassen-, für Erwachsene eine Selbstzahlerleistung. Prothetik: In diesem Bereich geht es um den künstlichen Ersatz von Zähnen und Kaueinheiten. © 2016 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH Stand: 10/2015 | 5 Sparkassen-Finanzgruppe BranchenReport | WZ 86.23 | Bund 3 Branche in Zahlen B Der Gesundheitsmarkt wuchs 2015 um 4,8% auf rund 330 Mrd. €. B Der zahnmedizinische Markt (inkl. Laborleistungen) wuchs 2014 ebenfalls um 4,8% auf nunmehr 24,8 Mrd. €. B Das Wachstum beschleunigt sich. B Nicht alle Bereiche profitieren gleichermaßen, Prothetikleistungen sind rückläufig. B Die Zahl der Vertragsärzte ist rückläufig, die Zahl angestellter Zahnärzte steigt schnell an. B Immer weniger Einwohner je Zahnarzt erhöhen vor allem in den bereits sehr dichten Regionen wie Berlin den Wettbewerbsdruck. B Die Zahl der Beschäftigten in der Branche steigt kontinuierlich, damit allerdings auch die Lohnsumme. B Allein zwischen 2011 und 2013 sind die durchschnittlichen Lohnsummen der Zahnarztbetriebe in Westdeutschland um 12,5% und in Ostdeutschland um 13,3% gestiegen. B Die Verteilung des zahnärztlichen Einkommens ist in West und Ost immer noch sehr unterschiedlich. B Das Ausfallrisiko in der Branche wird als gering eingestuft. B Die Rentabilität der Praxen hat sich auch im Jahr 2013 sehr positiv entwickelt. B Die Investitionsquote ist relativ stark angestiegen. B Besonders positiv haben sich nach den Zahlen der Sparkassen-Finanzgruppe die Liquiditätskennzahlen entwickelt. 3.1 Volkswirtschaftliche Kennzahlen 3.1 Volkswirtschaftliche Kennzahlen Im Jahr 2014 ist das Wachstum in der Gesundheitswirtschaft weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Nachdem im Jahr 2013 das Gesamtvolumen mit 314,9 Mrd. € angegeben wurde, nach 302,8 Mrd. € im Jahr 2012 (+4%)2, sind im Jahr 2014 rund 330 Mrd. €3 in den Bereich Gesundheit geflossen. Damit liegt das aktuelle Wachstum der Gesundheitsausgaben in Deutschland bei 4,8% und damit deutlich oberhalb der Gesamtwirtschaft. Sowohl die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als auch die Privaten Krankenkassen (PKV) melden für das Jahr 2014 2 3 4 Ausgabenanstiege je Versicherten von 4,9% bzw. 1,8%. Damit liegt das Wachstum in der PKV deutlich unterhalb der in der GKV erzielten Ausgabensteigerungen. Die Bedeutung des Gesundheitsmarktes – ausgedrückt im Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – bleibt auf hohem Stand und beträgt rund 11,4%. Der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung lag im Jahr 2014 bei 205,3 Mrd. €. Dies entspricht Mehrausgaben in Höhe von rund 11 Mrd. € im Vergleich zu 2013 (B Abbildung 2a, S. 7 ) . Insgesamt erzielte auch der Gesundheitsfonds allerdings ein Defizit in Höhe von 1,12 Mrd. €. Dabei schlägt vor allem erneut die Abschaffung der Praxisgebühren zu Buche, die bei den Krankenkassen Mehrausgaben von 1,8 Mrd. € generieren, als auch die gesetzlich veranlassten Ausgabensteigerungen in Krankenhäusern, die rund 0,6 Mrd. € betragen. Auch der Bundeszuschuss wurde vorübergehend um 3,5 Mrd. € abgesenkt, sodass es im Gesundheitsfonds zu einer Entnahme aus der Liquiditätsreserve kam, die nun noch bei 12,5 Mrd. € liegt. Darüber hinaus verfügen die Gesetzlichen Krankenkassen über Rücklagen von 15,5 Mrd. €, sodass sich dort weiterhin Finanzreserven in Höhe von 28 Mrd. € angehäuft haben. Im Vergleich zum Rekordschuldenstand, der Anfang 2004 bei rund 8,3 Mrd. € lag, ist dies eine sehr positive Entwicklung und ein Zeichen erfolgreicher Gesundheitspolitik.4 Für die zahnärztliche Behandlung hat die GKV im Jahr 2014 rund 500 Mio. € mehr ausgegeben als noch 2013. Dies entspricht einem Zuwachs von 3,9% auf jetzt 13,07 Mrd. €. Damit betrug der Ausgabenzuwachs im Jahr 2014 rund 150 Mio. € mehr als noch im Vorjahr und das Wachstum hat sich beschleunigt von 2,9% (2013) auf jetzt 3,9%. Auf den Zahnersatz entfielen 3,21 Mrd. €, wobei es dort zu einer Trendumkehr kam, denn im Vorjahr waren in diesem Bereich die Ausgaben sogar zurückgegangen. Auch hier fand somit ein erfreuliches Wachstum in Höhe von rund 3,2% statt. Allerdings stagnieren in der Langfristbetrachtung (seit Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes. Laut Berechnungen von REBMANN RESEARCH. Laut Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 4.3.2015. © 2016 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH Stand: 10/2015 | 6 Sparkassen-Finanzgruppe BranchenReport | WZ 86.23 | Bund mal zum 1.4.2014 angepassten höheren Punktwerte für Zahnersatz. Für das Jahr 2013 wurde der Punktwert um 2,03% und für das Jahr 2014 um weitere 2,81% erhöht. Dieser Anstieg der Punktwerte entspricht der für diese Jahre maßgeblichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten. 2010) die Zahnersatzausgaben auf dem Niveau von damals (B Abbildung 2b, S. 7 ) . Das Marktvolumen für die zahnärztliche Versorgung in Deutschland liegt im Jahr 2014 damit bei rund 24,8 Mrd. €.5 Den größten Zuwachs erzielte der zahnärztliche Markt wieder im Bereich der privatzahnärztlichen Zuzahlungen. Insgesamt beträgt das Marktwachstum im Jahr 2014 rund 4,8%. Damit hat sich auch im zahnärztlichen Markt das Wachstum weiter beschleunigt, nachdem im Jahr 2013 eine Steigerung von 4,3% und davor im Jahr 2012 eine Steigerung von nur 3% erzielt worden war. Der zahnärztliche Markt ist damit auch im Jahr 2014 schneller gewachsen als das nominale Bruttoinlandsprodukt (+3,4%). Auch im Vergleich zur ambulanten ärztlichen Versorgung, die im Jahr 2014 um 4,3% wuchs (B Abbildung 3, S. 8 ) , haben die Zahnärzte im Jahr 2014 zum dritten Mal hintereinander die Nase vorne.6 Zuwächse im gesetzlichen Bereich dürften auch aus dem neuen GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKVVStG) für die Behandlung Pflegebedürftiger resultieren. Inwiefern die Abschaffung der Praxisgebühr zum 1.1.2013 das vorläufige Finanzergebnis der GKV und die Aussagen zu den Wachstumsraten des zahnärztlichen Marktes nach oben verzerrt, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden. Jedenfalls betrug der Anteil der Praxisgebühr im Jahr 2012 rund 402 Mio. € bzw. 3,3% des Honorarvolumens. Diese bislang von den Patienten erbrachten Zuzahlungen sind nunmehr von der GKV zu erbringen. Wachstumstreiber für die zahnärztlichen Honorare sind unter anderem die bereits 2013 und noch ein- Abbildung 2a: Leistungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherungen 2014 Leistungen Deutschland 2013 Mrd. € Deutschland 2014 %-Anteil Mrd. € Veränderung %-Anteil Krankenhausbehandlung 65,6 33,7 68,6 33,4 4,56 Behandlung durch Ärzte* 36,0 18,5 37,5 18,3 4,28 Arzneimittel aus Apotheken 32,4 16,7 35,4 17,2 9,04 Zahnärztliche Behandlung 12,6 6,5 13,1 6,4 3,98 9,8 5,0 10,6 5,2 8,92 38,2 19,6 40,2 19,6 5,37 194,5 100,0 205,3 100,0 5,60 Krankengeld übrige Leistungen Summe * ohne Dialysekosten und ohne Soziotherapie Quelle: GKV Spitzenverband, Kennzahlen der Gesetzlichen Krankenversicherung März 2015 Abbildung 2b: Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung (GKV) - Gesamtdeutschland Leistungen 2010 2011 2012 2013 2014 5-JahresEntwicklung Mrd. € Mrd. € Mrd. € Mrd. € Mrd. € in % Zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz 8,65 8,77 9,10 9,46 9,86 Zahnersatz 3,22 3,28 3,12 3,11 3,21 -0,31 11,87 12,05 12.22 12,57 13,07 10,11 Zahnärztliche Behandlung insgesamt 13,99 Quelle: GKV Spitzenverband, Kennzahlen der Gesetzlichen Krankenversicherung März 2015 5 6 Laut Berechnungen von REBMANN RESEARCH. Laut REBMANN RESEARCH. © 2016 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH Stand: 10/2015 | 7 Sparkassen-Finanzgruppe BranchenReport | WZ 86.23 | Bund Die Zahl der in eigener Praxis niedergelassenen Vertragszahnärzte ist seit 2007, d.h. mit der Einführung des Vertragsrechtsänderungsgesetzes (VÄndG), rückläufig. Auch im Jahr 2013 betrug der Rückgang 464 Zahnärzte bzw. 1%. Der Rückgang ist relativ betrachtet im Osten mit 1,2% etwas stärker als im Westen mit 0,9% (B Abbildung 4, S. 8 ) . Ende 2013 waren in Deutschland insgesamt 69.730 Zahnärzte (inkl. Oralchirurgen und Kieferorthopäden) behandelnd tätig. Damit ist die Zahl der Zahnärzte sogar um 494 oder 0,7% gestiegen. Davon waren 76% (53.303) als Vertragszahnärzte mit einer eigenen Praxis niedergelassen, die übrigen 24% waren in Praxen, Zahnkliniken oder anderen Organisationen angestellt. Abbildung 4: Entwicklung der Zahnärztedichte 2000-2013 Jahr Wohnbevölkerung in Mio. behandelnd tätige Zahnärzte Zahnärzte insgesamt niedergelassene Zahnärzte Assistenten, Beamte, Angestellte total Nicht- oder fremdberuflich tätig Einwohner je behandelnd tätigen Zahnarzt Alte Bundesländer 2000 68.410 65.874 43.950 8.082 52.032 13.842 1.315 2010 68.886 72.202 45.240 11.420 56.660 15.542 1.216 2011 67.755 73.178 44.897 12.688 57.585 15.593 1.182 2012 67.994 74.314 44.480 13.526 58.006 16.308 1.172 2013 68.270 75.202 44.121 14.338 58.459 16.743 1.168 Entw. -0,20% 14,16% 0,39% 77,41% 12,35% 20,96% -11,18% 2000 13.850 12.825 9.964 1.206 11.170 1.655 1.240 2010 12.865 14.226 9.443 1.705 11.148 3.078 1.154 2011 12.573 14.361 9.389 1.822 11.211 3.150 1.123 2012 12.530 14.568 9.287 1.943 11.230 3.338 1.116 2013 12.498 14.718 9.182 2.089 11.271 3.447 1.109 Entw. -9,76% 14,76% -7,85% 73,22% 0,90% 108,28% -10,56% 2000 82.260 78.699 53.914 9.288 63.202 15.497 1.302 2010 81.752 86.428 54.683 13.125 67.808 18.620 1.206 2011 80.328 87.539 54.286 14.510 68.796 18.743 1.195 2012 80.524 88.882 53.767 15.469 69.236 19.646 1.163 2013 80.768 89.920 53.303 16.427 69.730 20.190 1.158 Entw. -1,81% 14,26% -1,13% 76,86% 10,33% 30,28% -11,06% Neue Bundesländer Deutschland Quelle: Bundeszahnärztekammer, Statistisches Bundesamt, KZBV Jahrbuch 2014 © 2016 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH Stand: 10/2015 | 8 Sparkassen-Finanzgruppe BranchenReport | WZ 86.23 | Bund Trotz dieser Entwicklung bei den niedergelassenen Zahnärzten nahm die Zahnarztdichte in Deutschland nicht ab, da der Rückgang der selbstständigen Vertragszahnärzte durch den Anstieg der angestellt tätigen Zahnärzte überkompensiert wurde. Deren Zahl betrug Ende 2013 bereits 7.733 (+12% im Vergleich zu Ende 2012). Damit hat sich auch hier der Trend zum angestellten Zahnarzt etwas abgeschwächt, denn im Vorjahr hatte der Anstieg auf das Gesamtjahr betrachtet noch 16% betragen. Per 30.6.2014 setzt sich der Trend zum Angestelltenverhältnis fort. In nur einem halben Jahr sind weitere 407 angestellte Zahnärzte hinzugekommen, sodass jetzt bereits 8.398 Zahnärzte in angestellter Tätigkeit behandeln. So lag die Gesamtzahl der Vertragszahnärzte und der bei ihnen angestellten Zahnärzte Mitte 2014 bei 61.348 (+1% gegenüber Mitte 2013). Die Ursache dieser Entwicklung ist vor allem im VÄndG zu sehen, welches seit dem 1.1.2007 deutlich erweiterte Optionen zur Anstellung von Zahnärzten in Praxen ermöglicht. Weiterhin führt die stetig steigende Frauenquote in der Zahnmedizin dazu, dass die Möglichkeiten der Anstellung verstärkt genutzt werden. Die Frauenquote in den Pra- xen liegt gegenwärtig bei 42,3% und damit um 6% höher als noch im Jahr 2000. Es scheint, als würde die Zielsetzung des Gesetzgebers – eine bessere Vereinbarkeit von Familie und (zahn-)ärztlicher Tätigkeit – erreicht werden. In der langfristigen Betrachtung war nach einem starken Wachstum in den 1970er- und 1980er-Jahren eine abgeflachte Wachstumskurve in den 1990er- und 2000er-Jahren (bis 2006) zu beobachten. Die Zahnarztdichte steigt im Zeitablauf kontinuierlich an. Während Anfang der 1990er-Jahre noch rd. 1.400 Einwohner auf einen behandelnd tätigen Zahnarzt kamen, lag dieser Wert Ende 2013 nur noch bei 1.158 Einwohnern. Dabei liegt die Zahnarztdichte mit 1.109 Einwohnern in Ostdeutschland noch immer leicht über den Werten in Westdeutschland (1.168). Dieser scheinbare Widerspruch zu der rückläufigen Zahnarztzahl im Osten ist dadurch zu erklären, dass die Bevölkerungszahl dort stärker zurückgeht als die Zahl der Zahnärzte. Zu einer weiteren Verschlechterung der Einwohner je Zahnarzt-Relation hat auch der Zensus 2011 beigetragen, auf dessen Grundlage nunmehr die Bevölkerungszahlen deutlich niedriger ausgewiesen sind als noch vor der jüngsten Volkszählung. Abbildung 5: Anzahl der Zahnärzte in den Bundesländern - 2013 Alle Zahnärzte Bundesländer Anzahl Niedergelassene Zahnärzte %-Anteile Anzahl %-Anteile Anzahl der Einwohner in 1.000 Einwohner je niedergelassenen Zahnarzt Baden-Württemberg 11.549 12,84% 6.584 12,35% 10.631 1.615 Bayern 15.239 16,95% 8.345 15,66% 12.604 1.510 Berlin 5.392 6,00% 2.986 5,60% 3.421 1.146 Brandenburg 2.662 2,96% 1.619 3,04% 2.449 1.513 702 0,78% 396 0,74% 657 1.659 Hamburg 2.627 2,92% 1.411 2,65% 1.746 1.237 Hessen 6.715 7,47% 4.110 7,71% 6.045 1.471 Mecklenburg-Vorpommern 2.041 2,27% 1.167 2,19% 1.596 1.368 Niedersachsen 7.669 8,53% 5.250 9,85% 7.790 1.484 18.196 20,24% 10.430 19,57% 17.571 1.685 3.003 3,34% 2.234 4,19% 3.994 1.788 Saarland 836 0,93% 533 1,00% 990 1.857 Sachsen 5.037 5,60% 3.053 5,73% 4.046 1.325 Sachsen-Anhalt 2.388 2,66% 1.621 3,04% 2.244 1.384 Schleswig-Holstein 3.274 3,64% 1.842 3,46% 2.815 1.528 Thüringen 2.590 2,88% 1.722 3,23% 2.160 1.254 89.920 100,00% 53.303 100,00% 80.759 1.515 Bremen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Deutschland Quelle: Bundeszahnärztekammer, Statistisches Bundesamt, Berechnungen REBMANN RESEARCH, Bevölkerung auf Grundlage des Zensus 2013 © 2016 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH Stand: 10/2015 | 9